Domain-Newsletter

Ausgabe #1051 – 21. Januar 2021

Themen: ICANN – Registry-Reports nur mit Kundenkonto | Trump-Sperren – Domains statt Social Media | TLDs – Neues von .ee, .no und .org | NAF – UDRP-Tücken für Hochtief und Hansgrohe | DAN – Twitter-Tipps zu verkauften Domains | faceyoga.com – Gesichtssport für GBP 55.000,- | NamesCon Online – Start am 27. Januar 2021

ICANN – REGISTRY-REPORTS NUR MIT KUNDENKONTO

Die Internet-Verwaltung ICANN trägt dem Datenschutz auch im Bereich ihrer eigenen Daten verstärkt Rechnung: ab 15. März 2021 sind die Registry-Reports nur nach vorheriger Anmeldung zugänglich.

Wer sich gezielt über generische Top Level Domains informieren möchte, für den sind die Registry-Reports eine wertvolle Datenquelle. In diesen aus einem „Activity Report“ und einem „Transactions Report“ bestehenden Bericht muss jede Registry monatlich Auskunft über verschiedene statistische Werte erteilen, unter anderem die Zahl der registrierten Domains und die akkreditierten Registrare. Die Daten werden im Dateiformat .csv veröffentlicht, sind also nicht ohne weiteres verständlich; dafür lassen sie sich so automatisiert weiterverarbeiten. Allerdings erfolgt die Veröffentlichung stets mit einigen Monaten Verzögerung; aktuell sind beispielsweise die Berichte aus dem September 2020 abrufbar. ICANN verweist zur Begründung dieser Verzögerung auf „contractual reasons“. Ein tagesaktuelles Bild vom „Zustand“ einer gTLD geben sie also nicht. Dafür waren sie bisher für jedermann frei zugänglich.

Doch damit ist schon in Kürze Schluss. Am 07. Januar 2021 teilte ICANN mit, dass die organisationseigene „Open Data Platform“ künftig die dauerhafte Heimat aller Registry-Reports wird. Mit Beginn des 15. März 2021 bedarf es also der Einrichtung eines eigenen ICANN-Kontos, um weiterhin Zugriff auf diese Daten zu erhalten. Besonders aufwendig ist das nicht; es genügt eine eigene eMail-Adresse, Kosten sind mit der Einrichtung eines solchen Kontos nicht verbunden. Einmal eingerichtet, ist das Konto übersichtlich gestaltet und bietet Zugriff nicht nur auf Registry-Reports, sondern unter anderem (teilweise nach Eingabe weiterer persönlicher Daten) auch auf den „Centralized Zone Data Service“, ein Online-Portal, über das sich die Zone Files zu jeder gTLD abrufen lassen. Wer tiefer einsteigen will, findet unter „Domain Name Marketplace Indicators“ zahlreiche weitere statistische Auswertungen. Im Reiter „Registry Functions Activity Report“ finden sich sodann die bekannten Registry-Reports.

Begründet wird diese Änderung von ICANN mit Bemühungen um mehr Transparenz und Zugänglichkeit von Daten, da eine umfassende Auswertung möglich sei. Auf den ersten Blick erschließt sich nicht, wie das Erfordernis der vorherigen Anmeldung für Transparenz sorgt; die mit der Konteneinrichtung verbundene Lizenz zur Nutzung der Daten mag jedoch für viele ein Anreiz sein, sich eingehend damit zu befassen und so Abläufe und Entwicklungen leichter verständlich zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2021-01-07-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TRUMP-SPERREN – DOMAINS STATT SOCIAL MEDIA

Die Sperren des scheidenden US-Präsidenten Donald J. Trump bei Twitter, Facebook & Co. rücken Domain-Namen in den Vordergrund: als Wegweiser zur Website bleiben sie die wohl direkteste Verbindung zur Zielgruppe – und weit weniger anfällig gegen Eingriffe Dritter.

Am gestrigen Mittwoch hat die Amtszeit von Donald J. Trump als US-Präsident nach vier Jahren ihr Ende gefunden. Bereits wenige Tage zuvor hatten ihm zahlreiche Anbieter sozialer Medien einen ganz eigenen Abschied bereitet – indem sie ihn sperrten. Egal, ob Twitter, Facebook, Instagram oder Snapchat, auf kaum einer der öffentlichen, beliebten Plattformen kann sich Trump aktuell selbst äußern, da ihm „im Interesse der öffentlichen Sicherheit und auf der Grundlage seiner Versuche, Fehlinformationen, Hassreden und Anstiftung zur Gewalt zu verbreiten“ der Zugang gesperrt wurde. Die Chancen auf ein Comeback in Twitter stehen dabei schlecht: „we have permanently suspended the account due to the risk of further incitement of violence“. Facebook gab an, die Sperre auf unbestimmte Zeit veranlasst zu haben, jedenfalls aber bis 21. Januar 2021. Auch wenn diese Sperren kritisch gesehen werden – Bundeskanzlerin Angela Merkel etwa verwies darauf, dass die Meinungsfreiheit als Grundrecht von elementarer Bedeutung sei und nur durch den Gesetzgeber, nicht aber von Unternehmen eingeschränkt werden könne – hat sie dafür gesorgt, dass Trump dieses Sprachrohr genommen ist. Das präsidiale Presseamt oder die Möglichkeit, jederzeit in einer landesweit ausgestrahlten Fernsehsendung aufzutreten, sollte den Schmerz gelindert haben.

Dessen ungeachtet rücken die Sperren einen Kanal in den Vordergrund, der Trump weiterhin offensteht: die Domain donaldjtrump .com und damit der Zugang zu seiner Website. Praktisch genutzt wird die Website in der Kommunikation lediglich zurückhaltend; so sind für Januar 2021 bisher nur zwei aktuelle Nachrichten aufgelistet. Während Trump also durch seine Konten bei Twitter oder Facebook bzw. die darüber verbreiteten (wahren oder unwahren) Informationen dafür gesorgt hat, dass diese Plattformen populärer wurden, hat er seine Abhängigkeit hiervon gesteigert und andere Kommunikationskanäle vernachlässigt. Der Domain-Experte Andrew Allemann formuliert es wie folgt: „When you build a following on a platform, you are at the mercy of that platform.“ Die eigene Domain und mit ihr die eigene Website hätte Trump zwar ebenfalls nicht das Recht gegeben, Fehlinformationen, Hassreden und Anstiftung zur Gewalt zu verbreiten; auch hier läuft Trump also Gefahr, gesperrt zu werden. Allerdings wäre die Auswahl an Registraren oder Hosting-Unternehmen deutlich größer und damit auch die Wahrscheinlichkeit, eine neue, freundlich gesinnte Heimat zu finden, ohne dass die Internetnutzer dies bemerken. „But what these platforms give, they can also take away“, so Allemann.

Dass auch Trump nicht vor Domain-Grabbing geschützt ist, zeigt die Domain djtrumplibrary.com. Sie greift der Tradition US-amerikanischer Präsidenten vor, die Amtszeit eines ehemaligen Präsidenten in einem eigenen Gebäude zu dokumentieren. Die darunter erreichbare Website tut dies auch, jedoch kaum im Sinn von Trump. So erinnert die aufwändig gestaltete Website mit einem „Covid Memorial“, einer „Wall of Criminality“ oder der „Tax Invasion 101“ an unrühmliche Kapitel. Auch der Verweis auf das „Trump Hotel“ mit Angeboten wie „Bedside urinals“, „Free phone calls (pre-recorded for FBI)“ oder „Safe capable of holding $130,000“ dürfte ihm kaum erfreuen. Aber die Zahl alternativer Domains ist mindestens so groß wie die Zahl alternativer Fakten.

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EE, .NO UND .ORG

UDRP statt URS: der US-Jurist Doug Isenberg empfiehlt, bei der Wahl des Schiedsverfahrens in .org-Disputen genau hinzusehen. Derweil passt Estland die Regelungen für die Versteigerung von .ee-Domains an, während .no die staatliche Aufsicht wechselt – hier unsere Kurznews.

Die Estonian Internet Foundation, Registry der estnischen Länderendung .ee, hat die Regularien ihrer „domain auction“ modifiziert. Demnach kann die mehr als dreimalige Nichtzahlung von Gebühren dazu führen, dass ein Teilnehmer von weiteren Auktionen ausgeschlossen wird. Die Sperre kann bis zu einem Jahr dauern. Durch eine Nachzahlung offener Forderungen kann sie aber vermeiden werden. Die Registry passt damit ihr Auktionsmodell aus dem Frühjahr 2019 an, über das ausgelaufene .ee-Domains nicht gleich in den allgemeinen Pool der frei werdenden Adressen zurückfallen, sondern erst versucht wird, sie meistbietend zu versteigern. Das Mindestgebot pro Domain liegt bei EUR 5,- netto. Im Rahmen einer „blind auction“ wird dabei nicht öffentlich, ob es andere Interessenten für eine Domain gibt und wie hoch gegebenenfalls deren Gebot ist. Versteigert wird jedoch nicht die Domain selbst, sondern das Recht zur Registrierung; dieses Recht kann auch auf eine andere Person weiterübertragen werden.

Norid AS, Verwalterin der norwegischen Länderendung .no, untersteht künftig direkt dem Ministry of Local Government and Modernisation (KMD). Wie die Registry mitteilte, sei man 25 Jahre Teil der staatlichen Uninett Group gewesen, zunächst als Projekt und zuletzt als Tochtergesellschaft. Die Uninett Group untersteht dem norwegischen Ministry of Education. 2020 habe man sich entschieden, die Aufsicht über Norid dem KMD zu unterstellen. Begründet wird der Schritt mit strategischen Überlegungen. An der Struktur von Norid oder an Vertragsverhältnissen mit Geschäftspartnern ändert sich durch diesen Schritt vorerst zumindest nichts; auch Änderungen an den Vergaberegelungen für .no-Domains sind nicht angekündigt. Aktuell sind rund 810.000 .no-Domains registriert, wobei das Wachstum seit einigen Jahren abflacht. Eine Registrierung von .no-Domains ist grundsätzlich zu jedem beliebigen (legalen) Zweck erlaubt, allerdings benötigen Privatpersonen und Unternehmen einen Wohnoder Firmensitz vor Ort in Norwegen. Pro Privatperson dürfen maximal fünf .no-Domains registriert werden.

Der renommierte Domain-Jurist Doug Isenberg hat die Ausweitung des Schiedsverfahrens Uniform Rapid Suspension System (URS) auf .org-Domains kritisiert. Das Verfahren dient als Alternative zur Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), mit dem Unterschied, dass im Obsiegensfalle eine Domain nicht übertragen, sondern lediglich für den Rest der Registrierungsphase suspendiert wird. Am Beispiel von verbraucherritter.org zeigt Isenberg zwar auf, dass URS- und UDRP-Verfahren parallel angestrengt werden können. Eine URS-Beschwerde hält er dennoch bei .org für wenig sinnvoll. So seien .org-Domains für Cybersquatter wenig interessant, auf sie entfielen nur drei Prozent aller UDRP-Verfahren. Zudem lägen die Hürden für ein erfolgreiches URS-Verfahren hoch, etwa im Hinblick auf die Beweisanforderungen oder die Formalien der Beschwerde. Eine URS-Beschwerde komme daher nur in wenigen Fällen in Betracht. Markeninhaber, die von einer Rechtsverletzung durch eine .org-Domain betroffen sind, sollten also genau abwägen, für welches Verfahren sie sich entscheiden.

Quelle: internet.ee, norid.no, giga.law

NAF – UDRP-TÜCKEN FÜR HOCHTIEF UND HANSGROHE

Zwei deutsche Unternehmen, die Hochtief AG und die Hansgrohe SE, streiten jeweils um eine Domain. Das eine Unternehmen verblüffend erfolgreich, das andere ohne ordentlichen Vortrag. Die Entgegnungen der jeweiligen Gegner geben den Verfahren die besondere Note.

hochtief.us
Die deutsche Hochtief AG sah ihre Rechte durch die Domain hoch tief.us verletzt. Die US-Marke „HOCHTIEF“ wurde am 27. Oktober 2020 eingetragen, nachdem sie am 18. Januar 2018 angemeldet worden war. Die Domain hochtief.us wurde am 06. Oktober 2020 registriert. Hochtief rief das National Arbitration Forum (NAF) an und trug vor, die Domain werde für Phishing genutzt; unter ihr befände sich eine mit offiziellen Hochtief-Webseiten identische Seite und es würden eMails mit dem Absender info@hochtief.us versandt, in denen nach Kontaktdaten wie Adressen, Telefonnummern und Sozialversicherungsnummern gefragt werde. Der Gegner äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, sondern erklärte, die Domain habe weder er noch sein Mitarbeiter Mr. Dinovitz registriert, es läge ein Datenmissbrauch vor. Es sehe so aus, als habe jemand Dinovitz‘ Namen sowie die Unternehmensadresse genutzt, um die Domain zu registrieren. Die angegebene eMail-Adresse und Telefonnummer haben nichts mit ihm und Dinovitz zu tun.

Zum Entscheider wurde der New Yorker Rechtsanwalt David A. Einhorn bestellt, der der Beschwerde stattgab (NAF Claim Number: FA2011001923063). Da von Seiten des Gegners keine ordentliche Erwiderung kam, stützte Einhorn seine Entscheidung alleine auf den Vortrag der Beschwerdeführerin, bestätigte das Bestehen einer Marke und die Identität der Domain mit dieser. Das WHOIS weise einen „Richard dinovits“ als Inhaber aus, was laut Gegner eine falsche Angabe sei, weshalb Einhorn davon ausging, dass der Gegner nicht unter der Domain hochtief.us allgemein bekannt sei. Dass die Domain zum Phishing missbraucht werde und die Inhalte das Urheberrecht der Beschwerdeführerin verletzen, spreche gegen eine ordentliche Nutzung der Domain durch den, wie Einhorn schreibt, Domain-Registrant (und nicht Gegner). Schließlich sei die Registrierung und Nutzung der Domain auch bösgläubig, zumal der Gegner bestätigte, dass die Inhaberdaten falsch seien. Einhorn entschied damit auf Übertragung der Domain hochtief.us auf die Hochtief AG.

hansgrohe-iran.com
Das deutsche Unternehmen Hansgrohe SE sah seine Rechte durch die Domain hansgrohe-iran.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor dem NAF. Es trägt vor, der afghanische Gegner Farshad Bastani stehe in keiner Verbindung zu Hansgrohe, er registriere und nutze die Domain bösgläubig, behaupte fälschlicherweise, er sei mit Hansgrohe verbunden, und lege keine ordentlichen Kontaktinformationen vor. Bastani hielt entgegen, 2014 und 2015 habe er mit Vertretern der Beschwerdeführerin über die Domain hansgrohe-iran.com verhandelt: sie sollte als Vehikel dienen, Produkte des Unternehmens in der Islamischen Republik Iran einzuführen. Mit den US-Präsidentschaftswahlen 2016 und den in der Folge wiederaufgenommenen Sanktionen gegen den Iran wurde die weitere Entwicklung seiner Arbeit, die Produkte der Beschwerdeführerin bekanntzumachen, verhindert. Er habe die Domain im Hinblick auf die damaligen Vereinbarungen gutgläubig registriert.

Der amerikanische Jurist Michael A. Albert entschied die Sache und wies die Beschwerde von Hansgrohe ab (NAF Claim Number: FA 2012001924133): Ihn überzeugte schon der Vortrag der Beschwerdeführerin hinsichtlich des Bestehens einer Marke nicht, da diese da keine klaren Angaben machte, dass sie Inhaberin der genannten Marke sei. Er nahm allerdings an, zumal der Gegner das Bestehen einer Marke nicht anzweifelte, dass schon irgendwie ein Markenrecht für die Beschwerdeführerin besteht. Allerdings befriedigte der Vortrag zu einem nichtbestehenden Recht oder berechtigten Interesses seitens des Gegners noch weniger. Die Beschwerdeführerin behaupte fortlaufend, der Gegner sei nicht mit ihr verbunden, bringe aber keine Details. Das reiche für den erforderlichen Anscheinsbeweis nicht aus. Der Gegner hingegen erkläre, er nutze die Domain entsprechend früherer Vereinbarungen. Dazu nahm die Beschwerdeführerin nicht Stellung. Die Beschwerdeführerin habe in diesem Fall nicht einmal den niedrigsten Standard der Anforderungen erbracht, weshalb sie das zweite Element der UDRP (§ 4 (a) (ii)) nicht erfüllt habe. Auch was das Element der Bösgläubigkeit betrifft, sei der Vortrag der Beschwerdeführerin im besten Falle oberflächlich. Sie werfe dem Gegner lediglich die falsche Behauptung von Verbundenheit und die fehlenden korrekten Kontaktangaben vor. Doch irgendwelche Einzelheiten, Analysen, Beweise oder Argumente trage sie nicht vor. Unter diesen Umständen wies Albert die Beschwerde von Hansgrohe zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain hochtief.us finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1923063.htm

Die UDRP-Entscheidung über die Domain hansgrohe-iran.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1924133.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

DAN – TWITTER-TIPPS ZU VERKAUFTEN DOMAINS

Domain-Investoren stellt sich nicht nur die Frage, was eine wertvolle Domain kennzeichnet, die man dann irgendwann zu einem hohen sechsstelligen oder gar siebenstelligen Betrag verkaufen kann. Domain-Händler leben auch vom Verkauf von Domains an Endkunden. So stellt sich die Frage nach den Qualitäten von schnell verkäuflichen Domains.

Die Frage, welche Domains sich gut an Endabnehmer verkaufen lassen, wird Domain-Investor Elliot Silver mit am häufigsten gestellt. Es sei ja einfach, Domains zu kaufen, aber verkaufen sei wichtig fürs Geschäft und zum Überleben. Aber es ist auch deutlich schwieriger. Domain-Börsen wie Sedo, NameJet und SnapNames berichten wöchentlich über verkaufte Domains. GoDaddy meldet seit kurzem die zu höchsten Preisen auf ihrer Plattform verkauften Domains. NameBio verzeichnet all diese Verkäufe. Die Aufmerksamkeit erhalten in der Regel die Domain-Namen, die Höchstpreise erzielen. Die alltäglichen Verkäufe gehen dabei unter. Um nun aber zu erfahren, welche Qualität die alltäglichen Domains haben, die verkauft werden, muss man genauer hinschauen. Silver stellte kürzlich fest, dass er auf Twitter jemandem folgt, der tägliche Verkäufe twittert, die über die Plattform DAN.com erfolgen.

Leanne twittert seit Juli 2020 jeden Tag unter @LeanneMac über aktuell auf DAN gehandelte Domains. Dabei macht sie keine genaueren Angaben, sondern wertet zunächst die verkauften Domains „statistisch“ aus. So kommt es zu Tweets wie diesem vom 17. Januar 2021, der sich auf den 16. Januar 2021 bezieht: „23 sales, 70% .com, 26% less than 1 year old, 1 domain was only 1 day old*, Oldest domain 20 years old**, 1 domain appraised at $49,000***, 73% have little to no CPC (0.05 or less)“. Das sind Informationen, wie man sie sonst nicht erhält. Ganz überwiegend (70 Prozent) wurden .com-Domains am 16. Januar 2021 über DAN verkauft. Eine der gehandelten Domains war gerade einen Tag, die älteste hingegen 20 Jahre alt. Aber @LeanneMac beschränkt sich nicht auf diese Angaben. In den Folgetweets listet sie die verkauften Domains, die Asteriske im ersten Tweet verweisen – teilweise – auf die Domains, in diesem Fall aponahealing.com, busshelter.com und walescraftcouncil.co.uk, die besonders hervorstechen. Allerdings ergibt eine Überprüfung, dass lediglich die jugendliche Altersangabe von aponahealing.com den Angaben, die wir dem WHOIS entnommen haben (registriert am 15.01.2021), der Angabe im Tweet („1 domain was only 1 day old*“) entspricht. Weitere Informationen, die @LeanneMac neben Alter und CPC ausgibt, sind z.B. „appraisal value“ und „search volume“.

Man muss also doch genauer hinschauen und die Daten überprüfen, manchmal treffen die Altersangaben nicht zu, was auch auf eine Fehlmarkierung zurückzuführen sein kann. Nichtsdestotrotz gibt es erhellende Einblicke, @LeanneMac auf Twitter zu folgen und regelmäßig reinzuschauen. Man erfährt zeitnah, welche Domains gehandelt werden, und kann sich gegebenenfalls daran orientieren, was beim Endkunden ankommt.

Quelle: twitter.com, domaininvesting.com, eigene Recherche

FACEYOGA.COM – GESICHTSSPORT FÜR GBP 55.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche fiel etwas ruhiger aus. Die preishöchste Domain war faceyoga.com mit GBP 55.000,- (ca. EUR 61.830,-). Der Wiedergänger width.com erzielte einen spektakulären Preis, doch darüber hinaus blieb es ruhig.

Wieder bietet die Endung .com die teuerste Domain: faceyoga.com kommt auf ordentliche GBP 55.000,- (ca. EUR 61.830,-) und befindet sich in den Händen eines Endkunden, der bald ein „Custom made facial exercise program“ anbieten wird. Ihr folgt mit einigem Abstand huodong.com, die auf US$ 35.001,- (ca. EUR 28.987,-) kommt. Die Domain hostgrid.com ging für GBP 23.550,- (ca. EUR 26.474,-) an einen Domain-Registrar. Etwas weiter, an sechster Position, folgt wieder einmal width.com mit US$ 25.000,- (ca. EUR 20.704,-), dem bisherigen Höhepunkt der Handelskarriere. Davor hatte width.com schon einiges durchgemacht: im Juni 2016 erzielte sie US$ 18.988,- (ca. EUR 16.954,-), im Juli 2019 wurden daraus US$ 10.100,- (ca. EUR 8.995,-) und im November 2019 waren es nur noch US$ 10.001,- (ca. EUR 9.010,-). Jetzt steht sie gut da und bereits wieder zum Verkauf. Einen kleinen Aufstieg erfährt propertyvaluation.com mit jetzt US$ 8.820,- (ca. EUR 7.304,-) gegenüber den US$ 5.000,- (ca. EUR 3.817,-) im Dezember 2010.

Unter den Länderendungen setzte sich die kolumbianische Endung an die Spitze mit roots.co zum Preis von US$ 14.500,- (ca. EUR 12.008,-). Eine Drei-Zeichen-Domain aus Saint Vincent und den Grenadien liegt auf zweiter Position bei einem Preis von lediglich, aber für die Endung erheblichen EUR 7.500,-: apx.vc. Weiter geht es mit der europäischen gear4music.eu für US$ 6.001,- (ca. EUR 4.970,-), über die man Instrumente, Verstärker und mehr kaufen kann, und endlich bildschirm.de zu EUR 5.500,-, an deren Inhalten noch gearbeitet wird.

Die neuen generischen Top Level Domains weisen lediglich zwei erwähnenswerte Verkäufe vor: möbel.shop für sehr gute EUR 15.000,- und op.link für US$ 2.300,- (ca. EUR 1.905,-). Die .pro-Domain guardian.pro wechselt für GBP 3.500,- (ca. EUR 3.934,-) den Inhaber. Schließlich die klassischen generischen Endungen, deren Ausbeute nicht schlecht war. Die Drei-Zeichen-Domain nmf.org kommt auf erfreuliche US$ 25.000,- (ca. EUR 20.704,-), gefolgt von learnnc.org für US$ 16.505,- (ca. EUR 13.669,-), esourceresearch.org für US$ 14.000,- (ca. EUR 11.594,-) und weiteren Verkäufen im fünfstelligen Bereich. Enttäuschend ist onlineeducation.org mit US$ 5.800,- (ca. EUR 4.803,-), da sie im August 2009 noch mit US$ 18.228,- (ca. 12.658,-) glänzen konnte. Nichtsdestotrotz ist die zweite Domain-Handelswoche des Jahres sicherlich als erfolgreich zu bezeichnen.

Länderendungen
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roots.co – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.008,-)
immi.co – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.739,-)

apx.vc – EUR 7.500,-
gear4music.eu – US$ 6.001,- (ca. EUR 4.970,-)
lia.fr – EUR 5.500,-
bildschirm.de – EUR 5.500,-
thebedshop.co.za – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.727,-)
airberlin.de – EUR 4.080,-
roam.ai – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.899,-)
bio-garten.de – EUR 3.497,-
freely.eu – EUR 3.425,-
reckitt.de – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.371,-)
firstfinance.ch – EUR 2.880,-
valo.ch – EUR 2.490,-
armonico.it – EUR 2.000,-
umreifung.de – EUR 2.000,-
klo.it – EUR 2.000,-
prestigefenster.de – EUR 2.000,-
dealcity.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.656,-)

toolbox.io – US$ 5.808,- (ca. EUR 4.810,-)
quill.io – US$ 5.349,- (ca. EUR 4.430,-)
privatejet.io – EUR 5.000,-
umbrella.io – US$ 3.933,- (ca. EUR 3.257,-)
insightful.io – US$ 3.434,- (ca. EUR 2.844,-)
introspect.io – US$ 3.355,- (ca. EUR 2.779,-)
heron.io – US$ 3.208,- (ca. EUR 2.657,-)
vx.io – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.475,-)
rapport.io – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.392,-)
sail.io – US$ 2.656,- (ca. EUR 2.200,-)
proceed.io – US$ 2.601,- (ca. EUR 2.154,-)
gummy.io – US$ 2.449,- (ca. EUR 2.028,-)
premise.io – US$ 2.257,- (ca. EUR 1.869,-)
detail.io – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.739,-)

Neue Endungen
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möbel.shop – EUR 15.000,-
op.link – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.905,-)

Generische Endungen
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guardian.pro – GBP 3.500,- (ca. EUR 3.934,-)

nmf.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.704,-)
learnnc.org – US$ 16.505,- (ca. EUR 13.669,-)
esourceresearch.org – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.594,-)
dogecoin.org – US$ 13.700,- (ca. EUR 11.346,-)
libaixiao.net – US$ 12.400,- (ca. EUR 10.269,-)
zck.org – US$ 10.888,- (ca. EUR 9.017,-)
onlineeducation.org – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.803,-)
wovo.org – US$ 5.750,- (ca. EUR 4.762,-)
adoptioninstitute.org – US$ 5.472,- (ca. EUR 4.532,-)
hisar.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.140,-)
whichside.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.899,-)
pdpa.org – US$ 3.199,- (ca. EUR 2.649,-)
notarize.net – EUR 3.000,-
scifair.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.070,-)
seedtest.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.070,-)
ucsf-ahp.org – US$ 2.450,- (ca. EUR 2.029,-)
powerful.net – US$ 2.383,- (ca. EUR 1.974,-)
structuredsettlements.org – US$ 2.350,- (ca. EUR 1.946,-)
noche.org – US$ 2.251,- (ca. EUR 1.864,-)
angle.net – US$ 2.220,- (ca. EUR 1.839,-)
berlin.io – US$ 2.069,- (ca. EUR 1.713,-)
look3.org – US$ 2.055,- (ca. EUR 1.702,-)

.com
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faceyoga.com – GBP 55.000,- (ca. EUR 61.830,-)
hostgrid.com – GBP 23.550,- (ca. EUR 26.474,-)
huodong.com – US$ 35.001,- (ca. EUR 28.987,-)
wonderment.com – US$ 25.388,- (ca. EUR 21.026,-)
goldcurrency.com – US$ 25.166,- (ca. EUR 20.842,-)
width.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.704,-)
fiancee.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 19.048,-)
„gekochter weißer Reis“.com (jap. IDN) – EUR 22.000,-
autos24.com – EUR 16.240,-
covcare.com – US$ 16.756,- (ca. EUR 13.877,-)
derms.com – US$ 16.621,- (ca. EUR 13.765,-)
firstmark.com – US$ 16.602,- (ca. EUR 13.749,-)
ebono.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.423,-)
guhantai.com – US$ 14.523,- (ca. EUR 12.028,-)
henryjames.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.352,-)
ivyschool.com – EUR 10.000,-
megawin.com – US$ 11.611,- (ca. EUR 9.616,-)
i-cias.com – US$ 11.027,- (ca. EUR 9.132,-)
luminescence.com – US$ 9.138,- (ca. EUR 7.568,-)
snuggles.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.361,-)
propertyvaluation.com – US$ 8.820,- (ca. EUR 7.304,-)
bendover.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.039,-)
frontsystems.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.625,-)
titantools.com – US$ 7.888,- (ca. EUR 6.533,-)
snapstudio.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.377,-)
lietaer.com – US$ 7.750,- (ca. EUR 6.418,-)
eventa.com – US$ 7.502,- (ca. EUR 6.213,-)
ezio.com – US$ 7.350,- (ca. EUR 6.087,-)
homeparty.com – US$ 7.306,- (ca. EUR 6.051,-)
fundsnetservices.com – US$ 7.251,- (ca. EUR 6.005,-)
customshirt.com – US$ 6.808,- (ca. EUR 5.638,-)
jooli.com – EUR 6.500,-
buildingbrands.com – US$ 6.722,- (ca. EUR 5.567,-)
ayoub.com – US$ 6.666,- (ca. EUR 5.521,-)
dicai.com – US$ 6.579,- (ca. EUR 5.449,-)
curtaincall.com – US$ 6.538,- (ca. EUR 5.415,-)
ibabs.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.383,-)
nivia.com – US$ 6.099,- (ca. EUR 5.051,-)
climatiseurs.com – US$ 6.088,- (ca. EUR 5.042,-)
jointell.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.969,-)
mintmfg.com – US$ 5.940,- (ca. EUR 4.919,-)
allusa.com – US$ 5.549,- (ca. EUR 4.596,-)
chinadream.com – US$ 5.506,- (ca. EUR 4.560,-)
bandwidthcontroller.com – US$ 5.251,- (ca. EUR 4.349,-)
vermonthomes.com – US$ 5.105,- (ca. EUR 4.228,-)
carecompare.com – US$ 5.099,- (ca. EUR 4.223,-)
yourworkforcecenter.com – US$ 5.056,- (ca. EUR 4.187,-)
intra-gnn.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.141,-)
masaba.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.141,-)
gorillausa.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.141,-)
mympc.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.141,-)
aut0.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.141,-)
bkspartners.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.727,-)
touristspot.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.727,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, domainnamewire.com

NAMESCON ONLINE – START AM 27. JANUAR 2021

Die kommende NamesCon Online startet am 27. Januar 2021 und läuft bis zum 29. Januar 2021. Neben dem „State of The Domain Industry Report“ mit dnjournal.com gibt es zahlreiche weitere interessante Vorträge und eine Domain-Auktion.

NamesCon ist die nach eigenen Angaben grösste alljährliche Domain-Industrie Konferenz, die rund um den Globus Aufmerksamkeit erfährt. Die erste NamesCon Online, die im September 2020 stattfand, knüpfte an diesen Erfolg an: 1.020 Teilnehmer waren für die Online-Konferenz registriert. An den Keynotes nahmen im Durchschnitt 250 Zuschauer teil, an den Breakout-Sessions im Schnitt 100. Grund genug, auch wegen Corona, die kommende NamesCon 2021 ebenfalls online zu veranstalten. Sie findet vom 27. bis 29. Januar 2021 online statt. Sie startet am 27. Januar um 16:00 Uhr live aus Barcelona (Spanien). Bereits um 16:30 Uhr beginnt der jährliche „State of The Domain Industry Report“ von dnjournal.com mit dem Thema „Corporate Leaders“ live mit Ron Jackson und fünf Unternehmensführer_innen. Später gibt es einen Schnellkurs über die Bewertung von SEO-Domains und weitere Vorträge – und dies allein auf dem Keynote-Track. Daneben gibt es den Breakout-Track, in dem unter anderem Michal Gilmour von ParkLogic erklärt, warum Domain-Investing kein Hobby, sondern ein Geschäft ist. Der „Americas Track“ beginnt um 21:00 Uhr mit „How to Value Domain Names Step-by-Step“ von Michael Cygar (DNAcademy.com). Schließlich gibt es noch die Workshops, die bereits um 17:00 Uhr am 27. Januar 2021 beginnen. Und so geht das weiter über die dann folgenden beiden Tage. Bereits seit Dezember läuft auch die zur NamesCon übliche Domain-Auktion, die von GoDaddy betrieben wird und am 28. Januar 2021 endet.

Die NamesCon Online findet vom 27. bis 29. Januar 2021 online statt. Die Kosten für eine Teilnahme an der NamesCon online betragen für das Standardticket US$ 79,-. Das bereits früher angebotene DNAcademy-Bundle, das zusätzlich zwei exklusive DNAcademy-Sessions erlaubt und eine einjährige Subskription des Angebots der DNAcademy beinhaltet, kostet wie zuvor US$ 399,-. Schließlich dürfen Interessenten, die erstmals an der NamesCon teilnehmen, dies kostenlos tun.

Weitere Informationen, Anmeldung und Newsletter unter:
> http://namescon.online

Quelle: namescon.online, eigene Recherche

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