Domain-Newsletter

Ausgabe #1044 – 19. November 2020

Themen: ICANN – zerrissen zwischen Politik und Technik? | Statistik – Die „alten“ nTLDs in der Pandemie | TLDs – Neues von .forum, .kpmg und .trust | Ohne Substanz – UDRP-Verfahren um the-score.media | Escrow.com – neuer Investment Index für Q3/2020 | bullish.com – steigende Kurse für US$ 900.000,- | Frankfurt – 9. IT-Rechtstag doch nur virtuell

ICANN – ZERRISSEN ZWISCHEN POLITIK UND TECHNIK?

Im Spannungsfeld zwischen Politik und Technik versucht die Internet-Verwaltung ICANN, einen Mittelweg zu gehen. Das hat CEO Göran Marby beim 15. Jahrestreffen des Internet Governance Forum (IGF) betont und vor Risiken gewarnt, wenn man das Netz in die Hände der Regierungen gebe.

Zwölf Tage verteilt auf zwei Phasen, mehr als 250 Veranstaltungen und über 6.000 Teilnehmer unterstreichen, welche Bedeutung das IGF als Diskussionsplattform für alle Themen der Internet Governance inzwischen erlangt hat. Eine der Sessionen zum Thema „ICANN Open Forum — Technical Internet Governance“ bot dem CEO der Netzverwaltung Gelegenheit, sich einem Thema zu widmen, das für ICANN immer drängender wird – das Spannungsfeld zwischen einer Organisation, die sich mit der technischen Weiterentwicklung des Internets befasst, und der politischen Aufgabe der Netzverwaltung, der es darum geht, den Zugang, die Stabilität und die Offenheit des Internets sicherzustellen. In einem Blog-Eintrag sprach Marby vor wenigen Wochen insoweit von zwei Polen, nämlich der Internet Governance (IG) und der „technical Internet governance“ (TIG). Diesen Ansatz stützt er auf die historische Differenzierung, wer Zugang zum Internet habe, und was man damit anstellen dürfe.

Dabei lässt Marby keinen Zweifel, dass TIG für ICANN weit mehr bedeutet als nur die technische Funktion. „It’s an effort that includes all of those that can affect and contribute to making the network more stable, secure, and resilient“, so Marby. Dabei müsse man verstehen, dass viele Länder internetbezogene Regelungen entwickeln, die darauf abzielen, das in Frage zu stellen. Die Aufgabe von ICANN ist für Marby eindeutig: „ICANN’s role is to clarify and position itself as a technical nonprofit organization keen on keeping legislators and regulators understanding, and therefore mindful, of the way the Internet functions.“ Nur so könne es gelingen, Gesetze, Regularien und Verordnungen zu verhindern, welche die technische Funktion des Domain Name Systems und damit einer Kernkomponente des Internets negativ beeinflussen. Problematisch sei, dass sich sämtliche Diskussionen in drei äußerst diversen Typen einteilen lassen: auf Ebene von zwischenstaatlichen Organisationen, in Standardisierungsorganisationen (wie der IETF), und auf nationaler oder regionaler staatlicher Ebene. ICANNs Teilnahme an diesen verschiedenen Diskussionsebenen müsse ausgebaut werden.

Mark Datysgeld von der GNSO (Generic Names Supporting Organization) beschrieb die Ausführungen von Marby als den Versuch, die Rolle ICANNs innerhalb des Internet-Ökosystems neu zu definieren. Seit der Amtszeit von Fadi Chehadé und seiner „Netmundial“-Initiative bewege sich ICANN auf einem schmalen Grad zwischen technischer und politischer Verpflichtungen. Hier versuche Marby, einen Mittelweg zu finden. Zu Ende gedacht, könnte ICANN damit aber beispielsweise Einfluss darauf nehmen, ob und was mit „missbrauchten TLDs“ passiert, wie sie etwa das Spamhouse Project ermittelt. Ob die Zeit dafür schon reif ist, und ob ICANN das wirklich will – diese Frage hat auch Marby bisher nicht beantwortet.

Die Session „ICANN Open Forum — Technical Internet Governance“ finden Sie unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=ApPdMGcNFr8

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

STATISTIK – DIE „ALTEN“ NTLDS IN DER PANDEMIE

Bisher schlägt sich die Domain Name Industry in der Corona-Krise wacker, die Registrierungszahlen sind erfreulich. Doch gilt das auch für die vor 2012 neu eingeführten Endungen? Wir haben uns die ICANN-Zahlen angesehen.

Rund 370 Millionen registrierte Domains meldet der aktuelle Domain Name Industry Brief der .com- und .net-Registry VeriSign Inc. zur Hälfte des Jahres 2020 und damit trotz, eher sogar wegen weltweiter Corona-Pandemie stabiles Wachstum. Hiervon entfallen 210,1 Millionen auf Domain-Namen mit generischer Endung, wobei allein .com und .net auf 162,1 Millionen Domains kommen. Doch auch die restlichen 48 Millionen Domain-Namen verdienen einen genauen Blick. Sie umfassen nicht nur die nach 2012 eingeführten nTLDs, sondern auch solche Endungen, die bereits vor dem Jahr 2010 neu eingeführt wurden und von ICANN mittlerweile zu den „legacy TLDs“ gezählt werden. Gerade im Vergleich mit nTLDs lässt sich damit die Entwicklung einer Domain-Endung über die Jahre einschätzen. Im Vergleich mit dem Stand Ende Dezember 2018 und Ende Dezember 2019 haben wir folgende Werte ermittelt:

TLD – 31.12.2018 – 31.12.2019 – 30.06.2020
————————————————-
.aero – 11.315 – 11.862 – 12.152
.asia – 286.448 – 304.188 – 230.531
.cat – 108.111 – 108.719 – 108.750
.coop – 8.241 – 8.229 – 8.306
.jobs – 46.698 – 46.760 – 46.272
.mobi – 479.780 – 434.862 – 408.551
.museum – 974 – 1.558 – 1.982
.name – 135.191 – 126.189 – 122.454
.post – 414 – 417 – 418
.pro – 322.027 – 332.337 – 317.225
.tel – 77.459 – 97.396 – 86.223
.travel – 18.928 – 21.062 – 21.451
.xxx – 146.407 – 61.709 – 58.296

Diese Zahlen entstammen den „monthly reports“ von ICANN, zu deren Erstellung und Übersendung jede gTLD-Registry verpflichtet ist, die jedoch erst mit einigen Monaten Verzögerung veröffentlicht werden. Den zahlenmäßig größten Verlust muss demnach die Rotlicht-Endung .xxx einstecken, die binnen eines Jahres rund 85.000 Registrierungen verloren hat. Der Grund dürfte aber weniger in nachlassendem Interesse liegen, sondern in der hauseigenen Konkurrenz mit .porn und .sex, die von der gleichen Registry verwaltet werden. Das gilt nicht für .mobi, die beständig an Domains verliert; in 18 Monaten ging es um rund 70.000 Domains nach unten. Auch .asia leidet an schwindendem Interesse; für sie ging es in 18 Monaten um rund 55.000 Domain-Namen nach unten.

Davon abgesehen, bestätigen auch die „alten“ neuen gLTLDs jene Entwicklung, die .com und .net vorgeben. Die Registrierungszahlen entwickeln sich stabil, wenn zum Teil auch auf niedriger Flamme. So muss man die Werte bei .post mit etwas über 400 Domains als enttäuschend bezeichnen, was an den strengen Registrierungsvorgaben liegt. Wie positiv sich Lockerungen auswirken, belegt .museum, die ihre Registrierungszahlen binnen der letzten 18 Monate mehr als verdoppeln konnte, auch wenn das Niveau überschaubar bleibt. Zu beobachten bleibt .tel, die in einem Jahr um etwa 20.000 Domains zulegen konnte, in der ersten Hälfte des Jahres davon aber rund 10.000 wieder verlor. Auch hier gilt, was für alle nTLDs gilt: nur in den seltensten Fällen sorgen Marketingaktionen für dauerhaften Erfolg.

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .FORUM, .KPMG UND .TRUST

Die Vertrauensendung .trust zieht erneut um: die Registry-Tochtergesellschaft von Uniregistry hat die Rechte übernommen. Derweil gewährt KPMG einen interessanten Einblick in seine Überlegungen zur eigenen .brand, während .forum den Start der Live-Phase verkündet – hier unsere Kurznews.

Die auf Mercer Island (US-Bundesstaat Washington) ansässige Fegistry LLC hat nach den Daten für die Sunrise Period nun auch den Termin für den Start der Live-Phase von .forum bekanntgegeben. Wie gemeldet, hat am 16. November 2020 die einmonatige Sunrise Period begonnen. Nach dem 16. Dezember 2020 folgt erst eine mehrmonatige Pause, bis ab dem 02. März 2021 die „General Availability“ beginnt. Dass sich für Markeninhaber mit Eintrag im Trademark Clearinghouse eine Sunrise-Registrierung lohnen dürfte, zeichnet sich auf dem Registrarmarkt ab; so bieten einige Registrare die Sunrise-Registrierung für unter US$ 450,- pro Jahr und Domain an, während die Gebühren in der Live-Phase bei deutlich über US$ 1.000,- liegen sollen. Dabei soll .forum grundsätzlich jedermann zur Registrierung offen stehen. In Zeiten, in denen sich die Diskussionen im Internet in Blogs und soziale Medien verlagern, wird sich .forum jedoch seine eigene Zielgruppe noch erkämpfen müssen. Für die ersten drei Jahre peilt Fegistry daher bescheidene 10.000 Domain-Registrierungen an.

Das weltweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG hat in einem Interview Einblick in seine Überlegungen zur Migration von kpmg.com zu home.kpmg gewährt. Nach Angaben von Domenic Torani, Senior Digital Transformation Program Manager bei KPMG, habe man 2012 erkannt, dass eine eigene Marken-Endung die Chance eröffne, das eigene Portfolio zu glätten und die Kontrolle über das Netzwerk zu verbessern. Die Inhalte der angeschlossenen Unternehmen werden zentralisiert verwaltet. Auch wenn der Weg zu .kpmg lang gewesen sei, die für diese Entscheidung maßgeblichen Faktoren „costs savings, ways to strengthen the brand and increase trust, security and aspects of communication“ gelten noch heute. Und nicht überall dominiere .com: „We learned that in the different countries, not everyone uses or knows the .COM“, so Torani. Für KPMG sei der Wechsel eine Generationenfrage gewesen: „It just needs to take its time.“ Zusammenfassend empfiehlt Torani: „If your reasons for making the switch are the right reasons – for example, SEO, or branding – do it for those reasons.“

Das „Bäumchen wechsle dich“-Spiel bei .trust hält an: schon im Juni 2020 übertrug die NCC Group Domain Services Inc. die Rechte und Pflichten aus dem Registry Agreement mit ICANN auf die zu Uniregistry gehörende UNR Corp. Über die Höhe des Kaufpreises wurde öffentlich bisher nichts bekannt. Ursprünglicher Bewerber um .trust war die Deutsche Post AG; von dort ging es für die Endung im Januar 2015 weiter an die in Manchester ansässige NCC Group PLC. Die Statistiker von ntldstats.com vermelden aktuell 52 .trust-Domains; eine Registrierung für außenstehende Dritte ist aber nicht möglich. Uniregistry hat bisher keine Informationen veröffentlicht, welche Pläne man mit .trust hat. So lange unklar ist, ob und wie es mit .trust weitergeht, dürften die derzeitigen Entwicklungen zumindest wenig dazu beitragen, dass das Vertrauen in diese Endung gestärkt wird.

Das Interview mit Domenic Torani zu .kpmg finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2408

Quelle: nic.forum, comlaude.com, domainincite.com

OHNE SUBSTANZ – UDRP-VERFAHREN UM THE-SCORE.MEDIA

Im Streit eines kanadischen Medienunternehmens mit einer lokalen News-Seite in New Mexico (USA) um die Domain the-score.me dia zeigte der belgische Rechtsanwalt Bart Van Besien als Entscheider, dass es beim Beschwerdevortrag auf Details ankommt.

Die Score Media and Gaming Inc. ist ein kanadischer Anbieter von Sport-, eSport- und Sportwetten-Neuigkeiten, die sie zusammen mit Artikeln, mobilen Sportspielen und weiteren Angeboten ergänzt. Sie nutzt seit 1999 die Marke „THESCORE“ und sah ihre Rechte durch die Domain the-score.media verletzt. Aus diesem Grunde wandte sie sich an das National Arbitration Forum (NAF) und startete ein UDRP-Verfahren. Sie erklärte unter anderem, Inhaberin zahlreicher nationaler und internationaler Markeneintragungen der berühmten Marke „THESCORE“ und von 2.888 registrierten Domains wie thescore.bet, thescore.com und thescoreesports.com zu sein. Der Inhaber der am 09. Februar 2020 registrierten Domain the-score.media versuche mit dieser, sich an die bekannte Marke „THESCORE“ dranzuhängen und daraus Kapital zu schlagen. Die Gegnerin, die The Sandoval County On-line Reporting Enterprise, ist eine kleine Unternehmung, die über lokale Verwaltung, Politik und Sport in Rio Rancho, New Mexico (USA) berichtet. Sie erklärte, ihre vormalige Domain habe sie versehentlich wegen Nichtzahlung der Registrierungsgebühren verloren und deshalb die Domain the-score.media registriert, wobei der Begriff „SCORE“ in diesem Falle ein aus dem Unternehmensnamen Sandoval County Online Reporting Enterprise gebildetes Akronym sei. Aufgrund gesundheitlicher Probleme habe man die Domain noch nicht entwickeln können. Der belgische Rechtsanwalt Bart Van Besien wurde zum Entscheider des UDRP-Verfahrens bestimmt.

Van Besien wies die Beschwerde der Score Media and Gaming Inc. ab, weil sie wegen ihres unsubstantiierten Vortrages die Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens nicht sämtlich erfüllte (NAF Claim Number: FA2009001915326). Van Besien setzte sich zunächst einmal mit dem Vortrag der Parteien auseinander und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin unklare Informationen vorgetragen habe. So verweise sie auf diverse Marken, doch ist ganz überwiegend nicht sie als Inhaberin eingetragen, sondern andere Unternehmen wie The Score Television Network Ltd. und theScore Inc., die wohl alle in einen Konzern gehören. Van Besien resümiert: „The Panel would have preferred to obtain an overview of relevant trademarks from an independent source, not from the representatives of the Complainant. Moreover, the Panel would have preferred to obtain copies of the relevant trademark certificates instead of a mere overview of trademark registrations.“ Er schaute sich die Sache dann von sich aus an und konnte eine Marke von 2001 und eine von 2017, die beide in Kanada registriert sind, und eine EU-Marke von 2014 der Beschwerdeführerin zuordnen. Gleiches galt für die 2.888 Domains, die von „theScore, Inc.“ registriert sind; dieses sei – laut der Beschwerdeführerin – von 2012 an der Unternehmensname gewesen und 2019 von Score Media and Gaming Inc. abgelöst worden. Dafür habe die Beschwerdeführerin jedoch keinen Nachweis vorgelegt. Auch der Beleg für den Inhalt unter the-score.media sei von Seiten der Beschwerdeführerin nicht näher geklärt: es sei unklar, ob es sich bei dem eingereichten Nachweis um den Ausdruck eines Screenshots oder einer der Website selbst handele, und es werde kein URL, kein Datum und auch sonst keine Information dazu gegeben. Aufgrund dieser Umstände und weil die Gegnerin erklärt habe, wegen Krankheit die Domain noch nicht entwickelt haben zu können, machte Van Besien von seinem Recht nach § 10 der UDRP-Regeln Gebrauch und schaute sich die Webseite selber an.

Alsdann stellte Van Besien zunächst fest, dass Domain-Name und Marke identisch seien; der Bindestrich und die Endung .media würden keine ausreichende Unterscheidungskraft bewirken. „.media“ sei sogar ein generischer Begriff, der das Angebot der Marken der Beschwerdeführerin beschreibt. Deshalb seien Domain und Marke identisch, und das erste Element der UDRP erfüllt. Beim zweiten Element stellte Van Besien ein Recht oder berechtigtes Interesse seitens der Gegnerin fest, vermisste allerdings auch hier eindeutige Belege für ihre Behauptungen. Dass die Domain aus dem Akronym ihres Namens hervorgehe, sei akzeptabel, und dass sie die Domain allein für lokale Neuigkeiten aus Rio Rancho nutzen wolle, sei ein legitimes Anliegen, mit dem sie sich nicht notwendigerweise an der Reputation oder dem Goodwill der Marken der Beschwerdeführerin Vorteile verschaffe. Van Besien sah das 2. Element der UDRP von Seiten der Beschwerdeführerin nicht erfüllt. Bei der Bösgläubigkeit der Gegnerin kam er auf kein anderes Ergebnis, da die Vorwürfe und Folgerungen der Beschwerdeführerin nicht stichhaltig seien. Zunächst habe sie nicht belegt, dass ihre Marken bekannt oder gar berühmt seien. Das mag tatsächlich der Fall sein, aber die Beschwerdeführerin müsse die Berühmtheit auch belegen, was sie nicht getan habe. Zudem sei nicht ersichtlich, dass sie in der Gegend tätig sei, in der die Gegnerin aktiv ist. Er könne nicht darauf schließen, dass die Gegnerin die Marken der Beschwerdeführerin kannte, hätte kennen können oder müssen. Davon abgesehen nutze die Gegnerin die Domain zur Zeit nicht, und er, Van Besien, meine, es bestünden Möglichkeiten für sie, die Domain in gutem Glauben zu nutzen. Die Beschwerdeführerin habe keine Nachweise dafür vorgelegt, die Nahe legen, dass die Gegnerin die Domain dazu einsetzt oder einsetzen will, um mit den Marken der Beschwerdeführerin Internetnutzer anzulocken und daran zu verdienen. Die Gegnerin hingegen habe vernünftige Gründe für die Wahl ihrer Domain vorgetragen, und es sei für ihn vorstellbar, dass die Gegnerin die Domain in Zukunft rechtmäßig und nicht wettbewerbsorientiert verwenden könne. Damit war für Van Besien auch das 3. Element der UDRP nicht erfüllt, und er wies die Beschwerde ab.

Rechtsanwalt Bart Van Besien zeigt in seiner Entscheidung über die Domain the-score.media recht deutlich, wie sinnvoll es für beide Parteien eines UDRP-Verfahrens ist, im Vortrag auch auf Details zu achten, Behauptungen ordentlich zu belegen und so dem Panel die Arbeit zu erleichtern.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain the-score.media finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1915326.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

ESCROW.COM – NEUER INVESTMENT INDEX FÜR Q3/2020

Escrow.com, Treuhänder für den Domain-Handel, konstatiert in seinem aktuellen Quartalsbericht für den Domain-Handel im September-Quartal mit US$ 77,5 Mio. Umsatz ein positives Ergebnis gegenüber dem Vorquartal.

In einem 18-seitigen Quartalsbericht teilt Escrow.com mit, wie sich der Domain-Handel im 3. Quartal 2020 bei ihnen entwickelt hat. Die aktuelle Ausgabe des Escrow.com Domain Investment Index, der die eigenen Daten auswertet, deutet darauf hin, dass sich nach dem coronabedingten Einbruch im 2. Quartal 2020 der Markt im 3. Quartal dergestalt wieder erholt hat, dass er sogar das Vorjahresquartal übertrifft. Im 2. Quartal 2020 umfasste das Handelsvolumen bei Escrow.com US$ 55,2 Mio., jetzt lag es bei rund US$ 77,5 Mio. Im 3. Quartal 2019 lag das Handelsvolumen bei US$ 69,3 Mio. Schaut man sich die vergangenen drei Jahre ab dem 3. Quartal 2017 an, zeigt sich – mit gewissen Schwankungen nach oben und unten – eine gewisse Konstanz des Handelsvolumens. Im aktuellen Bericht liegt die Handelsregion USA mit einem Volumen von US$ 58 Mio. gegenüber US$ 42,6 Mio. im 2. Quartal 2020 vorn. An zweiter Stelle findet man United Kingdom mit ca. US$ 12 Mio. und dem höchsten Wert der letzten drei Jahre. Auch China konnte sich beim Handelsvolumen auf ca. US$ 9 Mio. verbessern, erreichte aber nicht die Höhen aus dem 2. Quartal 2019 und aus dem 2. Quartal 2018. Insgesamt haben sich die Werte in den verschiedenen Regionen wieder normalisiert.

Der Report gibt weiter Einsicht in die Handelsvolumina und Medianpreise der Premium-Domains, die differenziert nach 2/3-, 4-, 5- und 6-Zeichen-Domains, nach 2/3-, 4- und 5-Buchtaben-Domains und nach 2/3- und 4-Zahlen-Domains betrachtet werden. Dabei kommt Escrow.com zu unterschiedlichen Ergebnissen; definitiv schwach war das Ergebnis für 5-Buchstaben-Domains, die im vergangenen halben Jahr deutlich abgestürzt sind. Interessant ist der Unterschied der Medianpreise zwischen Zahlen- und Buchstabendomains: 2/3-Ziffern-Domains kommen auf einen Median von US$ 785.000,-, während 2/3-Buchstaben-Domains auf einen Median von knapp US$ 40.000,- kommen. Weiter geht aus dem Report hervor, dass Domains mit Inhalten zu deutlich höheren Preisen verkauft werden als unentwickelte Domains. Allerdings werden von letzteren viel mehr verkauft, so dass deren Handelsvolumen das entwickelter Domains bei weitem übersteigt: der Medianpreis von entwickelten Domains liegt zwischen US$ 3.500,- und US$ 5.000,-, während er bei reinen Domains zwischen US$ 2.500,- und US$ 2.750,- liegt. Hingegen liegt das Umsatzvolumen bei reinen Domains bei US$ 41,75 Mio. gegenüber US$ 12,3 Mio. bei entwickelten Domains.

Der Escrow.com Domain Investment Index: Q3, 2020 ist übersichtlich, leicht verständlich und gibt wertvolle Informationen über den Domain-Handel, wenn auch eingeschränkt auf die Daten, die Escrow.com selbst generiert. Der Schwerpunkt liegt auf einer graphischen Darstellung, die keine genauen Zahlen nennt, es sei denn, sie werden von den Machern hier und da genannt. Nichtsdestotrotz sind die Daten und Zahlen nachvollziehbar. Wir empfehlen die Lektüre.

Den Escrow.com Domain Investment Index: Q3, 2020 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2409

Quelle: escrow.com, eigene Recherche

BULLISH.COM – STEIGENDE KURSE FÜR US$ 900.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zählt sicher zu den besten des Jahres 2020, unter anderem, weil mit bullish.com zum Preis von US$ 900.000,- (ca. EUR 762.712,-) die bisher teuerste Domain des Jahres gehandelt wurde. Darüber hinaus gab es jedoch weitere gute Zahlen.

Die Woche dominiert diesmal die Kommerzendung .com. Nicht nur liefert sie mit bullish.com für runde US$ 900.000,- (ca. EUR 762.712,-) die bisher in diesem Jahr bekannt gewordene höchstdotierte Domain, sondern sie kommt auch mit gleich zwei weiteren Domains im sechsstelligen Bereich daher: bath.com kam auf US$ 195.000,- (ca. EUR 165.254,-) und foreveryoung.com auf US$ 150.000,- (ca. EUR 127.119,-). Doch es gibt weitere herausragende Ergebnisse: so konnte sich homefinance.com ausgehend von US$ 5.500,- (damals ca. EUR 5.140,-) im Januar 2017 auf jetzt sagenhafte EUR 85.500,- steigern. Ähnliche Steigerungsraten weisen auch datingapps.com und 3starhotels.com auf: erstere erzielte nun US$ 30.000,- (ca. EUR 25.424,-), lag jedoch im Juni 2012 noch bei lediglich US$ 2.500,- (damals ca. EUR 2.016,-), die zweite kam nun auf US$ 17.000,- (ca. EUR 14.407,-), nachdem sie im August 2006 lediglich US$ 2.450,- (damals ca. EUR 1.914,-) gekostet hatte.

Die Länderdomains führt die italienische segretaria.it mit EUR 62.000,- an, kommt aber damit schon nur noch auf Platz 10 der Jahresbestenliste unter den Länderdomains. Es folgt die kolumbianische heyday.co mit ebenfalls sehr guten US$ 45.000,- (ca. EUR 38.136,-), der sich die deutsche regal.de mit nicht zu verachtenden EUR 25.000,- anschließt. Sowohl die kolumbianische wie auch die deutsche Endung weisen reichlich verkaufte Domain-Namen auf, wie zuletzt auch die britische Endung .uk. Unter den zahlreichen .de-Verkäufen ist kopfkissen.de von Interesse, die im April 2020 EUR 3.000,- kostete, aber in kürzester Zeit zu jetzt EUR 4.900,- aufgeschüttelt wurde. Ihren Wert mehr als verdoppeln konnte gallery.me mit jetzt US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-) gegenüber US$ 1.209,- (damals ca. EUR 857,-) im Juni 2009.

Die neuen generischen Endungen waren zahlenmäßig gut vertreten – und die Preise stimmten auch: e.company kam auf erfreuliche US$ 25.105,- (ca. EUR 21.275,-), gefolgt von fantasy.club zu realen US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-) und der markenrechtlich nicht unbedenklichen 3m.club zu US$ 7.500,- (ca. EUR 6.356,-). Nicht ganz so großartig waren bei den klassischen generischen Endungen die Preise: Am besten schnitt zhushangfang.net mit interessanten US$ 12.400,- (ca. EUR 10.508,-) ab, gefolgt von klimaanlage.net mit EUR 4.800,-, die sich so gegenüber ihrem Preis von im Juni 2009 EUR 2.250,- steigern konnte. Die vergangene Domain-Handelswoche war alles in allem eine herausragende Woche, von denen wir uns noch einige in diesem Jahr wünschen.

Länderendungen
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segretaria.it – EUR 62.000,-
unistore.it – US$ 4.319,- (ca. EUR 3.660,-)

heyday.co – US$ 45.000,- (ca. EUR 38.136,-)
notes.co – EUR 6.000,-
kush.co – US$ 5.938,- (ca. EUR 5.032,-)
couture.co – US$ 4.050,- (ca. EUR 3.432,-)
repro.co – US$ 1.765,- (ca. EUR 1.496,-)
glen.co – US$ 1.598,- (ca. EUR 1.354,-)

regal.de – EUR 25.000,-
reks.de – EUR 6.500,-
atemweg.de – EUR 6.000,-
partnerinstitut.de – EUR 5.000,-
kopfkissen.de – EUR 4.900,-
stiltreu.de – EUR 2.500,-
ebikes-billiger.de – US$ 2.649,- (ca. EUR 2.245,-)
fahrräder-billiger.de – US$ 2.649,- (ca. EUR 2.245,-)
educast.de – EUR 2.000,-

rehab.in – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.407,-)
socialite.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
emag.gr – EUR 7.000,-
digital-jetzt.eu – EUR 4.582,-
chopcoin.io – EUR 4.330,-
chiropraxie.fr – US$ 3.860,- (ca. EUR 3.271,-)
egm.io – US$ 3.495,- (ca. EUR 2.962,-)
freebie.tv – US$ 3.299,- (ca. EUR 2.796,-)
books.ph – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
gallery.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)

constellation.co.uk – EUR 4.800,-
bumper.co.uk – US$ 4.248,- (ca. EUR 3.600,-)
holidayinsurance.uk – US$ 3.432,- (ca. EUR 2.908,-)
accustem.co.uk – US$ 3.036,- (ca. EUR 2.573,-)
bmag.org.uk – US$ 2.653,- (ca. EUR 2.248,-)
charanga.co.uk – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
legaljobco.uk – EUR 1.300,-
offa.org.uk – EUR 1.130,-
remortgagequote.uk – EUR 1.120,-
walkers.uk – EUR 1.000,-
petals.uk – EUR 970,-
grinder.co.uk – EUR 950,-

Neue Endungen
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e.company – US$ 25.105,- (ca. EUR 21.275,-)
fantasy.club – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.780,-)
3m.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.356,-)
restaurants.club – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.661,-)
ev.club – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.390,-)
auto.center – EUR 2.495,-
inkasso.online – EUR 2.000,-
air.dog – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.780,-)
chapter.xyz – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)
shopper.club – EUR 1.360,-
shoppers.club – EUR 1.360,-
boys.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.305,-)

Generische Endungen
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zhushangfang.net – US$ 12.400,- (ca. EUR 10.508,-)
klimaanlage.net – EUR 4.800,-
consiouscommunity.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.814,-)
living.club – US$ 3.287,- (ca. EUR 2.786,-)
vibgyor.org – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.702,-)
quade.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
teracloud.net – EUR 2.500,-
elderberry.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
f-p.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)

.com
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bullish.com – US$ 900.000,- (ca. EUR 762.712,-)
bath.com – US$ 195.000,- (ca. EUR 165.254,-)
foreveryoung.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 127.119,-)
homefinance.com – EUR 85.500,-
contactless.com – US$ 64.998,- (ca. EUR 55.083,-)
resurface.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-)
iglasses.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.373,-)
merkato.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-)
1sf.com – US$ 32.777,- (ca. EUR 27.777,-)
datingapps.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.424,-)
3starhotels.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.407,-)
malefertility.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
digitaltwintech.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 12.617,-)
bootcountry.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
astock.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.474,-)
50floors.com – US$ 8.999,- (ca. EUR 7.626,-)
myclout.com – EUR 7.500,-
seekingarrangement.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.356,-)

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Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

FRANKFURT – 9. IT-RECHTSTAG DOCH NUR VIRTUELL

Der für 20. und 21. November 2020 angekündigte 9. Frankfurter IT-Rechtstag wird aufgrund der aktuellen Umstände nun doch nur virtuell abgehalten. Für bis zu 50 Studierende und Referendare wird die Online-Teilnahme am IT-Rechtstag finanziert. Die Agenda bleibt vollgepackt mit aktuellen IT-Rechtsthemen.

Der 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet wie gewohnt in Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Goethe Universität, Frankfurt am Main statt. Die Moderation übernehmen wie gehabt die Rechtsanwälte Dr. Thomas Lapp und Stephan Schmidt. Die jetzt aufgrund der aktuellen Corona-Umstände nur mehr virtuell stattfindende Konferenz startet, wie ursprünglich angekündigt, am Freitag, den 20. November 2020 um 13:00 Uhr und endet am Samstag, den 21. November 2020 um 15:00 Uhr. Sie richtet sich an Rechtsanwälte und Syndizi. Die Agenda bleibt weitestgehend unverändert, lediglich ein Vortrag am Samstag vormittag scheint auszufallen.

Der zweitägige 9. Frankfurter IT-Rechtstag findet am 20. und 21. November 2020 als virtuelle Veranstaltung ausschließlich online statt. Die Teilnahmekosten liegen bei EUR 487,20 (EUR 420,- netto). Die Veranstalter freuen sich, dass sie für bis zu 50 Studierende und Referendare eine Online-Teilnahme finanzieren können. Die Teilnahme ist mit einem PC, Tablet, etc., mit einem Mikrofon und einer Kamerafunktion und einer stabilen Internetverbindung möglich. Teilnehmer erhalten am Mittwoch, 18. November 2020 weitere Informationen und einen Zugangs-Link für Freitag und Samstag. Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden 10 Stunden Fortbildung nach § 15 FAO für IT-Recht angerechnet.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/9-frankfurter-it-rechtstag/
> https://www.domain-recht.de/verweis/2379

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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