Domain-Newsletter

Ausgabe #1041 – 29. Oktober 2020

Themen: ICANN – volle Kassen dank VeriSign und GoDaddy | Check Point – Microsoft ist Phishing-Opfer Nr. 1 | TLDs – Neues von .cm, .forum und .lupin | Dreierpack – Aktuelles von den Schiedsgerichten | Cybercrime – Europarat will WHOIS-Vorrecht | Sedo – uncle.com für US$ 66.002,- adoptiert | DENIC – Domain pulse 2021 auf 2022 verschoben

ICANN – VOLLE KASSEN DANK VERISIGN UND GODADDY

Die Kassen der Internet-Verwaltung ICANN bleiben trotz Corona-Pandemie gut gefüllt: über US$ 140 Mio. zahlten Registries und Registrare im Fiskaljahr 2020 ein. An der Spitze der Geldgeber stehen VeriSign und GoDaddy.

„Wer Loyalität sucht, der folge der Spur des Geldes.“ – dieses Zitat, das dem Informatiker Frank Wisniewski zugeschrieben wird, lässt sich auch auf die Domain Name Industry übertragen. Konkreten Einblick in die Geldflüsse geben dabei die Finanzdaten von ICANN, die für jedes am 30. Juni endende Fiskaljahr eines Kalenderjahres veröffentlicht werden. Darin listet ICANN detailliert auf, von wem und in welcher Höhe man Zahlung erhalten hat. Der Topf mit insgesamt U$ 140.798.874,- speist sich in erster Linie aus Zahlungen von 3.207 Registries und Registraren, wobei ICANN zwischen „Legacy TLD“ und „New gTLD“ differenziert. Die einzelnen Zahlungen ergeben sich dabei aus der Summe einer Grundgebühr sowie einer Transaktionsgebühr, die für jede Neuregistrierung, Übertragung oder Verlängerung einer Registrierung von Domains mit generischer Endung fällig wird; einen Rückschluss auf die Zahl der verwalteten Domains lassen diese Zahlen daher nicht zu. Hier nun die Zahlen im Einzelnen:

Legacy TLD Registry
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VeriSign Inc. – US$ 45.565.544,-
Public Interest Registry – US$ 2.515.416,-
Afilias Limited – US$ 1.148.745,-

New gTLD Registry
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Binky Moon LLC – US$ 5.231.898,-
ShortDot SA – US$ 1.643.103,-
Charleston Road Registry Inc. – US$ 1.385.356,-
Amazon Registry Services Inc. – US$ 1.305.984,-
Dog Beach LLC – US$ 1.285.901,-

Registrar
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GoDaddy.com LLC – US$ 10.678.376,-
NameCheap Inc. – US$ 1.755,932,-
Tucows Domains Inc. – US$ 1.747.648,-
Network Solutions LLC – US$ 1.237.336,-
Alibaba Cloud Computing Co. Ltd. – US$ 1.105.143,-

Hinter Binky Moon steckt dabei Donuts Inc. mit seinen 242 verwalteten nTLDs; allerdings kommen rund US$ 4,9 Mio. aus Grundgebühren, so dass die Zahl der registrierten Domain-Namen eher gering ausfällt. Dass sich ShortDot SA weit vorne findet, hat dagegen nur einen Grund: mit .icu verwaltet man die nTLD mit den mit Abstand meisten Registrierungen. Verzerrt wird das Gesamtbild allerdings dadurch, dass ICANN nach einzelnen Unternehmen unterscheidet, nicht jedoch nach Muttergesellschaften. So müsste bei den Domain-Registraren zu GoDaddy unter anderem noch Wild West Domains LLC (U$ 478.584,-) oder GoDaddy Online Services Cayman Islands Ltd. US$ 172.721,- gezählt werden. Ausserdem finden sich unzählige Einträge für Unternehmen mit fortlaufend nummerierter Bezeichnung wie DropCatch.com 1000 LLC, DropCatch.com 1001 LLC oder DropCatch.com 1002 LLC. Sie gehören alle zu NameBright und kommen zwar jeweils nur auf Zahlungen von rund US$ 5.000,- bis rund US$ 6.000,-; bei rund 1.000 Gesellschaften summieren sich jedoch hier erhebliche Beträge. Hintergrund dieses Geschäftsmodells sind erhoffte Vorteile bei frei werdenden Domains.

Gesonderte Erwähnungen verdienen die ccTLD-Registries, die zum Teil ebenfalls erhebliche Zahlungen an ICANN leisten. An der Spitze des ICANN-Finanzjahres 2019/2020 steht die britische Endung .uk, etwas überraschend zusammen mit der niederländischen Endung .nl, die beide US$ 225.000,- bezahlt haben. Gut dabei war auch .de mit US$ 130.000,-, knapp hinter Kanadas .ca mit US$ 150.000,-. Äußerst bescheiden sind hingegen die Leistungen von .cn und .tk, die beide oft als die zahlenmäßig größten Länderendungen genannt werden: während Tokelau US$ 1.000,- zahlte, kam aus China – wie schon im Vorjahr – nichts.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2020-10-15-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

CHECK POINT – MICROSOFT IST PHISHING-OPFER NR. 1

Der US-Technologiekonzern Microsoft Inc. bleibt das bevorzugte Ziel von Phishern: nach einem Bericht des Sicherheitsunternehmens Check Point Software Technologies Ltd. für das 3. Quartal 2019 war Microsoft in fast ein Fünftel aller Phishing-Attacken involviert.

Das für seine Firewall- und VPN-Produkte bekannte Software-Unternehmen Check Point untersucht regelmäßig, welche Marken von Cyberkriminellen bei ihren Versuchen, persönliche Informationen oder Kreditkartenangaben zu erlangen, besonders betroffen waren. In solchen „brand phishing attacks“ imitieren Kriminelle das Design offizieller Websites bekannter Marken und nutzen Marken-ähnliche Domain-Namen oder URLs, um unbedarfte Nutzer auszutricksen. Auch für das 3. Quartal 2020 hat das Unternehmen seinen „Brand Phishing Report“ veröffentlicht, und dieser bringt für Microsoft nichts erfreuliches; 19 Prozent aller erfassten Phishing-Versuche betrafen den Software-Giganten aus Redmond, was einen deutlichen Anstieg gegenüber dem 2. Quartal 2020 mit damals sieben Prozent bedeutet. Nach Angaben von Check Point war Hauptgrund dafür der Versuch von Cyberkriminellen, aus der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen, sprunghaften Anstieg von Heimarbeit finanziellen Profit zu schlagen. Diese Begründung dürfte zudem für den zweitplatzierten DHL gelten, der vom Online-Handel lebt. Insgesamt ergab sich folgende „Top 10“ entsprechend ihrer Erscheinung in Phishing-Versuchen:

1. Microsoft – 19 Prozent
2. DHL – 9 Prozent
3. Google – 9 Prozent
4. PayPal – 6 Prozent
5. Netflix – 6 Prozent
6. Facebook – 5 Prozent
7. Apple – 5 Prozent
8. Whatsapp – 5 Prozent
9. Amazon – 4 Prozent
10. Instagram – 4 Prozent

Ebenfalls untersucht hat Check Point, auf welcher technischen Plattform die Phishing-Versuche erfolgen. Hier führt eMail mit 44 Prozent aller Phishing-Attacken vor Web (43 Prozent) und Mobil (12 Prozent). Auffällig ist, dass Microsoft im Mobil-Bereich seltener Opfer von Phishing-Attacken wird; hier erfreuen sich vor allem Whatsapp, PayPal und Facebook der Beliebtheit von Cyberkriminellen. Zu den von den Phishern eingesetzten Maschen zählt oft die „account verification“, über die ahnungslose Nutzer zu einem betrügerischen Portal geleitet werden, um dort persönliche Angaben wie Benutzername und Passwort einzugeben. In ihrem äußeren Erscheinungsbild lassen sich diese Portale kaum vom Original unterscheiden; lediglich die Domain gibt einen Hinweis, dass man sich nicht auf der „echten“ Website befindet. Umso wichtiger ist es, mit einer gezielten Strategie präventiv naheliegende Domains zu registrieren, um so keine Angriffsfläche zu bieten.

Microsoft ist sich dieser Phishing-Aktivitäten bewusst und hat erst vor kurzem mit einem Urteil des U.S. District Court for the Eastern District of Virginia aufhorchen lassen. Auf Betreiben des Technologie-Konzerns erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung, mit der zu Phishing genutzte Domains im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf Microsoft übertragen wurden. In der Entscheidung erwähnt werden die Domains officeinventorys.com, officesuitesoft.com, officehnoc.com, officesuited.com, officemtr.com und mailitdaemon.com. Alle Domain-Namen waren durch einen Proxy-Service im WHOIS geschützt.

Mehr zum Phishingreport von Check Point Research unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2398

Das Urteil des U.S. District Court for the Eastern District of Virginia finden Sie unter
> https://www.domain-recht.de/verweis/2329

Quelle: checkpoint.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CM, .FORUM UND .LUPIN

Eine nTLD geht, aber die nächste kommt: während die Marken-Endung .lupin den Rückzug aus dem Domain Name System angetreten hat, bereitet .forum die Einführung vor. Und bei Kameruns Länderendung .cm zeigt sich, wie nützlich günstige Gebühren sein können – hier unsere Kurznews.

Wie effektiv sich eine Reduzierung der Gebühren auf die Anzahl der Registrierungen auswirkt, beweist die Landesendung .cm von Kamerun. Wie ANTIC, die nationale Agentur für Informations- und Kommunikationstechnologie, mitteilt, stieg die Zahl der registrierten Domains zwischen Juli und Oktober 2020 um 21.476 an; das entspricht einem Anstieg von 65 Prozent, der .cm von 32.861 auf insgesamt 54.337 Registrierungen hob. Maßgeblicher Faktor dafür war eine Reduzierung der Registrierungsgebühren von XAF 7.000,- auf XAF 2.000,-, umgerechnet also von ca. EUR 10,70 auf EUR 3,04. Im Jahr 2015 lagen die Gebühren noch bei XAF 35.000,-, also umgerechnet EUR 53,35; schon damals stieg die Nachfrage nach .cm-Domains nach einer Reduzierung spürbar an. Ein grosses Problem für .cm bleiben aber „domain hacks“, bei denen .cm weitgehend von Vertippern bei .com-Domains lebt. Jede weitere Reduzierung der Registrierungsgebühren dürfte daher das Risiko für Markeninhaber drastisch erhöhen, so dass eine präventive Registrierung mehr als je zuvor geprüft werden sollte.

Die auf Mercer Island (US-Bundesstaat Washington) ansässige Fegistry LLC hat erste Details zum Startplan für die Einführung der von ihr verwalteten nTLD .forum bekanntgegeben. Danach markiert eine einmonatige Sunrise Period den Auftakt, deren Start für den 15. November 2020 angesetzt ist; enden wird sie am 15. Dezember 2020. Wann die Live-Phase beginnt, verrät Fegistry aktuell noch nicht; auf der Registry-Website heißt es lediglich „coming soon“. Dabei soll .forum grundsätzlich jedermann zur Registrierung offen stehen: „The company aims to provide a dedicated and identifiable online space for entities committed in creating online forum websites.“ In Zeiten, in denen sich die Diskussionen im Internet in Blogs und soziale Medien verlagern, wird sich .forum aber seine eigene Zielgruppe noch erkämpfen müssen. Für die ersten drei Jahre peilt Fegistry daher bescheidene 10.000 Domain-Registrierungen an.

Die indische Lupin Limited trennt sich von ihrer Marken-Endung .lupin. Mit Schreiben vom 01. September 2020 kündigte das multinationale Pharmaunternehmen mit Sitz in Mumbai das Registry-Agreement mit ICANN. Wie zahlreiche andere .brands zuvor, beruft sich auch Lupin auf die Sektion 4.4 b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Die weiteren Ausführungen sind ernüchternd: „As you are aware, ‚.Lupin‘ TLD was never technically or operationally activated or used by Lupin in any manner.“ Unter der einzig funktionierenden Domain nic.lupin heißt es aktuell noch „coming soon“, doch dieser Ankündigung folgen keine Taten mehr. ICANN hat bereits vorläufig beschlossen, die Endung auf keine andere Registry zu übertragen, so dass .lupin in einigen Monaten das DNS endgültig verlassen wird.

Das Kündigungsschreiben für .lupin finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2397

Quelle: businessincameroon.com, gtld.club, icann.org

DREIERPACK – AKTUELLES VON DEN SCHIEDSGERICHTEN

Wir haben wieder einmal drei kleinere Domain-Streitigkeiten herausgesucht, die wir kurz zusammenfassen und so auf den Punkt bringen. Es geht unter anderem um die UDRP-Regel 18(a), Prioritäten bei Rechten und die Folgen, und um saubere Arbeit in URS-Verfahren.

Eine Beschwerdeführerin ist die International Watchman Inc., die Uhrenzubehör wie Uhrenarmbänder produziert und seit 2011 Inhaberin der US-Marke „NATO“ ist. Sie sieht ihre Rechte durch die Firma Barton Watch Bands verletzt, die Inhaberin der drei Domain-Namen natowatchband.com, natowatchbands.com und natowatchstrap.com ist. Im UDRP-Verfahren vor der WIPO hält sie entgegen, die Beschwerdeführerin habe keine Rechte an der Marke „NATO“, da es eine Gattungsbezeichnung ist oder geworden ist, eine falsche Verbindung mit einem bekannten zwischenstaatlichen Bündnis suggeriert und sie sie durch Betrug erlangt hat. Außerdem habe man ein Verfahren gegen die Markeneintragung angestrengt, das sehr wahrscheinlich zur Löschung der Marke führen werde. Weiter erklärte der Gegner, das Entscheidungsgremium möge die Beschwerde in Erwartung einer Entscheidung in einem Bundesgerichtsverfahren, das im Bezirksgericht der Vereinigten Staaten anhängig ist, abweisen. Das mit drei Fachleuten besetzte Entscheidungsgremium schaute sich die Sache an und stellte fest, dass zwischen den Parteien gleich drei Rechtsstreite vor den ordentlichen Gerichten geführt werden, die den selben Streitgegenstand betreffen, der hier vorliegt. Unter Verweis auf UDRP-Regel 18(a), die regelt, dass UDRP-Beschwerden nicht entschieden werden müssen, bis andere den Gegenstand betreffende Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, und unter Verweis auf andere UDRP-Entscheidungen, die aufgrunddessen Beschwerden ganz abwiesen, kam das Gremium zu dem Schluss, die beste Vorgehensweise bestehe darin, das UDRP-Verfahren bis nach der Entscheidung des Bezirksgerichts der Vereinigten Staaten zu vertagen und es jetzt hier zu beenden, unbeschadet der Einreichung einer künftigen UDRP-Beschwerde nach der Gerichtsentscheidung. Damit wies das NAF-Gremium die Beschwerde ab (NAF Claim Number: FA2009001911775).

Die UDRP-Entscheidung über die natowatchband-Domains finden
Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1911775.htm

Die UDRP-Regel 18 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2399

In der zweiten Entscheidung wandte sich die Visioner Kutus Kutus Ltd. mit Sitz auf Zypern in einem UDRP-Verfahren gegen den indonesischen Inhaber der Domain kutuskutus.com an die WIPO. Die Beschwerdeführerin, die therapeutische Öle unter ihrer Marke „KUTUS KUTUS“ vertreibt, verwies auf ihre drei seit Januar 2019 eingetragenen Markenrechte in der EU, den USA und UK. Dem Gegner wirft sie vor, über die Domain kutuskutus.com auf eine Facebook-Seite weiterzuleiten, wo er seinerseits „Varash Healing Oil“ anbiete. Der Gegner hält entgegen, die Beschwerdeführerin hätte die Marken nicht registrieren dürfen, da „Kutus Kutus“ die Zahl „88“ auf Indonesisch und als Glückszahl bekannt sei. Davon abgesehen, habe er die Domain am 18. Dezember 2013 registriert, lange bevor die Beschwerdeführerin ihre Marken habe eintragen lassen. Der britische Rechtsanwalt Steven A. Maier wies als Entscheider die Beschwerde ab (WIPO Case No. D2020-2296). Zwar stellte er die Identität von Domain und Marke fest. Doch lag für ihn auf der Hand, dass die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung der Domain nicht erfüllt sei, da die Marken zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden und er von diesen nichts wissen konnte. Auf die Inhalte unter der Domain komme es unter diesen Umständen nicht an. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegner überging er kurzerhand.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2400

Die Lidl Stiftung & Co KG wählte den Weg eines URS-Verfahrens vor dem NAF, um sich den Ärger mit der Domain outletlidl.shop kurzfristig vom Hals zu schaffen. Der Gegner hatte die Domain im Februar 2020 registriert, die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde am 02. Oktober 2020 eingereicht. Die Prüferin Luz Helena Villamil Jimenez entschied die Suspendierung der Domain am 23. Oktober 2020. Die Domain öffnete einen Webshop mit einem Logo, das dem von Lidl zum Verwechseln ähnlich sah und die Wortmarke „LIDL“ benutzte. Über den Webshop bot der Gegner Kleidung zum Kauf an. Lidl ist nicht nur Inhaberin zahlreicher weltbekannter Marken, sie hatte die Marke „LIDL“ am 23. September 2019 im Trademark Clearinghouse (TMCH) eingetragen, mit der Folge, dass der Gegner bei Registrierung der Domain angezeigt bekam, dass er bei Registrierung der Domain outletlidl.shop in Konflikt mit der Markeninhaberin kommen könnte. Der umfangreiche und saubere Vortrag seitens der Beschwerdeführerin führte dazu, dass die Prüferin problemlos auf eine Suspendierung der Domain outletlidl.shop entscheiden konnte (NAF Claim Number: FA2010001915616). Damit ist die Domain bis zum Ablauf ihrer aktuellen Registrierungsperiode nicht erreichbar.

Die URS-Entscheidung über die Domain outletlidl.shop finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1915616D.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, adrforum.com, eigene Recherche

CYBERCRIME – EUROPARAT WILL WHOIS-VORRECHT

Wie heise.de berichtet, plant der in Straßburg über die Cybercrime-Konvention tagende Europarat einen exklusiven WHOIS-Zugriff für Strafverfolger. Dies teilte Alexander Seger, Chef des Cybercrime-Konvention-Vertragsbüros, während des ICANN69-Online-Treffens mit.

Der künftige Zugriff auf die WHOIS-Daten ist nach wie vor ungeklärt. Der von verschiedenen ICANN-Gremien mit Interessengruppen erarbeitete Entwurf einer zukünftigen Regelung, dem „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD), macht keine der beteiligten Parteien glücklich. Aber wie Rechtsanwalt Thomas Rickert in einem hier bereits besprochenen und auf Circleid.com veröffentlichten Artikel bereits zum Ausdruck brachte: ein Zurück zum alten WHOIS gibt es nicht. Nun will neben dem SSAD, das auch den Zugriff durch Ermittlungsbehörden regelt, der Europarat eine Rechtsgrundlage für den WHOIS-Zugriff über die europäische Cybercrime-Konvention verabschieden. Wie Monika Ermert auf heise online berichtet, teilte Alexander Seger, Chef des Cybercrime-Konvention-Vertragsbüros, im Rahmen des 69. ICANN-Treffens mit, dass in den seit 2017 geführten Verhandlungen um eine Reform der Cybercrime-Konvention die Mitgliedsstaaten nicht nur den Clouddaten-Zugriff regeln wollen, sondern auch den Zugriff auf WHOIS-Daten, die seit der Datenschutzgrundverordnung nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Seger teilte gegenüber heise online mit, es werde diskutiert, einen Artikel in das zweite Zusatzprotokoll aufzunehmen, der dann den WHOIS-Zugriff regelt.

Die Cybercrime-Konvention ist ein im Jahr 2001 erschaffener, völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, den man aushandelte, um dem grenzüberschreitenden Charakter der Kriminalität im Internet Rechnung zu tragen. Schon im November 2001 unterzeichneten die 26 Länder des Europarats neben den USA, Kanada, Japan und Südafrika die Cybercrime-Konvention, die auch als Budapest-Konvention bekannt ist; mittlerweile haben 68 Länder den Vertrag unterzeichnet und 65 Länder ihn auch ratifiziert, also in Rechtsnormen umgesetzt. Damit ist die Cybercrime-Konvention allerdings bisher kein internationaler Vertrag, ein solcher wird jedoch seit rund zwei Jahren vor den Vereinten Nationen als „internationale Cybercrime-Konvention“ diskutiert. Aktuell liegt wohl noch kein Entwurf für eine internationale Cybercrime-Konvention vor.

In welchem Verhältnis die im Europarat diskutierte Ergänzung der Cybercrime-Konvention zu der zukünftigen, von ICANN dirigierten Regelung in Form des SSAD steht, bleibt zunächst unklar. Aus Segers Sicht könne der Zugriff über die Regelung in der Cybercrime-Konvention lediglich eine Ergänzung zum WHOIS-Zugriffssystem sein, das dem früheren WHOIS folge. Mehr erfahren wird man, sobald der ergänzende Artikel der Cybercrime-Konvention zur Verfügung steht; er werde dann veröffentlicht, um ihn mit den betroffenen Gruppen wie ICANN zu diskutieren.

Mehr zum SSAD finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2401
> https://www.domain-recht.de/verweis/2402

Quelle: heise.de, coe.int, eigene Recherche

SEDO – UNCLE.COM FÜR US$ 66.002,- ADOPTIERT

Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht so ergiebig wie die Vorwoche, konnte aber mit uncle.com zu einem Preis von US$ 66.002,- (ca. EUR 55.674,-) trumpfen. Überwiegend waren die Preise allerdings lau.

Bei Sedo ging die Domain uncle.com für US$ 66.002,- (ca. EUR 55.674,-) über den Tisch. Die Domain ist seit 1994 registriert und gehörte zuletzt einem kanadischen IT-Spezialisten. Derzeit ist die Domain nicht erreichbar. Ihr folgte die bereits vor zwei Wochen verkaufte westerly.com mit US$ 25.000,- (ca. EUR 21.088,-), die im Oktober 2008 immerhin US$ 14.500,- (ca. EUR 11.154,-) gekostet hatte. Eine Vorgeschichte hat auch creativa.com, die jetzt auf US$ 20.943,- (ca. EUR 17.666,-) kam, während sie im März 2006 lediglich US$ 12.750,- (ca. EUR 10.585,-) eingebracht hatte. Leichte Entwicklungen weisen auch die folgenden Domain-Namen auf: marketingmachine.com kam jetzt auf US$ 5.649,- (ca. EUR 4.765,-) und lag im März 2013 bei US$ 2.900,- (damals ca. EUR 2.266,-); ironroad.com glänzte jetzt mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.218,-) und stand im April 2006 bei nur US$ 3.000,- (damals ca. EUR 2.490,-). Auch tailme.com konnte mit US$ 3.999,- (ca. EUR 3.373,-) ein wenig gegenüber jenen US$ 2.300,- (damals ca. EUR 1.704,-) vom November 2011 gut machen.

Die deutsche Endung .de stand wieder einmal bei den Länderendungen vorne, mit parkour.de für EUR 11.900,- sowie pan.de mit EUR 11.600,-. Dahinter kam lifestyle.tv mit US$ 11.115,- (ca. EUR 9.376,-) zum Zuge und lag so besser als im Mai 2010, als die Domain auf US$ 7.500,- (damals ca. EUR 5.814,-) gekommen war. Die britische Endung .uk hielt sich mit GBP 5.500,- (ca. EUR 6.043,-) für bia.co.uk zurück, die sich als „Future home of something quite cool“ präsentiert. Eine kolumbianische Drei-Zeichen-Domain, qty.co, kam auf US$ 5.500,- (ca. EUR 4.639,-), und die US-amerikanische scores.us konnte ihr Ergebnis vom November 2011 in Höhe von US$ 1.340,- (damals ca. EUR 1.000,-) auf jetzt US$ 2.000,- (ca. EUR 1.687,-) verbessern.

Die neuen generischen Endungen überraschten mit uni.finance zu EUR 9.999,- und lieferten zwei Zwei-Zeichen-Domains unter einerseits der Juristenendung .law und der Entwicklerendung .dev: gl.law ging für US$ 2.700,- (ca. EUR 2.278,-) an eine britische Beratungsfirma und sw.dev zu US$ 2.250,- (ca. EUR 1.898,-) an einen Entwickler. Bei den klassischen generischen Endungen fielen die Ergebnisse sehr zurückhaltend aus. So kam adsafe .org auf US$ 4.100,- (ca. EUR 3.458,-) und urbit.net auf EUR 2.800,-. Nach der vorigen Domain-Handelswoche war diese jetzt vergleichsweise schwach. Aber so ist das – nicht nur – im Domain-Handel.

Länderendungen
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parkour.de – EUR 11.900,-
pan.de – EUR 11.600,-
slvs.de – EUR 5.001,-
myshot.de – EUR 2.500,-
ichkanndas.de – EUR 2.500,-
campinghero.de – EUR 2.400,-
sofortverkaufen.de – EUR 2.333,-
onlinecars.de – EUR 2.000,-

lifestyle.tv – US$ 11.115,- (ca. EUR 9.376,-)

bia.co.uk – GBP 5.500,- (ca. EUR 6.043,-)
qty.co – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.639,-)
postcard.me – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.217,-)
moustiquaire.fr – EUR 3.980,-
gaer.it – EUR 3.660,-
originate.ch – US$ 3.466,- (ca. EUR 2.924,-)
tvs.ae – EUR 3.000,-
fundamental.in – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.531,-)
security.vn – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.531,-)
malediven.at – EUR 2.500,-
vansky.ca – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.109,-)
hhh.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.109,-)
moustiquaires.fr – EUR 2.390,-
optimax.ca – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.856,-)
scores.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.687,-)
vinile.it – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.687,-)

Neue Endungen
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uni.finance – EUR 9.999,-
0api.xyz – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.952,-)
gl.law – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.278,-)
sw.dev – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.898,-)

Generische Endungen
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bigdata.info – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.784,-)

adsafe.org – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.458,-)
urbit.net – EUR 2.800,-

.com
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uncle.com – US$ 66.002,- (ca. EUR 55.674,-)
westerly.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.088,-)
creativa.com – US$ 20.943,- (ca. EUR 17.666,-)
eraserepair.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 16.776,-)
basebuild.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.183,-)
antum.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 12.558,-)
circle5.com – US$ 13.472,- (ca. EUR 11.364,-)
homestylefurniture.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.122,-)
natec.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.279,-)
tabular.com – EUR 9.888,-
jisapp.com – US$ 8.999,- (ca. EUR 7.591,-)
gifthealth.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.495,-)
coqual.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.326,-)
hartnet.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.483,-)
schwarm.com – EUR 6.000,-
signuppro.com – US$ 5.995,- (ca. EUR 5.057,-)
scentcheck.com – US$ 5.995,- (ca. EUR 5.057,-)
marketingmachine.com – US$ 5.649,- (ca. EUR 4.765,-)
ironroad.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.218,-)
tailme.com – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.373,-)
gigtax.com – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.290,-)
in-to.com – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.205,-)
yerr.com – EUR 3.780,-
in99.com – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.121,-)
oyays.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.952,-)
casinomentor.com – EUR 3.000,-
pompes-a-chaleur.com – EUR 3.000,-
minifabrik.com – EUR 3.000,-
slimbook.com – EUR 3.000,-
slimbook.com – EUR 3.000,-
casinomentor.com – EUR 3.000,-
minifabrik.com – EUR 3.000,-
granitor.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.531,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: onlinedomains.com, sedo.de, thedomains.com, domainnamewire.com

DENIC – DOMAIN PULSE 2021 AUF 2022 VERSCHOBEN

Der Domain pulse, die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum, findet erst wieder im Jahr 2022 statt. Die für Februar 2021 geplante Veranstaltung in der Beethoven-Stadt Bonn wird um ein Jahr nach hinten verschoben.

Zusammen sowie alternierend richten die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic .at) und der Schweiz (SWITCH) die Fachtagung Domain pulse aus. Aktueller Gastgeber ist DENIC eG. DENIC gab vergangene Woche bekannt, dass der ursprünglich für 24. und 25. Februar 2021 geplante Domain pulse um ein Jahr auf 10. und 11. Februar 2022 verschoben wird. Hintergrund ist – wie könnte es anders sein – die Corona-Situation. Und da es bei dem Branchentreffen gerade auf das Miteinander und Netzwerken ankommt, also eine Präsenzveranstaltung unbedingt wünschenswert ist, gleichzeitig aber auch die Gesundheit der Teilnehmer hohe Priorität genießt, war die Verschiebung unausweichlich. Am Austragungsort hat sich hingegen nichts geändert: Der Domain pulse 2022 findet im historische Plenarsaal in der Beethovenstadt Bonn statt. Auch wenn nun das Warten auf den nächsten Domain pulse sich verlängert, die zwei Tage im Februar 2022 werden vom Veranstalter sicher wieder mit Fachvorträgen, Diskussionen und mit dem Blick über den Branchen-Tellerrand hinaus gefüllt; wahrscheinlich wird der Themen-Teller dann noch üppiger gefüllt sein. Aus diesem Grunde sollte man sich den Termin schon mal notieren.

Der Domain pulse 2022 findet vom 10. bis 11. Februar 2022 im historischen neuen Plenarsaal am Rheinufer in Bonn statt.

Weitere Informationen und Anmeldung bald unter:
> https://domainpulse.de/dp2021

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