Domain-Newsletter

Ausgabe #1050 – 14. Januar 2021

Themen: NomCom – neun Führungspositionen stehen zur Wahl | nTLDs – nächste Einführungsrunde kaum vor 2023 | TLDs – Neues von .dk, .eu und .in | Markenrecht – OLG Düsseldorf ändert BGH-Judikatur | Rick Schwartz – 10 Twitter-Tipps vom Domain-King | gobet.com – Wettgang für US$ 850.000,- | Juni – 71. ICANN-Meeting in Den Haag

NOMCOM – NEUN FÜHRUNGSPOSITIONEN STEHEN ZUR WAHL

Wer die Zeit bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021 sinnvoll nutzen möchte, für den bietet ICANN die Gelegenheit: noch bis voraussichtlich Mitte März 2021 können Internetnutzer über die Besetzung von neun Positionen innerhalb der Netzverwaltung abstimmen.

Besetzt werden die neun Positionen über das so genannte Nominating Committee (NomCom). Dabei handelt es sich um ein unabhängiges, mit 21 Personen besetztes Komitee, von denen 15 die satzungsmäßige Kompetenz haben, eine begrenzte Anzahl von Stellen innerhalb ICANNs zu besetzen. Zu den wahlberechtigten Vertretern gehören Delegierte der Address Supporting Organization (ASO), der Country Code Names Supporting Organization (ccNSO), der Generic Names Supporting Organization (GNSO), des Internet Architecture Board und des At-Large Advisory Committee (ALAC); nicht wahlberechtigt sind die Vorsitzenden des NomCom und die Vertreter des Security and Stability Advisory Committee (SSAC), des Root Server System Advisory Committee (RSSAC) und des Governmental Advisory Committee (GAC). Die Amtszeit eines wahlberechtigten Mitgliedes des NomCom ist auf ein Jahr begrenzt; zudem darf kein Mitglied länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten tätig sein, sofern nicht seit der letzten Amtszeit zwei Jahre vergangen sind.

Aktuell hat das NomCom neun Positionen zu besetzen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Ämter:

– 3 Mitglieder im ICANN Board of Directors
– 3 regionale Repräsentanten für das At-Large Advisory Committee (ALAC)
– 2 Mitglieder im Generic Names Supporting Organization (GNSO) Council
– 1 Mitglied im Country Code Names Supporting Organization (ccNSO) Council

Das zwanzigköpfige Board of Directors hat die Leitungsfunktion der Netzverwaltung inne, das seine Entscheidungen mit der Mehrheit seiner 16 stimmberechtigten Mitglieder („Directors“) zu treffen hat. Jedenfalls in Bezug auf das Tagesgeschäft ist es die mächtigste Position, die das NomCom zu besetzen hat. Nicht weniger wichtig, aber weniger mächtig ist das At-Large Advisory Committee, gemäß den ICANN-Statuten das „primary organizational home within ICANN for individual Internet users“, mithin das Organ für Otto Normaluser. Die Generic Names Supporting Organization ist für das „policy-development“ zuständig, also die Entwicklung und Empfehlung von Normen und Regelwerken für die Verwaltung generischer Top Level Domains. Bleibt schliesslich die Country Code Names Supporting Organization, die Aufgaben und Funktionen ähnlich der GNSO hat, aber bezogen auf Länderendungen. Da allerdings jede ccTLD national verwaltet wird, ist ihr politischer Einfluss begrenzt.

Die Bewerbungsphase wird Mitte Januar 2021 gestartet. Ab dann können Bewerbungen für voraussichtlich zwei Monate eingereicht werden. Aktuell ist das Bewerbungsportal leider noch nicht online. Wer die zusätzliche Zeit im Lockdown nutzen und seine Stimme bei der Verwaltung des Internets einbringen möchte, der sollte sich jedoch ab sofort über seine Möglichkeiten informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/nomcom2021

Die ICANN-Statuten finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/pages/governance/bylaws-en/

Quelle: eigene Recherche

NTLDS – NÄCHSTE EINFÜHRUNGSRUNDE KAUM VOR 2023

Neues Jahr, neues Glück: knapp neun Jahre nach der letzten Runde rückt ICANN der Einführung neuer Top Level Domains ein kleines Stück näher. Anlässlich eines Meetings der „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ im Dezember 2020 wurde jedoch klar, dass keine rasche Entscheidung zu erwarten ist.

Am 17. Dezember 2015 hatte ICANN die um die 250 Personen starke Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um die Ergebnisse der Einführungsrunde aus dem Jahr 2012 auszuwerten. Dem folgte am 20. August 2020 ein 361-seitiger vorläufiger Abschlussbericht, der in fünf verschiedenen Kategorien („Affirmation, Affirmation with Modification, Recommendation, Implementation Guidance, No Agreement“) einerseits die Stärken aus 2012 dokumentiert, aber auch die Schwachstellen aufdeckt und konkrete Verbesserungen empfiehlt. So soll die Anzahl der Bewerbungen nicht begrenzt werden, und zwar weder absolut noch in Bezug auf die Bewerbungen pro Bewerber. Die Anzahl der neu delegierten TLDs soll jedoch fünf Prozent monatlich nicht übersteigen. Weiter sollen Singular- und Pluralformen des selben Wortes innerhalb der gleichen Sprache in aller Regel nicht zugelassen werden, also zum Beispiel .name und .namen; damit will man das Risiko einer Verwechslung reduzieren. Ferner soll es den Bewerbern gestattet sein, freiwillige Selbstverpflichtungen („Registry Voluntary Commitments“, vormals „Public Interest Commitments“) vorzuschlagen, um Bedenken Dritter frühzeitig Rechnung zu tragen.

Nachdem der Abschlussbericht im Herbst 2020 zur öffentlichen Kommentierung auslag, hat die ICANN-Arbeitsgruppe den Dezember 2020 genutzt, um die eingegangenen Kommentare – es waren insgesamt rund 50 – auszuwerten. So hat sich etwa die .tw-Registry TWNIC dafür ausgesprochen, geographische Begriffe stärker zu schützen und um wirtschaftliche Interessen zu erweitern. Ein Nutzer sprach sich dafür aus, die Kommentierungsphasen von „Standard“- und „Community“- Bewerbungen zeitlich gleichlang laufen zu lassen. Der Registrar EnCirca sprach sich dafür aus, nachträglich Änderungen der gewünschten Endung zuzulassen, um ein „contention set“ zu verhindern. Die Non-Commercial Stakeholder Group (NCSG) regte an, die Dauer einer Bewerbungsphase von der Zahl der eingegangenen Bewerbungen abhängig zu machen; zugleich solle aber die Zahl der Bewerbungen eines Bewerbers auf beispielsweise 24 begrenzt werden. „Registry Voluntary Commitments“ lehnt die NCSG hingegen ab, da sie das Potential haben, als eine Art Inhaltekontrolle die Meinungsfreiheit zu beschränken. Die Minds + Machines Group Limited empfahl ICANN, erst einmal alle Bewerbungen aus der Runde von 2012 abzuarbeiten, bevor man über weitere nTLDs nachdenke.

Ob sich diese (oder andere) Vorschläge in konkreten Änderungen niederschlagen, bleibt abzuwarten. Nach einem „Consensus Call“ vom 08. Januar 2021 hat die „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ nun Zeit bis 18. Januar 2021, ihren Schlussbericht bei der Generic Names Supporting Organization (GNSO) einzureichen. Dort wird man sich vor allem mit dem Problem der „closed generics“ befassen, für die es noch keine Lösung gibt. Mit raschen Entscheidungen ist nicht zu rechnen. Derzeit geht man daher unverändert davon aus, dass potentielle Bewerber frühestens im Jahr 2023 Gelegenheit haben werden, sich um neue Domain-Endungen zu bewerben.

Den Abschlussbericht der „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2361

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .DK, .EU UND .IN

Bye bye, .eu: zum Jahreswechsel haben BREXIT-bedingt weit mehr als 80.000 Inhaber einer .eu-Domain ihre Adresse verloren. Derweil erweitert Dänemarks .dk den Kreis an registrierbaren Sonderzeichen, während Indien für .in ebenfalls internationale Anreize setzt – hier unsere Kurznews.

DK Hostmaster A/S, zuständig für das dänische Länderkürzel .dk, startet das neue Jahr 2021 mit einem Angebot, von dem unter anderem deutschsprachige Nutzer profitieren. Seit dem 30. Dezember 2020 ist es möglich, das Schriftzeichen „ß“ in einer .dk-Domain zu verwenden. Das Zeichen ist als Eszett oder „scharfes S“ bekannt und musste bisher oft durch ein Doppel-S in Domains ersetzt werden. Es ist der einzige Buchstabe des lateinischen Schriftsystems, der heutzutage ausschließlich zur Schreibung deutscher Sprachen und ihrer Dialekte verwendet wird, so etwa in der genormten Rechtschreibung des Standarddeutschen oder in einigen Rechtschreibungen des Niederdeutschen. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass es trotz fortschreitender Internationalisierung im Domain Name System nach wie vor Browser und Mail-Programme, aber auch Kontaktformulare gibt, die derartige Sonderzeichen nicht unterstützen.

Die .eu-Registry EURid macht in Sachen BREXIT Ernst. Am 01. Januar 2021 wurden über 81.000 .eu-Domains in den Status „Suspended“ versetzt. Betroffen waren vor allem die Inhaber von .eu-Domains, die ihren Sitz in Großbritannien oder Gibraltar haben. Der Status „Suspended“ verhindert, dass die .eu-Domain zum Aufruf einer Website oder in einer eMail-Adresse genutzt werden kann. Allerdings bleibt den Domain-Inhabern noch Zeit bis zum 31. März 2021, den Nachweis der unveränderten Registrierungsberechtigung zu erbringen, um ihre .eu-Domain zu behalten; bisher hat EURid seit dem Jahreswechsel in rund 2.500 Fällen für eine solche Wiederherstellung gesorgt. Bleibt sie aus, landet die .eu-Domain ab dem 01. April 2021 im Status „withdrawn“; ab dann ist die Domain nicht mehr reaktivierbar. Ab 2022 werden die Domains mit dem Status „withdrawn“ zur erneuten Registrierung verfügbar. Erste Meldungen deuten darauf hin, dass bisher die Gesamtzahl an .eu-Domain-Inhabern mit Sitz auf der Insel von vormals weit über 300.000 auf rund 81.000 gesunken ist.

Die National Internet Exchange of India (NIXI), zuständige Registry für die indische Länderendung .in, hat eine Internationalisierungsinitiative gestartet. Wer bis Ende Januar 2021 eine .in-Domain registriert, erhält ab sofort eine internationalisierte .in-Domain in nicht-lateinischen Zeichen und einen kostenlosen eMail-Account für diese IDN gratis dazu. Das Angebot gilt auch, wenn eine .in-Domain im Januar verlängert wird. Unterstützt werden Zeichen unter anderem aus den Sprachen „Devanagiri, Marathi, Punjabi, Kannada, Tamil“. „This offer has been created to stimulate the adoption of Bharat (in Devanagari script) domain name and proliferation of local language content“, so NIXI in einer Presseerklärung. Ingesamt werden in Indien über 100 verschiedene Sprachen gesprochen, die vier verschiedenen Sprachfamilien angehören. Als Amtssprachen sind Hindi und Englisch anerkannt, dazu kommen 21 Sprachen, die von der indischen Verfassung offiziell anerkannt werden.

Quelle: dk-hostmaster.dk, eurid.eu, outlookindia.com

MARKENRECHT – OLG DÜSSELDORF ÄNDERT BGH-JUDIKATUR

In einem Rechtsstreit zwischen Anwälten über die Verantwortung für rechtswidrige Markennutzung Dritter legte das OLG Düsseldorf dem EuGH eine Frage zur Auslegung des Markenrechts vor, was – nach der EuGH-Entscheidung – zur Abweichung von der gängigen BGH-Rechtsprechung führte.

Die Gläubigerin, eine Sozietät von Rechtsanwälten, tritt unter der Bezeichnung „MBK Rechtsanwälte“ auf. Sie ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „MBK Rechtsanwälte“, eingetragen unter anderem für „Beratungsdienste bei Rechtsstreitigkeiten“. Sie erwirkte 2016 vor dem Landgericht Düsseldorf ein Anerkenntnisurteil gegen die Schuldnerin, ebenfalls eine Sozietät von Rechtsanwälten. Diese trat zeitweise unter der Bezeichnung „mbk rechtsanwälte“ bzw. „mbk advokaten“ auf. Aufgrund des Urteils wurde ihr dies unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt. In Folge des Anerkenntnisurteils veranlasste die Schuldnerin die Löschung ihres Eintrags im Telefonbuch „Das Örtliche“. Die Gläubigerin entdeckte danach bei einer Suche im Internet Einträge der Schuldnerin unter anderem bei „GoYello“ und „golocal.de“, und erwirkte vor dem Landgericht Düsseldorf im Beschlussverfahren die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Schuldnerin (LG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2019, Az. 2a 353/15). Die Schuldnerin erklärte, diese Eintragungen nicht veranlasst zu haben; sie seien ohne ihr Wissen und Wollen von Das Örtliche auf Drittseiten übernommen worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Schuldnerin aufgrund des Urteils nicht nur für die Löschung der von ihr selbst in Auftrag gegebenen Eintragungen, sondern aller das beanstandete Zeichen enthaltender Eintragungen in den gängigen Internetbranchenverzeichnissen zu sorgen gehabt habe, da auch diese ihr wirtschaftlich zu Gute kämen und auf der von der Schuldnerin unmittelbar in Auftrag gegebenen Eintragung beruhten.

Hiergegen legte die Schuldnerin sofortige Beschwerde ein. Das nun zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH zunächst eine Frage zur Klärung der Verantwortlichkeit der Schuldnerin für die kopierten Eintragungen im Hinblick auf eine Markenrechtsverletzung (Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG) vor. In seiner Entscheidung legte der EuGH Art. 5 Abs. 1 dahin aus, „dass eine im geschäftlichen Verkehr auftretende Person, die auf einer Website eine Anzeige hat platzieren lassen, durch die eine Marke eines Dritten verletzt wird, das mit der Marke identische Zeichen nicht benutzt, wenn Betreiber anderer Websites diese Anzeige übernehmen, indem sie sie auf eigene Initiative und im eigenen Namen auf diesen anderen Websites veröffentlichen“ (EuGH, Beschluss vom 02.07.2020, Az. C-684/19 – mk advokaten – ECLI:EU:C:2020:519).

Infolgedessen gab das OLG Düsseldorf der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin statt und stellte fest, dass das Landgericht zu Unrecht das Ordnungsmittel gegen die Schuldnerin verhängt hat (Beschluss vom 13.10.2020 – Az. I-20 W 71/19). Aufgrund der EuGH-Entscheidung sah sich das OLG Düsseldorf zudem gezwungen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) abzuweichen. Der BGH vertritt die Auffassung, der Markenverletzer sei grundsätzlich aufgrund eines bloßen Unterlassungstitels verpflichtet, von Dritten auf eigene Websites übernommene markenverletzende Inhalte zu beseitigen, auch wenn der Markenverletzer die Platzierung dieses Inhalts weder unmittelbar noch mittelbar beauftragt habe. Das OLG Düsseldorf führte aus, die EuGH-Entscheidung beziehe sich zwar nur auf das Markenrecht und nicht das Unternehmenskennzeichenrecht, doch bestünden für Marken und Unternehmenskennzeichen gleiche Regelungen, weshalb sie nur identisch ausgelegt werden könnten. Bei der Entscheidung komme es alleine darauf an, ob sich aus dem Verhalten der Schuldnerin ergibt, ob die Webportale „GoYello“ und „golocal.de“ mittelbar oder unmittelbar im Auftrag und für Rechnung der Schuldnerin die Einträge online gestellt haben und ob gegebenenfalls die Schuldnerin im Hinblick darauf ihren Pflichten nicht (hinreichend) nachgekommen ist. Die Gläubigerin mache geltend, dass eine Partnerschaft zwischen dem Portal „Das Örtliche“ und den Portalen „GoYello“ und „golocal.de“ bestehe (von den anderen Portalen mit Einträgen der Schuldnerin hatte die Gläubigerin im Verlaufe des Verfahrens Abstand genommen). Die Gläubigerin mache jedoch trotz Bestreitens der Schuldnerin nicht geltend, letztere hätte die Portale „GoYello“ und „golocal.de“ mitbeauftragt. Das OLG Düsseldorf prüfte dabei von sich aus die AGB von „Das Örtliche“ und stellte fest, dass sich jedenfalls keine automatische Mitbeauftragung der beiden Portale aus den AGB ergäbe. Folglich lagen die vom EuGH vorgegebenen Voraussetzungen für die Verantwortlichkeit der Schuldnerin nicht vor und das OLG Düsseldorf bestätigte die sofortige Beschwerde der Schuldnerin und wies den Beschluss des LG Düsseldorf zurück.

Aufgrund der Vorlage beim EuGH ergibt sich aus diesem unspektakulären Verfahren eine gewichtige Änderung der Rechtsprechung deutscher Gerichte: Der Verursacher einer rechtswidrigen Markennutzung im Internet ist aufgrund eines Unterlassungstitels nicht mehr dazu verpflichtet, von Dritten auf eigene Websites übernommene markenverletzende Inhalte zu beseitigen.

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2427

Die Entscheidung des EuGH finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2428

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: medien-internet-und-recht.de, eigene Recherche

RICK SCHWARTZ – 10 TWITTER-TIPPS VOM DOMAIN-KING

Domain-King Rick Schwartz startete das Jahr 2021 mit der Verkündung des Verkaufs von gobet.com für US$ 850.000,- (ca. EUR 696.721,-). Dieser Preis kommt nicht von ungefähr. Schwartz verhandelte 18 Monate, um auf diesen Betrag zu kommen. Anlässlich dessen verbreitete er wieder einmal auf Twitter Tipps zum Domain-Handel.

Der Preis von US$ 850.000,- (ca. EUR 696.721,-) für gobet.com versteht sich ohne Provisionen für den Escrow. Das Geheimnis des Erfolgs seines aktuellen, spektakulären Deals stanzte Rick Schwartz als „Lesson 1:“ in die Worte „If you give a price, YOU LOSE!!“ für seine Twitter-Follower. Schwartz erhielt vor 18 Monaten eine erste Anfrage mit einem Gebot von US$ 70.000,-. Ob er darauf reagierte oder mit einem einfachen „No“ antwortete, ist nicht klar. In der Folge steigerte der Interessent sein Angebot, das Schwartz regelmäßig mit seiner Erfolgsformel „NO! Hell NO! Don’t waste my time!“ ausschlug. Bis er, als das Gebot auf US$ 750.000,- lautete, endlich mit den Preisverhandlungen begann. Und das war nur die 1. Lektion, die von der 2. und 3. ergänzt wird: „If you give a counter-offer just because they made an offer, YOU LOSE!!“ und „Don’t negotiate. That’s when you turn it into a conversation.“ Also kein Gegenangebot formulieren und nicht verhandeln – es sei denn, wie sich bei Schwartz zeigt, wenn man sich in den höchsten Preisregionen bewegt, die man selbst angestrebt hat.

Lesson 4 lautet: „Don’t do REASONABLE, Don’t do CURIOUS“, was soviel meint wie, wenn vom Interessenten das Thema eines vernünftigen, angemessenen Wertes der Domain aufs Tablett kommt, oder die neugierige Anfrage nach dem Preis einer Domain kommt, sollte man sich nicht darauf einlassen. Die „Angemessenheit“ des Preises zu diskutieren, ist reine Zeitverschwendung. Für die Frage „I am curious about the price“ gibt Schwartz zwei mögliche Antworten: „1. Toss it“ („wink ab“), „2. Ask ‚Why?'“. Das, so Schwartz, sei die Gelegenheit, ohne Zeitverschwendung Informationen zu erlangen. Bildhaft ist Lesson 5: Mach Dir vor Freude nicht in die Hosen. Bleib ruhig und ermittle den aktuellen Wert Deiner Domain. Wie das geht, erklärt Schwartz bewusst nicht. Die Ruhe wird nochmals durch Lesson 6 unterstrichen: Die eMail kann ruhig etwas abhängen, ehe man antwortet. Du willst keinen heißen Kontakt, sondern einen starken.

Die Lektion 7 bezieht sich auf die Preisgestaltung: Der Wert einer Domain unterliegt Veränderungen. Mit der Anfrage ist es Zeit, die Domain aktuell zu bewerten. Es besteht kein Grund, den Wert einer einmaligen Domain zaudernd zu beziffern. Bleib bei dem von Dir ausgemachten Wert! Natürlich kommt es bei alle dem auch auf die Qualität der Domain an (Lesson 8): Es geht ums Geschäft, und bei Domains um deren Qualität. Die ist Voraussetzung, um einen hohen Preis zu erzielen: also muss man Qualitätsdomains selbst erst einmal erwerben, ehe man sie verkaufen kann. Und am besten geht das, indem man in .com-Domains investiert (Lesson 9). Schwartz rundet seinen Twitter-Thread mit Lesson 10 ab, in der er nochmals stichpunktartig darlegt, worauf es bei einer guten Domain ankommt: Einfach zu buchstabieren, zu memorieren und weiterzugeben muss sie sein.

Den Domain-King Rick Schwartz finden Sie auf Twitter unter
> https://twitter.com/DomainKing

Quelle: twitter.com, domaininvesting.com, eigene Recherche

GOBET.COM – WETTGANG FÜR US$ 850.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche schließt das Jahr 2020 ab und zeigt erste Ergebnisse von 2021. Und die lassen sich sehen, zum Beispiel mit einem Aufschlag von Domain-King Rick Schwartz, der gobet.com für US$ 850.000,- (ca. EUR 696.721,-) verkaufte.

Schwartz ließ lange nicht mit sich reden. Auf Kaufangebote seiner Domain gobet.com liess er den Interessenten 18 Monate hungern. Der hatte zunächst US$ 70.000,- geboten, Schwartz sagte nein. Jedes erneute Angebot quittierte er mit einem einfachen „No“. Erst als der spätere Käufer US$ 750.000,- bot, erwiderte Schwartz mit einem Gegenangebot. Schließlich einigte man sich auf US$ 850.000,- (ca. EUR 696.721,-). Doch dieser Deal steht nicht allein: limit.com kommt auf hervorragende US$ 120.000,- (ca. EUR 98.361,-). Danach klafft eine große Lücke, ehe frugality.com mit US$ 22.500,- (ca. EUR 18.443,-) einspringt und gleich drei Domains zu jeweils US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-) auflaufen: admats.com, dominet.com und nycasino.com.

Der Inselstaat Tuvalu setzt sich bei den Länderendungen an die Spitze, mit surgery.tv zum Preis von US$ 45.000,- (ca. EUR 36.885,-). Ihr schließt sich soul.tv mit sehr beachtlichen US$ 18.000,- (ca. EUR 14.754,-) an. Zweitteuerste Domains ist aber die kolumbianische mina.co mit erstaunlichen US$ 43.000,- (ca. EUR 35.246,-), die bereits wieder zum Verkauf steht. Die ihr folgende Domain lion.co erzielte US$ 9.100,- (ca. EUR 7.459,-) und liegt damit deutlich besser als ihr Wert im Mai 2013, als sie US$ 3.000,- (ca. EUR 2.273,-) gekostet hatte. Die deutsche Endung .de positioniert sich mit termine.de zum Preis von EUR 21.000,- auf der dritten Position und liefert darüber hinaus zahlreiche Wirtschaftsdomains, wie grunderwerbsteuer.de (EUR 6.380,-), insolvenzantrag.de (EUR 5.000,-) und tierkrankenversicherungen.de (EUR 2.500,-), wobei grunderwerbsteuer.de sich gegenüber ihrem Wert vom Januar 2013, damals bei EUR 1.200,-, deutlich verbesserte. Die indische payco.in belegt mit US$ 9.500,- (ca. EUR 7.787,-) den vierten Platz der vergangenen Handelswoche.

Die neuen generischen Endungen sind nicht so stark wie noch in der Vorwoche. Und es liegen lediglich Ergebnisse für die Endung .club vor, angeführt von family.club mit US$ 7.000,- (ca. EUR 5.738,-), gefolgt von der Zwei-Zeichen-Domain eq.club mit US$ 4.210,- (ca. EUR 3.451,-) und drei weiteren .club-Domains. Die Endung .info präsentiert schwarz.info für EUR 2.999,-, und die klassischen generischen Endungen kamen mit baba.net zum Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-), kameleon.net für US$ 5.900,- (ca. EUR 4.836,-) und der Pandemie konformen getvaccinated.org für US$ 4.996,- (ca. EUR 4.095,-). Die vergangene Domain-Handelswoche und die ersten Handelstage des Jahres 2021 eröffnete Rick Schwartz mit einem 18 Monate gereiften Domain-Verkauf, der für das anstehende Jahr beispielgebend sein könnte.

Länderendungen
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surgery.tv – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.885,-)
soul.tv – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.754,-)

mina.co – US$ 43.000,- (ca. EUR 35.246,-)
lion.co – US$ 9.100,- (ca. EUR 7.459,-)
protech.co – US$ 4.875,- (ca. EUR 3.996,-)
beers.co – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.279,-)

termine.de – EUR 21.000,-
youreyes.de – EUR 7.500,-
grunderwerbsteuer.de – EUR 6.380,-
die-küche.de – EUR 5.800,-
insolvenzantrag.de – EUR 5.000,-
bitcapital.de – EUR 4.560,-
ansahl.de – EUR 4.500,-
bimbim.de – EUR 3.900,-
petdocktor.de – EUR 3.500,-
inversion.de – EUR 3.400,-
viomi.de – US$ 3.960,- (ca. EUR 3.246,-)
goeteborg.de – EUR 3.000,-
nachhaltigwohnen.de – EUR 3.000,-
seifenshop.de – EUR 2.550,-
purecontent.de – EUR 2.500,-
schusterei.de – EUR 2.500,-
tierkrankenversicherungen.de – EUR 2.500,-
meinheimvorteil.de – EUR 2.320,-
alfagruppe.de – EUR 2.300,-
s-g.de – EUR 2.250,-
tischplatten24.de – EUR 2.010,-

payco.in – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.787,-)
iridium.eu – EUR 5.999,-
day.us – EUR 4.995,-
900.ca – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.098,-)
magnesium.nz – US$ 4.152,- (ca. EUR 3.403,-)
rebate.us – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.279,-)
taxfix.ca – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.279,-)
oohpod.cn – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.197,-)
atl.ch – US$ 3.648,- (ca. EUR 2.990,-)
system.in – US$ 3.408,- (ca. EUR 2.793,-)
yi.co.uk – US$ 3.125,- (ca. EUR 2.561,-)
eurogarden.eu – EUR 2.499,-
biltong.nl – EUR 2.250,-
incident.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.049,-)
logos.se – EUR 2.020,-
weare.co – US$ 2.173,- (ca. EUR 1.781,-)
deployment.io – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.639,-)
datalabs.io – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.548,-)
resist.co.uk – US$ 1.835,- (ca. EUR 1.504,-)

Neue Endungen
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family.club – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.738,-)
eq.club – US$ 4.210,- (ca. EUR 3.451,-)
1337.club – EUR 1.500,-
228.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.230,-)
golden.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.230,-)

Generische Endungen
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schwarz.info – EUR 2.999,-

baba.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-)
kameleon.net – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.836,-)
getvaccinated.org – US$ 4.996,- (ca. EUR 4.095,-)
fairclough.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.459,-)
bitcoiner.net – EUR 2.000,-
livinghealthy.org – US$ 2.195,- (ca. EUR 1.799,-)
evolutio.org – US$ 1.195,- (ca. EUR 980,-)
joblist.org – US$ 1.155,- (ca. EUR 947,-)

.com
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gobetcom – US$ 850.000,- (ca. EUR 696.721,-)
limit.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 98.361,-)
frugality.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 18.443,-)
admats.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-)
dominet.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-)
nycasino.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.393,-)
mywm.com – US$ 15.888,- (ca. EUR 13.023,-)
docgo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.295,-)
jaam.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.295,-)
widio.com – EUR 11.000,-
pm-partners.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.656,-)
unna.com – EUR 10.000,-
autohunt.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.197,-)
gulftrade.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.197,-)
rustleup.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.787,-)
signalpro.com – US$ 8.999,- (ca. EUR 7.376,-)
myapartments.com – US$ 8.240,- (ca. EUR 6.754,-)
n9ws.com – US$ 8.235,- (ca. EUR 6.750,-)
bive.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-)
jiobet.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.557,-)
volten.com – EUR 5.800,-
ibizabooking.com – EUR 5.000,-
geoffreymiller.com – US$ 5.995,- (ca. EUR 4.914,-)
alphapeople.com – US$ 5.950,- (ca. EUR 4.877,-)
kostek.com – US$ 5.124,- (ca. EUR 4.200,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, domaininvesting.com

JUNI – 71. ICANN-MEETING IN DEN HAAG

Die Anzeichen stehen nicht schlecht, dass sich mit der Impfung gegen den Corona-Virus ab Mitte des Jahres die Dinge normalisieren. ICANN plant daher nicht nur das kommende „Community Forum“ im März 2021 in Mexiko als Präsenzveranstaltung, auch das für Juni 2021 geplante „Policy Forum“ in Den Haag (Niederlande) ist als Präsenzveranstaltung im ICANN-Kalender eingetragen.

Das 71. ICANN-Meeting ist als Präsenzveranstaltung geplant und soll vom 13. bis 16. Juni 2021 in Den Haag (Niederlande) stattfinden. Nach drei virtuellen ICANN-Meetings sind nach einem Jahr Pause nun wieder Vorortveranstaltungen so gut wie möglich. Der „Probelauf“ wird das 70. ICANN-Meeting in Cancún (Mexico) sein. Danach findet das 71. Meeting, ein Policy Forum, in Den Haag in den Niederlanden statt. Nähere Daten zur Agenda im Juni in Den Haag liegen nicht vor. Mit dem Einzug von Impfstoffen und umfangreichen Impfungen gegen COVID-19 ist eine Präsenzveranstaltung Mitte des Jahres in Den Haag umsetzbar. Dem kommt entgegen, dass das einmal jährlich, in der Regel im Juni abgehaltene Policy Forum sich der Weiterentwicklung der Supporting Organizations und Advisory Committees (SO/ACs) sowie der regionalen Öffentlichkeitsarbeit widmet. Die Policy-Foren sind in der Regel kleiner als andere ICANN-Treffen und haben eine verkürzte Tagesordnung, keine öffentlichen Foren und keine Vorstandssitzungen.

ICANN71, das 71. ICANN-Meeting, findet vom 13. bis zum 16. Juni 2021 im World Forum, Churchillplein 10 in 2517 JW Den Haag, Niederlande statt. Nähere Informationen gibt es in den kommenden Monaten unter:
> https://meetings.icann.org/en/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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