Domain-Newsletter

Ausgabe #1039 – 15. Oktober 2020

Themen: WHOIS – ICANN bittet EU-Kommission um Hilfe | EURid – Registry-Vertrag für .eu ausgeschrieben | TLDs – Neues von .eu, .jobs und .wed | Pfändung – DENIC verliert vor Verfassungsgericht | Donuts – Trend-Report für September vorgestellt | just.me – ich bins nur, und koste US$ 50.000,- | 2021 – Prager IETF-Treffen mit Präsenz geplant

WHOIS – ICANN BITTET EU-KOMMISSION UM HILFE

ICANN geht auf der Suche nach einem mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) kompatiblen WHOIS-Modell in die Offensive: per Schreiben an drei hochrangige Vertreter der EU-Kommission möchte die Internet-Verwaltung verbindlich klären, ob ein zentralisiertes System den Segen der EU findet.

In seinem Schreiben vom 02. Oktober 2020, gerichtet an Roberto Viola, Generaldirektor der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CONNECT) der Europäischen Kommission, Monique Pariat, Generaldirektorin die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz Migration und Inneres (HOME), und Salla Saastamoinen, Generaldirektor Justiz und Verbraucher (JUST), verweist ICANN-CEO Göran Marby auf die von der Community entwickelten Empfehlungen zur Schaffung des „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD), in dessen Mittelpunkt ein zentrales Portal steht, das die eingehenden WHOIS-Anfragen abarbeitet. Während Registries und Registrare das Modell unterstützen, zeigt sich vor allem der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) kritisch: „The currently fragmented system for disclosures combined with a relatively uncertain framework to consider and recommend future centralization, may impede the stability and predictability of the SSAD.“ Um Rechtssicherheit zu erhalten, müsse ICANN jetzt wissen, ob WHOIS-Abfragen über tausende Registries und Registrare zur individuellen Prüfung geleitet werden, oder über ein zentrales Modell, das die Abfragen konsistent und vorhersehbar macht. ICANN könne Recht nur anwenden, nicht schaffen, braucht dabei aber Unterstützung: „It is widely recognized that further guidance is needed.“

Ein wesentlicher Aspekt, der dringend der Klärung bedürfe, ist für ICANN, wer die Daten kontrolliert. Offenbar fürchten insoweit sowohl die Registries als auch die Registrare die erheblichen Sanktionen, die mit einer möglichen Verletzung der DSGVO einhergehen. Bei einem „centralized decision-making“ würde das SSAD die WHOIS-Abfrage an die Registry oder den Registrar weiterleiten, verbunden mit der Weisung, die Daten offenzulegen. Die Verantwortung läge damit beim SSAD, während sich sowohl Registries als auch Registrare auf die erteilte Weisung berufen könnten. Diese Weichenstellung sei kritisch für das gesamte Modell: „It will be critical to determine whether the central gateway will be solely controlling in case of ‚centralized decision-making‘ and whether registries and registrars can be relieved from their controller roles in this regard.“ Aufklärung erwartet ICANN vor allem vom Europäischen Datenschutzausschuss, der gemäß Art. 64 Abs. 2 DSGVO von der EU-Kommission hinzugezogen werden könne. Die Regelung sieht vor, dass jede Aufsichtsbehörde, der Vorsitz des Ausschuss oder die EU-Kommission beantragen können, dass eine Angelegenheit mit allgemeiner Geltung oder mit Auswirkungen in mehr als einem Mitgliedstaat vom Ausschuss geprüft wird, um eine Stellungnahme zu erhalten. Klärungsbedarf sieht ICANN auch in Bezug auf die „Schrems II“-Entscheidung des EuGH. Am 16. Juli 2020 hatte das Gericht den EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt. Standardvertragsklauseln können zwar weiter für Datenübertragungen genutzt werden, der bloße Vertragsschluss reicht hierfür jedoch nicht aus.

Ob sich die EU-Kommission von dieser Bitte beeindrucken lässt, bleibt abzuwarten. Klar wird aber, dass mit einer raschen Entscheidung nicht zu rechnen ist, zumal im Fall der Zustimmung das SSAD auch erst noch entwickelt und getestet werden müsste. Das WHOIS-System wird also noch eine geraume Zeit eine Baustelle bleiben.

Das Schreiben von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2393

Quelle: domainincite.com, icann.org, eigene Recherche

EURID – REGISTRY-VERTRAG FÜR .EU AUSGESCHRIEBEN

Die EU-Kommission hat den Registry-Vertrag für die europäische Top Level Domain .eu neu ausgeschrieben: noch bis Ende des Jahres können sich Interessenten um die EURid-Nachfolge bemühen; ernsthafte Chancen dürften sie aber kaum haben.

Am 05. Oktober 2020 veröffentlichte die EU-Kommission den Call for Tenders und startete damit offiziell die Ausschreibung des .eu-Vertrages. Potentielle Interessenten haben bis zum 30. Dezember 2020 Gelegenheit, ihre Bewerbung einzureichen. Grundlage der Ausschreibung ist die Verordnung Nr. 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 „über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu“. Die Kommission hat die Hürden für eine erfolgreiche Bewerbung hoch gelegt: bewerben soll sich nur eine „not-for-profit organisation“ mit „registered office, central administration and principal place of business“ innerhalb der EU; die Bildung eines Konsortiums mit einer „commercial entity“ ist jedoch nicht ausgeschlossen. Auch Organisationen mit Sitz in Großbritannien sind zugelassen. Die üblichen Verdächtigen wie VeriSign oder Neustar dürften also schon an dieser Hürde scheitern. Keine Chance haben indes Neulinge im Registry-Geschäft; die EU-Kommission erwartet ein „minimum level of 7 years of experience in areas related to the organisation, administration and management of domain names as a Registry or as a registrar“. Wer Fragen zur Bewerbung hat, kann diese bis spätestens 21. Dezember 2020 an die EU-Kommission senden.

Trotz der Ausschreibung gibt es derzeit keine Anzeichen dafür, dass die alte Registry nicht auch die neue sein wird und damit beginnend ab Oktober 2022 EURid weitere fünf Jahre die Geschicke von .eu lenkt. Im Zuge der Einführung von .eu vergab die EU-Kommission im Mai 2003 erstmals die Aufgabe der Verwaltung von .eu an EURid. Hinter EURid steckt ein in Diegem (Brüssel) ansässiges Konsortium, welches von den country code Top Level Domain-Verwaltungen der Länder Belgien (.be), Italien (.it) und Schweden (.se) gegründet wurde. Mit den Domain-Verwaltungen von Slovenien (.si), Tschechischer Republik (.cz) und Luxemburg (.lu) waren bereits zur Gründung drei weitere Mitglieder assoziiert. Zu den wichtigen Köpfen von EURid zählt Marc Van Wesemael, vormals DNS.be-Direktor und mittlerweile General Manager der Registry. Erst im Februar 2020 hat die EU-Kommission in ihrem Bericht „On the implementation, functioning and effectiveness of the .eu Top-Level Domain from April 2017 to April 2019“ EURid attestiert, dass „die .eu Domain im Allgemeinen weiterhin effektiv funktioniert, indem sie den Zugang zum digitalen Binnenmarkt auf sichere und vertrauenswürdige Weise erleichtert und es Europäern ermöglicht, ihre Identität online darzustellen“. Ohne Not die .eu-Registry zu wechseln, dürfte der EU-Kommission daher schwer fallen, nicht zuletzt im Angesicht der Corona-Pandemie und der wachsenden Spannungen rund um den Datensschutz zwischen Europa und den USA.

Mit aktuell rund 3,5 Millionen registrierten Domain-Namen gehört .eu nach Angaben von Pearse O’Donohueon, dem „Director, Future Networks, DG CONNECT“ der EU-Kommission, zu den grössten ccTLDs weltweit. Selbst unter den nTLDs gibt es mit .icu und .xyz nur zwei Endungen mit mehr Registrierungen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2395

Quelle: europa.eu, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EU, .JOBS UND .WED

Die Ehe zwischen ICANN und Atgron Inc. wird geschieden: wegen Nichtzahlung fälliger Gebühren hat die Internet-Verwaltung den Registry-Vertrag für .wed gekündigt. Derweil beginnt EURid mit der Verabschiedung der Briten, während .jobs auf Premium-Domains spekuliert – hier unsere Kurznews.

Die .eu-Registry EURid hat mit der Verabschiedung ihrer Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich begonnen. Am 01. Oktober 2020 wandte sich EURid per eMail an die betroffenen Domain-Inhaber und wies sie darauf hin, dass sie ihre Registrierungsberechtigung ab dem 01. Januar 2021 verlieren. Abwenden kann das jeder betroffene Domain-Inhaber, wenn er gegenüber EURid nachweist, dass er den .eu-Rechtsrahmen weiterhin einhält, zum Beispiel durch Umzug, Sitzverlegung oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes – und die Registrierungsdaten rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2020 aktualisiert. Auch die Domain-Registrare haben für ihre Kunden entsprechende Mitteilungen erhalten. Wer darauf nicht reagiert, riskiert, dass die .eu-Domain am 01. Januar 2021 zurückgezogen wird; sie wird so aus dem Zone File gelöscht und funktioniert weder zum Aufruf von Webseiten noch in eMail-Adressen. Zwölf Monate danach, also am 01. Januar 2022, werden eingezogene .eu-Domains dann endgültig gelöscht und können wieder neu registriert werden.

Employ Media LLC, Verwalterin der Top Level Domain .jobs, möchte ihr Geschäftsmodell renovieren. Im Zuge der geplanten Überarbeitung des Registry-Vertrages hat man sich mit ICANN vorläufig darauf verständigt, dass man sich vom Sponsor „Society for Human Resource Management“ (SHRM) trennt; stattdessen will Employ Media allein über das Schicksal von .jobs entscheiden. Zudem soll es Employ Media gestattet sein, „noncompanyname“-Domains zu vergeben, zum Beispiel durch Ausschreibungen (Request for Proposals), aber auch durch Auktionen. Vor allem generische .jobs-Domains könnten so viel Geld in die Kassen der Registry spülen. Bisher sind sie reserviert, da die Vergaberegelungen eine Registrierung nur für Mitglieder von SHRM, Personen aus dem Bereich der Arbeitsvermittlung oder Unternehmen unter ihrer jeweiligen Firma zulassen. Mit rund 46.000 registrierten Domains blieb .jobs daher weit hinter den Möglichkeiten zurück. Vorerst hat die Öffentlichkeit Zeit bis 16. November 2020, die geplanten Änderungen zu kommentieren. Bis wann ICANN verbindlich entscheidet, ist nicht bekannt.

Die US-amerikanische Atgron Inc., Registry der neuen Top Level Domain .wed, hat die Scheidung bekommen: mit Schreiben vom 02. Oktober 2020 kündigte die Internet-Verwaltung ICANN den Registry-Vertrag mit Wirkung zum 05. Oktober 2020. Gestützt ist die Kündigung auf Section 4.3(a) des Registry-Agreements; die Regelung gestattet ICANN die Kündigung im Fall von Pflichtverletzungen der Registry. Konkret hatte es Atgron versäumt, die „Registry-Level Fees“ zu bezahlen. Überraschend kommt diese Kündigung nicht; bereits im Dezember 2017 musste ICANN das EBERO-Programm für .wed aktivieren. Wegen einer „Registration Data Directory Services failure“ übernahm daraufhin die .uk-Verwalterin Nominet die Kontrolle über .wed. Damit ist es aber in Kürze vorbei, und findet sich keine freiwillige Registry, die .wed übernimmt, muss das Kürzel endgültig das Domain Name System verlassen. Die praktischen Auswirkungen der für Hochzeitspaare gedachten Endung .wed dürften gering sein: aktuell sind lediglich 35 Domains registriert. Zu den besten Zeiten im Frühjahr 2016 waren es immerhin 365, seit Juni 2016 ging es jedoch rapide bergab.

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen bei .jobs finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2391

Das Kündigungsschreiben für ICANN zu .wed finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2392

Quelle: eurid.eu, icann.org

PFÄNDUNG – DENIC VERLIERT VOR VERFASSUNGSGERICHT

Die DENIC eG ist im Rahmen der Pfändung von .de-Domains Drittschuldnerin. Dieser von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Ansicht hat sich nun auch der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen (Beschluss vom 10.09.2020 – Az. Vf. 113-IV-19) angeschlossen.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war eine im Juli 2013 von der Stadt G. erlassene Pfändungsverfügung wegen offener Gewerbesteuerforderungen in Höhe von ca. EUR 28.000,- gegenüber einer GmbH & Co KG, mit der die DENIC als Drittschuldnerin in Anspruch genommen wurde. Pfändungsgegenstand waren schuldrechtliche Ansprüche, die dieser KG wegen fünf .de-Domains gegenüber der DENIC zustanden. Den Widerspruch der DENIC wies die Stadt mit einem mit Widerspruchsbescheid im Dezember 2014 zurück; zugleich wurde der DENIC aufgegeben, eine Übertragung oder Löschung der Domains zu unterlassen. Die DENIC erhob dagegen Anfechtungsklage und machte unter anderem geltend, dass ihr eine Drittschuldnerrolle nicht zukomme. Im April 2016 wies das Verwaltungsgericht die Klage jedoch ab. Auch das Berufungsverfahren vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht brachte der DENIC keinen Erfolg, ebenso wenig eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Somit blieb noch der Weg vor den Verfassungsgerichtshofes des Freistaats Sachsen. Dort rügte die DENIC eine Verletzung des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als Willkürverbot. Die Auslegung und Anwendung der zwangsvollstreckungsrechtlichen Normen hinsichtlich des verhängten Leistungsverbots und weiterer Normen durch das Oberverwaltungsgericht sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar. Insbesondere die Annahme, das ausgesprochene Leistungsverbot (d.h. der Verbote, die Domains zu löschen und zu übertragen) finde in den § 321 Abs. 1, § 309 Abs. 1 Satz1 AO i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG eine rechtliche Grundlage, beruhe auf einem krassen Fehlverständnis dieser Normen, wobei die DENIC diesen Punkt ausarbeitete und im Detail auf die Besonderheiten der Domain-Registrierung einging.

Doch auch vor dem Verfassungsgerichtshof konnte die Rechtsauffassung der DENIC nicht überzeugen. Zwar war die Verfassungsbeschwerde zulässig, aber unbegründet, da eine Verletzung des Willkürverbots nicht vorlag. Die Hürde hierfür liegt hoch; insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist. Von einer willkürlichen Missdeutung könne nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt. Das sei vorliegend der Fall. Das Oberverwaltungsgericht habe sich mit der Rechtslage zu §§ 309 ff. AO und insbesondere der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung in domainvertragliche Ansprüche auseinandergesetzt und seine – von der DENIC nicht geteilte – Auffassung eingehend begründet. Eine krasse Missdeutung der angewandten Normen liege nicht vor. Die Entscheidung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs, nach dem die Gesamtheit der zwischen dem jeweiligen Domain-Inhaber und der DENIC bestehenden schuldrechtlichen Ansprüche aus dem Domain-Vertrag (Anspruchsbündel) ein pfändbares Vermögensrecht i.S.d. § 857 Abs. 1 ZPO bzw. § 321 Abs. 1 AO sein kann. Diese Rechtsprechung übergehe die DENIC, indem sie versuche, statt der Gesamtheit der gepfändeten Ansprüche einzelne Ansprüche – namentlich einen solchen auf Löschung einer Domain und einen weiteren auf Übertragung der Domain – jeweils für sich im Hinblick auf eine mögliche Pfändbarkeit und/oder wirtschaftlich sinnvolle Verwertbarkeit hin zu untersuchen. Auch gegen die ausführlich begründete Annahme, die DENIC sei Drittschuldnerin, sei vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesfinanzhofs (BGH, Urteil vom 11.10.2018 – Az. VII ZR 288/17; BFH, Urteil vom 20.06.2017 – Az. VII R 27/15) verfassungsrechtlich nichts zu erinnern. Einstimmig sei man daher zu dem Ergebnis gekommen, die Verfassungsbeschwere zurückzuweisen, so die Richter am Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen hat mit dieser Entscheidung bestätigt, dass die DENIC bei Domain-Pfändungen als Drittschuldnerin in Anspruch genommen werden kann. Der Gläubiger kann dabei nach seiner Wahl die Domain selbst nutzen oder auf einen Dritten übertragen und so wirtschaftlich sinnvoll verwerten.

Den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Freistaats Sachsen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2390

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

DONUTS – TREND-REPORT FÜR SEPTEMBER VORGESTELLT

Die nTLD-Registry Donuts Inc. hat ihren Donuts Domain Trend Report für September 2020 veröffentlicht. Er verrät, welche neuen Domain-Endungen im Domain-Handel besonders gefragt sind, sofern sie aus dem Hause Donuts kommen.

Mit einem Portfolio von aktuell 242 verwalteten Top Level Domains ist die in Bellevue (US-Bundesstaat Washington) ansässige Registry Donuts die mit Abstand größte Verwalterin von neuen Domain-Endungen. Gemessen an der Zahl der Registrierungen größtes Pferd im Stall ist .live mit rund 500.000 registrierten Domains, gefolgt von .life (ca. 223.000) sowie .world (ca. 130.000). Weit über die Hälfte der von Donuts verwalteten neuen TLDs kommt jedoch nicht über 10.000 Registrierungen hinaus. Im Domain Trend Report gewährt Donuts regelmäßig Einblicke, welche Domain-Namen mit Endungen aus dem eigenen Portfolio gehandelt wurden, allerdings ohne Preise zu nennen. Die Top 5 der Premium-Domains waren im September 2020 demnach value.market, land.lease, brief.news, digital.family und acupuncture.clinic, also breit gestreut über das nTLD-Angebot von Donuts. Ausserdem fällt auf, dass bei nTLDs sinnvolle Kombinationen aus First- und Second Level Domain besonders gefragt sind.

Beschränkt man sich auf die Domain-Endung, waren im letzten Monat folgende Donuts-TLDs besonders gefragt:

.live
.life
.email
.digital
.world
.ltd
.today
.finance
.group
.agency

Als Aufsteiger darf sich .finance fühlen, die mit aktuell rund 15.000 registrierten Domains noch weit davon entfernt ist, in die Top 10 der Donuts-eigenen TLDs aufzusteigen. Ob .finance-Domains zum Liebling im Domain-Handel werden, müssen wir aber vorerst abzuwarten. Ebenfalls ausgewertet hat Donuts, welche Begriffe als Second Level Domain besonders gefragt waren; dazu zählten online, life, your, digital, home, tech, health, free, media und world. Aufsteiger in dieser Hitliste waren die drei Begriffe health, free und media, die zuvor nicht so gefragt waren. Alles in allem bietet der Domain Trend Report von Donuts nur einen begrenzten Einblick in die aktuellen Entwicklungen und Trends im Domain-Handel, allein schon wegen der Begrenzung der TLDs; wer aber entgegen der Empfehlung erfahrener Domainer auf kurzfristigen Erfolg setzt, erhält Anregungen, wo sich ein Investment in der Hoffnung auf schnelles Geld lohnen könnte.

Den Donuts Domain Trend Report für September 2020 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2394

Quelle: donuts.news

JUST.ME – ICH BINS NUR, UND KOSTE US$ 50.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche wurde .com von anderen Endungen deklassiert: die montenegrinische Domain just.me lag mit US$ 50.000,- (ca. EUR 42.535,-) an der Spitze, gefolgt von einer .travel-Domain und einigen weiteren Domains unter Länderendungen.

Den höchsten Preis, den in der vergangenen Domain-Handelswoche eine .com-Domain erzielte, war US$ 12.500,- (ca. EUR 10.634,-): cene.com kam auf diesen Wert, nachdem sie im Juni 2018 lediglich auf US$ 7.500,- (ca. EUR 6.410,-) gekommen war – immerhin also ein Gewinn. Kurz danach positionierte sich homestylesfurniture.com mit US$ 12.000,- (ca. EUR 10.208,-). Es folgten sodann gleich drei Domain-Namen zu jeweils US$ 10.000,- (ca. EUR 8.507,-): nbrx.com, onefor.com und manytools.com. Viel mehr vermochte .com nicht auszurichten.

Montenegro zeigte diesmal allen, was eine Harke ist: just.me kam auf sagenhafte US$ 50.000,- (ca. EUR 42.535,-), bietet jedoch noch keine Inhalte. Ihr folgte die deutsche Domain holland.de mit einem Preis von EUR 29.000,-. Unter dieser Domain findet man lediglich ein noch nicht genutzes WordPress-Blog. Zehn weitere .de-Domains fanden neue Inhaber. Preislich stärker war allerdings die .eu-Domain technology.eu mit ihren EUR 15.100,-. Alsdann kam lifestyle.tv mit EUR 9.500,-, die einen besseren Preis als im April 2010 erzielte: seinerzeit kam sie nur auf US$ 7.500,- (damals ca. EUR 5.814,-).

Die neuen generischen Endungen waren ihrerseits sehr gut vertreten: am 05. Oktober 2020 teilte Donuts mit, die Premium-Domain world.travel für US$ 41.000,- (ca. EUR 34.879,-) verkauft zu haben. Verblüffenderweise wird man bei Aufruf der Domain auf eine Steam-Seite weitergeleitet. Ebenfalls gut drauf waren dating.group mit US$ 9.000,- (ca. EUR 7.656,-) und security.academy zu US$ 7.500,- (ca. EUR 6.380,-), von denen letztere vom Internetbrowser der Wahl als „nicht sicher“ eingestuft wird. Die klassischen generischen Domain-Endungen zeigten ebenfalls Stärke und Brillanz, mit brilliant.net zum Preis von US$ 27.500,- (ca. EUR 23.394,-) und der seltsamen youjuyouzhu.net für US$ 12.400,- (ca. EUR 10.549,-). Etwas verbessern konnte sich qwq.net mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.254,-), die eine Handvoll Dollar mehr einbrachte als noch im April 2016, als sie US$ 3.856,- (ca. EUR 3.382,-) kostete. Die vergangene Domain-Handelswoche war somit nicht gerade überwältigend, zeigte aber zahlreiche Stärken, die sonst nicht selbstverständlich sind.

Länderendungen
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just.me – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.535,-)

holland.de – EUR 29.000,-
clevertouch.de – EUR 5.000,-
aviator.de – EUR 5.000,-
weinliebe.de – EUR 4.100,-
btoys.de – US$ 3.960,- (ca. EUR 3.369,-)
khzg.de – EUR 3.500,-
security-shop.de – EUR 2.900,-
hostwerk.de – EUR 2.500,-
mylinks.de – EUR 2.500,-
mysportevent.de – EUR 2.500,-
jobweg.de – EUR 2.500,-

technology.eu – EUR 15.100,-
lifestyle.tv – EUR 9.500,-
kat.eu – EUR 9.275,-
freemans.co.uk – GBP 7.000,- (ca. EUR 7.678,-)
dsg.ch – EUR 7.000,-
vise.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.254,-)
saw.it – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.828,-)
if.im – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.403,-)
maskwholesale.cc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.403,-)
lending.uk – GBP 2.900,- (ca. EUR 3.181,-)
pianetabimbi.it – EUR 2.300,-
merchant.co – US$ 2.222,- (ca. EUR 1.890,-)
anticimex.es – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.786,-)
rouje.fr – EUR 2.000,-
logic.tv – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.701,-)

Neue Endungen
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world.travel – US$ 41.000,- (ca. EUR 34.879,-)
dating.group – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.656,-)
security.academy – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.380,-)
hmu.app – US$ 3.499,- (ca. EUR 2.977,-)
battle.games – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.042,-)
break.media – US$ 2.010,- (ca. EUR 1.710,-)

Generische Endungen
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brilliant.net – US$ 27.500,- (ca. EUR 23.394,-)
youjuyouzhu.net – US$ 12.400,- (ca. EUR 10.549,-)
qwq.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.254,-)
tsgroup.net – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.233,-)
988.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 3.063,-)
fedup.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.701,-)

.com
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cene.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.634,-)
homestylesfurniture.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.208,-)
nbrx.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.507,-)
onefor.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.507,-)
manytools.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.507,-)
livinglive.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.380,-)
sipwine.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.955,-)
wellsign.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.530,-)
eddyson.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.530,-)
walkingpets.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.104,-)
popfun.com – EUR 5.500,-
iimed.com – US$ 5.399,- (ca. EUR 4.593,-)
bbnews.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.424,-)
webupgrade.com – EUR 5.000,-
houthandel.com – EUR 5.000,-
scservices.com – US$ 5.000,-
3time.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.828,-)
bricx.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.828,-)
ocape.com – EUR 4.000,-
viktoria.com – EUR 4.000,-
pozio.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.403,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, domaininvesting.com

2021 – PRAGER IETF-TREFFEN MIT PRÄSENZ GEPLANT

Die Internet Engineering Task Force (IETF), deren 108. und 109. Treffen online stattfanden, plant für das 110. Treffen wieder eine Präsenzveranstaltung. Das 110. Meeting der Organisation zur Weiterentwicklung des Internets, in dem es führende Internetingenieure zusammenbringt, wird voraussichtlich vom 06. bis 12. März 2021 in Prag stattfinden.

Die 1986 gegründete Institution, die von Anfang an Internetstandards formulierte, ist dann 35 Jahre alt. Von ursprünglich 35 Teilnehmern beim ersten Treffen ist die Teilnehmerzahl bereits vor einigen Jahren in den vierstelligen Bereich gewachsen. Die IETF arbeitet daran, das Internet zu verbessern, indem qualitativ hochwertige, technische Dokumente erarbeitet werden, die beeinflussen, wie Menschen das Internet gestalten, nutzen und verwalten. Der aktuellen Coronalage zum Trotz plant die IETF ihr 110. Treffen wieder als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Wie üblich wird das Treffen von einem IETF-Hackathon und einem IETF-Codesprint begleitet. Es wird auch eine Einführung für Erstteilnehmer geben. Die Agenda ist noch nicht veröffentlicht. Aber der Veranstaltungsort steht bereits fest: das Hilton Prague Hotel in Tschechiens Hauptstadt Prag. Daneben ist selbstverständlich auch eine Online-Teilnahme möglich.

Das IETF 110 Prag findet vom 06. bis 12. März 2021 im Hilton Prague Hotel, Pobrezni 1, Prag, 186 00, Tschechien statt. Eine Anmeldung ist noch nicht möglich. Den Termin kann man sich jedoch schon mal notieren.

Weitere Informationen unter:
> https://www.ietf.org/how/meetings/110/

Quelle: ietf.org, eigene Recherche

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