Domain-Newsletter

Ausgabe #1052 – 28. Januar 2021

Themen: Übernahme – Ethos Capital schluckt Donuts! | nTLDs – ICANN schließt teure Auktionslücke | TLDs – Neues von .at, .cd und .sl | icrm.com – UDRP-Streit um eine Abkürzung | UDRP – Die domainerfreundlichen Panelisten 2020 | speechify.com – Gesprochenes für US$ 75.000,- | ICANN – 70. Meeting findet nur virtuell statt

ÜBERNAHME – ETHOS CAPITAL SCHLUCKT DONUTS!

Vor wenigen Wochen noch wegen der Übernahme von Afilias in den Schlagzeilen, wird Donuts Inc. nun selbst geschluckt: Ethos Capital, gescheiterter Bewerber um .org, hat die Mehrheit an der mit 239 verwalteten Domains weltgrößten nTLD-Registry übernommen.

Viel an Informationen zu der Übernahme liegt bisher nicht vor, denn mehr als eine dürre Erklärung auf der eigenen Website hat Ethos Capital bisher nicht veröffentlicht. Dort verkünden Erik Brooks und Fadi Chehadé: „As Co-CEOs of Ethos Capital, LLC (“Ethos Capital”), we are happy to announce that Ethos Capital has decided to increase its stake in Donuts Inc. (“Donuts”) by agreeing to acquire a controlling interest in the company. Donuts is an outstanding business and leader in their industry. We are excited to partner with the very capable team at Donuts and support their commitment to reliability, security and stability. Ethos Capital was founded on the principle that operating expertise is mission critical to making sound investment decisions and adding value to portfolio companies.“ Veröffentlicht wurde diese Erklärung am 22. Januar 2021, Angaben zum Kaufpreis liegen bisher nicht vor.

Auch zu Ethos Capital, einer im Jahr 2019 gegründeten Private Equity Investmentgesellschaft, sind Informationen bisher spärlich gesät. Bekannt ist, dass man mittlerweile ein Team von über 20 Mitarbeitern beschäftigt. Am bekanntesten ist Chehadé, der von 2012 bis 2016 als CEO von ICANN fungierte. Öffentliche Bekanntheit erlangte Ethos Capital Ende 2019, als man für US$ 1,135 Mrd., umgerechnet also knapp EUR 1,026 Mrd., die Gesellschaftsanteile an der Public Interest Registry (PIR) und damit die Rechte an .org von der gemeinnützigen Internet Society (ISOC) erwerben wollte. Im Mai 2020 platzte der Deal jedoch, nachdem ICANN dem „change of control“ die Zustimmung versagte. Die Begründung las sich wie eine Klatsche für Ethos Capital; der Finanzinvestor habe „no meaningful plan to protect or serve the .ORG community“. Ob ICANN sich nun auch gegen die Übernahme von Donuts stellt, bleibt abzuwarten; öffentliche Äußerungen gibt es dazu bisher ebenfalls nicht.

Für Brooks und Chehadé schließt sich damit ein Kreis. In ihrer gemeinsamen Zeit bei der Investmentgesellschaft Abry Partners hatten sie 2018 die Übernahme von Donuts vorangetrieben; von dort verkauft Abry Partners diese Beteiligung weiter an Ethos Capital. Wer aktuell die weiteren Gesellschaftsanteile an Donuts hält, ist öffentlich nicht bekannt; mit Adams Street Partners, Austin Ventures, Generation Partners oder Stahurricane, die aktuell von Donuts als „Gründer/Investoren“ genannt werden, dürfte es sich aber wohl ebenfalls um Finanzinvestoren handeln.

Die Mitteilung von Ethos Capital finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2431

Quelle: ethoscapital.com, eigene Recherche

NTLDS – ICANN SCHLIESST TEURE AUKTIONSLÜCKE

Eine millionenschwere Lücke im System der Einführung neuer Top Level Domains hat die „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ ausgemacht: um Spekulation durch Auktion zu verhindern, soll das System der „auctions of last resort“ reformiert werden.

Seit Dezember 2015 arbeitet die von ICANN eingesetzte Arbeitsgruppe daran, die Ergebnisse der nTLD-Einführungsrunde aus dem Jahr 2012 auszuwerten, Schwachstellen aufzudecken und konkrete Verbesserungen für künftige Runden zu empfehlen. Am 20. Januar 2021 hat sie nun ihren 400 Seiten starken Schlussbericht bei der Generic Names Supporting Organization (GNSO) eingereicht. Im Mittelpunkt stehen 41 „Topics“, die sich mit den verschiedenen Themen und Phasen der Einführung befassen und jeweils eine Empfehlung beinhalten. Dazu gehört beispielsweise die bereits öffentlich diskutierte Einrichtung eines „Standing Predictability Implementation Review Team (SPIRT)“, das nachträgliche Änderungen am Einführungsprogramm prüfen und so transparent und vorhersehbar machen soll. Auch am Runden-Modell will man festhalten, also kein zeitlich unbegrenztes Bewerbungsfenster öffnen. Neu ist, dass bestimmten Arten von TLDs wie .brands oder geographischen Begriffen unterschiedliche Behandlung zu Teil werden soll. Zudem empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass die Endfassung des Bewerberhandbuchs (mindestens) vier Monate vor dem Beginn einer Bewerbungsrunde veröffentlicht werden muss.

Doch während sich in zahlreichen „Topics“ eine einvernehmliche Lösung abzeichnet, dürften die „auctions of last resort“ noch für erhebliche Diskussionen sorgen. Der Arbeitsgruppe war aufgefallen, dass sich einige Bewerber um zahlreiche nTLDs beworben hatten und so Konkurrenten dazu zwangen, sich die Teilnahme am nTLD-Programm entweder durch private Auktionen oder später durch von ICANN veranlasste „auctions of last resort“ teuer abzukaufen. Die Minds + Machines Group Limited etwa soll auf diesem Weg Einnahmen in Millionenhöhe erzielt haben. Daher fürchtet man, dass potentielle Nachahmer auf den Plan gerufen werden. Verhindern soll das eine neue Regelung, die Rechtsmissbrauch vorbeugen soll: „Applications must be submitted with a bona fide (“good faith”) intention to operate the gTLD. Applicants must affirmatively attest to a bona fide intention to operate the gTLD clause for all applications that they submit“. Als mögliche Faktoren für fehlendes „good faith“ gilt eine hohe Anzahl an eingereichten nTLD-Bewerbungen, wie viele hiervon in privaten Auktionen zurückgezogen wurden oder wie rasch eine erfolgreiche Bewerbung zur Einführung der nTLD führt; letzteres schließt also auch eine nachträgliche Prüfung nicht aus. Verletzungen sollen mit finanziellen Vertragsstrafen oder einem Ausschluss aus künftigen nTLD-Runden geahndet werden können. Allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen; es wird darüber hinaus ausserdem ein Verbot privater Auktionen oder ein völlig neues Auktionsmodell diskutiert, bei dem alle Gebote versiegelt abgegeben werden; der Höchstbietende zahlt dann den Betrag, den der Zweitplatzierten geboten hatte („second-price auction“).

Der Schlussbericht liegt nun der GNSO zur Prüfung vor. Wird er freigegeben, muss das ICANN Board of Directors über das weitere Vorgehen entscheiden. Mit raschen Entscheidungen ist jedoch nicht zu rechnen. Derzeit geht man davon aus, dass potentielle Bewerber frühestens im Jahr 2023 Gelegenheit haben werden, sich um neue Domain-Endungen zu bewerben.

Den Schlussbericht finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2430

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .CD UND .SL

Das war knapp: eine ausgelaufene Domain hätte bei der Demokratischen Republik Kongo fast die Tür für Cyberkriminelle sperrangelweit geöffnet. Derweil wirbt .at anschaulich für mehr Sicherheit, während Somaliland auf ccTLD-Sharing drängt – hier unsere Kurznews.

Die .at-Verwalterin Nic.at hat ein Erklärvideo veröffentlicht, in dem auch technischen Laien verständlich erklärt wird, welche Schutzmaßnahmen rund um eine Domain getroffen werden können. Am praxisrelevanten Beispiel einer Autoversicherung zeigt die Registry die Sicherheitsprodukte Security Lock, DNSSEC sowie RcodeZero DNS an. Beim Security Lock muss der Domain-Inhaber jede Änderung an der .at-Domain direkt bei Nic.at zusätzlich mit einem Passwort autorisieren. DNSSEC garantiert die Echtheit (Authentizität) und Vollständigkeit (Integrität) von DNS-Antworten, stellt also sicher, dass die Nutzer nicht unbemerkt umgeleitet werden. RcodeZero DNS schließlich stellt sicher, dass weltweit verteilte Nameserver unter ein und derselben IP-Adresse erreichbar sind, bringt also unter anderem kürzere Antwortzeiten. Das Video ist ab sofort kostenlos abrufbar.

Die Demokratische Republik Kongo (vormals Zaire) ist nur knapp einer Katastrophe im Betrieb der offiziellen Länderendung .cd entkommen. Wie der Hacker Fredrik Almroth berichtet, war ihm Ende 2020 bei einer Analyse von NS-Einträgen aufgefallen, dass sich die Domain scpt-network.com im „Redemption“-Status befand, also ausgelaufen war. Das Problem dabei: diese Domain steuert einen von zwei Name-Servern für die Länderendung .cd; wer diese Domain kontrolliert, hätte daher den Traffic auf eine ihm genehme Website umlenken können. Um das zu verhindern, registrierte Almroth am 30. Dezember 2020 die Domain scpt-network.com auf sich selbst; am 07. Januar 2021 informierte er die .cd-Registry, um die Domain zurückzuübertragen. Unklar ist, ob dieser Schritt bereits vollzogen ist; Missbrauch ist aber vorläufig ausgeschlossen. Inhaber von .cd-Domains sollten gleichwohl prüfen, ob die Domain zum gewünschten Ziel leitet.

Die von keinem Land anerkannte Republik Somaliland ist nach einem Bericht des „Somaliland Chronicle“ beim afrikanischen Nachbarn Sierra Leone vorstellig geworden, um eine geschäftliche Partnerschaft beim Betrieb der Top Level Domain .sl zu erreichen. Somaliland ist eine völkerrechtlich zu Somalia gehörende autonome Region; am 18. Mai 1991 erklärte man sich für unabhängig, als die somalische Regierung gestürzt worden war und der Bürgerkrieg in Somalia eskalierte. International wird Somaliland jedoch nicht anerkannt. Um diese Anerkennung voranzutreiben, soll sich der Technologie- und Telekommunikationsminister Dr. Abdiweli Soufi Jibril am 21. Januar 2021 an seinen Kollegen in Sierra Leone gewandt und um einen Letter of Intent gebeten haben, um gemeinsam von .sl zu profitieren. Erwähnt wird eine „commercial partnership“, ohne jedoch näher zu erläutern, was darunter zu verstehen ist. Sierra Leone hat auf die Bitte öffentlich noch nicht reagiert. Es scheint jedoch nicht ausgeschlossen, dass man sich damit näher befasst, da .sl bisher ein Schattendasein fristet – die letzte aktuelle Nachricht der .sl-Registry AFcom stammt aus dem April 2008.

Das Erklärvideo von Nic.at finden Sie unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=xYjTgOenOsk

Den Blog-Artikel von Fredrik Almroth finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2429

Quelle: nic.at, detectify.com, somalilandchronicle.com

ICRM.COM – UDRP-STREIT UM EINE ABKÜRZUNG

Der Anbieter eines CRM-Systems sah seine Markenrechte durch die Domain icrm.com verletzt. Kurz nachdem die Marke des CRM-Anbieters eingetragen worden war, ersteigerte der Domain-Inhaber die Domain auf einer Auktion. Die Entscheidung im UDRP-Verfahren erging beim CAC.

Die iEnterprises Holdings LLC ist ein Anbieter eines CRM (customer relationship management)-Systems. Sie sieht ihre seit Juni 2018 beim US-Markenamt eingetragene und zuvor seit Januar 1997 genutzte Marke „ICRM“ durch die Domain icrm.com verletzt. Inhaber der Domain ist ein Domain-Investor, der die bereits im Oktober 1995 registrierte Domain icrm.com am 08. Dezember 2018 bei einer Auktion erstanden hat. iEnterprises trat zwei Mal an den Domain-Inhaber heran, um die Domain zu kaufen, war jedoch nicht bereit, den geforderten Betrag dafür zu zahlen. Schließlich startete sie ein UDRP-Verfahren vor dem Tschechischen Streitbeilegungsgericht (CAC). Die Beschwerdeführerin trug vor, der Gegner habe den Begriff „iCRM“ nie ordentlich genutzt, um sich selbst damit zu bezeichnen, er halte die Domain, ohne sie zu nutzen. Die Domain sei geparkt und leite auf eine Pay-per-Click Seite; er versuche durch Nutzung der Marke bei Internetnutzern Verwirrung zu stiften und daraus Kapital zu schlagen. Außerdem verschleiere er seine Identität. Der Gegner trägt vor, bei der Domain handele es sich um eine wertvolle 4-Zeichen-Domain, die vielfältig genutzt werden könne, am offensichtlichsten für CRM, das traditionell als Abkürzung für Customer Relationship Management verstanden wird. Laut Wikipedia ist „ICRM“ aber auch die Abkürzung für verschiedene andere Begriffe, wie sich auch der Seite allacronyms.com entnehmen lasse, die 36 Bedeutungen listet. Zudem gebe es andere „icrm“-Domains, die nicht der Beschwerdeführerin gehören, sondern Dritten. Die Abkürzung „ICRM“ sei also nicht ausschließlich der Beschwerdeführerin zuzurechnen. Die Domain wurde, ehe er sie ersteigert habe, von der Insight Capital Research and Management Inc. genutzt. Er selbst nutze die Domain nicht in Zusammenhang mit der Beschwerdeführerin oder etwaigen Konkurrenten, und komme der Marke der Beschwerdeführerin nicht ins Gehege. Über das UDRP-Verfahren entschied ein Dreier-Gremium mit der italienischen Markenanwältin Angelica Lodigiani als Vorsitzender, und der tschechischen Rechtsanwältin Mgr. Barbora Donathová und Hon. Neil Brown als Beisitzern.

Das Dreier-Gremium wies die Beschwerde von iEnterprises zurück, da diese nicht nachweisen konnte, dass der Gegner kein berechtigtes Interesse an der Domain hat (CAC Case No. 103374). Völlig klar war, dass Domain und Marke identisch sind und so das erste Element der UDRP erfüllt ist. Doch bei der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners folgte das Gremium nicht der Ansicht der Beschwerdeführerin. Diese sah die fehlende Berechtigung in der Nutzung für ökonomische Vorteile des Gegners aufgrund der Pay-per-Click Links auf der geparkten Domain und eines möglichen Verkaufs der Domain. Doch habe, so das Gremium, der Gegner überzeugend dargelegt, dass es sich bei icrm.com um eine werthaltige 4-Zeichen-Domain handele und diese nicht eindeutig der Beschwerdeführerin zugeordnet werden könne. Selbst die Beschwerdeführerin impliziert, dass die Marke „ICRM“ eine Abkürzung einer allgemeinen Begrifflichkeit sei, soweit sie erklärt, einer der führenden Anbieter für „intelligent CRM solutions“ zu sein. „ICRM“ stehe für zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten und nicht nur die Marke der Beschwerdeführerin. Die vermochte nicht zu belegen, dass der Gegner mit der Domain auf ihre Marke ziele. Was die Nutzung von Domains für Pay-per-Click Werbung betrifft, gelte für Abkürzungen, was auch für im Wörterbuch stehende Wörter gilt: es ist zulässig. In Anbetracht der Art des Domain-Namens und der Tatsache, dass der Gegner nicht den Eindruck erwecke, mit der Beschwerdeführerin oder deren Marke zu handeln, gelangte das Gremium zu dem Ergebnis, die Domain icrm.com zum Verkauf anzubieten, stehe einem gutgläubigen Angebot von Waren und Dienstleistungen gleich. Damit scheiterte die Beschwerde am zweiten Element des UDRP-Verfahrens. Der Vollständigkeit halber prüfte das Gremium aber noch die Frage der Bösgläubigkeit. Es fand jedoch keinen Hinweis, der den Schluss zuließ, der Gegner habe die Marke der Beschwerdeführerin gekannt, als er die Domain registrierte. Und es verwies auf den WIPO Overview 3.0 (§ 3.1.1), wonach Domains zu registrieren, um sie zu verkaufen, eine Registrierung nicht zu einer bösgläubigen mache. Die Beschwerdeführerin habe auch lediglich behauptet, ihre Marke sei bekannt, einen Nachweis dafür habe sie nicht erbracht. Selbst die Nutzung der Domain lasse nicht auf Bösgläubigkeit seitens des Gegners schließen, da er nicht auf die Marke der Beschwerdeführerin ziele. Damit lägen auch die Voraussetzungen der Bösgläubigkeit nicht vor. Aus all diesen Gründen wies das Gremium die Beschwerde gegen die Domain icrm.com ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain icrm.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2432

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: neusnews.com, adr.eu, eigene Recherche

UDRP – DIE DOMAINERFREUNDLICHEN PANELISTEN 2020

Der Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zu Gunsten von Domain-Investoren entscheiden. Dieser Tage legte er in zwei Artikeln die aktuellen Listen der WIPO- und NAF-Panelisten für 2020 vor.

Der US-amerikanische Rechtsanwalt Howard Neu war mitverantwortlich für die frühere Domainer-Konferenz T.R.A.F.F.I.C., die er zusammen mit Domain-King Rick Schwartz in die Welt rief und lange Jahre mit ihm organisierte. Als Kenner der Domain-Investoren-Landschaft und der juristischen Nöte von Domainern im Falle von UDRP-Verfahren, bereitet er Listen von UDRP-Entscheidern auf, die Domainer-freundliche Entscheidungen treffen. Nach seiner Ansicht hilft die Kenntnis der freundlichen Entscheider Gegnern eines UDRP-Verfahrens, gegebenenfalls ein Gremium aus drei Panelisten zu beantragen, um die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen.

In den beiden aktuellen Artikeln gibt Neu zunächst einen Überblick über die Entscheidungen allgemein, bevor er sich in jeweils drei unterschiedlichen Listen mit den einzelnen Entscheidern auseinandersetzt. Laut Neu wurden bei WIPO im 2. Halbjahr 2020 insgesamt 1.627 UDRP-Entscheidungen getroffen, von denen 1.370 die Beschwerde jeweils bestätigten und einen Transfer zum Beschwerdeführer zur Folge hatten. Neu unterstreicht an dieser Stelle, was er erst vor einem Jahr für sich und die Branche der Domain-Investoren zurecht gerückt hat: die ganz überwiegende Anzahl der UDRP-Entscheidungen gehen zu Gunsten der Beschwerdeführer aus, weil Cybersquatter die jeweiligen Domains registriert haben und im Verfahren keine Stellung beziehen. Bei den verbleibenden 257 Fällen, in denen der Gegner der Beschwerde entgegentrat, wiesen die Entscheider 89 Beschwerden (35 Prozent) zurück, 14 endeten in einem Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). WIPO setzte 2020 95 unterschiedliche Panelisten ein; im Vorjahr waren es 67 und 2018 73. Für NAF teilt Neu mit, dass im 2. Halbjahr 2020 insgesamt 894 UDRP-Entscheidungen getroffen wurden, von denen 777 ohne Stellungnahme eines Gegners zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden wurden. Bei den verbleibenden 117 Fällen, in denen der Gegner der Beschwerde entgegentrat, wiesen die Entscheider 52 Beschwerden zurück, 65 wurden bestätigt und dem Übertragungsbegehren stattgegeben. Damit liegen die NAF-Entscheidungen für Domainer günstiger, da 44 Prozent der Fälle, in denen der Gegner Stellung nahm, zu dessen Gunsten entschieden wurden, während es bei WIPO lediglich 35 Prozent waren. Allerdings endeten nur 5 Entscheidungen bei NAF in einem RDNH.

Nach dem Überblick listet Neu die Domainer-freundlichsten Entscheider in jeweils drei Listen, deren erste das 2. Halbjahr 2020 umfasst, während die 2. Liste sich auf die vergangenen 12 Monate und die 3. auf den Gesamtzeitraum der UDRP bezieht. Die Liste für das 2. Halbjahr 2020 gibt neben dem Namen der jeweiligen Entscheider an, wie viele Entscheidungen sie alleine und wie viele sie in einem Dreier-Panel getroffen haben. Weiter gibt es die Angabe zur Anzahl von Reverse Domain Name Hijacking-Entscheidungen und Beschwerdebestätigungen. Unter den WIPO-Entscheidern findet sich John Swinden an erster Position der Halbjahresliste, gefolgt von W. Scott Blackmer, von dem wir in den vergangenen Wochen einige Entscheidungen besprochen haben. Hon. Neil Brown findet sich nicht mehr in allen Listen auf den vorderen Feldern, doch führt er nach wie vor die „Top All-Time Forum Panelists“-Liste an. Beim NAF führen Steven Levy und Debrett Lyons, wobei Hon. Neil Brown auch hier gelistet ist und auf der „Top All-Time Forum Panelists“-Liste unverändert Platz 2 belegt.

Was Neu nicht differenziert, sind die verschiedenen UDRP-Streite, die frühzeitig beendet werden oder solche, die dem Willen des Beschwerdeführenden gemäß in der Löschung der Domain münden, sowie Fälle, bei denen sich der Gegner nicht meldet und gleichwohl die Beschwerde zurückgewiesen und unter Umständen auch RDNH festgestellt wird. Nichtsdestotrotz sind Neus Artikel, in denen sich noch einige weitere detaillierte Angaben finden, unbedingt lesenswert.

Die beiden Artile mit aktuellen Listen finden Sie auf dem Webangebot von Howard Neu unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2433
> https://www.domain-recht.de/verweis/2434

Quelle: neusnews.com, eigene Recherche

SPEECHIFY.COM – GESPROCHENES FÜR US$ 75.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erfreute mit einer Doublette: sowohl speechify.com als auch dabble.com.au glänzen jeweils mit einem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-). Darüber hinaus gibt es eine beeindruckende Preisgeschichte.

Der Anbieter eines Text-zu-Sprache Systems investierte in die .com-Domain seines Produkts und kaufte speechify.com für US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-). Ihr folgt die Domain holyground.com zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 49.587,-), über die virtuelle Kirchenkonferenzen stattfinden. Die Domain litebit.com erzielte US$ 50.000,- (ca. EUR 41.322,-), verfügt jedoch noch nicht über eine Website. Weiter ist da musicmarket.com zu US$ 44.000,- (ca. EUR 36.364,-), deren Website „brand new“ ist. Danach sacken die Preise für .com-Domains deutlich ab.

Die Länderendungen führt die australische Domain dabble.com.au mit dem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-) an, mit dem sie – zusammen mit speechify.com – zur Zeit auf Platz vier der Jahresbestenliste steht. Es folgt der Aufsteiger der Woche: flow.me kommt auf sagenhafte EUR 48.000,-, nachdem sie noch im April 2013 zu US$ 1.050,- (damals ca. EUR 802,-) gehandelt wurde. Sie geht allerdings nicht an einen Endkunden, sondern steht geparkt bei einem Investor. An nächster Position steht die indische clear.in mit GBP 8.500,- (ca. EUR 9.548,-), gefolgt von der .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) finch.io mit einem Preis von EUR 8.000,-, die beide zur Zeit inhaltlich nichts zu bieten haben, genauso wenig wie die deutsche bidlschirm.de bei einem Preis von EUR 5.500,-, der weitere fünf .de-Domains folgten.

Die neuen generischen Endungen bringen vier .club-Domains, deren beste, die Drei-Zeichen-Domain nyc.club, auf US$ 8.000,- (ca. EUR 6.612,-) kommt. Seltener Gast ist die .mobi-Endung mit survey.mobi, die auf US$ 2.399,- (ca. EUR 1.983,-) kommt. Die klassischen generischen Endungen überzeugen mit zwei .org-Domains: Die Online-Notizapp editpad.org hat mit dem Preis von EUR 30.000,- ein angemessenes Zuhause erhalten, ein Werkzeug, das man sich durchaus einmal anschauen kann, und libaixiao.org kommt auf US$ 12.400,- (ca. EUR 10.248,-). Mit zwei Domains zum Preis von jeweils US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-) und darüber hinaus einigen interessanten weiteren Verkäufen ist die vergangene Domain-Handelswoche gar nicht übel.

Länderendungen
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dabble.com.au – US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-)
flow.me – EUR 48.000,-

clear.in – GBP 8.500,- (ca. EUR 9.548,-)
bol.in – EUR 4.500,-
bestjob.in – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
internship.co.in – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
wisely.in – US$ 1.127,- (ca. EUR 931,-)

finch.io – EUR 8.000,-
moxie.io – US$ 9.400,- (ca. EUR 7.769,-)
goglobal.io – US$ 3.995,- (ca. EUR 3.302,-)

bidlschirm.de – EUR 5.500,-
medbedarf.de – EUR 4.560,-
hr-tech.de – EUR 3.500,-
smart-trade.de – EUR 3.500,-
immoplatz.de – EUR 3.000,-
onlinesucht.de – EUR 2.250,-

mylife.at – EUR 4.463,-
chilecasino.cl – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
theharmonist.ru – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.388,-)
yeux.fr – EUR 3.250,-
bocadillo.es – EUR 3.000,-
alchemist.ch – EUR 2.880,-
thnx.nl – EUR 2.750,-
factor.gg – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.479,-)
spend.it – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.479,-)
jfs.us – US$ 1.188,- (ca. EUR 982,-)

Neue Endungen
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nyc.club – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.612,-)
on.club – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.785,-)
soul.club – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.785,-)
jl.club – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.306,-)

Generische Endungen
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survey.mobi – US$ 2.399,- (ca. EUR 1.983,-)

editpad.org – EUR 30.000,-
libaixiao.org – US$ 12.400,- (ca. EUR 10.248,-)
speedtest.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.066,-)
xlnt.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.066,-)

.com
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speechify.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 61.983,-)
holyground.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 49.587,-)
litebit.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 41.322,-)
musicmarket.com – US$ 44.000,- (ca. EUR 36.364,-)
prizedraw.com – US$ 16.440,- (ca. EUR 13.587,-)
fishinggear.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.397,-)
spenny.com – EUR 9.900,-
timebase.com – US$ 9.950,- (ca. EUR 8.223,-)
radwood.com – US$ 7.900,- (ca. EUR 6.529,-)
titaltools.com – US$ 7.888,- (ca. EUR 6.519,-)
cryptoyield.com – US$ 7.800,- (ca. EUR 6.446,-)
tner.com – US$ 6.995,- (ca. EUR 5.781,-)
go2digital.com – EUR 5.000,-
emissive.com – EUR 4.900,-
frontdoorhealth.com – US$ 5.799,- (ca. EUR 4.793,-)
dronography.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
movementbe.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
neulabs.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
spekk.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ICANN – 70. MEETING FINDET NUR VIRTUELL STATT

Der weltweite Ausbruch des Corona-Virus hatte die Internet-Verwaltung ICANN dazu gezwungen, ihr 67. Meeting, das im März 2020 im mexikanischen Cancún stattfinden sollte, ausschließlich online abzuhalten. Das 70. ICANN-Meeting war wieder als Präsenzveranstaltung im März 2021 in Cancún geplant, doch noch einmal macht COVID-19 einen Strich durch die Rechnung, und wieder steht eine gekürzte Online-Veranstaltung an.

Das kommende ICANN-Meeting, als Präsenzveranstaltung vom 20. bis 25. März 2021 in Cancún (Mexiko) geplant, findet wieder nicht vor Ort, sondern als Online-Meeting statt. Das jetzt virtuelle Meeting wurde um zwei Tage gekürzt und startet erst am 22. März 2021. Das „ICANN Board of Directors“ hatte sich aufgrund der fortbestehenden COVID-19 Pandemie entschlossen, auch dieses Meeting nur virtuell abzuhalten und dies am 14. Januar 2021 mitgeteilt. ICANN70 ist damit bereits das vierte virtuelle ICANN-Meeting in Folge. Nähere Daten zur Agenda liegen noch nicht vor. Es wird eine vorbereitende „Prep Week“ vom 08. bis 11. März 2021 zu dem Meeting geben, deren Agenda Ende Februar 2021 veröffentlicht wird.

ICANN70, also das 70. ICANN-Meeting, findet vom 22. bis zum 25. März 2021 virtuell statt. Die verschiedenen Sessions orientieren sich zeitlich an den Arbeitszeiten in Cancún. Teilnehmen kann man nach Registrierung auf der für das Meeting eingerichteten Webseite.
> https://70.schedule.icann.org

Nähere Informationen gibt es in den kommenden Wochen unter:
> https://meetings.icann.org/en/

Die Mitteilung des ICANN-Board finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2021-01-14-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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