Domain-Newsletter

Ausgabe #1074 – 01. Juli 2021

Themen: Botnets – Mehr DNS-Sicherheit durch Algorithmen | EuGH – harte Zeiten für Online-Tauschbörsen | TLDs – Neues von .ar, .eu und .in | wwtm.org – Streit um angebliche Vertipper-Domain | yachts.com – Spekulieren oder entwickeln? | meme.com – Internet-Hype für US$ 1.250.000,- | September – ISDdigital 2021 auch diesmal online

BOTNETS – MEHR DNS-SICHERHEIT DURCH ALGORITHMEN

Bei der Bekämpfung von Malware und Botnets könnten Algorithmen künftig eine größere Rolle spielen, wenn ICANN im Gegenzug einen finanziellen Anreiz bietet. Das empfehlen zumindest zwei Stakeholder-Gruppen der Netzverwaltung, auch wenn diese Umsetzung vorerst freiwillig bleibt.

Seit geraumer Zeit ist ICANN darum bemüht, das Domain Name System (DNS) als eine globale Ressource vor Missbrauch (DNS Abuse) zu schützen. In der Regel zählen als Missbrauch fünf verschiedene Kategorien: Malware, Botnets, Phishing, Pharming und Spam, letzterer aber nur, wenn er als Liefermechanismus für die anderen vier Kategorien von Missbrauch dient. Unverlangt zugesandte, massenhaft versendete Werbebotschaften ohne Missbrauchshintergrund fallen damit aus dem Raster, solange sie nicht etwa dem Phishing dienen. Zu diesem Zweck hat sich ICANN unter anderem mit dem Spamhaus-Projekt zusammengeschlossen und die Datenkanäle von Spamhaus lizensiert, um Berichte zu erstellen, Risiken zu bewerten, Ermittlungen anzustellen und Vorhersagemaßstäbe festzulegen. Einen anderen Ansatz verfolgt die Registries Stakeholder Group (RySG) zusammen mit dem Governmental Advisory Committee (GAC); sie haben ein „Framework on Domain Generating Algorithms Associated with Malware and Botnets“ vorgelegt, das in erster Linie Malware und Botnets den Kampf ansagt. Beide Varianten von DNS-Missbrauch setzen unter anderem auf „Domain Generating Algorithms“ (DGAs), also einen Algorithmus, der automatisiert Domain-Namen erzeugt und registriert, um Aktivitäten zu verschleiern. Botnets kommunizieren mit einem Command & Control (C2) Server, um Anweisungen zu erhalten oder gesammelte Daten zu exfiltrieren. Da Verbindungsversuche zu einem C2-Server unter Verwendung fester IP-Adressen oder fester Domain-Namen leicht blockiert werden können, sind Botnetze auf DGAs angewiesen. Sie generieren eine große Anzahl von Domains, die als sogenannte Rendezvous-Punkte für einen C2-Server dienen, also Domain-Namen, die abgefragt werden, um weitere Instruktionen zu erhalten. Dabei müssen sie nicht alle diese Domain-Namen tatsächlich registrieren; eine einzige der algorithmus-basierten Adressen genügt, um Informationen zu empfangen.

Um dem Missbrauch entgegenzutreten, soll es – vereinfacht ausgedrückt – Registries künftig möglich sein, Domains zu registrieren, ohne dass sie dafür Gebühren an ICANN zahlen müssen. Kennt man den Algorithmus, kann man die vom DGA produzierten Domain-Namen ermitteln und präventiv registrieren; auf diesem Weg stoppt man die Weiterverbreitung von Schadprogrammen. Als historisches Beispiel gilt „Conficker“, eine Gruppe von Computerwürmern, deren verschiedene Versionen ab November 2008 mehrere Millionen Windows-Rechner infizierten. Sie konnte ab Mitte 2009 gestoppt werden, unter anderem weil gTLD- und ccTLD-Betreiber gemeinsam alle potentiell in Betracht kommenden Adressen registriert hatten. Im Falle von gTLDs hat dies aber zur Folge, dass Gebühren an ICANN zu zahlen sind. Alternativ käme in Betracht, solche Domains auf eine Liste reservierter Namen zu setzen; das lässt das Registry-Agreement mit ICANN aber nur in engen Grenzen zu, zumal die Reservierung nur vorübergehend gelten würde und sich die Zahl der zu reservierenden Domains rasch ändern könnte. Der Verzicht auf Registry-Gebühren scheint daher praktisch sinnvoller. Zudem drängt die RySG darauf, dass die zu registrierenden Domains nur auf gerichtliche Anordnung hin registriert werden; die wäre von den Strafverfolgungsbehörden zu erwirken.

Der große Nachteil: derzeit sind die Empfehlungen von RySG und GAC rein freiwillig und nicht verpflichtend. Sie müssen also weder von gTLD- noch von ccTLD-Registries beachtet werden, so dass Cyberkriminelle im Falle einer freiwilligen Verpflichtung auf TLDs ausweichen könnten, die den Empfehlungen nicht folgen. Immerhin dokumentieren RySG und GAC aber, dass sie es mit der Bekämpfung von DNS-Missbrauch ernst nehmen – ernster als jemals zuvor.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2532

Quelle: icann.org, rwth-aachen.de

EUGH – HARTE ZEITEN FÜR ONLINE-TAUSCHBÖRSEN

Nach Ansicht des EuGH ist die systematische Speicherung von IP-Adressen von Nutzern und die Übermittlung ihrer Namen und Anschriften an den Inhaber geistiger Rechte oder an einen Dritten, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen, unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Urteil vom 17.06.2021 – C-597/19). Auf Online-Tauschbörsen kommen damit harte Zeiten zu.

Im Juni 2019 hatte die Mircom International Content Management & Consulting (M.I.C.M.) Limited, aus abgetretenem Recht Inhaberin bestimmter Rechte an diversen Erotik-Filmen, bei der Ondernemingsrechtbank Antwerpen eine Klage eingereicht, mit der sie unter anderem beantragte, dem Internetprovider Telenet BVBA aufzugeben, die Daten zur Identifizierung ihrer Kunden vorzulegen, deren Internetanschlüsse dazu genutzt worden sein sollen, in einem Peer-to-Peer-Netz über das BitTorrent-Protokoll Filme aus dem Repertoire von Mircom zu teilen. Die Klägerin trug vor, über tausende dynamischer IP‑Adressen zu verfügen, die von der in Deutschland ansässigen Media Protector GmbH in ihrem Auftrag mit der Software FileWatchBT zu dem Zeitpunkt gespeichert worden seien, zu dem die Kunden von Telenet mit der Filesharing-Software BitTorrent-Client eine Verbindung aufgebaut hätten. Die Ondernemingsrechtbank fragte daraufhin beim EuGH als erstes an, ob das Teilen von Segmenten einer Mediendatei, die ein geschütztes Werk enthält, in einem Peer-to-Peer-Netz eine öffentliche Wiedergabe nach dem Unionsrecht darstellt. Als zweites wollte man wissen, ob dem Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums wie Mircom, der sie nicht nutzt, sondern von mutmaßlichen Verletzern Schadensersatz verlangt, die im Unionsrecht vorgesehenen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe offenstehen, um die Durchsetzung dieser Rechte zu gewährleisten, z.B. durch die Einholung von Informationen. Als Drittes hat das vorlegende Gericht den Gerichtshof um Klärung ersucht, ob die Art und Weise, in der die IP-Adressen der Kunden durch Mircom gesammelt werden, und die Übermittlung der von Mircom bei Telenet angefragten Daten zulässig sind.

In ihrem Urteil vom 17. Juni 2021 stellte die 5. Kammer des EuGH zunächst klar, dass auch ein Hochladen von Segmenten einer Mediendatei in einem Peer-to-Peer-Netz eine „öffentliche Zugänglichmachung eines Werks“ im Sinne des Unionsrechts darstellt. Jeder Nutzer des Peer-to-Peer-Netzes kann die Originaldatei aus den auf den Computern der anderen Nutzer verfügbaren Segmenten leicht wieder zusammensetzen. Durch das Herunterladen der Segmente einer Datei macht er sie zugleich für das Hochladen durch andere Nutzer zugänglich. Jede Handlung, mit der er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens Zugang zu geschützten Werken verschaffe, könne eine Zugänglichmachung darstellen. Zur zweiten Frage hielt der EuGH fest, dass auch dem Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums, der die Rechte im Wege der Forderungsabtretung erworben hat und sie nicht nutzt, sondern von mutmaßlichen Verletzern Schadensersatz verlangen möchte, grundsätzlich die vorgesehenen Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe – hier also ein Auskunftsanspruch – zustehen können; er darf aber weder rechtsmissbräuchlich sein noch ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig. Dies habe das nationale Gericht zu prüfen. Was schließlich die dritte Frage betrifft, hat der EuGH entschieden, dass das Unionsrecht grundsätzlich weder den Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums oder einen in dessen Auftrag handelnden Dritten daran hindert, IP-Adressen von Nutzern von Peer-to-Peer-Netzen, deren Internetanschlüsse für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzt worden sein sollen, systematisch zu speichern (vorgelagerte Datenverarbeitung), noch dem entgegensteht, dass die Namen und Anschriften der Nutzer an den Rechtsinhaber oder an einen Dritten im Hinblick auf eine Schadensersatzklage übermittelt werden (nachgelagerte Datenverarbeitung).

Mit seinem Urteil zu Online-Tauschbörsen stärkt der EuGH den Schutz von Urheberrechten. Wer Nutzern auf einer solchen Plattform urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift weitergeleitet werden, sei es an die Rechteinhaber selbst, sei es an für sie tätige Dritte. Der EuGH betonte damit nochmals das erhebliche Interesse an der Wahrung eines hohen Schutzniveaus im Bereich des geistigen Eigentums.

Das Urteil des EuGH finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2534

Quelle: futurezone.at, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AR, .EU UND .IN

Da waren es schon elf: Argentinien hat den Kreis an Subdomains um .coop.ar erweitert. Derweil setzt Indiens Regierung auf kostenlose eMails unter .in, um die Registrierungszahlen zu pushen, während .eu auf 2020 zurückblickt – hier die Kurznews.

Nic.ar, Verwalterin der argentinischen Länderendung .ar, erweitert ihr ohnehin beachtliches Portfolio an offiziellen Subdomains. Gemeinsam mit dem INAES (National Institute of Associativism and Social Economy) hat man .coop.ar ins Leben gerufen. Die Endung ist exklusiv für Kooperativen gedacht, also für einen genossenschaftlichen Zusammenschluss oder Verband von Personen zu Zwecken der Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die neue Subdomain ermöglicht eine schnelle Identifizierung von Genossenschaften im Web; ausserdem können die Nutzer attraktivere und einprägsamere Domains erstellen. Um eine .coop.ar-Domain zu registrieren, muss man Teil einer bei der INAES registrierten Genossenschaft in Argentinien sein und den Zugriff auf die Registrierung über eine eigene Plattform beantragen. Eine freie, allgemeine Registrierung gibt es also nicht. Insgesamt gibt es damit elf offizielle Subdomains, darunter auch .musica.ar. Daneben bleibt eine Registrierung direkt unter .ar möglich.

Die Europa-Domain .eu blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2020 zurück. Das geht aus dem Jahresreport hervor, den die .eu-Registry EURid am 22. Juni 2021 veröffentlicht hat. So endete das Jahr 2020 mit offiziell bestätigten 3.684.984 .eu-Domains, ein Wachstum von 2,2 Prozent; in den zehn Jahren zuvor lag das Wachstum bei durchschnittlich 1,1 Prozent. Das schlug sich auf die Finanzzahlen nieder; Einnahmen von EUR 12.254.738,- standen Kosten von EUR 11.039.641,- gegenüber, so dass ein Plus von gut EUR 1,2 Mio. verbleibt, rund EUR 340.000,- mehr als noch 2019. Mit einer „renewal rate“ von 81,55 Prozent lag .eu vor .com. Die meisten .eu-Domains sind unverändert in Deutschland registriert; hier haben 995.813 aller .eu-Inhaber ihren Sitz, gefolgt von den Niederlangen mit 472.224. Brexit-bedingt sind die Briten aus den Top Ten gefallen. Dafür hat Portugal .eu neu für sich entdeckt; dort sind die Registrierungszahlen um 116 Prozent gestiegen. Auch in Irland bleibt man .eu verbunden, dort steigerte sich die Zahl der registrierten .eu-Domain-Namen um 55,9 Prozent. Wer mehr erfahren will: der Report 2020 für .eu steht ab sofort kostenlos zum Download zur Verfügung.

Die .in-Verwalterin National Internet Exchange of India (NIXI) bietet allen Inhabern einer .in-Domain einen ganz besonderen Service. Die staatliche Behörde stellt einen personalisierten eMail-Service für jede .in-Domain zur Verfügung. Der Speicherplatz beträgt zehn Gigabyte, eine Teilnahme ist über die Registry-Website möglich. Die Nutzung ist kostenlos, Gebühren erhebt NIXI also keine. „This is perhaps the most unique offering being made by an CCTLD, in an attempt to take the .IN domain to a much larger proportion“, zeigte sich NIXI-Sekretär Ajay Prakash Sawhney erfreut. Die Registrierungszahlen unter .in sind kürzlich über die Marke von 2,7 Mio. geklettert; bei einer Bevölkerung von knapp 1,4 Mrd. ist das Potential dieser Endung bei weitem noch nicht ausgeschöpft, auch wenn sie die dritterfolgreichste in Asien ist. Ob eine kostenlose personalisierte eMail-Adresse nun noch mehr Nutzer zu .in lockt, müssen wir vorerst abwarten.

Den Jahresbericht 2020 für .eu finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2533

Quelle: nic.ar, eurid.eu, livemint.com

WWTM.ORG – STREIT UM ANGEBLICHE VERTIPPER-DOMAIN

Die Maharishi Foundation, Inhaberin der Marke „TM“, scheiterte im Streit um die Domain wwtm.org: Was sehr wie eine VertipperDomain aussieht und die Maharishi Foundation vermeintlich berechtigterweise zu einem vielversprechenden Verfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy verleitete, erwies sich als ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking.

Die 1966 gegründete US-amerikanische Maharishi Foundation USA, Inhaberin der Marken „TM“ und „Transcendental Meditation“, bietet Kurse und Seminare zur persönlichen Entwicklung an. Sie nutzt die Domain tm.org, wobei die Buchstaben TM die Abkürzung für „Transcendental Meditation“ sind. Sie sieht ihre Markenrechte durch die Domain wwtm.org verletzt. In einem UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen den Inhaber der Domain, der seinen Sitz in Cambridge (United Kingdom) hat, trägt sie unter anderem vor, sie sei unter der Markte „TM“ weltweit bekannt, die Domain des Gegners sei zum Verwechseln ähnlich und es sei eine Vertipper-Domain zur Marke „TM“, indem sie die URL www.tm.org abwandle. Die Domain diene alleine dazu, aufgrund der Marke Nutzer auf die Website des Gegners zu führen und so wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Der Gegner, der wwtm.org 2020 registriert hat, stellt richtig, man könne hier nur „tm.org“ und „wwtm.org“ oder „www.tm.org“ und www.wwtm.org“ miteinander vergleichen. Er habe kein Interesse in der Marahish Foundation oder deren Kunden, die ihm gänzlich unbekannt war. WWTM stehe für „Working With The Mind“, wobei er auf seiner Webseite seine Dienste und ein von ihm geschriebenes Buch anbiete, das sich von denen der Beschwerdeführerin unterscheiden. Es handele sich bei seinem Angebot um ein legales soziales Angebot, das 2019 das Projekt „Mindfulness in Prisons“ gestaltete. Sein Angebot lebe zudem von Spenden, wie die 2020 aus dem National Lottery COVID19 Fund, um von COVID19 betroffenen Menschen mit einem „Mindfulness Program“ zu helfen. Er beantragte, ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen. Zum Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt John Swinson bestimmt.

Swinson wies die Beschwerde ab und bestätigte das RDNH (WIPO-Case No. D2021-1333). Klar war für ihn, dass die Marke „TM“ vollständig in der Domain wwtm.org enthalten ist, weshalb das erste Element der UDRP erfüllt war. Auch habe die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht, wonach der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain habe. Doch habe dieser erfolgreich seine tatsächliche Berechtigung vorgetragen und den Anscheinsbeweis so entkräftet. Er betreibe eine legale soziale Unternehmung in Form einer Community Interest Company (CIC). Es gäbe keine Hinweise, dass der Gegner seine CIC „Working With The Mind“ und die Domain mit der Beschwerdeführerin im Sinn gründete, registrierte oder betreibt. Damit hatte die Beschwerdeführerin das zweite Element nicht erfüllt. Auch bei der Frage der Bösgläubigkeit war sie nicht erfolgreich, weil Swinson keine Hinweise fand, dass die Marke der Beschwerdeführerin und sie selbst auch im Vereinigten Königreich registriert und bekannt seien. Mithin konnte er keine Hinweise feststellen, dass der Gegner seine Domain mit der Marke im Sinn registriert oder genutzt habe. Die Erklärung des Gegners, er habe seine CIC, mit der er „Mindfulness“ verbreite, „Working With The Mind“ genannt und dann die Domain wwtm.org registriert, sei glaubhaft. Swinson sah deshalb nicht, dass die streitige Domain als Vertipper-Domain registriert worden sei. Schließlich widmete er sich der Frage des RDNH. Hier kam zusammen, dass die Parteien vor dem UDRP-Verfahren bereits miteinander kommuniziert hatten und der Gegner dabei auf die Inhalte seiner Website verwiesen hatte. Mit den Worten: „You and the Foundation you represent can read more about WWTM on our website at wwtm.org.“ gab er ihnen Gelegenheit, sich Klarheit über den Grund für den Domain-Namen zu verschaffen. Zudem ließ sich die Beschwerdeführerin durch eine Rechtsanwaltskanzlei vertreten, die die notwendige Fachkenntnis mit sich brachte, um zu erkennen, dass ein UDRP-Verfahren hier nicht erfolgreich sein würde. Damit lag für Swinson ein typischer Fall für den Missbrauch der UDRP vor und so ein RDNH, weshalb er die Beschwerde abwies und dem Antrag auf Reverse Domain Name Hijacking stattgab.

Die Domain wwtm.org für sich lässt Raum für die Annahme, es handele sich um eine typische Vertipper-Domain, die besser noch ein drittes „w“ aufgewiesen hätte. Aber tatsächlich bot der Inhaber nicht nur eine Erklärung für den Domain-Namen, sondern auch entsprechende Inhalte und Nachweise, dass es sich eben nicht um eine Vertipper-Domain handele. Das Ergebnis des UDRP-Verfahrens wäre ohne entsprechende Nachweise sicherlich anders gewesen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain wwtm.org finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2535

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

YACHTS.COM – SPEKULIEREN ODER ENTWICKELN?

Wir wiederholen uns bei der Frage, ob man besser mit einer Domain spekuliert oder sie entwickelt. Es gibt genügend Beispiele für die eine wie für die andere Methode, mit Domains Geld zu verdienen. Der Webseiten-Entwickler, Domain-Händler und Entrepreneur Eric Borgos entschied sich diesmal wieder für die Entwicklung: er kaufte die Domain yachts.com für US$ 350.000,- (ca. EUR 294.118,-) und muss nun etwas daraus machen.

Die besten Beispiele, die für das Entwickeln einer Domain sprechen, bleiben nach wie vor beer.com und chocolate.com: Andrew Miller und Michael Zapolin, Gründer der Internet Real Estate Group LLC, kauften 1998 beer.com für US$ 80.000,–, entwickelten ein Geschäft darunter und etablierten eine Community. Kaum ein Jahr später verkauften sie die Domain für US$ 7 Mio. an eine Brauerei. Ähnlich machten sie es mit chocolate.com, die sie 2005 zum Preis von US$ 300.000,- von einem deutschen Inhaber kauften. Sie bauten eine Informationsseite mit Versandhandel zum Thema Schokolade auf, die bereits nach kurzer Zeit für US$ 2 Mio. Gewinn jährlich sorgte; dabei arbeiten sie mit rund 378 Schokoladenherstellern zusammen. Die andere Seite der Medaille zeigen Theresia und Horst Lüning, die bereits 1993 mit einem Whisky Online-Store starteten und ein Whisky-Geschäft aufbauten, um dann 2014 ihr Webangebot, das unter anderem über die Domain whisky.de florierte, mit der Domain whisky.com zu ergänzen, die sie für US$ 3,1 Mio. den Domain-Brüdern Michael und David Castello abkauften. Und nun kommt Eric Borgos und kauft yachts.com für US$ 350.000,- (ca. EUR 294.118,-); sein Kommentar dazu ist entwaffnend: „… my simple plan was that if I spent so much on a big domain, I would be forced to focus all my time and effort on it and eventually figure out what to do.“ Borgos setzt also auf die Entwicklung der Domain yachts.com.

Borgos ist kein Unbekannter im Domain-Bereich. Er startete als Entwickler von Websites und geriet dabei in den Domain-Handel, was 2008 zum Verkauf von bord.com zu US$ 4,5 Mio. und von zwei Domain-Portfolien zusammen für den – wie er im Gespräch mit Andrew Allemann mitteilt – Spottpreis von ca. US$ 3 Mio. führte. 2015 erschien sein Buch „How to make money online“. Gut fünf Jahre später sucht Borgos eine Beschäftigung, auch um bei Nachfragen Dritter, was er denn so mache, nicht mit „internet stuff“ antworten zu müssen. Nach verschiedenen Erwägungen und einiger Recherche, was auf dem Domain-Markt los ist, entschied er sich dafür, mit einer Domain seinen Fuß in die Tür zu einem Realwelt-Wirtschaftszweig zu schieben: „My general plan was to have a killer domain to help me get my foot in the door of a real-world industry I knew nothing about.“ In einem Blog-Post beschreibt Borgos, wie es zum Kauf der Domain yachts.com kam, zu einem Preis, den er gar nicht ausgeben wollte, um seinen Plan zu verfolgen. Mit der Domain in Händen stellte sich dann aber die Frage, wie er mit ihr Geld verdienen will. Ein Handel mit gebrauchten Yachten erscheint zwar lukrativ, immerhin handelt es sich dabei um einen Milliardenmarkt, aber man braucht teilweise Makler-Lizenzen in den USA. Weitere Möglichkeiten wären eine Plattform für Anbieter von elektrischen Booten oder für autonome Boote, dann eine Art Yacht-bnb/Uber. Alles sah aber nach mehr Arbeit und wenig Geld aus, weshalb Borgos nun zunächst auf einer rudimentären Website, die künftig deutlich ausgebaut werden wird, Boots-Charter vermittelt.

Wer das Spiel wagen will, einen Domain-Namen zu kaufen und zu entwickeln, der hat die Möglichkeit: die Domain beer.com steht zur Zeit wieder zum Verkauf. Einige Millionen US-Dollar muss man allerdings mitbringen, um die Domain an Land zu ziehen. Die Investitionen in die Entwicklung der Domain kommen sodann noch dazu. Wer noch mehr Ressourcen zur Verfügung hat, kann auch gleich noch beers.com dazu kaufen. Ob sich yachts.com für Borgos auszahlt, zumal es ja auch die entsprechenden neuen Endungen .yachts und .boats gibt, wird sich zeigen – spätestens wenn Borgos die Domain samt Geschäft für einen siebenstelligen Betrag verkauft und sich einer neuen Aufgabe zuwendet.

Sie finden Eric Borgos Blog-Eintrag unter:
> https://impulsecorp.com/why-i-bought-yachts-com

Sie finden das Interview mit Eric Borgos unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2536

Quelle: domainnamewire.com, impulscorp.com, eigene Recherche

MEME.COM – INTERNET-HYPE FÜR US$ 1.250.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte wieder sauber ab: unter anderem dabei war meme.com zum sagenhaften Preis von US$ 1.250.000,- (ca. EUR 1.050.420,-). Darüber hinaus gab es vier Domains im sechsstelligen Bereich, davon eine unter einer Länderendung.

Mit meme.com für US$ 1.250.000,- (ca. EUR 1.050.420,-) liefert die vergangene Domain-Handelswoche die vierte Millionen-Domain des Jahres, die sich auch auf Platz 4 der Jahresbestenliste fügt. Daneben bietet .com gleich zwei Domains im sechsstelligen Bereich: bookstore.com kommt auf US$ 175.000,- (ca. EUR 147.059,-) und die Drei-Zeichen-Domain viv.com auf US$ 129.375,- (ca. EUR 108.718,-); die eine ist geparkt, während die andere zur Zeit nicht konnektiert ist. Weiter geht es mit halcyonic.com, die sich für US$ 40.000,- (ca. EUR 33.613,-) bei den Domains der nächsten Computerplattform einreiht. Was wirklich kommt, ist unklar. Und dann ist da grinds.com für starke US$ 33.000,- (ca. EUR 27.731,-), die sich vom Preis von US$ 5.017,- (ca. EUR 3.609,-) im März 2011 deutlich hochgearbeitet hat.

Domains aus dem Britischen Territorium im Indischen Ozean mit der Endung .io beherrschen weitestgehend die Länderendungen, wobei die zu einem sechsstelligen Preis gehandelte ledger.io an erster Stelle steht: sie erzielt US$ 120.000,- (ca. EUR 100.840,-). Ihr folgt petnet.io, die auf US$ 26.725,- (ca. EUR 22.458,-) kommt. Weiter reiht sich swell.io mit US$ 8.307,- (ca. EUR 6.981,-) ein, die im Juni 2016 noch bei US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-) stand. Nicht so glücklich läuft es für entrust.io mit nun US$ 5.526,- (ca. EUR 4.644,-) gegenüber US$ 6.850,- (ca. EUR 6.009,-) im Januar 2019. Eine weitere Domain mit sechs Stellen im Preis ist die Ein-Zeichen-Domain b.et aus Äthiopien, die, gerüstet für die Glücksspielbranche, auf US$ 100.000,- (ca. EUR 84.034,-) kommt. Nicht zu verachten sind auch die GBP 35.000,- (ca. EUR 40.689,-), die stake.co.uk erzielt, gefolgt von condizionatore.it mit EUR 25.000,- und schließlich der deutschen Endung, die skateboard.de zum Preis von EUR 15.000,- vom Stapel ließ.

Die neuen generischen Endungen versuchen es mit solid.app für EUR 7.500,- und kurs.inc zu EUR 5.500,-. Weder diese noch star ling.xyz zu US$ 4.995,- (ca. EUR 4.197,-) werden genutzt, sondern stehen zum Verkauf. Die Preisentwicklung ist dafür aber eigentlich nicht günstig, wie fame.club mit US$ 1.500,- (ca. EUR 1.261,-) zeigt, einen Betrag, den sie bereits im November 2018 erzielt hatte. Einige starke Preise hingegen liefern die klassischen generischen Endungen, angefangen mit share.net mit US$ 21.889,- (ca. EUR 18.394,-), gefolgt von okrehab.org zum Preis von US$ 16.529,- (ca. EUR 13.890,-), cqaimh.org für US$ 16.000,- (ca. EUR 13.445,-) und 21ccom.net zu US$ 11.576,- (ca. EUR 9.728,-). Interessant sind azul.net, die sich von US$ 2.249,- (ca. EUR 2.122,-) im November 2015 auf lediglich US$ 2.600,- (ca. EUR 2.185,-) verbessert, und jewellery.org, die sich jetzt auf US$ 3.455,- (ca. EUR 2.903,-) eher verschlechtert, nachdem sie noch im Juni 2008 auf GBP 2.900,- (ca. EUR 3.646,-) gekommen war. Ähnlich erging es scattorneygeneral.org: von US$ 3.656,- (ca. EUR 3.235,-) im Juni 2016 ging es runter auf US$ 2.256,- (ca. EUR 1.896,-). Nichtsdestotrotz gibt es Millionengründe, warum die vergangene Domain-Handelswoche ganz hervorragend war.

Länderendungen
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ledger.io – US$ 120.000,- (ca. EUR 100.840,-)
petnet.io – US$ 26.725,- (ca. EUR 22.458,-)
swell.io – US$ 8.307,- (ca. EUR 6.981,-)
cocoon.io – US$ 7.555,- (ca. EUR 6.349,-)
destiny.io – US$ 7.008,- (ca. EUR 5.889,-)
rsvp.io – US$ 6.569,- (ca. EUR 5.520,-)
chatbot.io – US$ 5.256,- (ca. EUR 4.417,-)
entrust.io – US$ 5.526,- (ca. EUR 4.644,-)
vp.io – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.605,-)
elysium.io – US$ 2.855,- (ca. EUR 2.399,-)
citrus.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
beds.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)

b.et – US$ 100.000,- (ca. EUR 84.034,-)
stake.co.uk – GBP 35.000,- (ca. EUR 40.689,-)
condizionatore.it – EUR 25.000,-
skateboard.de – EUR 15.000,-
viper.de – EUR 8.925,-
wonder.us – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.983,-)
stg.co – GBP 6.800,- (ca. EUR 7.905,-)
stake.in – EUR 7.800,-
roadsterbag.de – EUR 6.000,-
woningruilen.nl – EUR 6.000,-
torrent.gg – US$ 6.988,- (ca. EUR 5.872,-)
relentless.in – US$ 6.943,- (ca. EUR 5.834,-)
omi.in – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.462,-)
cal.fr – EUR 4.900,-
tawi.it – EUR 4.500,-
wohn-konzept.de – EUR 4.500,-
zoomtown.de – EUR 4.500,-
bordparty.de – EUR 3.681,-
aquilea.de – EUR 3.500,-
hamburgsolar.de – EUR 3.500,-
valcon.nl – EUR 3.450,-
rollbretter.de – EUR 2.999,-
visitor.de – EUR 2.999,-
kho.de – EUR 2.990,-
av.eu – EUR 2.750,-
mycare.eu – EUR 2.000,-
esim.in – US$ 1.599,- (ca. EUR 1.344,-)
plus.in – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.261,-)
luxawards.co.uk – US$ 1.182,- (ca. EUR 993,-)

Neue Endungen
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solid.app – EUR 7.500,-
kurs.inc – EUR 5.500,-
starling.xyz – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.197,-)
lj.club – US$ 4.124,- (ca. EUR 3.466,-)
trading.app – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
vivi.app – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.765,-)
parents.club – US$ 1.532,- (ca. EUR 1.287,-)
sale.club – US$ 1.532,- (ca. EUR 1.287,-)
fame.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.261,-)

Generische Endungen
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share.net – US$ 21.889,- (ca. EUR 18.394,-)
okrehab.org – US$ 16.529,- (ca. EUR 13.890,-)
cqaimh.org – US$ 16.000,- (ca. EUR 13.445,-)
21ccom.net – US$ 11.576,- (ca. EUR 9.728,-)
ncppa.org – US$ 8.100,- (ca. EUR 6.807,-)
china-un.org – US$ 7.750,- (ca. EUR 6.513,-)
greenium.org – EUR 3.000,-
jewellery.org – US$ 3.455,- (ca. EUR 2.903,-)
mozillalinks.org – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.605,-)
euterpe.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.353,-)
wingroup.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.353,-)
azul.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.185,-)
zpi.org – US$ 2.501,- (ca. EUR 2.102,-)
cloud-council.org – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.059,-)
drc-gb.org – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.059,-)
scattorneygeneral.org – US$ 2.256,- (ca. EUR 1.896,-)
ihp.org – US$ 2.075,- (ca. EUR 1.744,-)
abecsw.org – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.723,-)

.com
—–

meme.com – US$ 1.250.000,- (ca. EUR 1.050.420,-)
bookstore.com – US$ 175.000,- (ca. EUR 147.059,-)
viv.com – US$ 129.375,- (ca. EUR 108.718,-)
halcyonic.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 33.613,-)
grinds.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 27.731,-)
crowdsourcing.com – US$ 32.388,- (ca. EUR 27.217,-)
sellyourhome.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.210,-)
afz.com – US$ 21.705,- (ca. EUR 17.647,-)
taker.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 17.647,-)
nusret.com – US$ 18.007,- (ca. EUR 15.132,-)
kico.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.126,-)
glasswrx.com – EUR 15.000,-
batwoman.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-)
coverlab.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-)
mcmurray.com – US$ 14.320,- (ca. EUR 12.034,-)
schoolos.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.765,-)
myblockchain.com – US$ 13.499,- (ca. EUR 11.344,-)
keapp.com – US$ 11.899,- (ca. EUR 9.999,-)
sakoi.com – US$ 11.765,- (ca. EUR 9.887,-)
colabit.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.244,-)
luxurygoods.com – US$ 10.510,- (ca. EUR 8.832,-)
southfield.com – US$ 10.501,- (ca. EUR 8.824,-)
allergienet.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.824,-)
edgevale.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-)
taip.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.403,-)
ludex.com – US$ 9.740,- (ca. EUR 8.185,-)
wrongfulconviction.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.563,-)
globexdata.com – EUR 7.500,-
wagerwire.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.469,-)
uowe.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-)
filesapp.com – US$ 6.888,- (ca. EUR 5.788,-)
zendoor.com – EUR 5.500,-
sikke.com – EUR 5.000,-
e-boy.com – EUR 5.000,-
opensport.com – EUR 5.000,-
werecommend.com – US$ 5.750,- (ca. EUR 4.832,-)
joinmymeeting.com – US$ 5.699,- (ca. EUR 4.789,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – ISDDIGITAL 2021 AUCH DIESMAL ONLINE

Die Internet Security Days 2021, veranstaltet von heise Events und eco e. V., finden auch in diesem Jahr nur online statt. Am 16. und 17. September 2021 treffen sich über 40 IT-Sicherheitsexperten, -verantwortliche und Anwenderunternehmen zu Vorträgen und Diskussionen. Erwartet werden rund 200 Teilnehmer.

Veranstalter der ISDdigital 2021 sind eco – der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. und „heise Events“ der Heise Medien GmbH & Co. KG. Wie bereits im vergangenen Jahr findet auch diese Veranstaltung coronabedingt nur online statt. Die zweitägige Veranstaltung bietet täglich jeweils zwei parallel laufende Themen-Reihen. So werden am Donnerstag, den 16. September 2021 einerseits das Theme „Gut gerüstet gegen Cybercrime“ und andererseits „Smart World – Secure World“ verhandelt. Mit dabei sind neben anderen Dr. Haya Shulman (Fraunhofer SIT) als Keynote-Redner, Florian Leibenzeder (Swisscom AG) zum Thema Security Monitoring, Michael Emmer (SpaceNet AG) über IoTs und Kevin Heneka (hensec.eu) über Sicherheit in smarten Infrastrukturen. Soweit wir die Ankündigung verstehen, startet die Keynote von Shulman am Donnerstag erst am Nachmittag, während am Freitag, 17. September 2021, Prof. Ulrich Kelber (BfDI) mit einer Keynote die Themenreihe „Neue Arbeitswelten – Aber sicher!“ eröffnet. Ebenfalls in diesem Block aktiv sind Katja Dörlemann (SWITCH) und Marcus Beyer (Swisscom AG, Schweiz) zum Thema „Mitarbeitersensibilisierung durch Nudging und Gamification“. Während in der parallel laufenden Themenreihe mit dem Titel „Aus Erfahrung lernen – Sicher in der Zukunft“ unter anderem Sven-Holger Wabnitz (DomiNIC/CentralNic) sich in seiner Keynote mit der Sicherheit von DNS-Strukturen im Gesundheitswesen beschäftigt und Stefanie Köhl (eGovCD GmbH) Methoden und Werkzeuge für das Datenschutzmanagement vorstellt. Eine zeitliche Einkreisung der einzelnen Vorträge und Runden gibt die Agenda bisher nicht vor. Eco e. V. und heise Events werden die Agenda laufend ergänzen und sie versprechen, dass in den Podiumsdiskussionen zu allen vier Themenblöcken und während der zahlreichen Vorträge alle Teilnehmer die Möglichkeit haben, Fragen an die Vortragenden zu richten.

Die ISDdigital 2021 findet am 16. und 17. September 2021 von jeweils 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr online statt. Das Ticket für die Teilnahme an der Veranstaltung kostet EUR 299,- (incl. Umsatzsteuer). Die Veranstaltung wird auf der Plattform talque übertragen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.eco.de/events/internet-security-days-2021/

Quelle: eco.de, heise.de

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