Domain-Newsletter

Ausgabe #1069 – 27. Mai 2021

Themen: .music – keine freie Registrierung geplant | AdultBlock – Porno-Schutz auch für Influencer | TLDs – Neues von .de, .fr und .wed | Sedo – Wie man Domain-Betrug erkennt | nubank.com – ACPA-Klage nach verlorenem UDRP | porn.co – Erwachsenes für US$ 120.000,- | Triest – EuroDIG 2021 findet nur virtuell statt

.MUSIC – KEINE FREIE REGISTRIERUNG GEPLANT

Die Liebhaber organisierter Schallereignisse können zum Marsch blasen: die Internet-Verwaltung ICANN hat sich mit der zypriotischen DotMusic Limited auf einen Registry-Vertrag für .music verständigt. Eine freie Registrierung gibt es aber nicht.

Acht Bewerber waren 2012 bei ICANN angetreten, um den Zuschlag für .music zu erhalten, und machten sie somit zu einer der begehrtesten neuen Domain-Endungen. Mit Amazon EU S.à r.l., der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. und der zu Donuts gehörenden Victor Cross hatten auch einige Schwergewichte ihren Hut in den Ring geworfen. Delegiert, also in die Root Zone eingetragen, ist .music aber bis heute nicht, so dass die Registrierung von .music-Domains ebenfalls noch nicht möglich ist. Die Ursachen für diese Verzögerung sind vielfältig; nicht zuletzt haben zahlreiche „Legal Rights Objection“- und „Community Objection“-Verfahren jedoch ihren Teil dazu beigetragen. Im April 2019 schien die Einführung nah; Constantine Roussos, CEO von DotMusic Limited, twitterte: „Excited to announce that after more than a decade, DotMusic has prevailed and will be the .MUSIC registry“. Danach wurde es aber wieder still um .music.

Doch nun kann die Show beginnen. Am 17. Mai 2021 gab die DotMusic Limited bekannt, dass der Registry-Vertrag mit ICANN unterzeichnet ist: „Finally, after nearly a decade-long effort since applying for .MUSIC, we are excited to have signed the registry agreement with ICANN. We are now one step closer in providing the international music community with a verified music web address and identity that signals trust, authenticity and a safe haven for music consumption on a global level.“ Vor allem der letzte Satz dürfte viele Musikliebhaber enttäuschen, denn wer gehofft hat, seine Wunsch-Domain unter .music in Kürze frei registrieren zu dürfen, irrt. Die Endung .music ist „exclusive for the global music community and industry, incorporating music-tailored policies that ensure that music artists, industry professionals and organizations register a trusted, secure and verified .MUSIC domain“. So gibt es eine „Globally Protected Marks List“; über sie werden die Namen und Zeichen zahlreicher Künstler sowie Unternehmen und Organisationen der Musikindustrie im Wege der Reservierung von der Domain-Registrierung ausgeschlossen. Registrierungsberechtigt ist ausserdem nur, wer einer der zuvor akkreditierten „Music Community Member Organizations“ angehört. Ferner gibt es mit dem „MUSIC Policy & Copyright Infringement Dispute Resolution Process“ (MPCIDRP) ein eigenes Schiedsverfahren, das auf die Inhalte abzielt, die unter einer .music-Domain angeboten werden. Die Anzahl der registrierten Domains dürfte also überschaubar bleiben.

Freuen dürfte das den Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Er hatte sich für die DotMusic Limited eingesetzt, weil er sich „verbesserte Absicherungen“ („enhanced safeguards“) versprochen hat; dieses Ziel sieht er am besten durch DotMusic Limited umgesetzt. Offen ist noch, wann die Registrierung offiziell beginnt; gegenüber domainincite.com deutete Roussos aber an, dass es noch 2021 losgehen könnte.

Weitere Informationen zu .music finden Sie unter
> https://music.us/

Quelle: music.us, eigene Recherche

————————————————————–
02) AdultBlock – Porno-Schutz auch für Influencer
————————————————————–

Politiker und andere Berühmtheiten, aufgepasst: die zur Minds + Machines Group Limited (MMX) gehörende ICM Registry hat ihre Auswahlkriterien für die beiden registryeigenen Schutzprogramme „AdultBlock“ und „AdultBlock+“ erweitert.

Nicht nur Apple oder Facebook, sondern auch zahlreiche Inhaber anderer berühmter Marken sind peinlich genau darauf bedacht, keinen Bezug zu pornographischen Internetinhalten zu schaffen. Diesem Bedürfnis kommen der „AdultBlock“ und der „AdultBlock+“ Service entgegen, den MMX im Juli 2019 vorgestellt hat. Er erlaubt es den Inhabern von Markenrechten, ihr geschütztes Zeichen quer über alle von MMX bzw. dem Tochterunternehmen ICM Registry (ICM) verwalteten Rotlicht-Endungen .adult, .porn, .sex und .xxx zu blockieren. Die Teilnahmekriterien waren bisher vergleichsweise streng und erforderten insbesondere eine eingetragene Marke, die im Trademark Clearinghouse (TMCH) hinterlegt ist. Doch diese Kriterien hat ICM aufgeweicht; seit dem 12. Mai 2021 gelten „Updated Eligibilty Criteria“, die vor almen Markeninhabern eine Teilnahme erleichtert. So berechtigen ab sofort eine „Registered Trademark, Unregistered Trademark, Company Name or Celebrity Name“ zur Teilnahme an „AdultBlock“ und „AdultBlock+“; ein Eintrag der Marke auch im TMCH ist also nicht mehr erforderlich, kann aber auch nicht schaden.

Von dieser Erweiterung unter anderem auf die handelsrechtliche Firma profitieren vor allem aber Berühmtheiten. ICM zählt dazu „famous persons, sports stars and personalities, political figures, actors, social media celebrities and public figures“. Dieser Status muss zwar nachgewiesen werden, die Hürden hält ICM jedoch niedrig. Ausreichend sind unter anderem „Links to websites, social media or screenshots from websites or social media relating to sale or advertisement; Proof of status e.g.: IMDB, poster of movie or TV show, leaflets showing their name associated with a show, team roster, advert with their name on it; political party lists; pamphlets; listing on a government page (provide link to page)“. Die Liste ist nicht abschließend; es genügen auch „other forms of proof which justify application“. Ein Instagram-Profil mit ausreichend Follower kann also bereits genügen, um die eigene Bezeichnung vor Domain-Registrierungen unter .adult, .porn, .sex und .xxx zu schützen. Die Kosten halten sich in Grenzen; der „AdultBlock“-Service wird am Markt für EUR 235,- pro Jahr und Zeichen angeboten, der „AdultBlock+“-Service, der auch Varianten der geschützten Zeichens umfasst, ist zum Beispiel für EUR 500,- im Jahr zu erhalten. Der Vollständigkeit halber zu erwähnen ist, dass unter .adult, .porn, .sex und .xxx zusammen derzeit rund 85.000 Domain-Namen registriert sind; das Risiko einer Rechtsverletzung ist also überschaubar, die Peinlichkeit eines Missbrauchs jedoch umso grösser.

MMX ist nicht die erste Registry, die einen eigenen Schutzservice für Markeninhaber anbietet. Im Juni 2019 gab die .CLUB Domains LLC, Verwalterin von .club, bekannt, mit dem Trademark Sentry Unlimited Name Blocking Service (UNBS) auf den Markt zu gehen. Über den UNBS kann sowohl eine Marke als auch deren Varianten gegen eine rechtsverletzende Registrierung geschützt werden; allerdings beschränkt sich das Angebot auf .club. Weit umfassender ist die Domain Protected Marks List (DPML) von Donuts; sie erfasst alle aktuell 241 von Donuts verwalteten Domain-Endungen und erfordert eine eingetragene Marke, die auch im Trademark Clearinghouse (TMCH) hinterlegt ist. Mittels DPML werden exakte Übereinstimmungen einer Marke unterhalb der Donuts-TLDs geblockt; DPML+ bietet die Möglichkeit, auch Tippfehler einer Marke und den Markenbegriff zuzüglich Erweiterung zu blockieren. Da wollte auch Uniregistry nicht nachstehen, und hat für das eigene Portfolio den „Extended-Protection-Service“ (EPS) ins Leben gerufen. Mit der Sperrung von Premium-Domains können Markeninhaber dort von Einsparungen von mehreren tausend Euro an Gebühren für defensive Domain-Registrierungen profitieren, indem sie den EPS beauftragen und ein Kernlabel sperren.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://adultblock.adult/

Eine Teilnahme am „AdultBlock“ und „AdultBlock+“-Service ist möglich zum Beispiel unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2505

Quelle: adultblock.adult, eigene Recherche

DOMAIN-REGISTRIERUNG
========================

TLDS – NEUES VON .DE, .FR UND .WED

Die neue Top Level Domain .wed wird wiederbelebt: nach der Kündigung des Verwaltervertrages im August 2020 sucht die Netzverwaltung ICANN nun eine neue Registry. Derweil formiert sich die .de-Registry DENIC eG neu, während .fr gleich ganz neu ausgeschrieben wird – hier unsere Kurznews.

Die .de-Registry DENIC eG stellt sich personell neu auf: nachdem Thomas Keller den Vorsitz des DENIC-Aufsichtsrats niedergelegt hatte und aus dem Gremium ausgeschieden ist, hat sich das Kontrollgremium neu konstituiert: neuer Vorsitzender ist demnach Dr. Johannes Loxen, Gründer und Geschäftsführer des Göttinger IT-Dienstleisters SerNet GmbH. Stellvertretender Vorsitzender ist der Hannoveraner Rechtsanwalt Daniel Rink, Syndikus der Profihost AG. Weiterhin gehören wie bisher Oliver Elste und Dennis Nizard dem Aufsichtsrat an. Für Keller ist das Kapitel DENIC aber mitnichten abgeschlossen; er folgt dem ausscheidenden geschäftsführenden Vorstand Jörg Schweiger nach, der Ende 2021 seinen Posten auf eigenen Wunsch räumt. Keller ist im Domain-Geschäft äußerst erfahren; er gehörte ab 1995 zur Aufbaumannschaft von Schlund + Partner und betreute auch nach der Übernahme durch 1&1 das Domain-Geschäft; überdies ist er in der Netzverwaltung ICANN präsent. Weil Kellers direkter Wechsel vom Aufsichtsrat in den Vorstand von manchen Mitgliedern kritisch gesehen werden könnte, werde er sich laut heise.de bei der nächsten Generalversammlung einer Abstimmung stellen.

Das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat den Verwalter-Vertrag für das Landeskürzel .fr neu ausgeschrieben. Juristisch exakt geht es um die „Konzession für den öffentlichen Dienst für die Verwaltung und Entwicklung der Internetdomäne der obersten Ebene .fr“. Die Konzession wird auf Grundlage der Kriterien vergeben, die in den auf der staatlichen Beschaffungsplattform verfügbaren Vertragsdokumenten festgelegt sind. Die Registry organisiert und verwaltet .fr dabei im allgemeinen Interesse. Sie muss sich also verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit von .fr zu gewährleisten. Die Vertragsdauer beträgt 60 Monate, mit einer Option auf einmalige Verlängerung. Den Wert des Registry-Vertrages beziffert das Ministerium mit EUR 76 Mio., Bewerbungen müssen bis 30. Juni 2021 um 16.00 Uhr eingereicht werden. Aktuell kümmert sich die „Association Française pour le Nommage Internet en Coopération“ (AFNIC) um die ca. 3,8 Mio. .fr-Domains, und es besteht für die französische Regierung nach derzeitigem Stand kein Anlass, das zu ändern.

Die abgestürzte Top Level Domain .wed bekommt eine zweite Chance: die Netzverwaltung ICANN hat angekündigt, den Registry-Vertrag neu zu vergeben. Im Oktober 2020 hatte ICANN den Vertrag mit der US-amerikanischen Atgron Inc. gekündigt, nachdem es Atgron versäumt hatte, die „Registry-Level Fees“ zu bezahlen. Überraschend kam die Kündigung nicht; bereits im Dezember 2017 musste ICANN das EBERO-Programm für .wed aktivieren. Wegen einer „Registration Data Directory Services failure“ übernahm daraufhin die .uk-Registry Nominet die Kontrolle über .wed. Doch anstatt die Domain zu löschen, folgt nun im Rahmen des erstmalig aktivierten „Registry Transition Process“ ein „Request For Proposals“ (RFP), das in den kommenden Monaten veröffentlicht wird. Ziel ist es, noch vor dem Jahresende eine Nachfolge-Verwaltung für Atgron zu finden. Den Ausschlag dürfte das Geld geben: „The RFP process will identify the highest economic proposal and utilize it as the deciding factor to proceed to evaluation.“ Bereits bestehende Registrierungen unter .wed, derzeit immerhin 35, bleiben bestehen und gehen über. Offiziell bestätigte Namen von Interessenten gibt es bisher nicht.

Weitere Informationen zur Ausschreibung von .fr finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2503

Weitere Informationen zur Ausschreibung von .wed finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2504

Quelle: denic.de, entreprises.gouv.fr, icann.org

SEDO – WIE MAN DOMAIN-BETRUG ERKENNT

Die Domain-Börse Sedo zeigt in einem Artikel, woran man erkennen kann, dass sich unter einer Domain ein Fake-Shop versteckt und woraus aus einer eMail ersichtlich wird, wenn damit ein Betrug oder Daten-Phishing versucht wird.

Die Hoffnung, ein Online-Schnäppchen zu machen, führt oft dazu, einem Betrug aufzusitzen und Dritten die eigenen, sensiblen Daten zu übergeben oder sogar Geld in den Rachen zu schmeissen. In dem kürzlich erschienenen Artikel „Echt oder Fake? Wie Du anhand der Domain einen Betrug erkennst“ zeigt Sedo, woran man solche Betrügereien rechtzeitig erkennen kann.

Den Einstieg macht die mittlerweile so erfolgreiche wie bekannte CEO-Masche, bei der Betrüger mit Insiderkenntnissen vermeintlich vom CEO des Unternehmens stammende eMails an Unternehmensangestellte mit entsprechender Berechtigung versenden, um diese zu einer schnellen und verschwiegenen Überweisung von Geldern auf ein bestimmtes Konto zu bewegen. Solche eMails sind derart überzeugend, dass sie doch oft erfolgreiche Ergebnisse für die Betrüger mit sich bringen. Hier müsse man sich den Absender der eMail genau anschauen, der oft auf die Domain „@ceopvtmail.com“ lautet, aber auch die korrekte eMail-Adresse eines CEOs kann als Absendername eingestellt sein. Leider ist die eMail in dem Bereich kein sicheres Vehikel, da sich der Absender einer Mail leicht fälschen lässt – man spricht vom Mail-Spoofing. Demzufolge scheint aus unserer Sicht bei solchen eMails immer eine Rückversicherung, am besten telefonisch beim CEO, sinnvoll. Andererseits erscheint es offensichtlich, dass Budget-Entscheidungen in Unternehmen immer langwierige Vorgänge sind, weshalb bei einer kurzfristigen Verschiebung von hohen Geldbeträgen, verbunden mit der Bitte um Verschwiegenheit, immer die Alarmglocken angehen sollten.

Weiter widmet sich Sedo den Fake-Shops, in deren Fallen nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg sich Millionen von Käufer klicken, weil sie ein Schnäppchen entdecken. Hier bieten Sedo wie die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Checkliste. So sollte man, wenn ein Superschnäppchen lockt, unter anderem den Domain-Namen mit der Marke, deren Produkt man kaufen will, abgleichen. Es hilft unter anderem eine Google-Suche, um gegebenenfalls den echten Anbieter unter seiner Domain zu finden. Üblicherweise wird es ein Markeninhaber nicht dulden, dass Dritte seine Marke in einer Domain nutzt, so dass man bei einem markenähnlichen Domain-Namen einen Fake-Shop vermuten kann. Weiter geht Sedo auf Sicherheitsprotokolle auf der Website ein, die in der Adresszeile des genutzten Internetbrowsers angezeigt werden und spätestens beim Zahlungsvorgang aktiv sein sollten. Auch ein scharfer Blick auf den Werbelink, sei es in einer eMail oder online, lässt erkennen, ob eins und eins zusammengehört. Hält man den Mauszeiger auf den Link, wird der in der Regel vollständig angezeigt und offenbart, ob hinter der zunächst glaubwürdigen Domain nicht noch ein Rattenschwanz an anderen Zeichen hängt, der letztlich in eine ganz andere Domain mündet und die vermeintliche Domain sich als ledigliche Subdomain entpuppt. Schließlich empfiehlt Sedo auch den Blick auf die Website selbst, bei der gegebenenfalls Domain und Inhalt nicht zusammenpassen, die unter Umständen unerwartete Inhalte aufweise, wie übergroße Qualitätssiegel, oder bei der Inhalte wie AGBs oder ein Impressum fehlen.

Mehr Details zum Thema gibt es bei Sedo und der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Mehr zum Thema Mail-Spoofing unter:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Mail-Spoofing
> https://www.domain-recht.de/verweis/2506

Den Sedo-Artikel findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2507

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat eine interaktive Grafik, die Auffälligkeiten eines Fakeshops anschaulich macht:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2508

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

NUBANK.COM – ACPA-KLAGE NACH VERLORENEM UDRP

Eine kürzlich gegründete brasilianische Online-Bank versucht schon seit Jahren, an die Domain nubank.com heranzukommen. Der Inhaber der Domain, der selbst unter „NuBank“ aktiv ist, hat auf Kaufangebote nie reagiert. Nachdem ein UDRP-Verfahren gegen ihn scheiterte, versucht die Online-Bank jetzt über die Zivilgerichte die Domain zu erlangen.

Die brasilianische Zahlungsdienstleisterin Nu Pagamentos S.A., die 2014 ihr erstes Produkt vorstellte, ist Inhaberin der im November 2020 eingetragenen US-Marke „NUBANK“, und reklamiert nicht nur in Brasilien, sondern weltweit – und damit auch in den USA – zahlreiche Kunden unter ihrem Onlinebanking-Angebot „NUbank“ für sich. Seit langem sieht sie ihre Rechte durch die bereits 1997 registrierte Domain nubank.com verletzt. Im Dezember 2019 versuchte sie im Rahmen eines UDRP-Verfahrens, an die Domain zu gelangen, scheiterte aber kläglich: Der Gegner und Inhaber der Domain nubank.com, Dan Hudson, reagierte nicht auf das Verfahren. Der Panelist Steven A. Maier konnte keine bösgläubige Registrierung der Domain feststellen, da sie lange vor der Marke der Beschwerdeführerin registriert worden war. Dafür stellte er am 14. Februar 2020 aber ein Reverse Domain Name Hijacking fest, weil die Beschwerdeführerin sich von Fachleuten hat vertreten lassen, die wußten oder hätten wissen müssen, dass das UDRP-Verfahren nicht von Erfolg gekrönt sein konnte. Für Maier war klar, dass, nachdem Versuche, die Domain vom Inhaber zu kaufen, gescheitert waren, die Beschwerdeführerin das UDRP-Verfahren als Rückversicherung nutzte, was allerdings ein Missbrauch des Verfahrens darstellt.

Die Nu Pagamentos S.A. gab danach aber keine Ruhe und legte am 31. März 2021 vor dem US-Bezirksgericht im Norden Georgias (United States District Court For The Northern District Of Georgia) Klage gegen Dan Hudson ein, der dort seinen Wohnsitz hat. Sie argumentierte sehr überzeugend und forderte unter anderem die Übertragung der Domain nubank.com und Schadensersatz, weil Hudson sie unter anderem auf LinkedIn schlecht rede und zugleich sich als mit ihr verbandelt geriere, indem er eine baldige Zahlungsunfähigkeit von Nu Pagamentos herbeirede und Jobsuchende an sie vermittle, aber auch seinerseits Bankberatung betreibe. Am 13. Mai 2021 legte Nu Pagamentos eine weitere Klage in Form der „in rem jurisdiction“ (Sachklage) gegen die Domain nubank.com ein, dies vor dem Bezirksgericht für den mittleren Bereich von Florida (United States District Court For The Middle District Of Florid), da der Domain-Registrar Network Solutions und dessen Privacy-Service, unter dem die Domain registriert ist, in Jacksonville (Florida) ihren Sitz haben. Die Klägerin argumentierte, sie habe nicht die volle Gewissheit, wer Inhaber der Domain ist, zumal erst kürzlich die Domain den Registrar gewechselt habe und nun von einer bösgläubigen Registrierung auszugehen sei. Schon sechs Tage später nahm die Klägerin die Klage in Florida wieder zurück, weil im Verfahren vor dem Bezirksgericht in Georgia Dan Hudson auf die Klage erwiderte und auch gleich Widerklage eingereicht hatte.

Hudson trägt vor, er sei seit über 40 Jahren im Bank- und Bankberatungsgeschäft tätig. 1970 sei ihm während einer langen Autofahrt die Idee mit „Nubank“ gekommen, einem Namen, unter dem er ab 1978 die Gründung neuer Banken betrieb. 1997 registrierte er die entsprechende Domain nubank.com, die er wie auch den Begriff „Nubank“ seitdem stets für sein Geschäft genutzt habe. Seit 2003 werde in einschlägigen Medien auch immer wieder von ihm als CEO von Nubank berichtet, was er ebenso mit einer Überfülle an Nachweisen in seiner Widerklage belegte, wie auch die kontinuierliche Nutzung der Domain. Etwa 2009/2010 habe sich David Vélez, CEO und Gründer von Nu Pagamentos, der zu dieser Zeit in Kalifornien bei einem Beratungsunternehmen ein Praktikum absolvierte, bei ihm gemeldet und wollte die Domain nubank .com kaufen. Darauf, wie auf zahlreiche weitere Kaufanfragen von Vélez oder Nu Pagamentos, ging Hudson nicht ein. Nach Gründung der Nu Pagamentos habe er sich 2014 per eMail an Vélez gewandt, da unter anderem die Domain nubank.org wie andere Domains mittlerweile von Nu Pagamentos registriert worden waren. Er erhielt darauf zur Antwort, man habe dank Risikokapital eine Online-Bank mit Namen „NUbank“ (nubank.com.br) in Brasilien gegründet; die werde aber über Brasilien hinaus nicht aktiv werden. Da sie mittlerweile in den USA aktiv ist, komme es zu Verwechslungen mit seinen Dienstleistungen; seine Nutzungsmarke werde verletzt und er habe entsprechende Schäden finanzieller Natur, aber auch hinsichtlich seines Renomees. Folglich beantragte er unter anderem die Löschung der klägerischen US-Marke „NUBANK“, die Unterlassung der Nutzung des Begriffs durch die Klägerin und Schadensersatz in materieller wie immaterieller Hinsicht.

Eine Entscheidung ist bis jetzt nicht ergangen. Die Aussichten stehen nicht gut für die Klägerin, die wohl einige gegen sie sprechende Tatsachen unter den Tisch hat fallen lassen. Das Verfahren vor dem Bezirksgericht in Georgia (USA) startete nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, nachdem das UDRP-Verfahren ergangen war, und ist somit nicht als Überprüfung dieser Entscheidung zu sehen. Vielmehr handelt es sich um ein eigenständiges Zivilrechtsverfahren, das unter anderem wegen behaupteten Cybersquattings sich auf den „Lanham Act, 15 U.S.C. § 1051 et. seq.“ (Anticybersquatting Consumer Protection Act – ACPA) stützt. Wir werden sehen und berichten, zu welchem Ergebnis das Gericht kommt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain nubank.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2509

Die Klageschriften für die Bezirksgerichte in Georgia und Florida finden Sie unter:
> https://domainnamewire.com/wp-content/nubank-georgia.pdf
> https://domainnamewire.com/wp-content/nubank.pdf

Die Klageerwiderung und Widerklage von Dan Hudson finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2510

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: domainnamewire.com, wipo.int, eigene Recherche

PORN.CO – ERWACHSENES FÜR US$ 120.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit porn.co für US$ 120.000,- (ca. EUR 98.520,-) und alcove.com zum Preis von US$ 105.156,- (ca. EUR 86.333,-) zwei Hochpreis-Domains, deren eine unter die Länderendungen fällt.

Die Domain alcove.com erzielte bei einem harten Wettbieten bei DropCatch US$ 105.156,- (ca. EUR 86.333,-), berichtet Raymond Hackney auf tldinvestors.com. Ihr folgen unter .com die Zifferndomain 52000.com mit US$ 43.500,- (ca. EUR 35.713,-) und die Drei-Zeichen-Domain jfx.com zu ebenfalls US$ 43.500,- (ca. EUR 35.713,-). Danach fügt sich carrierbilling.com für US$ 29.888,- (ca. EUR 24.538,-) ein. Etwas später begegnet uns vikos.com mit US$ 20.000,- (ca. EUR 16.420,-), die sich im August 2008 noch mit US$ 2.088,- (damals ca. EUR 1.430,-) begnügt hatte. Weniger erfreulich verlief es bei profinet.com, die jetzt auf US$ 18.807,- (ca. EUR 15.441,-) kommt, was keine signifikante Verbesserung gegenüber dem Preis von EUR 14.500,- im November 2004 darstellt. Weit schlechter verlief es jedoch bei immigrationservice.com, die auf US$ 5.000,- (ca. EUR 4.105,-) kommt, während sie im Februar 2008 noch auf satte US$ 11.000,- (ca. EUR 7.421,-) gekommen war.

Die Länderendungen trumpfen mit einer kolumbianischen Domain im sechsstelligen Bereich auf: porn.co kam bereits im März diesen Jahres auf US$ 120.000,- (ca. EUR 98.520,-), während sie im November 2019 noch mit EUR 20.000,- gehandelt wurde. Weiter präsentiert sich die Endung .co mit violet.co für GBP 8.950,- (ca. EUR 10.390,-) und hype.co mit US$ 5.100,- (ca. EUR 4.187,-), welchletztere sich im März 2015 noch mit US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-) begnügt hatte. Die finnische Endung kommt mit balancer.fi zum horrenden Preis von US$ 55.000,- (ca. EUR 45.155,-), ehe dann die deutsche Endung htm.de zum Preis von EUR 23.800,- hervorbringt. Die österreichische Endung ist mit den zwei sehr gut bepreisten Domains oc.at (EUR 12.000,-) und boat24.at (EUR 9.500,-) am Start. Weiter gibt es, neben vielen anderen, auch eine georgische Domain im Feld: do.ge erzielt US$ 7.000,- (ca. EUR 5.747,-).

Die neuen generischen Endungen sind mit zwei sehr guten .xyz-Domains besetzt: beacon.xyz zu US$ 24.888,- (ca. EUR 20.433,-) und patron.xyz zu US$ 9.888,- (ca. EUR 8.118,-), die von der Königin des .xyz-Handels, Swetha von dngear.com gehandelt wurden. Die Drei-Zeichen-.info-Domain whs.info kommt auf US$ 4.330,- (ca. EUR 3.555,-). Die klassischen generischen Endungen sind diesmal nicht so stark besetzt: taker.org kommt auf US$ 7.000,- (ca. EUR 5.747,-), gefolgt von der Drei-Zeichen-Domain bdi.org mit US$ 5.999,- (ca. EUR 4.925,-). Die Domain calendar.org verbesserte sich auf GBP 5.000,- (ca. EUR 5.804,-), nachdem sie im Januar 2012 auf US$ 3.100,- (ca. 2.385,-) gekommen war. Die vergangene Domain-Handelswoche ist auch diesmal sehr erfreulich, dank zweier Deals im sechsstelligen Bereich, darunter eine Domain mit Länderendung.

Länderendungen
————–

porn.co – US$ 120.000,- (ca. EUR 98.520,-)
violet.co – GBP 8.950,- (ca. EUR 10.390,-)
hype.co – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.187,-)

balancer.fi – US$ 55.000,- (ca. EUR 45.155,-)

htm.de – EUR 23.800,-
talend.de – EUR 5.000,-
schwarzerwal.de – EUR 4.500,-
likes24.de – EUR 4.500,-
healthworks.de – EUR 3.500,-
einfachausleihen.de – EUR 3.500,-
weinliebhaber.de – EUR 2.400,-

oc.at – EUR 12.000,-
boat24.at – EUR 9.500,-
do.ge – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.747,-)
stadium.ai – EUR 5.000,-
bath.jp – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.105,-)
yacht.ca – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.283,-)
tusze.pl – EUR 3.500,-
descuento.mx – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.709,-)
psg.li – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.135,-)
evolution.hn – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.052,-)
krypton.eu – EUR 2.499,-
seesaw.io – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.642,-)

Neue Endungen
————-

beacon.xyz – US$ 24.888,- (ca. EUR 20.433,-)
patron.xyz – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.118,-)
isla.tech – US$ 3.799,- (ca. EUR 3.119,-)

Generische Endungen
——————-

whs.info – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.555,-)

taker.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.747,-)
bdi.org – US$ 5.999,- (ca. EUR 4.925,-)
calendar.org – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.804,-)
evvo.net – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.104,-)
bvvr.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.438,-)
japanese.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.956,-)
viaplay.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.052,-)

.com
—–

alcove.com – US$ 105.156,- (ca. EUR 86.333,-)
52000.com – US$ 43.500,- (ca. EUR 35.713,-)
jfx.com – US$ 43.500,- (ca. EUR 35.713,-)
carrierbilling.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 24.538,-)
nftdex.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.525,-)
europet.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 18.883,-)
worknest.com – GBP 20.000,- (ca. EUR 23.218,-)
furygaming.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.420,-)
polytope.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.420,-)
vikos.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.420,-)
gigmarket.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 16.328,-)
profinet.com – US$ 18.807,- (ca. EUR 15.441,-)
gdam.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.315,-)
influencemedia.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 12.311,-)
musify.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.852,-)
hoehns.com – US$ 11.700,- (ca. EUR 9.606,-)
loveyourbrand.com – US$ 10.700,- (ca. EUR 8.785,-)
hlend.com – EUR 10.000,-
supahero.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.210,-)
dracocapital.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.210,-)
hscode.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.210,-)
blackstonefilms.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.210,-)
jacops.com – EUR 9.800,-
kaprikorn.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.118,-)
cpanel360.com – US$ 8.950,- (ca. EUR 7.348,-)
storyteacher.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.297,-)
parissaintgermain.com – US$ 8.799,- (ca. EUR 7.224,-)
iotspot.com – EUR 8.500,-
lifebythemile.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.568,-)
misssex.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.568,-)
slowloris.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.568,-)
klya.com – US$ 7.730,- (ca. EUR 6.346,-)
oilguy.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.157,-)
crypto-invest.com – US$ 6.888,- (ca. EUR 5.655,-)
sailme.com – EUR 6.777,-
finabler.com – US$ 6.499,- (ca. EUR 5.336,-)
nutriella.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.926,-)
ledexperts.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.844,-)
cardclub.com – US$ 5.555,- (ca. EUR 4.561,-)
radiana.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.515,-)
geogen.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.515,-)
dataowl.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.515,-)
starpacks.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.187,-)
investr.com – EUR 5.000,-
immigrationservice.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.105,-)
marrk.com – EUR 4.900,-
centernft.com – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.104,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com

TRIEST – EURODIG 2021 FINDET NUR VIRTUELL STATT

Wie „EuroDIG“ Ende April 2021 bekanntgab, findet auch das diesjährige Treffen nur virtuell statt, dafür aber wieder im Juni. Die EuroDIG 2021 findet demnach vom 28. bis zum 30. Juni 2021 online statt. Das Program ist umfangreich.

„The Pan-European dialogue on Internet governance“ (EuroDIG) findet in diesem Jahr – wie sonst auch üblich – im Juni statt. Vergangenes Jahr hatten die Veranstalter die EuroDIG 2020 vom Juni in den September verschoben. Jetzt befindet man sich zumindest zeitlich wieder im Regelbetrieb. Eigentlich hatten die Veranstalter auf eine Präsenzveranstaltung gehofft. Am 26. April 2021 teilten sie allerdings mit, dass die EuroDIG 2021 doch nur virtuell stattfindet, da die Prognosen für die Entwicklung der COVID-Pandemie nicht ausreichend gut aussehen. Zugleich hat aber der Gastgeber vom vorangegangenen Jahr, das in Triest ansässige „The Abdus Salam International Centre for Theoretical Physics“ (ICTP), zugesagt, seine Gastgeberrolle auch auf das kommende Jahr 2022 zu verlängern. Man hofft, sich dann in Triest zu sehen. Die „EuroDIG“ ist eine 2008 entstandene offene Plattform für informelle und integrative Diskussionen über Fragen der öffentlichen Politik im Zusammenhang mit der Internet-Verwaltung (IG). Die diesjährige – virtuelle – Konferenz lässt diesmal ein besonderes Motto erkennen. Es werden vier „Focus Sessions“ angeboten, darunter „Green IG and Sustainability“ und „European mediascape – How to (re)create a trusted public sphere?“, die sich über jeweils knapp drei Stunden erstrecken. Daneben gibt es in zwei bis drei parallel laufenden Slots diverse weitere kleine Sessions.

Die EuroDIG 2021 findet vom 28. bis 30. Juni 2021 online statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, dank zahlreicher Sponsoren. Nichtsdestotrotz bittet man um eine Spende der einzelnen Teilnehmer, da das Budget nicht sehr nachhaltig und stabil ist.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.eurodig.org

Quelle: eurodig.org, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top