Domain-Newsletter

Ausgabe #1076 – 15. Juli 2021

Themen: Datenschutz – WHOIS-Umfrage von ICANN gestartet | Statistik – Traffic-Report für 2010 bis 2019 | TLDs – News von .amazon, .eu und .tickets | Biotensidon – Doppelzoff mit Ex-Mitarbeiter | Halbzeit – Rück- und Ausblick auf 2021 | ebike.com – Akku-Rad für US$ 1.008.900,- | August – Schweizer IT-Juristinnen Tag in Zürich

DATENSCHUTZ – WHOIS-UMFRAGE VON ICANN GESTARTET

Die Internet-Verwaltung ICANN braucht Sie: noch bis zum 22. Juli 2021 sind die Nutzer aufgerufen, ihre Meinung zum potentiellen WHOIS-Nachfolger „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD) kundzutun.

Im Mai 2021 hat das SSAD seinen operativen Betrieb („Operational Design Phase“, kurz OPD) aufgenommen. Voraussichtlich gegen Ende des Jahres soll die OPD mit einem „Operational Design Assessment“ (ODA) enden, also einer Bewertung für das ICANN-Board, auf deren Grundlage dann weitere Entscheidungen getroffen werden sollen. Das SSAD beruht auf Empfehlungen der „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe. Dieses Expertengremium ist von ICANN damit beauftragt, die Dauerbaustelle WHOIS zu beseitigen und ein WHOIS-Modell zu entwickeln, das den Vorgaben der DSGVO gerecht wird. Nachdem man in Phase 1 insgesamt 29 Empfehlungen für die Grundsätze der Erhebung und Verarbeitung von WHOIS-Daten erarbeitet hatte, folgten in Phase 2 weitere 22 Empfehlungen, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. Doch bevor ICANN erhebliche Arbeit und mehrere Millionen an US-Dollar in die praktische Umsetzung des SSAD steckt, möchte man ein Meinungsbild bei der Community einholen und wendet sich an all diejenigen, die den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten aus berechtigtem Interesse benötigen, also beispielsweise Markeninhaber, Anwälte, EDV-Spezialisten, Journalisten oder Behörden. Für ICANN stehen zwei Fragen im Vordergrund: „What is the expected volume the SSAD operational process flow will be able to manage?“ und „How many potential users may be expected to use the System?“

Wer teilnimmt, muss sich durch einen Katalog mit sieben Kernfragen klicken:

– In what jurisdiction (country/territory) do you or your organization primarily function?

– During 2019, what was the monthly average number of requests to disclose nonpublic generic top-level domain domain name registration data that your organization submitted?

– During 2020, what was the monthly average number of requests to disclose nonpublic generic top-level domain domain name registration data that your organization submitted?

– If implemented, how likely are you or your organization to use the SSSAD to request nonpublic registration data?

– If the SSAD is implemented, what do you estimate would be the monthly average number of requests to disclose nonpublic generic top-level domain domain name registration data that you or your organization would submit?

– What additional categories of users, besides the ones listed below, do you or your organization believe would be interested in using the SSAD to access nonpublic domain name registration data?

– What factor(s) would be most important to you in determining whether to use the SSAD?

Parallel hat ICANN die Fragen auch direkt an Domain-Registries und Registrare übermittelt, um sich dort ein Meinungsbild einzuholen. Vor allem die Markenlobby dürfte jedoch aufgefordert sein, sich einzubringen, bevor alle weiteren Fakten geschaffen werden. Wer allerdings glaubt, dass es einen Weg zurück zum alten WHOIS-System gibt, über das jedermann jederzeit Informationen zum Domain-Inhaber einholen kann, irrt; es geht lediglich um die Frage, wie komplex die Abfrage künftig abläuft, einen freien Zugang wird es jedenfalls für gTLDs und europäische Länderendungen nicht mehr geben.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2540

Quelle: icann.com, eigene Recherche

STATISTIK – TRAFFIC-REPORT FÜR 2010 BIS 2019

Statistische Daten zu mehr als 1.500 Top Level Domains: das US-Sicherheitsunternehmen Farsight Security Inc. deckt mit seinem Report „TLD Traffic Volumes in DNSDB“ den Datenverkehr aus den Jahren 2010 bis 2019 auf. Das Mammutwerk steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Monat für Monat berichten wir an dieser Stelle über die aktuellen Registrierungszahlen der wichtigsten Domain-Endungen, häufig gestützt durch Quartals- oder Jahresberichte der jeweiligen Registry. Doch der Erfolg einer Top Level Domain muss sich nicht allein an der Zahl der registrierten Domains messen lassen, auch der Datenverkehr (Traffic) ist eine verlässliche Erfolgsgröße. Auswertungen dazu sind bisher rar, umso wertvoller ist daher der Report „TLD Traffic Volumes in DNSDB – Year-by-Year Graphs For 2010-2019“, den Farsight vor kurzem veröffentlicht hat. Auf 353 Seiten untersucht Farsight darin den Traffic für alle in der Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority gelisteten Domain-Endungen. Ganz leicht zu verdauen sind die Daten nicht; Begriffe wie „Sum of Counts“, „Unique RR-sets“, „Unique FQDNs (Fully Qualified Domain Names)“ und „Unique Effective 2nd‐Level Domains“ werden eingangs erklärt, aber dann als bekannt vorausgesetzt.

Doch auch technische Laien können daraus Informationen ziehen. So zeigen die Graphen beispielsweise, ob eine TLD noch aktiven Traffic aufweist, seit wann sie aktiv ist oder ob sie sich auf dem absteigenden Ast befindet. Die Ergebnisse sind nicht immer überraschend: So wächst der Traffic unter .bi (Burundi) seit zehn Jahren beständig an, während er bei .apartments erst im Jahr 2014 sprunghaft einsetzt; .an, die länderspezifische Top Level Domain der Niederländischen Antillen, wurde hingegen im Jahr 2015 gelöscht, so dass folgerichtig auch der Traffic eingebrochen ist. Aber auch relative Vergleiche lassen sich ziehen; so nähert sich die „Sum of Counts“ für die britische Länder-Endung .uk der Marke von 100.000.000 Mio., während sie bei .bv (Bouvetinsel) nur knapp über 100.000 hinausreicht. Auch eine Veränderung innerhalb einer TLD weist der Report nach; so ging der Traffic unter .star von 2014 bis 2016 steil nach oben, sackte seither aber wieder ab.

Farsight räumt dabei transparent ein, dass der Report durchaus seine Schwächen hat. So wertet man zwar Unmengen an Datenströmen aus, aber nicht den gesamten Internettraffic weltweit. Bei besonders exotischen TLDs könnte das zu Ausreissern führen, obgleich man bisher keine beobachtet hat. Vor allem jedoch zeigt man insgesamt langfristige Entwicklungen auf, keine „Sprünge“ innerhalb eines Jahres. Wer das akzeptiert, findet eine wahre Schatztruhe an Informationen, die sich unter anderem für eine Zusammenstellung oder Überprüfung eines geordneten Domain-Portfolios nutzen lässt, denn TLDs ohne viel Traffic bergen geringere Risiken. Die Lektüre kann daher uneingeschränkt empfohlen werden.

Den „TLD Traffic Volumes in DNSDB“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2541

Quelle: farsightsecurity.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .EU UND .TICKETS

Des einen Leid, des anderen Freud: während sich das Vereinigte Königreich brexit-bedingt von .eu verabschieden musste, jubelt nun der Europäische Wirtschaftsraum. Derweil hat Amazon damit begonnen, die ersten .amazon-Domains einzusetzen, während die XYZ.COM LLC auf hohe Gebühren bei .tickets setzt – hier unsere Kurznews.

Rund ein Jahr nach der Delegierung am 02. Juni 2020 hat die Online-Handelsplattform Amazon damit begonnen, die ersten Domain-Namen unter .amazon aktiv zu nutzen. Nach Beobachtung des Bloggers Kevin Murphy sind aktuell ads.amazon, alexa.amazon, echo .amazon, kindle.amazon, prime.amazon und primevideo.amazon registriert. Sie alle lösen auch auf, verweisen aber auf die entsprechenden Unterangebote von amazon.com; das mag ein Grund dafür sein, dass Google bisher lediglich ads.amazon, kindle.amazon und prime.amazon in seinem Suchindex führt, neben der obligatorischen nic.amazon. Welche weiteren Pläne die Amazon Registry Services Inc. für .amazon hat, ist unklar; als reine Markenendung ist eine freie Vergabe jedoch nicht vorgesehen. Amazon hatte jahrelang mit der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) um die Frage gestritten, ob „Amazon“ zu den geographischen Begriffen gehört, die nach den Regelungen im Bewerberhandbuch besonderen Schutz genießen. Doch selbst intensive Bemühungen ICANNs, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine gütliche Lösung zu suchen, blieben erfolglos. Am 15. Mai 2019 sprach ICANN deshalb ein Machtwort und beschloss, das Bewerbungsprüfungsverfahren fortzusetzen und letztlich mit der Delegierung abzuschliessen.

Keine Woche ohne Meldung von .eu: während die .eu-Registry EURid den Briten nur noch einen allerletzten Aufschub bis zum 31. Dezember 2021 gewährt hat, geht die Tür für drei Länder ganz weit auf. Nachdem die Verordnung 2019/517 des Europäischen Parlaments vom 19. März 2019 ratifiziert wurde, sind künftig alle Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) berechtigt, eine .eu-Domain zu registrieren. Der EWR ist als Wirtschaftsraum eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und drei Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), nämlich Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Neuregelung tritt am 02. August 2021 in Kraft; ab diesem Tag können also Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein oder Norwegen .eu-Domains registrieren, und zwar auch dann, wenn sie ihren Wohnsitz nicht in einem dieser Länder haben. Entscheidend ist allein die Staatsangehörigkeit. Die Zahl der davon betroffenen Personen dürfte jedoch überschaubar sein; Island kommt auf ca. 361.000 Einwohner, Liechtenstein auf rund 39.000 und Norwegen auf 5,4 Mio.; wiederum nur ein Bruchteil davon dürfte im Ausland wohnen.

Die .xyz-Registry XYZ.COM LLC hat bestätigt, die Rechte an der Top Level Domain .tickets von der Londoner Accent Media Limited übernommen zu haben. Die am 25. März 2015 delegierte neue Endung fristet bisher ein Schattendasein; die Statistik-Experten von ntldstats.com berichten aktuell von 790 registrierten Domains. Selbst in besten Zeiten pendelte .tickets nur um die Marke von 1.200 registrierten Domains. Das soll sich rasch ändern; wie XYZ.COM LLC weiter bekanntgab, werden komplizierte Vergaberegelungen gestrichen, so dass sich die Zielgruppe für .tickets-Domains künftig deutlich vergrößert. Günstigere Gebühren sollte man sich allerdings nicht erhoffen; die Verkaufspreise sollen bei US$ 500,- pro Jahr und Domain liegen. Damit will XYZ.COM LLC „bad actors“ von der Nutzung der Domains ausschliessen. Unklar blieb vorerst, wann die neuen Regelungen in Kraft treten; Registry-Gründer Daniel Negari wird mit den Worten zitiert: „We plan on working closely with our global partners to bring .tickets domains to your favorite retailer soon.“ Die Zahl der von XYZ.COM LLC verwalteten neuen Top Level Domains steigt damit auf 23 an.

Weitere Informationen zu .tickets finden Sie unter:
> https://www.nic.tickets

Quelle: domainincite.com, eurid.eu, prnewswire.com

BIOTENSIDON – DOPPELZOFF MIT EX-MITARBEITER

Ein deutsches Unternehmen sah seine „BIOTENSIDON“-Marken durch den Inhaber zweier Domains verletzt. In zwei Verfahren, einem ADR- und einem UDRP-Verfahren, versuchte es an die Domains biotensidon.eu und biotensidon.world zu gelangen. Wie sich herausstellte, war der Gegner ein ehemaliger Mitarbeiter – und mehr.

Die deutsche Biotensidon GmbH sah ihre Markenrechte durch die beiden Domains biotensidon.eu und biotensidon.world verletzt, weshalb sie zwei Verfahren, eines nach der ADR, das andere nach der UDRP, gegen den Inhaber der Domains vor der WIPO anstrengte. In beiden Verfahren trägt sie vor, die jeweilige Domain verletze ihre Wort-/Bildmarken „BIOTENSIDON“, die beim DPMA (Registrierung vom 21. Februar 2012 und vom 10. August 2018) eingetragen sind, und ihre IR-Marke mit Erstreckung auf die EU vom 08. Oktober 2019. Weiter meinte sie, sie sei 2016 Finalistin beim Next Economy Award gewesen. Der Gegner, ein ehemaliger Mitarbeiter, nutze bislang seine Domains nicht ernsthaft, außer als eMail-Adresse. Es bestünden nach ihrer Kenntnis für ihn auch keine Markenrechte an der Bezeichnung „Biotensidon“. In sozialen Medien geriere er sich als zur Beschwerdeführerin zugehörig. Sie beantragte jeweils die Übertragung der Domain. Der Gegner hat seinen Sitz ebenfalls in Deutschland. Er registrierte die Domain biotensidon.eu am 06. Februar 2021 und die Domain biotensidon.world am 23. April 2020. Er hält den Beschwerden entgegen, dass die Marke „Biotensidon“ aufgrund ihrer rein beschreibenden Natur nicht unterscheidungskräftig sei, weshalb die Domains und die Marke nicht ähnlich seien. Weiter erklärte der Gegner, bereits seit 2010 über prioritätsältere Urheberrechte an dem von ihm selbst geschaffenen Logo „Biotensidon“ zu verfügen, das der Marke „BIOTENSIDON“ der Beschwerdeführerin entspreche. Dieses Logo habe er schon 2010 zum Vertrieb von Reinigungsprodukten auf der Basis von Biotensiden entwickelt. Es bestehe zwischen den Parteien eine Vereinbarung vom 29. Oktober 2011, dernach er, der Gegner, „Erfinder und Entwickler des Namens „BIOTENSIDON“ sowie Inhaber der Domain-Namen biotensidon.de und biotensidon.com sei. Weiter regele die Vereinbarung, dass er der Beschwerdeführerin das nichtausschließliche Recht eingeräumt habe, das Logo „Biotensidon“ gegen Entrichtung einer Gebühr nutzen zu dürfen, und dass er ihr zugleich die Domains biotensidon.de und biotensidon.com übertragen habe. Mittlerweile berate er das tschechische Unternehmen BIOTENSIDON s.r.o., im Rahmen dessen er die Domains biotensidon.eu und biotensidon.world zu nutzen beabsichtige. Als Entscheiderin wurde in beiden Verfahren Rechtsanwältin Stephanie G. Hartung berufen.

Hartung kommt in beiden Fällen zum gleichen Ergebnis: sie wies die jeweilige Beschwerde zurück (WIPO Verfahrensnummer ADR DEU 2021-0016 und WIPO UDRP Verfahrensnummer D2021-1254). Sie stellte jeweils fest, dass der streitige Domain-Name mit der Marke „BIOTENSIDON“ verwechslungsfähig ähnlich ist, da die Marke in den Domain-Namen vollständig enthalten ist und die Endung als differenzierendes Merkmal keine Rolle spiele. Bei der Frage eines bestehenden Rechts oder eines berechtigten Interesses seitens des Gegners an der Nutzung des jeweiligen Domain-Namens gibt Hartung den entsprechenden Vortrag der Beschwerdeführerin wieder, bewertet ihn aber nicht und stellt nicht die Erfüllung der Voraussetzung eines Anscheinsbeweises fest. Sie wendet sich vielmehr der Argumentation und den zahlreichen Belegen des Gegners zu, insbesondere der Korrespondenz für die Firma Biotensidon s.r.o. und der Vereinbarung vom 29. Oktober 2011 der Parteien, aus der unmissverständlich hervorgehe, dass der Gegner der Beschwerdeführerin seinerzeit nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an dem von ihm selbst entworfenen Logo „Biotensidon“ eingeräumt und ihr die Domains biotensidon.de und biotensidon.com übertragen habe. Hartung sah sich „an dieser Stelle nicht gehalten, im Einzelnen rechtlich zu prüfen, ob und inwieweit zugunsten des Beschwerdegegners an dem nachgewiesenermaßen von ihm selbst entworfenen Logo ‚Biotensidon‘ tatsächlich Urheberrechte nach deutschem Recht erwachsen sind.“ Sie zeigte sich aufgrund der Aktenlage davon überzeugt, dass der Gegner bereits vor Entstehen der Markenrechte der Beschwerdeführerin am Begriff „Biotensidon“ Logos entwickelt und Domains registriert hatte, die den Begriff zum Gegenstand haben. Folglich stellte Hartung ein Recht oder berechtigtes Interesse des Gegners an den in Streit stehenden Domains fest. Die Beschwerdeführerin konnte damit in beiden Fällen die Voraussetzungen nicht erfüllen. Hartung prüfte gleichwohl jeweils noch die Frage der Bösgläubigkeit und kam auch hier jeweils zum Ergebnis, die vorliegenden Fakten ließen den Schluss nicht zu, dass der Gegner die beiden Domains bösgläubig registriert und genutzt habe. Es bestehe zwar die Möglichkeit, dass der ehemalige Mitarbeiter einem Wettbewerbsverbot unterliege, doch dazu gäbe es seitens der Beschwerdeführerin keinen Vortrag. Zudem sprächen die vom Gegner vorgelegten Dokumente dagegen, da aus ihnen hervorgeht, dass der Gegner der Beschwerdeführerin „nicht-ausschließliche Nutzungsrechte“ eingeräumt hat. Damit sprach nichts für die Bösgläubigkeit des Gegners; die dritte Voraussetzung der Beschwerden lag in beiden Verfahren folglich ebenfalls nicht vor, weshalb Hartung beide Beschwerden abwies.

Hartung wies jeweils noch darauf hin, dass es der Beschwerdeführerin unbenommen bleibe, die „Streitigkeit vor ein nationales Gericht zu bringen und in einem ordentlichen Gerichtsverfahren andere Fragestellungen prüfen und zusätzliche Beweismittel einfließen zu lassen, um diese Streitigkeit möglicherweise angemessener zu behandeln, als dies im Rahmen eines auf Fälle des eindeutigen Domainnamenmissbrauchs zugeschnittenen“ .eu-ADR- und UDRP-Verfahrens möglich ist.

Die deutschsprachige ADR-Entscheidung über die Domain biotendidon.eu finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2542

Die deutschsprachige UDRP-Entscheidung über die Domain biotendidon.world finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2543

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

HALBZEIT – RÜCK- UND AUSBLICK AUF 2021

Das erste Halbjahr 2021 ist rum. Nicht nur Andrew Allemann vom Branchen-Blog domainnamewire.com schaut, was war und was kommen wird, wie sich der Markt entwickelt. Nach Ablauf des 2. Quartals 2021 legen Guta.com und Liquid.com ihre aktuellen Premium-Domain-Berichte vor. Wir versuchen zu zeigen, was zu erwarten steht.

Andrew Allemann versucht auf domainnamewire.com einen Ausblick auf und Einblick in nicht nur den Domain-Markt, sondern auf digitale Märkte allgemein. Dabei verweist er auch auf ein aktuelles Gespräch, das er mit Domain-Investor und Betreiber einer Kindertagesstätte Shane Cultra führte. Allemann macht drei Beobachtungen: Die Konkurrenz der Domain-Handelsplattformen ist größer geworden. Neben Sedo, Afternic und GoDaddy etablieren sich DAN.com, Squadhelp und Efty, die gegenüber den alteingesessenen Marktplätzen geringere Provisionen nehmen. Kryptowährungen und NFTs sind verstärkt in das allgemeine Bewußtsein getreten und ziehen Geld an, sind aber ein risikoreiches Geschäft, das eigentlich nur Spielernaturen mit Geldreserven zupass kommt. Das spiegelt sich in der hohen Volatilität gerade bei den Kryptowährungen wieder, während es bei NFTs weiter bergauf zu gehen scheint. Von Kryptowährungsverkäufen abgesehen, ist aufgrund der Pandemie und des langen Lockdowns, und in USA dank der staatlichen Förderung der Bürger, eine Menge Geld vorhanden, das in Umlauf gebracht und investiert werden wird – auch in Domains.

Das zeigt sich beispielsweise bei der Verkaufs- und Preisentwicklung von englischsprachigen One-Word-.com-Domains, von denen im 2. Quartal 2021 laut Guta.com 112 gehandelt wurden. Darunter sind Namen wie sports.com (US$ 6 Mio.), angel.com (US$ 2 Mio.) und exodus.com (US$ 1,945 Mio.). Damit einher geht auch, dass über 60 Prozent der Käufe an Endnutzer gingen. Diese Entwicklung dürfte sich verstärken dergestalt, dass, wenn mehr solcher Domains in Endnutzerhände fallen, der Markt immer enger wird und die Preise weiter steigen. Wenn eine One-Word-.com-Domain ihren Endnutzer gefunden hat, ist sie nicht mehr auf dem Markt, es sei denn, der Inhaber geht pleite – oder man macht dem Endnutzer ein Angebot, das er nicht ablehnen kann, was dann wirklich hochpreisig sein müsste. Cultra bringt im Gespräch mit Allemann nochmals das alte Argument für die teure Domain: der Preis ist (in der Regel) nichts im Vergleich zum gesamten Werbebudget. Nicht so gut lief es laut Guta.com für die Zwei- und Drei-Zeichen-Domains: einerseits wurden nicht so viele oder gleichbleibend viele wie im Vorjahresquartal gehandelt. Sie finden auch weniger Endnutzer, weshalb der Markt für diese nicht so stark anziehen dürfte. Giuseppe Graziano berichtet in seinem „Q2 2021 Liquid Market Report“ unter anderem, dass viel mehr Verkäufe öffentlich kommuniziert werden (über 57 Prozent mehr), was Käufer und Verkäufer unter Zugzwang setzen dürfte: erstens hebt das die Preise, wenn bekannt ist, was für Preise Premium-Domains erzielen; zugleich erhöht sich der Druck, die Preise zu kommunizieren.

Die Aussichten für die 2. Hälfte 2021 sind nicht schlecht. Auch wenn im Moment die Menschen auf der nördlichen Welthalbkugel sich – teilweise durchgeimpft – am Sommer und den neuen Freiheiten, nach Monaten der pandemiebedingten Einschränkungen, draußen erfreuen und gerne Abstand vom Arbeitsdisplay halten, sind bei den aktuellen Entwicklungen der Pandemie doch neue Einschränkungen nicht ausgeschlossen und werden die Online-Präsenzen unter leichtfindbaren Domains weiter wichtige Kommunikatoren bleiben. In der Folge dürfte der Domain-Markt weiter anziehen und die Preise, jedenfalls im Premiumsegment, in neue Höhen treiben.

Das Interview von Andrew Allemann mit Shane Cultra findet sich hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2544

Die Guta.com-Quartalsberichte finden Sie unter:
> https://www.guta.com/en/blog/

Den Q2 2021 Liquid Market Report von Giuseppe Graziano (GGRG) findet man unter:
> https://report.lmx.com

Quelle: domainnamewire.com, dnjournal.com, guta.com, lmx.com, eigene Recherche

EBIKE.COM – AKKU-RAD FÜR US$ 1.008.900,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit ebike.com wieder eine Domain im siebenstelligen Bereich: sie erzielte US$ 1.008.900,- (ca. EUR 855.000,-). Darüber hinaus gab es zahlreiche weitere hochpreisige Domain-Verkäufe.

Sie ist die fünfte Domain in diesem Jahr, deren Preis in Millionenhöhe liegt, und sie liegt damit zudem auf Platz fünf der Jahresbestenliste (noch nicht eingepreist ist Rick Schwartz‘ letzter Coup): ebike.com führt diese Handelswoche mit ihrem Preis von US$ 1.008.900,- (ca. EUR 855.000,-) an. Ihr folgen steam.com mit US$ 390.560,- (ca. EUR 330.983,-), weshare.com mit US$ 280.000,- (ca. EUR 237.288,-) und rvsforsale.com mit US$ 194.213,- (ca. EUR 164.587,-). Damit nicht genug, geht es weiter mit der Kryptowährungsdomain btc365.com zum Preis von US$ 143.480,- (ca. EUR 121.593,-). Es folgt goon.com für US$ 120.000,- (ca. EUR 101.695,-), die sich so rabiat verbesserte gegenüber den US$ 8.000,- (ca. EUR 6.299,-), die sie im Januar 2012 eintütete. Mit im Rennen ist auch symphonic.com mit US$ 115.000,- (ca. EUR 97.458,-). Diese Höhen erreichte matureporn.com nicht mehr: sie begnügt sich mit US$ 50.000,- (ca. EUR 42.373,-), wo sie im Januar 2008 noch auf US$ 130.000,- kam. Hingegen verbessert sich thecompany.com auf US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-), wo sie im Juni 2013 noch bei US$ 37.500,- (ca. EUR 28.195,-) lag.

Unter den Länderendungen steht dieses Mal die deutsche Endung – ebenfalls im sechsstelligen Bereich – mit on.de zum Preis von EUR 119.000,- vorn. Die weiteren hohen Preise kommen aber aus Kolumbien, mit own.co zum Preis von US$ 87.750,- (ca. EUR 74.364,-), die im Vergleich zum .com-Pendant own.com gar nicht übel dasteht, denn own.com kam im Oktober 2006 auf US$ 115.000,- (ca. EUR 86.465,-). Weiter aber mit herausragenden kolumbianischen Verkäufen wie versus.co zu US$ 75.000,- (ca. EUR 63.559,-), twelve.co zu US$ 54.000,- (ca. EUR 45.763,-) und der nicht gar so hochpreisigen dandy.co für EUR 8.925,-, die sich allerdings deutlich verbessern kann, erzielte sie im November 2013 doch lediglich US$ 1.400,- (ca. EUR 1.037,-).

Die neuen generischen Endungen zeigen sich ebenfalls stark: carbon.network kommt auf erfreuliche US$ 18.000,- (ca. EUR 15.254,-), gefolgt von cupra.store für immerhin EUR 8.990,-, rfi.global mit US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-) und pets.xyz für US$ 7.500,- (ca. EUR 6.356,-). Die klassischen generischen Endungen fahren ihrerseits erfreuliche Preise auf mit einer auch sechsstelligen Zahl bei skweezer.net, die US$ 144.000,- (ca. EUR 122.034,-) erzielt, gefolgt von clean.org für US$ 80.000,- (ca. EUR 67.797,-). Die vergangene Domain-Handelswoche ist wieder nicht nur wegen einer Domain im Millionenbereich, sondern wegen des gesamten Preisgefüges herausragend.

Länderendungen
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on.de – EUR 119.000,-
urlaubmachen.de – EUR 6.000,-
karriere-campus.de – EUR 4.500,-

own.co – US$ 87.750,- (ca. EUR 74.364,-)
versus.co – US$ 75.000,- (ca. EUR 63.559,-)
twelve.co – US$ 54.000,- (ca. EUR 45.763,-)
prelude.co – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-)
dandy.co – EUR 8.925,-

samur.ai – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.373,-)
anchor.ai – US$ 15.107,- (ca. EUR 12.803,-)
defined.ai – US$ 11.250,- (ca. EUR 9.534,-)
done.ai – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.864,-)

bcc.co.uk – GBP 20.000,- (ca. EUR 23.388,-)
learning.co.uk – GBP 11.999,- (ca. EUR 14.032,-)
notes.me – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
catch.us – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.593,-)
r.gd – EUR 10.000,-
walton.in – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.305,-)
robertocoin.cc – EUR 5.999,-
43.io – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.084,-)
olga.fr – EUR 5.899,-
cuba.nl – EUR 5.655,-
icon.in – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
waterdrop.hk – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)

Neue Endungen
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carbon.network – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.254,-)
cupra.store – EUR 8.990,-
rfi.global – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
pets.xyz – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.356,-)
kelv.inc – EUR 5.000,-
boundless.xyz – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.233,-)
team.pro – EUR 3.500,-
sj.work – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.386,-)
0g.vip – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.538,-)
reality.club – US$ 2.019,- (ca. EUR 1.711,-)
council.inc – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
strive.tech – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
arc.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)

Generische Endungen
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contact.pro – GBP 1.840,- (ca. EUR 2.152,-)

skweezer.net – US$ 144.000,- (ca. EUR 122.034,-)
clean.org – US$ 80.000,- (ca. EUR 67.797,-)
zenx.org – US$ 8.400,- (ca. EUR 7.119,-)
mite.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
cdpq.net – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.236,-)
cryptomap.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.220,-)
forsesite.tech – US$ 3.799,- (ca. EUR 3.219,-)
rooftop.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.966,-)
senpai.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.966,-)

.com
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ebike.com – US$ 1.008.900,- (ca. EUR 855.000,-)
steam.com – US$ 390.560,- (ca. EUR 330.983,-)
weshare.com – US$ 280.000,- (ca. EUR 237.288,-)
rvsforsale.com – US$ 194.213,- (ca. EUR 164.587,-)
btc365.com – US$ 143.480,- (ca. EUR 121.593,-)
goon.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 101.695,-)
symphonic.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 97.458,-)
mediant.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 76.271,-)
pulseoximeter.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 76.271,-)
goldstreet.com – US$ 70.623,- (ca. EUR 59.850,-)
nextplay.com – US$ 66.000,- (ca. EUR 55.932,-)
brensocatib.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-)
dedicate.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-)
parth.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-)
thecompany.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-)
thefightclub.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-)
cobrand.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.373,-)
matureporn.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.373,-)
brockmeyer.com – EUR 27.500,-
oroverde.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.186,-)
warriortraining.com – US$ 23.999,- (ca. EUR 20.338,-)
nbhx.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.949,-)
piedmont.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.949,-)
streamfinancial.com – US$ 14.988,- (ca. EUR 12.702,-)
bioenergetics.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.169,-)
binaryoptions.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.694,-)
ilimits.com – US$ 10.350,- (ca. EUR 8.771,-)
betnova.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
burnin.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

AUGUST – SCHWEIZER IT-JURISTINNEN TAG IN ZÜRICH

Der Schweizer IT-Juristinnen Tag 2021 findet als BarCamp am 27. August 2021 als Präsenzveranstaltung in Zürich statt. Die Keynote-Sprecherinnen stehen schon fest. Auch Männer dürfen sich anmelden.

Es ist der 2. Schweizer IT-Juristinnen Tag, den die Rechtsanwaltskanzleien Haerting (Berlin) und Walder Wyss AG (Zürich, Schweiz) gemeinsam veranstalten. Wie im Vorjahr findet die als BarCamp gestaltete Veranstaltung Ende August statt. Die Form des BarCamp scheint in den letzten Jahren etwas aus der Mode gekommen zu sein, darum: Die Agenda für eine solche Veranstaltung entsteht erst zu Beginn, nachdem Vortragende ihr Thema „auf der Bühne“ den anderen Teilnehmenden vorgestellt haben. In einer allgemeinen Abstimmung werden dann die favorisierten Themen ausgewählt und in eine vorgegebene zeitliche Struktur eingefügt. Darum liegt eine detaillierte Agenda derzeit nicht vor, doch sind bereits die drei Keynotes näher bestimmt: Prof. Astrid Epiney (Uni Freiburg, Schweiz) führt durch die Rechtsentwicklungen in der EU, auch anhand der Rechtsprechung des EuGH​, Lisa Bechtold referiert über Governance daten-basierter Technologien mit Blick auf KI und Big Data, und Prof. Miriam Caroline Buiten (Uni St. Gallen) fragt in ihrem Vortrag: Brauchen wir eine Gefährdungshaftung für „high risk“ KI? Ziel der Veranstaltung ist die Erweiterung des Wissensstands der Teilnehmenden durch Fachdiskussion und den Blick über den eigenen Tellerrand. Der Schweizer IT-Juristinnen Tag 2021 richtet sich – selbstredend – an Juristinnen jeder Art. Aber er steht auch Männern offen.

Der Schweizer IT-Juristinnen Tag 2021 findet am 27. August 2021 von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Walder Wyss AG, Seefeldstrasse 123 in 8034 Zürich (Schweiz) statt. Nach der Veranstaltung gibt es ein „Meet ’n Greet“ bei Fingerfood und Wein. Die Teilnehmerinnenzahl ist auf 80 beschränkt. Das Ticket für diese kostet CHF 102,14 (zuzüglich 7 Prozent MwSt.). Männer sind nicht ausgeschlossen und zahlen den gleichen Preis für ein Ticket.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://it-juristinnentag.ch

Quelle: it-juristinnentag.ch, haerting.de

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