Domain-Newsletter

Ausgabe #1053 – 04. Februar 2021

Themen: Auktion – Uniregistry versteigert 23 nTLDs! | ICANN – mehr Schutz für .brands gefordert | Neues von .club, .nationwide und .nl | UDRP – Verlierer erstreitet hohe Anwaltsgebühren | MarkMonitor-Studie – Domains immer wichtiger | aff.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 45.050,- | DAVIT – X. Hamburger IT-Rechtstag im Februar 2021

AUKTION – UNIREGISTRY VERSTEIGERT 23 NTLDS!

Die Uni Naming & Registry (UNR) trennt sich von ihrem gesamten Domain-Portfolio: im Rahmen einer auf den 28. April 2021 angesetzten Auktion kommen insgesamt 23 nTLDs der vormals als Uniregistry bekannten Verwalterin unter den Hammer.

Die in Georgetown (Cayman Islands) ansässige UNR, gegründet im Jahr 2010 vom Domain-Investor Frank Schilling, hatte sich 2012 um 54 neue Top Level Domains beworben und dank eines Investments von über US$ 60 Mio. den Zuschlag für 25 von ihnen erhalten. Die zahlenmäßig erfolgreichste ist .link, die aktuell auf rund 160.000 Registrierungen kommt. Für Schilling, der vor Jahren eines der größten privaten Domain-Portfolios hielt, ist jedoch nun die Zeit gekommen, abzukassieren. Nachdem er im Februar 2020 die „domain registrar and marketplace businesses“ von Uniregistry an GoDaddy verkauft hat, folgt nun der Verkauf des Registry-Geschäfts. Am 28. April 2021 versteigert UNR 23 nTLDs im Rahmen einer Ein-Tages-Auktion. Im Einzelnen stehen folgende Domain-Endungen im Schaufenster:

TLD | Startgebot | registrierte Domains

.audio | US$ 500.000,- | 4.700
.blackfriday | US$ 350.000,- | 1.000
.christmas | US$ 350.000,- | 1.600
.click | US$ 1.000.000,- | 38.000
.country | US$ 300.000,- | 1.000
.diet | US$ 500.000,- | 1.400
.flowers | US$ 500.000,- | 1.100
.game | US$ 3.500.000,- | 2.200
.guitars | US$ 250.000,- | 800
.help | US$ 1.300.000,- | 17.600
.hiphop | US$ 250.000,- | 500
.hiv | US$ 0,- | 300
.hosting | US$ 1.000.000,- | 3.200
.juegos | US$ 0,- | 500
.link | US$ 3.000.000,- | 159.000
.llp | US$ 0,- | 0
.lol | US$ 500.000,- | 11.000
.mom | US$ 500.000,- | 2.800
.photo | US$ 1.300.000,- | 18.000
.pics | US$ 500.000,- | 5.800
.property | US$ 850.000,- | 2.900
.sexy | US$ 570.000,- | 5.900
.tattoo | US$ 150.000,- | 1.600

Veranstaltet wird die Auktion von Innovative Auctions. Das Auktionshaus war bereit von ICANN damit beauftragt worden, Domain-Endungen im Rahmen der „auction of last resort“ zu versteigern. UNR begründet den Schritt damit, sich in Zukunft auf die Dienstleistungen als Back-End-Provider für Registries und die Rechteschutzabteilung konzentrieren zu wollen. Als potentielle Interessenten gelten unter anderem Donuts und Radix, aber auch die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. und Amazon Registry Services Inc. dürften zumindest ebenso eine Teilnahme prüfen, ebenso wie XYZ.COM LLC. Die Uniregistry-Gründer selbst werden um keine der Endungen mitbieten.

„The biggest problem is that for the last year nobody has been able to get together due to COVID and that has made many folks feel more insecure and perhaps vulnerable – but this industry has been one of the truly bright spots“, erklärte Schilling im Blog von domaininvesting.com. Ob es ihm gelingt, davon auch andere zu überzeugen, werden wir spätestens Anfang Mai 2021 wissen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://auction.link/

Quelle: auction.link, eigene Recherche

ICANN – MEHR SCHUTZ FÜR .BRANDS GEFORDERT

Von der Reform des Einführungsverfahrens für neue Top Level Domains sollen auch .brands profitieren: auf Empfehlung der von ICANN eingesetzten „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ soll eine Umgehung von Rechteschutzverfahren in Zukunft erschwert werden.

Vergangene Woche hatten wir über die millionenschwere Lücke im Einführungsverfahren berichtet, die nach den Empfehlungen der „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ geschlossen werden muss, um Spekulationen durch nTLD-Auktionen zu verhindern. Parallel zu diesem am 20. Januar 2021 veröffentlichten, 400 Seiten starken Schlussbericht liegt nun auch der „Phase 1 Final Report on the Review of All Rights Protection Mechanisms in All gTLDs Policy Development Process“ vor, der sich auf 151 Seiten mit den Rechteschutzverfahren im Rahmen des nTLD-Einführungsprogramms befasst. Davon kennt das Programm insbesondere vier: das Uniform Rapid Suspension System (URS), das Trademark Clearinghouse (TMCH), die „Sunrise and Trademark Claims services offered through the TMCH“ und das Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (TM-PDDRP). Zu letzterem gehören das Registration Restrictions Dispute Resolution Procedure (RRDRP), das Public Interest Commitments Dispute Resolution Procedure (PIC-DRP) und das Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (TM-PDDRP); keines dieses Verfahren hat in der Praxis jedoch größere Bedeutung.

Das gilt mitnichten für eine Reformempfehlung, von der nach Recherchen des Domain-Bloggers Kevin Murphy vor allem .brands, also Markenendungen profitieren sollen. In der „Sunrise Final Recommendation #1“ schlägt die Arbeitsgruppe eine Regelung vor, die es Registries über eine Regelung im Registry Agreement deutlich erschweren soll, die Rechteschutzverfahren durch eigene Regelungen zu umgehen. In der Praxis zielt das darauf ab, die Zeichen berühmter Marken auf Listen mit reservierten oder Premium-Domains zu setzen, so dass den Markeninhabern eine Registrierung in der Sunrise-Period gar nicht und später nur zu erhöhten Gebühren möglich ist. So soll .top von Facebook für die Domain facebook.top US$ 30.000,- verlangt haben, während man bei .feedback zahlreiche Markendomains gleich selbst für sich registriert hat. Auch .sucks steht unter dem Verdacht, Markenunternehmen mit Sunrise-Gebühren von US$ 1.999,- zur Kasse gebeten zu haben, wenn diese ihre Domain-Namen präventiv registrieren wollten. Verhindern soll das in Zukunft eine neue Regelung „stating that a Registry Operator shall not operate its TLD in such a way as to have the effect of intentionally circumventing the mandatory RPMs imposed by ICANN or restricting brand owners’ reasonable use of the Sunrise RPM.“

Ob sich diese Klausel am Ende auch im Bewerberhandbuch wiederfindet, ist noch offen. Nachdem die Generic Names Supporting Organization (GNSO) diesen Schlussbericht verabschiedet hat, liegt der Ball nun im Feld des ICANN Board of Directors. Dort kann man sich den Empfehlungen anschließen, aber auch eine erneute Prüfung veranlassen oder eigene Formulierungen erarbeiten. Ein fixes Datum, bis wann auch diese Prüfung abgeschlossen ist, gibt es derzeit nicht.

Den Bericht „Phase 1 Final Report on the Review of All Rights Protection Mechanisms in All gTLDs Policy Development Process“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2435

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CLUB, .NATIONWIDE UND .NL

Auch im neuen Jahr verabschieden sich .brands: mit .nationwide und .onyourside verlassen zwei weitere Endungen das Domain Name System. Derweil gerät .club unter Generalverdacht, während die holländische .nl mit einer neuen Landing-Page um Vertrauen wirbt – hier unsere Kurznews.

Im Windschatten der allgemeinen Aufregung um die App Clubhouse droht die Top Level Domain .club erheblichen Schaden zu nehmen. Das US-Sicherheitsunternehmen Malwarebytes, bekannt unter anderem für seine kostenlose Browser-Erweiterung „Browser Guard“, schützt Nutzer beim Aufruf einer Website mit .club-Domain ab sofort mit einer eigens zwischengeschalteten Warnseite. Beim Aufruf erhält der Nutzer die Mitteilung „Website blocked due to a suspicious top-level domain (TLD)“; damit stellt Malwarebytes praktisch alle 1,1 Mio. .club-Domains unter Generalverdacht. Die Nutzer können die Sperre zwar mit einem Klick umgehen, jedoch rät Malwarebytes davon ab: „we strongly recommend you do not continue.“ Begründet wird diese drastische Maßnahme damit, dass .club verstärkt für Phishing- und Scam-Angebote genutzt werde. Bisher ist .club allerdings nicht durch ein überdurchschnittliches Maß an Missbrauch aufgefallen. Nach bisher unbestätigten Meldungen sind auch .top und .xyz in das Visier von Malwarebytes geraten.

Die Nationwide Mutual Insurance Company, ein US-amerikanisches Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Columbus (US-Bundesstaat Ohio), trennt sich von seinen Markenendungen .nationwide und .onyourside. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2020 kündigte das Unternehmen beide Registry-Verträge mit ICANN und berief sich, wie zahlreiche andere .brands zuvor, auf die Sektion 4.4 b) des Registry-Agreements (RA), die eine jederzeitige ordentliche Kündigung bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Eine weitere Begründung gab die Registry nicht an, bat ICANN aber, beide Endung nicht anderweitig zu vergeben; dem hat ICANN bereits vorläufig entsprochen. Das Bedauern der Internetnutzer wird sich in Grenzen halten: unter beiden Domain-Endungen zusammen sind aktuell nur zehn Domains registriert.

Die .nl-Verwalterin SIDN hat eine Landing-Page für abgeschaltete Domains eingerichtet. Damit will SIDN ein häufig vorkommendes praktisches Problem lösen. Mit der Abschaltung ist eine Domain nicht mehr erreichbar, ohne dass die Nutzer jedoch wissen, warum. Das ist vor allen dann mißlich, wenn die Abschaltung in Abstimmung mit dem National Internet Fraud Desk der niederländischen Polizei erfolgt, um kriminelles Verhalten zu unterbinden. Künftig erfahren die Nutzer über die Landing-Page, dass sie unter Umständen Opfer von Cyberkriminellen geworden sind; laut SIDN kommt es zur Abschaltung von tausenden solcher Adressen im Jahr. „Fake webshops and other forms of internet crime are multiplying at an alarming rate“, so Gijs van der Linden, Leiter des National Internet Fraud Desk. Auch wenn die neue Landing-Page die Sicherheit nicht unmittelbar verbessert, so steigere sie zumindest das Problembewusstsein. „If something seems too good to be true, it probably is.“, merkt Chiel van Spaandonk, Missbrauchsexperte bei SIDN, an.

Quelle: forbes.com, icann.org, sidn.nl

UDRP – VERLIERER ERSTREITET HOHE ANWALTSGEBÜHREN

Der UDRP-Streit um die beiden Domains lottostore.com und lotto works.com wandelte sich für die erfolgreiche Lotto Sport Italia zum teuren Pyrrhussieg. Der Gegner gab sich mit dem Ausgang des WIPO-Verfahrens nicht zufrieden, ging zu den US-Zivilgerichten und erwirkte einen Anspruch auf US$ 236.752,50 für seine Anwaltskosten.

Der italienische Sportbekleidungshersteller Lotto Sport Italia S.p.A. hatte ein UDRP-Verfahren gegen den Kanadier David Dent, der in die Glücksspielindustrie involviert ist, gewonnen. Lotto Sport Italia hatte seine Markenrechte durch die Domains lot tostore.com und lottoworks.com verletzt gesehen und das UDRP-Verfahren angestrengt. Die Domains waren jeweils älter als die internationale und die EU-Marke von Lotto Sport Italia. Nichtsdestotrotz war man erfolgreich: die als Entscheiderin eingesetzte irische IT-Rechtsspezialistin mit Sitz in Hong Kong Gabriela Kennedy bestätigte alle drei Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens, wies den Antrag auf Reverse Domain Name Hijacking von Dent zurück und entschied auf Übertragung der Domains (WIPO Case No. D2016-2532).

Dagegen wehrte sich Dent mit einem Zivilverfahren vor dem für bei GoDaddy registrierte Domains zuständigen United States District Court District Of Arizona. Vertreten von der Anwaltskanzlei Schmeiser, Olsen & Watts LLP und mit Unterstützung von Domain-Anwalt John Berryhill beantragte Dent mit Schriftsatz vom 03. März 2017 unter anderem die Feststellung, dass die Registrierung, Inhaberschaft und Nutzung der Domains lottostore.com und lottoworks.com durch den Kläger (Dent) rechtens und ordnungsgemäß ist und die Rechte der Beklagten (Lotto Sport Italia) nicht verletzt, und dass die Beklagte die entstandenen Anwaltskosten zu tragen hat. Mit dieser Klage war Dent im Wesentlichen erfolgreich. Zwei der insgesamt fünf Anträge wurde mit Verfügung vom 12. Februar 2018 nicht entsprochen: so wurde ihm kein Schadensersatz wegen Gewinnausfall zugesprochen, und der Antrag auf Feststellung von unerlaubter Einmischung und Betrug auf Seiten der Beklagten nicht bestätigt.

Der District Court von Arizona, nachdem er zuvor bereits über die anderen Anträge des Klägers entschieden hatte, entschied noch über die Anwaltskosten (Verfügung vom 25.01.2021, No. CV-17-00651-PHX-DMF). Anwaltskosten des Gegners werden nur in außergewöhnlichen Fällen der unterlegenen Partei auferlegt. Die Parteien stritten hier nurmehr über die Frage, ob ein außergewöhnlicher Fall und unter dem Gesichtspunkt welcher Präzedenzentscheidung er vorliegt. Dabei wurden Aspekte des Sachverhalts deutlich, die im UDRP-Verfahren nicht thematisiert worden waren. So hatte die nunmehrige Beklagte das UDRP-Verfahren eingeleitet, unmittelbar nachdem der Kläger die beiden Domains lottostore.com und lottoworks.com gekauft hatte. GoDaddy sperrte daraufhin den Zugriff auf die Domains, so dass der Kläger an den von den Vorinhabern vorgenommenen Weiterleitungen nichts ändern konnte. In der Folge wies eine Domain auf eine Pay-per-Click Seite, die Links zu Websites mit Produkten der Beklagten anzeigte. Die andere Domain war ohne Inhalte, stand aber zum Verkauf. So konnte sich der Kläger nicht gegen den Vorwurf, Cybersquatter zu sein, wehren. Deutlich wurde unter anderem auch, dass der Kläger, der in der Glücksspielindustrie tätig ist, ein Projekt für Glücksspielangebote entwickelte und die Domain-Namen zu dessen Umsetzung gekauft hatte. Das Projekt war aber noch nicht fortgeschritten und wurde deshalb in der UDRP-Entscheidung als nicht ausreichend für ein ordentliches Angebot von Waren und Dienstleistungen angesehen.

Der Kläger sah aufgrund dieser und anderer Punkte für sich einen außergewöhnlichen Markenrechtsfall, der nach dem in Rechtsstreiten nach dem Lanham-Act anwendbaren „Octane Standard“ rechtfertigt, dass die Anwaltsgebühren und Kosten von der unterlegenen Partei zu tragen sind, ohne die Last, Bösgläubigkeit oder Fehlverhalten des Gegners im Rechtsstreit nachzuweisen. Das Gericht bestätigte dies und orientierte sich dabei am AirFX-Streit, der sehr ähnlich gelagert war. Es nahm aber auch die Argumente der Beklagten auf, soweit sie die Kostenverteilung betraf, weil nicht alle Anträge des Klägers durchgegangen waren. So stellte sich noch die Frage der Angemessenheit der Anwaltskosten, die der Kläger in Höhe von US$ 243.991,50 geltend machte. Der Lanham-Act erlaube den Zuspruch vernünftiger Anwaltskosten an die überlegene Partei in einem außergewöhnlichen Fall (15 U.S.C § 1117(a)). Die Höhe der unterschiedlich, je nach Bearbeiter, angesetzten Stundensätze erwiesen sich für das Gericht als angemessen. Unter Abzug der Kosten, die für die beiden abgewiesenen Anträge entstanden sind, kam das Gericht auf insgesamt US$ 236.752,50, die die Beklagte dem Kläger für entstandene Anwaltskosten zahlen müsse.

Diese Entscheidung sollte die Sinne von Beschwerdeführern in UDRP-Verfahren schärfen, alle Implikationen eines solchen Markenstreits abzuwägen und sich genau über den potentiellen Gegner zu informieren. Unter – zugegeben seltenen – Umständen kann sich ein UDRP-Verfahren tatsächlich zum Pyrrhussieg wandeln.

Die UDRP-Entscheidung über die Domains lottostore.com und lottoworks.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2436

Die Klageschrift von David Dent finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2437

Die Kostenentscheidung des United States District Court District Of Arizona finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2438

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, domainnamewire.com,

MARKMONITOR-STUDIE – DOMAINS IMMER WICHTIGER

Zum zweiten Mal legt MarkMonitor Inc., US-Spezialist für den Online-Markenschutz, eine Studie zu Markenunternehmen vor und stellt darin die wachsende Rolle von Domains als „Intellectual Property“ fest.

Hatte die von MarkMonitor für die Umfrage beauftragte Vitreous World bei der Studie vom vergangenen Jahr noch 700 IT-, Rechts- und Marketing-Entscheider aus einem vielfältigen Querschnitt von Branchen rund um den Globus befragt, so waren es für die aktuelle Studie ganze 1.100 Entscheider. Im Ergebnis schälte sich dabei heraus, dass die Domain-Portfolien größer geworden sind, die Cyberangriffe zugenommen haben und damit die Frage der Sicherheit zur größten Herausforderung geworden ist. Die eigenen Marken zu schützen, sei nun der treibende Faktor hinter den Domain-Strategien der Unternehmen, die die Sache proaktiv angehen. Ganz nebenbei zeigte sich, dass mittlerweile die neuen Endungen besser angenommen werden.

Im Detail bedeutet das: wiesen 2019 56 Prozent der Unternehmen ein Portfolio von unter 100 Domains auf, so waren es 2020 nur rund 37 Prozent. Deutlich stieg die Anzahl von Portfolien mit 250 bis 500 und 501 bis 1.000 Domains an, die von ca. 8 Prozent auf 16 Prozent bzw. ca. 7 Prozent auf 14 Prozent sich jeweils verdoppelten. Die Angriffe auf Domains wirkten sich verstärkt auf das Vertrauen der Kunden aus. Andere Effekte wie Datenverlust, Gewinnverlust oder Verlust der Reputation verringerten sich gegenüber dem Vorjahr etwas oder blieben gleich. Fragen der Sicherheit obliegen dabei ganz überwiegend der IT (zu 60 Prozent), doch werden Rechtsabteilungen etwas öfter mit eingebunden. Höhere Sicherheit ergibt sich vor allem durch verstärkte Zwei-Faktor-Authentifizierung, Registry Locks und Name Server Beobachtung. Das erhöhte Bewusstsein für den Wert von Domains wirkt sich auf die strategische Ausrichtung des Domain-Managements aus. 78 Prozent der befragten Unternehmen haben erkannt, dass Domains ein wichtiger Teil ihres IP-Portfolios sind. Zum Teil werden sie sogar wichtiger genommen als Marken selbst. Mit alledem geht einher, dass die Ausgaben für Domains insgesamt gestiegen sind. Reichten im Vorjahr (2019) für knapp 40 Prozent der Unternehmen Beträge bis US$ 10.000,- für Domain-Namen aus, so sind es jetzt nur mehr ca. 28 Prozent der Unternehmen. Im Ausgabenbereich zwischen US$ 25.000,- und US$ 50.000,- hingegen stieg die Anzahl der befragten Unternehmen von knapp 20 Prozent auf über 30 Prozent. Auch bei höheren Ausgaben hat sich die Zahl der Unternehmen leicht erhöht.

Dies ist nur ein Teil der aufschlussreichen Informationen, die die aktuelle MarkMonitor-Studie „2021 Global Business Survey: The growing role of domains in IP“ vermittelt. Die 17-seitige PDF erhält man bei MarkMonitor, nachdem man Angaben zur Person, zur Stellung im Unternehmen und Kontaktdaten abgegeben hat. Es lohnt sich, diesen Einblick in den Umgang anderer Unternehmen mit ihren Domains zu verschaffen.

Die Studie „2021 Global Business Survey: The growing role of domains in IP“ bekommen Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2439

Quelle: MarkMonitor, eigene Recherche

AFF.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 45.050,-

Die vergangene Domain-Handelswoche führt die Drei-Zeichen-Domain aaf.com mit ihrem Preis von US$ 45.050,- (ca. EUR 37.123,-) an, die ein wenig Geschichte aufweist. Die Preise waren insgesamt ruhig.

Mit aaf.com, die den Preis von US$ 45.050,- (ca. EUR 37.123,-) erzielte, steht diese Domain an erster Stelle dieser Woche, doch ist sie eigentlich ein Verlierer. Sie gehörte der Alliance of American Football (AAF), die 2019 pleite ging. Kürzlich lief die Domain aus, und diverse Anbieter bemühten sich darum, die Domain aufzufangen und zu auktionieren. Erfolgreich war DropCatch, bei deren Auktion die Domain aaf.com am 10. Januar 2020 das Höchstgebot von US$ 80.150,- erzielte. Das war wohl ein paar Nummern zu hoch für den Höchstbietenden: er zahlte nicht. Deshalb wurde die Domain erneut auktioniert und ging jetzt für das Gebot von US$ 45.050,- (ca. EUR 37.123,-) an den Bieter „habana“. Besser kümmerte sich ein Domain Broker um bettercare.com, die US$ 30.000,- (ca. EUR 24.721,-) erzielte. Die Drei-Zeichen-Domain lgw.com erzielte ordentliche US$ 26.500,- (ca. EUR 21.837,-). Erwähnenswert ist noch die in anderen Preisregionen spielende Domain illig.com mit den jetzt erzielten EUR 6.500,-, die noch vor einem Jahr lediglich US$ 2.411,- (damals ca. EUR 2.153,-) eingebracht hatte.

Unter den Länderendungen steht mit invest.es zum Preis von EUR 11.000,- eine spanische Domain vorne. Ihr folgte die deutsche ffp2.de mit rasanten EUR 10.000,-, die eine deutliche Preissteigerung gegenüber den EUR 3.800,- vom Mai 2020 darstellen. Darauf folgte das deutsche ticketcenter.de zu EUR 7.150,-. Alsdann schaltete sich die französische nobel.fr mit EUR 7.000,- ein, die tatsächlich seit September 2009, als sie noch EUR 3.500,- gekostet hatte, nobler geworden ist.

Die neuen generischen Endungen sind diesmal nicht vertreten. Dafür bieten die klassischen generischen Endungen eine Verbesserung: sin.net steht mit US$ 20.000,- (ca. EUR 16.481,-) besser da als mit US$ 16.587,- (ca. EUR 12.378,-) vom Februar 2013. Die Drei-Zeichen-Domain mux.org kommt auf US$ 12.999,- (ca. EUR 10.712,-), und die Vier-Zeichen-Domain hlff.org begnügte sich mit US$ 4.999,- (ca. EUR 4.119,-). Alles in allem war die Woche nicht prickelnd, aber auch nicht ganz von der Hand zu weisen.

Länderendungen
————–

invest.es – EUR 11.000,-

ffp2.de – EUR 10.000,-
ticketcenter.de – EUR 7.150,-
solita.de – EUR 4.500,-
levantis.de – EUR 4.150,-
mt-group.de – EUR 3.500,-
smartblinds.de – EUR 3.500,-
easy-med.de – EUR 3.500,-
smart4life.de – EUR 3.500,-
taschenheld.de – EUR 3.500,-
qualitylife.de – EUR 3.253,-
irent.de – EUR 3.000,-
camperbus.de – EUR 2.499,-
metallwerk.de – EUR 2.200,-
auszubildender.de – EUR 2.000,-

nobel.fr – EUR 7.000,-
moveworks.in – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.779,-)
skycloud.in – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.532,-)
radancy.eu – EUR 5.000,-
tn.se – EUR 5.000,-
radancy.us – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.120,-)
metals.co – EUR 4.116,-
jammy.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.385,-)
bitpanda.pl – EUR 2.750,-
lmt.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.060,-)
airportsindia.org.in – US$ 2.199,- (ca. EUR 1.812,-)

Generische Endungen
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sin.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.481,-)
mux.org – US$ 12.999,- (ca. EUR 10.712,-)
hlff.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.119,-)

.com
—–

aaf.com – US$ 45.050,- (ca. EUR 37.123,-)
bettercare.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.721,-)
lgw.com – US$ 26.500,- (ca. EUR 21.837,-)
golfnews.com – EUR 15.000,-
betbuy.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.361,-)
seagreen.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.713,-)
celebrityagent.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 10.383,-)
comunit.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.889,-)
peached.com – US$ 9.618,- (ca. EUR 7.926,-)
marbled.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.592,-)
ipmed.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.592,-)
tevio.com – US$ 7.950,- (ca. EUR 6.551,-)
junited.com – EUR 7.800,-
carefi.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.345,-)
blasty.com – US$ 7.420,- (ca. EUR 6.114,-)
illig.com – EUR 6.500,-
binanceus.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.779,-)
malawigold.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.532,-)
s-ray.com – US$ 5.395,- (ca. EUR 4.446,-)
bussimulator.com – US$ 5.300,- (ca. EUR 4.367,-)
gangland.com – EUR 4.888,-
evolvesummit.com – US$ 4.880,- (ca. EUR 4.021,-)
42dot.com – EUR 4.800,-
linkstack.com – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.955,-)
campella.com – EUR 4.500,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, namebio.com, domaingang.com

DAVIT – X. HAMBURGER IT-RECHTSTAG IM FEBRUAR 2021

DAVIT, die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, veranstaltet zusammen mit dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) und mit Unterstützung des Verlages Wolters Kluwer am 19. Februar 2021 den X. Hamburger IT-Rechtstag.

Der Jubiläums-IT-Rechtstag in Hamburg findet – wie zu erwarten – nur virtuell statt. Die Agenda für den 10. Hamburger IT-Rechtstag hat es gleichwohl in sich. So treffen sich die Teilnehmer bereits um 08:30 Uhr am 19. Februar 2021 zum Begrüßungskaffee (für den jeder selbst sorgen muss), ehe es um 08:45 Uhr mit der Begrüßung der Teilnehmer durch Rechtsanwalt Florian König, seinem Blick auf „10 Jahre HHITRT“ und Neuigkeiten aus der DAVIT losgeht. Es meldet sich danach die Justizsenatorin Anna Gallina und, für die Teilnehmer_innen, Rechtsanwältin Ines Hilpert-Kruck. Ab 09:30 Uhr geht es dann in Medias Res: „Typische Probleme im IT-/Urheberrechtsprozess“, „AI and the future of work“ und „Technikrecht im Corpus iuris civil v. 1527 n.Chr.“ stehen auf dem Programm. Thomas Hoeren zeigt „IT-Recht at it’s best“ und der Arbeitstag endet – hoffentlich – mit Aktuellem von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, die noch nicht zugesagt hat.

Der X. Hamburger IT-Rechtstag findet am Freitag, den 19. Februar 2021 von 08:30 bis 18:30 Uhr online statt. Bereits am Vorabend gibt es ein „Get Together“, allerdings nicht in der Form der traditionellen Barkassen-Fahrt, sondern als Online-Kamingespräch mit VorsRiLG Harder (ZK15 Landgericht Hamburg), das am 18. Februar 2021 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr stattfindet. Bei bestätigter Teilnahme am Kamingespräch können 2 FAO-Stunden absolviert werden. Für die Teilnahme am IT-Rechtstag gibt es 8 FAO-Stunden, sodass Teilnehmer auf insgesamt 10 Std. gemäß FAO kommen können.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/10-hamburger-it-rechtstag/

Quelle: davit.de

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