Themen: ICANN – Registrare erhalten Suspensionsrecht | Statistik – .de knackt die 17-Mio-Marke | TLDs – Neues von .audi, .io und .rmit | BGH-Urteil – Der Schein des Impressums zählt | Im Trend – Branchen-Run auf kurze .com-Domains | is.com – Vermarktungshilfe für US$ 1.950.000,- | NamesCon – Online-Termin im September 2021
ICANN – REGISTRARE ERHALTEN SUSPENSIONSRECHT
Die Internet-Verwaltung ICANN wird akkreditierten Domain-Registraren ein erweitertes Recht einräumen, potentiell sicherheitsgefährdende Domain-Namen vorbeugend zu suspendieren. Die Neuregelung soll bald in Kraft treten, Einzelheiten sind aber noch unklar.
Seit geraumer Zeit ist ICANN darum bemüht, das Domain Name System (DNS) als eine globale Ressource vor Missbrauch (DNS Abuse) zu schützen. So waren vor kurzem Pläne der Registries Stakeholder Group (RySG) und des Governmental Advisory Committee (GAC) bekannt geworden, so genannte „Domain Generating Algorithms“ (DGAs) einzusetzen, also einen Algorithmus, der automatisiert Domain-Namen erzeugt und registriert, um vor allem Malware und Botnets einzudämmen. Kennt man den Algorithmus, kann man die vom DGA produzierten Domain-Namen ermitteln und präventiv registrieren; auf diesem Weg stoppt man die Weiterverbreitung von Schadprogrammen. Als finanziellen Anreiz sollen die Registries solche Domains registrieren dürfen, ohne dass sie dafür Gebühren an ICANN zahlen müssen. Derzeit sind die Empfehlungen von RySG und GAC freiwillig und nicht verpflichtend. Sie müssen also weder von gTLD- noch von ccTLD-Registries beachtet werden.
Zumindest im Bereich der potentiell sicherheitsgefährdenden Domain-Namen könnte sich das aber nun ändern. Der Niederländer Maarten Botterman, aktuell Chair des ICANN-Board, hat angekündigt, die Regelungen im „Expedited Registry Security Request Process“ (ERSR) anpassen und erweitern zu wollen. Der ERSR gestattet es Registries, bei eng definierten Sicherheitsvorfällen eine Verzichtserklärung von ICANN zu erwirken, um keine nachteiligen Folgen ihres Handelns befürchten zu müssen. Als Sicherheitsvorfall gilt beispielsweise „Malicious activity involving the DNS of scale and severity that threatens systematic security, stability and resiliency of a TLD or the DNS“. In den Jahren 2019 und 2020 kam es zu jeweils vier solcher Vorfälle, betroffen waren davon ca. 5.600 Domains (2019) und ca. 1.600 Domains (2020). Dieses bisher ausschließlich den Registries vorbehaltene Recht soll künftig auch den Domain-Registraren zustehen: „As part of ICANN’s efforts to support the mitigation of DNS security threats, ICANN org will soon enable registrars to also request such waivers“, so Botterman gegenüber der RySG. Ob auch die Anforderungen an einen Sicherheitsvorfall geändert werden, der den ERSR auslöst, blieb unklar.
Geltend würde diese Neuregelung allerdings vorerst ausschließlich für gTLDs, da ICANN nicht befugt ist, Änderungen auch mit Wirkung für ccTLDs zu beschließen. Ob die Domain-Registrare sonderlich begeistert von diesem neuen Recht wären, bleibt abzuwarten; immerhin laufen sie Gefahr, im Fall eines unberechtigten Einschreitens Schadensersatz an ihre Kunden leisten zu müssen.
Weitere Informationen zum „Expedited Registry Security Request Process“ finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/pages/ersr-2012-02-25-en
Quelle: domainincite.com, icann.org
STATISTIK – .DE KNACKT DIE 17-MIO-MARKE
Historischer Meilenstein für .de: nachdem im Oktober 2015 die Marke von 16 Millionen .de-Domains geknackt wurde, ist im Juli 2021 nun die Mauer von 17 Millionen Domains gefallen. Aber auch .shop hat Anlass zum Feiern – dort wurde die einmillionste Domain registriert.
Am 13. Juli 2021 um 16:32 Uhr war es soweit: mit dem Domain-Namen melba-stoffkreation.de überschritt das deutsche Länderkürzel zum ersten Mal in seiner Geschichte die Marke von 17 Millionen registrierten Domains. Inhaberin der Jubiläums-Domain ist Melanie Baumgardt, die sich auf die Kreation individueller Geschenke spezialisiert hat und unter der Domain einen kleinen Onlineshop und einen Blog einrichten will. Mit einer solch rasanten Entwicklung hat wohl niemand gerechnet, als im Jahre 1986 die technischen Voraussetzungen für .de gelegt wurden. Zwei Jahre später umfasste die Liste aller .de-Domains gerade einmal sechs Einträge, die damals noch von Hand eingetragen waren. Diese Liste wuchs jedoch mit zunehmender Geschwindigkeit, und knapp ein Jahrzehnt später wurde die Domain-Registrierung und -verwaltung auf eine zukunftsgerichtete Basis gestellt: Ende 1996 gründen 37 deutsche Internet Service Provider die DENIC eG. Damals waren 50.000 Domains registriert – drei Jahre später bereits die erste Million, der viele weitere Millionen folgten, bis hin zu 17-millionsten .de-Domain.
Noch nicht ganz so weit wie .de, jedoch auf bestem Weg dorthin ist .shop. Wie die im japanischen Tokio ansässige GMO Registry Inc. bekanntgab, hat man im Juli 2021 erstmals die Marke von einer Million registrierter Domains geknackt. Die im Mai 2016 delegierte Endung ist damit erst die sechste nTLD, die in den siebenstelligen Bereich vordringen konnte. GMO Registry hatte die Rechte an .shop bei einer ICANN-Auktion im Januar 2016 für US$ 41.501.000,- erworben. Und auch wenn .shop allein in den ersten 18 Stunden auf über 53.000 Registrierungen kam, dürfte die Endung ihr Potential bei weitem noch nicht erreicht oder gar ausgeschöpft haben. Die Tendenz stimmt, und das können weder .xyz noch .online für sich behaupten. Die beiden bisher führenden nTLDs büssten im Juli im sechsstelligen Bereich und damit drastisch ein. Freuen darf sich .top, die mit einem Zugewinn von knapp 8.000 Domains auf den dritten Platz der nTLD-Rangliste vorrückte und .site überholte, die in den vergangenen vier Wochen 172.624 Domains einbüsste. Insgesamt kommt damit das Lager der nTLDs auf 25.499.195 Domains – einen schwächeren Wert hat es zuletzt 2018 gegeben.
Bleibt noch der Blick in die ccTLD-Runde, der uns nach Irland führt. Nach Angaben der .ie-Registry IEDR war die erste Jahreshälfte 2021 die beste in der Geschichte der irischen Endung. Der anhaltende Boom, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, hat in den ersten sechs Monaten zu einem Anstieg um 33.815 Domains geführt; insgesamt notierte .ie Ende Juni 2021 damit bei exakt 324.074 Domains, ein Plus von 9,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und geht es nach David Curtin, CEO von IEDR, künden diese Zahlen Grosses an: „These figures are good news for the Irish economy given that new domain registrations are a forward indicator of digital intent and future e-commerce activity“. Ob die Impfquote – 58,05 Prozent aller Iren sind vollständig geimpft – auf die Registrierungszahlen durchschlägt, müssen wir vorerst abwarten.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 17.017.481 – (Vergleich zum Vormonat: + 31.731)
.at – 1.395.224 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.284)
.com – 157.583.854 – (Vergleich zum Vormonat: + 557.879)
.net – 13.520.983 – (Vergleich zum Vormonat: – 34.485)
.org – 10.476.328 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.939)
.info – 3.877.086 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.260)
.biz – 1.402.180 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.972)
.eu – 3.656.244 – (Vergleich zum Vormonat: + 15.123)
.xyz – 3.608.479 – (Vergleich zum Vormonat: – 241.457)
.online – 2.002.787 – (Vergleich zum Vormonat: – 119.752)
.top – 1.295.107 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.943)
(Stand 01. August 2021)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-statistik
Quelle: denic.de, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .AUDI, .IO UND .RMIT
Erbitterter Streit um .io: das politische Tauziehen um das offizielle Kürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean findet eine gerichtliche Fortsetzung. Derweil baut die Audi AG ihr Portfolio an aktiven .audi-Domains aus, während sich .rmit verabschiedet – hier unsere Kurznews.
Während sich die Zahl der Marken-Endungen, die ihren Registry-Vertrag kündigen, dem dreistelligen Bereich nähert, setzt der Automobilhersteller Audi AG ein positives Zeichen: nach einem Bericht des Domainers Elliot Silver hat Audi USA am 03. August 2021 einen sogenannten „promoted tweet“ versandt. Mit der Botschaft „The freedom to imagine a new way forward. Buckle up, a new era is coming. #FutureIsAnAttitude #AudiSkysphereConcept“ warb Audi für die Website progress.audi; dort findet sich auch in deutscher Sprache ein Countdown, der auf die „Weltpremiere des Audi skysphere concept“ hinweist. Dahinter verbirgt sich ein Konzeptfahrzeug, das nicht als Serienfahrzeug verfügbar ist. Das Besondere: es handelt sich um eine Standalone-Website, die zahlreiche weiterführende Links unterhalb einer .audi-Domain enthält. Sie dient also nicht lediglich zur Weiterleitung auf ein .com- oder .de-Angebot. Damit betreibt die Audi AG eine der wenigen .brands, die auch wirklich und in gesteigertem öffentlichen Umfang genutzt wird. Das zeigt auch die Zahl der registrierten .audi-Domains, die seit Januar 2020 beständig überhalb der Marke von 1.700 liegt. Es wäre zu wünschen, dass viele andere .brands diesem Beispiel folgen.
Der Streit um die Top Level Domain .io, offizielles Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean, verschärft sich. Am 28. Juli 2021 erhoben die Chagos Refugees Group UK (CRG UK) und The Crypto Currency Resolution Trust (CCRT) Klage bei der Organization for Economic Cooperation and Development (OECD). Die Klage richtet sich gegen Afilias Ltd. und die beiden Tochtergesellschaften 101 Domain GRS Limited und Internet Computer Bureau Limited. Ziel ist es, eine Redelegierung von .io zu erreichen oder zumindest einen erheblichen finanziellen Anteil am Profit von .io zu erhalten. Die Klage geht zurück auf ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 25. Februar 2019; das Gericht kam damals zu der Ansicht: „the United Kingdom is under an obligation to bring to an end its administration of the Chagos Archipelago as rapidly as possible“. Zu praktischen Folgen kam es bisher dennoch nicht. Problematisch bleibt: Endet die britische Verwaltung des Chagos-Archipels, endet damit grundsätzlich auch das Britische Territorium im Indischen Ozean; sollte „io“ daraufhin aus der ISO 3166-1-Standardliste gestrichen werden, müsste auch .io gestrichen werden. Bis wann über die Klage entschieden wird, ist aktuell nicht abzusehen.
Das Royal Melbourne Institute of Technology (RMIT University), eine globale Universität für Technologie, Design und Unternehmen, trennt sich von seiner Marken-Endung .rmit. Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 kündigte Darren Boyle, der Director Digital and Customer Experience der Universität, den Registry-Vertrag mit ICANN. Gestützt ist die Kündigung auf Sektion 4.4 b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet; eine weitere Begründung erfolgt nicht. Seit der Delegierung am 23. Dezember 2015 kam .rmit nie über sechs registrierte Domains hinaus. Dem Wunsch der Registry, .rmit nicht auf einen anderen Betreiber zu übertragen, hat ICANN vorläufig bereits entsprochen. Damit dürfte die Endung voraussichtlich im November 2021 das Domain Name System dauerhaft verlassen. Die RMIT wurde 1887 als Working Men’s College mit dem Ziel gegründet, den arbeitenden Menschen in Melbourne Bildung zu vermitteln; auf die eigene .brand werden sie aber verzichten müssen.
Die Klage gegen Afilias wegen .io finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2559
Quelle: domaininvesting.com, jlevy.co, icann.org
BGH-URTEIL – DER SCHEIN DES IMPRESSUMS ZÄHLT
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom März diesen Jahres mehr Klarheit zu den Verantwortlichkeiten der im Online-Impressum genannten Entitäten gebracht: „Die Angabe einer vom Hauptsitz abweichenden Betriebsstätte im Impressum einer Website darf ein Kunde, der über diese Website ein Vertragsangebot abgibt, in der Regel dahin verstehen, dass die angegebene Stelle im Namen des Stammhauses die Leistungen anbietet, Vertragsangebote entgegennimmt und gegebenenfalls deren Annahme erklärt.“
Hintergrund für die Entscheidung ist der Online-Kauf eines Erste-Klasse Flugtickets für EUR 582,97 von San Francisco nach Paris und London über die deutsche Website einer französischen Fluggesellschaft. Im Impressum unter der .de-Domain waren sowohl eine deutsche Niederlassung nebst deren Geschäftsführer als auch der Hauptsitz in Frankreich wiedergegeben. Die Fluggesellschaft stornierte das Flugticket und begründete das mit einem Systemfehler. Der Bucher hält den Vertrag weiter für wirksam und verlangt Schadensersatz, zunächst in Höhe des regulären Preises von EUR 10.578,86 des Flugtickets, später unter Abzug des Preises, den er für sein Ticket gezahlt hat. Er erhob Klage vor dem Landgericht Frankfurt/Main. Die beklagte Fluggesellschaft hielt einerseits die fehlende internationale Zuständigkeit entgegen und verwies andererseits darauf, den Vertrag wegen Erklärungsirrtums, zumindest aber wegen eines offenen Kalkulationsirrtums wirksam angefochten zu haben. Das Landgericht wies die Klage wegen Unzuständigkeit ab. Der Kläger ging in Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt, das die Berufung zurückwies und das Urteil des Landgerichts bestätigte. Das OLG Frankfurt meint, es ergäbe sich hier keine internationale Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. 5 Brüssel-Ia-VO (siehe unten), da der Rechtsstreit nicht eine Streitigkeit aus dem Betrieb der Niederlassung in Deutschland betreffe. Diese Niederlassung sei nur zu Marketingzwecken da und nicht mit der Buchung von Flügen beschäftigt. Eine weitere Zuständigkeitsnorm sei auf Beförderungsverträge nicht anwendbar, und Art. 33 des Montrealer Abkommens sei ebenfalls nicht einschlägig. Das OLG Frankfurt ließ in dieser Sache die Revision zu, die der Kläger auch wahrnahm: er ging zum Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, das Landgericht habe die Klage zu unrecht als unzulässig abgewiesen. Die Beurteilung der Rechtslage durch das OLG Frankfurt halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, weshalb der BGH die Sache an das Landgericht zurückverwies (BGH, Urteil vom 16.03.2021, Az: X ZR 9/20). Der BGH meint, die Beklagte unterhalte eine Zweigniederlassung in Frankfurt im Sinne des Art. 7 Nr. 5 Brüssel-Ia-VO, da es sich dabei um einen Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit handele, der auf Dauer als Außenstelle des Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass sich Dritte zum Betreiben von Geschäften nicht unmittelbar an das Stammhaus zu wenden brauchen. Hier seien unter anderem Mitarbeiter tätig, die spezielle Angebote für in Deutschland ansässige Reisebüros und Firmenkunden erstellen; zudem habe der Geschäftsführer für Deutschland dort seinen Sitz. Das spreche gegen die Unselbständigkeit der Betriebsstätte und die Abhängigkeit vom Hauptsitz. Die geschäftsinternen Abläufe seien dabei nicht ausschlaggebend, sondern die Art und Weise, in der die Niederlassung gegenüber Dritten im Geschäftsverkehr auftrete. Der Rechtsstreit stehe auch in Bezug zu dieser Zweigniederlassung, da sie eine Verpflichtung im Namen des Stammhauses eingegangen sei. Die Buchung des Fluges sei auf der .de-Website des Anbieters erfolgt, wobei die dem Impressum der Website zu entnehmende deutsche Zweigniederlassung das Geschäft abgeschlossen habe. Die Angaben im Impressum dienen der Transparenz und der Information über die Person, die einen Teledienst anbietet, um einen Anknüpfungspunkt für eine Rechtsverfolgung zu haben. Der Kläger durfte die für das Angebot genutzte .de-Domain nebst der Verwendung der deutschen Sprache dahin verstehen, dass die deutsche Betriebsstätte die Buchung anbietet. Dass im Impressum auch der in Frankreich gelegene Hauptsitz der Fluggesellschaft angegeben ist, stehe dem nicht entgegen, da sie aus Kundensicht mit der deutschen Betriebsstätte deutschen Kunden gegenübertrete. Dafür spreche auch, dass auf dem gebuchten elektronischen Flugticket der Ort der Betriebsstätte als Ausstellungsort angegeben ist. Unerheblich sei, dass die Mitarbeiter der Zweigniederlassung nicht an der Gestaltung der Website und der Abwicklung des darüber getätigten Buchungsvorgangs beteiligt gewesen seien. Den betriebsinternen Abläufen komme keine ausschlaggebende Bedeutung zu. Ebenfalls fallen die unter einer .fr-Domain gesandten eMails nicht ins Gewicht, da dies keinen hinreichenden deutlichen Hinweis darauf gebe, die für den Vertragsschluss maßgebliche Person sitze in Frankreich. Die Beklagte müsse sich an dem von ihr gesetzten Anschein festhalten lassen.
Da beide Vorinstanzen bisher nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden hatten, erschien es dem BGH sachdienlich, die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen, damit es, nachdem die Zulässigkeit jetzt geklärt ist, in der Sache zu prüfen und zu entscheiden hat.
Die Entscheidung des BGH finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2560
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
N.B.: Nach Art. 7 Nr. 5 Brüssel-Ia-VO kann eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes, an dem sich diese befindet, verklagt werden, wenn es sich um Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung handelt.
Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche
IM TREND – BRANCHEN-RUN AUF KURZE .COM-DOMAINS
Es ist ein offenes Geheimnis oder einfach nur vernünftig: Unternehmen sind auch abhängig von ihrer Domain und bemüht, den Zugang ihrer Kunden zu ihrem Angebot durch bessere Domains zu vereinfachen, um insgesamt erfolgreicher zu werden. In den letzten Wochen berichten Blogger der Domainer-Szene von entsprechenden Entwicklungen, die allesamt in Richtung kurze .com-Domains weisen.
So investierte kürzlich die Online-Plattform „Green Pal“, die in den USA örtliche Gartenpflegeanbieter vermittelt, satte US$ 83.834,- (ca. EUR 70.651,-) in die Domain greenpal.com, um Kunden schneller auf ihr Angebot unter yourgreenpal.com zu bringen. In der Tat leitet zur Zeit die neue, kurze Domain auf die längere und ältere weiter. Ob sich da die Richtung ändert, wird man sehen. Ein weiteres Beispiel behandelt Kassey Lee auf domainnamewire.com ausführlich: Ein chinesischer Anbieter von Brautmoden startete 2011 unter sheinside.com, um in China hergestellte Brautmoden weltweit an die Frau zu bringen. Nach einem Jahr verbreiterte das Unternehmen sein Kleidungsangebot. 2015 sattelte das Unternehmen auf das Kennzeichen „Shein“ um und kaufte für US$ 95.000,- (damals ca. EUR 84.071,-) die Domain shein.com. Die Domain sheinside.com und die chinesische Domain shein.cn, die das Unternehmen auch besitzt, sind nicht konnektiert. Lee sieht dabei noch etwas mehr: chinesische Unternehmen bevorzugen nicht nur kurze Domains und lassen gerne ihre Landesendung links liegen – sie wollen vor allem .com-Domains. Er führt weitere Beispiele auf, wie den Umstieg von 360 .cn zu 360.com, den sich das chinesische Unternehmen 360 vermutlich CNY 100 Mio. (ca. EUR 15 Mio.) hat kosten lassen, oder der Smartphone-Hersteller Vivo, der 2016 für US$ 2.100.000,- (ca. EUR 1.909.091,-) die Domain vivo.com kaufte und seine Domain vivoglobal.com hinter sich ließ. Etwas länger zurück liegt und günstiger war der Umstieg des Flugdrohnenanbieters DJI von dji-innovations.com auf dji.com 2013 für US$ 300.000,- (ca. EUR 225.564,-).
Aber nicht nur chinesische Anbieter gehen diesen Weg. Der 2011 in Argentinien gegründete Online-Whiteboard-Kollaborationanbieter Mural startete zunächst als Murally unter der Domain mural.ly, um später seinen Namen um das „ly“ am Ende zu kürzen und auf mural.co zu wechseln. Als „Mural“ bezeichnet man übrigens jedes Kunstwerk, das direkt auf eine Wand, Decke oder eine andere große, dauerhafte Oberfläche gemalt oder aufgetragen wird. Mit einer Finanzrunde 2020 war Mural in der Lage, für einen ungenannten Preis auf mural.com umzusatteln. Die Domain mural .com gehörte bis Ende 2020 noch der Grupo Reforma, dem zweitgrößten Medienunternehmen in Mexiko, das sich jetzt für seine Zeitung Mural mit mural.com.mx als Online-Präsenz begnügt. Leichtfertig wird die Grupo Reforma die Domain nicht abgegeben haben – und sicher nicht zu einem Schnäppchenpreis. Mural ist also ein weiteres aktuelles Beispiel für den allgemeinen Drang zu .com-Domains, wobei Moral auch seine älteren Domains weiter betreibt.
Quelle: domainnamewire.com, tldinvestors.com, domaininvesting.com, eigene Recherche
IS.COM – VERMARKTUNGSHILFE FÜR US$ 1.950.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche bringt mit der Zwei-ZeichenDomain is.com zu US$ 1.950.000,- (ca. EUR 1.638.655,-) die bis jetzt drittteuerste Domain des Jahres. Darüber hinaus gibt es weitere große Zahlen.
Die Domain is.com ging zu US$ 1.950.000,- (ca. EUR 1.638.655,-) an den Endkunden ironSource, der über is.com unter anderem App-Entwicklern bei der Vermarktung hilft. An zweiter Stelle liegt livewire.com, die für US$ 632.500,- (ca. EUR 531.513,-) an den Hersteller von Elektromotorrädern ging. Als nächste kommt dealmaker.com, die einen Riesensprung von US$ 13.000,- (ca. EUR 10.650,-) im Juli 2005 auf nun US$ 168.000,- (ca. EUR 141.176,-) hinlegt. Im weiteren sind die Preise unter .com ruhig, bieten aber mit officially.com zu US$ 43.000,- (ca. EUR 36.134,-) und authenticid.com für US$ 42.678,- (ca. EUR 35.864,-) noch zwei im ordentlichen fünfstelligen Mittelfeld.
Die Länderendungen beherrscht dieses Mal die kanadische Endung .ca, doch nur in der Menge der verkauften Domains. Den höchsten Preis heimst Anguilla (.ai) ein, die als Kurzform von Artificial Intelligence (Künstliche Intelligenz) vermarktet wird, mit board.ai für EUR 25.000,-. Ihr folgt joy.io mit erfreulichen US$ 20.000,- (ca. EUR 16.807,-). Die deutsche Domain daruma.de kommt auf glückliche EUR 16.600,- und ehrt den japanischen Glücksbringer „Daruma“ zumindest preislich; zu sehen gibt es unter der Domain noch nichts. Die US-Domain task.us kommt auf starke US$ 18.000,- (ca. EUR 15.126,-). Die kanadische Welle startet etwas später bei einem Preis von US$ 9.500,- (ca. EUR 7.983,-) mit swivel.ca und farmersinsurance.ca zum Preis von US$ 4.520,- (ca. EUR 3.798,-) und endet – zehn Domains später – mit tuto.ca für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-).
Die neuen generischen Endungen bieten wieder einmal solide Preise mit b2b.trade für runde US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-), gefolgt vom share.club für US$ 6.573,- (ca. EUR 5.524,-) und dem buyers.club für US$ 5.250,- (ca. EUR 4.412,-) sowie weiteren. Die klassischen generischen Endungen verzeichnen mit leader.net, die US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-) erzielt, einen schönen Aufstieg von EUR 4.088,-, die leader.net noch im August 2018 erzielt hatte. Zweitteuerste Domain dieser Kategorie ist jpb.org mit US$ 9.800,- (ca. EUR 8.235,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war damit dank der sehr hochpreisigen .com-Domains sehr erfreulich.
Länderendungen
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board.ai – EUR 25.000,-
joy.io – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.807,-)
optify.io – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.723,-)
daruma.de – EUR 16.600,-
task.us – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.126,-)
rugged.co – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.664,-)
dash.fi – US$ 10.075,- (ca. EUR 8.466,-)
myads.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-)
shop.ng – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.403,-)
rush.gg – US$ 9.988,- (ca. EUR 8.393,-)
swivel.ca – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.983,-)
farmersinsurance.ca – US$ 4.520,- (ca. EUR 3.798,-)
kassa.ca – US$ 4.520,- (ca. EUR 3.798,-)
sigma.ca – US$ 4.520,- (ca. EUR 3.798,-)
wolfe.ca – US$ 4.520,- (ca. EUR 3.798,-)
dilworth.ca – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.361,-)
mocc.ca – US$ 3.243,- (ca. EUR 2.725,-)
homefree.ca – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.521,-)
pingo.ca – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.353,-)
alexandrite.ca – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.185,-)
bigiron.ca – US$ 2.350,- (ca. EUR 1.975,-)
tuto.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
senso.it – EUR 7.000,-
admedia.com.au – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-)
superstore.in – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-)
galaxy.id – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.622,-)
turtle.in – US$ 1.221,- (ca. EUR 1.026,-)
jobalert.in – US$ 1.150,- (ca. EUR 966,-)
indy.co.uk – US$ 1.043,- (ca. EUR 876,-)
Neue Endungen
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b2b.trade – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-)
share.club – US$ 6.573,- (ca. EUR 5.524,-)
buyers.club – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.412,-)
meta.cloud – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
society.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.261,-)
Generische Endungen
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leader.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-)
jpb.org – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.235,-)
esga.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.201,-)
vocabulary.net – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.201,-)
virginislands.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.849,-)
.com
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is.com – US$ 1.950.000,- (ca. EUR 1.638.655,-)
livewire.com – US$ 632.500,- (ca. EUR 531.513,-)
dealmaker.com – US$ 168.000,- (ca. EUR 141.176,-)
officially.com – US$ 43.000,- (ca. EUR 36.134,-)
authenticid.com – US$ 42.678,- (ca. EUR 35.864,-)
filesonic.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.210,-)
flexspot.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.807,-)
pointcapital.com – EUR 15.000,-
serially.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 12.601,-)
vehla.com – EUR 11.500,-
mietspiegel.com – EUR 11.000,-
xcellerator.com – US$ 11.700,- (ca. EUR 9.832,-)
gob2b.com – US$ 10.425,- (ca. EUR 8.761,-)
birb.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-)
ustekinumab.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.399,-)
dendam.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.983,-)
buycryptocurrency.com – US$ 8.340,- (ca. EUR 7.008,-)
lotec.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.882,-)
luxemotors.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.882,-)
monety.com – US$ 6.947,- (ca. EUR 5.838,-)
advivo.com – EUR 4.950,-
9xx.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.622,-)
acornmanor.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
cleanet.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
keepitcold.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
txom.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
NAMESCON – ONLINE-TERMIN IM SEPTEMBER 2021
Die NamesCon Online rückt näher, startet am 22. September 2021 und läuft bis 24. September 2021. Einen Themenschwerpunkt bilden NFTs, darüber hinaus wird es zwei Auktionen geben.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Pandemie-Lage findet die NamesCon weiter als NamesCon Online vom 22. bis zum 24. September 2021 an den heimischen Internetgeräten statt. Die 3. NamesCon Europe, die ursprünglich im Juli 2021 hätte stattfinden sollen, wurde abgesagt. Unter diesen Umständen hätte es bis zur regulären NamesCon in 2022 zu lange gedauert, weshalb in diesem Jahr eine zweite NamesCon Online stattfindet. Diese weitere Online-Ausgabe der NamesCon widmet sich den neuesten Entwicklungen in den Bereichen Brokerage, Investing, Aftermarket und anderen, aber insbesondere den NFTs (Non-Fungible Token), die in den vergangenen Monaten eine enorme Nachfrage generieren. Die Zahl der angekündigten RednerInnen liegt bei über 120; darunter finden sich Ron Jackson (dnjournal.com), Tessa Holocomb (igloo.com), Leanne McMahon (Pixel Corp) und Rechtsanwalt Gerald Levine. Es sind zudem zwei unterschiedliche Auktionen angekündigt: dan.com veranstaltet am ersten Tag der NamesCon (22. September 2021) eine „RapidFire Domain Auction“, bei der es kein Vorausbieten oder eine Verlängerung der Auktion gibt. Vielmehr werden mit der Absicht, alle Domains an die Bieter zu bringen, günstig Domains angeboten. Eine weitere Auktion veranstaltet RightOfTheDot am 23. September 2021, bei der Super-Premium-Domains unter den Hammer des bekannten Auktionators Wayne Wheat kommen.
Die nächste NamesCon Online findet vom 22. bis zum 24. September 2021 online statt. Die „Hauptveranstaltung“ findet jeweils von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr UTC (Weltzeit) statt, während weitere Vorträge, Panels, Breakout-Sessions und weiteres an örtliche Zeiten angepasst stattfinden. Die Preise der Tickets zur Teilnahme liegen zwischen US$ 99,- und US$ 299,-. Die Standardkarten (Standard Pass für Domainer, Broker und Entrepreneure) kosten US$ 99,–. Die „Channel Pass“ genannten Tickets für MitarbeiterInnen von Registries, Registraren und Domain-Börsen gibt es für US$ 299,-. Weiter gibt es das DNAcademy Bundle für US$ 499,-, das zu zusätzlichen DNAcademy-Sessions während der NamesCon berechtigt. Wie immer sind auch Domain-Neulinge willkommen, sich dieser lebendigen Gemeinschaft anzuschließen: eine begrenzte Zahl von Erstteilnehmern bekommt die Möglichkeit, zum stark vergünstigten Preis von US$ 19,- (neunzehn!) dabeizusein.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://namescon.online
Quelle: namescon.online, eigene Recherche