Domain-Newsletter

Ausgabe #1094 – 18. November 2021

Themen: Übernahme – DomainTools schnappt sich Farsight | Governance – EU-Kommission kritisiert US-Vorstoss | TLDs – Neues von .fr, .gcc und .pl | DOTZON-Studie – die besten .brands 2021 | Datenschutz – Geburtsdatum bei Online-Bestellung | tbc.com – Tuberkulose-Domain für US$ 375.000,- | März 2022 – ICANN73 findet nur virtuell statt

ÜBERNAHME – DOMAINTOOLS SCHNAPPT SICH FARSIGHT

DomainTools LLC, Marktführer im Bereich „WHOIS services“, baut ihr Geschäftsfeld aus: das in Seattle (US-Bundesstat Washington) ansässige Unternehmen hat zu einem öffentlich bisher unbekannten Kaufpreis den DNS-Spezialisten Farsight Security Inc. übernommen.

Gegründet vom Domainer Jay Westerdal, ist DomainTools seit dem Jahr 2002 geschäftlich mit WHOIS-Daten befasst. Dazu sammelt DomainTools weltweit WHOIS-Daten für generische und für country code Top Level Domains, speichert sie und nutzt sowohl aktuelle als auch historische Datensätze, um Überwachungs- oder Untersuchungsdienstleistungen an private Dritte zu verkaufen. Damit lässt sich beispielsweise herausfinden, ob ein mutmaßlicher Cybersquatter weitere rechtsverletzende Domains hält oder gehalten hat; auch kurzfristige Änderungen rund um eine Domain lassen sich so dokumentieren. Obwohl die Datenschutzgrundverordnung das Geschäftsmodell von DomainTools nicht erleichtert hat, nutzen zahlreiche der „Fortune 1000“, also der – gemessen am Umsatz – 1.000 größten US-amerikanischen Unternehmen, die Dienste von DomainTools, um Risiken und Bedrohungen im Internet aufzuspüren. Lange Zeit war die Luxemburger DCL Group SA Hauptgesellschafter von DomainTools; im Dezember 2020 wurde bekannt, dass das Investmentunternehmen Battery Ventures mit einem signifikanten strategischen Investment eingestiegen ist.

Um weiter zu wachsen, hat sich DomainTools nun mit Farsight Security verstärkt. Das in San Mateo (US-Bundesstaat Kalifornien) ansässige Unternehmen gilt als führend im Bereich „historical and real-time passive DNS data“. Gründer und bekanntester Vertreter ist der Internet-Veteran Dr. Paul Vixie, Autor zahlreicher RFCs (Request for Comments), also technischer und organisatorischer Dokumente zum Funktionieren des Internets. Nicht nur für ihn persönlich dürfte sich diese Übernahme auszahlen: mit dutzenden potentieller Investoren wurde verhandelt, wobei die Wahl letztlich auf DomainTools entfiel. „DomainTools is a long-time partner and reseller so I know their management team and their corporate culture, and they know Farsight and they know what makes us unique. For continuity of services, vision, and culture I feel lucky to have had this outcome available“, so Vixie in einem Blog-Artikel. Er selbst wird Farsight Security verlassen, steht jedoch als strategischer Berater weiterhin zur Verfügung.

Profitieren von der Übernahme sollen vor allem aber die Kunden. Ihnen verspricht Tim Chen, CEO von DomainTools, eine verbesserte Risikoabschätzung beim „scoring of domain names, hostnames, IP addresses, nameservers and other DNS indicators“. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Nicht nur die DSGVO, auch die geplante EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit (überarbeitete NIS-Richtlinie, kurz „NIS 2“) könnten die Datensammelei bei DomainTools deutlich erschweren.

Die Mitteilung von DomainTools finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2629

Den Blog-Artikel von Dr. Paul Vixie finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2630

Quelle: domaintools.com, farsightsecurity.com

GOVERNANCE – EU-KOMMISSION KRITISIERT US-VORSTOSS

Die EU-Kommission hat einen Vorstoß der US-Regierung zur künftigen Verwaltung des Internets als unklar kritisiert. Die Initiative mit der Bezeichnung „The Alliance for the Future of the Internet“ soll vor allem den Einfluss autokratischer Staaten begrenzen.

Im Vorfeld des „Summits for Democracy“, dessen erster Teil auf Einladung von US-Präsident Joe Biden am 09. und 10. Dezember stattfindet, war Anfang November ein Diskussionspapier der US-Regierung öffentlich geworden, das den Weg für die zukünftige Verwaltung des Internets ebnen möchte. Auslöser der Diskussion sind demnach zwei Faktoren: zum einen das zunehmende Drängen nach einer alternativen Vision des Internets als ein Werkzeug staatlicher Kontrolle, vor allem verfolgt von autokratischen Staaten wie China und Russland, zum anderen das Bedürfnis nach einer Neubewertung jener Vision des Internets, die in den 90er und Nuller Jahren vorgeherrscht hat. Wörtlich sprechen die USA von einer weltweiten Desinformationsepidemie, einer Machtkonzentration auf wenige dominante Technologie-Firmen und dem Anstieg von Cyber-Attacken. Konkrete Maßnahmen zeigt das Diskussionspapier nicht auf; es formuliert stattdessen Prinzipien, an denen sich die Teilnehmer der Allianz orientieren sollen, darunter die Zusammenarbeit bei der Regulierung von Technologieplattformen und der Informationsintegrität, hohe Standards für Datenschutz und Datensicherheit und die Einrichtung eines Forums für die technische Kooperation bei Standards der Cybersecurity. Weder die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) noch die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) werden in dem Papier erwähnt, dürften aber mit angesprochen sein.

Eben diese Unklarheit irritiert nun die EU-Kommission. Nach einem Bericht des pan-europäischen Mediennetzwerks Euractiv, dem eine interne Nachricht vorliegen soll, stört sich die Kommission vor allem daran, dass offen sei, wie die Initiative operativ auftrete, wie man sicherstelle, dass die genannten Prinzipien eingehalten werden und wie weitere Mitglieder teilnehmen könnten. Dabei stört sich die EU-Kommission spätestens seit der Enthüllung zur Spionagetätigkeit der NSA (National Security Agency) durch den Whistleblower Edward Snowden an der US-Zentrierung des Domain Name Systems; 7 der 13 Root Server stehen in den USA. Vor allem das Internet Governance Forum (IGF) sollte zu Reformen führen; wesentliche praktische Änderungen blieben allerdings bisher aus. „Should [the internet governance] be democratised? Yes. Are the conditions that allow for trusted democratisation to happen? I don’t think so. In some places, but not everywhere“, merkt etwa Sonia Jorge von der World Wide Web Foundation an. Würden in die von den USA angestrebte Allianz aber nur demokratische Staaten aufgenommen, wäre für China und Russland kein Platz – eine weitere Zersplitterung des Internets würde drohen.

Wie ernst es die USA mit ihrem Vorhaben meinen, wird am ehrgeizigen Zeitplan ersichtlich: „Post-launch, in 2022 members of the Alliance will carry forward development of specific commitments and work streams leading to an ultimate Charter“. Münden soll die Arbeit dann in eine Abschlussvereinbarung, deren Unterzeichnung im 3. oder 4. Quartal 2022 folgt. Von ICANN liegt bisher keine öffentliche Stellungnahme zu diesem Vorhaben vor.

Das Diskussionspapier der US-Regierung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2628

Quelle: euractiv.com, politico.com

TLDS – NEUES VON .FR, .GCC UND .PL

Neue Hoffnung für .gcc: ein informeller Dialog soll dabei helfen, den seit 2012 schwelenden Streit um die Einführung zu beenden. Derweil setzt Polens .pl mit dem Registry-Lock auf verstärkte Sicherheit, während .fr die „ADR Trends“ 2021 veröffentlicht hat – hier unsere Kurznews.

Das im Königreich Bahrain ansässige Unternehmen GCCIX WLL darf wieder hoffen, den Zuschlag für die neue Top Level Domain .gcc zu erhalten. Wie bereits berichtet, hatte ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee Bedenken geäußert, da man eine Verwechslungsgefahr mit dem Gulf Cooperation Council, einem Staatenbund von sechs Staaten der Arabischen Halbinsel, befürchtet. Offiziell führt die Bewerbung daher den Status „Not Approved“. Am 09. November 2021 hat sich ICANN-CEO Göran Marby aber nun an das GAC gewandt; in seinem Schreiben nimmt er Bezug auf einen aktuell noch anhängigen „Independent Review Process“ und fragt informell an, ob es nicht doch eine vermittelnde Lösung gäbe. Konkret geht es Marby darum, „to seek input from the GAC regarding how it would like to engage with ICANN org in this dialogue, and to determine whether the GAC would prefer to receive any additional information from ICANN org in advance of such a dialogue“. Erst nach Abschluss dieses informellen Verfahrens soll das Schiedsverfahren fortgeführt werden. Mit einer raschen Entscheidung über das finale Schicksal von .gcc ist also derzeit nicht zu rechnen.

Die .fr-Registry AFNIC hat die aktuelle Ausgabe ihres Berichts „ADR Trends“ für das Jahr 2021 veröffentlicht. Er befasst sich ausschließlich mit den beiden von AFNIC angebotenen Schiedsverfahren „SYRELI“ und „Expert ADR“. SYRELI wurde im November des Jahres 2011 aus der Taufe gehoben. Die Anzahl der Entscheidungen beläuft sich auf 1.783, wobei 62 Prozent zu Gunsten der Antragsteller ausgingen; ein Selbstläufer für die Beschwerdeführer ist das Verfahren also nicht. Expert ADR gibt es seit März 2016 und kommt seither auf 42 Entscheidungen; davon gingen 86 Prozent zu Gunsten der Beschwerdeführer aus. Der in englischer Sprache gehaltene Bericht ist mit 32 Seiten vergleichsweise umfangreich und geht auf die Details der beiden Schiedsverfahren ein; auch Leitentscheidungen führt er auf und bietet damit eine rasche Übersicht auch für Neulinge. Die „ADR Trends“ stehen ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

NASK, Verwalterin der polnischen Länderendung .pl, hat die Möglichkeiten für Domain-Inhaber erweitert, sich gegen einen unabsichtlichen Verlust ihrer Adresse zu schützen. Mittel der Wahl ist der .pl Registry Lock, der vielfältige Änderungen rund um eine .pl-Domain verhindert. Dazu gehört die Blockade einer Löschung der Domain, einer Änderung der WHOIS-Daten, eines Transfers der Domain zu einem anderen Registrar und eines Wechsels der IP-Adresse. Der Bedarf an diesem Service scheint dringend: allein im Jahr 2020 verzeichnete NASK nach Angaben des „CERT Polska report“ 10.420 Sicherheitsvorfälle, ein Anstieg um 60,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wer Interesse hat, sollte sich nicht an NASK, sondern an den eigenen Domain-Registrar wenden; der Registrar legt auch die Höhe der für einen Registry-Lock zu zahlenden Gebühren fest, so dass sich Unterschiede ergeben können.

Das Schreiben von Göran Marby zu .gcc finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2626

Die aktuelle Ausgabe der „ADR Trends“ für .fr finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2627

Weitere Informationen zum Registry-Lock bei .pl finden Sie unter:
> https://www.dns.pl/en/pl_registry_lock

Quelle: icann.org, afnic.fr, dns.pl

DOTZON-STUDIE – DIE BESTEN .BRANDS 2021

Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage zum vierten Mal die Ranking-Studie „Digitale Unternehmensmarken“, diesmal für das Jahr 2021, vor. Die zweimalige Nummer 1, .audi, musste in diesem Jahr den Titel an .le clerc abgeben.

Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. Nach der Studie „Digitale Stadtmarken 2021“ legt DOTZON nun auch die Studie „Digitale Unternehmensmarken 2021“ vor. Die Studie beschäftigt sich mit digitalen Produkt- und Unternehmensmarken, die im Rahmen der von ICANN Anfang 2012 initiierten Bewerbung um neue Top Level Domains als .brand (.marke) zugelassen wurden.

Wie stets gibt es, nach einer kurzen Zusammenfassung der Studie, eine Einführung in das Thema Markenendungen und Erweiterung von Unternehmens- und Produktmarken durch digitale Unternehmensmarken. Alsdann werden die Grundlagen für die Studie dargelegt, nach denen die 496 bestehenden Markenendungen bewertet werden. Es zeigt sich, dass die Anzahl unter einer Markenendung registrierter Domains vom Vorjahr (23.439 Domains) auf jetzt 24.700 Domains gestiegen ist, was in etwa einer Steigerung um 15 Prozent entspricht. Nach wie vor sind es sieben Bewertungsparameter, nach denen die Markenendungen bewertet werden: die Anzahl registrierter Domains, inwieweit diese im Web auflösen, die Anzahl von Domains mit eingerichtetem Mail-Server, die Anzahl der neu genutzten Domains, die Sichtbarkeit der Top Level Domain anhand der SISTRIX-Plattform, die Anzahl der ALEXA-Rankings unter der TLD und das Alexa-Ranking selbst. Im Ergebnis schnitt die Endung der französischen Genossenschaft und Supermarktkette Leclerc am besten ab und belegt, wie bereits 2018, Platz 1. Leclerc erzielte einen der Spitzenwerte bei der neuen Nutzung von Domains und weist darüber hinaus bei allen KPIs durchweg sehr solide Rankings auf. An zweiter Position kommt das US-amerikanische Pharmaunternehmen Abbott (.abbott) zum Zuge, dass den 1. Platz beim Alexa-Ranking und einen 5. Platz bei den Alexa-Backlinks einnimmt; darüber hinaus nutzt Abbott seine Domains recht gut. Der deutsche Baustoffhersteller Weber belegt mit .weber Platz 3, und der Automobilhersteller Seat belegt Platz 4. Die vorjährige Nummer 1, Audi, kommt nur auf den 5. Platz, da halfen auch nicht die beiden guten Plätze bei den Kategorien registrierte und auflösende Domains sowie die guten Alexa-Ranks: die „Konkurrenz“ war besser. DOTZON schließt aus den Daten ihrer Studie: „Marken, die in die Sichtbarkeit ihrer Webangebote investieren – etwa mithilfe von Werbung, Flyern oder Google Adwords – ranken in Google i. d. R. besser als Marken, die lediglich viele Adressen registrieren. Im Gegensatz zum Vorjahr sind Adressen mit Unternehmens- und Marken-Endung deutlich häufiger sichtbar und werden auch in der Werbung aktiv genutzt.“

Die DOTZON-Studie gibt darüber hinaus noch weitere Daten und eindringliche Beispiele für die Nutzung von Domains und Markenendungen, sowie einen Überblick über die Entwicklung von UDRP-Verfahren, wonach sich mit den Markenendungen die Anzahl der UDRP-Verfahren verringert habe. Wie noch jedes Mal, gibt auch dieses Mal die 23-seitige Studie „Digitale Unternehmensmarken 2021“ von DOTZON einen Überblick über den Zustand der Marken-Endungen. Sie ist leicht verständlich geschrieben, übersichtlich und in jedem Falle lesenswert.

Sie finden die Studie „Digitale Unternehmensmarken 2020“ unter
> https://dotzon.consulting/studien

Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche

DATENSCHUTZ – GEBURTSDATUM BEI ONLINE-BESTELLUNG

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover hat in einem aktuellen Urteil unter anderem festgestellt, dass eine Online-Versandapotheke im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen darf. Die Entscheidung ist nicht unproblematisch.

Aus einer Pressemitteilung des VG Hannover geht hervor, dass die Klägerin mit Sitz in Niedersachsen eine Online-Versandapotheke betreibt und gegen den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen klagte. Der hatte sie mit Bescheid vom 08.01.2019 angewiesen, es zu unterlassen, unabhängig von der Art des bestellten Medikaments das Geburtsdatum des Bestellers/der Bestellerin zu erheben und zu verarbeiten, soweit Gegenstand der Bestellung Medikamente sind, die nicht geschlechtsspezifisch zu dosieren und/oder einzunehmen sind. Gegen diesen Bescheid klagte die Klägerin vor dem VG Hannover. Sie trug vor, „aufgrund der für Apotheker geltenden Berufsordnung bestimmten Beratungsobliegenheiten zu unterfallen“, unter die auch die Pflicht zur altersgerechten Beratung falle. Um diese erfüllen zu können, brauche man entsprechende Angaben. Zudem bestehe ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob der Bestellerin/die Bestellerin volljährig ist.

Das VG Hannover wies die Klage ab (Urteil vom 09. November 2021, Az.: 10 A 502/19). Zunächst stellte es klar, dass die Rüge des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen sich nur auf rezeptfrei erwerbbare Produkte beziehe. Die Verarbeitung des Geburtsdatums im Bestellvorgang habe für solche Produkte zu unterbleiben, die keine altersspezifische Beratung erforderten. Der Website der Klägerin entnahm das Gericht, dass sie eine große Zahl von Drogerieartikeln aber auch apothekenpflichtigen Medikamenten anbiete, die nicht altersspezifisch zu dosieren seien. Für diese Produkte könne in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung gefunden werden, zumal die Klägerin von ihren Kunden im Bestellprozess auch keine Einwilligung zur Datenverarbeitung einhole. Soweit die Klägerin die Geschäftsfähigkeit ihrer Kunden prüfen wolle, reiche aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten die Information über die Volljährigkeit. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Gegen die Entscheidung kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragt werden.“

Man wird sehen, ob die Klägerin den Klageweg nutzt und die Zulassung zur Berufung beantragt. Die Entscheidung des VG Hannover ist zwar aus datenschutzrechtlicher Sicht einleuchtend, doch finden sich wirtschaftliche Argumente zugunsten der Abfrage der Geburtsdaten. Denn neben der „Prüfung“ der Geschäftsfähigkeit der Kunden besteht bei einem Online-Shop auch ein wirtschaftliches Interesse daran, im Falle der Nichtzahlung den säumigen Kunden eindeutig identifizieren zu können. Das ist bei Allerweltsnamen ohne die Information über das Geburtsdatum mitunter schwierig. Andererseits gibt es keine Gewähr dafür, dass ein Kunde beim Geburtsdatum korrekte Daten angibt, zumal wenn er sich nicht mit der Absicht trägt, das Bestellte auch aus eigener Tasche oder überhaupt zu bezahlen. Zudem bietet die Abfrage des Geburtsdatum einigen Kunden genug Anlass, den Bestellprozess abzubrechen und sich nach anderen Anbietern umzusehen, die das Geburtsdatum im Bestellprozess nicht abfragen. Für Shopbetreiber ist es nicht unproblematisch, das Geburtsdatum ihrer Kunden bei allen angebotenen Produkten abzufragen, auch wenn es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Aber auch die Argumente des VG Hannover sind nicht so eindeutig überzeugend, wie es zunächst den Anschein hat. Allerdings liegen da die Urteilsgründe auch noch nicht vor.

Die Pressemitteilung des VG Hannover findet sich hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2631

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: niedersachsen.de

TBC.COM – TUBERKULOSE-DOMAIN FÜR US$ 375.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche kommt zahlenmäßig nicht ganz mit der vorausgegangenen mit, aber bietet doch zwei hochpreisige Verkäufe: tbc.com kommt auf US$ 375.000,- (ca. EUR 323.276,-) und chronic.com auf runde US$ 150.000,- (ca. EUR 129.310,-).

In diesem Jahr lockt der Preis von US$ 375.000,- (ca. EUR 323.276,-), den die Drei-Zeichen-Domain tbc.com erzielt, keinen Hund hinterm Ofen hervor, liegt sie damit doch gegenwärtig lediglich auf Platz 34 der Jahresbestenliste. Wie die mit dem Preis von US$ 150.000,- (ca. EUR 129.310,-) zweitplatzierte chronic.com steht sie auch nur wieder zum Verkauf. Unter der Endung .com folgt mit deutlichem Abstand cpartner.com zu einem Preis von US$ 39.888,- (ca. EUR 34.386,-), und vartana.com für US$ 33.000,- (ca. EUR 28.448,-). Die Domain gaining.com steht mit US$ 20.000,- (ca. EUR 17.241,-) nicht schlecht da, brachte sie doch im Mai 2016 lediglich US$ 2.041,- (ca. EUR 1.822,-) ein. Bei vova.com zu US$ 9.888,- (ca. EUR 8.524,-) verlief die Sache nicht so glücklich. Zwar konnte sie sich von ihrem Preis von US$ 3.985,- (ca. EUR 2.580,-) im Mai 2008 auf US$ 9.900,- (ca. EUR 8.839,-) im März 2016 steigern, jetzt liegt sie aber knapp unter diesem Wert. Glücklicher lief es bei healthstory.com mit jetzt US$ 4.788,- (ca. EUR 4.128,-) gegenüber den US$ 2.088,- (ca. EUR 1.594,-) im November 2008. Zuletzt verbesserte sich auch borna.com von US$ 3.500,- (ca. EUR 2.713,-) im Dezember 2011 auf jetzt US$ 4.650,- (ca. EUR 4.009,-).

Die Zahlen unter den Länderendungen sind sehr belebend. Sehr gut liegen sie allenthalben bei der kolumbianischen Endung .co mit novo.co zum Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 30.172,-), joyful.co mit US$ 25.000,- (ca. EUR 21.552,-) und inf.co mit EUR 17.500,-. joyful.co liegt aber nicht alleine an zweiter Position unter den Länderendungen, man findet auch die kasachische Domain it.kz mit US$ 25.000,- (ca. EUR 21.552,-) auf gleicher Stufe. Weiter ging es mit der it.ae für US$ 18.000,- (ca. EUR 15.517,-) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Neben den beiden zu Spitzenpreisen verkauften Domains it.kz und it.ae gingen zu leichteren Beträgen weitere sechs .it-Domains unter unterschiedlichen Länderendungen zu US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-) und US$ 2.000,- (ca. EUR 1.724,-) an denselben neuen Inhaber, die Intis Telecom. Die deutsche Endung startete mit liven.de bei EUR 15.000,-, mit Rückendeckung von der hager-consulting.de zum Preis von EUR 7.500,- und zwei weiteren Domains. Ein weiterer Gewinner ist programm.tv mit EUR 3.899,-, die gegenüber den im Juli 2005 erzielten EUR 1.000,- deutlich besser abschneidet.

Die neuen generischen Endungen spielen groß auf, mit einer Kombination von Kryptowährung und Stadtdomain: eth.paris kommt auf herausragende US$ 50.000,- (ca. EUR 43.103,-). Ihr folgt das portfolio.xyz zum Preis von US$ 9.999,- (ca. EUR 8.620,-). Stark zeigt sich nicht nur seit heute die Endung .art, die unter anderem cafe.art und light.art zum Preis von jeweils US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-) aufweist. Die klassischen generischen Endungen sind diesmal dünn besetzt. Führend ist mycar.org mit US$ 5.799,- (ca. EUR 4.999,-), gefolgt von heist.net zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-), der nicht recht an den noch im November 2007 erzielten US$ 5.850,- (ca. EUR 3.945,-) vorbeikommt. Die vergangene Domain-Handelswoche war recht erfreulich, aber nicht in allem überschwänglich.

Länderendungen
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novo.co – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.172,-)
joyful.co – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.552,-)
inf.co – EUR 17.500,-
marqeta.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
voca.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.466,-)
dexy.co – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.000,-)
jeeves.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
roster.co – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.879,-)
kotak.co – US$ 3.990,- (ca. EUR 3.440,-)

it.kz – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.552,-)
it.ae – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.517,-)
it.to – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
it.uy – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
it.ax – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.724,-)
it.hn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.724,-)
it.sb – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.724,-)
it.tn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.724,-)

liven.de – EUR 15.000,-
fsp.in – US$ 9.980,- (ca. EUR 8.603,-)
criptomoneda.es – EUR 7.650,-
ecovacs.it – EUR 7.650,-
hager-consulting.de – EUR 7.500,-
it.by – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.034,-)
turbospin.de – EUR 5.000,-
spacebase.io – EUR 4.999,-
cat.id – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.966,-)
programm.tv – EUR 3.899,-
riley.ai – EUR 3.800,-
mdt.at – EUR 3.599,-
zero24.de – EUR 3.500,-
wait.us – US$ 1.000,- (ca. EUR 862,-)
zep.us – US$ 1.000,- (ca. EUR 862,-)

Neue Endungen
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eth.paris – US$ 50.000,- (ca. EUR 43.103,-)
portfolio.xyz – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.620,-)
cafe.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-)
light.art – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.603,-)
sports.art – US$ 5.460,- (ca. EUR 4.707,-)
via.art – US$ 5.364,- (ca. EUR 4.624,-)
futureproof.xyz – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
redefine.dev – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
wise.shop – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
feather.app – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.879,-)
betting.club – US$ 3.830,- (ca. EUR 3.302,-)
tra.art – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.802,-)
nft.win – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.672,-)
uinEURo.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.582,-)
the.law – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.328,-)
it.broker – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.724,-)

Generische Endungen
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mycar.org – US$ 5.799,- (ca. EUR 4.999,-)
heist.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
itcnetwork.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
meze.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.309,-)

.com
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tbc.com – US$ 375.000,- (ca. EUR 323.276,-)
chronic.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 129.310,-)
cpartner.com – US$ 39.888,- (ca. EUR 34.386,-)
vartana.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 28.448,-)
skand.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 23.276,-)
gaining.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.241,-)
marvellabs.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.224,-)
melomelo.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.362,-)
pockethealth.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.362,-)
cmeta.com – EUR 11.000,-
metaonline.com – EUR 8.700,-
cyrptoninjas.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
hisk.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
onsero.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.621,-)
vova.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.524,-)
hyperbyte.com – EUR 5.500,-
birthdaygift.com – US$ 6.106,- (ca. EUR 5.264,-)
cosmore.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.172,-)
aktech.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.086,-)
nakarte.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.741,-)
txnews.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.741,-)
befuck.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
pornoid.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
trethewey.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
wealthly.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
yande.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.310,-)
healthstory.com – US$ 4.788,- (ca. EUR 4.128,-)
soth.com – US$ 4.750,- (ca. EUR 4.095,-)
borna.com – US$ 4.650,- (ca. EUR 4.009,-)
cottonclub.com – US$ 4.544,- (ca. EUR 3.917,-)
reedleyexponent.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.879,-)
digital-coach.com – EUR 4.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÄRZ 2022 – ICANN73 FINDET NUR VIRTUELL STATT

Nach dem ICANN-Meeting ist vor dem ICANN-Meeting. ICANN73 findet im März 2022 statt, und wird sich – nach einem Beschluss des ICANN-Board vom Anfang November – in die Reihe der virtuellen Meetings seit März 2020 einfügen.

ICANN hat angekündigt, dass auch ICANN73, das 73. ICANN-Meeting, entgegen früherer Planung als virtuelles Meeting im März 2022 stattfindet. Der Ausbruch des Corona-Virus zwingt die Internet-Verwaltung dazu, seit ihrem 67. Meeting, das im März 2020 im mexikanischen Cancún stattfinden sollte, ihre Treffen ausschließlich online abzuhalten. Das 72. ICANN-Meeting war ursprünglich als Präsenzveranstaltung vom 23. bis zum 28. Oktober 2021 in Seattle (Washington, USA) geplant, fand letztlich aber nur virtuell statt. Genau so ergeht es jetzt ICANN73, das seinerseits zunächst als Präsenzveranstaltung vom 05. bis 10. März 2022 in San Juan (Puerto Rico) stattfinden sollte. Anfang November 2021 teilte ICANN nach einem Board-Meeting mit, dass ICANN73 aufgrund der nach wie vor herrschenden Pandemie nun doch nur virtuell abgehalten wird. Für ICANN74, das für 13. bis 16. Juni 2022 in Den Haag (Niederlande) angesetzte Meeting, plant man derzeit eine Hybrid-Veranstaltung.

Mit den andauernden virtuellen Veranstaltungen geht vermutlich auch ein Teilnehmerschwund einher. Wie man den von Nick Tomasso, Vice President of Global Meeting Operations bei ICANN, zusammengeführten Daten entnehmen kann, lässt sich eine abnehmende Tendenz der Teilnehmeranzahl nicht leugnen. Die Anzahl der Länder, aus denen die Teilnehmenden stammen, blieb aber in den vergangenen 12 Monaten konstant, bis auf einen gelinden Ausrutscher beim 71. ICANN-Meeting:

Veranstaltung – Datum – Teilnehmer – aus Ländern
ICANN72 – Oktober 2021 – 1.305 – 156
ICANN71 – Juni 2021 – 1.330 – 147
ICANN70 – März 2021 – 1.700 – 157
ICANN69 – Oktober 2020 – 1.616 – 157
ICANN68 – August 2020 – 1.585 – 126
ICANN67 – März 2020 – 1.752 – 130

ICANN73 findet vom 05. bis zum 10. März 2022 online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung notwendig. Die ICANN Prep-Week zu diesem Meeting findet voraussichtlich kurz vorher ebenfalls online statt.

Weitere Informationen aktuell und in Kürze unter:
> https://meetings.icann.org/en/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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