Themen: WHOIS-Reform – Markenlobby fordert Auszeit | nTLDs – nächste Einführungsrunde nicht vor 2023 | TLDs – Neues von .bh, .trust und .watches | .dvag & Co – DOTZON-Studie zu .brands | UWG – standesamt24.de führt in die Irre | selfmade.com – Selbstgemachtes für US$ 977.500,- | Konferenz – „NamesCon Europe“ 2021 fällt aus
WHOIS-REFORM – MARKENLOBBY FORDERT AUSZEIT
Die Bemühungen um eine mit der Datenschutz-Grundverordnung kompatible Reform des WHOIS-Systems haben erneut einen Rückschlag erlitten: die Vertreter der Markeninhaber innerhalb ICANNs fordern, die weitere Arbeit vorläufig einzustellen.
Seit Juli 2018 arbeitet die von ICANN etablierte „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe daran, ein WHOIS-Modell zu entwickeln, das den Vorgaben der DSGVO gerecht wird. Nachdem man in Phase 1 insgesamt 29 Empfehlungen für die Grundsätze der Erhebung und Verarbeitung von WHOIS-Daten erarbeitet hatte, ging es über in Phase 2; dort wird geklärt, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. Im August 2020 stellte die EPDP-Arbeitsgruppe ihr Reformmodell namens „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD) vor. Im Mittelpunkt steht ein Portal mit der Bezeichnung „Central Gateway Manager“, das alle eingehenden Anfragen abarbeitet. Dazu müssen sich die abfragenden Nutzer akkreditieren lassen. Diese Prüfungsschritte sind mit erheblichen Kosten verbunden; so rechnet ICANN mit US$ 9,0 Mio. für die Entwicklung des SSAD und weiteren US$ 8,9 Mio. jährlich für den Betrieb. Nachdem das ICANN Board of Directors weitere „Minority Statements“ eingeholt hat und prüfen ließ, wurde die Endfassung des Abschlussberichts von der EDPD-Arbeitsgruppe am 24. September 2020 mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen. Am 21. April 2021 soll dann der ICANN-Vorstand seine weiteren Entscheidungen treffen.
Doch es sind nicht nur die Kosten, an denen sich die Intellectual Property Constituency (IPC), die Vertreter der Markeninhaber innerhalb ICANNs, stören. In einem Schreiben vom 09. März 2021 an den ICANN Board Chair Maarten Botterman weist IPC-Präsidentin Heather Forrest auf drei Problemkreise hin. So fehle es bei 8 von 18 Empfehlungen an der notwendigen Einigkeit; so haben sich neben der IPC auch die Business Constituency (BC), das Governmental Advisory Committee (GAC) und das At-Large Advisory Committee (ALAC) teilweise gegen Empfehlungen der EPDP-Arbeitsgruppe ausgesprochen. „The SSAD recommendations do not reflect valid community consensus given the opposition by a substantial portion of the multi-stakeholder community“, so Forrest. Des Weiteren liege das SSAD nicht im globalen öffentlichen Interesse; es sei nicht „fit for purpose“. Beispielhaft verweist die IPC darauf, dass es eher ein fragmentiertes als ein zentrales System sei, und lässt damit anklingen, eine Rückkehr zum alten WHOIS-Modell zu bevorzugen; es sei trotz der Beschränkungen der DSGVO möglich, ein besseres System zu finden. Als dritten Punkt macht Forrest geltend, dass es zu möglichen Konflikten mit der „Revised Directive on Security of Network and Information Systems“ (NIS2) kommen könne, die im Dezember 2020 von der EU-Kommission als Entwurf veröffentlicht wurde. Die Notwendigkeit hat wohl auch ICANN erkannt, da man vor wenigen Tagen eine Stellungnahme zur NIS2 bei der EU-Kommission hinterlegt hat.
Für die IPC lässt dies nur einen Schluss zu: „We respectfully request and advise that the Board and ICANN Org pause any further work relating to the SSAD recommendations in light of NIS2 and given their lack of community consensus and furtherance of the global public interest.“ Die Anwaltskanzlei Bird & Bird habe festgestellt, dass ein „centralized decision-making model“ die geringsten Haftungsrisiken für die beteiligten Parteien biete. Ob ICANN diese Einschätzung teilt, wissen wir voraussichtlich ab dem 21. April 2021.
Das Schreiben der IPC vom 09. März 2021 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2471
Quelle: icann.com, eigene Recherche
NTLDS – NÄCHSTE EINFÜHRUNGSRUNDE NICHT VOR 2023
Tony Kirsch, Head of Professional Services der Registry-Abteiling von GoDaddy, hat Hoffnungen auf eine baldige Öffnung des Bewerbungsfensters um eine neue Top Level Domain erstickt: vor dem Jahr 2023 wird es kaum klappen.
Nach fünfjähriger Auswertung der Einführungsrunde im Jahr 2012 hat die von ICANN eingesetzte „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ im Januar 2021 ihren Abschlussbericht veröffentlicht und über die Generic Names Supporting Organization (GNSO) dem ICANN-Vorstand zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Obwohl eine Vielzahl von Änderungen empfohlen werden, steht bereits jetzt fest, dass es weiterhin ein Bewerberhandbuch geben wird, das den Rahmen für das Einführungsverfahren vorgibt. Das „Applicant Guidebook“ wird mindestens vier Monate vor Öffnung des Bewerbungsfensters in seiner Endfassung veröffentlicht, so dass angesichts der ICANN-üblichen Diskussionszeiten ein Start noch in diesem Jahr praktisch ausgeschlossen ist. Das Bewerbungsfenster soll dann zwischen 12 und 15 Wochen geöffnet sein. Für .brands sollen Sonderregeln gelten, auch wenn bisher noch unklar ist, ob eine Nachfrage nach weiteren Markenendungen besteht; knapp unter 100 zurückgezogene .brands seit 2012 lassen eher das Gegenteil vermuten. Für Beschleunigung soll zudem sorgen, dass sich Back-End-Registries schon vor Öffnung des Bewerbungsfensters zertifizieren lassen können, was die Delegierung und Inbetriebnahme einer neuen gTLD beschleunigen soll.
Obwohl der Abschlussbericht als ein Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Einführungsrunde gilt, bleibt für Tony Kirsch noch viel zu tun. Selbst wenn der Bericht unverändert übernommen wird, muss der ICANN-CEO angewiesen werden, das nTLD-Programm zu implementieren und die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dann muss der Bericht in die Praxis umgesetzt, also das neue Bewerberhandbuch erarbeitet werden. Zudem bedürfen die Registry-Agreements, die als Muster dienen, einer Überarbeitung. Des Weiteren müssen erneut Schiedsgerichte ausgewählt werden, die im Konfliktfall für eine rasche, da außergerichtliche Lösung sorgen. Nicht minder wichtig ist heutzutage die Entwicklung einer Marketingstrategie, um jenen Teil der Bevölkerung zu informieren und interessieren, der sich bisher nicht täglich mit Domain-Endungen befasst. Den Zeitaufwand dafür beziffert Kirsch mit ungefähr 12 Monaten, was eine Öffnung des Bewerbungsfensters vor 2023 unwahrscheinlich macht. Darin noch gar nicht berücksichtigt seien „hidden challenges“ und Kräfte, die eine weitere Einführungsrunde verhindern oder verzögern wollen; sie gäbe es, laut Kirsch, noch heute.
Alles in allem gibt es derzeit also keinerlei Anzeichen dafür, dass man sich vor dem Jahr 2023 um eine neue generische Top Level Domain bewerben kann. Die Zeit bis dahin kann man aber nutzen und prüfen, ob eine Bewerbung Sinn macht und welche Pläne und Strategien man mit der eigenen Endung verfolgt. Die Einführungsrunde aus 2012 dient als gute Schablone, wie man es machen könnte – oder besser nicht.
Den Abschlussbericht der „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2361
Quelle: circleid.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .BH, .TRUST UND .WATCHES
Die Endung .watches war die letzte: Richemont, Inhaberin zahlreicher berühmter Marken, hat sich von seiner letzten eigenen Top Level Domain getrennt. Bahrain setzt derweil auf Schiedsverfahren, während .trust frei registrierbar wird – hier unsere Kurznews.
Die Telecommunications Regulatory Authority (TRA), Verwalterin des Länderkürzels .bh von Bahrain, hat sich mit dem Arab Center for Dispute Resolution (ACDR) auf eine Zusammenarbeit verständigt. Damit können juristische Auseinandersetzungen um eine .bh-Domain künftig auch vor dem außergerichtlichen Schiedsgericht des ACDR geklärt werden. Die Regelung gilt auch für internationalisierte Domains unter .bh; seit dem 3. Quartal 2019 ist es möglich, arabische Schriftzeichen in einer .bh-Domain zu verwenden. „This will have a positive impact in making the domain name for the Kingdom of Bahrain trusted and reliable.“, so Mohamed Alnoaimi, Director of Technical & Operations der Registry. Eine freie Registrierung unter .bh ist allerdings auch weiterhin ausgeschlossen; .bh erfordert daher unverändert einen Sitz vor Ort. Über so genannte Trustee-Modelle kann diese Voraussetzung jedoch erfüllt werden.
Die UNR Corp., Registry der neuen generischen Top Level Domain .trust, hat mitgeteilt, dass die Endung künftig für jedermann zur Registrierung offensteht. Ab 21. April 2021 ist eine Registrierung von .trust-Domains also für jedermann zu jedem beliebigen legalen Zweck möglich, ohne Beschränkungen und ohne vorherige Validierung. Selbst Premium-Domains gibt es nicht; egal ob Ein-Zeichen-Domain oder Schlüsselwort-Domain, sie alle werden zum gleichen Preis von der Registry verkauft. Geprüfte Unternehmen erhalten allerdings bereits ab dem 24. März 2021 einen bevorrechtigten Zugriff; sie müssen dazu nicht im Trademark Clearinghouse eingetragen sein, sondern sich „nur“ für die Registry-eigene Alternative „Validation Gateway“ qualifizieren. Ursprünglicher Bewerber um die Endung .trust war die Deutsche Post AG. Von dort ging es 2015 weiter an die in Manchester ansässige NCC Group PLC, bevor man Ende 2020 bei der UNR Corp. landete. In der öffentlichen Wahrnehmung spielt die Endung, die auf besonderes Vertrauen setzt, praktisch keinerlei Rolle; die Statistik-Experten von ntldstats.com vermelden aktuell 62 .trust-Domains.
Der schweizer Luxusgüterkonzern Compagnie Financière Richemont hat sich von seiner Domain-Endung .watches getrennt. Versteckt in den ICANN-Datenbanken findet sich der Eintrag, dass am 28. Dezember 2020 die Rechte an der Endung auf die irische Afilias Limited übergegangen sind. Über die Höhe des Kaufpreises oder sonstige Gegenleistungen wurde noch nichts bekannt. Unter der obligatorischen Domain nic.watches findet sich aktuell der Hinweis „We’re counting down the hours, minutes & seconds until the launch of .watches!“; weitere Domains sind bisher nicht registriert. Für die Richemont SA, Inhaberin so berühmter Marken wie Cartier, Chloé, Jaeger-LeCoultre, IWC und Montblanc, bedeutet dieser Schritt einen vorläufigen Schlussstrich unter das Kapitel TLD. Zuvor hatte sich Richemont unter anderem bereits von .chloe, .iwc und .montblanc getrennt sowie die beiden erfolgreichen Bewerbungen um .mrporter und .netaporter noch vor Unterzeichnung des Registry-Vertrages zurückgezogen. Ursprünglich hatte sich der Konzern um neun .brands und fünf generische Endungen beworben.
Weitere Informationen zu .trust finden Sie unter:
> https://get.trust/
Quelle: tra.org.bh, icann.org, prnewswire.com
.DVAG & CO – DOTZON-STUDIE ZU .BRANDS
Nach den Recherchen des Berliner TLD-Beratungsunternehmens DOTZON GmbH ist .dvag, das Kürzel der Deutsche Vermögensberatung AG, die Markenendung mit den meisten registrierten Domains. Aktuell sind rund 22.000 Domains unter einer .brand angemeldet.
Seit dem Jahr 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten vor allem für Städte, Marken und Gemeinschaften, und macht insbesondere mit der Studie „Digitale Unternehmensmarken“, die jedes Jahr erscheint, auf sich aufmerksam. Aktuell ist man der Frage nachgegangen, wie viele Domains unter einer Markenendung registriert sind. Das Ergebnis ist überschaubar: unter 497 .brands sind derzeit insgesamt 21.788 Domains registriert. Im Durchschnitt wären das knapp 44 Domains pro .brand, doch zur Wahrheit gehört auch, dass zahlreiche .brands lediglich die obligatorische Domain nic.brand registriert halten, darüber hinaus jedoch keine Domains registriert sind. Die drei zahlenmäßig größten Markenendungen sind demnach laut DOTZON:
TLD – registrierte Domains
—– —–
.dvag – 4.562
.audi – 1.792
.mma – 1.645
Sieht man sich die Entwicklung von .dvag näher an, fällt zudem auf, dass die Zahl der registrierten Domains seit Dezember des Jahres 2017 beständig und sehr gleichmäßig wächst. Das weist darauf hin, dass .dvag langfristig und gezielt etabliert wird, also ein Konzept dahinter steckt. Das bestätigt auch DOTZON: die drei führenden .brands eint, dass die große Menge Domains durch die Registrierung für die jeweiligen Vertriebspartner – also Versicherungsberater bzw. Autohändler – registriert sind. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die .brand weiter entwickeln kann und als vertrauenswürdiger Namensraum auch beim Endkunden wahrgenommen wird.
Insgesamt vereinen die zehn größten Markenendungen mit zusammen über 8.500 Domains fast 40 Prozent aller Registrierungen. Von diesen werden wiederum knapp 15.000 Domains aktiv genutzt, über 4.500 auch für eMail-Services. DOTZON teilte weiter mit, dass wenige Domains nicht gleichbedeutend sind mit einer fehlenden Nutzung; auch wenn manche .brands nur wenige Domains registriert haben, können sie dennoch viele Webseiten betreiben, beispielsweise mit Unterverzeichnissen oder Sub-Domains. Dennoch würde man sich wünschen, dass noch viel mehr Markenunternehmen das Potential ihrer eigenen .brand erkennen und sie zum Vorteil aller Internetnutzer verwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2472
Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche
UWG – STANDESAMT24.DE FÜHRT IN DIE IRRE
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband eV sah in der Nutzung unter anderem der Domain standesamt24.de durch einen kommerziellen Diensteanbieter eine Verletzung des Lauterkeitsrechts. Da sich der Betreiber den Abmahnungen des Bundesverbandes nicht unterwarf, erhob diese Klage vor dem Landgericht Berlin.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände mahnte den Betreiber von standesamt24.de ab, weil dieser unter der Domain wettbewerbswidrig für Dienstleistungen warb, indem er dort den unzutreffenden Eindruck erwecke, das eigene Online-Angebot habe Vorteile gegenüber dem Online-Angebot der Standesämter, und – in einer zweiten Abmahnung – der Eindruck erweckt werde, es handele sich bei der Gegnerin um eine öffentliche Einrichtung. Die Gegnerin reagierte auf die Abmahnungen nicht, weshalb der Bundesverband vor dem Landgericht Berlin Klage erhob. Der Kläger beantragte unter anderem, das Gericht möge dem Beklagten untersagen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen für das Angebot des Online-Anforderns von offiziellen Dokumenten, beglaubigten Abschriften und/oder Urkunden bei den Standesämtern die Bezeichnungen „Standesamt24“ und/oder „Standesamt24.de“ und/oder „Standesamt Online“ und/oder die Domain standesamt24 zu verwenden. Die Beklagte hielt entgegen, ihr Internetauftritt sei nicht irreführend. Das Wort „Standesamt“ sei notwendiger und zugleich auch zulässiger Bestandteil der Beschreibung der von der Beklagten erbrachten Dienstleistungen.
Das Landgericht Berlin gab in seinem Urteil vom 10.12.2020 (Az. 52 O 33/20) dem klagenden Verband überwiegend Recht. Es bestätigte den Antrag hinsichtlich der Nutzung des Begriffs Standesamt24 und der Domain standesamt24.de. Hinsichtlich eines weiteren Antrags, der die Nutzung von Behauptungen hinsichtlich der Services der Standesämter betraf, wies das Gericht die Klage ab. Die Beklagte verwende die auf die öffentliche Behörde hindeutende Bezeichnung „Standesamt“ zwar nicht in ihrer Firma, allerdings in der fraglichen Domain und mehrfach an herausgehobener Stellung innerhalb des Werbeauftrittes und suggeriere so, dass ein in Wirklichkeit nicht gegebener Bezug zu den Standesämtern besteht. Dem stehe nicht entgegen, dass die Firma der Beklagten den Bestandteil „Standesamt“ nicht enthält. Denn der Autoritätsbezug müsse nicht notwendigerweise in der Firma erfolgen, sondern kann auch auf andere Weise hergestellt werden. Hier wiederhole die Beklagte mehrfach den Begriff „Standesamt“, verwende die Bundesfarben Schwarz/Rot/Gold und nutze die Begriffe „erheben“ und „Gebühr“. Der im Fließtext auf dem Angebot untergebrachte Hinweis auf einen „unabhängigen Service“ führe beim Nutzer nicht zwingend zum Schluss, es handele sich um einen kommerziellen Anbieter und nicht um einen mit den Standesämtern verbundenen „offiziellen“ Service. Man könne nicht annehmen, dass alle Nutzer den Begriff „unabhängig“ als Synonym für „nicht staatlich“ verstehen, wenn sie diese Textstelle überhaupt läsen. Auch schaue nicht jeder in das Impressum, in dem eine GmbH als Betreiber stehe. Und der Zusatz „24“ gäbe keinen Hinweis darauf, dass die Webseite kommerziell ist. Er besagt lediglich, dass dieser Dienst dort 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Neben weiteren einzelnen Punkten machte das LG Berlin sehr deutlich, dass der Hinweis, „nahezu sämtliche Standesämter der Bundesrepublik Deutschland“ würden mittlerweile unterstützt, keineswegs nahelege, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Service deswegen gerade nicht um einen Service der Standesämter selbst handeln könne. Das LG Berlin endet seine Ausführungen dazu mit den Worten: „Der so entstandene Eindruck, es handele sich um den Online-Auftritt eines oder mehrerer Standesämter, ist falsch. Die Beklagte ist, wie sie nicht in Abrede stellt, nicht ‚das Standesamt‘ und ist auch mit den Standesämtern der Bundesrepublik Deutschland in keiner Weise verbunden.“ Im weiteren prüft es die werblichen Aussagen auf dem Angebot der Beklagten, wobei es da keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 Abs. 1, S. 2 Nr. 3 UWG) feststellt.
Das LG Berlin bestätigte die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände jedenfalls hinsichtlich der gewerblichen Nutzung unter anderem der Domain standesamt24.de in dezidierter Form, wie sie mit zwei Screenshots im Urteil dargestellt wird. Mittlerweile werden Nutzer auf eine andere Seite weitergeleitet, auf der sie die verschiedenen Dokumente über den Anbieter bei den Ämtern anfordern können.
Die Entscheidung des LG Berlin über die Domain standesamt24.de finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2473
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: vzbv.de, eigene Recherche
SELFMADE.COM – SELBSTGEMACHTES FÜR US$ 977.500,-
Die vergangene Domain-Handelswoche brachte gleich zwölf Domain-Namen im sechsstelligen Dollar-Bereich und katapultiert sie an die Spitze aller Handelswochen bisher in 2021. An erster Stelle steht selfmade.com mit US$ 977.500,- (ca. EUR 821.429,-).
Die Kombination aus Masse und Klasse findet sich nicht so oft. Doch diesmal schlug sie im Domain-Handel zu. Dabei kam selfmade.com mit ihrem Preis von US$ 977.500,- (ca. EUR 821.429,-) hier an die erste Stelle. In der Jahresbestenliste steht sie damit derzeit auf Platz 2. Es folgte die hochfliegende blade.com mit US$ 503.000,- (ca. EUR 422.689,-), über die man Hubschrauber- und andere Flüge buchen kann. Keinen Hinweis auf Endnutzerverkäufe boten die Drei-Zeichen-Domain fta.com zu US$ 400.000,- (ca. EUR 336.134,-), badger.com mit US$ 300.000,- (ca. EUR 252.101,-), die Drei-Zeichen-Domain cgd.com mit US$ 150.000,- (ca. EUR 126.050,-) und cluster.com zu US$ 150.000,- (ca. EUR 126.050,-). Unter skates.com, die mit US$ 150.000,- (ca. EUR 126.050,-) anrollt, gibt es Rollerblades. Ein Abrechnungsdienstleister schnappte sich cope.com für US$ 138.000,- (ca. EUR 115.966,-). Die geparkte rever.com erzielte US$ 107.222,- (ca. EUR 90.103,-), aber jod.com ging für runde US$ 100.000,- (ca. EUR 84.034,-) an „Just One Dime“. An der sechsstelligen Hürde kratzte mumbai.com bei US$ 99.000,- (ca. EUR 83.193,-); die Domain ist geparkt. Einen rasanten Aufstieg machte automationcloud.com mit ihrem Preis von US$ 90.000,- (ca. EUR 75.630,-), gegen den die im Januar 2017 gezahlten US$ 3.499,- (ca. EUR 3.301,-) geradezu lächerlich wirken. Verwirrt hat uns dabble.com mit US$ 75.000,- (ca. EUR 63.025,-), deren australische Schwester dabble.com.au im Januar 2021 ebenfalls US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-) erzielt hatte.
Auch bei den Länderendungen kommt es zu Höchstpreisen, wie dieses Mal bei metaverse.io, die geradezu metaphysische US$ 175.000,- (ca. EUR 147.059,-) erzielte. Der steht in nichts die kolumbianische porn.co mit runden US$ 120.000,- (ca. EUR 100.840,-) nach, die sich im Dezember 2019 noch mit dem Preis von EUR 20.000,- begnügte. Die Endung .co bot auch zwei Zwei-Zeichen-Domains im mittleren fünfstelligen Bereich: um.co kam auf EUR 55.000,- und ux.co auf etwas höhere US$ 62.500,- (ca. EUR 52.521,-). Die deutsche Endung meldete sich mit 888slots.de zu EUR 12.000,- und girl.de für EUR 10.000,-, die beide preislich hoch liegen, aber unter der Gewalt von .io und .co unauffällig blieben.
Die neuen generischen Top Level Domains lieferten ebenfalls nicht schlecht ab, mit the.network für US$ 9.995,- (ca. EUR 8.399,-) und robotics.berlin zu US$ 5.900,- (ca. EUR 4.958,-). Darüber hinaus gab es wieder zahlreiche .club-Domains, von denen der help.club mit US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-) einen zweiten Blick verdient: im April 2020 hatte er zum Preis von EUR 1.700,- bereits einmal den Inhaber gewechselt und konnte sich also etwas steigern. Die klassischen generischen Endungen übten Zurückhaltung. dreamfields.net kam auf US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-) und whatyoueat.org auf US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-). Die Domain nos.net mit jetzt US$ 2.450,- (ca. EUR 2.059,-) konnte sich gegenüber Januar 2006 etwas verbessern; damals kam sie auf US$ 1.900,- (damals ca. EUR 1.565,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war fulminant. Was soll jetzt noch groß kommen in diesem Jahr?
Länderendungen
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metaverse.io – US$ 175.000,- (ca. EUR 147.059,-)
cryptosignals.io – EUR 5.000,-
porn.co – US$ 120.000,- (ca. EUR 100.840,-)
um.co – EUR 55.000,-
ux.co – US$ 62.500,- (ca. EUR 52.521,-)
sentry.co – US$ 24.450,- (ca. EUR 20.546,-)
toys.co – US$ 8.000,-
skin.io – US$ 49.999,- (ca. EUR 42.016,-)
ofertas.es – EUR 30.000,-
teach.io – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.412,-)
888slots.de – EUR 12.000,-
girl.de – EUR 10.000,-
koo.in – EUR 7.000,-
alloapero.fr – EUR 5.000,-
automotive.fr – EUR 4.999,-
braukunst.ch – EUR 4.750,-
Neue Endungen
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the.network – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.399,-)
robotics.berlin – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.958,-)
soccer.club – US$ 5.741,- (ca. EUR 4.824,-)
one.club – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.412,-)
supper.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
cdpq.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.201,-)
lk.club – US$ 4.096,- (ca. EUR 3.442,-)
texas.club – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.151,-)
pmep.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.689,-)
enak.net – US$ 2.587,- (ca. EUR 2.174,-)
ask.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
audio.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
friends.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
help.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
how.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
pilot.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
speakers.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
why.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
mia.club – US$ 1.972,- (ca. EUR 1.657,-)
gig.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.294,-)
hire.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.294,-)
soda.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.294,-)
happy.club – US$ 1.538,- (ca. EUR 1.292,-)
invite.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.261,-)
leo.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.261,-)
point.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.261,-)
Generische Endungen
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dreamfields.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
whatyoueat.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
nos.net – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.059,-)
areaguides.net – US$ 2.049,- (ca. EUR 1.722,-)
.com
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selfmade.com – US$ 977.500,- (ca. EUR 821.429,-)
blade.com – US$ 503.000,- (ca. EUR 422.689,-)
fta.com – US$ 400.000,- (ca. EUR 336.134,-)
badger.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 252.101,-)
cgd.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 126.050,-)
cluster.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 126.050,-)
skates.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 126.050,-)
cope.com – US$ 138.000,- (ca. EUR 115.966,-)
rever.com – US$ 107.222,- (ca. EUR 90.103,-)
jod.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 84.034,-)
mumbai.com – US$ 99.000,- (ca. EUR 83.193,-)
automationcloud.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 75.630,-)
factcheck.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 71.429,-)
dabble.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 63.025,-)
felt.com – US$ 74.750,- (ca. EUR 62.815,-)
nip.com – US$ 74.000,- (ca. EUR 62.185,-)
caraccidents.com – US$ 72.000,- (ca. EUR 60.504,-)
unilearn.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 46.218,-)
phos.com – US$ 52.875,- (ca. EUR 44.433,-)
jejo.com – US$ 39.595,- (ca. EUR 33.273,-)
44340.com – US$ 39.000,- (ca. EUR 32.773,-)
fiftyplushealth.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 23.529,-)
sellzone.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 22.689,-)
jooni.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.008,-)
washablerugs.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.008,-)
commandiq.com – US$ 14.825,- (ca. EUR 12.458,-)
nftdisplays.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.924,-)
nuborn.com – EUR 10.000,-
apolloinvest.com – US$ 10.400,- (ca. EUR 8.739,-)
ketocbd.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
KONFERENZ – „NAMESCON EUROPE“ 2021 FÄLLT AUS
Die europäische Domain-Konferenz „Domaining Europe“ wurde vor drei Jahren zur „NamesCon Europe“. 2019 fand sie zum zweiten Mal statt, seinerzeit in Portugal. Danach sollte sie im August 2020 in Budapest stattfinden, jedoch wurde der Termin auf Juli 2021 verschoben. Doch auch dieser Termin ist nun gänzlich aufgehoben. Ein Ersatz als virtuelle Veranstaltung ist nicht angekündigt.
Die „NamesCon Europe“, die aus der von Dietmar Stefitz in zehnjähriger Arbeit aufgebauten „Domaining Europe“ hervorgegangen ist, findet auch in diesem Jahr wegen der Coronapandemie nicht statt. Als Termin war der 15. bis 17. Juli 2021 in Budapest (Ungarn) festgesetzt. Jetzt wurde dieser Termin aufgehoben und keine Ersatzveranstaltung angeboten. Hintergrund ist die weiter bestehende COVID-19 Pandemie. Von Seiten der Betreiber der NamesCon heißt es: „Since Hungary still has a high rate of COVID infections and in-person gatherings are not allowed, we cannot produce NamesCon Europe in Budapest in July. Nobody can predict when things will improve and our recent NamesCon survey showed a high reluctance to travel, so planning this intimate in-person gathering didn’t make sense.“ Die Veranstalter halten sich mit der Bekanntgabe eines neuen Termins zurück, beobachten aber die Lage und werden einen neuen Termin bekanntgeben, wenn sich etwas abzeichnet. Derzeit zeigt die Internetseite von NamesCon noch immer den Termin im Juli in Budapest an.
Bereits für die Budapest-Veranstaltung angemeldeten Teilnehmern bieten die Veranstalter an, am CloudFest Online 2021 vom 23. bis 25. März 2021 kostenfrei teilzunehmen.
> https://namescon.com/europe/
Quelle: domaininvesting.com, namescon.com, eigene Recherche