Themen: nTLDs – ICANN drückt sich vor .web-Entscheidung | DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas | TLDs – Neues von .autos, .nz und .org | UDRP – Kein Spaß mit „deutschen“ Marken | Domaining – lohnt sich der Einstieg noch? | eth.co – Krypto-Domain räumt US$ 300.000,- ab | Berlin – Live-Event der INTA im November 2021
NTLDS – ICANN DRÜCKT SICH VOR .WEB-ENTSCHEIDUNG
Urteil gefällt, doch keine Lösung in Sicht: die Netzverwaltung ICANN hat bei der Vergabe der Top Level Domain .web nach einer Entscheidung des International Centre for Dispute Resolution (ICDR) zwar die eigenen Statuten verletzt. Wer .web künftig betreiben darf, bleibt aber vorerst offen.
Im November 2018 hatte Afilias Domains No. 3 Limited, eine der sieben Bewerberinnen um .web, ein „Independent Review Process“-Schiedsverfahren (IRP) gegen ICANN eingeleitet. Afilias machte geltend, dass die Internet-Verwaltung bei der Vergabe von .web an den Registry-Neuling Nu Dot Co LLC gegen die eigenen Statuten verstoßen habe. Nu Dot Co hatte sich mit Unterstützung von VeriSign in einer Auktion mit einem Gebot von US$ 135 Mio. den Zuschlag geholt, die Unterstützung aber nicht offengelegt. In seiner 128 Seiten starken Entscheidung vom 20. Mai 2021 kommt das dreiköpfige Panel des ICDR nun zu dem Ergebnis, dass ICANN gleich mehrfach gegen die eigenen „Amended and Restated Articles of Incorporation“ verstoßen hat; unter anderem heisst es: (…) the Respondent has violated its commitment to make decisions by applying documented policies objectively and fairly.“ Konkret stört sich das Schiedsgericht daran, dass ICANN das Delegierungsverfahren fortgesetzt hat, obwohl dem Board of Directors bekannt war, dass Nu Dot Co (NDC) möglicherweise gegen die Regeln im Bewerberhandbuch verstoßen hat: „The evidence in the present case shows that the Respondent, to this day, while acknowledging that the questions raised as to the propriety of NDC’s and Verisign’s conduct are legitimate, serious, and deserving of its careful attention, has nevertheless failed to address them.“ Zum Verhängnis wurde ICANN also die Untätigkeit, sich mit den Vorwürfen gegen Nu Dot Co ernsthaft auseinanderzusetzen, parallel aber die Einführung von .web voranzutreiben.
Ausdrücklich nicht festgestellt hat das Schiedsgericht, ob der von Afilias erhobene Vorwurf zutrifft und Nu Dot Co die Rolle von VeriSign als geheimer „Sugar Daddy“ hätte offen legen müssen. Diese Entscheidung liege allein bei ICANN, denn die Netzverwaltung „has the requisite knowledge, expertise, and experience“. Soweit das Schiedsverfahren von Afilias mit dem Ziel betrieben wurde, die Bewerbung von Nu Dot Co zu disqualifizieren und zugleich Afilias selbst als .web-Registry einzusetzen, hat das Panel dem also einen Riegel vorgeschoben. So erklärt sich der Kern der Entscheidung, den das Schiedsgericht wie folgt zusammenfasst: „The Panel therefore denies the Claimant’s requests for (a) a binding declaration that the Respondent must disqualify NDC’s bid for .WEB for violating the Guidebook and Auction Rules, and (b) an order directing the Respondent to proceed with contracting the Registry Agreement for .WEB with the Claimant, in exchange for a price to be specified by the Panel and paid by the Claimant.“ ICANN muss also neu entscheiden, ob das „Domain Acquisition Agreement“ zwischen Nu Dot Co und VeriSign gegen die Regelungen im nTLD-Programm verstößt.
In einer ersten Stellungnahme deutet ICANN aber an, diese Entscheidung weiterhin vermeiden zu wollen. Stattdessen setzt man darauf, dass sich die verbleibenden Bewerber in einer privaten Auktion einigen. Man könnte dies als Aufforderung an VeriSign verstehen, Afilias aus dem weiteren Bewerbungsverfahren herauszukaufen, um so am Ende .web doch noch zu erhalten. Die Rechte an der Bewerbung um .web liegen bei der zur Altanovo Domains Limited umfirmierten Afilias Domains No. 3 Limited, die jedoch nicht – wie der Rest des Registry-Geschäfts von Afilias – an Donuts verkauft wurde. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass ICANN zu dem Ergebnis kommt, dass Nu Dot Co die „stille“ Beteiligung von VeriSign nicht hat offenlegen müssen – dann dürften die juristischen Auseinandersetzungen erst recht weitergehen. Nach derzeitigem Stand ist also völlig offen, wann die ersten .web-Domains registriert werden können.
Weitere Informationen zum „Independent Review Process“ um .web finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/1974
Quelle: icann.org, eigene Recherche
DENIC EG – NEUAUFLAGE DES DOMAIN-ATLAS
Das Jahr 2020 hat mit offiziell bestätigten 16.700.855 Domain-Namen unter .de geendet. Das gab die DENIC eG in einer Neuauflage ihres Domain-Atlas für Deutschland bekannt. Die Gesamtanzahl der .de-Domains ist damit im Jahr 2020 signifikant gestiegen.
Von den rund 16,7 Mio. Domains unter .de entfallen 15.160.132 auf Personen mit Sitz in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein sattes Plus von 250.377 Domains oder umgerechnet 1,7 Prozent; von 2019 auf 2020 wuchs .de nur um 28.699 Domains oder umgerechnet 0,2 Prozent, so dass viel dafür spricht, dass die Corona-Pandemie auch bei .de für einen deutlichen Schub gesorgt hat. Bei den Bundesländern führt nach absoluten Zahlen unverändert Nordrhein-Westfalen mit 3.303.069, was ein Plus von 47.519 .de-Domains gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Auf den Plätzen dahinter folgen – ebenfalls wie 2019 – Bayern mit 2.735.576 .de-Domains und Baden-Württemberg mit 2.005.662. Den größten Sprung machte Bremen mit einem Anstieg von 7,6 Prozent, wofür in absoluten Zahlen bereits 8.441 Domains genügten. Das einzige Bundesland mit Verlusten ist Berlin; dort sank die Zahl der Personen mit .de-Domains aber nur um überschaubare 3.763 oder umgerechnet 0,4 Prozent. Bezogen auf die Zahl der Einwohner führt hingegen Hamburg mit 319 .de-Domains je 1.000 Einwohner, deutlich vor der Bundeshauptstadt Berlin mit 271 .de-Domains je 1.000 Einwohner und Bayern mit 209 je je 1.000 Einwohner. Im Durchschnitt haben inzwischen 183 von 1.000 Einwohnern eine eigene .de-Domain.
Legt man die Lupe auf die 401 deutschen Städte und Kreise, hat sich an der Spitzenposition weniges getan. Bezogen auf die Einwohnerzahl liegt unverändert Osnabrück ganz an der Spitze, mit 1.563 .de-Domains je 1.000 Einwohner; gegenüber 2019 bedeutet dies ein Plus von 26 Domains je 1.000 Einwohner. Vom dritten auf den zweiten Platz vorgerückt ist der Landkreis Starnberg mit 489 .de-Domains je 1.000 Einwohner, ein deutlicher Anstieg um gleich 15,3 Prozent. Auf den dritten und letzten Stockerl-Platz abgerutscht ist die Stadt München; die bayerische Metropole kommt auf 428 .de-Domains je 1.000 Einwohner, also vier weniger als im Vorjahr. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man die absoluten Zahlen betrachtet. Hier führt Berlin die Städtewertung mit 988.795 .de-Domains an; erst mit weitem Abstand folgen sodann erneut München (630.403), Hamburg (587.237) und Köln (372.826). Bezogen auf die absoluten Werte wird Wachstum damit weiterhin im südlichen Deutschland erzielt; außerdem hat sich das West-Ost-Gefälle bei der Verteilung von .de-Domains wiederum vergrößert.
Verbleiben noch 1.450.843 Domains für Inhaber, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Ihr Anteil ist mit 9,7 Prozent nochmals deutlich gestiegen; bereits im Vorjahr gab es ein Plus von 7,9 Prozent und beträgt nun 8,1 Prozent am gesamten .de-Domainbestand. Hiervon wiederum entfällt mit deutlichem Abstand von 23 Prozent der größte Anteil auf Personen mit Sitz in den USA, die jedoch leicht verlieren; 2019 waren es noch 27 Prozent. Von 11 auf 13 Prozent steigern konnten sich die Niederlande auf Platz zwei, während die Russischen Föderation mit 9 statt wie im Vorjahr 10 Prozent ebenfalls leicht verliert. Auf die Nachbarländer Österreich und Schweiz entfallen 7 und 6 Prozent des Domain-Bestands ausländischer Inhaber sowie je 4 Prozent auf Großbritannien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate. Wer sich näher informieren will: Umfangreiches Daten- und Graphikmaterial sowie die komplette Regionalauswertung als Excel-Tabelle für alle Stadt- und Landkreise liefert der Statistikbereich der DENIC-Webseite ab sofort zum kostenlosen Download.
Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Auswertung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2511
Quelle: denic.de
TLDS – NEUES VON .AUTOS, .NZ UND .ORG
Alles hat Grenzen, auch die DSGVO: Neuseeland hält daran fest, die WHOIS-Daten für .nz-Domains nur ausnahmsweise zu anonymisieren. Derweil starten .autos, .motorcycles, .yachts, .boats und .homes mit günstigen Preisen neu durch, während .org Preise ausgelobt hat – hier die Kurznews.
Die .xyz-Verwalterin XYZ.COM LLC hat angekündigt, mit dem 2020 neu erworbenen nTLD-Quintett aus .autos, .motorcycles, .yachts, .boats und .homes neu durchzustarten. Ab dem 14. Juni 2021 sollen Registrierungen unter diesen Domains bereits für unter US$ 20,- pro Jahr an Endkunden verkauft werden; bisher lagen die Gebühren mit US$ 50,- bis US$ 100,- deutlich darüber. Das dürfte der Hauptgrund sein, warum .autos auf gerade einmal 480 registrierte Domains kommt; bei .homes sind es immerhin etwas über 14.000. Registrierungsbeschränkungen gibt es nicht, alle fünf Endungen können also von jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden. XYZ.COM LLC hatte das Quintett im Herbst 2020 von der in Norfolk (US-Bundesstaat Virginia) ansässigen Dominion Registries erworben. Zur Höhe des Kaufpreises machten beide Unternehmen bisher keine Angaben. Aus strategischen Gründen war dieser Erwerb schon deshalb sinnvoll, weil XYZ.COM LLC mit dem Quartett von .auto, .autos, .car und .cars die Automobilnische vollständig besetzt.
Allen gegenläufigen Bestrebungen durch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) zum Trotz hält die neuseeländische Länderendung .nz daran fest, die WHOIS-Daten für .nz-Domains weiterhin öffentlich zugänglich zu halten. Wie die zuständige neuseeländische Domain Name Commission (DNC) mitteilt, folgt man damit einer Empfehlung eines unabhängigen Beratungsgremiums. Es sei im Digitalzeitalter essentiell, auf diese Weise Transparenz zu schaffen. Allerdings gibt es eine für die Praxis bedeutende Ausnahme: Privatpersonen, die unter einer .nz-Domain keine erheblichen geschäftlichen Interessen verfolgen, können sich für die „Individual Registrant Privacy Option“ (IRPO) entscheiden. In diesem Fall wird zumindest die Adresse und die Telefonnummer des Inhabers einer .nz-Domain nicht öffentlich gemacht; Name und eMail-Adresse sind jedoch weiterhin aus dem WHOIS ersichtlich, wobei man prüft, ob künftig auch die eMail-Adresse ausgeblendet und durch ein anonymes Kontaktformular ersetzt wird. Wer sich für die IRPO interessiert, muss sich an seinen Registrar wenden, der auch die Kosten festlegt.
Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) teilt mit, dass die alljährliche Bewerbungsphase für die „Impact Awards“ begonnen hat. Bis zum 30. Juli 2021 kann jedermann Vorschläge für Projekte unter einer .org-Domain einreichen, mit denen die Welt ein Stück besser gemacht werden soll. Entgegengenommen werden Vorschläge in den Kategorien „Health and Healing in a Period of Pandemic“, „Overcoming Climate Change“, „Championing Diversity, Equity and Inclusion“, „Fighting Hunger and Poverty“, „Providing Quality Education for All“, „Building Better Communities“, „.ORG Rising Stars“ und „.ORG of the Year“. Eine Teilnahme könnte sich in barer Münze auszahlen: der Gewinner der Kategorie „.ORG of the Year“ erhält ein Preisgeld von US$ 35.000,-, Gewinner einzelner Kategorien jeweils US$ 10.000,-. Die Top-5 Finalisten jeder Kategorie gibt PIR am 14. September 2021 bekannt, die Sieger werden dann am 09. November 2021 gekürt. Der Jury gehören Personen an, „who are leaders in the Internet, non-profit and marketing sectors“. Die Gewinnchancen sind vergleichsweise hoch: im Vorjahr gingen rund 500 Bewerbungen bei PIR ein.
Weitere Informationen zu den „Impact Awards“ bei .org finden Sie unter:
> http://orgimpactawards.org/
Quelle: prnewswire.com, dnc.org.nz, thenew.org
UDRP – KEIN SPASS MIT „DEUTSCHEN“ MARKEN
Mit Marken-Inhabern ist nicht zu spaßen. Das zeigen zwei aktuelle UDRP-Entscheidungen über die Domains allianz.fun und sigsauerpistols.org, die nicht nur in Deutschland bekannte Marken betreffen und bei denen die jeweiligen Entscheider kurzen Prozess machen konnten.
Die deutsche Allianz SE, einer der ältesten Versicherer der Welt, wandte sich wegen der Domain allianz.fun gegen eine in China ansässige Entität mit der Bezeichnung \u570bWei \u694a an die World Intellectual Property Organization (WIPO) im Rahmen eines UDRP-Verfahrens. Die Allianz trug unter Berufung auf ihre weltweit bekannten Marken und zahlreiche Verfahren, in denen sie diese verteidigt, unter anderem vor, es sei offensichtlich, dass der Gegner ein Trittbrettfahrer und Betrüger ist, der versucht, einen unlauteren Vorteil aus der bekannten Marke der Beschwerdeführerin zu ziehen. Es könne nicht vernünftig begründet werden, dass der Gegner bei der Registrierung der Domain keine Kenntnis von der Marke „ALLIANZ“ gehabt haben könnte. Zudem nutze er nicht nur den Namen, sondern auch das Logo der Beschwerdeführerin auf der Website unter der Domain. Der Gegner reagierte auf die Beschwerde nicht, so dass der US-amerikanische Rechtsprofessor Christopher S. Gibson zur Prüfung und Entscheidung schreiten konnte (WIPO Case No. D2021-0679). Er bestätigte die Identität von Domain und Marke, den von der Beschwerdeführerin erbrachten Anscheinsbeweis hinsichtlich des Fehlens eines Rechts oder berechtigten Interesses an der Nutzung der Marke durch den Gegner, und bezüglich der bösgläubigen Registrierung und Nutzung der Domain durch den Gegner, der versuchte, sich als die Beschwerdeführerin auszugeben. Er bestätigte die Beschwerde der Allianz SE und entschied auf Übertragung der Domain.
Etwas harmloser war die Sache im Streit der Sig Sauer Inc., US-Tochter der L&O Holding mit Sitz in Deutschland, mit Serge Letonsinki aus Colorado (USA) um die Domain sigsauerpistols.org. Sig Sauer sah ihre US-Markenrechte durch die Domain verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF, The Forum). Der Gegner, so die Beschwerdeführerin, sei nicht befugt, die Marke zu nutzen. Man habe ihn mehrfach mit „cease-and-desist letters“ angeschrieben, aber er habe nicht reagiert. Der Gegner, der unter der Domain Waffen von Sig Sauer und Sicherheitslehrgänge im Umgang mit Waffen anbietet, reagierte nicht auf die Beschwerde. Entscheiderin in der Beschwerde ist Professorin für praktische Rechtsanwendung Lynda M. Braun. Sie konnte sich nur an den Vortrag der Beschwerdeführerin halten. Die Markenidentität festzustellen, war kein Problem. Der Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin bestätigte sich für Braun ebenfalls, da der Gegner keine Argumente dagegen vorgebracht hatte und er aber in Anbetracht der Tatsachen dieses Falles auch kaum in der Lage gewesen wäre, verwertbare Argumente vorzubringen, hätte er sich entschieden, zu antworten. Dass der Gegner unter der Domain die Produkte der Beschwerdeführerin anbietet, spreche auch nicht für ihn, da er sich in direkte Konkurrenz zum Markeninhaber stellt. Auch bei der Frage der Bösgläubigkeit sprach nichts zugunsten des Gegners, da er die Domain offensichtlich registriert hatte und nutzt, um Internetnutzer auf seine Website umzuleiten, wo er sich als die Beschwerdeführerin ausgibt und deren Produkte anbietet. Außerdem deutet der Umstand, dass der Gegner auf die Unterlassungsaufforderung nicht reagierte, für seine Bögläubigkeit. Auf Grundlage dessen bestätigte Braun die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain sigsauerpistols.org auf die Beschwerdeführerin (NAF Claim Number: FA2103001937082).
Die UDRP-Entscheidung über die Domain allianz.fun finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2512
Die UDRP-Entscheidung über die Domain sigsauerpistols.org finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1937082.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, adrforum.com
DOMAINING – LOHNT SICH DER EINSTIEG NOCH?
Die Domain-Industrie befindet sich im Aufschwung. Die immer noch aktuelle Corona-Krise trägt das ihrige dazu bei, dass die Registrierungszahlen ansteigen. Mit Domains lässt sich Geld verdienen – auch indem man mit ihnen handelt. Warum also nicht jetzt einsteigen in den Domain-Handel? Die Aussichten sind gut.
Nicht so schnell. Nicht jeder hat das Händchen dafür. Ein „Domainer“ rechnet gerade auf namepros.com mit der Szene ab: „There is no industry with a collective average IQ below the domain name industry.“ Warum sonst versuchen sie Domain-Namen wie 1coin.xyz für US$ 5.000,- an den Mann zu bringen, oder bieten auf die Domain 35533.com bis zu US$ 11.000,-, und warum interessieren sich 295 Bieter für recoverdata.com, so „Super-Annuation“ in seiner Abrechnung auf namepros.com. Die Reaktion der Gemeinde fällt vergleichsweise milde aus: „Du klingst verbittert, da es für dich nicht funktioniert hat“; oder: „Reg dich nicht auf. Wenn du Geld verdienen willst, dann schwimm mit dem Strom.“ Andere widmen sich den Details seiner Vorwürfe („RecoverData.com is a quality domain in an extremely high dollar tech field.“), weitere erzählen von ihren Strategien. Die Essenz aus alle dem ist: Aller Anfang ist schwer, aber Übung macht den Meister – und das braucht Jahre. Zunächst muss man sich umfangreich informieren, einen (auch Finanz-)Plan haben, gegebenenfalls Schulungen besuchen, klein anfangen und sehen, wie sich die Sache entwickelt. Am besten handelt man Domains in Branchen, die einem bereits vertraut sind, deren Entwicklung man abschätzen kann und bei denen man einschätzen kann, welche Domain-Namen dort gefragt sein könnten. Handregistrierte Domains haben nur begrenzt Chancen, die meisten Domainer kaufen von anderen oder nutzen Drop-Catcher. Jeder entwickelt dabei seine eigene Technik: während die einen über Jahrzehnte auf den großen Deal warten, freuen sich andere über den ständigen Kauf und Verkauf von Domains. In jedem Falle muss man ein Verkäufertyp für dieses zeitintensive, langwierige und teilweise nervenaufreibende Geschäft sein.
Doch halt, ist das wirklich der richtige Weg? Oder sollte man nicht besser in Aktien oder gar Kryptowährungen investieren und so zu Geld kommen? Andrew Allemann greift den Hinweis von George Kirikos auf, der sich die Jahresliste von Domain-Verkäufen für das Jahr 2004 angeschaut hat. Dort finden sich zahlreiche Zwei-Zeichen- und Ein-Begriff-.com-Domains zu Preisen, die einem heute das Wasser in die Augen treiben: z.B. stop.com für US$ 62.500,- oder lh.com für US$ 27.000,-. Hätte man doch damals gekauft! Aber Allemann rückt die Sache ins rechte Licht. Um 10 Prozent Gewinn per anno zu verbuchen, müsste man eine damals US$ 25.000,- kostende Domain heute für US$ 125.000, verkaufen; bei 15 Prozent Gewinn per anno betrüge der Verkaufspreis sogar US$ 270.000,-. Hätte man eine Domain solange gehalten? Und wäre es nicht effizienter gewesen, fragt ein Kommentator, den Kaufbetrag 2004 in die im August an den Markt getretene Google-Aktie zu investieren, oder in Amazon-Aktien, die damals als Gewinner bereits identifizierbar waren? Der Wert der Aktien überstiege den Wert der Domain heute um ein Vielfaches.
So oder so nimmt es Zeit, und erfordert die Sicherheit und Zuversicht, das Richtige zu tun und getan zu haben und dabei zu bleiben. Wer es etwas schneller braucht, schaue sich die irrsinnige Entwicklung auf dem Kryptowährungsmarkt an, bei der der alte, aber jetzt erst langsam in Erscheinung tretende DogeCoin von seinem Handelswert im Juni 2020 von EUR 0,0023 auf nun EUR 0,318 gestiegen ist. Wer da – mit Zuversicht – einsteigen könnte?!
Den Thread auf namepros.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2513
Andrew Allemanns Blogpost zu den Domains aus 2004 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2514
Quelle: namepros.com, domainnamewire.com, coin.ink
ETH.CO – KRYPTO-DOMAIN RÄUMT US$ 300.000,- AB
Die vergangene Domain-Handelswoche setzte auf Kryptowährungen, und sorgte mit eth.co zu US$ 300.000,- (ca. EUR 245.902,-) und weiteren Domains für einige Geldverschiebungen.
Die Endung .com liegt dieses Mal nicht vorn, was Preishöhe und Verkaufszahlen betrifft. Die Domain cobrand.com kommt auf US$ 50.000,- (ca. EUR 40.984,-) und ist damit zweitteuerste Domain der Woche. Ihr folgen mycannabis.com mit rauschhaften US$ 42.000,- (ca. EUR 34.426,-) und embeddedinsurance.com für US$ 38.000,- (ca. EUR 31.148,-). Zwei weitere Domain-Namen liegen im fünfstelligen Bereich: sergei.com, die sich der gleichnamige Software-Ingenieur gegönnt hat, kommt auf US$ 33.000,- (ca. EUR 27.049,-). Ihr folgt holobody.com mit US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-). Danach tut sich eine Lücke auf, und die Preise gehen vierstellig weiter.
Unter den Länderendungen brillierte die kolumbianische .co mit der Kryptowährungs-Domain eth.co zu US$ 300.000,- (ca. EUR 245.902,-), deren .com-Pendant vor einigen Jahren noch auf US$ 2 Mio. kam. Auf der Jahresbestenliste der Länderendungen steht eth.co damit an erster Stelle. Dagegen wirkt die andere gehandelte kolumbianische Domain aus dem Kryptowährungsbereich sehr blass: cryptocurrencies.co kommt auf EUR 3.000,-, während sie im Juni 2017 nur knapp darunter für US$ 3.010,- (ca. EUR 2.688,-) den Inhaber wechselte. Ihr folgt die .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) chuck.io mit dem gepfefferten Preis von US$ 46.250,- (ca. EUR 37.910,-). Die niederländische binance.nl kommt mit EUR 15.000,- auf die dritte Position. Die deutsche Endung lässt auf sich warten, und steigt mit weinhessen.de bei US$ 3.960,- (ca. EUR 3.246,-) ein. Da liegt die britische Endung mit gosh.co.uk zum Preis von GBP 5.000,- (ca. EUR 5.815,-) doch deutlich höher. Interessant ist der schwache Aufstieg der montenegrinischen Domain blackjack.me, nachdem sie im März 2012 US$ 7.400,- (ca. EUR 5.649,-) einsackte und jetzt für nur US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-) wiederverkauft wurde.
Die neuen generischen Endungen versprechen genuss.events für EUR 3.570,-, gefolgt von genesis.one für US$ 3.500,- (ca. EUR 2.869,-), nebst passender create.app für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-). Darauf folgten fünf .club-Domains. Auch unter den klassischen generischen Endungen grassiert wieder der Kryptowährungshype, diesmal mit doge.net zum Hundetreue-Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 20.492,-), gefolgt von assets.org zu US$ 11.016,- (ca. EUR 9.030,-). Spektakulär war die vergangene Domain-Handelswoche nicht, aber die kolumbianische eth.co sorgte für ausreichend Aufsehen, womit sie sich als sehr positiv bewerten lässt.
Länderendungen
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eth.co – US$ 300.000,- (ca. EUR 245.902,-)
cryptocurrencies.co – EUR 3.000,-
chuck.io – US$ 46.250,- (ca. EUR 37.910,-)
assistant.io – US$ 4.105,- (ca. EUR 3.365,-)
1m.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
gosh.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.815,-)
foods.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.908,-)
shaving.co.uk – US$ 2.975,- (ca. EUR 2.439,-)
franzferdinand.co.uk – US$ 2.045,- (ca. EUR 1.676,-)
calciomercato.co.uk – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.639,-)
remarket.co.uk – US$ 1.199,- (ca. EUR 983,-)
weinhessen.de – US$ 3.960,- (ca. EUR 3.246,-)
8a.de – EUR 3.000,-
gartenwerk.de – EUR 3.000,-
schule-der-zukunft.de – EUR 3.000,-
ezviz.de – EUR 2.550,-
mietverwaltung.de – EUR 2.500,-
vuja.de – EUR 2.000,-
binance.nl – EUR 15.000,-
fury.gg – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.197,-)
blackjack.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-)
miraculous.tv – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.148,-)
sosh.eu – EUR 4.560,-
toyz.ch – EUR 3.990,-
areas.at – EUR 3.456,-
fast.gr – EUR 3.000,-
topp.es – EUR 2.995,-
t4g.eu – EUR 2.888,-
waterdrop.ro – EUR 2.800,-
baik.id – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.541,-)
arrival.fr – EUR 2.500,-
trustless.fi – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.455,-)
evolution.mn – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
arbetskläder.se – EUR 2.000,-
motherly.in – US$ 1.050,- (ca. EUR 861,-)
goldrush.tv – US$ 1.000,- (ca. EUR 820,-)
Neue Endungen
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genuss.events – EUR 3.570,-
genesis.one – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.869,-)
create.app – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
signature.club – US$ 1.873,- (ca. EUR 1.535,-)
lion.club – US$ 1.532,- (ca. EUR 1.256,-)
membership.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.230,-)
wip.club – US$ 1.018,- (ca. EUR 834,-)
license.club – US$ 1.000,- (ca. EUR 820,-)
Generische Endungen
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doge.net – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.492,-)
assets.org – US$ 11.016,- (ca. EUR 9.030,-)
infinite.org – US$ 7.711,- (ca. EUR 6.320,-)
caribu.org – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.094,-)
liberata.net – GBP 2.399,- (ca. EUR 2.790,-)
samurai.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.459,-)
fitshop.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
itna.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.639,-)
therma.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.639,-)
.com
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cobrand.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 40.984,-)
mycannabis.com – US$ 42.000,- (ca. EUR 34.426,-)
embeddedinsurance.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 31.148,-)
sergei.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 27.049,-)
holobody.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-)
dogpal.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.193,-)
fishko.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.377,-)
centacare.com – US$ 8.999,- (ca. EUR 7.376,-)
leikur.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.148,-)
thrivehere.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.148,-)
enlightenedbrand.com – US$ 7.199,- (ca. EUR 5.901,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERLIN – LIVE-EVENT DER INTA IM NOVEMBER 2021
INTA, die International Trademark Association, kündigt für November 2021 ihr jährliches Treffen als Hybridveranstaltung an. Vom 15. bis zum 19. November 2021 läuft das virtuelle 5-Tage-Meeting, begleitet von vier eintägigen Vorort-Veranstaltungen rund um die Welt.
Die Jahrestagung 2021 wird fünf Tage lang, vom 15. bis 19. November, vollständig virtuell stattfinden – mit Bildungsprogrammen, Möglichkeiten zur Geschäftsentwicklung, sozialen Aktivitäten, Ausschusssitzungen und Workshops mit begrenzter Teilnehmerzahl. Die Fortbildungsveranstaltungen werden fünf Themenbereiche umfassen, die einige Prioritäten von INTA widerspiegeln: „Building a Better Society Through Brands“, „Innovation and the Future of IP“, „The Business of Brands“, „Regional Updates“ und „Enforcement & Anticounterfeiting“. INTA-CEO Etienne Sanz de Acedo teilt mit: „Wir haben gezeigt, dass virtuelle Treffen funktionieren und sie ein wertvolles Mittel zum Lernen und zum Knüpfen von Kontakten sind, aber wir wissen auch, viele Stakeholder befinden sich jetzt an einem Punkt, an dem sie gerne zu persönlichen Treffen zurückkehren würden. Aus diesem Grunde wird es auch vier Vorort-Veranstaltungen geben:
– am 15. November 2021 in Hong Kong (China)
– am 16. November 2021 in New York (USA)
– am 17. November 2021 in Berlin (Deutschland)
– am 18. November 2021 in Los Angeles (USA)
Für die Vorort-Veranstaltungen sind jeweils nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmern zugelassen.
Die INTA Jahrestagung 2021 findet vom 15. bis zum 19. November 2021 online statt, mit unter anderem einer Vorort-Veranstaltung in Berlin. Der genaue Standort für das Berlin-Treffen ist noch nicht bekannt gegeben. Die Kosten für die Teilnahme betragen für das gesamte Meeting für Frühbucher US$ 775,-; für die Teilnahme an Vorort-Treffen kommen weitere US$ 300,- hinzu. Anmeldungen zu dem Meeting sind für Mitglieder ab 14. Juli 2021 auf den Seiten von INTA unter inta.org möglich.
Weitere Informationen und – spätere – Anmeldung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2515
Quelle: inta.org