Domain-Newsletter

Ausgabe #1048 – 17. Dezember 2020

Themen: Editorial – Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2021! | Google – keine SEO-Vorteile durch nTLDs | TLDs – Neues von .case, .ch und .realty | LG Saarbrücken – UDRP gilt auch in Deutschland | mim.com – drei Zeichen räumen EUR 110.000,- ab | IETF – 110. Treffen findet nur online statt | Domaining – Pionier Dietmar Stefitz verstorben

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2021!

Liebe Leserinnen und Leser,

am 27. Februar 2020 hat der Corona-Virus diesen Newsletter zum ersten Mal infiziert und seither nicht mehr in Ruhe gelassen. Kaum eine Ausgabe ist erschienen, in der sich die Welt der Domain-Namen der Pandemie entziehen konnte. Doch während viele um ihre Arbeit bangen mussten oder sie sogar verloren, ist die Domain Name Industry bisher glimpflich davongekommen. Behördlich angeordnete Kontaktverbote haben den Handel noch stärker ins Internet gedrängt, mit der Folge, dass die Anzahl der weltweit registrierten Domain-Namen auch in diesem Jahr Rekordhöhen erreicht hat. Wie nachhaltig diese Entwicklung ist, wissen wir aber frühestens in einem Jahr, wenn die Registrierungsverträge zur Verlängerung anstehen. Nicht auszuschliessen, dass die Impfnadel die Luft der Domain-Blase entweichen lässt.

Doch das Jahr 2020 hatte mehr zu bieten als Corona. So ist der spektakuläre Verkauf von .org an den Finanzinvestor Ethos Capital nach monatelangem Gezerre am Veto von ICANN gescheitert – nach Angaben der Netzverwaltung sei damit dem öffentlichen Interesse besser gedient. Zudem setzte sich die Konsolidierung der Branche mit einer Reihe von Übernahmen fort; so schluckte der US-Registrar GoDaddy die Neustar-Registry, und die nTLD-Registry Donuts hat künftig bei Afilias das Sagen. Abzuwarten bleibt, ob die Nutzer davon profitieren; der Professionalisierung der Branche kann es nicht schaden. Und dann war da noch das Dauerthema WHOIS-Reform, das uns spätestens seit Mai 2018 verfolgt, jedoch unverändert seiner endgültigen Lösung harrt. Ob der Durchbruch im Jahr 2021 gelingt, steht in den Sternen.

Der domain-recht.de-Newsletter geht nun in den Weihnachts-Lockdown und kehrt am 07. Januar 2021 noch ungeimpft, aber mit frischen News zurück. Bis dahin wünscht Ihnen das Team des Newsletters ruhige und besinnliche Feiertage, viel Gesundheit und dass wir Sie auch im neuen Jahr frohen Mutes und munter an dieser Stelle begrüssen dürfen!

Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger

Team domain-recht.de

GOOGLE – KEINE SEO-VORTEILE DURCH NTLDS

Verschaffen nTLDs Vorteile beim Suchmaschinen-Ranking? Google, Betreiber der meistgenutzten Suchmaschine der Welt, hat zu dieser Dauerstreitfrage erneut Stellung genommen. Und um die Antwort vorwegzunehmen: nein.

Seit die ersten Berichte über die geplante Einführung von neuen Domain-Endungen aufgetaucht sind, kam es zu Spekulationen, ob und wie sie sich für die „Search Engine Optimization“ (SEO) nutzen ließen. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei schon aufgrund ihrer Marktmacht die Suchmaschine Google; je höher eine Webseite im Google-Ranking steht, desto größer ist der Traffic, der über die Suchmaschine auf die Webseite gelangt. Bekannt ist, dass Google Webseiten anhand von mehreren hundert Ranking-Faktoren bewertet. Welche das im Einzelnen sind, ist geheim. In einem Artikel vom 21. Juli 2015, veröffentlicht bei Google-Plus, führte John Mueller, Webmaster Trends Analyst bei Google, zur Frage der Domain-Endung aus: „Overall, our systems treat new gTLDs like other gTLDs (like .com & .org). Keywords in a TLD do not give any advantage or disadvantage in search.“ Auch für .brands schloss Mueller Vorteile im Ranking gegenüber anderen generischen Endungen aus. Dennoch wabern immer wieder Gerüchte durch das Netz, dass nTLDs Vorteile verschaffen.

Dem trat Mueller nun erneut entgegen. „So we treat all of the New Top-level Domains like any other generic top-level domain. So there is no kind of additional value to having keywords in the top-level domain. There´s no additional value in having city names or country names in the top-level domain.“, wird er unter anderem bei searchenginejournal.com zitiert. Wer eine Domain finde, die passend sei, solle sie langfristig behalten, gleich ob es sich um eine „alte“ oder eine „neue“ Top Level Domain handele. Wichtiger scheint für Google zu sein, dass nachhaltig nützliche Inhalte veröffentlicht werden. Das gilt nach Angaben von Mueller auch für Schlüsselworte in Domains: „But also keep in mind that there is no kind of bonus for using a particularly well matching top-level domain. It´s not that we would, from an SEO point of view, treat those as anything better than other generic top-level domains.“ Als gesichert gilt, dass Google Länderendungen anders behandelt als generische Endungen, da sie ein Anzeichen sind, auf welchen Markt ein Angebot ausgerichtet ist. Es gibt jedoch keinen gesicherten Beleg, dass Google eine generische Endung wie .edu „besser“ behandelt als .com, .net oder .info.

Es gibt gute Gründe, sich für eine nTLD zu entscheiden, sei es ein attraktiver Name oder günstige Gebühren. Sich alleine aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung für eine nTLD zu entscheiden, bringt dagegen keine Vorteile. Auch beim Wechsel einer Domain sollte man vorsichtig sein. Dieser Schritt ist mit erheblichen Risiken im Ranking verbunden; vor unbedachten Schritten allein zur Verbesserung des Suchergebnisses muss also eindringlich gewarnt werden.

Quelle: searchenginejournal.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CASE, .CH UND .REALTY

Da waren es schon 85: mit .case, .caseih und .newholland haben sich drei weitere .brands schon wieder aus dem Domain Name System verabschiedet. Derweil setzt .ch auf Beständigkeit und verlängert den Registry-Vertrag mit SWITCH, während .realty die Registry wechselt – hier unsere Kurznews.

Die in Amsterdam und London ansässige CNH Industrial N.V., ein börsennotierter Hersteller von Investitionsgütern wie Nutzfahrzeugen, der durch die Fusion von CNH Global und Fiat Industrial parallel zu Fiat Chrysler Automobiles entstanden ist, hat sich von drei Markenendungen getrennt. Mit Schreiben an ICANN vom 04. Dezember 2020 kündigte CNH die Registry-Verträge für .case, .caseih und .newholland. Begründet werden alle drei Kündigungen mit Section 4.4 (b) des Registry Agreement, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung bei Einhaltung einer Frist von 180 Tagen gestattet. Ausgenommen ist mit .iveco eine vierte .brand des Konzerns; zu ihr heißt es im Kündigungsschreiben lediglich: „We will have to advise on .iveco“. Für die Internetnutzer hält sich der Verlust in Grenzen; keine der drei gekündigten Endungen kommt über die obligatorische nic.ntld-Domain hinaus.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) der Schweiz hat den am 31. Dezember 2021 auslaufenden Registry-Vertrag mit SWITCH vorzeitig um fünf Jahre verlängert. Damit liegt es bis Ende 2026 in den Händen von SWITCH, die nationale Datenbank der Domain-Namen unterhalb von .ch zu verwalten und die elektronische Verknüpfung mit dem weltweiten Domain Namen System (DNS) sicherzustellen. Darüber hinaus umfasst der neue, am 10. Dezember 2020 unterzeichnete Vertrag, der am 01. Januar 2022 in Kraft tritt, zusätzliche Leistungen, um die Sicherheit der Domain .ch weiter zu erhöhen und die Cyberkriminalität stärker zu bekämpfen. So will das BAKOM etwa die Verabschiedung und Umsetzung technischer Sicherheitsstandards durch Registrare und Hosting-Provider beschleunigen; so sind nur 6 Prozent der registrierten .ch-Domains nach dem DNSSEC-Standard signiert. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, dass neu registrierte .ch-Domains bei dem Verdacht auf eine betrügerische Absicht erst nach einer Identitätsprüfung verwendet werden dürfen. Weiterhin untersagt ist es SWITCH, selbst .ch-Domains an Endkunden zu verkaufen.

Die auf Mercer Island (US-Bundesstaat Washington) ansässige Fegistry LLC trennt sich von der Top Level Domain .realty. Gemäß den Veröffentlichungen von ICANN hat man am 22. Oktober 2020 die Rechte an der Endung an die zu Donuts gehörende Dog Beach LLC verkauft; über die Höhe des Kaufpreises wurden bisher keine Angaben gemacht. Der Schritt kommt überraschend, hatte Fegistry anlässlich einer ICANN-Auktion doch US$ 5.588.888,- für .realty bezahlt, den bisher fünfthöchsten Betrag im Rahmen einer solchen Auktion. Mit rund 18.000 registrierten Domain-Namen ist die Endung jedoch weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben, lediglich einzelne Marketingaktionen konnten die Registrierungszahlen vorübergehend auf rund 55.000 Domains anheben. Gebühren von in der Regel weit über US$ 300,- dürften die Endung kaum attraktiv für Endnutzer gemacht haben. Welche Planungen Donuts mit .realty hat, ist bisher nicht bekannt. Fegistry dürfte versucht haben, die Kriegskasse aufzufüllen, um sich im Wettkampf um .hotel günstig zu positionieren; dort ist aktuell noch ein Schiedsgerichtsverfahren anhängig.

Quelle: icann.org, switch.ch

LG SAARBRÜCKEN – UDRP GILT AUCH IN DEUTSCHLAND

Die Beschwerdegegnerin eines UDRP-Verfahrens aus dem Jahr 2019 wandte sich nach dem Schiedsspruch, der gegen sie ergangen war, an das Landgericht Saarbrücken, um die Übertragung ihrer Domain adoptunemature.com abzuwenden.

Die Klägerin betreibt seit 2017 unter der Domain adopteunemature.com ein hauptsächlich auf Frankreich ausgerichtetes Dating-Portal. Die Beklagte, die das UDRP-Verfahren als Beschwerdeführerin am 13. März 2019 gewonnen hat (WIPO Litige No. D2019-0094), betreibt ihrerseits eines der bekanntesten französischen Dating-Portale unter adopteunmec.com. Sie ist zugleich Inhaberin mehrerer französischer Marken aus den Jahren 2009 und 2013, welche die Begriffe „adopteunmec“ und „adopte“ umfassen. Im Streit vor dem Landgericht Saarbrücken, den die Klägerin auch auf den deutschen Domain-Registrar, über den die Domain adopteunemature.com registriert ist, erstreckte, wollte sie mit einem (negativen) Feststellungsantrag verhindern, dass der Registrar die Domain auf die Beklagte überträgt. Sie beantragte in der mündlichen Verhandlung festzustellen, dass der Beklagten zu 2) (der Beschwerdeführerin des UDRP-Verfahrens) kein Übertragungsanspruch gegenüber der Klägerin zusteht. Einen Antrag gegen den Registrar, den Beklagten zu 1), stellte sie nicht mehr, weshalb die Klage gegen diesen mit einem Teilversäumnisurteil abgewiesen wurde.

Das LG Saarbrücken wies den Feststellungsantrag der Klägerin gegen die Beschwerdeführerin des UDRP-Verfahrens (Beklagte zu 2)) ab, da ihr mehrere materielle Ansprüche gegen die Klägerin auf Freigabe der Domain adopteunemature.com zustehen (Urteil vom 30.10.2020 – Az.: 7 O 17/19). Aus Sicht des LG Saarbrücken solle der Feststellungsantrag letztlich verhindern, dass der Registrar die Domain überträgt. Der Feststellungsanspruch sei mithin in ein vertragliches Rechtsverhältnis eingebettet, dessen typische Leistung – das Halten der Domain – durch den deutschen Registrar in Deutschland erbracht werde. Der Feststellungsanspruch bestehe folglich nur, wenn der Beklagten kein Anspruch auf Untersagung des Haltens der Domain adopteunemature .com gegen die Klägerin zusteht. Habe die Beklagte aber materielle Ansprüche gegen die Klägerin auf Freigabe der Domain, bestehe der Feststellungsanspruch der Klägerin nicht. Die Beklagte berühmte sich einer Vielzahl von Ansprüchen vertrags-, marken- und lauterkeitsrechtlicher Natur gegen die Klägerin, von denen nach Prüfung des LG Saarbrücken wenigstens zwei dem Feststellungsanspruch entgegen stehen: Ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch nach französischem Markenrecht (Art. L713-2 Nr. 2 des Code i.V.m. Art. 10 Abs. 2 lit b) EU-Markenrichtlinie 201), der sich im konkreten Falle auch zu einem Freigabe- und Übertragungsanspruch verdichte, und ein auf der UDRP-Entscheidung (§ 4 UDRP) gründender Freigabe- und Übertragungsanspruch aus quasivertraglicher Anspruchsgrundlage.

Im Hinblick auf diese zweite, quasivertragliche Anspruchsgrundlage aus dem UDRP-Verfahren setzte sich das LG Saarbrücken mit der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin auseinander. Dieses verneinte in einem anderen Verfahren einen Übertragungsanspruch aufgrund einer UDRP-Entscheidung, da die UDRP den Übertragungsanspruch alleine auf den Anwendungsbereich derselben beschränke. Dieser Gedanke werde auch dadurch gestützt, dass die UDRP es ermögliche, noch während des Verfahrens auch ein Verfahren vor ordentlichen Gerichten zu starten. Folglich fehle es an einer Regelung, wonach ordentliche Gerichte bei ihrer Entscheidung vorrangig an die UDRP gebunden wären. Das LG Saarbrücken sah dies anders: gerade .com-Domains berührten das materielle Recht verschiedener – sich gegebenenfalls widersprechender – Rechtsordnungen, die unter Umständen von einem zuständigen Gericht angewendet werden müssten. Das könnte zu widerstreitenden Ergebnissen führen. Sinn und Zweck der UDRP spreche dafür, dass Entscheidungen nach ihren Regeln einen vertraglichen Übertragungsanspruch nach sich ziehen. Es könne nicht sein, dass Parteien sich diesem Verfahren unterwerfen, um dann die Sache nochmals nach national geprägten Regeln entscheiden zu lassen. Parteien, die von einer gerichtlichen Überprüfung absähen, würden dann nach ICANN-Regeln beurteilt, alle anderen aber nach nationalem Recht. Man könne nicht annehmen, dass sich zwei Parteien auf ein Schiedsverfahren für bestimmte Fragen einigen und dieses mit materiellen Bestimmungen unterfüttern, die im Ergebnis das Rechtsverhältnis zwischen ihnen aber nicht prägen sollen. Es sei deutlich logischer, den Abs. 4 der UDRP dahin auszulegen, dass er auch materielle Regeln beinhalte, auf die sich die Parteien rechtsgeschäftlich geeinigt haben. Die aus der UDRP sich ergebenden Voraussetzungen des vertraglichen Übertragungsanspruches lägen vor. Somit hatte das LG Saarbrücken zwei Anspruchsgrundlagen der Beklagten für eine Übertragung der Domain adopteunemature.com festgestellt, die gegen den Feststellungsanspruch der Klägerin sprachen, wonach der Beklagten kein Übertragungsanspruch zusteht. Damit wies das LG Saarbrücken die Feststellungsklage ab.

Wir danken unserem Kollegen RA Dr. Andreas Dunstmann, der uns auf das Urteil des LG Saarbrücken aufmerksam und es uns zur Verfügung gestellt hat.

Die ursprüngliche UDRP-Entscheidung (WIPO Litige No. D2019-0094) zur Domain adopteunemature.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2423

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Dr. Andreas Dunstmann (boehmert.de), wipo.int, eigene Recherche

MIM.COM – DREI ZEICHEN RÄUMEN EUR 110.000,- AB

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte es immerhin auf einen Domain-Deal im sechsstelligen Bereich: mim.com kam auf EUR 110.000,-. Darüber hinaus erschienen die Zahlen nicht überragend, aber solide.

Die Drei-Zeichen-Domain mim.com kam auf EUR 110.000,- und ist für ein zukünftiges Projekt reserviert. Die nächsten Preise hielten sich im unteren fünfstelligen Bereich. Während novoo.com mit US$ 33.000,- (ca. EUR 27.273,-) und smokefree.com mit US$ 30.000,- (ca. EUR 24.793,-) noch ungenutzt sind, schnappte sich ein CRM-Anbieter liono.com zum Preis von US$ 27.000,- (ca. EUR 22.314,-) und leitet auf seine eigentliche Domain weiter. Die Domain remilk.com schnappte sich für US$ 25.000,- (ca. EUR 20.661,-) ein Endnutzer, der über mikrobielle Fermentation Milcheiweise produziert und bald als Ersatzmilch anbieten will. Ganz unambitioniert geriert sich hingegen premix.com, die für US$ 20.289,- (ca. EUR 16.768,-) erstanden wurde und selbst auf eine Idee wartet.

Unter den Länderendungen machte sich die kanadische .ca stark, mit sportsbet.ca zum Preis von CAD 44.814,- (ca. EUR 28.951,-). An zweiter Stelle kam die deutsche devisenhandel.de mit EUR 12.000,- zum Zuge, der die mexikanische vale.mx zu EUR 11.000,- folgte und Software-Entwicklung anbietet. Weiter gings mit der britischen strauss.co.uk, die zu GBP 9.200,- (ca. EUR 10.043,-) an einen Versandhändler ging. Schließlich war da noch die einmalige Ein-Zeichen-Domain x.gl aus Grönland, die für EUR 10.000,- den Inhaber wechselte und nun von einem in London sitzenden „Site Reliability Ingenieur“ gehalten wird.

Die neuen generischen Endungen kommen mit der interessanten sushi.finance zum Preis von US$ 6.600,- (ca. EUR 5.455,-), gefolgt von ehealth.tech für US$ 3.699,- (ca. EUR 3.057,-) und shaolin.online, die sich jemand EUR 2.400,- kosten ließ und die nun vom „Shaolin Temple Europe“ betrieben wird. Die klassischen generischen Endungen glänzten eher durch Masse, wobei die beste, die Drei-Zeichen-Domain ygp.net, die auf US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-) kam, auch mit einer Wertsteigerung aufwarten konnte, gegenüber US$ 3.300,- (damals ca. EUR 3.056,-) im Januar 2016. Zweitbeste in der Kategorie war versicherungsmakler.info mit EUR 3.900,-, der sich mozartproject.org mit US$ 4.601,- (ca. EUR 3.802,-) anschloss. Nicht so gut lief es für vas.net mit einem Preis von US$ 2.501,- (ca. EUR 2.067,-), der in US-Dollar gerechnet etwas schwächer ausfiel als die US$ 3.000,- (damals ca. EUR 2.256,-) vom Dezember 2010. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit alles in allem kein großes Ereignis, gab aber solide Zahlen.

Länderendungen
————–

sportsbet.ca – CAD 44.814,- (ca. EUR 28.951,-)

devisenhandel.de – EUR 12.000,-
kostenlossspielen.de – EUR 5.500,-
kurzardbeit.de – EUR 3.655,-
firstholding.de – EUR 3.500,-

vale.mx – EUR 11.000,-
strauss.co.uk – GBP 9.200,- (ca. EUR 10.043,-)
x.gl – EUR 10.000,-
clever.io – US$ 8.999,- (ca. EUR 7.437,-)
openeu.eu – EUR 6.000,-
vitamina.it – EUR 5.999,-
matter.in – US$ 6.700,- (ca. EUR 5.537,-)
automaten.eu – EUR 5.000,-
megacasino.nl – EUR 5.000,-
theknowledge.co.uk – GBP 4.500,- (ca. EUR 4.912,-)
repose.in – US$ 5.574,- (ca. EUR 4.607,-)
cliq.in – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.545,-)
layers.io – US$ 5.360,- (ca. EUR 4.430,-)
dca.co – US$ 4.700,- (ca. EUR 3.884,-)
gratisspiele.at – EUR 3.735,-

Neue Endungen
————-

sushi.finance – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.455,-)
ehealth.tech – US$ 3.699,- (ca. EUR 3.057,-)
shaolin.online – EUR 2.400,-
hy.energy – US$ 2.842,- (ca. EUR 2.349,-)
planet.club – US$ 1.540,- (ca. EUR 1.273,-)
cellar.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
disco.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
monday.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)

Generische Endungen
——————-

ygp.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.132,-)
versicherungsmakler.info – EUR 3.900,-
mozartproject.org – US$ 4.601,- (ca. EUR 3.802,-)
ncddr.org – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.636,-)
icsid.org – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.058,-)
hearingresearch.org – US$ 3.508,- (ca. EUR 2.899,-)
edinburghshogmanay.org – US$ 3.131,- (ca. EUR 2.588,-)
nicic.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.314,-)
littletree.org – EUR 2.300,-
autographs.org – US$ 2.501,- (ca. EUR 2.067,-)
vas.net – US$ 2.501,- (ca. EUR 2.067,-)
playmatters.org – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.808,-)
scotch.org – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.860,-)
monetization.org – US$ 2.051,- (ca. EUR 1.695,-)
magician.net – US$ 2.004,- (ca. EUR 1.656,-)

.com
—–

mim.com – EUR 110.000,-
novoo.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 27.273,-)
smokefree.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.793,-)
liono.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 22.314,-)
remilk.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.661,-)
premix.com – US$ 20.289,- (ca. EUR 16.768,-)
certifiedusedcars.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 11.157,-)
mycook.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.744,-)
neuehealth.com – US$ 12.750,- (ca. EUR 10.537,-)
homes24.com – US$ 11.737,- (ca. EUR 9.700,-)
ottimo.com – US$ 7.092,- (ca. EUR 5.861,-)
dines.com – US$ 6.256,- (ca. EUR 5.170,-)
dassy.com – US$ 6.028,- (ca. EUR 4.982,-)
fosi.com – US$ 5.750,- (ca. EUR 4.752,-)
growstore.com – US$ 5.750,- (ca. EUR 4.752,-)
kangai.com – US$ 9.758,- (ca. EUR 8.064,-)
chunjuan.com – US$ 9.001,- (ca. EUR 7.439,-)
macwindows.com – US$ 6.856,- (ca. EUR 5.666,-)
betbonus.com – US$ 4.655,- (ca. EUR 3.847,-)
onesta.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.719,-)
thoughtwise.com – US$ 4.295,- (ca. EUR 3.550,-)
spryng.com – US$ 4.140,- (ca. EUR 3.421,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

IETF – 110. TREFFEN FINDET NUR ONLINE STATT

Die Internet Engineering Task Force (IETF), deren 108. und 109. Treffen online stattfanden, hat nun ihr 110. Treffen, das als Präsenzveranstaltung geplant war, doch auf online umgestellt. Das 110. Meeting der Organisation zur Weiterentwicklung des Internets, in dem es führende Internet-Ingenieure zusammenbringt, findet vom 06. bis 12. März 2021 statt.

Die im Jahr 1986 gegründete Institution, die von Anfang an Internetstandards formulierte, ist dann 35 Jahre alt. Von ursprünglich 35 Teilnehmern beim ersten Treffen ist die Teilnehmeranzahl bereits vor einigen Jahren in den vierstelligen Bereich gewachsen. Das IETF arbeitet daran, das Internet zu verbessern, indem qualitativ hochwertige technische Dokumente erarbeitet werden, die beeinflussen, wie Menschen das Internet gestalten, nutzen und verwalten. Der aktuellen Corona-Lage entsprechend, wird das ursprünglich als Präsenzveranstaltung in Prag geplante 110. Treffen nun doch als Online-Veranstaltung durchgeführt. Damit fallen die üblichen Begleitveranstalungen, der IETF Hackathon und der IETF Codesprint allerdings nicht zwingend aus: auch diese finden online statt. Die Agenda für die Online-Veranstaltung ist noch nicht veröffentlicht.

Das „IETF 110“ findet vom 06. bis 12. März 2021 online statt. Eine Anmeldung ist noch nicht möglich. Den Termin kann man sich aber schon mal notieren.

Zukünftige ITEF-Treffen sind weiter als Präsenzveranstaltungen geplant: Das „IETF 111“ findet in San Francisco (USA) vom 24. bis 30. Juli 2021 statt. Das „IETF 112“ in Madrid (Spanien) findet vom 6. bis 12. November 2021 statt.

Weitere Informationen unter:
> https://www.ietf.org/how/meetings/110/

Quelle: ietf.org, eigene Recherche

DOMAINING – PIONIER DIETMAR STEFITZ VERSTORBEN

Die letzte Ausgabe des Domain-Newsletter 2020 beschliessen wir mit einer traurigen Nachricht. Dietmar J. Stefitz, europäisches Domainer-Urgestein und Gründer sowie Organisator der „Domaining Europe“ (mittlerweile „NamesCon Europe“), ist kürzlich verstorben.

Stefitz, 1952 in Österreich geboren, war mit maßgebend für das Ansehen der Domain-Welt in Europa. Mit den von ihm organisierten und veranstalteten Domain-Konferenzen war er Sprachrohr und Kontaktknoten für die Domain-Wirtschaft in Europa, ob Registries, Registrare, Interessensvertreter wie der eco eV oder Domain-Registranten. Auf der von Stefitz veranstalteten „Domaining Europe“ traf man sich, knüpfte Kontakte und tauschte sich aus. Dieser Tage ist Stefitz an den Folgen einer Krebserkrankung verstorben.

Seine Karriere begann Stefitz als Vertreter in der Textilindustrie in Europa und Asien. Bereits 1994 startete er sein erstes Internet-Projekt unter der Domain bemar.net. Dem folgten zahlreiche weitere. Er selbst beschreibt sich als „Small Business Owner, Consultant and Volunteer in La Eliana, Espana“. Er reiste gerne und lebte seine Passion zum Domaining. Beim Domaining waren es nicht nur die Domains, sondern auch die Domain-Enthusiasten, die ihn interessierten und zu denen er Kontakt suchte. Darum lud er 2008 Domainer nach Valencia (Spanien) und startete so die „Domaining Spain“, die sich kurz darauf zur „Domaining Europe“ auswuchs und die wichtigste Veranstaltung in diesem Bereich in Europa wurde. Zunächst fand sie regelmäßig einmal im Jahr in Valencia statt und zielte darauf ab, Registries, Registrare und Endkunden zusammenzubringen. In einem Interview im März 2018 mit Lars Steffen von eco eV betonte Stefitz die Bedeutung seiner Konferenz mit: „It enables the communication between registrars, registries, and most importantly, registrants.“ Die 8. Ausgabe der „Domain Europe“ fand 2016 erstmals außerhalb Spaniens in Den Haag (Niederlande) statt. Zeitgleich startete Stefitz das neue Format brandsand.domains. 2017 kam die „Domaining Europe“ nach Berlin. Zum Zeitpunkt dieser Veranstaltung hatte Stefitz bereits die Diagnose einer schweren Erkrankung. Diese war auch der Grund für die Kollaboration und schließlich 2018 die Übergabe seiner Veranstaltungen an „NamesCon“, der er als Berater zur Seite stand. „NamesCon“ führt mit der „NamesCon Europe“ die von Stefitz in die Welt gerufene, bedeutende europäische Domaining-Konferenz fort. Anfang Dezember wurde bekannt, dass Stefitz an seiner Krebserkrankung verstorben ist.

Quelle: dnjournal.com, namescon.com, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top