Domain-Newsletter

Ausgabe #999 – 09. Januar 2020

Themen: .com – VeriSign darf an der Preisschraube drehen | Statistik – die Gewinner und Verlierer 2019 | TLDs – Neues von .amazon, .tl und .ps | OLG Frankfurt – zuständig auch für Luxemburg | mastermind.com – geniales für US$ 600.000,- | 2019 – Die teuersten Domains des Jahres | Berlin – 7. Deutscher IT-Rechtstag im April 2020

.COM – VERISIGN DARF AN DER PREISSCHRAUBE DREHEN

Das Domain-Jahr 2020 beginnt mit einem Paukenschlag: die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, den Registry-Vertrag für die weltweit wichtigste Top Level Domain .com mit VeriSign Inc. abändern zu wollen. Den Nutzern drohen nun Preissteigerungen.

Das Recht von VeriSign, .com verwalten zu dürfen, ruht derzeit auf zwei Pfeilern: dem „Registry Agreement“ (RA) mit ICANN und dem „Cooperative Agreement“ mit dem US-Handelsministerium. Seit 2016 gilt, dass Änderungen im „Cooperative Agreement“ dazu führen, dass VeriSign auch mit ICANN Verhandlungen „in good faith“ über das RA aufnehmen muss, die die Änderungen auch im RA reflektieren. Am 03. Januar 2020 teilte ICANN nun mit, dass man mit VeriSign eine solche Einigung über eine Ergänzung zum RA erzielt habe. Kernbestandteil der Änderungen ist das Recht von VeriSign, die Gebühren für .com-Domains ohne eine erneute Zustimmung der US-Regierung oder von ICANN in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode um bis zu sieben Prozent zu erhöhen. Da der aktuelle Vertrag seit dem 26. Oktober 2018 läuft, betrifft die mögliche Änderung also die Jahre 2020 bis 2023, 2026 bis 2029, usw. Macht VeriSign davon Gebrauch, würden sich die .com-Gebühren bis Oktober 2026 von derzeit US$ 7,85 auf bis zu US$ 10,26 erhöhen. Die „registry fee“ wird dabei dann fällig, wenn eine .com-Domain registriert oder verlängert wird. Sie ist aber nicht identisch mit den Gebühren, zu welchen die Endkunden ihre .com-Domains über die Registrare registrieren; diese Gebühren liegen regelmäßig höher und umfassen meist weitere Dienstleistungen rund um eine .com-Domain. Eine Erhöhung der „registry fee“ könnte die Registrare aber dazu zwingen, die Erhöhung an ihre Endkunden weiterzugeben.

Parallel zu der geplanten Änderung am RA haben sich ICANN und VeriSign auf einen Letter of Intent (LOI) verständigt, in dem sich VeriSign unter anderem dazu verpflichtet, zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen, um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems zu gewährleisten. Was die Pressemitteilung von ICANN nicht verrät: die Zahlungspflicht setzt am 01. Januar 2021 ein, erstreckt sich über fünf Jahre und umfasst einen Betrag von US$ 4 Mio. jährlich. Insgesamt streicht ICANN damit bis 2025 zusätzliche Zahlungen von US$ 20 Mio. ein; nicht wenige Beobachter der US-Politik sehen zwischen der Zustimmung zu einem Recht auf Preiserhöhung und dieser Zusatzzahlung ein Phänomen, das als „quid pro quo“ im „Impeachment“-Verfahren gegen den US-Präsidenten Donald Trump diskutiert wird. Für VeriSign bleibt .com dennoch ein äußerst einträgliches Geschäft: ändert sich die Zahl der registrierten Domains nicht wesentlich, steht am Ende der vier Jahre ein Plus von mehr als US$ 360 Mio. jährlich. Dazu kommt, dass die mehrfach diskutierte öffentliche Ausschreibung des Registry-Vertrages für .com bis auf weiteres vom Tisch ist. Dass ICANN auch auf eine Implementierung des Beschwerdeverfahrens der Uniform Rapid Suspension (URS) verzichtet, das für praktisch alle anderen TLDs verpflichtend werden soll, dürfte VeriSign die Zahlung zusätzlich erleichtern.

Vorerst hat die Öffentlichkeit Zeit bis 14. Februar 2020, um zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. Bis 06. März 2020 will ICANN dann dem Vorstand einen Abschlussbericht präsentieren. Dass es noch zu wesentlichen Änderungen kommt, gilt aber als praktisch ausgeschlossen. Wie die Debatte bei .org gezeigt hat, hat selbst Massenprotest wenig Aussicht, von ICANN gehört zu werden.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2215

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – DIE GEWINNER UND VERLIERER 2019

Zum Auftakt des neuen Jahres blicken wir nicht nur auf die Entwicklung der Registrierungszahlen im letzten Monat zurück, sondern präsentieren Ihnen einen Rückblick auf die letzten zwölf Monate. Und die hatten es in sich.

Die eigene Spitzenstellung eindrucksvoll untermauert hat .com. Die Kommerzendung konnte 2019 um fast 6,5 Mio. Domains zulegen, mehr als jede andere Top Level Domain auf diesem Planeten. Sie blieb damit jedoch knapp unter dem Ergebnis aus dem Jahr 2017, das mit einem Zuwachs von fast 7,1 Mio. Domains endete. Gleichwohl konnte man die ohnehin guten Zuwächse von 2.936.888 Domains (2016) und 4.964.869 (2017) erneut deutlich steigern. Anzeichen, dass der .com-Boom an sein Ende gelangt sein könnte, gibt es also nicht, und auch die Phantasie der Internetnutzer, freie Adressen zu finden, scheint unerschöpflich. Weiterhin abwärts geht es dagegen für .net: Nach 816.223 Adressen im Jahr 2017 und 522.178 im Jahr 2016 geht es dieses Mal um 539.980 Domains nach unten. Größter Profiteur ist .de: das deutsche Länderkürzel, das rund 120.000 Domains hinzugewinnen konnte, hat damit seinen Status als zahlenmäßig zweiterfolgreichste Domain-Endung der Welt gefestigt. China (.cn) und Tokelau (.tk) blenden wir dabei wegen ihrer Vergaberegelungen aus. Wer dazu aber mehr wissen will: die .uk-Registry Nominet hat eine Weltkarte veröffentlicht, in der Länder der Größe nach entsprechend der Zahl ihrer registrierten ccTLDs angegeben sind; dort wäre Tokelau das größte Land der Erde.

Die eigentliche Überraschung des vergangenen Jahres ist jedoch ohne Zweifel .icu. Sie konnte in den vergangenen zwölf Monaten über 4,6 Mio. Domains hinzugewinnen und steht nun bei gut 4,9 Mio. registrierten Adressen, mehr als jede andere neue Endung aus der Einführungsrunde des Jahres 2012. Aber: es bestehen erhebliche Zweifel, dass es sich um nachhaltige Registrierungen handelt. Anlass zum Zweifel gibt, dass etwa 3,9 Mio. aller Domains in China registriert sind, obwohl dort die Formulierung „I see you“ – und nichts anderes soll .icu bedeuten – kaum gebräuchlich ist. Auch in den Ergebnissen der chinesischen Suchmaschine Baidu tauchen nur einzelne .icu-Domains auf, was ebenfalls gegen eine Verbreitung und aktive Nutzung spricht; Treffer wie nbswz.icu, ukrzn.icu und ajkeu.icu führen schließlich nur zu Webseiten ohne aktive Nutzung. Es gibt also keine Anzeichen dafür, dass die Geschäftswelt in China .icu für sich entdeckt hat.

Eine besondere Auswertung bietet zum Abschluss hosterstats.com. Dort hat man geprüft, wie viele Domains, die im Dezember 2018 registriert waren, auch noch ein Jahr später angemeldet waren, und daraus eine Löschquote errechnet. Die höchste Quote weist dort .loan auf, mit fast unglaublichen 99,02 Prozent, vor .top mit 82,49 Prozent. Hier ist die Treue der Domain-Inhaber also besonders schwach ausgeprägt. Besonders gute Werte verzeichnen dagegen .xxx (2,18 Prozent), .jobs (6,78 Prozent) sowie .coop (8,73 Prozent), was aber auch daran liegen könnte, dass Markeninhaber vorbeugend registriert haben und daher nun wenig interessiert sind, diese Domain-Namen wieder abzugeben. Insgesamt zeigen sich die nTLDs mit Löschquoten von häufig weit über 60 Prozent besonders volatil. Diese Werte zu senken und dauerhafte Registrierungen zu generieren, wird eine der größten Herausforderungen für die Domain Name Industry im Jahr 2020.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.322.933 – (Vergleich zum Vorjahr: + 118.407)
.at – 1.319.125 – (Vergleich zum Vorjahr: + 20.182)
.com – 145.432.183 – (Vergleich zum Vorjahr: + 6.439.573)
.net – 13.416.884 – (Vergleich zum Vorjahr: – 539.980)
.org – 10.085.758 – (Vergleich zum Vorjahr: – 1.359.877)
.info – 4.659.076 – (Vergleich zum Vorjahr: – 2.007.752)
.biz – 1.615.161 – (Vergleich zum Vorjahr: – 924.774)
.eu – 3.558.214 – (Vergleich zum Vorjahr: – 359.141)

.icu – 4.930.705 – (Vergleich zum Vorjahr: + 4.636.649)
.top – 3.698.590 – (Vergleich zum Vorjahr: – 227.277)
.xyz – 2.961.749 – (Vergleich zum Vorjahr: + 652.178)

(Stand 1. Januar 2020)

Die ccTLD-Weltkarte von Nominet finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2214

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: nominet.uk, domainnamewire.com, circleid.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .TL UND .PS

Auch im neuen Jahr jagt eine TLD-Meldung die nächste: das Drama um .amazon hat sein vorläufiges Ende gefunden, während Palästina mit ultrakurzen Domains lockt. Zudem hat sich eine Allianz gebildet, die .tl (Timor-Leste) fördern will – hier die Kurznews.

Die jahrelangen Auseinandersetzungen um die Einführung der generischen Top Level Domain .amazon nähern sich ihrem Ende: in einem Blogeintrag vom 19. Dezember 2019 teilte ICANN-CEO Göran Marby mit, dass das Registry-Agreement mit der Bewerberin Amazon EU S.à r.l. unterzeichnet worden sei. Damit sei der Weg für eine Delegierung von .amazon, also ihre Eintragung in die Root Zone, frei. Nach Angaben von Marby hat Amazon durch eine Reihe von „Public Interest Commitments“ (PICs) sichergestellt, dass die Interessen der Anrainerstaaten, also insbesondere der Mitgliedsstaaten der „Amazon Cooperation Treaty Organization“ (ACTO), gewahrt werden. So dürfen sie unter anderem 1.500 Domains blockieren, sofern sie besondere kulturelle Bedeutung haben. Ob sich die ACTO-Staaten damit abfinden oder nun den Klageweg beschreiten, ist öffentlich bisher nicht bekannt. Vorläufig laufen die Tests für eine Delegierung, was angesichts der Unterstützung von Back-End-Provider Neustar aber nur eine Formsache sein dürfte.

Portugal, Indonesien und Australien wollen .tl wachküssen: wie am Rande des 66. ICANN-Meetings in Montreal bekannt wurde, haben sich die drei Länder zusammengetan, um die Zukunft von .tl zu entwickeln. Das Länderkürzel steht seit 2005 für die Demokratische Republik Timor-Leste; zuvor hatte man an Anlehnung an die historische Verbindung zu Portugal das Kürzel .tp (Portuguese Timor) genutzt. Unterstützung erhält die Dreier-Gruppe von der Asia Pacific Top Level Domain Name Association (APTLD), die vor allem Material, Logistik und Kommunikationswerkzeuge zur Verfügung stellen will. Aktuell dürfen .tl-Domains von jedermann zu jedem beliebigen Zweck registriert werden; Domain-Namen aus dem pornographischen Bereich sind aber verboten. Es ist damit zu rechnen, dass vor allem die technische Infrastruktur rund um .tl von den aktuellen Bemühungen profitiert.

Die Palestinian National Internet Naming Authority (PNINA), Registry der palästinensischen Top Level Domain .ps, öffnet zum Jahresbeginn ihre Schatzkiste: seit dem 06. Januar 2020, 10:00 Uhr (Jerusalem Time), stehen alle Ein-, Zwei- und Drei-Zeichen-Domains unter .ps zur Registrierung zur Verfügung. Wer sich allerdings für die ultrakurze Ein-Zeichen-Variante entscheidet, muss Premium-Preise bezahlen: Domains wie 0.ps kosten im ersten Jahr der Registrierung US$ 2.000,- (ca. EUR 1.791,-), jede Verlängerung dann US$ 500,- (ca. EUR 447,-) im Jahr; die Kosten der Registrare sind darin noch nicht enthalten. Dafür bieten .ps-Domains eine Besonderheit: sie sind von jedermann weltweit zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registrierbar, es ist weder eine palästinensische Staatsangehörigkeit noch ein Sitz vor Ort für die Registrierung erforderlich. Auch deutschprachige Nutzer können also .ps-Domains registrieren. Wer Interesse hat, sollte sich beeilen: die Vergabe erfolgt strikt nach dem „first come, first served“-Prinzip.

Den Blog-Eintrag zu .amazon finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2216

Weitere Informationen zu den aktuellen Bemühungen rund um .tl finden Sie unter:
> https://www.aptld.org/announ/201912/announ_231.html

Weitere Informationen zu den kurzen .ps-Domains finden Sie unter:
> https://www.pnina.ps/premium-names/

Quelle: icann.org, aptld.org, pnina.ps

OLG FRANKFURT – ZUSTÄNDIG AUCH FÜR LUXEMBURG

Das OLG Frankfurt/Main hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt, dass deutsche Gerichte international zuständig sind, wenn ein ausländischer Internetauftritt auf den deutschen Markt zielt.

Im vorliegenden Fall hatte ein rechtsfähiger Verband zur Förderung der gewerblichen Interessen des Handels mit E-Zigaretten eine einstweilige Verfügung gegen eine Gesellschaft einer Gruppe mit Sitz in Luxemburg erwirkt. Diese betreibt einen Internet-Marktplatz, über den unter anderem fünf Shop-Betreiber E-Zigaretten-Zubehör für den deutschen Markt anbieten. Die Marktplatzbetreiberin hat keinen Sitz in Deutschland. Der antragstellende E-Zigaretten-Verband meinte, es läge ein Verstoß gegen das Tabakerzeugnisgesetz vor, weil die fünf Betreiber von Shops auf der Internet-Plattform der Antragsgegnerin nicht in jedem einzelnen Bundesland registriert seien. Dies sei für einen bundesweiten Fernabsatz mit Tabakprodukten aber notwendig. Das Landgericht Frankfurt/M erließ die einstweilige Verfügung, die Gegnerin hatte mit ihrem Widerspruch keinen Erfolg, so dass das LG Frankfurt mit Urteil vom 02.04.2019 (Az. 3-6 O 103/18) es der Gegnerin untersagte, „es Händlern, die entgegen § 22 Abs. 1 Nr. 2 TabakerzG nicht bei der zuständigen Behörde registriert sind, zu ermöglichen, über einen Onlineshop auf der Handelsplattform X grenzüberschreitenden Fernabsatz mit Bestandteilen elektronischer Zigaretten an Verbraucher in der Europäischen Union zu betreiben […]“. Hiergegen ging die Gegnerin in Berufung vor das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Dabei rügte die Gegnerin unter anderem die internationale Zuständigkeit der Frankfurter Gerichte. In der Sache meinte die Gegnerin, die Registrierung in einem Bundesland reiche zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Nr. 2 TabakerzG aus.

Das Oberlandesgericht gab der Berufung der Gegnerin letztlich statt. Es bestätigte zwar die Zuständigkeit deutscher Gerichte, hielt aber den Eilantrag des E-Zigaretten-Verbands für unbegründet (Urteil vom 07.11.2019, Az.: 6 U 61/19). Die internationale Zuständigkeit ergibt sich nach Ansicht des OLG aus Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO: Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats hat, kann danach vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht. Hier hatte die Gegnerin ihren Sitz in Luxemburg. Der von der Antragstellerin angenommene Wettbewerbsverstoß, wonach die Internet-Händler sich entgegen dem Tabakerzeugnisgesetz nicht in allen Bundesländern Deutschlands registriert haben, aber diesen Markt bedienen, verwirkliche sich in Deutschland, denn der Internetauftritt richte sich an ein deutsches Publikum, da er in deutscher Sprache gehalten ist und in Deutschland Bestellungen für die angebotenen Waren aufgegeben werden können. Damit war Deutschland der Erfolgsort der behaupteten Wettbewerbsverletzung. Nicht maßgebend war aus Sicht des OLG der Ort, an dem die Gegnerin ihre Website eingerichtet und ihre Werbung und Verkaufsangebote im Internet technisch eingerichtet hat. Eine besonders enge Beziehung zur Stadt Frankfurt am Main war für das Bestehen der internationalen Zuständigkeit nicht notwendig. Das OLG Frankfurt/M bestätigte zudem die Einschätzung des Landgerichts, für das Eilverfahren zuständig zu sein, auch wenn für das Hauptsacheverfahren dann ein Gericht in dem EU-Mitgliedsstaat zuständig wäre, in dem die Gegnerin ihren Sitz hat (Art. 35 EuGVVO): Es reiche da völlig aus, dass Frankfurt am Main ein Erfolgsort der behaupteten Wettbewerbsverletzung ist. Damit war die Zuständigkeit der Frankfurter Gerichte begründet und das Berufungsgericht wandte sich dem eigentlichen Rechtsstreit zu.

Hier bestätigte das OLG Frankfurt/M – kurz gefasst – sodann allerdings die Rechtsauffassung der Gegnerin, wonach § 22 Abs. 1 Nr. 2 TabakerzG so zu verstehen ist, dass eine Registrierung der Händler in einem Bundesland ausreichend ist. Die Auffassung der Antragstellerin bedeute eine Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels, da für Händler mit Sitz im Ausland der Aufwand, sich in jedem einzelnen Bundesland zu registrieren, ungleich schwerer sei. Damit lag kein Verstoß gegen die Registrierungspflicht und folglich kein Wettbewerbsverstoß vor. Das OLG Frankfurt/M hob daraufhin die einstweilige Verfügung auf und wies den Antrag auf ihren Erlass zurück.

Das Urteil des OLG Frankfurt/Main finden Sie unter:
> https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190036354

Die Brüssel-Ia-VO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates) finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2218

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: beckmannundnorda.de, hessen.de, eigene Recherche

MASTERMIND.COM – GENIALES FÜR US$ 600.000,-

Die letzten Domain-Handelswochen im Jahr 2019 brachten mit mastermind.com zum Preis von US$ 600.000,- (ca. EUR 540.541,-) noch einen hervorragenden Deal zustande. Darüberhinaus konnten einige Domains gute Preisentwicklungen vorweisen.

Das Domain-Handelsjahr 2019 rundete sich am Ende noch mit einem besonderen Dreh: die Domain mastermind.com erzielte nicht nur US$ 600.000,- (ca. EUR 540.541,-) und landete so auf Platz 9 der Liste der teuersten Domains des Jahres, sondern vermochte ihren Preis in einem Jahr mehr als zu verdoppeln: im September 2018 kostete mastermind.com „nur“ US$ 275.000,- (ca. EUR 237.069,-). Deutlich erfolgreicher, wenn auch nicht so hochpreisig, war stairwell.com, die US$ 60.000,- (ca. EUR 54.054,-) erzielte, nachdem sie im Dezember 2016 für nur US$ 3.600,- (damals ca. EUR 3.645,-) gehandelt worden war. Ebenfalls erfolgreich, wenn auch auf längerer Distanz, war narratives.com mit ihrem Preis von US$ 52.500,- (ca. EUR 47.297,-), der im August 2007 noch bei US$ 10.000,-(damals ca. EUR 7.420,-) lag. Etwas dazugewonnen haben oakbrook.com, die sich von US$ 9.000,- (ca. EUR 7.055,-) im August 2006 auf jetzt US$ 13.500,- (ca. EUR 12.162,-) steigern konnte, und solarenergie.com mit US$ 8.325,- (ca. EUR 7.500,-), nachdem sie noch im Mai 2016 lediglich US$ 2.250,- (damals ca. EUR 1.991,-) eingebracht hatte.

Unter den Länderendungen stand Kolumbien vorn, mit meds.co zum Preis von EUR 18.750,-. Drei weitere kolumbianische Domains standen auch auf der Liste. Zweitstärkste Kraft war die kanadische thistledown.ca mit ihrem Preis von US$ 15.495,- (ca. EUR 13.959,-). Dann folgte zu runden US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-) die Zwei-Zeichen-Domain 6w.cc von den Kokos-Inseln. Die deutsche Endung zeigte sich mit amoremio.de erst bei EUR 4.000,-, konnte dafür aber noch vier weitere Verkäufe aufweisen. Die britische Endung stand nicht viel besser da und stieg mit nzxt.co.uk bei US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-) ein, wies jedoch auch drei weitere Deals auf. Von diesen ist zumindest christmastrees.co.uk bemerkenswert, die lediglich GBP 1.600,- (ca. EUR 1.893,-) einbrachte und damit ins Minus rutschte, nachdem sie im Mai 2011 mit immerhin US$ 4.000,- (damals ca. EUR 2.797,-) noch stramm stand.

Manchmal ist weniger doch mehr, wie bei den neuen generischen Endungen: less.app machte mit einem Kaufpreis von US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-) mehr als erwartbar war. Daneben gab es drei Drei-Zeichen-Domains unter .global, wie dab.global zum Preis von US$ 5.200,- (ca. EUR 4.685,-). Und .club brachte drei Domains ins Rennen, darunter tie.club zum Preis von US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-). Die alten generischen Endungen waren wieder einmal etwas besser besetzt: spartacus.net sorgte mit US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-) für Aufruhr, und die Drei-Zeichen-Domain vdz.org mit US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-) für Ausgleich. Daneben wurden vier weitere Drei-Zeichen-Domains unter .org und .net gehandelt, zu zum Teil erfreulichen Preisen, wie xps.net mit US$ 7.499,- (ca. EUR 6.756,-). So war die abschließende Domain-Handelswoche 2019 recht erfolgreich. Sicher erfolgten noch weitere Domain-Käufe zum Ausklang des Jahres, doch die allerletzten Zahlen liegen uns noch nicht vor.

Länderendungen
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meds.co – EUR 18.750,-
brooklyn.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
balls.co – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.829,-)
connects.co – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.982,-)

thistledown.ca – US$ 15.495,- (ca. EUR 13.959,-)
6w.cc – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
bet.be – EUR 8.000,-
rocca.it – EUR 8.000,-
roost.io – US$ 6.995,- (ca. EUR 6.302,-)
send.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
amoremio.de – EUR 4.000,-
nzxt.co.uk – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-)
betcheck.pl – EUR 3.500,-
accountable.de – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-)
festkurs.de – EUR 3.000,-
makeup.si – EUR 3.000,-
webdesign-wien.at – EUR 3.000,-
outsourceit.de – EUR 2.988,-
naturalis.co.uk – GBP 2.388,- (ca. EUR 2.826,-)
obstkorb.de – EUR 2.400,-
gardenshed.co.uk – GBP 1.750,- (ca. EUR 2.071,-)
christmastrees.co.uk – GBP 1.600,- (ca. EUR 1.893,-)

Neue Endungen
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less.app – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)
dab.global – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.685,-)
fcg.global – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.414,-)
fbi.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.324,-)
cashflow.club – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
tie.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
tub.club – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.081,-)

Generische Endungen
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spartacus.net – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)
vdz.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-)
uncommon.org – US$ 7.750,- (ca. EUR 6.982,-)
lot.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
xps.net – US$ 7.499,- (ca. EUR 6.756,-)
diagrams.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
street.org – EUR 4.999,-
enablers.org – US$ 4.499,- (ca. EUR 4.053,-)
hpc.net – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.964,-)
rds.org – EUR 2.000,-

.com
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mastermind.com – US$ 600.000,- (ca. EUR 540.541,-)
stairwell.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 54.054,-)
narratives.com – US$ 52.500,- (ca. EUR 47.297,-)
alternativedata.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
xchange.com – US$ 42.077,- (ca. EUR 37.907,-)
kibbutz.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.027,-)
companionpet.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
phoneparts.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
xtag.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 20.721,-)
flapp.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 20.270,-)
poas.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
ventured.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
cantek.com – US$ 19.488,- (ca. EUR 17.557,-)
b2bsales.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 14.865,-)
uterineprolapse.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.414,-)
responsible.co.uk – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
lyckost.com – EUR 12.175,-
oakbrook.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.162,-)
flyaware.com – US$ 12.999,- (ca. EUR 11.711,-)
bml.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
kknow.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.005,-)
staterecords.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.559,-)
maleo.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.108,-)
solarenergie.com – US$ 8.325,- (ca. EUR 7.500,-)
zunya.com – US$ 8.300,- (ca. EUR 7.477,-)
hostile.com – US$ 8.250,- (ca. EUR 7.432,-)
korp.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
ezlube.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-)
shoehorns.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
sympatic.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.225,-)
free-solitaire.com – US$ 5.550,- (ca. EUR 5.000,-)
unexplored.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)
mgcv.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

2019 – DIE TEUERSTEN DOMAINS DES JAHRES

Wie alle Jahre schauen wir auch diesmal, welche Domains im abgelaufenen Jahr die höchsten Preise erzielt haben. Im Vergleich zu früheren Jahren schneidet 2019 dabei sehr viel besser, aber doch auch schlechter ab.

Die 20 teuersten Domains summierten sich 2019 auf spektakuläre US$ 44,989 Mio. auf. Dies ist dem ungeheuren Kaufpreis von US$ 30 Mio. für die Domain voice.com geschuldet. Rechnet man den heraus und nimmt die 21. Domain mit hinein, so werden es insgesamt knapp US$ 15,29 Mio. Ein Betrag, der sich mit den US$ 14,8 Mio. aus dem Jahr 2018 und den US$ 16,9 Mio. in 2017 durchaus vergleichen lässt. Neben voice.com, die sich im 8-stelligen US-Dollarbereich bewegte, schafften es weitere vier Domains in den 7-stelligen Bereich. 2018 waren lediglich zwei Domains und 2017 ganze sechs Domains in dem Feld aufgestellt.

Nicht ganz so erfreulich mit den Preisen wie 2018 waren 2019 die Verkäufe bei den neuen Endungen, die deutlich zurückgingen: allein free.games erzielte mit US$ 335.000,- (ca. EUR 293.860,-) einen 6-stelligen Betrag. 2018 waren es noch vier Domains, von denen drei die Marke von US$ 500.000,- erreichten. Darum auch bringen es die 20 teuersten nTLDs 2019 zusammen auf lediglich US$ 836.210,-, was gegenüber 2018 (knapp US$ 2,3 Mio.) deutlich abfällt, aber immer noch etwas besser als 2017 (rund US$ 687.000,-) dasteht.

Für die sonstigen generischen Endungen fiel das Jahr 2019 auch nicht besonders aus: mit casinos.org zu US$ 400.000,- (ca. EUR 357.143,-) gab es lediglich eine Domain im 6-stelligen Bereich. 2018 waren es zumindest zwei: q.org erzielte US$ 500.000,- (ca. EUR 438.596,-) und star.org US$ 225.000,- (ca. EUR 181.452,-), während 2017 ebenfalls lediglich eine Domain, nämlich co.net, zum Preis von US$ 100.000,- (ca. EUR 84.746,-), in diese Kategorie kam.

Schließlich die Länderendungen. Auch da war 2018 das bessere Jahr gegenüber 2019. Die spanische Domain viajes.es steht mit ihrem Preis von EUR 147.000,- an erster Stelle, gefolgt von der australischen pay.com.au zum Preis von AUD 168.300,- (ca. EUR 104.767,-). Mehr schafften es nicht in den sechsstelligen Bereich, während 2018 da mit gleich vier Domains glänzen konnte, vorneweg casino.ro mit EUR 220.000,-, gefolgt von den beiden deutschen Domains bad.de (EUR 119.000,-) und wg.de (EUR 102.501,-), und schließlich music.ai zu US$ 101.500,- (ca. EUR 83.197,-). Im Detail war das Domain-Handelsjahr 2019 nicht so gut wie 2018, aber der voice.com-Deal überragt nicht nur die Jahre 2018 und 2017. Von daher kann man sich nicht beklagen.

Länderendungen
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viajes.es – EUR 147.000,-
pay.com.au – AUD 168.300,- (ca. EUR 104.767,-)
21.de – EUR 79.730,-
swipe.io – US$ 68.000,- (ca. EUR 60.177,-)
seereisen.de – EUR 59.500,-
ia.de – EUR 55.000,-
shopping.uk – EUR 50.500,-
it.de – EUR 49.000,-
smart.co – US$ 52.820,- (ca. EUR 46.743,-)
manuka.de – EUR 45.000,-
analytics.ai – US$ 50.000,- (ca. EUR 43.898,-)
tide.co.uk – GBP 35.400,- (ca. EUR 41.061,-)
mobility.de – EUR 35.000,-
generate.co – US$ 39.500,- (ca. EUR 35.586,-)
red.tv – EUR 35.000,-
jot.co – US$ 38.500,- (ca. EUR 34.685,-)
itjobs.kr – US$ 37.500,- (ca. EUR 33.482,-)
holiday.co.uk – GBP 27.850,- (ca. EUR 32.250,-)
play.de – EUR 30.000,-
ig.ca – US$ 34.000,- (ca. EUR 30.088,-)
we.de – EUR 30.000,-
lootjes.nl – EUR 29.500,-
hampton.co.uk – GBP 25.000,- (ca. EUR 28.888,-)
hero.eu – EUR 29.000,-
odds.co – GBP 25.000,- (ca. EUR 29.165,-)
appiscreen.fr – EUR 27.300,-
dt.ca – US$ 29.000,- (ca. EUR 25.664,-)
serramenti.it – EUR 25.000,-
octane.co – US$ 27.500,- (ca. EUR 24.775,-)
cats.co – US$ 26.500,- (ca. EUR 23.266,-)
scalable.co – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.727,-)
home.io – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.727,-)
voice.io – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-)

Neue Endungen
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free.games – US$ 335.000,- (ca. EUR 293.860,-)
zb.app – US$ 91.000,- (ca. EUR 81.982,-)
business.club – US$ 60.936,- (ca. EUR 54.897,-)
new.work – US$ 38.000,- (ca. EUR 35.185,-)
clean.tech – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.778,-)
buy.game – US$ 29.999,- (ca. EUR 26.315,-)
all.life – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.148,-)
ui.dev – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.081,-)
t.win – US$ 22.500,- (ca. EUR 19.912,-)
cbd.world – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
simple.life – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
dx.media – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
go.holdings – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.667,-)
realestate.asia – EUR 14.500,-
human.capital – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.964,-)
diabetes.help – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.761,-)
travel.global – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.832,-)
ploy.shop – EUR 12.300,-
bounce.house – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.712,-)
less.app – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)

Generische Endungen
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casinos.org – US$ 400.000,- (ca. EUR 357.143,-)
horseracing.net – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-)
sudoku.net – GBP 42.500,- (ca. EUR 48.668,-)
dawn.org – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
tomorrow.net – US$ 48.216,- (ca. EUR 42.332,-)
growingpower.org – US$ 45.999,- (ca. EUR 41.817,-)
madrid.net – EUR 35.000,-
knowyourstuff.org – US$ 30.600,- (ca. EUR 27.568,-)
email.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.930,-)
cfah.org – US$ 24.300,- (ca. EUR 21.892,-)
office.org – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.469,-)
dr.net – US$ 21.100,- (ca. EUR 19.182,-)
pc.org – US$ 20.500,- (ca. EUR 18.468,-)
ast.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.028,-)
can.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
bg.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.463,-)
bitnet.org – US$ 18.200,- (ca. EUR 16.250,-)
historica.org – EUR 14.875,-
impacted.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.761,-)
volunteer.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
cats.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
surplus.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.360,-)
starsandstripes.org – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
electronics.org – EUR 12.888,-
fiable.net – GBP 12.000,- (ca. EUR 13.145,-)
np.net – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.504,-)
hnc.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-)
jvv.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-)

.com
—–

voice.com – US$ 30.000.000,- (ca. EUR 26.785.714,-)
california.com – US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.631.579,-)
eko.com – US$ 1.500.000,- (ca. EUR 1.351.351,-)
tm.com – US$ 1.250.000,- (ca. EUR 1.126.126,-)
rx.com – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 900.901,-)
nursing.com – US$ 950.000,- (ca. EUR 840.708,-)
ol.com – US$ 900.000,- (ca. EUR 785.848,-)
links.com – EUR 700.000,-
mastermind.com – US$ 600.000,- (ca. EUR 540.541,-)
medidata.com – US$ 600.000,- (ca. EUR 535.714,-)
carrot.com – US$ 565.000,- (ca. EUR 513.636,-)
ij.com – US$ 550.000,- (ca. EUR 495.495,-)
gorilla.com – US$ 496.320,- (ca. EUR 447.135,-)
bettingodds.com – GBP 390.000,- (ca. EUR 434.826,-)
leads.com – US$ 435.000,- (ca. EUR 379.826,-)
cooking.com – US$ 402.500,- (ca. EUR 359.375,-)
domainnames.com – US$ 370.000,- (ca. EUR 323.071,-)
chaos.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 309.735,-)
joyride.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 264.971,-)
ncc.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 265.487,-)
fora.com – US$ 285.000,- (ca. EUR 254.464,-)
pff.com – US$ 270.000,- (ca. EUR 238.938,-)
cumberland.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 221.239,-)
taxes.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 217.391,-)
sexe.com – EUR 210.000,-
message.com – US$ 195.000,- (ca. EUR 175.676,-)
crystals.com – US$ 188.000,- (ca. EUR 166.372,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – 7. DEUTSCHER IT-RECHTSTAG IM APRIL 2020

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die „Deutsche Anwalt Akademie“ veranstalten am 23. und 24. April 2020 den „7. Deutscher IT-Rechtstag“ in Berlin. Diese Veranstaltung widmet sich in Vorträgen und Workshops verschiedenen aktuellen Fragen.

Mit dem IT-Rechtstag sprechen davit und „Deutsche Anwalt Akademie“ Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, IT-Rechts-Spezialistinnen und -Spezialisten, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche an. Die zweitägige Veranstaltung schafft die Möglichkeit, sich zum fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht zusammenzufinden. Der 7. Deutsche IT-Rechtstag wird dabei von einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C.H. Beck unterstützt. Noch nicht veröffentlicht sind die Schwerpunktthemen der Veranstaltung und, ob – wie gewohnt – Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff (davit) und Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (davit) die Moderation übernehmen. Jedenfalls startet der IT-Rechtstag wie immer am Donnerstag, dieses Mal dem 23. April 2020 um 14:00 Uhr und endet am Folgetag gegen 17:00 Uhr.

Der „7. Deutscher IT-Rechtstag“ findet von Donnerstag, den 23. April 2020 ab 14:00 Uhr bis Freitag, den 24. April 2020 bis ca. 17:00 Uhr im Mercure Hotel MOA, Stephanstraße 41, 10559 Berlin statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder der AG IT-Recht und dem Forum Junge Anwälte EUR 450,-; Nichtmitglieder zahlen EUR 505,00 – jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahme am 7. IT-Rechtstag umfasst 10 Vortragsstunden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/7-deutscher-it-rechtstag/
> https://www.anwaltakademie.de/product/25466

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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