Themen: nTLDs – Duell um .merck hat zwei Gewinner | .hotel – Einführung ein Stück näher gerückt | TLDs – Neues von .dk, .london und .sport | „AG Köln“ – gefälschtes Urteil führt zu Phishing | RDNH – (k)ein Beschwerderückzug zur rechten Zeit | tattoo.com – gestochen scharf für US$ 812.000,- | Jubiläum – 20. Bayerischer IT-Rechtstag im Herbst
NTLDS – DUELL UM .MERCK HAT ZWEI GEWINNER
Das langjährige Duell um die Top Level Domain .merck endet mit zwei Gewinnern: die in Darmstadt ansässige Merck KGaA und die US-amerikanische Merck Registry Holdings Inc. betreiben die begehrte Marken-Endung künftig gemeinsam.
Die Auseinandersetzung zwischen den beiden „Mercks“ reicht bis in den Ersten Weltkrieg zurück. 1827 begann Heinrich Emanuel Merck in Darmstadt mit der industriellen Produktion von Chemikalien. Das erfolgreiche Exportgeschäft in die USA führte 1887 zur Eröffnung einer Niederlassung in New York, wo Georg Merck 1891 die Merck & Co gründete. Infolge des Ersten Weltkriegs kam es zur Enteignung, Merck & Co Inc. wurde ein unabhängiges amerikanisches Unternehmen. Heute sind beide Unternehmen nicht mehr miteinander verbunden, gemeinsam haben sie nur noch den Namen „Merck“. In Nordamerika hält Merck & Co Inc. die Namensrechte; außerhalb davon tritt das US-Unternehmen als Merck Sharp and Dohme (MSD) oder MSD Sharp & Dohme auf. Die Merck KGaA wiederum hält die Rechte am Namen Merck im Rest der Welt und tritt in Nordamerika unter der Dachmarke EMD auf, die aus den Initialen für Emanuel Merck, Darmstadt, gebildet wurde. Im Jahr 2012 kam es aber erneut zum Konflikt, nachdem sich sowohl die Merck KGaA als auch die zu Merck & Co Inc. gehörende Merck Registry Holdings Inc. um die Endung .merck bewarben. Es entbrannte ein Streit, in dem zuletzt das Board Accountability Mechanisms Committee (BAMC) von ICANN zum Ergebnis gelangte, dass ein „Request for Reconsideration“ beider Bewerber unbegründet ist. Am 14. Oktober 2019 hatten sie das Beschwerdeverfahren eingeleitet, um eine „auction of last resort“ zu verhindern und zusätzliche Zeit für eine gütliche Einigung zu gewinnen. Damit drohte eine Premiere im nTLD-Programm: die erste von ICANN geleiteten Versteigerung einer .brand.
Doch dazu wird es nicht kommen, denn die Merck KGaA hat die Bewerbung um .merck zurückgezogen. Die offizielle Bewerberdatenbank von ICANN führt sie schon mit dem Status „Withdrawn“. Allerdings hat sich die Merck KGaA ihre Bewerbung nicht – wie in anderen Fällen passiert – abkaufen lassen, sondern eine kreative Lösung gesucht und gefunden, die beiden Unternehmen hilft. So hat die Merck Registry Holdings Inc. am 21. März 2021 eine geänderte Bewerbung bei ICANN hinterlegt. Darin heisst es, dass man beabsichtige, im Fall eines erfolgreichen Zuschlags die Rechte aus dem Registry-Vertrag auf die MM Domain Holdco Ltd. zu übertragen. Diese in London ansässige Gesellschaft wurde im November 2020 gegründet. Zum „Director“ wurden am 25. November 2020 der Brite David Johnathan Peacock, die Deutsch-Britin Antje Ehrlich sowie die US-Amerikanerin Jennifer Lynn Zachary berufen. Ehrlich war (oder ist) als „senior trade mark counsel“ für die Merck KGaA tätig, Zachary anwaltlich für die Merck & Co Inc. Formalrechtlich wird also die Merck & Co Inc. den Registry-Vertrag mit ICANN abschließen, die Domain-Endung jedoch gleichberechtigt mit der Merck KGaA über die MM Domain Holdco Ltd. verwalten. Für diese Annahme spricht ferner, dass die aktualisierten Bewerbungsunterlagen nun ausdrücklich erwähnen, dass auch „other registrants“ registrierungsberechtigt sein sollen.
Ein solches „nTLD-Sharing“ wäre einmalig in der Geschichte der Top Level Domains. Bisher kannte man das nur auf der Ebene der Second Level Domain wie etwa im Fall von scrabble.com; vor einigen Jahren teilten sich zudem die Volkswagen AG und der Feinkosthändler Käfer die Domain kaefer.de. Otto Normaluser dürfte davon wenig mitbekommen: mit einer offenen, also für alle frei zugänglichen Registrierung ist nicht zu rechnen, egal, wer die Endung .merck verwaltet.
Quelle: icann.org
.HOTEL – EINFÜHRUNG EIN STÜCK NÄHER GERÜCKT
Drohende Schlappe für den Investor Domain Venture Partners PCC Limited und seine Tochtergesellschaft DotHotel Limited: in einem Schiedsverfahren um die Übernahme von Afilias durch den Finanzinvestor Ethos Capital hat ein ICANN-Ausschuss für Klageabweisung votiert.
Ende 2020 hatte die US-amerikanische Donuts Inc., mit über 240 verwalteten Domain-Endungen die größte nTLD-Registry der Welt, mitgeteilt, die .info-Verwalterin Afilias Inc. zu einem öffentlich bisher unbekannten Kaufpreis übernommen zu haben. Auf diesem Weg übernimmt Donuts die rund 20 Millionen von Afilias verwalteten Domains und katapultierte sich somit auch in dieser Kategorie in eine neue Liga. Ungewöhnlich war, dass das ICANN-Board seine formal notwendige Zustimmung am 17. Dezember 2020 erteilen wollte, dann jedoch kurzfristig mitteilte, keine Entscheidung getroffen zu haben. Dennoch gab Afilias am 29. Dezember 2020 bekannt, dass die Übernahme abgeschlossen sei. Am 05. Januar 2021 folgte noch eine knappe Anmerkung von ICANN: „The Chair stated that the Afilias change of control approval request has been discussed by the Board, and that the ICANN President and CEO, or his designee(s), has the support of the Board to move forward on the request.“ Mit dieser dürren Erklärung wollten sich Domain Venture Partners und DotHotel Limited nicht zufrieden geben, und reichten daher am 04. Februar 2020 ein „Request for Reconsideration“ ein, um eine ausführliche Begründung zu erhalten. Vor allem aber ging es um eines: die Endung .hotel. Mit der Übernahme von Afilias hat Donuts die Kontrolle über zwei der ursprünglich sieben Bewerbungen, darunter jene der Hotel Top-Level-Domain S.a.r.l (HTLD), die als beschränkt registrierbare Community-Endung schon auf dem Weg zur Delegierung schien, bis das Schiedsgericht des International Centre For Dispute Resolution die Einführung vorläufig stoppte.
Soweit Domain Venture Partners versucht hat, über das „Request for Reconsideration“ die Bewerbung von HTLD um .hotel zu verhindern, wird es aber beim Versuch bleiben. Am 16. April 2021 traf sich das Board Accountability Mechanisms Committee (BAMC) von ICANN, um die Beschwerde zu prüfen. Dabei stellte das BAMC fest, dass die Beschwerdeführer durch die angegriffene Enscheidung in ihren Rechten nicht nachteilig betroffen („adversely affected“) sind: „nothing in the Applicant Guidebook prohibits a gTLD applicant from maintaining both a community application and a standard application“. Darüber hinaus sei die Behauptung, ICANN werde zustimmen, dass HTLD .hotel als „open registry“ betreibe, rein spekulativ. Dies unterstelle eine künftige Untätigkeit („inaction“), sollte ICANN etwa nicht darauf drängen, dass HTLD die erst noch abzuschliessenden vertraglichen Vereinbarungen einhält. Vor allem aber gelte: „even if it ever came to pass, has nothing to do with the action that Request 21-1 challenges — the approval of the Afilias change of control request.“ Schließlich sei der Vorgang nicht mit der Verweigerung der Zustimmung zur Übernahme der .org-Registry PIR durch Ethos Capital zu vergleichen. Das BAMC empfiehlt daher, die Beschwerde nach summarischer Prüfung zurückzuweisen.
Formal liegt es nun wieder am ICANN Board of Directors, der Empfehlung zu folgen oder zu einem anderen Ergebnis zu gelangen. Letzteres gilt jedoch als praktisch ausgeschlossen. Für HTLD und .hotel bedeutet das, dass man der Einführung wieder ein gutes Stück näher gerückt ist. Eine Delegierung noch in diesem Kalenderjahr dürfen jedoch nur kühne Optimisten erwarten.
Die Entscheidung des BAMC zum „Request for Reconsideration“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2500
Quelle: icann.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .DK, .LONDON UND .SPORT
Kostenlose Online-Seminare mit Expertenwissen aus erster Hand bietet die .dk-Verwalterin DK Hostmaster noch im Mai 2021. Derweil weitet .sport sein Engagement auf Medienunternehmen aus, während .london das technische Back-End wechselt – hier unsere Kurznews.
Die dänische Domain-Registry DK Hostmaster veranstaltet zusammen mit dem Dansk Internet Forum (DIFO) erneut eine Reihe von kostenlosen Frühjahrsseminaren mit dem Schwerpunkt Recht. Den Auftakt macht am 25. Mai 2021 das Seminar „Disputes about .dk domain names“; an den darauf folgenden Tagen geht es um „Legal insight for practitioners in the domain area“ (26. Mai 2021), „The Internet user’s way to a website and blocking of it“ (27. Mai 2021) und „Take care of the domain name – your online store is at stake!“ (28. Mai 2021). Die Seminare finden sämtlich virtuell statt, und beginnen jeweils um 09.00 Uhr. Sie dauern zumeist bis 12.00 Uhr und werden in dänischer Sprache abgehalten. Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Wer interessiert ist, kann sich unter tilmelding@dk-hostmaster.dk per eMail melden und sollte den gewünschten Kurs, Namen sowie Unternehmensnamen übermitteln. Die Log-In-Daten erhalten alle Teilnehmer dann per eMail zugesandt.
Dot London Domains Limited, Registry der Städte-Domain .london, wechselt den Back-End-Provider: wie die ebenfalls in London ansässige CentralNic Group PLC am 13. Mai 2021 mitteilte, darf sie sich in Zukunft um die technischen Registry-Dienstleistungen kümmern. Bisher hatte die .uk-Registry Nominet diese Aufgabe inne. Zu weiteren Details des Vertrages machten die Parteien keine Angaben. Dot London Domains Limited ist eine Tochtergesellschaft von London & Partners, der Marketingabteilung des Londoner Rathauses. Für CentralNic dürfte die Betreuung der aktuell rund 50.000 .london-Domains (zu Bestzeiten 2018 waren es über 80.000) vor allem zusätzliches Prestige bringen. Außerdem kann man die Führungsposition bei den Back-End-Betreibern weiter ausbauen. Aktuell betreut CentralNic 11,8 Mio. Domains unter 93 nTLDs, wobei .xyz mit 3,7 Mio. Domain-Namen die größte ist. Die gleiche Funktion für sogar 247 nTLDs hat Donuts Inc. inne, allerdings ist die Zahl der verwalteten Domains mit 4,7 Mio. deutlich geringer.
Die in Lausanne ansässige „Global Association of International Sports Federations“ (GAISF) hat damit begonnen, Domains unter der Endung .sport auch an Medienunternehmen zu vergeben. Premierenkunde ist „Around the Rings“, eine englischsprachige internetbasierte Publikation, die sich mit der Wirtschaft und Politik der Olympischen Bewegung und einer Vielzahl von Themen im internationalen Sport befasst. Sie gilt vor allem in allen Fragen zu Bewerbungen für Olympische Spiele als anerkannte Quelle. Künftig soll über die „Around the Rings“-Website, abrufbar unter anderem über aroundtherings.sport, auch prüfbar sein, ob eine .sport-Domain noch frei und registrierbar ist. „Thanks to their extensive audiences, sport-focused media outlets can have a special role to play in further spreading the adoption of the .sport domain“, lässt GAISF-Präsident Raffaele Chiulli wissen. Als „Community-TLD“ steht .sport nicht jedermann zur Registrierung offen, sondern setzt eine Mitgliedschaft voraus, wobei die GAISF davon spricht, dass damit „federations, sport organizations and governing bodies, clubs and teams, cities and public authorities, athletes and practitioners, sport organizers, event sponsors, sport brands and corporate partners, sport media, and sport facilities“ gemeint sind.
Weitere Informationen zu den .dk-Seminaren finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2499
Quelle: dk-hostmaster.dk, prnewswire.co.uk, gaisf.sport
„AG KÖLN“ – GEFÄLSCHTES URTEIL FÜHRT ZU PHISHING
Mit einem gefälschten Urteil des Amtsgerichts Köln gelang es Scammern, mehrere Domain-Namen unter ihre Kontrolle zu bringen und in einer großen Aktion Phishing zu betreiben. Peter Sunde Kolmisoppi, Mitgründer von The Pirate Bay und des Domain-Dienstleisters njal.la, berichtete auf Twitter über die Details der Angelegenheit.
In einem längeren Thread auf Twitter schilderte Kolmisoppi die ihm bekannten Daten des Ablaufs einer der unverfrorensten Domain-Übernahmen und spekuliert über ein paar Dinge, zu denen ihm keine genauen Informationen vorliegen. Demnach erhielt der Domain-Registrar Tucows am 28. April 2021 eine vermeintlich vom AG Köln stammende eMail mit einem Urteil des Amtsgerichts Köln, in dem eine Liste von Domains aufgeführt ist, die an Dritte zu übertragen seien. Die eMail enthielt ausserdem eine Schweigeverpflichtung, so dass die Inhaber der Domains nicht verständigt wurden. Kolmisoppi vermutet, Absender der eMail, mit der das Urteil übersandt wurde, sei die Domain agkoeln-nrw.de, eine leichte Abwandlung der offiziellen Domain des AG Köln, ag-koeln.nrw.de. Bei Tucows schaute auch ein Deutschsprachler über das Urteil und man kam überein, dass das Urteil valide ist. Daraufhin wurden – entsprechend dem gefälschten Urteil – verschiedene Domains zu anderen Providern transferiert, eine zu Epik, mehrere zu NameCheap – aufgrund der Schweigeverpflichtung jeweils, ohne die Domain-Inhaber zu verständigen. Darunter waren zwei Domains, die über den auf Privacy spezialisierten Dienstleister njal.la registriert sind. Njal.la ist eine Art Reseller, der sich als „Privacy Shield“ zwischen Domain-Besteller und Registrar versteht. Njal.la wird treuhänderisch als Inhaber der vom Kunden bestellten Domain eingetragen; der Kunde verfügt vertraglich über alle Nutzungsrechte und kann sich die Domain jederzeit übertragen lassen. Njal.la registriert Domains der Endung .fail über den Registrar Tucows, und eine der betroffenen Domains war dark.fail. Die Scammer erhielten mit dem Coup nicht einfach nur die Domains, sondern hatten zudem Websites vorbereitet, die denen unter den geklauten Domains entsprachen, allerdings mit anderen Links. Diese Abweichung leitete Besucher von dark.fail zu Kopien von DarkWeb-Drogenseiten, zu denen dark.fail eigentlich weiterleitet. Dort schöpften sie unter anderem die zur Bezahlung von vermeintlichen Einkäufen genutzten Kryptowährungseinzahlungen ab. Nachdem das offenbar wurde, bemühten sich Njal.la, Tucows und die berechtigten Betreiber der Domains, schnellstmöglich den früheren Zustand wieder herzustellen. Epik reagierte laut Kolmisoppi zügig. NameCheap hingegen, deren Privacy-Service die Täter zugleich nutzten, reagierte zunächst nicht. Trotz mehrfacher Ansprache von Kolmisoppi, Tucows, Njal.la und anderen hatte NameCheap die Domain dark.fail auch am 03. Mai 2021 noch nicht gesperrt, obwohl die Domain über NameCheap-Server offensichtlich zum Phishing genutzt wurde. Kolmisoppi teilt in seinem Thread auf Twitter am 03. Mai 2021 mit, NameCheap stimme nicht darin ein, dass es sich um ein gefälschtes Urteil des AG Köln handele. NameCheap erklärte später, man habe niemals erklärt, das Urteil sei rechtmäßig; man habe ja nicht einmal eine Kopie des Urteils erhalten. Erst am 04. Mai 2021 stimmte NameCheap der Rückübertragung der Domain zu, nachdem man zuvor die Domain doch noch gesperrt hatte.
Die Domain dark.fail befindet sich jetzt wieder unter der Regie von Njal.la und dem Berechtigten. Doch leitet sie zur Zeit nicht ins Darknet weiter. Man beobachtet weiterhin die Sicherheitslage und betreibt die Linkliste derweil unter der nur über den Onion-Browser erreichbaren Domain darkfailllnkf4vf.onion. Es zeigt sich, dass Scammer und Phisher mit aufwändigen Tricks arbeiten, um an Daten und Geld zu kommen. Dass ein deutschsprachiges gerichtliches Urteil so abgewandelt wird, dass es zunächst für echt genommen wird, zeigt den Aufwand, der betrieben wird – von den vorbereiteten Websites ganz abgesehen. Das Beispiel empfiehlt sich exemplarisch für Schulungen bei Registries, Registraren, Resellern und anderen Unternehmungen und Institutionen, die in der Domain-Industrie agieren.
Den Thread von Peter Sunde Kolmisoppi auf Twitter finden Sie unter:
> https://twitter.com/brokep/status/1389314364289822723
Quelle: twitter.com, vice.com, dark.fail
RDNH – (K)EIN BESCHWERDERÜCKZUG ZUR RECHTEN ZEIT
Die Levio Consulting Inc. aus den USA versuchte, im Streit um die Domain levio.com das WIPO-Panel über seine Rechte und Kenntnisse zu täuschen. Die chinesische Gegnerin hatte jedoch keine Probleme, Unstimmigkeiten aufzuklären. Der Entscheider erkannte auf Reverse Domain Name Hijacking, da die Beschwerdeführerin die Beschwerde nicht zurückzog.
Die US-amerikanische Levio Consulting Inc. sah ihre Rechte an ihrer Marke „LEVIO“ durch die im Jahr 2013 registrierte Domain levio.com verletzt, als deren Inhaber ein Privacy-Service eingetragen ist. Sie legte vor der WIPO eine UDRP-Beschwerde ein und trägt vor, seit 21. April 2020 Inhaberin der eingetragenen US-Marke LEVIO zu sein, aber bereits seit Dezember 2015 unter dieser Bezeichnung zu agieren, weshalb seitdem Rechte an einer Nutzungsmarke bestünden. Der aktuelle Domain-Inhaber sei erst 2018 zur Domain gekommen, wie das WHOIS ausweise, da seitdem ein Privacy-Service eingetragen ist. Man habe mit dem Inhaber über den Kauf der Domain verhandelt und bis zu US$ 10.000,- angeboten, doch der habe sich darauf nicht eingelassen. Gegner des UDRP-Verfahrens sind die Super Privacy Service LTD c/o Dynadot und der Geschäftsführer der Glocal Commerce Limited mit Sitz in Hong Kong. Letztere trägt vor, die Beschwerdeführerin sei, entgegen ihrer Aussage, erst 2020 gegründet worden. Es gäbe eine ältere kanadische Unternehmung namens Levio Conseils Inc., für die sie sich ausgebe, dabei handele es sich um zwei unterschiedliche Unternehmen. Letztere nutze seit 2015 die Marke „LEVIO“ unter anderem über die beiden Domains levio.ca und levioconsulting.com, nicht aber die Beschwerdeführerin. Mit der Levio Conseils Inc. habe es bereits dreimal Verhandlungen um den Kauf der Domain levio.com gegeben, 2015, 2018/2019 und 2020, wobei man jeweils mit einer eMail-Adresse unter der Domain glocalcommerce.com kommuniziert habe – auch, nachdem man den Privacy-Service für das WHOIS in Anspruch genommen habe. So musste die Beschwerdeführerin wissen, dass sich am Inhaber nichts geändert habe. Aber auch mit der Mitteilung des WIPO-Centers, dass sich hinter dem Privacy-Service die Glocal Commerce Limited verstecke, musste die Beschwerdeführerin wissen, dass sich nichts an der Inhaberschaft geändert habe. Spätestens da hätte sie die Beschwerde zurückziehen müssen. Da sie das nicht tat, liege ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) vor. Als Panelist wurde der bulgarische Rechtsanwalt Assen Alexiev eingesetzt.
Alexiev wies die Beschwerde der Levio Consulting Inc. zurück und bestätigte das Reverse Domain Name Hijacking (WIPO Case No. D2021-0528). Das Bestehen einer Nutzungsmarke wies Alexiev zurück, da die Beschwerdeführerin keine Nachweise für sie vorgelegt hatte. Doch stellte er die registrierte Marke und die Identität der Domain mit dieser fest. Bei der Frage nach einem Recht oder einem berechtigten Interesse der Gegnerin an der Nutzung der Domain bestätigte Alexiev dies, weil sie zeigen konnte, warum „Levio“ ein gängiger Begriff sei, sie ihn für potentielle Geschäfte mit Nahrungsmitteln und Hygieneprodukte in Brasilien registrierte, die aber wegen der schlechten Wechselkurse zur Zeit nicht umgesetzt würden. Weiter habe sie die Domain nicht in Zusammenhang mit der Beschwerdeführerin oder ihrer Marke genutzt, noch auf die Kaufanfragen der Beschwerdeführerin und mit ihr verbundener Parteien reagiert. Bösgläubigkeit bei Registrierung kam für Alexiev schon nicht in Betracht, da die Domain sieben Jahre vor Gründung der Beschwerdeführerin registriert worden war. So blieb nur noch das RDNH zu prüfen. Hier unterstrich Alexiev, dass die Gegnerin, aller Privacy-Services zum Trotz, bei den drei Kaufanfragen über die Jahre immer ihre Identität als Glocal Commerce Limited preisgab. Spätestens, nachdem das WIPO-Center die Beschwerdeführerin über die Identität der Domain-Inhaberin informiert habe, hätte sie erkennen müssen, dass sich an der Inhaberschaft an der Domain nichts geändert hat. Der Beschwerdeführerin musste deshalb klar sein, dass sie das UDRP-Verfahren nicht würde gewinnen können. Zu diesem Zeitpunkt hätte sie die Beschwerde zurückziehen müssen. Stattdessen entschied sie sich dafür, die Beschwerde aufrecht zu erhalten, und zwar nur gegen den vom Registrar eingesetzten Privacy-Service. Damit lag aus Sicht von Alexiev ein Missbrauch des Verfahrens vor und er entschied auf RDNH und wies die Beschwerde zurück.
Hier zeigt sich, dass man als Beschwerdeführer durchaus auch von der Möglichkeit Gebrauch machen sollte, ein UDRP-Verfahren vorzeitig zu beenden, wenn sich erweist, dass ein Obsiegen aussichtslos ist. Nach dieser Entscheidung werden wir sicher weitere, gleichgeartete Bestätigungen von Reverse Domain Name Hijacking sichten.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain levio.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2501
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, domaininvesting.com
TATTOO.COM – GESTOCHEN SCHARF FÜR US$ 812.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche zierte sich nicht groß, und trumpfte mit einigen hochpreisigen Domains auf, an deren Spitze tattoo.com mit US$ 812.000,- (ca. EUR 671.074,-) steht.
Die Domain tattoo.com, die US$ 812.000,- (ca. EUR 671.074,-) erzielte, ist keine Unbekannte aus diesem Jahr. Bereits im Februar hieß es anlässlich einer Auktion bei RightOfTheDot am 25. Februar 2021, die Domain habe den Zuschlag bei US$ 750.000,- (ca. EUR 625.000,-) erhalten. Nun gab RightOfTheDot diesen höheren Preis bekannt. Inwieweit die seinerzeit zu Höchstpreisen mitauktionierten Domains bird.com und fish.com tatsächlich den Zuschlag erhielten und den Inhaber wechselten, bleibt nun offen. Die Domain tattoo.com steht nicht alleine, james.com kommt auf hilfreiche US$ 440.000,- (ca. EUR 363.636,-), die Abkürzung bico.com ist gut für US$ 350.000,- (ca. EUR 289.256,-) und exchangerates.com kommt auf US$ 180.000,- (ca. EUR 148.760,-). Neben bico.com wurden weitere Kryptowährungsdomains gehandelt, darunter spacecoin.com zu US$ 35.000,- (ca. EUR 28.926,-), die sich so von US$ 5.000,- (damals ca. EUR 4.587,-) im Mai 2015 verbessern konnte. Ebenfalls verbessern konnte sich goldguide.com von US$ 4.000,- (damals ca. EUR 3.132,-) im November 2006 auf nun US$ 8.000,- (ca. EUR 6.612,-).
Die Endung .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) beherrschte diesmal die Länderendungen mit mehreren Domains zu Spitzenpreisen, beginnend mit rabbit.io zum Preis von US$ 48.888,- (ca. EUR 40.403,-), gefolgt von club.io zu US$ 45.000,- (ca. EUR 37.190,-), und auf vierter und fünfter Position evolution.io mit US$ 27.500,- (ca. EUR 22.727,-) sowie der Zwei-Zeichen-Domain yh.io für US$ 25.000,- (ca. EUR 20.661,-). Mittendrin positionierte sich eine britische Drei-Zeichen-Domain: esn.co.uk kommt auf sehr überzeugende GBP 20.000,- (ca. EUR 23.200,-). Neben ihr gab es weitere .uk-Domains zu guten Preisen. Und scout.vc von Saint Vincent und Grenadien erstrahlte mit EUR 15.000,-. Alsdann verfingen die kolumbianische datahub.co mit US$ 17.500,- (ca. EUR 14.463,-) und aus Tulavu dragon.tv mit US$ 15.000,- (ca. EUR 12.397,-). Die deutsche Endung kam mit luckland.de erst bei EUR 6.000,- zum Zuge.
Die neuen generischen Endungen waren wieder .club-stark mit in vestor.club zu US$ 7.500,- (ca. EUR 6.198,-) und property.club für US$ 5.250,- (ca. EUR 4.339,-). Danach gab es auch .xyz zu moderaten Preisen, angefangen mit soteria.xyz für US$ 4.000,- (ca. EUR 3.306,-). Die klassischen generischen Endungen kamen zwar nur mit drei Domains, doch die erste, organizations.org, hat es in sich, mit US$ 52.500,- (ca. EUR 43.388,-). Weiter folgten zwei Drei-Zeichen-Domains, zef.org sowie zri.org zu je US$ 8.800,- (ca. EUR 7.273,-). Wieder waren die .com-Domains die großen Beiträger zu den guten Werten, aber auch die Länderendungen und .org steuerten das ihre zu einer sehr erfreulichen Domain-Handelswoche bei.
Länderendungen
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rabbit.io – US$ 48.888,- (ca. EUR 40.403,-)
club.io – US$ 45.000,- (ca. EUR 37.190,-)
evolution.io – US$ 27.500,- (ca. EUR 22.727,-)
yh.io – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.661,-)
coders.io – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.264,-)
possible.io – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.967,-)
uic.io – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.305,-)
smi.io – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.818,-)
promos.io – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.653,-)
devlabs.io – US$ 2.195,- (ca. EUR 1.814,-)
olymp.io – US$ 2.195,- (ca. EUR 1.814,-)
esn.co.uk – GBP 20.000,- (ca. EUR 23.200,-)
instyle.co.uk – GBP 10.850,- (ca. EUR 12.586,-)
psychotherapy.co.uk – GBP 6.200,- (ca. EUR 7.192,-)
raffle.uk – US$ 1.840,- (ca. EUR 1.521,-)
scout.vc – EUR 15.000,-
datahub.co – US$ 17.500,- (ca. EUR 14.463,-)
dragon.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.397,-)
task.it – EUR 9.000,-
dataiku.jp – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.099,-)
luckland.de – EUR 6.000,-
jw.to – EUR 6.000,-
gostudent.nl – EUR 5.500,-
diedrich.de – EUR 5.000,-
european.ai – EUR 5.000,-
sk8.es – EUR 5.000,-
sharenow.ch – EUR 4.950,-
bockshop.de – EUR 4.500,-
immo-tipp.de – EUR 3.500,-
foodfair.de – EUR 3.466,-
sound.es – US$ 3.642,- (ca. EUR 3.010,-)
frw.ch – EUR 2.990,-
internetworld.ch – EUR 2.880,-
ifdq.de – US$ 3.466,- (ca. EUR 2.864,-)
mein-event.de – EUR 2.618,-
easymining.de – EUR 2.500,-
volu.co – EUR 2.500,-
portugalreisen.de – EUR 2.480,-
palue.de – EUR 2.023,-
Neue Endungen
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investor.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.198,-)
property.club – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.339,-)
soteria.xyz – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.306,-)
waterfront.xyz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.066,-)
innovation.team – US$ 2.799,- (ca. EUR 2.313,-)
performance.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
trends.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
Generische Endungen
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organizations.org – US$ 52.500,- (ca. EUR 43.388,-)
zef.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.273,-)
zri.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.273,-)
.com
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tattoo.com – US$ 812.000,- (ca. EUR 671.074,-)
james.com – US$ 440.000,- (ca. EUR 363.636,-)
bico.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 289.256,-)
exchangerates.com – US$ 180.000,- (ca. EUR 148.760,-)
volka.com – US$ 54.000,- (ca. EUR 44.628,-)
hina.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 41.322,-)
cuentas.com – US$ 47.000,- (ca. EUR 38.843,-)
pee.com – US$ 39.900,- (ca. EUR 32.975,-)
spacecoin.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.926,-)
simplextrading.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 23.140,-)
apexnews.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.876,-)
asteroidx.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.091,-)
coinbvase.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.264,-)
flashstream.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.264,-)
pornsocket.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.264,-)
voye.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.264,-)
sportsbonuses.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.260,-)
pixelpimps.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.851,-)
goldguide.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.612,-)
okstaff.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.612,-)
profilog.com – US$ 7.900,- (ca. EUR 6.529,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
JUBILÄUM – 20. BAYERISCHER IT-RECHTSTAG IM HERBST
Der Bayerische Anwaltverband lädt zum „20. Bayerischer IT-Rechtstag – das Jubiläum“ am 14. Oktober 2021. Weitere Daten liegen bisher leider noch nicht vor.
Den „20. Bayerischer IT-Rechtstag – das Jubiläum“ organisieren der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und die Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht, gemeinsam. Wie schon der 19. Bayerische IT-Rechtstag findet auch der 20. lediglich virtuell im Internet statt. Ausser dem Datum, 14. Oktober 2021, und den Zeiten ist über die Inhalte des Jubiläums anlässlich der 20. Wiederholung des Bayerischen IT-Rechtstags nichts bekannt. Den Termin kann man aber jedenfalls schon einmal festhalten, während wir Sie auf dem Laufenden halten.
Der „20. Bayerische IT-Rechtstag – das Jubiläum“ findet am 14. Oktober 2021 von 09:30 bis 18:30 Uhr online statt. Eine Anmeldung ist noch nicht möglich. Die Teilnahmekosten beliefen sich anlässlich des 19. Bayerischen IT-Rechtstages 2020 für DAV-Mitglieder auf EUR 180,- zzgl. USt (= EUR 208,80), für Nichtmitglieder auf EUR 240,- zzgl. USt (= EUR 278,40). Ob die Preise so bleiben, wird sich zeigen.
Weitere Informationen, insbesondere zu technischen Voraussetzung und Anmeldung, gibt es sicher bald unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2502
> https://www.bayerischer-it-rechtstag.de
Quelle: davit.de, bayerischer-it-rechtstag.com