Domain-Newsletter

Ausgabe #1055 – 18. Februar 2021

Themen: .com – VeriSign erhöht die „registry fee“ | WHOIS-Reform – fällt im April die Entscheidung? | TLDs – Neues von .bangla, .cfd und .th | UDRP – Porsche gewinnt kniffligen Fall | UNR – Frank Schilling über die April-Auktion | arizona.com – Staaten-Domain für US$ 350.000,- | WIPO – deutsches Webinar zu Dienstleistungen

.COM – VERISIGN ERHÖHT DIE „REGISTRY FEE“

Die Inhaber von .com-Domains müssen sich auf höhere Registrierungsgebühren einstellen: am 11. Februar 2021 gab die Registry VeriSign Inc. bekannt, mit Wirkung ab 01. September 2021 von ihrem Recht auf Anhebung der Preise Gebrauch zu machen.

Die Ankündigung kam anlässlich des so genannten „Earnings Conference Call“ für das 4. Quartal 2020. Darin berichtete VeriSign von einem Umsatz von US$ 320 Mio. in den letzten drei Monaten des Jahres 2020, ein Anstieg von 3,1 Prozent gegenüber dem 4. Quartal 2019. Insgesamt erzielte VeriSign einen Jahresumsatz von US$ 1,27 Mrd., ein Plus von 2,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. Dazu beigetragen haben ganz wesentlich Domains unter .com und .net, deren Gesamtzahl im vierten Quartal um 1,46 Mio. netto auf 165,2 Mio gestiegen ist. Auch die „renewal quote“, also der Anteil der Vertragsverlängerungen, lag mit 73,7 Prozent (kombiniert für .com und .net) im erwarteten Bereich. Erst ganz am Ende dieser Mitteilung heißt es dann in dürren Worten: „Verisign announces that it will increase the annual registry-level whole-sale fee for each new and renewal .com domain name registration from $7.85 to $8.39, effective Sept. 1, 2021.“

Das Recht von VeriSign zur Preiserhöhung geht zurück auf eine Einigung mit der Internet-Verwaltung ICANN über eine Ergänzung zum „Registry Agreement“ (RA). Der Kernbestandteil dieser im Januar 2020 erzielten Einigung ist das Recht von VeriSign, die Gebühren für .com-Domains ohne erneute Zustimmung der US-Regierung oder ICANNs in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode um bis zu sieben Prozent zu erhöhen. Da der aktuelle Vertrag seit dem 26. Oktober 2018 läuft, betrifft die mögliche Änderung also die Jahre 2020 bis 2023, 2026 bis 2029, usw. Im Gegenzug hatte sich VeriSign unter anderem verpflichtet, zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von US$ 20 Mio. bereitzustellen, um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems zu gewährleisten. Die „registry fee“ wird dabei immer dann fällig, wenn eine .com-Domain erstmalig registriert oder verlängert wird. Sie ist aber nicht identisch mit den Gebühren, zu welchen die Endkunden ihre .com-Domains über die Registrare registrieren; diese Gebühren liegen regelmäßig höher und umfassen meist weitere Dienstleistungen rund um eine .com-Domain. Eine Erhöhung der „registry fee“ könnte die Registrare aber dazu zwingen, die Erhöhung an ihre Endkunden weiterzugeben.

Im März 2020 hatte VeriSign zu Beginn der Corona-Pandemie noch angekündigt, die Preise nicht zu erhöhen. „In order to support individuals and small businesses affected by this crisis, VeriSign will freeze registry prices for all of our Top-Level Domains (TLDs), including .com and .net, through the end of 2020.“ hieß es damals. Ein Jahr später scheint die Krise zumindest in den Augen von VeriSign offenbar weitgehend gemeistert.

Die Mitteilung von VeriSign finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2445

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

WHOIS-REFORM – FÄLLT IM APRIL DIE ENTSCHEIDUNG?

Die Bemühungen der Internet-Verwaltung ICANN um eine DSGVO-kompatible Reform des WHOIS-Systems gehen in ihre entscheidende Phase: bis Ende April 2021 wird die „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht vorlegen. Die Öffentlichkeit darf den Bericht bis 30. März 2021 kommentieren.

Seit Juli 2018 arbeitet die EPDP-Arbeitsgruppe daran, ein WHOIS-Modell zu entwickeln, das den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gerecht wird. Nachdem man zunächst in Phase 1 insgesamt 29 Empfehlungen für die Grundsätze der Erhebung und Verarbeitung von WHOIS-Daten erarbeitet hatte, ging es über in Phase 2; dort soll geklärt werden, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. Im August 2020 stellte die Arbeitsgruppe ihr Modell namens „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD) vor. Im Mittelpunkt steht ein Portal mit der Bezeichnung „Central Gateway Manager“, das alle eingehenden Anfragen abarbeitet. Dazu müssen sich die abfragenden Nutzer akkreditieren lassen. Diese Prüfungsschritte sind mit erheblichen Kosten verbunden; so rechnet ICANN mit US$ 9,0 Mio. für die Entwicklung des SSAD und weiteren US$ 8,9 Mio. jährlich für den Betrieb. Protest gegen das SSAD haben gleich mehrere Interessengruppen innerhalb ICANNs erhoben, darunter die Intellectual Property Constituency (IPC), die Business Constituency (BC), aber auch das Governmental Advisory Committee (GAC) sowie das At-Large Advisory Committee (ALAC). Nicht zuletzt die Kosten jeder Abfrage gerieten zum Zankapfel, denn hier ließ die EPDP-Arbeitsgruppe keinen Zweifel: „Data subjects MUST NOT bear the costs for having data disclosed to third parties; Requestors of the SSAD data should primarily bear the costs of maintaining this system.“ Mit den Kosten sollen also nicht indirekt die Domain-Inhaber über höhere Gebühren belastet werden, sondern all jene, die Abfragen veranlassen.

Nachdem das ICANN Board of Directors weitere „Minority Statements“ eingeholt hat und prüfen ließ, wurde die Endfassung des Abschlussberichts von der EDPD-Arbeitsgruppe am 24. September 2020 mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen und an ICANN zurückgeleitet. Allerdings empfahl man dem ICANN-Board im Hinblick auf die wirtschaftliche Belastung, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Kritiker befürchten, dass die Entscheidung über eine Weiterleitung von WHOIS-Daten letztlich eine dafür qualifizierte Person treffen muss; daher fordern sie eine weitgehende Automatisierung ähnlich dem WHOIS-Modell wie in der Zeit vor Anwendung der DSGVO. Dadurch ließe sich nicht nur Geld, sondern auch Zeit einsparen. Außerdem befürchten Registries wie Registrare, im Falle von Fehlentscheidungen, also einer rechtswidrigen Weitergabe von WHOIS-Informationen, in die Haftung genommen und mit hohen Bußgeldern belastet zu werden; mit einer automatisierten Abfrage hoffen sie, dieses Risiko zu vermeiden. Ob ICANN eine solche Kosten-Nutzen-Analyse einholt, ist bisher unklar; Beschlüsse wurden dazu bisher nicht gefasst.

Völlig offen ist zudem, ob die Europäische Kommission das Reformmodell der EDPD-Arbeitsgruppe mitträgt. Die Gespräche mit ICANN dazu sollen andauern, verbindliche Zwischenstände gibt es bisher aber nicht, jedenfalls wurden sie von ICANN nicht veröffentlicht. Vorerst hat die Öffentlichkeit nochmals Gelegenheit, den Abschlussbericht bis 30. März 2021 zu kommentieren. Am 21. April 2021 soll er sodann dem ICANN-Vorstand zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Sollte ICANN das SSAD durchwinken, müsste es entwickelt und getestet werden, was nach Einschätzung von Branchenexperten mindestens ein Jahr dauert. Damit ginge das neue System 2022 online – frühestens.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2446

Quelle: icann.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BANGLA, .CFD UND .TH

Die für .icu, .cyou und .bond bekannte Registry ShortDot SA erweitert ihr Domain-Portfolio: für einen nicht genannten Betrag hat man die Rechte an .cfd erworben. Derweil kämpft die internationalisierte Endung .bangla mit Akzeptanzproblemen, während .th die Second Level Ebene vorübergehend öffnet – hier unsere Kurznews.

Die von der Posts and Telecommunications Division der Republik Bangladesch verwaltete, internationalisierte Top Level Domain .bangla kämpft auch vier Jahre nach der Delegierung mit Akzeptanz-Problemen. Wie das Online-Magazin bdnews24.com berichtet, sind bisher nur 905 Domains registriert; aktiv sind davon 623. Insgesamt ist die Zahl der registrierten Domains auf ein Drittel geschrumpft. Zum Vergleich: .bd, das offizielle Länderkürzel von Bangladesch, ist im gleichen Zeitraum um 30.380 Domains gewachsen. Die Entwicklung ist schon deshalb beachtlich, weil .bangla zum Start von einem enthusiastischen Marketing vor allem in sozialen Medien begleitet wurde. Sie sollte vor allem Sprecher der bengalischen Sprache – davon gibt es weltweit über 200 Millionen – für eine Domain-Registrierung begeistern. Doch wie so viele IDNs, kann sich .bangla auch im Heimatmarkt nicht durchsetzen. „When people register a domain for running their business or to promote something, they prefer the English one, being used across the globe,“ so der Technologe Sumon Ahmed Sabir.

Die neue generische Top Level Domain .cfd wechselt ihren Inhaber: wie die in Luxemburg ansässige ShortDot SA bekanntgegeben hat, hat man die Rechte an .cfd von der britischen DOTCFD Registry Ltd. übernommen. Zur Höhe des Kaufpreises machten die Unternehmen keine Angaben. Die Endung .cfd war ursprünglich dazu gedacht, sogenannte „Contracts for Difference“, also hochspekulative Derivate, zu vermarkten; trotz Delegierung im Jahr 2015 ist eine Registrierung aber bis heute nicht möglich. ShortDot möchte .cfd nun neu positionieren, als Domain für „Clothing & Fashion Design“. „We expect .CFD to establish itself as the de facto domain extension for fashion brands, fabric manufacturers, fashion designers, lifestyle e-commerce stores, online boutiques, fashion blogs, and apparel businesses that are redefining the world of clothing and fashion design.“, so Kevin Kopas, COO von ShortDot. Die Sunrise-Phase startet bereits am 10. März 2021, die Live-Phase beginnt am 13. April 2021. Zur Höhe der Registrierungsgebühren machte ShortDot keine Angaben. Als Registry von .icu, der (gemessen an den Registrierungszahlen) zweiterfolgreichsten nTLD der Welt, ist ShortDot jedoch nicht als besonders hochpreisige Verwalterin bekannt geworden.

Die Thai Network Information Center Foundation (THNIC), Verwalterin der thailändischen Länderendung .th, bietet ab sofort erneut eine zeitlich begrenzte Registrierung von Second Level Domain-Namen direkt unterhalb von .th an. Die Aktion läuft seit 01. Februar 2021 und dauert noch bis zum 30. März 2021. Erste Zwischenergebnisse veröffentlicht THNIC am 01. April 2021, Endergebnisse folgen am 07. April 2021. Teilnehmen kann jede natürliche Person, juristische Person oder Organisation, die in Thailand niedergelassen ist, nach thailändischem Recht geführt wird, oder auch ausländische Körperschaften, sofern sie über eine in Thailand eingetragene Marke verfügen. Die Wunschdomain muss dabei dem Namen oder der geschützten Bezeichnung entsprechen, wobei THNIC einen Nachweis verlangt. Hat eine Registrierung Erfolg, bekommt man die IDN-Variante der Domain im Paket dazu. Die Registrierung war bisher aber kein sehr billiges Vergnügen; neben der Teilnahmegebühr von umgerechnet ca. EUR 280,- fallen pro Jahr und Domain weitere EUR 2.800,- an Registrierungsgebühren an. Davon profitieren sollen Projekte zum Aufund Ausbau der Internetinfrastruktur in Thailand. Die Registrierungen können online direkt bei THNIC unter thnic.co.theingereicht werden.

Quelle: bdnews24.com, prnewswire.com, comlaude.com

UDRP – PORSCHE GEWINNT KNIFFLIGEN FALL

Porsche erstritt in einem UDRP-Verfahren die Domain myporsche.com. Was auf den ersten Blick einfach und klar aussieht, erwies sich für den Entscheider als durchaus schwierig: die Gegnerin, ein italienischer Autohändler, hatte gute Argumente und Belege auf ihrer Seite, die wohl abgewogen werden mussten.

Die Porsche AG sah ihre Rechte durch die Domain myporsche.com verletzt. Inhaber der Domain ist ein italienisches Autohaus, La Serra Srl, das in verschiedenen Niederlassungen unter anderem neue und gebrauchte Porsche anbietet. Die Domain myporsche.com wurde am 22. Januar 2002 registriert. Die 2010 gegründete La Serra Srl ist seit 2016 Inhaberin der Domain. Für sie meldete sich ihr Geschäftsführer Eraldo Genovese. Bereits im September 2020 hatte Porsche das WIPO-Verfahren gestartet. Um den Parteien die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit einverständlich beizulegen, wurde das Verfahren ausgesetzt. Im Rahmen der Verhandlungen wollte Genovese EUR 6.700,- als Ausgleich für die Aufwendungen, die sein Unternehmen bei den Vorbereitungen für ein Webangebot hatte. Das wies Porsche zurück und führte das Verfahren fort. Porsche trägt unter anderem vor, unter der eigenen Domain porsche.com auch ein Angebot „My Porsche“ zu haben; 2002 habe myporsche.com zum Verkauf gestanden. Genovese hält entgegen, er habe die Domain bei einer Auktion gekauft, um eine Fanseite für Porschefahrer aufzubauen. Auf die Frage des Verkäufers der Domain damals, was er mit der Domain vorhabe, antwortete Genovese per eMail: „Honestly it is not clear at the moment what will be the use, probably a site of fans of Porsche.“ Genovese legte handschriftliche Besprechungsnotizen vor, denen zu entnehmen ist, dass zwischen November 2018 und Dezember 2019 im Unternehmen die Entwicklung und Planung einer Fanseite besprochen wurde. Weiter führt er aus, dass „Porsche“ ja eigentlich ein generischer Begriff geworden sei, den man beschreibend für eine Website nutzen könne. Es gäbe zahlreiche andere Angebote im Internet, die den Begriff „Porsche“ im Domain-Namen nutzen. Als Entscheider wurde der US-amerikanische Jurist W. Scott Blackmer berufen.

Blackmer bestätigte die Beschwerde von Porsche, nicht ohne gründlich das Für und Wider eines „fair use“ seitens des Gegners zu prüfen (WIPO Case No. D2020-2461). Marke und Domain seien identisch, stellte Blackmer fest: der Begriff „my“ ändere nichts an der irreführenden Ähnlichkeit beider, und die vom Gegner angesprochene, verlorene Markenqualität des Begriffs „Porsche“ stütze er nicht mit Nachweisen. Auch die Frage nach einer berechtigten Nutzung ging unter Verweis auf den WIPO Overview 3.0 section 2.7.1 zu Gunsten der Beschwerdeführerin aus: Danach muss eine Fanseite aktiv, nicht kommerziell und von einer offiziellen Seite unterscheidbar sein. Bereits an der aktiven Fanseite hapere es hier. Auch die Unterscheidbarkeit von der offiziellen Porsche-Seite, zumal diese eine FanSektion aufweise, sei problematisch. Die weitere Prüfung verlegte Blackmer in die Frage der Bösgläubigkeit, wobei ein gewisser Graubereich bestehe, wo die Frage nach „fair use“ einer Domain, die eigentlich unter die berechtigte Nutzung falle, und des passiven Haltens der Domain, der unter die Bösgläubigkeitsprüfung falle, sich überlagern. Nach weit- und tiefgreifenden Ausführungen Blackmers wägt er zuletzt das Für und Wider der Bösgläubigkeit ab. So spreche gegen die Bösgläubigkeit der Gegnerin, dass sie mit offenen Karten spielt und plausible Interesse an Porsche-Fahrzeugen habe. Sie sei nicht für Cybersquatting bekannt und nutze die Domain nicht für Pay-per-Click Anzeigen oder verlinke sie mit einer kommerziellen Webseite. Sie habe Nachweise erbracht, denen zu entnehmen ist, dass an der Entwicklung einer Fanseite gearbeitet wurde. Für das Vorliegen von Bösgläubigkeit sprach allerdings, dass die Pläne der Gegnerin auch eine kommerzielle Nutzung der Fanseite in Betracht zogen. Außerdem ist sie auch Porschehändlerin, und sie wusste um die Fanseite von Porsche. Die Domain habe die Gegnerin bei einer Auktion erworben und nicht einfach irgendeine Domain günstig registriert. Die Behauptung, es gäbe keine Probleme mit der Domain, da „Porsche“ mittlerweile ein generischer Begriff ist, sei schlichtweg falsch. Schließlich habe sich fünf Jahre, nachdem die Gegnerin die Domain gekauft hatte, keine nichtkommerzielle Nutzung ergeben, aber sie wollte von Porsche EUR 6.700,- für die Domain. Es stehe zu vermuten, dass es sich dabei um den seinerzeit gezahlten Kaufpreis handele. In Abwägung all dieser Punkte neigte sich für Blackmer die Waage auf die Seite der Bösgläubigkeit. Damit waren alle drei Voraussetzungen der UDRP erfüllt, Blackmer bestätigte den Beschwerdeantrag von Porsche und entschied auf Transfer der Domain.

Blackmer liefert in der Entscheidung tiefergehenden Erwägungen und Ausführungen hinsichtlich der Anforderungen an Fanseiten und die Abgrenzung von „fair use“ und bösgläubigem passivem Halten einer Domain, die wir ale Lektüre für Fachleute unbedingt empfehlen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain myporsche.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2447

Den WIPO-Overview 3.0 findet man unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/overview3.0/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

UNR – FRANK SCHILLING ÜBER DIE APRIL-AUKTION

Die Uni Naming & Registry (UNR, vormals Uniregistry) versteigert ihre 23 Top Level Domains im Rahmen einer auf den 28. April 2021 angesetzten Auktion. Andrew Allemann (domainnamewire.com) sprach mit Frank Schilling, dem Gründer von Uniregistry und UNR.

In dem halbstündigen Interview gehen Allemann und Schilling zahlreiche Themen durch. Auf die große Auktion, die am 28. April 2021 startet und Top Level Domains wie .game, .link und .photo mitumfasst, erklärt Schilling, man hätte alle 23 Endungen auch bereits vor einem Jahr mit dem Registrarbetrieb an GoDaddy verkaufen können, oder an Donuts. Das wäre der übliche Gang in der Domain-Industrie, solche Geschäfte „husch husch“ im Verborgenen abzuwickeln. Doch er und die Investoren seines Unternehmens hätten sich dazu entschlossen, die Auktion in die Öffentlichkeit zu tragen, um frischem Blut mit neuen Ideen den Weg in die Registry-Szene zu ebnen. Nicht nur alteingesessene Domain-Verwaltungen kommen zum Zuge, auch Interessenten von außerhalb der Domain-Industrie haben die Möglichkeit, um die einzelnen Domain-Endungen mitzubieten. Die Startpreise seien eine Entscheidung des Vorstandes gewesen. Man habe unterschiedliche Startpreise, um unterschiedliche Bieter anzusprechen. Die Preise von .game (US$ 2,8 Mio.) und .link (US$ 2,0 Mio.) seien höchste Schätzpreise, die sich an möglichen Gewinnen, die die Endung jeweils bringt, ihrem Potential und der Nachfrage orientieren. Unklar sei noch, inwieweit man die Auktionsergebnisse veröffentlicht; das Gesamtvolumen wird auf jeden Fall gleich bekannt gegeben. Für die Einzelergebnisse wird es vielleicht eine Veröffentlichungsklausel geben, die nach einiger Zeit ausläuft. Wer die einzelnen Endungen ersteigert, wird sowieso schnell bekannt werden, und die gezahlten Beträge werden früher oder später in den Quartalsberichten der Käufer nachzulesen sein. Die öffentliche Versteigerung soll jedenfalls einen Funken schlagen und die Domain-Industrie in Bewegung bringen. Die Auktion selbst starte in den Abendstunden und laufe für die unterschiedlichen Endungen unterschiedlich lange. Innerhalb von 48 Stunden, unter Berücksichtigung der 24 Zeitzonen auf dem Globus, wird die Sache abgeschlossen sein.

Schilling plaudert auch über die Zeit der Bewerbung um die Domain-Endungen und unterstreicht, dass sie das Unternehmen nichts gekostet haben. Man habe sich damals um viel mehr Endungen beworben und beim Aushandeln von Abstandszahlungen bei Mehrfachbewerbungen die finanziellen Mittel erzielt, die man investiert habe. Jetzt seien diese Endungen, einfach weil sie seit 2014 in Betrieb sind, aber auch weil sie weiteres Potential mit sich bringen, im Wert gestiegen. Rückblickend meint Schilling, er hätte seinerzeit risikoreicher agieren sollen, aber die eigene Rechtsabteilung habe von mancher Bewerbung um eine neue Endung abgeraten. Seine Einschätzung zum Erfolg der Endungen im Hinblick auf zig Millionen registrierter Domains sei damals allerdings zu optimistisch gewesen. Nichtsdestotrotz stellten Domain-Endungen ein stabiles Geschäftsmodell dar, das gerade für Betreiber von zahlreichen Endungen sehr erfreulich ist. Mit jeder Endung habe man durch Sunrise- und normale Gebühren und dem laufenden Betrieb Geld verdient. Schilling erachtet es für sinnvoller, hochpreisige Domain-Namen anzubieten, als in ein billiges Massengeschäft zu tauchen.

Das informative und empfehlenswerte Interview von Andrew Allemann mit Frank Schilling findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2448

Weitere Informationen zur Auktion unter:
> https://auction.link

Quelle: domainnamewire.com

ARIZONA.COM – STAATEN-DOMAIN FÜR US$ 350.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit arizona.com zum Preis von US$ 350.000,- (ca. EUR 288.798,-) wieder eine Domain zu hohem Preis. Insgesamt lagen die Preise aber niedriger.

Mit arizona.com für US$ 350.000,- (ca. EUR 288.798,-), die nun Platz 3 der Jahresbestenliste belegt, steht die vergangene Domain-Handelswoche nicht übel da, aber tatsächlich erwartet man von einem US-Staaten-Namen mehr, wie bei california.com, die im Januar 2019 US$ 3 Mio. (ca. EUR 2.631.579,-) erzielt hatte. Von da ging es zu supercharging.com für schnelle US$ 50.005,- (ca. EUR 41.261,-). Laut Raymond Hackney verkaufte sich die Domain damit zum dritten Male: im Juni 2018 war es für US$ 500,- und drei Monate später für US$ 3.500,-. Da sieht der jetzige Preis gleich ganz anders aus. Es folgte betify.com für US$ 39.999,- (ca. EUR 33.005,-) und dichtauf laurabenson.com für US$ 39.888,- (ca. EUR 32.913,-). Besondere Erwähnung verdient noch akika.com mit ihren US$ 5.000,- (ca. EUR 4.126,-), die im Mai 2013 noch auf US$ 6.000,- (damals ca. EUR 4.545,-) gekommen war.

Unter den Länderendungen war einmal mehr die kolumbianische Endung ganz vorne, mit kitchen.co zum Preis von EUR 70.000,-, womit sie die sechstteuerste .co-Domain sein soll. Ihr folgte die chinesische Domain visiondirect.cn zum Preis von US$ 19.750,- (ca. EUR 16.296,-). Gleichauf waren die spanische bikinis.es und die deutsche hochzeitstag.de mit je EUR 17.500,-. Es folgten die schweizer Drei-Zeichen-Domain eni.ch mit EUR 15.000,- und der britische toyshop.co.uk für GBP 12.000,- (ca. EUR 13.705,-). Mit runden EUR 10.000,- klinkte sich dann die deutsche Drei-Zeichen-Domain kom.de ein. Besondere Erwähnung gebührt der peruanischen Ein-Zeichen-Domain u.pe, die US$ 5.850,- (ca. EUR 4.827,-) einbrachte, nachdem sie im Dezember 2011 lediglich auf US$ 1.481,- (ca. EUR 1.105,-) gekommen war. Die deutsche wellbeing.de kam hingegen auf EUR 4.000,-, wo vorher, im Januar 2003, lediglich EUR 1.600,- möglich waren.

Die neuen generischen Domain-Endungen waren lediglich zweifach besetzt, mit noble.app zum Preis von US$ 9.000,- (ca. EUR 7.426,-) und der Drei-Zeichen-Domain eth.help für US$ 3.500,- (ca. EUR 2.888,-). Die klassischen generischen Endungen standen nicht so gut wie in den Vorwochen da: ecolabel.net kam als teuerste auf US$ 4.880,- (ca. EUR 4.027,-), expenses.org auf EUR 3.144,-. Interessant ist die Geschichte von assure.net mit jetzt US$ 2.000,- (ca. EUR 1.650,-), die ursprünglich im September 2008 auf US$ 1.500,- (ca. EUR 1.064,-) gekommen war, was sich im Juni 2010 auf US$ 4.000,- (ca. EUR 3.252,-) steigerte, von denen sie nun wieder abfiel. Die vergangene Domain-Handelswoche machte einen guten Eindruck, war aber schwächer als frühere Wochen.

Länderendungen
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kitchen.co – EUR 70.000,-
rail.co – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.420,-)

visiondirect.cn – US$ 19.750,- (ca. EUR 16.296,-)
ixon.cn – EUR 2.000,-

hochzeitstag.de – EUR 17.500,-
kom.de – EUR 10.000,-
mpu-vorbereitung.de – EUR 8.499,-
naturwand.de – EUR 4.999,-
unser-norden.de – EUR 4.500,-
wellbeing.de – EUR 4.000,-
light-performance.de – EUR 3.500,-
sozialinvest.de – EUR 3.500,-
myfeet.de – EUR 3.500,-
social-money.de – EUR 3.000,-
lovecoupons.de – EUR 2.750,-
spsc.de – EUR 2.500,-
homegym24.de – EUR 2.500,-
massamarkt.de – EUR 2.500,-
realmed.de – EUR 2.000,-

bikinis.es – EUR 17.500,-
eni.ch – EUR 15.000,-
toyshop.co.uk – GBP 12.000,- (ca. EUR 13.705,-)
blinds.eu – EUR 5.999,-
u.pe – US$ 5.850,- (ca. EUR 4.827,-)
john.ca – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.126,-)
ape.in – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.713,-)
promise.ai – US$ 4.499,- (ca. EUR 3.712,-)
temus.in – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.888,-)
seo.co.za – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.475,-)
flytten.se – EUR 2.850,-
sniff.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.063,-)
thevault.co.uk – GBP 2.400,- (ca. EUR 2.741,-)
jinko.fr – EUR 2.390,-
seo.li – EUR 2.000,-

Neue Endungen
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noble.app – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.426,-)
eth.help – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.888,-)

Generische Endungen
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ecolabel.net – US$ 4.880,- (ca. EUR 4.027,-)
expenses.org – EUR 3.144,-
zan.net – US$ 3.210,- (ca. EUR 2.649,-)
assure.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.650,-)
lupu.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.650,-)

.com
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arizona.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 288.798,-)
supercharging.com – US$ 50.005,- (ca. EUR 41.261,-)
betify.com – US$ 39.999,- (ca. EUR 33.005,-)
laurabenson.com – US$ 39.888,- (ca. EUR 32.913,-)
greenly.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 21.041,-)
betjet.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.503,-)
photoglobal.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.727,-)
mylantern.com – US$ 12.999,- (ca. EUR 10.726,-)
subirimagenes.com – EUR 10.000,-
ilpt.com – US$ 10.499,- (ca. EUR 8.663,-)
airgram.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 8.169,-)
thepowerofcompassion.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.159,-)
goodmed.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.014,-)
hilex.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.601,-)
interoceanic.com – US$ 7.899,- (ca. EUR 6.518,-)
flowservice.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.189,-)
airpharm.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.189,-)
revitech.com – EUR 5.500,-
gamescan.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.363,-)
mudbusters.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.363,-)
hidrolab.com – EUR 5.250,-
socialspy.com – US$ 6.100,- (ca. EUR 5.033,-)
rsync.com – EUR 5.000,-
ofertitas.com – EUR 5.000,-
boilr.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.951,-)
softbird.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.951,-)
tachtech.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.868,-)
leskin.com – US$ 5.899,- (ca. EUR 4.867,-)
chis.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.621,-)
babalus.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.538,-)
cocoroco.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.538,-)
kindlab.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.538,-)
cloverapp.com – US$ 5.099,- (ca. EUR 4.207,-)
bbbo.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.126,-)
akika.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.126,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, onlinedomain.com, tldinvestors.com

WIPO – DEUTSCHES WEBINAR ZU DIENSTLEISTUNGEN

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) lädt Ende Februar 2021 zu einem Webinar in deutscher Sprache über WIPO-Dienstleistungen und -Initiativen. Thema ist unter anderem das WIPO-Verfahren zur alternativen Streitbeilegung.

Das Webinar findet in der Reihe „Roving Seminars and Webinar on WIPO Services and Initiatives“ am 25. Februar 2021 online statt. Wer danach trachtet, sein Geschäft auch nach Übersee zu bringen und unsicher ist, wie er seine Markenrechte schützen kann, oder wer im Bereich des Schutzes von geistigem Eigentum auf dem aktuellen Stand bleiben will: WIPOs Roving Seminars bieten Werkzeuge, die man zum Schutz eigener Rechte eingedenk der Expansion der eigenen Geschäfte braucht. Das jetzt angekündigte Webinar in deutscher Sprache ist auf lediglich eineinhalb Stunden konzipiert, aber hat es in sich. Es beginnt am Donnerstag, 25. Februar 2021 um 10:00 Uhr. Die Tagesordnung bietet fünf Vorträge von verschiedenen Referentinnen: unter anderem spricht Heike Wollgast zum Thema „WIPO Verfahren zur Alternativen Streitbeilegung: Mediation, Schiedsgerichtsverfahren und Domainnamen“, und Silke Weiss zum Thema „Internationaler Schutz Ihrer Marken, gewerblichen Muster und Modelle und geographischen Angaben mit dem Madrider, dem Haager und dem Lissabonner System“. Es besteht die Möglichkeit zu Fragen, die beantwortet werden. Das Webinar endet mit einer Zusammenfassung.

Das deutsche Webinar aus der Seminarreihe über WIPO-Dienstleistungen und -Initiativen findet online am Donnerstag, 25. Februar 2021, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Teilnehmer werden gebeten, bei der Anmeldung ihren Vor- und Nachnamen so anzugeben, wie er auf der Teilnahmebescheinigung erscheinen soll.

Weitere Informationen und Anmeldung zum Webinar unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2449

Allgemeine Informationen (u.a. technische Voraussetzungen) über die Roving-Seminare und Webinare von WIPO findet man unter:
> https://www.wipo.int/dcea/en/roving_seminars/index.htm

Quelle: wipo.int

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