Domain-Newsletter

Ausgabe #1040 – 22. Oktober 2020

Themen: WHOIS-Reform – der ICANN-Weg ist alternativlos | Verlängerung – Göran Marby bleibt ICANN-CEO | TLDs – Neues von .autos, .berlin und .mz | picture.com – der Broker war ein Unschuldslamm | Premiums – Liquid Market Report für 3Q/2020 | ingles.com – Englisches für US$ 400.000,- | Konferenz – NamesCon gibt Termine in 2021 bekannt

WHOIS-REFORM – DER ICANN-WEG IST ALTERNATIVLOS

Während ICANN in dem Bestreben um ein mit der Datenschutzgrundverordnung kompatibles WHOIS-Modell auf Hilfe durch die EU-Kommission hofft, tobt der Streit innerhalb der Community weiter. Thomas Rickert, Director Names & Numbers beim eco Verband der Internetwirtschaft eV, versucht, für Aufklärung zu sorgen.

Im Mittelpunkt der Streitigkeiten steht das von der „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe entwickelte „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD). Dabei handelt es sich um ein Portal namens „Central Gateway Manager“, das alle eingehenden WHOIS-Anfragen in Bezug auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten abarbeiten soll. Protest gegen das SSAD haben gleich mehrere Interessengruppen innerhalb ICANNs erhoben, darunter die Intellectual Property Constituency (IPC), die Business Constituency (BC), aber auch das Governmental Advisory Committee (GAC) sowie das At-Large Advisory Committee (ALAC). Als Vertreter der ISPs and Connectivity Providers Constituency (ISPCP) innerhalb der EPDP-Arbeitsgruppe hatte Rickert unmittelbaren Einblick in deren bisher über zweijährige Tätigkeit, und stellt sich nun in einem Blog-Artikel, der bei circleid.com unter dem Titel „The Whois Wars Go On“ veröffentlicht wurde, zwei Fragen: weshalb soll man ein Modell unterstützen, das keine Unterstützung bei denen findet, für die es entwickelt wurde? Und weshalb mangelt es konkret an der Unterstützung?

Zur ersten Frage verweist Rickert darauf, dass der Prozess der Einführung von Regularien innerhalb ICANNs auf Kompromiss angelegt ist. Abweichende Meinungen sind daher an der Tagesordnung. Zudem betrete man Neuland. Das „alte“ WHOIS-Modell ist mit der DSGVO unvereinbar; das „neue“ Modell muss nun die weltweite Rechtslage berücksichtigen. Ein Vorbild, das man lediglich anpassen und dann übernehmen könne, gibt es nicht. Man habe daher etwas entwickeln müssen, das massive Risiken für ICANN, die Registries, die Registrare, vor allem jedoch die vom Datenschutz betroffenen Personen mit sich bringe. Weiter weist Anwalt Rickert darauf hin, dass das System auf Weiterentwicklung angelegt ist und zunehmend automatisiert werden könne. Ausserdem führt er vor Augen, dass die fehlende Unterstützung des Policy-Prozesses innerhalb ICANNs dazu führen kann, dass die nationalen Gesetzgeber tätig werden; dann drohe dem WHOIS-System eine erhebliche Fragmentierung.

Im Hinblick auf die zweite Frage führt Rickert zum Kernproblem. Bei vielen Interessengruppen herrscht(e) die Ansicht vor, man müsse das „alte“ WHOIS-Modell nur leicht abändern und könne es dann weiternutzen. Das jedoch gehe nicht; das Konzept der Datenvermeidung und Datensparsamkeit schließe geringfügige Änderungen aus. Rickert erinnert daran, dass ICANN im Streit mit dem Registrar EPAG Domainservices GmbH vor deutschen Gerichten versucht habe, das „alte“ WHOIS-Modell zu retten, damit jedoch gescheitert sei. Insgesamt ruft Rickert daher auf: „Let’s accept that there is no way back.“ Das SSAD weise alle Bausteine auf, die für ein rechtskonformes, globales Modell notwendig seien. Zumindest der Beginn für eine erfolgversprechende Reform sei gemacht; alle weiteren Hürden könne man nur gemeinsam überwinden.

Den Artikel von Thomas Rickert finden Sie unter:
> http://www.circleid.com/posts/20201009-the-whois-wars-go-on/

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

VERLÄNGERUNG – GÖRAN MARBY BLEIBT ICANN-CEO

Die Internet-Verwaltung ICANN hat das Executive Services Agreement mit ihrem Chief Executive Officer (CEO) um zwei Jahre verlängert: der Schwede Göran Marby wird damit bis jedenfalls 23. Mai 2024 das Tagesgeschäft der Organisation leiten.

Die Entscheidung fiel anlässlich einer Sitzung des ICANN Board of Directors am 07. Oktober 2020. Zur Begründung heißt es im Protokoll unter anderem: „There is no question that the President and CEO is dedicated to ICANN’s mission, including supporting the ICANN Community in its policy development work, and is very committed to continuing help ensure and solidify the understanding of ICANN’s role within the Internet community.“ Dabei hob das Board vor allem die Bemühungen Marbys um die DSGVO-kompatible Reform des WHOIS-Systems hervor, sowie die Entwicklung regionaler Strategien. Man wolle mit der Verlängerung ein Zeichen für Ruhe innerhalb der Netzverwaltung setzen, um die kommenden Monate nicht mit der Suche nach einem Nachfolger zu belasten. Marbys Vertrag begann am 23. Mai 2016 zu laufen und hätte ursprünglich am 23. Mai 2022 geendet; die erstmalige Verlängerung um zwei Jahre kommt also vorzeitig. Über finanzielle Details wurde nichts bekannt; der Hinweis „including potential annual equity/cost of living adjustments to his base salary“ deutet jedoch darauf hin, dass sich Marby wirtschaftlich zumindest nicht verschlechtert hat. Seine Grundvergütung liegt seit 01. Juli 2019 bei US$ 673.461,54 jährlich; dazu kommt unter anderem eine „at-risk compensation“ in Höhe von bis zu 30 Prozent der Grundvergütung sowie „reasonable coverage under vacation, health and welfare plans“ nebst privater Altersvorsorge.

Auch wenn die Berufung Marbys zum CEO im Jahr 2016 viele überrascht hat, war er schon damals kein unbeschriebenes Blatt. Geboren am 22. März 1963 in Gothenburg, studierte er zunächst Wirtschaft an der dortigen Universität. Nach zweijähriger Tätigkeit bei Cisco Systems folgten Stellen als CEO bei Cygate AB und Appgate Network Security. 2009 berief ihn die schwedische Regierung zum Generaldirektor der „Swedish Post and Telecom Authority“ (PTS). Mit dieser Tätigkeit erlangte er grössere Bekanntheit, auch wenn er sich manches davon wohl gern erspart hätte: so wurde Marby im Juni 2015 von mehreren Telekommunikationsunternehmen scharf für seinen unprofessionellen sowie autokratischen Führungsstil kritisiert. Dennoch beschloss die schwedische Regierung, den ursprünglich bis 31. Dezember 2015 befristeten Vertrag um drei Jahre bis 31. Dezember 2018 zu verlängern. Privat ist Marby verheiratet und hat drei Kinder.

Zieht man zu Marbys Tätigkeit ein Zwischenfazit, fällt es eher gemischt aus. Die ersten Schritte in Lösung der Dauerbaustelle WHOIS-System hat Marby nachhaltig unterstützt, nachdem sie seine Vorgänger noch vermieden hatten. Für die Aufhebung der Gebührenbeschränkungen bei .org, dem sich weniger später der inzwischen allerdings gescheiterte Verkauf der .org-Registry PIR an den privaten Finazinvestor Ethos Capital anschloss, musste Marby allerdings heftige Kritik einstecken. Auch bei der Verlängerung des Registry-Vertrages mit VeriSign Inc. für .com einschließlich des Rechts der Preiserhöhung musste sich Marby Kritik anhören.

Eine Kurzbiographie von Göran Marby mit Portraitfoto finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1318

Quelle: icann.org

TLDS – NEUES VON .AUTOS, .BERLIN UND .MZ

Mosambik macht jetzt in Domains: das afrikanische Land hat damit begonnen, sein Länderkürzel .mz konkurrenzfähig zu machen. Derweil wechselt ein Quintett rund um .autos die Registry, während .berlin ein beruhigendes Corona-Update liefert – hier unsere Kurznews.

Ein nTLD-Quintett bestehend aus .autos, .motorcycles, .yachts, .boats und .homes, hat eine neue Heimat gefunden. Wie die .xyz-Verwalterin XYZ.COM LLC bestätigte, hat man sich mit der in Norfolk (US-Bundesstaat Virginia) ansässigen Dominion Registries auf eine Übernahme verständigt. Zur Höhe des Kaufpreises machten beide Unternehmen keine Angaben. XYZ.COM baut mit dieser Akquise sein nTLD-Portfolio auf 22 aus. Von den Registrierungszahlen am interessantesten dürfte .homes mit aktuell rund 13.600 Domains sein, die übrigen vier Endungen notieren sämtlich im niedrigen dreistelligen Bereich. Strategisch war dieser Erwerb aber schon deshalb sinnvoll, da XYZ.COM LLC mit dem Quartett von .auto, .autos, .car und .cars die Automobilnische vollständig besetzt und jetzt die Preise diktieren kann. Möglicherweise winkt den Inhabern vor allem von Domain-Namen unter .autos also schon bald eine kräftige Gebührenerhöhung.

Die dotBERLIN GmbH & Co. KG, Verwalterin der Hauptstadt-Domain .berlin, hat im Kampf gegen rechtsmissbräuchliche Registrierungen im Rahmen der Corona-Pandemie ein Update veröffentlicht. Und das gibt Entwarnung: Obwohl es Neuanmeldungen von Domains mit Begriffen und Inhalten rund um die Corona-Pandemie (dazu zählen unter anderem „Corona“ und „Covid“) gab, werden nur die wenigsten dieser Internetseiten aktiv genutzt. Ein Großteil der Seiten ist inaktiv oder führt zu einer Fehlermeldung. Bei den aktiven Domains verzeichnet dotBERLIN keinerlei Missbrauch in irgendeiner Form. Damit bestätigt die Registry einen Erfahrungsbericht des Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR), wonach kein Anstieg von Cyberkriminalität im Bereich Domains beobachtet werden kann, obwohl durch Home Office und Home Schooling sehr viel mehr Traffic verzeichnet wurde. Wie dotBERLIN weiter mitteilte, werde man jedoch trotzdem das regelmäßige Monitoring beibehalten, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Den Nutzern empfiehlt man, aufmerksam zu bleiben und vor allem bei der Eingabe von Daten und dem Download von Dateien vorsichtig zu sein, und Internetseiten und Schreibweisen von Domains zu prüfen.

Die in Südostafrika gelegene Republik Mosambik hat ihr Länderkürzel .mz neu für sich entdeckt. Per Dekret Nr. 82/2020 hat das Kabinett des Landes, das mit zu den ärmsten der Welt zählt, den Weg für ein Registry-Registrar-Modell freigemacht. Derzeit wird .mz vom Centro de Informatica de Universidade Eduardo Mondlane verwaltet, künftig soll diese Aufgabe die „Regulatory Authority for Information and Communication Technologies“ (ERTIC) wahrnehmen. Die Domain-Registrierung soll über „Registration Agents“ abgewickelt werden. Auch die Vergaberegeln für .mz stehen vor einer grundlegenden Überarbeitung, und sie lassen aufhorchen: ist die Zahlung der fälligen Gebühren sichergestellt, dürfen auch Personen und Organisationen mit Sitz außerhalb von Mosambik eine .mz-Domain registrieren. Ob eine Registrierung auch direkt unterhalb von .mz möglich sein wird, ist noch unklar; aktuell müssen die Nutzer aus Subdomains wie .co.mz oder .org.mz wählen. Das Dekret tritt am 09. Dezember 2020 in Kraft, spätestens ab dann wird in der Geschichte von .mz ein neues Kapitel aufgeschlagen.

Quelle: domainnamewire.com, dot.berlin, vda.pt

PICTURE.COM – DER BROKER WAR EIN UNSCHULDSLAMM

Die französische Bekleidungsunternehmung Picture Organic Clothing schlug das ihr im August 2019 gemachte Angebot aus, die Domain picture.com zum Preis von US$ 350.000,- zu kaufen. Als die Domain kurz darauf von jemand anderem erworben wurde, sah sie ein Komplott von Domain-Broker und Käufer, das sie dazu bewog, ein UDRP-Verfahren wegen Verletzung ihrer „PICTURE“-Marken anzustrengen.

Die französische Picture Organic Clothing, ein Kleidungsunternehmen, ist seit 2011 und 2012 Inhaberin mehrerer Wort-/Bild- und Wort-Marken, die auf „PICTURE“ lauten, eingetragen auf den Kleidungsmarkt betreffende Marken-Klassen. Sie erhielt im August 2019 die Anfrage eines Domain-Brokers, ob sie die Domain picture.com für US$ 350.000,- kaufen wolle. Das lehnte sie ab. Der Broker konnte die Domain im Oktober 2019 für US$ 110.000,- an die Booth.com Ltd. mit Sitz in Gibraltar (UK) verkaufen, wobei James Booth mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Inhaber eingetragen wurde. Die Picture Organic Clothing startete vor der WIPO ein UDRP-Verfahren und verlangte die Übertragung der Domain picture.com. Als Beschwerdeführerin vermutete das französische Unternehmen, dass der Gegner jener Broker sein könnte, der ihr die Domain im August 2019 angeboten habe. Die Domain ist mit einer Website verknüpft, auf der sie zum Kauf angeboten wird. Die Gegner sahen hier ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) seitens der Beschwerdeführerin. Man habe die Domain vom selben Domain-Broker gekauft, der die Domain zuvor der Beschwerdeführerin angeboten habe. Die Domain sei zudem nicht mit den Marken der Beschwerdeführerin identisch, da es sich um Wort-/Bild-Marken handele. Sie habe ihre Marken auch nur bezogen auf Kleidung registriert; bei Picture handele es sich um einen generischen Begriff, mit dem man keine Vorteile aus der Marke der Beschwerdeführerin ziehe. Die Sache kam vor ein Gremium aus drei Fachleuten, denen Georges Nahitchevansky vorsaß.

Das Dreier-Panel wies die Beschwerde ab und bestätigte überwiegend ein RDNH, lediglich die Beisitzerin Marie-Emmanuelle Haas sprach sich gegen RDNH aus (WIPO Case No. D2020-2016). Zunächst musste das Gremium klären, wer überhaupt Gegner des Verfahrens ist; da aber James Booth die Domain für die Booth.com Ltd. registriert hält, erkannte es beide als Gegner an. Das Gremium stellte problemlos fest, dass Domain und Marke identisch seien. Die Frage eines Rechtes oder berechtigten Interesses der Gegner an der Domain übergingen sie, nicht ohne darauf hinzuweisen, der Umstand, dass die Gegner die Domain zum Verkauf anböten, spreche bereits für ein legitimes Interesse an der Domain. Alsdann fokussierte sich das Gremium auf die Frage der Bösgläubigkeit der Gegner bei Registrierung und Nutzung der Domain. Das Gremium unterstrich, die ihm vorliegenden Nachweise machten deutlich, dass die Gegner nicht mit dem Broker identisch seien. Dieser habe durch einen Anwalt dargelegt, dass er die Domain für den früheren Inhaber, dem die Domain seit etwa 2009 gehörte, verkaufen sollte, da er sein Domain-Geschäft aufgeben wollte. Eine Zusammenarbeit von Broker und den Gegnern dieses Verfahrens bestehe nicht. Damit sei aller Vortrag der Beschwerdeführerin, der auch auf das Kaufangebot vom August 2019 bezogen ist, nicht mehr relevant. So stütze sich ihr Vortrag lediglich noch auf den Umstand, dass die Gegner die Domain zum Verkauf anbieten und zu irgendeinem anderen sinnvollen Zweck nicht nutzen könnten. Dabei ignoriere sie allerdings, dass es sich bei „picture“ um einen generischen Begriff handele, und solch ein Begriff sich für den Handel mit Domains eigne, genauso wie als Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Beschwerdeführerin scheitere einerseits daran, dass sie keinerlei Nachweise erbrachte für die Nutzung ihrer Marke „PICTURE“. Sie führe nicht weiter aus, inwieweit sie die Marke nutzt, welchen Status sie genieße, welchen Bekanntheitsgrad sie hat und in welchem Zusammenhang mit ihrer Unternehmung sie gebracht werde. Wenn ihre Marke in der Welt allgemein bekannt sei, dann könnte es nachvollziehbar sein, dass die Gegner die Domain wegen der Bekanntheit der Marke erworben hätten, um an der Marke der Beschwerdeführerin zu partizipieren, und nicht einfach, weil es sich bei „picture“ um einen generischen Begriff handelt. Andererseits lieferte die Beschwerdeführerin auch keine Nachweise dafür, dass die Gegner gezielt ihre Marke ausnutze, indem etwa über die Domain Kleidung und dergleichen angeboten würde. Mit einfachen Worten, so das Gremium: aufgrund der spärlichen Ausführungen der Beschwerdeführerin in der Beschwerde hinsichtlich der Bösgläubigkeit der Gegner scheitere sie.

Alsdann stellte das Gremium mit 2 zu 1 Stimmen auch einen Fall von RDNH fest, da die Beschwerdeführerin ohne jede Nachweise behauptete, die Gegner hätten die Domain picture.com ihretwegen erworben. Darüber hinaus gab es für die Beschwerdeführerin, die sich rechtlich vertreten ließ, Gründe genug zu erkennen, dass das Verfahren scheitern würde: weil es sich bei „picture“ um einen generischen Begriff handelt, sie keine Nachweise hinsichtlich der Nutzung und Reputation ihrer Marke und auch keine hinsichtlich des gegen sie gerichteten Missbrauchs der Domain vorlegte. Schlimmer sei allerdings, dass sie an die Geschichte mit der Verbindung von Broker und Gegner festhielt, nachdem der Broker belegt hatte, dass beide nichts miteinander zu tun haben. Alles in allem gab es keine Grundlage, das UDRP-Verfahren zu führen, weshalb ein Missbrauch des Verfahrens und somit RDNH vorliege.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain picture.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2396

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

PREMIUMS – LIQUID MARKET REPORT FÜR 3Q/2020

Der Domain-Broker und -Berater Giuseppe Graziano legte seinen aktuellen Domain-Report unter dem Titel „3Q-2020 Liquid Market Report“ vor. Der Report für das 3. Quartal 2020 widmet sich wie immer den kurzen Ziffern- und Zeichen-Domains unter .com, und gibt Informationen über die Marktentwicklung und -wirkung dieser besonders gesuchten .com-Domains.

Das im September 2018 offiziell als „liquid domains market exchange“ (lxme.com) gestartete Projekt, eine Domain-Börse speziell für Drei-Zeichen-Domains, von Giuseppe Graziano und seiner Domain-Broker- und Domain-Beratungsunternehmung GGRG mit Sitz in Lissabon (Portugal), veröffentlicht regelmäßig die „Liquid Domains Market Overviews“ und die „Liquid Market Reports“. Graziano nimmt mit seinen Reports und Overviews 614.928 .com-Domains in den Blick, die er „liquid“ nennt, die also gehandelt werden. Dabei differenziert Graziano die Domains nach Zeichenanzahl und Zeichenart, ausgehend von 2L.coms (Zwei-Buchstaben.com-Domains) bis zu 4L.coms, über 2N.coms bis zu 5N.coms (2- bis 5-Ziffern-.com-Domains), bis schließlich zu 2C- und 3C.com-Domains (die gleichzeitig Buchstaben und Ziffern aufweisen). Für jede der neun differenzierten Domain-Kategorien zeigt der Report auf einer je eigenen Seite die Anzahl der Domains in der Kategorie, den geschätzten Marktwert der Domains, wie hoch der Anteil entwickelter Seiten unter den Domains ist, und wie hoch das aktuelle Handelsvolumen war. Die früher mitangezeigte Tortengraphik, die die prozentuale Verteilung der Inhaber nach Region darstellt, ist auch diesmal nicht vorhanden.

In der aktuellen Ausgabe weisen die öffentlich gewordenen Verkäufe der „liquid“-Domains im 3. Quartal 2020 einen Wert von US$ 3.065.162,- auf, was ein leichter Anstieg gegenüber den US$ 2.992.927,- im 2. Quartal ist. Demgegenüber gab Escrow.com ein Umsatzvolumen für „liquid“-Domains von US$ 13.360.235,- an, was gegenüber dem Vorquartal mit US$ 9.018,715,- eine Steigerung um beinahe die Hälfte darstellt. Von den 676 Domains unter der Kategorie „2L“ sind nur mehr 30,03 Prozent entwickelt (Vorquartal: 31,51 Prozent); öffentlich bekannt gewordene Verkäufe gab es nicht, doch gibt der Domain-Broker Escrow.com an, ein Umsatzvolumen in der Kategorie von US$ 2.813.600,- erzielt zu haben, womit sich der Wert gegenüber dem Vorquartal mit US$ 1.324.000,- verbessert hat. Der Gesamtmarktwert dieser Kategorie wird zur Zeit mit US$ 1.458.778.338,- angegeben. Für die Domains der Kategorie „3L“, von denen es 17.576 gibt, sind lediglich vier Verkäufe bekannt geworden, was weit weniger als in den Vorquartalen ist, mit elf Verkäufen in Quartal 2 und 32 Verkäufe im Quartal 4 2019. Die Daten reichen Graziano nicht aus, in Details zu gehen. Als Handelsvolumen bekannter Verkäufe dieser Kategorie gibt er allerdings US$ 862.000,- an, und für das Handelsvolumen bei Escrow.com US$ 5.422.550,-. In der Kategorie „4L“ sieht es hingegen erfreulicher aus: dort gab es 1.371 bekannt gewordene Verkäufe, und ein Handelsvolumen bekannt gewordener Verkäufe von US$ 1.644.425,-. In dieser Domain-Kategorie sind lediglich 12,82 Prozent der Domains entwickelt. Für „2N“-Domains, von denen es 100 gibt und von denen nur mehr 13 Prozent entwickelt sind, lagen keine ausreichenden Handelsdaten vor – wie auch für die Kategorie „3N“. Und so geht es weiter für jede einzelne Domain-Kategorie. Man findet jeweils auch Angaben, inwieweit die einzelnen Werte im Vergleich zu früheren Reports nach oben oder unten gingen. Schließlich gibt es noch die Seite „Historical“, auf der man sich einen Überblick über die Entwicklung der vergangenen vier Quartale verschaffen kann.

Der aktuelle Report „Q3 2020 Liquid Market Report“ legt einige Informationen über Verkäufe hochpreisiger Domains offen. Wie es im Disclaimer auf beinahe jeder Seite des Reports heißt, will er nicht als Investitions-, Rechts- oder Steuerrat verstanden werden. Die Kommentierung und Interpretation der Daten sind Grazianos rein subjektive Einschätzung. Reflektierte Domain-Investoren können dennoch eine Menge wertvolle Informationen aus dem Report gewinnen.

Den aktuellen „Liquid Domains Market Report“ finden Sie unter:
> https://report.lmx.com

Quelle: lxdo.com, eigene Recherche

INGLES.COM – ENGLISCHES FÜR US$ 400.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich als herausragend. Nach zahlreichen Wochen mit schwachen Ergebnissen präsentierte sich nun ingles.com zu einem Preis von US$ 400.000,- (ca. EUR 341.880,-) nebst weiterer neun Domains im sechsstelligen US-Dollar-Bereich, eine davon unter einer Länderendung.

Nicht nur lieferte .com mit ingles.com für US$ 400.000,- (ca. EUR 341.880,-) die zur Zeit viertteuerste bekannte Domain des Jahres 2020, ergänzend überschritten acht weitere .com-Domains die Marke von US$ 100.000,- (ca. EUR 85.470,-), wie etwa lendable.com mit US$ 125.000,- (ca. EUR 106.838,-) und die Drei-Zeichen-Domain wbs.com mit US$ 115.000,- (ca. EUR 98.291,-). Es kamen auch reichlich Domains im mittleren fünfstelligen US$-Bereich zu Tage, wie insurancecapital.com mit US$ 59.995,- (ca. EUR 51.278,-), makey.com mit US$ 53.000,- (ca. EUR 45.299,-) sowie appify.com und skrt.com mit jeweils US$ 50.000,- (ca. EUR 42.735,-). Von Interesse dürfte dabei sein, dass ingles.com ihren Preis von US$ 400.000,- (ca. EUR 341.880,-) nach einem Verkauf für US$ 49.899,- (ca. EUR 38.681,-) im September 2014 fast verzehnfachen konnte. Interessant ist auch, dass protek.com mit US$ 39.982,- (ca. EUR 34.173,-) sich gegenüber Juli 2007, als sie US$ 12.250,- (damals ca. EUR 8.858,-) kostete, ebenfalls ihren Wert deutlich steigern konnte. Und nymortgage.com schaffte es von US$ 9.600,- (ca. EUR 7.500,-) im August 2010 auf jetzt US$ 25.250,- (ca. EUR 21.581,-). Die prozentual höchste Steigerung erzielte freilich qrapp.com mit einem Preis von nun US$ 10.000,- (ca. EUR 8.547,-), nachdem die Domain laut Raymond Hackney 2016 lediglich US$ 501,- gekostet hatte.

Unter den Länderendungen fand sich mit vaninsurance.co.uk ebenfalls eine Domain, die sich im sechsstelligen Bereich bewegte: sie erzielte US$ 106.769,- (ca. EUR 91.256,-). Neben ihr gab es zahlreiche weitere .uk-Domains, die zu erfreulichen Preisen gehandelt wurden, wie etwa das Duo aircon.co.uk, die US$ 18.576,- (ca. EUR 15.877,-) einbrachte, und aircon.co.uk mit GBP 14.400,- (ca. EUR 15.860,-). Nicht so gut erging es liposuction.co.uk, die jetzt US$ 3.225,- (ca. EUR 2.756,-) erzielte, während sie im Februar 2011 noch mit US$ 15.000,- (ca. 10.949,-) glänzen konnte. Zweitteuerste Domain unter den Länderendungen war die deutsche iu.de mit EUR 25.520,-. Ihr folgten ebenfalls einige weitere .de-Verkäufe, wie etwa kuechenstudio.de zu EUR 5.500,-. An die dritte Stelle schaffte es die australische topdesk.com.au zum Preis von EUR 16.500,-. Ebenfalls vertreten war die österreichische schmuck.at zum Preis von EUR 9.000,-.

Die neuen generischen Endungen lieferten dieses Mal nicht so stark, aber kamen mit dem .life-Duo austin.life und houston.life zu jeweils US$ 7.500,- (ca. EUR 6.410,-). Mit hex.info zum Preis von EUR 2.000,- zeigte sich außerdem eine Domain-Endung aus den Nuller-Jahren. Bei den klassischen generischen Endungen war .net großzügig, mit kompozer.net zum Preis von US$ 12.700,- (ca. EUR 10.855,-) und asahi.net für US$ 11.900,- (ca. EUR 10.171,-). Die Endung .org präsentierte die Zwei-Zeichen-Domain ps.org zum Preis von US$ 10.318,- (ca. EUR 8.819,-), die im Januar 2020 etwas schwächer im Preis war mit US$ 8.288,- (ca. EUR 7.400,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war angesichts der hohen Durchschnittspreise herausragend.

Länderendungen
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vaninsurance.co.uk – US$ 106.769,- (ca. EUR 91.256,-)
aircon.co.uk – US$ 18.576,- (ca. EUR 15.877,-)
aircon.co.uk – GBP 14.400,- (ca. EUR 15.860,-)
pop.co.uk – GBP 8.000,- (ca. EUR 8.811,-)
david.uk – GBP 4.251,- (ca. EUR 4.682,-)
cybr.co.uk – US$ 2.580,- (ca. EUR 2.205,-)
liposuction.co.uk – US$ 3.225,- (ca. EUR 2.756,-)
eweekeurope.co.uk – US$ 2.975,- (ca. EUR 2.543,-)
spreadbet.uk – US$ 2.774,- (ca. EUR 2.371,-)
lettings.uk – US$ 2.387,- (ca. EUR 2.040,-)
searching.co.uk – US$ 2.129,- (ca. EUR 1.820,-)
everyinvestor.co.uk – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-)
medicalcare.uk – US$ 1.871,- (ca. EUR 1.599,-)
privatehealthcover.uk – US$ 1.742,- (ca. EUR 1.489,-)
4children.org.uk – US$ 1.045,- (ca. EUR 893,-)
comparehealthinsurance.uk – US$ 1.032,- (ca. EUR 882,-)

iu.de – EUR 25.520,-
kuechenstudio.de – EUR 5.500,-
uit.se.de – US$ 3.218,- (ca. EUR 2.750,-)
allhouse.de – EUR 2.500,-
jewelrybox.de – EUR 2.500,-
hybridtraining.de – EUR 2.200,-
chargeandgo.de – EUR 2.100,-
werbeplaner.de – EUR 2.100,-

topdesk.com.au – EUR 16.500,-
schmuck.at – EUR 9.000,-
hearingaidclinics.ca – US$ 5.700,- (ca. EUR 4.872,-)
photo.me – US$ 5.040,- (ca. EUR 4.308,-)
vakmanschap.nl – US$ 4.329,- (ca. EUR 3.700,-)
truffles.co – US$ 4.095,- (ca. EUR 3.500,-)
juegoscasino.es – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.418,-)
gin.fr – US$ 3.744,- (ca. EUR 3.200,-)
nlplatform.nl – US$ 3.539,- (ca. EUR 3.025,-)
qu.do – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.991,-)
artgalerie.at – EUR 2.000,-
pocketbook.ro – EUR 2.000,-
creditbazaar.in – US$ 1.400,- (ca. EUR 1.197,-)

Neue Endungen
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austin.life – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.410,-)
houston.life – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.410,-)
ad.work – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.564,-)
viral.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.282,-)

Generische Endungen
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hex.info – EUR 2.000,-

kompozer.net – US$ 12.700,- (ca. EUR 10.855,-)
asahi.net – US$ 11.900,- (ca. EUR 10.171,-)
ps.org – US$ 10.318,- (ca. EUR 8.819,-)
atria.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.521,-)
needed.org – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.043,-)
diasbilityresources.org – US$ 5.150,- (ca. EUR 4.402,-)
ncrw.org – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.188,-)
fifteen.net – US$ 3.760,- (ca. EUR 3.214,-)
stcsig.org – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.162,-)
californiavolunteers.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.077,-)
enrollamerica.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.077,-)
gp2.org – US$ 3.588,- (ca. EUR 3.067,-)
g3.net – US$ 3.555,- (ca. EUR 3.038,-)
aimresearch.org – US$ 3.090,- (ca. EUR 2.641,-)
communitynow.org – US$ 2.924,- (ca. EUR 2.499,-)
beyonddiscovery.org – US$ 2.525,- (ca. EUR 2.158,-)
naxa.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.137,-)
sportsbettingsites.net – US$ 2.449,- (ca. EUR 2.093,-)
customerexperience.net – US$ 2.299,- (ca. EUR 1.965,-)
familycareintl.org – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.923,-)
bioworks.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-)
namd.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-)

.com
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ingles.com – US$ 400.000,- (ca. EUR 341.880,-)
lendable.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 106.838,-)
wbs.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 98.291,-)
caretaker.com – US$ 112.000,- (ca. EUR 95.726,-)
confirm.com – US$ 108.000,- (ca. EUR 92.308,-)
vaninsurance.co.uk – US$ 106.769,- (ca. EUR 91.256,-)
fivenines.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 85.470,-)
nrh.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 85.470,-)
vaninsurance.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 85.470,-)
hfm.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 76.923,-)
kalibari.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 68.376,-)
insurancecapital.com – US$ 59.995,- (ca. EUR 51.278,-)
makey.com – US$ 53.000,- (ca. EUR 45.299,-)
appify.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.735,-)
skrt.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.735,-)
nopain.com – US$ 47.500,- (ca. EUR 40.598,-)
exicon.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 34.188,-)
mygarden.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 34.188,-)
hifashion.com – US$ 39.999,- (ca. EUR 34.187,-)
protek.com – US$ 39.982,- (ca. EUR 34.173,-)
esportsgames.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 32.051,-)
variable.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 30.769,-)
acaglobal.com – US$ 35.420,- (ca. EUR 30.274,-)
booktopia.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.915,-)
aumet.com – US$ 29.888,- (ca. EUR 25.545,-)
nymortgage.com – US$ 25.250,- (ca. EUR 21.581,-)
naturopathy.com – US$ 24.995,- (ca. EUR 21.363,-)
nomatterwhat.com – US$ 22.999,- (ca. EUR 19.657,-)
trotter.com – US$ 21.003,- (ca. EUR 17.951,-)
cardbalance.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 12.725,-)
chiara.com – US$ 13.222,- (ca. EUR 11.301,-)
kompozer.com – US$ 12.700,- (ca. EUR 10.855,-)
rascals.com – US$ 11.800,- (ca. EUR 10.085,-)
wedlock.com – US$ 10.677,- (ca. EUR 9.126,-)
qrapp.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.547,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KONFERENZ – NAMESCON GIBT TERMINE IN 2021 BEKANNT

Die nächste NamesCon Online findet im Januar 2021 unter dem Titel „Domaining Around the Globe“ statt. Darüber hinaus hat der Veranstalter weitere Termine für 2021 bekannt gegeben.

NamesCon ist nach eigenen Angaben die größte alljährliche Domain-Industrie Konferenz, die rund um den Globus Aufmerksamkeit erfährt. Die erste NamesCon Online, die im September 2020 stattfand, knüpfte an diesen Erfolg an: 1.020 Teilnehmer waren für die Online-Konferenz registriert. An den Keynotes nahmen im Durchschnitt 250 Zuschauer teil, an den Breakout-Sessions im Schnitt 100. Grund genug, auch wegen Corona, die kommende NamesCon 2021 ebenfalls online zu veranstalten. Sie findet vom 27. bis 29. Januar 2021 online statt. Wie die anstehende NamesCon Online diesmal genau ablaufen wird und welche technischen Möglichkeiten bestehen werden, ist derzeit noch unklar. Für die vergangene NamesCon Online galt, dass die Konferenz für jeden Teilnehmer überall zu jeder Zeit auf allen Endgeräten verfügbar sein sollte – und das nicht als Zoom-Meeting. Die Anbindung erfolgte via Internetbrowser und eigener mobiler App. Die NamesCon Online war während ihrer gesamten Dauer 24 Stunden an jedem Tag in Betrieb. Dass es mit der NamesCon Online im Januar 2021 anders laufen wird, ist unwahrscheinlich. Die Agenda liegt allerdings noch nicht vor.

In 2021 stehen zwei weitere Termine der NamesCon an: Die NamesCon Europe, die eigentlich im August 2020 in Budapest stattfinden sollte, ist auf den Juli 2021 verschoben. Die NamesCon Global 2021, die grundsätzlich im Januar 2021 stattfinden würde, ist auf den Herbst 2021 verschoben und soll als Hybrid-Veranstaltung stattfinden: Es wird sowohl ein Vorort- als auch ein Online-Kongress werden.

Die NamesCon Online „Domaining Around the Globe“ findet vom 27. bis 29. Januar 2021 online statt. Die Kosten für die Teilnahme an der NamesCon online stehen noch nicht fest, betrugen jedoch beim letzten Mal US$ 99,-. Um weiter informiert zu bleiben, kann man den NamesCon Newsletter abonnieren.

Weitere Informationen und Newsletter unter:
> https://namescon.online

Quelle: namescon.online, thedomains.com, eigene Recherche

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