Domain-Newsletter

Ausgabe #1091 – 28. Oktober 2021

Themen: IPv4 – AfriNIC erringt Etappensieg vor Gericht | Spamhaus – größter Missbrauch erneut unter .com | TLDs – Neues von .basketball, .bh und .eu | Start-Ups – Interesse an .com geringer | UDRP – Vorwerk scheitert an thermomixindonesia.com | nif.com – ohne Website trotz US$ 450.000,- | Hamburg – Domainstammtisch feiert Comeback

IPV4 – AFRINIC ERRINGT ETAPPENSIEG VOR GERICHT

Aufatmen im African Network Information Centre (AfriNIC): die gerichtlich angeordnete Kontensperre wurde aufgehoben, so dass der Geschäfsbetrieb weiterläuft. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit Cloud Innovation Ltd. (CI) dauert aber an.

Fünf Regional Internet Registries (RIRs) kümmern sich weltweit um die Zuteilung von IP-Adressen, eine davon ist die für Afrika zuständige AfriNIC. Der Mangel an IP-Adressen nach dem Protokoll IPv4 hat die RIRs zuletzt in öffentliche Licht gerückt. Um von diesem Mangel zu profitieren, hat sich Cloud Innovation Ltd. (CI), eine auf den Seychellen ansässige, aber mit der in Hong Kong ansässigen Larus Ltd. in enger Geschäftsverbindung stehende Unternehmung, auf den Verleih von IPv4-Adressen spezialisiert. Als Mitglied von AfriNIC hat CI etwa 6,2 Mio. IPv4-Adressen bezogen. Im Jahr 2020 fiel AfriNIC bei einer Prüfung jedoch auf, dass die Mehrzahl der IPv4-Adressen vertragswidrig außerhalb der AfriNIC-Region eingesetzt wird; daher drohte man CI den Entzug der IPv4-Adressen an. Das war der Auslöser für CI, AfriNIC mit zahlreichen Klagen zu überziehen. Darin stellt man die Berechtigung zur Adressentziehung in Abrede und verlangt unter anderem eine finanzielle Kompensation von US$ 1,8 Mrd. Dabei erzielte CI einen für AfriNIC existenzbedrohenden Teilerfolg: der Supreme Court of Mauritius bestätigte am 13. Juli 2021, dass die Konten von AfriNIC bei der SBM Bank Ltd. (Mauritius) und der Mauritius Commercial Bank bis zu einem Betrag von US$ 50 Mio. vorübergehend eingefroren sind. Damit war der Weiterbetrieb unmittelbar in Gefahr.

Doch nun kam die Entwarnung. Am 15. Oktober 2021 versandte Eddy Kayihura, Chief Executive Officer von AfriNIC, eine Meldung mit dem Inhalt: „We are happy to inform our stakeholders that there was a court hearing today with regard to our application for removal of the freezing order against AFRINIC. The Court, after considering our application and the case initiated by Cloud Innovation Ltd, has declared the order null and void. In short, AFRINIC has won this case against Cloud Innovation Ltd.“ Welches Gericht die Entscheidung getroffen hat sowie die Entscheidung selbst hat AfriNIC nicht mitgeteilt. Auch die sonst kommunikative CI schweigt bisher öffentlich. Vorläufig kann AfriNIC also seinen Geschäftsbetrieb fortführen, ohne dass die Stabilität des IP-Adresssystems für ganz Afrika in Gefahr ist. Mehr als ein Etappensieg ist AfriNIC aber nicht gelungen, insbesondere dauern die juristischen Auseinandersetzungen mit CI unverändert an. „There is another Appeal to be heard on 11th November 2021. We will keep you informed of the outcome and we are quietly optimistic that justice will prevail.“, so Kayihura weiter.

Sollte AfriNIC im weiteren Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung erneut finanziell in Bedrängnis geraten, stünde als Ausweg noch der „Joint RIR Stability Fund“ offen. Dieser Fond wurde von den fünf RIRs explizit dafür eingerichtet, um bei finanziellen Schwierigkeiten, Naturkatastrophen, militärischen oder politischen Konflikten und sonst wichtigen Gründen einzuspringen. Auf diesem Weg wären finanzielle Mittel von über US$ 2 Mio. sowie zusätzliches Personal verfügbar.

Die Mitteilung von AfriNIC finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2613

Weitere Informationen zum „Joint RIR Stability Fund“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2614

Quelle: afrinic.net, eigene Recherche

SPAMHAUS – GRÖSSTER MISSBRAUCH ERNEUT UNTER .COM

Die Top Level Domain .com hat den unrühmlichen Titel als meistmissbrauchte Domain-Endung auch im 3. Quartal 2021 verteidigt: nach Angaben des gemeinnützigen „Spamhaus Project“ steht .com mit weitem Abstand an der Spitze, gefolgt von .xyz.

Die in London gegründete und mittlerweile auch in Genf ansässige Organisation, die sich seit dem Jahr 1998 der Bekämpfung von Spam verschrieben hat, hat ihren vierteljährlichen „Botnet Report“ für das dritte Quartal 2021 veröffentlicht. Darin untersucht sie IP-Adressen und Domains nach sogenannten „Command-and-Control“-Servern (C&Cs). Dabei handelt es sich um mit Schadprogrammen infizierte Rechner, die eine vitale Rolle bei der Verbreitung von Malware durch Cyberkriminelle spielen. Und an dieser Front kann Spamhaus nichts erfreuliches berichten. Gegenüber dem 2. Quartal 2021 ist die Anzahl der „C&Cs“ von 1.462 auf 2.656 angestiegen, ein Plus von 82 Prozent. Ausserdem ist Fast Flux auf dem Vormarsch; Fast Flux ist eine von Botnetzen genutzte DNS-Technik, mit der der Standort von Webservern verschleiert werden kann. Üblicherweise werden Fast-Flux-Netzwerke bei Phishing- und DoS-Attacken verwendet. Sie können im „dark web“ gemietet werden; im Zusammenspiel mit Domain-Namen, die von Cyberkriminellen registriert werden, kümmert sich Fast Flux um den Rest.

Wenig Vergnügen am Spamhaus-Ranking dürfte wie bereits im Vorquartal erneut VeriSign, die .com-Registry, verspüren. Gegenüber dem 2. Quartal 2021 ist die Zahl der Missbrauchsfälle von 4.113 auf 7.827, also um 90 Prozent gestiegen. Keine andere Domain-Endung kommt auch nur auf annähernd so hohe Werte. Spamhaus spart daher nicht mit Kritik: „We hope that VeriSign, the owner of this TLD, will take all necessary steps to improve this situation and increase their TLD’s reputation.“ Das Image ohnehin beschädigt ist bei der zweitplatzierten Endung .xyz, wenngleich bei ihr umstrittene Marketingmethoden ausschlaggebend waren. Dort ist die Zahl der missbrauchten Domain-Namen von 739 auf 833 gestiegen. Den dritten Platz im Spamhaus-Ranking hat mit .top ebenfalls eine nTLD inne, bevor es VeriSign ein zweites Mal schaudern dürfte: bei .net, der ebenfalls von dieser Registry verwalteten Endung, ist die Anzahl der missbrauchten Domains von 146 auf 665 förmlich explodiert. Das dürfte man in Reston (US-Bundesstaat Virginia), am Sitz von VeriSign, besonders ungern sehen, da .net im Übrigen ein hohes Ansehen geniesst. Als Neueinsteiger im Feld der am meisten missbrauchten TLDs nennt Spamhaus schließlich .club, .co und .monster. Ob sie die neuen Lieblinge der Cyberkriminellen werden, sehen wir dann im Januar 2022.

Doch nicht nur die Domain-Registries, auch die Domain-Registrare bekommen bei Spamhaus ihr Fett weg. Während lange Jahre der US-Registrar Namecheap die Liste der „Most abused domain registrars“ anführte, ist er im zweiten Quartal 2021 auf Platz zwei abgerutscht. Spitzenreiter ist seither der kanadische Registrar Namesilo, der diese Position auch im dritten Quartal 2021 verteidigte, wenngleich mit leicht rückläufigem Trend. Auf den Plätzen drei und vier folgen mit Alibaba und eName Technology zwei chinesische Registrare, wobei China mit acht Registraren unter den Top 20 vertreten ist; die USA kommen auf „nur“ drei. Und auch hier hat Spamhaus die Schuldigen bereits ausgemacht: „The vast majority of fraudulent domain name registrations originate from poor resellers who have inappropriate or non-existent customer vetting in place.“ Auch die Registrare sollten also genau hinsehen, wen sie als Reseller akzeptieren – andernfalls könnte die schlechte Reputation auf sie durchschlagen.

Das „Spamhaus Botnet Threat Update“ für das 3. Quartal 2021 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2615

Quelle: spamhaus.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BASKETBALL, .BH UND .EU

Verlässlichkeit ist Trumpf: die EU-Kommission hat den Registry-Vertrag mit EURid für die Europa-Domain .eu verlängert. In Bahrain möchte .bh hingegen neu durchstarten, während .basketball künftig für jedermann erhältlich ist – hier die Kurznews.

Die in der Schweiz ansässige Fédération Internationale de Basketball (FIBA) hat den Kreis der Registrierungsberechtigten für Domain-Namen mit der Endung .basketball erweitert. Waren bisher vorrangig Landesverbände registrierungsberechtigt, kann nun jedermann weltweit zu jedem beliebigen legalen Zweck Domain-Namen unter dieser Endung registrieren. Um die Vermarktung kümmert sich die 2011 gegründete Roar.Basketball LLC zusammen mit der GoDaddy Registry, die als Back-End Provider fungiert. Anstelle des klassischen Registry-Registrar-Modells sollen .bas ketball-Domains exklusiv über be.basketball vertrieben werden, Premium-Domains gibt es dort ebenfalls zu erwerben. Mit Gebühren beginnend ab US$ 50,- pro Jahr und Domain ist .basketball allerdings nicht ganz günstig. Für weitere US$ 9,99 jährlich kann man mit „Domain Data Privacy“ eine Proxy- bzw. Privacy-Registration hinzuerwerben, eMail-Leistungen gibt es ab US$ 1,99 monatlich pro Adresse. In Fällen von Markenrechtsverletzungen gilt die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

Die Telecommunications Regulatory Authority (TRA), Verwalterin des Länderkürzels .bh von Bahrain, will neu durchstarten und hat dazu einen neuen, vereinfachten Registrierungsprozess eingeführt. Er soll die Registrierung von .bh-Domains beschleunigen und vereinfachen, so dass sie keine Frage von Tagen, sondern nur noch von Minuten ist. Technisch helfen soll dabei offenbar die Einführung des branchenüblichen Extensible Provisioning Protocol (EPP); zudem gibt es Anzeichen dafür, dass die Londoner CentralNIC als Back-End Registry tätig wird. Der Neustart verläuft dabei in Phasen; während des 4. Quartals 2021 kommen zunächst Inhaber von Markenrechten zum Zug, sodann „locally based entities and institutions and individuals“, bevor dann die Registrierung der internationalen Öffentlichkeit offensteht. Nähere Details lassen sich der Registry-Website aktuell noch nicht entnehmen, auch zur Zahl der aktuell registrierten Domains schweigt sich TRA bisher aus.

Die EU-Kommission hat entschieden: die in Brüssel ansässige EURid bleibt auch weiterhin die zuständige Registry für .eu. Wie EURid mitteilt, wurde der bereits seit 2005 laufende Verwaltervertrag bis Oktober 2027 verlängert. Damit konnte sich EURid gegen die gleich drei Mitbewerber, die Verwalterin der estnischen Länderendung .ee Estonian Internet Foundation (Eesti Interneti Sihtasutus – EIS), das European Network Information Center ASBL (EU NIC) und The Open Registry ASBL („TORA“) durchsetzen. Die beiden letztgenannten, gemeinnützigen Bewerber sind in Luxemburg ansässig und wurden offenbar zu Bewerbungszwecken gegründet. „We feel honoured to have been chosen to continue to serve the .eu stakeholders,“ so Marc Van Wesemael, CEO von EURid. EURids Hauptgeschäftsstelle befindet sich im belgischen Diegem; dazu kommen Regionalbüros in Prag, Pisa und Stockholm. Aktuell verwaltet EURid rund 3,7 Mio. .eu-Domains.

Weitere Informationen zu .basketball finden Sie unter:
> https://be.basketball/

Quelle: fiba.basketball, tra.org.bh, eurid.eu

START-UPS – INTERESSE AN .COM GERINGER

Domain-Investor Elliot Silver macht in einem aktuellen Artikel auf einen Thread von Marc Köhlbrugge auf Twitter aufmerksam, laut dem Start-Ups in den vergangenen zehn Jahren deutlich weniger unter .com-Domains starten, sondern erfolgreich auf Endungen wie .co, .io und .xyz setzen.

Silver sieht durch die Daten, die Grundlage für die Aussagen Köhlbrugges sind, seine Wahrnehmung bestätigt. Zur Herkunft der Daten selbst, welche Start-Ups da eingeflossen sind, kann Silver nichts sagen. Silver entnimmt seine Erfahrung aber Erwähnungen von Start-Ups bei TechCrunch und Techmeme. Er überlegt sich dann immer, welchen Namen so ein Start-Up mit einer allgemeinen Bezeichnung nutzt, in dem Wissen, dass eine Domain im Wert von US$ 1,5 Mio. für diese nicht bezahlbar ist.

Diese Erwägungen füllte nun Köhlbrugge auf Twitter mit Daten, die eine zehnjährige Entwicklung zeigen und von betalist.com stammen. Köhlbrugge ist Mitgründer von betalist.com, einem Portal für Start-Ups. Start-Ups können sich bei betalist.com eintragen, sie werden dort regional und branchenweise sortiert. Über diese Plattform könnten tatsächlich Daten, die allerdings wohl eher nur dort gelistete Start-Ups betreffen, gesammelt werden. Laut Köhlbrugge weisen die gesammelten Daten darauf hin, dass in den vergangenen zehn Jahren die Nutzung von .com-Domains durch Start-Ups von 78 Prozent auf 56 Prozent gesunken ist. Die Hochzeit für .com-Domains war demnach 2012 und sank bis 2016 auf einen Tiefpunkt von ca. 53 Prozent, um dann wieder auf 62 Prozent in 2018 anzusteigen. Jetzt aber liegt der Wert bei 56 Prozent. Hält man die von Köhlbrugge vorgelegten Graphen für die Endungen .co, .xyz und .io darüber, so ergeben sich Korrelationen. 2015, als .com auf etwa 56 Prozent eingeknickt war, verzeichnete .co ihren Höchstwert von ca. 7,5 Prozent als Wahl-Endung von Start-Ups. Während der Tiefphase von .com in 2016 (53 Prozent) erhob .xyz sein Haupt, kam aber lediglich auf 0,4 Prozent, entwickelte sich von da bis heute aber hoch auf 0,6 Prozent. Viel nimmt .xyz .com so nicht ab. Deutlich bessere Werte zeigt hingegen die auch im Domain-Handel immer beliebtere .io. Seit 2012 steigt sie vom Beliebtheitswert von ca. 1,5 Prozent auf und bewegt sich seit 2018 bei knapp 10 Prozent aller Start-Ups, die betalist.com auswertet. Schließlich bringt Köhlbrugge noch die Endung .so (Somalia) ins Spiel, die nach seinem Dafürhalten in den vergangenen zwei Jahren sich erfolgreich von weniger als 0,1 Prozent auf mittlerweile 0,7 Prozent steigern konnte.

Sehen wir also hier eine Verschiebung der Beliebtheit von Domains für Start-Ups unter .com hin zu anderen Endungen? Wenn ja, dann spricht vieles dafür, dass dies äußere Zwänge sind, da die Fülle an registrierten .com-Domains nicht mehr so viele Möglichkeiten bietet wie noch vor zehn Jahren, als allerdings auch schon eine riesige Anzahl .com-Domains registriert waren. Es ist sicher so, wie von Silver festgestellt: Start-Ups können es sich in der Frühphase nicht leisten, einen erheblichen Brocken des Budgets in eine teure .com-Domain zu investieren, die sich in Händen eines Investors befindet. Diese Ressourcen sind in Arbeitskraft und IT besser angelegt. Und nur, wenn ein Start-Up Potential zeigt und weitere Mittel erhält (in einer Finanzierungsrunde) oder tatsächlich Gewinne erwirtschaftet, kann es sich es leisten, die – vielleicht ursprünglich gewollte – angemessene .com-Domain teuer zu erwerben. Bis dahin erscheint die Endung .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) mit einem Start-Up-Anteil von 10 Prozent der Verantwortliche zu sein, der .com bei der Start-Up-Branche Konkurrenz macht. Daten zur Entwicklung von .ai legte Köhlbrugge nicht vor. Der Anteil von .xyz ist marginal, .co bewegt sich eher wieder bergab und von .so kann noch nicht die Rede sein – man wüsste auch nicht, warum.

Den Twitter Thread von Marc Köhlbrugge findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2616

Quelle: thedomains.com, twitter.com

UDRP – VORWERK SCHEITERT AN THERMOMIXINDONESIA.COM

Das Schweizer Unternehmen Vorwerk ging mühelos gegen die Inhaberin der Domain thermomixindonesia.com vor. Doch ihre Vergangenheit holte sie ein, und das angeleierte UDRP-Verfahren ging nicht in ihrem Sinne aus.

Die Schweizer Vorwerk International AG störte sich an der Domain thermomixindonesia.com und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Hier trug sie unter anderem vor, die Domain sei lange nach Eintragung eigener Thermomix-Marken registriert worden. Internetnutzer könnten meinen, es handele sich bei thermomixindonesia.com um ein offizielles Angebot von Vorwerk. Der Gegner ziehe Vorteile aus der Nutzung der Marke, die ihm mehr Glaubwürdigkeit verleihe. Eine Erlaubnis zur Nutzung habe er nie erhalten. Gegnerin ist Esther Gunawan, Elektrik Serbaguna (USA), die die Domain thermomixindonesia.com am 12. Januar 2014 registrierte. Sie hält der Beschwerde entgegen, sie sei der indonesische Vertreter von Vorwerk gewesen und verkaufe über die Website unter thermomixindonesia.com Restbestände des veralteten Thermomix TM31 ab. Die Beschwerdeführerin habe versäumt zu erwähnen, dass die Parteien am 19. Januar 2011 einen Vertriebsvertrag geschlossen hätten, der unter anderem den Mindestverkauf von Thermomixgeräten bis 31. Dezember 2014 regelte und die damit einhergehende Verlängerung des Vertrages. Die Beschwerdeführerin gab seinerzeit das OK, dass sich Elektrik Serbaguna eine eigene Domain auswählen solle, da die Beschwerdeführerin bereits Inhaberin von thermomix.co.id war. Daraufhin registrierte man thermomixindonesia.com im Januar 2014. Im Oktober 2015 habe man wegen Importschwierigkeiten aufgrund neuer Importregelungen das Büro in Indonesien schließen müssen, und begann mit dem Abverkauf der Restposten vom Thermomix TM31 über die Website. In den vergangenen sieben Jahren habe sich die Beschwerdeführerin nie gemeldet oder sich beschwert. Bei den vertriebenen Thermomix TM31 handele es sich um nicht mehr produzierte Originalprodukte, die von der Beschwerdeführerin hergestellt worden seien. Zum Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt John Swinson bestimmt.

Swinson wies die Beschwerde von Vorwerk letzten Endes ab, da die Gegnerin berechtigter Weise die Domain thermomixindonesia.com nutzt (WIPO Case No. D2021-2368). Die Entscheidung fiel und stand mit Bestehen des „Oki Data Tests“ durch die Gegnerin, den sie bestand. Dass mit der Domain die Marke der Beschwerdeführerin genutzt wird, stand außer Frage. Die Beschwerdeführerin vermochte aus Sicht von Swinson auch den Anscheinsbeweis für die fehlende Berechtigung zur Nutzung der Marke „Thermomix“ durch die Gegnerin erbringen, wenn auch nur gerade so. Doch die Gegnerin konnte unter Vorlage von Rechnungen, eMail-Korrespondenz und einem Vertragszusatz belegen, dass sie auf unbestimmbare Zeit tatsächlich Alleinvertreter für Thermomixgeräte in Indonesien ist. Swinson fand es bedenklich, dass die Beschwerdeführerin darüber nichts vorgetragen hat und vielmehr suggeriere, es handele sich um den Vertrieb von nachgebauten Geräten. An dieser Stelle käme es, so Swindon, auf den „Oki Data Test“ an, der auf der allseits bekannte Entscheidung Oki Data Americas, Inc. gegen ASD, Inc. (WIPO Case No. D2001-0903) beruht. Diese Ausnahme zur Regel, dass die Marke eines anderen nicht als Domain registriert und genutzt werden darf, greift für berechtigte Weiterverkäufer, Vertriebspartner und Händler. Danach müssen vier Kriterien vorliegen, um ihn zu bestehen:

– der Gegner muss aktuell Waren oder Dienstleistungen anbieten
– die Website darf ausschließlich zum Vertrieb dieser Markenprodukte oder -dienstleistungen genutzt werden
– die Website muss unmissverständlich und gut sichtbar die Beziehung zwischen ihr und dem Markeninhaber darstellen
– der Gegner darf nicht versuchen, den Domain-Markt hinsichtlich der Marke zu beherrschen

Hier, so Swinson, erfülle die Gegnerin auf Anhieb drei der Kriterien. Problematisch erscheine lediglich die Darstellung der Beziehung zwischen den Parteien auf der Website. Es werde dort nicht ausdrücklich die Beziehung der Parteien dargestellt, doch ergäbe sich aus dem Domain-Namen thermomixindonesia.com keine Fehldarstellung der Beziehung. Die Website weise die Gegnerin mit Namen und Kontaktdaten aus und beinhalte die Aussage: „TM31 has been discontinued, so our supply is very limited.“ Der Durchschnittsnutzer verstehe das dahin, dass die Gegnerin das Produkt eines Dritten anbiete. Beim „Oki Data Test“ ist ein Bewertungskriterium, dass die Website aktiv zu einem Täuschungsmanöver hinsichtlich der Beziehung von Markeninhaber und Seitenbetreiber genutzt wird. Umgekehrt reicht es aber zur Entlastung des Seitenbetreibers aus, wenn das Fehlen einer solchen Beziehung auf der Website offensichtlich ist, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, so dass kein vernünftiger Nutzer irregeführt wird. Swinson fand, dass danach die Gegnerin den „Oki Data Test“ besteht und so den von der Beschwerdeführerin erbrachten Anscheinsbeweis hinsichtlich des fehlenden Rechts oder berechtigten Interesses auf Seiten der Gegnerin widerlegt. Folglich habe die Beschwerdeführerin das zweite Element der UDRP nicht erfüllt.

Gleichwohl spricht Swinson noch kurz die Frage der Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain durch die Gegnerin an. Die Beschwerdeführerin habe hier ihre Behauptung, die Gegnerin habe die Domain mit der Absicht registriert, Konsumenten fehlzuleiten oder den guten Namen der Marke „Thermomix“ aufgrund von Profitgier zu trüben, nicht belegt. Unter Berücksichtigung des Vorhergehenden kam Swinson auch an diesem Punkt zu dem Ergebnis, dass die Gegnerin, die von der Beschwerdeführerin gelieferte Originalware über die Website vertreibt, nicht den guten Namen der Beschwerdeführerin trübe. Die Beschwerdeführerin habe die Bösgläubigkeit der Gegnerin nicht nachgewiesen. Vielmehr schramme die Beschwerdeführerin knapp an einem Reverse Domain Name Hijacking vorbei. Mit dieser Bemerkung beschloss Swinson seine Prüfung und wies die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain thermomixindonesia.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2617

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

NIF.COM – OHNE WEBSITE TROTZ US$ 450.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche blieb mit dem Verkauf der Drei-Zeichen-Domain nif.com zu einem Preis von US$ 450.000,- (ca. EUR 386.551,-) deutlich hinter den Ergebnissen der vorangegangenen Woche zurück. Nichtsdestotrotz konnten sich einige Preise sehen lassen.

Mit nif.com für US$ 450.000,- (ca. EUR 386.551,-) bietet die Handelswoche eine Domain zu einem erfreulichen Preis, der bisher folgenlos blieb: eine Website sucht man vergebens. Mit deutlichem Abstand folgen einerseits actionnariat.com für EUR 15.000,- und reconomia.com zum Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 12.885,-). Während erstere geparkt ist, findet man unter der zweiten versöhnliche Ökonomie auf französisch und so gebrauchte Waschmaschinen. Ähnlich zueinander in gleicher Preisklasse schlossen sich otouch.com mit ihrem Preis von EUR 12.000,- und best5.com mit US$ 12.000,- (ca. EUR 10.308,-) an. Beide Domains haben allerdings an Inhalt nichts zu bieten.

Die Preise unter den Länderendungen sind wenig ergiebig, aber immerhin liegt die deutsche Endung mit additiv.de zum Preis von EUR 5.800,- vorn. Ihr folgen fünf weitere .de-Domains, angeführt von xventures.de für EUR 4.500,-. An zweiter Stelle wirft sich die kolumbianische Endung in Schale, mit tuxedo.co für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.295,-). Darüber hinaus gibt es ein buntes Sammelsurium von Endungen und zwei Domains aus Österreich, rhomberg-reisen.at für EUR 3.000,- und einen kleiderschrank.at zum Preis von EUR 3.000,-. Schließlich beteiligt sich auch die Schweiz mit aum.ch für EUR 2.000,-.

Die neuen generischen Endungen präsentieren vornehmlich .xyz mit offbeat.xyz zum Preis von US$ 8.988,- (ca. EUR 7.721,-), provenance.xyz für US$ 4.995,- (ca. EUR 4.291,-), die Swestha von DNGear.com an den Mann brachte, und zwei weiteren .xyz-Domains. Noch schöner wird es mit dem simply.life zu GBP 4.999,- (ca. EUR 5.925,-). Die klassischen generischen Endungen geben der vergangenen Woche dann doch noch einen sehr schönen Bonus mit metadating.net als zweitteuerste Domain der Woche und ihrem Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 30.065,-). Die Domain hatte der Verkäufer zwei Wochen vor dem Verkauf registriert. Darauf ergibt sich mit emn.org ein Spaziergang durch die Jahre, der jetzt bei US$ 12.500,- (ca. EUR 10.738,-) einen erfreulichen Zwischenstop findet; im Februar 2007 startete emn.org mit US$ 6.500,- (ca. EUR 4.945,-), nur um gerade ein Jahr später, im März 2008, bei NameJet auf nur mehr US$ 1.010,- (ca. EUR 660,-) zu kommen. Ein typisches Auf und Ab für eine Domain im Handel. Dank des Preises von nif.com zeigt die vergangene Domain-Handelswoche doch eine gewisse Stärke.

Länderendungen
————–

additiv.de – EUR 5.800,-
xventures.de – EUR 4.500,-
bikelift.de – EUR 3.600,-
pinpoint.de – EUR 3.500,-
betterbooks.de – EUR 3.500,-
anybrand.de – EUR 2.800,-

tuxedo.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.295,-)
pagos.cl – EUR 4.999,-
peeps.me – US$ 4.850,- (ca. EUR 4.166,-)
lend.ly – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.866,-)
wic.io – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.435,-)
koro.co.uk – US$ 3.799,- (ca. EUR 3.263,-)
meilleurscasinos.ca – EUR 3.500,-
rhomberg-reisen.at – EUR 3.000,-
kleiderschrank.at – EUR 3.000,-
home.id – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.577,-)
goodmorning.io – EUR 2.899,-
agency.in – EUR 2.500,-
fct.be – EUR 2.499,-
aum.ch – EUR 2.000,-
megadede.la – US$ 2.249,- (ca. EUR 1.932,-)

Neue Endungen
————-

offbeat.xyz – US$ 8.988,- (ca. EUR 7.721,-)
simply.life – GBP 4.999,- (ca. EUR 5.925,-)
provenance.xyz – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.291,-)
plasticity.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.573,-)
seedfund.xyz – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.589,-)
ucbrowser.vip – US$ 599,- (ca. EUR 515,-)

Generische Endungen
——————-

metadating.net – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.065,-)
emn.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.738,-)
icon.net – US$ 11.200,- (ca. EUR 9.621,-)
shibaswap.net – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.209,-)
novalabs.net – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.432,-)
foxie.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.007,-)
nursingtheory.org – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.573,-)
medbank.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.405,-)

.com
—–

nif.com – US$ 450.000,- (ca. EUR 386.551,-)
actionnariat.com – EUR 15.000,-
reconomia.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.885,-)
otouch.com – EUR 12.000,-
best5.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.308,-)
plerion.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.449,-)
boatreviews.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.590,-)
newhomecenter.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.161,-)
pepsitrashtalk.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.161,-)
alienshop.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.443,-)
wesang.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.443,-)
ampero.com – US$ 6.888,- (ca. EUR 5.917,-)
hrautomation.com – EUR 6.500,-
findawriter.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.584,-)
puppub.com – US$ 6.488,- (ca. EUR 5.573,-)
monplaisir.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.154,-)
nftcard.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.154,-)
fixthefuture.com – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.153,-)
foxie.com – GBP 5.700,- (ca. EUR 6.756,-)
driverfy.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.725,-)
mwahaha.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.295,-)
josiahmcelheny.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.295,-)
cognicom.com – EUR 4.950,-
masterdance.com – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.123,-)
hrtalk.com – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.951,-)
ikoncity.com – GBP 4.500,- (ca. EUR 5.334,-)
s-fin.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.866,-)
xerena.com – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.719,-)
kiwi-electronics.com – EUR 3.500,-
quantum-love.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.577,-)
three-bee.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.577,-)
3-bee.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.577,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com

HAMBURG – DOMAINSTAMMTISCH FEIERT COMEBACK

Nach zwei Jahren Pause trifft sich Anfang des Monats Dezember 2021 der Hamburger Domainstamtisch wieder. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Beim Hamburger Domainstammtisch trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr die Domainer-Szene. Die Pandemie hat dazu geführt, dass der Stammtisch seit dem letzten Treffen am 29. November 2019 nicht mehr zusammenkam. Jetzt ist es am 03. Dezember 2021 wieder soweit. Wie gewohnt, trifft man sich im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg. Derzeit gilt dort noch die 3G-Regel, doch wird in Hamburg immer mehr auf 2G umgestellt. Dem aktuellen Treffen stehen also keine großen Hürden entgegen. Schon jetzt stehen 13 Teilnehmer auf der Anmeldeliste.

Der kommende Hamburger Domainstammtisch findet am 03. Dezember 2021 wie gehabt um 19:00 Uhr im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg statt. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist mindestens noch bis 26. November 2021 möglich. Für Domainer, die von weit her anreisen, empfiehlt der Stammtisch Hamburg als Unterkunft die Schlaflounge Hamburg-Eimsbüttel (Vereinsstrasse 54b, 20357 Hamburg) und das Fritzhotel Hamburg (Schanzenstraße 101–103, 20357 Hamburg).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainstammtisch.de

Quelle: domainstammtisch.de, Jens Mechelke, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top