Domain-Newsletter

Ausgabe #1072 – 17. Juni 2021

Themen: Statistik – Rangliste der afrikanischen ccTLDs | .de – DENIC legt Tätigkeitsbericht 2020 vor | TLDs – Neues von .de, .eu und .qvc | OLG Hamm – Staatsferne von Städte-Portalen | Auktionsflopp – Streit um bird.com und fish.com | exodus.com – teurer Auszug für US$ 1.945.000,- | Juni – Swiss IGF 2021 findet online statt

STATISTIK – RANGLISTE DER AFRIKANISCHEN CCTLDS

Lediglich 2,2 Mio. Einwohner, aber mehr als 4,2 Mio. Domain-Namen: das zentralafrikanische Gabun ist das Land mit den meisten Registrierungen unter einer afrikanischen ccTLDs. Da kann auch die Kontinentalendung .africa nicht mithalten.

Geht es um Domains, steht der afrikanische Kontinent trotz seiner 1,2 Milliarden Einwohner selten im Scheinwerferlicht der internationalen Aufmerksamkeit. Für jahrelange Diskussionen sorgte allenfalls noch der Streit im Zuge der Einführung von .africa, bei dem DotConnectAfrica Trust keine rechtliche Möglichkeit ausließ, sich mit der Internet-Verwaltung ICANN zu duellieren. Seit die ZA Central Registry NPC unter der Bezeichnung Registry.Africa 2017 das Ruder übernommen hat, ist jedoch Ruhe eingekehrt. Möglicherweise sogar zu viel Ruhe, denn nach den zuletzt verfügbaren Zahlen aus dem Monat Februar 2021 waren damals nur bescheidene 29.105 .africa-Domains registriert. Dabei entfällt mit 9.998 Domains auch noch ein großer Teil auf Registrierungen durch die Registry selbst. Oftmals fehlt es in Afrika aber schon an einem regulären Registry-Betrieb, geschweige denn werden aktuelle Registrierungszahlen veröffentlicht.

Umso erfreulicher ist es, dass die .uk-Verwalterin Nominet eine Weltkarte der ccTLDs erstellt hat, in der erstmals alle afrikanischen Länderendungen unter Angabe der registrierten Domain-Namen gelistet sind. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2020 und sind nicht tagesaktuell; dennoch geben sie einen guten und seltenen Überblick, wie sich Afrikas ccTLDs so schlagen:

TLD Land – Domains
———————————————–
.ga Gabun – 4.224.595
.cf Zentralafrikanische Republik – 3.918.041
.ml Mali – 3.508.693
.gq Äquatorialguinea – 3.088.625
.za Südafrika – 1.235.116
.ng Nigeria – 119.327
.ke Kenia – 102.621
.ma Marokko – 83.500
.cm Kamerun – 49.753
.tn Tunesien – 43.100
.zw Simbabwe – 42.606
.re Réunion – 32.821
.tz Tansania – 18.636
.ly Libyen – 18.180
.st São Tomé und Príncipe – 13.924
.dz Algerien – 12.406
.so Somalia – 11.141
.mu Mauritius – 9.922
.ci Elfenbeinküste – 9.433
.bw Botswana – 8.235
.ug Uganda – 7.842
.eg Ägypten – 7.768
.dj Dschibuti – 7.760
.mz Mosambik – 7.085
.ao Angola – 6.612
.cd Demokratische Republik Kongo – 6.088
.sn Senegal – 5.932
.sc Seychellen – 5.039
.rw Ruanda – 4.773
.zm Sambia – 4.596
.na Namibia – 4.562
.mg Madagaskar – 4.482
.yt Mayotte – 4.108
.sd Sudan – 3.509
.gh Ghana – 2.974
.bi Burundi – 2.737
.et Äthiopien – 2.583
.cv Kap Verde – 2.452
.mw Malawi – 2.064
.sl Sierra Leone – 1.989
.tg Togo – 1.844
.sz Eswatini – 1.787
.cg Republik Kongo – 1.650
.bf Burkina Faso – 1.641
.ls Lesotho – 1.609
.gm Gambia – 1.449
.bj Benin – 1.392
.mr Mauretanien – 861
.ne Niger – 812
.td Tschad – 579
.gn Guinea – 416
.lr Liberia – 403
.gw Guinea-Bissau – 238
.km Komoren – 143
.er Eritrea – keine Daten
.ss Süd-Sudan – keine Daten

Ein grosses Problem afrikanischer ccTLDs sind und bleiben sogenannte „domain hacks“. Dazu zählt beispielsweise Kameruns .cm, eine Endung, die oftmals von Vertippern bei .com-Domains lebt. Andere Endungen wie .cf, .gq, .ga und .ml werden von Domain-Registraren kostenlos vergeben. Im Gegenzug hat der Domain-Inhaber aber keine Rechte an der Domain; Webseiten mit attraktiven Inhalten können ohne Vorankündigung abgeschaltet oder für Werbezwecke genutzt werden. Zudem ziehen diese Endungen Cyberkriminelle an wie das Licht die Motten. Zu wünschen wäre, dass so manche Registry das Potential ihrer Landesendung noch besser ausschöpft und damit Einnahmen für das Land generiert – Interessenten auch für exotische Domains gibt es genug.

Die Weltkarte der ccTLDs von Nominet finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2521

Quelle: Nominet, eigene Recherche

.DE – DENIC LEGT TÄTIGKEITSBERICHT 2020 VOR

Die .de-Verwalterin DENIC eG hat den Problemen der Corona-Pandemie getrotzt und das offizielle Länderkürzel sicher und stabil durch das Jahr 2020 geführt. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht hervor, der kürzlich veröffentlich wurde.

Dass zum Jahresende 2020 exakt 16.700.855 Domains unter .de registriert waren, konnten wir dem Domain-Atlas entnehmen, den die DENIC am 27. Mai 2021 vorgestellt hat. Doch das Tätigkeitsfeld einer Registry ist damit natürlich nicht abgedeckt. Darüber erfährt man mehr im Tätigkeitsbericht, den die DENIC seit dem Jahr 1999 veröffentlicht; damals war die Anzahl der registrierten .de-Domains übrigens von 280.000 auf 1,4 Millionen angestiegen, ein Wachstum von 400 Prozent. Derart dramatische Entwicklungen gab es 2020 nicht, dafür stellte die Corona-Pandemie auch .de vor spezielle Herausforderungen. DENICs Kerndienst, der als Basisinfrastruktur für die Funktionsfähigkeit des deutschen Internet essenzielle Nameservice für .de, ist seit Juni 2017 als kritische Infrastruktur nach dem IT-Sicherheitsgesetz eingestuft und damit durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen Risiken und Bedrohungen abzusichern. Aufgrund dieser rechtlichen Auflagen waren zu Beginn des Jahres 2020 die grundlegenden Voraussetzungen für eine Remote-Tätigkeit der 104 DENIC-Mitarbeiter dank der weitgehenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse schon seit Längerem im Wesentlichen gegeben und DENIC somit sehr früh in der Lage, schnell und umfassend auf die konkreten Herausforderungen zu reagieren, die sich durch die pandemische Zuspitzung der COVID-19-Situation in Deutschland ab ca. Ende Februar ergaben und das vollständige mobile Arbeiten aller DENIC-Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsstelle in Frankfurt gewährleistet. Die kritische Infrastruktur des Nameservice für .de war durchgängig unterbrechungsfrei bereitgestellt.

Aber auch für Optimierung von Betrieb und Sicherheit des Nameservice war gesorgt. Der für .de sowie DENICs Anycast-Kunden betriebene Dienst wird in mehreren Nameserverlokationen (NSL) bereitgestellt, die zu einer oder mehreren Serviceadressen gruppiert sind. Seit 2020 verfügen sämtliche Nameserver-Wolken für .de über eine IPv4- und IPv6-Adresse. Um bei Attacken auf den .de-Nameservice besser und schneller reagieren zu können, wurde ein Grundkonzept zur Entwicklung eines Big Data Analyse-Tools erarbeitet, das über DNS Traffic-, Routing- und ggf. Serverleistungsdaten zunächst den Betriebszustand der Nameserver-Infrastruktur widerspiegeln und analysieren helfen soll. Ergänzend hat DENIC durch die Anbindung eines der marktführenden Anti-DDoS-Anbieters die Möglichkeit erhalten, deutlich über die eigenen Leitungskapazitäten hinaus Angriffsverkehr mit sehr hoher Bandbreite gegen die DNS-Infrastruktur zu mitigieren. Zum Schutz vor Cyberattacken, Domain-Hijacking oder Sicherheitslücken bietet die DENIC Inhabern einer .de-Domain zudem seit Juli 2020 das Sicherheits-Feature „Registry Lock“ an, mit dem sie die volle Kontrolle über Änderungen an den Domain-Daten erhalten.

Dank ihres dynamischen Wachstums erzielte die deutsche Länderendung im heimischen Markt 2020 einen Marktanteil von 59,3 Prozent (2019: 60,7 Prozent) und konnte damit ihre seit jeher unangefochtene Marktführerschaft weiterhin klar behaupten. Daran vermochten auch die gut 654.000 nTLDs nichts zu ändern, die Ende 2020 in Deutschland registriert waren. Insgesamt kann die DENIC für das Geschäftsjahr 2020 eine uneingeschränkt positive Bilanz ziehen: Als gegenläufige Entwicklung zum massiven Einbruch eines erheblichen Teils der heimischen und globalen Wirtschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde bei den Domain-Registrierungen unter .de der höchste Zuwachs seit acht Jahren erzielt. Gleichzeitig verzeichneten auch die Aktivitätsfelder DNS-Infrastrukturdienstleistungen und Data Escrow Services, die seit Ende 2018 von der neu gegründeten Tochtergesellschaft DENIC Services GmbH & Co. KG betreut werden, abermals erfreuliche Zuwächse und sichern so das Kerngeschäft der 285 Mitglieder starken Genossenschaft zusätzlich ab. Der insgesamt 50-seitige Tätigkeitsbericht hält zahlreiche weitere Detailinformationen bereit – wir können die Lektüre nur empfehlen.

Den Tätigkeitsbericht der DENIC eG für 2020 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2522

Quelle: denic.de

TLDS – NEUES VON .DE, .EU UND .QVC

Die 100 rückt näher: mit .qvc hat sich bereits die 95. Markenendung freiwillig aus dem Domain Name System verabschiedet. In Frankfurt hat die DENIC derweil einen neuen Vorstand bestellt, während .eu Schutz vor Ransomware bietet – hier die Kurznews.

Der Führungswechsel im operativen Betrieb der .de-Registry DENIC eG ist vollzogen. Die Generalversammlung hat am 09. Juni 2021 mehrheitlich der Entscheidung des DENIC-Aufsichtsrats zugestimmt, Thomas Keller zu einem der beiden hauptamtlichen Mitglieder des Vorstands der Genossenschaft zu bestellen. Er wird planmäßig zum 01. Januar 2022 Dr. Jörg Schweiger ablösen, der seinen Vertrag zum 31. Dezember 2021 beendet. Keller als weiteres hauptamtliches Mitglied zur Seite steht unverändert Andreas Musielak. Zusammen mit Martin Küchenthal und Sebastian Röthler als ehrenamtliche Mitglieder bilden sie den Gesamtvorstand der DENIC. Keller verlieh seiner Freude auf die neue Herausforderung Ausdruck: „Ich freue mich sehr auf meine neue Aufgabe und über das klare Votum der Mitglieder. Das genossenschaftliche Modell ist etwas ganz Besonderes und ich bin stolz darauf, die Weiterentwicklung von DENIC aktiv mitzugestalten.“ Er bringt langjährige Erfahrungen aus der Domain Name Industry ein: Als Director Domain Services der 1&1 IONOS SE hat Keller das Domain-Geschäft des heute größten Internet Service Providers Europas seit 1997 mit aufgebaut und verantwortet; ausserdem war er innerhalb ICANNs lange in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) engagiert.

Die .eu-Verwalterin EURid hat bekanntgegeben, dass sie mit dem „No More Ransom“-Projekt kooperiert. Dieses Projekt zur Bekämpfung digitaler Erpressung mittels Ransomware geht auf eine Initiative der National High Tech Crime Unit der niederländischen Polizei, des Europol Cybercrime Center EC3 und des Cybersicherheit-Unternehmens McAfee zurück. Inzwischen unterstützen über 100 Mitglieder von Strafverfolgungsbehörden und IT-Sicherheitsunternehmen dieses Projekt, darunter auch das Bundeskriminalamt. Ziel ist es, den Opfern von Ransomware bei der Entschlüsselung zu helfen, ohne dass Lösegeld gezahlt wird. EURid ist die erste TLD-Registry, die dem Projekt beitritt. Vorerst beschränkt sich die Kooperation darauf, nomoreransom.org öffentlich bekannter zu machen und die Nutzer über die Verfügbarkeit von Entschlüsselungsprogrammen zu informieren. Dazu führt das Projekt ein Verzeichnis von Schlüsseln und Entschlüsselungsprogrammen, die es bei verschiedenen Ransomware-Varianten ermöglichen, Dateien zu entschlüsseln. Ein Besuch der Website lohnt sich, zumal die Entschlüsselungsprogramme kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Die auf Teleshopping und eCommerce spezialisierte QVC Inc. hat ihr Interesse an der Markenendung .qvc verloren. Mit Schreiben vom 12. April 2021 hat das in West Chester (US-Bundesstaat Pennsylvania) ansässige Unternehmen den Registry-Vertrag mit ICANN gekündigt. Wie viele andere .brands zuvor, beruft sich auch QVC auf Sektion 4.4 b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Die weiteren Ausführungen sind ernüchternd: „We note that the ‚.qvc‘ Top-Level Domain (the ‚TLD‘) was never used, and the only domain names on the TLD are those that were required by ICANN upon the creation of the TLD – icann-sla-monitoring.qvc and nic.qvc – both of which are owned by QVC. No additional domain names were ever created.“ Seit Delegierung von .qvc am 29. Juli 2016 wurden also lediglich zwei Domains registriert. Insgesamt steigt die Zahl der freiwillig zurückgezogenen .brands damit auf 95 an.

Quelle: denic.de, eurid.eu, icann.org

OLG HAMM – STAATSFERNE VON STÄDTE-PORTALEN

Bereits vor zwei Jahren hatten wir vom Streit eines Verlages mit einer Stadt und dem Stadtportal berichtet, auf dem es werbefinanzierte Inhalte gab. Der Verlag sah darin einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Vor zwei Jahren stritt man sich noch über die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Jetzt ging es um die Sache selbst. Damals wie heute entschied das OLG in Hamm.

Die Sache ist komplex: Ein Verlag verklagt eine Stadt wegen werbefinanzierter Inhalte auf deren Webseite, da die Gemeinde als öffentlich-rechtliche Institution mit Werbung die Neutralität der Presse (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Gebot der Staatsferne der Presse) verletze. Die Stadt meint, der Verlag wolle ihre Website ganz abschalten, was alleine über den öffentlichrechtlichen Klageweg gehe. Das angerufene Zivilgericht sieht sich als unzuständig an, weshalb zuerst die Frage der Zuständigkeit geklärt werden muss. Es verweist den Rechtsstreit von Amts wegen an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 26.06.2018, Az. 3 O 262/17). Gegen diesen Beschluss legt die Klägerin sofortige Beschwerde ein, der das Landgericht Dortmund nicht abhilft. Die Sache wird dem OLG Hamm zur Prüfung vorgelegt. Dies wiederum hebt den Beschluss des LG Dortmund auf und verweist die Sache zurück an dieses, damit es in der Sache entscheide (Beschluss vom 14.02.2019, Az. 4 W 87/18). Daraufhin gibt das Landgericht Dortmund der Klage des Verlages statt (Urteil vom 08.11.2019, Az. 3 O 262/17). Es ist der Ansicht, die beklagte Stadt verstoße gegen den Grundsatz der Staatsferne der Presse, weil das von ihr betriebene Internetportal als Informationsplattform mit journalistischen Beiträgen über das gesamte politische und gesellschaftliche Leben in der Stadt berichten wolle. Die beklagte Gemeinde ging gegen dieses Urteil in Berufung vor das OLG Hamm.

Das OLG Hamm bestätigte mit seiner Entscheidung vom 10.06.2021 (Az. 4 U 1/20) die Berufung der Gemeinde gegen das Urteil des LG Dortmund, welches der Klage des Verlages stattgegeben hatte. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. In einer Pressemitteilung des OLG Hamm heißt es, in der mündlichen Verhandlung seien Sach- und Rechtsfragen mit den Parteien und ihren Anwälten ausführlich erörtert worden. Das OLG Hamm könne im Großen und Ganzen nicht feststellen, dass das Internetportal der Stadt in unzulässiger Weise die private Presse ersetze. Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Im Hinblick auf den Umfang des Internetportals einschließlich der großen Anzahl an Haupt- und Unterseiten könne nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass durch den Betrieb des Stadtportals in der streitgegenständlichen Form ein Leseverlust bei der privaten Presse und eine damit dem Institut der freien Presse zuwider laufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten eintrete.“ Einzelne Artikel verstießen zwar gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, würden aber aufgrund der abrufbaren Fülle an Informationen „untergehen“.

Das OLG Hamm hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Sollte der Verlag, nachdem er die Entscheidungsgründe gesichtet und geprüft hat, in Revision gehen, wird es wieder einige Jahre dauern, ehe man von dem Streit hört. Doch scheint das Thema durchaus von Interesse für zahlreiche Verlage und Stadtportale zu sein, weshalb mit einem Gang zum Bundesgerichtshof zu rechnen ist.

Die Pressemittelung des OLG Hamm findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2523

Der Beschluss des OLG Hamm vom 14.02.2019 (Az. 4 W 87/19) findet sich unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2088

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: juris.de, beckmannundnorda.de, eigene Recherche

AUKTIONSFLOPP – STREIT UM BIRD.COM UND FISH.COM

Nach einer hochpreisigen Auktion springt der Höchstbietende nach Zuschlag plötzlich ab. Die Veranstalter und die Domain-Inhaberin erheben Klage. Der Gegner erhebt Widerklage und spricht von Betrug und abgekarteter Auktion. Wer glaubt, der Domain-Handel sei langweilig, wird in einem aktuellen Fall eines besseren belehrt.

Wir berichteten Ende Februar 2021 über die erfolgreiche Auktion von Right of the Dot, einer Unternehmung von Monte Cahn, bei der bird.com bei US$ 2.500.000,- (ca. EUR 2.083.333,-), fish.com bei US$ 1.600.000,- (ca. EUR 1.333.333,-) und tattoo.com bei US$ 750.000,- (ca. EUR 625.000,-) den Zuschlag erhielten. Wie sich herausstellt, war der Bieter aber nicht zahlungskräftig. Cahn konnte tattoo.com an einen Dritten verkaufen, doch an bird.com und fish.com hatte niemand mehr Interesse. Nach einigem Hin und Her zwischen Cahn und dem klammen Bieter David Lizmi erhoben Right of the Dot und Bolten Properties LLC, die Inhaberin der Domains, am 21. April 2021 Klage vor dem „Circuit Court for the Seventeenth Judicial Circuit in and for Broward County, Florida (USA)“. Dort machen sie Beträge von mindestens US$ 1,2 Mio (RotD) und US$ 4,2 Mio. (Bolten Properties) nebst weiterer vorgerichtlicher und Anwaltskosten gegen Lizmi geltend. Dass mit Zahlung des Auktionsbetrages Zug um Zug auch die Domains übertragen werden sollen, ist so der Klageschrift nicht zu entnehmen. Unter anderem tragen die Kläger vor, dass Lizmi erklärt habe, seine Geldgeber seien nach der Auktion abgesprungen und hätten ihn auf dem Trockenen sitzen lassen („backers sidelined me after the auction and left me holding the bag“).

Lizmi seinerseits verteidigte sich mit Schriftsatz vom 24. Mai 2021 gegen die Klage und erhob seinerseits Widerklage. Er bestätigt, dass er an der Auktion teilgenommen habe, indem er seinerseits zehn Domains zur Auktion freigegeben habe. Als er für die Auktion angemeldet war, hieß es, er können allenfalls bis zu US$ 2.000,- bieten; wenn er darüber hinaus bieten wolle, müsse er einen Identifikationsnachweis erbringen. Einen Identifikationsnachweis habe er nie vorgenommen. Im Laufe der Auktion sei er dann informiert worden, dass sein Höchstgebot von US$ 2,5 Mio. für bird.com und US$ 1,6 Mio. für fish.com von jeweils einem Dritten überboten worden sei. Mit Ablauf der Auktion hieß es dann plötzlich, er habe den Zuschlag für die Domains erhalten. Das alles sei widersprüchlich. Er sei nicht der Höchstbieter bei diesen Domains. Das ganze sei Ergebnis betrügerischer Umstände und / oder eines betrügerischen und unrechtmäßigen Auktionssystems. Im Rahmen der Widerklage fordert Lizmi die Gewinne in Höhe von gut US$ 57.000,- aus der Auktion seiner eigenen Domains, die auszuzahlen sich RotD weigere, sowie Schadensersatz in Höhe von mindestens US$ 1 Mio. für die Rufschädigung, die mit den falschen Behauptungen gegen ihn einhergehen.

Der Ball liegt nun wieder auf dem Feld der Kläger, die auf die Klageerwiderung und die Widerklage eingehen müssen. Alsdann dürfte das Gericht am Zuge sein und in der Sache entscheiden. Wie der Streit ausgeht, werden wir zu gegebener Zeit berichten. Insgesamt erscheint die Darstellung des Sachverhalts aus Sicht von Lizmi ein großes Durcheinander, zumal er in einem Kommentar zu einem Artikel von Andrew Allemann bei domainnamewire.com, in dem dieser von der Klage berichtet, erklärte, um die Auktion seiner eigenen Domains verfolgen zu können, habe er sich als Hochbieter eingetragen: „I simply signed up at HiBid so I could watch my domains sell.“

Die Klageschrift von RotD und Bolten Properties findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2524

Die Klageerwiderung und Widerklage von Lizmi, nebst den Beweisen, findet man unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/lizmi-response.pdf
> https://domainnamewire.com/wp-content/lizmi-exhibits.pdf

Die Artikel auf domainnamewire.com mit Kommentaren von Lizmi findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2525
> https://www.domain-recht.de/verweis/2526

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

EXODUS.COM – TEURER AUSZUG FÜR US$ 1.945.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit exodus.com wieder ein Millionen-Geschäft: die Domain kam auf US$ 1.945.000,- (ca. EUR 1.594.262,-). Daneben gab es aber auch einige weitere hochpreisige Domains in allen Bereichen.

Die Domain exodus.com wechselte bereits im ersten Quartal diesen Jahres für US$ 1.945.000,- (ca. EUR 1.594.262,-) den Inhaber. Herausgefunden hat das George Kirikos, ein Domain-Industrie-Veteran, der gerne Unternehmensbilanzen durchstöbert. Die im Kryptowährungsumfeld angesiedelte Unternehmung Exodus Movement ist nun Inhaberin von exodus.com, die bisher an dritter Stelle der Jahresbestenliste von dnjournal.com steht. Wichtig zu wissen ist, dass es important.com mit US$ 270.000,- (ca. EUR 221.311,-) auf die zweite Position in dieser Woche bringt, gefolgt von cows.com für US$ 125.000,- (ca. EUR 102.459,-). Mike Mann legte wieder einmal seine Monatszahlen vor und konnte in der Zeit unter anderem speira.com für US$ 59.888,- (ca. EUR 49.089,-) verkaufen. Die Endung .com liefert noch zahlreiche Domains im fünfstelligen Bereich, von Interesse ist aber nur collegehill.com, die auf immerhin US$ 7.500,- (ca. EUR 6.148,-) kommt, nachdem sie im Januar 2017 auf lediglich US$ 2.050,- (ca. EUR 1.934,-) gekommen war.

Eine kolumbianische Domain setzte sich vergangene Woche an die Spitze der Länderendungen: die Drei-Zeichen-Domain hae.co kam auf US$ 30.000,- (ca. EUR 24.590,-). Gleichauf liegt die chinesische intoken.cn zu ebenfalls US$ 30.000,- (ca. EUR 24.590,-). Nur einen kleinen Abstand hält conv.ai, die bei einer Auktion von Domains aus Anguilla, deren Endung .ai als „Artifical Intelligence“ vermarktet wird, bei US$ 28.000,- (ca. EUR 22.951,-) den Zuschlag erhielt. Weitere Ergebnisse dieser Auktion sind weiter unten gelistet. Es folgt die grönländische Ein-Zeichen-Domain t.gl mit eiskalten US$ 25.000,- (ca. EUR 20.492,-). Die deutsche Endung schaltete sich erst spät, nach zahlreichen Domains im fünfstelligen Bereich aus unterschiedlicher Herren Länder, mit sonnenspiele.de zum Preis von EUR 6.500,- ein. Besonderer Erwähnung bedürfen noch signal.us, die leuchtende US$ 12.500,- (ca. EUR 10.246,-) erzielt, nachdem sie im Juni 2012 sich mit US$ 1.995,- (ca. EUR 1.596,-) beschieden hatte. Aber relevance.ai mit US$ 4.010,- (ca. EUR 3.287,-) verlor etwas an Relevanz gegenüber jenen US$ 5.025,- (ca. EUR 4.132,-), die für sie noch im Mai dieses Jahres gezahlt wurden.

Die neuen generischen Endungen kommen mit automobile.club zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.197,-) gut voran, der ryan.xyz mit US$ 5.888,- (ca. EUR 4.826,-) folgte. Die Geo-Domain livein.paris kommt auf unspektakuläre EUR 2.500,-. Praktisch zum gleichen Preis wie im Oktober 2020, damals für US$ 1.691,- (ca. EUR 1.433,-), wechselt pure.club heute für US$ 1.760,- (ca. EUR 1.443,-) den Inhaber. Die klassischen generischen Endungen überraschen mit vergleichsweise schwachen Zahlen: arthermitage.org kommt als beste auf gerade mal US$ 4.990,- (ca. EUR 4.090,-), gefolgt von medinfo.org für EUR 3.400,-. Es ist nicht nur der phänomenale Preis von exodus.com, der die vergangene Domain-Handelswoche zu einem Höhepunkt macht, auch andere Domains scheinen im Lichte hoher Preise.

Länderendungen
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hae.co – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.590,-)
mem.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.098,-)
cryptosavings.co – US$ 1.988,- (ca. EUR 1.630,-)

intoken.cn – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.590,-)
t.gl – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.492,-)
fastighetsmäklare.se – EUR 13.000,-
saxo.nl – EUR 11.750,-
signal.us – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.246,-)
genus.com.au – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.836,-)
griffon.ca – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-)
blanx.eu – EUR 6.000,-
efbet.se – EUR 6.000,-
acker.eu – EUR 4.760,-
waterdrop.sg – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.098,-)
descuento.cl – EUR 3.999,-
eef.nl – EUR 3.200,-
fast.in – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.869,-)
optimea.fr – EUR 2.689,-
greenday.lu – EUR 2.000,-
fifo.com.au – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
oil.uk – US$ 2.110,- (ca. EUR 1.730,-)
sbo.co.uk – US$ 1.151,- (ca. EUR 943,-)
okay.uk – US$ 1.056,- (ca. EUR 866,-)

sonnenspiele.de – EUR 6.500,-
pna.de – EUR 4.950,-
waffles.de – EUR 4.560,-
english-academy.de – EUR 4.500,-
starconcept.de – EUR 4.500,-
servuskids.de – EUR 3.950,-
goodz.de – US$ 3.960,- (ca. EUR 3.246,-)
kaya.de – EUR 3.000,-

conv.ai – US$ 28.000,- (ca. EUR 22.951,-)
wise.ai – US$ 8.155,- (ca. EUR 6.684,-)
logic.ai – US$ 7.509,- (ca. EUR 6.155,-)
swiftly.ai – US$ 6.205,- (ca. EUR 5.086,-)
calypso.ai – US$ 6.005,- (ca. EUR 4.922,-)
base.ai – US$ 4.727,- (ca. EUR 3.875,-)
xi.ai – US$ 4.010,- (ca. EUR 3.287,-)
relevance.ai – US$ 4.010,- (ca. EUR 3.287,-)
perform.ai – US$ 3.587,- (ca. EUR 2.940,-)
pp.ai – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.459,-)
april.ai – US$ 2.976,- (ca. EUR 2.439,-)
sensory.ai – US$ 2.775,- (ca. EUR 2.275,-)
links.ai – US$ 2.445,- (ca. EUR 2.004,-)
victory.ai – US$ 2.310,- (ca. EUR 1.893,-)
sl.ai – US$ 2.105,- (ca. EUR 1.725,-)

Neue Endungen
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automobile.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.197,-)
ryan.xyz – US$ 5.888,- (ca. EUR 4.826,-)
pa.club – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.303,-)
mandarin.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.098,-)
livein.paris – EUR 2.500,-
minty.xyz – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.967,-)
pure.club – US$ 1.760,- (ca. EUR 1.443,-)
try.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.262,-)
effect.club – US$ 1.000,- (ca. EUR 820,-)

Generische Endungen
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arthermitage.org – US$ 4.990,- (ca. EUR 4.090,-)
medinfo.org – EUR 3.400,-
angelschein.net – EUR 2.500,-
starlux.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.295,-)
flexi.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.967,-)

.com
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exodus.com – US$ 1.945.000,- (ca. EUR 1.594.262,-)
important.com – US$ 270.000,- (ca. EUR 221.311,-)
cows.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 102.459,-)
speira.com – US$ 59.888,- (ca. EUR 49.089,-)
stellamanagement.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 24.498,-)
interactio.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 22.951,-)
superiorimage.com – US$ 24.888,- (ca. EUR 20.400,-)
healthyways.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 18.852,-)
divyne.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-)
infrastructureintelligence.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 16.302,-)
bkcm.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.754,-)
zaleta.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 12.203,-)
stappa.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 12.203,-)
clubtokens.com – EUR 10.000,-
gamingcity.com – EUR 10.000,-
loyalleaf.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.105,-)
raaw.com – INR 657.480,- (ca. EUR 7.412,-)
propertycare.com – GBP 6.000,- (ca. EUR 6.984,-)
wellca.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-)
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Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

JUNI – SWISS IGF 2021 FINDET ONLINE STATT

Am 21. Juni 2021 findet in der Schweiz das Swiss IGF 2021 virtuell statt. Das vom Schweizer BAKOM lancierte Swiss IGF richtet sich an alle interessierten Akteure aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Es steht allen Interessierten offen.

Der örtliche Ableger des Internet Governance Forum (IGF) in der Schweiz, das Swiss IGF, tagt zum sechsten Mal und – coronabedingt – zum zweiten Mal virtuell: Das Swiss IGF 2021 findet am 21. Juni 2021 online statt. Die Themen der Veranstaltung wurden über einen öffentlichen Themenaufruf zwischen dem 06. Januar und 21. Februar 2021 ermittelt. In diesem Zeitraum gingen 50 Themenvorschläge ein, die von der Swiss IGF Steuerungsgruppe zur Grundlage der Programgestaltung herangezogen wurden. So stehen nun der digitale Staat, die Rolle der Digitalisierung bei der Bewältigung der Corona-Krise, digitale Inklusion, Cyberangriffe sowie die Medien im Internetzeitalter im Zentrum des Swiss IGF 2021 auf dem Program. Nach einer 15-minütigen Eröffnung der Veranstaltung durch Bernard Maissen (Direktor Bundesamt für Kommunikation, BAKOM), startet die erste Session am 21. Juni 2021 um 09:00 Uhr mit „Lektionen für den digitalen Staat“, bei der Anja Wyden Guelpa (CivicLabGeneva) und Maximilian Stern (Smart City Stadt Zürich) Informationen zu Entwicklungen und über Erfahrungen geben. Weiter geht es mit der 2. Session ab 10:25 Uhr zu Fragen der Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Bewältigung der Coronakrise; unter der Moderation von Johan Rochel diskutieren gleich vier Teilnehmer, ob digitale Werkzeuge in der Krise ausreichend genutzt wurden. Es folgen drei weitere Sessions und schließlich am Ende die Zusammenfassung, in der die Hauptpunkte der Sessions des Swiss IGF im Jahr 2021 als „Messages von Bern“ an das globale IGF weitergereicht werden, wo sie in dortige Diskussionen Eingang finden.

Die sechste Ausgabe des Schweizer Forums für Internet Governanz findet am 21. Juni 2021 in virtueller Form statt. Die Teilnahme am Swiss IGF steht allen Interessierten offen und ist kostenlos. Alle Teilnehmenden können sich als gleichwertige Diskussionspartner am Austausch beteiligen. Das Swiss IGF wird in den drei Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch durchgeführt und simultan übersetzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://igf.swiss

Quelle: igf.swiss, admin.ch, eigene Recherche

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