Domain-Newsletter

Ausgabe #1034 – 10. September 2020

Themen: Unit 42 – Top 20 der missbrauchten Marken-Domains | Statistik – weltweit mehr als 370 Mio. Domains | TLDs – Neues von .cpa, .hotel und .lu | Akronyme – Domain-Übersetzung für China | UDRP – dreister Grabber verliert lamborghini.xyz | boatsforsale.com – Bootsverkauf zu US$ 396.769,- | DAVIT – 19. Bayerischer IT-Rechtstag in München

UNIT 42 – TOP 20 DER MISSBRAUCHTEN MARKEN-DOMAINS

Cybersquatter sterben nicht aus: wie das kalifornische Cybersicherheitsunternehmen Palo Alto Networks meldet, kämpfen vor allem berühmte Marken unverändert mit Angriffen, bei welchen Verbraucher gezielt in die Irre geführt werden sollen.

Die „Unit 42“ von Palo Alto Networks, die vor kurzem mit einer Studie zur Korrelation des Alters einer Domain zum Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung aufhorchen liess, hat sich in einer aktuellen Studie mit dem Phänomen des Cybersquattings beschäftigt. Im Dezember 2019, also noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie, hat die Unit 42 eine nicht näher genannte Anzahl von neu registrierten Domains untersucht und dabei 13.857 Fälle von Cybersuatting entdeckt, also rund 450 am Tag. Immerhin 2.595 oder umgerechnet 18,59 Prozent dieser Domains wurden zu Schadzwecken genutzt, in der Regel durch Verbreitung von Malware oder zu Phishing-Zwecken. Weitere 5.104 Domains (36,57 Prozent) bargen ein hohes Risiko, beispielsweise weil sie eine Verbindung zu schädlichen Domains hatten. Die Unit 42 verweist in diesem Zusammenhang auf „bulletproof hosting“; dabei zeigen die Hoster erhebliche Nachsicht bei der Art des Materials oder der Inhalte, die ihre Kunden hochladen und verteilen dürfen.

In der Studie wird die Unit 42 noch konkreter und hat eine Lisste der 20 am häufigsten missbrauchten Domain-Namen veröffentlicht. Sie wird angeführt von paypal.com, apple.com, royalbank.com, netflix.com und linkedin.com. Besonders erschrocken dürften Paypal und Apple sein; dort lag die Squattingquote bei fast 60 Prozent oder darüber, deutlich mehr als zum Beispiel bei der drittplatzierten Domain royalbank.com mit unter 40 Prozent. Als nicht-.com-Domains finden sich panda.tv, shopee.tw und suddenlink.net; deutsche Unternehmen oder Domains sind in den Top 20 nicht genannt. Darüber hinaus hat die Unit 42 untersucht, welche DNS-Dienstleister bei Cybersquattern besonders beliebt sind. Hier führt freenom.com vor registrar.eu; dahinter folgen ddos-guard.net, dnspod.com und parkingcrew.net. Jeder dieser Anbieter ist für Cyberkriminelle verlockend, weil er etwa besonders günstig ist oder eine unbegrenzte Zahl von Subdomains zulässt. Auch bei den Domain-Registraren haben die Sicherheitsfachleute näher hingesehen. Hier fielen vor allem internet.bs, Openprovider, TLD Registrar Solutions, Shinjiru und Reg.ru unangenehm auf.

Wer also geglaubt hat, dass Cybersquatting ein überholtes Phänomen ist, der wird durch diese aktuelle Studie der Unit 42 widerlegt. Aufbau und Pflege eines Domain-Portfolios zur kostengünstigen Vermeidung von Cybersquatting ist dringender denn je, zumal der Schaden im Ernstfall rasch in den vier- und fünfstelligen Bereich gehen kann und vor allem eins bedeutet: wertvollen Zeitverlust – erst recht angesichts der wachsenden Bedeutung des Internets im Alltag einer Pandemie.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://unit42.paloaltonetworks.com/cybersquatting/

Quelle: paloaltonetworks.com

STATISTIK – WELTWEIT MEHR ALS 370 MIO. DOMAINS

Die Zahl der weltweit registrierten Domain-Namen ist zur Mitte des Jahres 2020 auf über 370 Mio. geklettert. Zum Ende August sind noch ein paar Millionen dazugekommen, wobei sich im Angesicht der Pandemie vor allem die Länderendungen gut geschlagen haben.

Den Rahmen setzt dieses Mal die .com-Registry VeriSign, die ihren Domain Name Industry Brief für das zweite Quartal 2020 veröffentlicht hat. Danach hat sich die Hochphase der Corona-Pandemie mit zahlreichen Lockdowns weltweit auf das Wachstum der Domain Name Industry kaum ausgewirkt. Zum 30. Juni 2020 waren weltweit 370,1 Mio. Domain-Namen quer über alle Endungen registriert, ein Plus von 3,3 Mio. oder umgerechnet 0,9 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Gegenüber dem Vorjahresquartal ging es sogar um 15,3 Millionen Domains, umgerechnet 4,3 Prozent, vorwärts. Dominiert wird der Markt unverändert von .com mit 148,7 Mio. Domains; zweitwichtigste (generische) Domain bleibt .net mit 13,4 Mio. registrierten Adressen. VeriSign zählt beide Werte gern zusammen, denn wie auch die Entwicklung im Monat August 2020 zeigt, wächst allein .com, während .net beständig an Registrierungen verliert. Auch dieses Bild zeigt sich jedoch schon seit vielen Monaten. Erfreulich ist, dass .org zwar nur bescheiden, aber mit rund 14.000 Domains doch positiv wächst.

Von der Pandemie unbeeindruckt zeigten sich aber auch die country code Top Level Domains. Sie verbesserten sich im zweiten Quartal 2020 von 157,4 Mio. auf 160 Mio. Domains, umgerechnet ein Anstieg von 1,7 Prozent. Angeführt wird die Liste von .tk (Tokelau) mit 27,5 Mio. Domains und .cn (China) mit 24,1 Mio. Domains. Beide Werte sind jedoch mit Vorsicht zu geniessen, da .tk gratis erhältlich ist und .cn strenger staatlicher Kontrolle unterliegt. Verifiziert sind hingegen die 16,5 Mio. .de-Domains, die sich seit dem 30. Juni 2020 leicht auf 16,53 Mio. hinaufschrauben konnten. Nicht die Pandemie, dafür der Brexit zeigt hingegen nachhaltige Wirkung auf .eu. Wie die Registry EURid mitteilt, schloß man das Q2/2020 mit 3.606.143 .eu-Domains, verlor aber gegenüber dem Q2/2019 ca. 16,1 Prozent der Domain-Inhaber mit Sitz auf der Insel. Selbst wenn man lediglich das erste und zweite Quartal 2020 vergleicht, fällt der Verlust mit minus 5,1 Prozent schmerzlich aus. Damit sind aktuell noch 135.355 .eu-Domains auf Personen registriert, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben. Dabei sind die Inhaber von .eu-Domains treue Anhänger ihrer Endung, liegt doch die „renewal quote“ bei überdurchschnittlichen 83,9 Prozent.

Gewinner dieser Entwicklung ist erwartungsgemäß .uk. Wie Nominet mitteilt, gab es allein im April 2020 eine Rekordzahl neu registrierter .uk-Domains, nämlich 147.706 und damit mehr als in den acht Jahren im April davor. Gefragt waren vor allem Domains aus den Bereichen Mode, Leibesübung und Lieferdiensten, was die Registry vor allem Corona zuschreibt. Die Registrierung von Domains mit geschäftlichen Bezügen wie „consultancy“ oder „limited“ soll hingegen von Februar auf März 2020 um 60 Prozent gefallen sein. Auf den Brexit-Effekt geht die Registry in ihrem Bericht mit keinem Wort ein. Dafür fällt die Anzahl der rechtsmissbräuchlich registrierten Domains auch bei .uk gering aus; 3.274 Domains wurden wegen COVID-19 „on hold“ gesetzt, und lediglich sieben Domains wegen krimineller Aktivitäten suspendiert.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.529.438 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.924)
.at – 1.347.781 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.988)
.com – 149.633.400 – (Vergleich zum Vormonat: + 507.186)
.net – 13.402.776 – (Vergleich zum Vormonat: – 11.750)
.org – 10.239.662 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.332)
.info – 4.296.001 – (Vergleich zum Vormonat: – 48.397)
.biz – 1.404.237 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.797)
.eu – 3.531.875 – (Vergleich zum Vormonat: – 11.632)

.icu – 6.466.121 – (Vergleich zum Vormonat: + 81.025)
.top – 3.521.665 – (Vergleich zum Vormonat: – 42.528)
.xyz – 3.459.236 – (Vergleich zum Vormonat: + 164.038)

(Stand 01. September 2020)

Den Domain Name Industry Brief für das zweite Quartal 2020 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2362

Den Lockdown-Bericht von Nominet finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2363

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> https://ntldstats.com/

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CPA, .HOTEL UND .LU

Die Einführung der Top Level Domain .hotel wird sich weiterhin verzögern: ein Schiedsgericht hat ICANN verpflichtet, den aktuellen Status beizubehalten. Dagegen glänzt Luxemburgs .lu mit der Einführung von kurzen Domains, während .cpa in ihre heisse Phase tritt – hier unsere Kurznews.

Das American Institute of Certified Public Accountants, Doppelbewerber um die neue generische Top Level Domain .cpa, hat mit der Anmeldung für eine dreiteilige Limited Registration Period begonnen. Seit dem 01. September 2020 und noch bis 31. Oktober 2020 können sich CPA-Unternehmen, also nicht-einzelne „Certified Public Accountants“ (CPA), um ihre .cpa-Domain bewerben. Sie müssen diese auch aktiv nutzen, mindestens durch Weiterleitung auf eine andere Domain. Da nur die Registrierung der Firma zulässig ist, können generische Begriffe derzeit noch nicht registriert werden. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines „systematic logic-based process“, dessen Details die Registry nicht offenlegt. Als branchenspezifische TLD ist eine allgemeine Registrierung unter .cpa ausgeschlossen. Für europäische Wirtschaftsprüfer steht .cpa grundsätzlich offen; die hohen Hürden für eine Registrierung dürften aber ebenso wie die Gebührenhöhe dazu führen, dass das Interesse überschaubar bleiben wird.

Hotel Top-Level-Domain S.a.r.l (HTLD), Bewerber um die Top Level Domain .hotel, muss weiter um den Zuschlag zittern. Am 07. August 2020 erließ das Schiedsgericht des International Centre For Dispute Resolution auf Betreiben von Fegistry LLC, Minds + Machines Group Ltd., Radix Domain Solutions Pte. Ltd. und Domain Ventures Partners PCC Limited eine Entscheidung im „Independent Review Process“-Verfahren (IRP), die ICANN bis auf weiteres dazu verpflichtet, den Status Quo des Bewerbungsverfahrens aufrechtzuerhalten und damit sowohl von einer Unterzeichnung des Registry-Vertrages als auch von einer Delegierung abzusehen. Auslöser der Diskussion war ein Vorfall, bei dem der vormalige HTLD-Geschäftspartner Dirk Krischenowski Einblick in vertrauliche Dokumente der Mitbewerber genommen habe und ICANN in der Folge nicht rechtmäßig reagiert haben soll. Diesen Vorwürfen muss ICANN nun weiter nachgehen, ohne dass das Schiedsgericht bisher festgestellt hat, dass HTLD und/oder ICANN tatsächlich rechtswidrig gehandelt haben. In jedem Fall wird sich damit die Einführung von .hotel weiterhin auf unbestimmte Zeit verzögern.

Die Restena Foundation, Verwalterin der luxemburgischen Länderendung .lu, hat Spektakuläres zu verkünden: bereits seit dem 31. August 2020 und noch bis zum 15. Dezember 2020 ist es möglich, .lu-Domains mit einem oder zwei Zeichen zu registrieren. Die Öffnung dieses begehrten Namensraumes erfolgt in drei Phasen: von 31. August bis 30. Oktober findet eine Sunrise Period statt, in der sowohl Markeninhaber als auch Gesellschaften und Unternehmen ihre Kennzeichen bevorrechtigt anmelden können. Es gilt jedoch aufzupassen: die Unterlagen müssen spätestens am 02. Oktober eingereicht werden. Vom 02. November bis 14. Dezember folgt eine Landrush-Phase, in der noch verfügbare Domains gegen Höchstgebot vergeben werden; die Vergabeplattform öffnet bereits am 19. Oktober 2020 unter 1-2.dns.lu. Jede Auktion dauert mindestens zwei Wochen. Wem das zu teuer ist, der kann sodann ab dem 15. Dezember in der Phase der „General Availability“ hoffen, dass noch viele attraktive Domains zur Auswahl stehen. Profitieren können auch Personen, die ihren Sitz nicht im Großherzogtum haben; .lu-Domains können weitgehend ohne besondere Einschränkungen frei registriert werden.

Weitere Informationen zu .cpa finden Sie unter:
> https://register.domains.cpa/

Die Entscheidung zu .hotel finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2364

Weitere Informationen zur Einführung von .lu-Domains mit ein und zwei Zeichen finden Sie unter:
> https://www.restena.lu/en/news/1-2-lu

Quelle: cpa.com, icann.org, restena.lu

AKRONYME – DOMAIN-ÜBERSETZUNG FÜR CHINA

Der chinesische Domain-Markt bleibt für Domain-Investoren interessant. Beim Wert von chinesischen Domain-Namen kommt es auf die Zeichenbedeutung an. Aber auch vermeintlich bedeutungslose Akronyme erzielen auf dem chinesischen Domain-Markt gute Preise. Wie man ein wenig Sinn in Akronyme bringt, zeigen wir hier.

Kassey Lee beschreibt in einem Artikel auf Andrew Allemanns Blog domainnamewire.com, wie er für beliebige Akronyme chinesische Äquivalente her- und deren Bedeutung feststellt. Auf der Seite jscxc.com gibt es einen Bedeutungsassistenten für Domain-Namen. Der lässt sich fruchtbar nutzen, indem man in die dort vorhandene Suchzeile ein beliebiges Akronym einstellt und die Suche startet. In Bruchteilen einer Sekunde erhält man ein Ergebnis von teilweise hunderten chinesischen Phrasen (in chinesischen Schriftzeichen). Die lassen sich nun über eine Übersetzungmaschine vom Chinesischen in jede beliebige Sprache übertragen. Lee empfiehlt yabla.com, die allerdings nur ins Englische übersetzt. Wir gehen einen einfacheren Weg und nehmen deepl.com.

Warum das für Domain-Investoren von Interesse ist, wird deutlich, wenn man sich entsprechende Preise anschaut, die Akronym-Domains in China erzielen: So erzielte im Juli kdw.com (unter anderem „Kaulquappe“ oder „Taschen-Netzwerk“) US$ 28.292,- (ca. EUR 24.390,-), jrg.com (unter anderem „Riesige Ansicht“ oder „Schnappt ihn!“) US$ 14.562,- (ca. EUR 12.553,-), hjqp.com (u.a. Huang Jin Qi Pai = Goldene Schachfigur) im August 2020 US$ 9.349,- (ca. EUR 7.923,-), und zml.com (Zu Mu Lu = smaragtgrün) kam ebenfalls im August auf US$ 34.000,- (ca. EUR 28.814,-). Bei einem Testlauf mit dem Akronym „hhh“ kamen wir unter anderem zu der Bedeutung „Estragon“, aber auch auf „Tiger Tiger Tiger Tiger“ (ja, vier Mal Tiger), den chinesischen Politiker Hou Hui Hui und die chinesische Schauspielerin Han Huo Huo Huo. Die Sache bietet also eine weite Streuung und sollte immer ordentlich weiter recherchiert werden, um irgendwelchen Rechtsverletzungen möglichst aus dem Weg zu gehen. Aber das Verfahren ist clever und sorgt nicht nur für vergnügliche Spracherfahrungen, sondern vielleicht auch für verkäufliche Domains – soweit sie noch frei sind.

Sie finden den Bedeutungsassistenten unter:
> http://jscxc.com/

Übersetzungen unter anderem aus dem Chinesischen lassen sich mit
> http://deepl.com
bewerkstelligen.

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

UDRP – DREISTER GRABBER VERLIERT LAMBORGHINI.XYZ

Die italienische Automobili Lamborghini S.p.A. musste sich mit einem kühnen Chinesen um die Domain lamborghini.xyz streiten – und war letzten Endes erfolgreich.

Die alteingesessene Sportwagenmarke Lamborghini, die seit vielen Jahren in den Volkswagenkonzern eingegliedert ist, findet immer wieder jemanden, der ihre Marke in eine Domain verpackt. Ob lamborghiniaustin.com, lamborghini.trade, lamborghlni.com oder jetzt lamborghini.xyz. In der Regel ergeben sich die Gegner eines sodann geführten UDRP-Verfahrens kampflos. Doch im Fall lamborghini.xyz zeigte der chinesische Inhaber der Domain Chuzpe. Er hatte die Domain am 08. Mai 2020 registriert und sie sogleich zum Verkauf angeboten. Unter der Domain hieß es, für US$ 100,- könne man sie erwerben, er nähme Angebote gerne entgegen. Wie Lamborghini vortrug, bot er die Domain auf einer deutschen Online-Plattform für EUR 130,- im ersten Jahr an. Der Gegner hielt den Vorwürfen im UDRP-Verfahren unter anderem entgegen, dass die Marke etwas ganz anderes als die Domain sei und beide nicht verwechselt werden würden. Zwar glichen sich die Kernelemente beider, aber eine Verwechslung sei gleichwohl ausgeschlossen, unter anderem weil Marken in verschiedenen Klassen registriert werden können und ein Produkt bezeichneten, während eine Domain eine Internetadresse sei. Der Inhalt unter lamborghini.xyz erwähne die Beschwerdeführerin nicht und stelle keinen Bezug zu ihr her; es werde ja nur der Preis von US$ 100,- genannt. Das Kaufen und Verkaufen von Domains sei legal und indiziere keine Bösgläubigkeit. Er habe nicht die Absicht, unter der Domain ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen anzubieten, das sich auf den Domain-Namen bezieht. Er habe lediglich die Absicht, die Domain zu verkaufen. Und das Angebot von US 100,- richte sich nicht an die Beschwerdeführerin, sondern an einfache Menschen; würde er sich mit dem Angebot an die Beschwerdeführerin gerichtet haben, hätte er mindestens US$ 10.000,- als Angebot gefordert. Der Verkaufspreis müsse allerdings die Kosten übersteigen, sonst sei das ja nicht profitabel, und er könne nicht im Geschäft bleiben. Die Marke der Beschwerdeführerin sei zudem in China nicht bekannt, er habe im Rahmen des Verfahrens erstmals von dem englischen Namen Lamborghini der Beschwerdeführerin erfahren; man kenne lediglich die chinesische Form der Marke, die für die insgesamt in China nicht sehr bekannten Luxusfahrzeuge stehe; deren englische Version kenne praktisch niemand. Schließlich könne die Beschwerdeführerin den Namen Lamborghini nicht monopolisieren, da es Menschen gibt, die diesen Namen tragen. Die Beschwerdeführerin missbrauche hier das Verfahren; sie habe die Marke bereits unter der populärsten generischen Top Level Domain registriert, und wolle das Wachsen kleiner Unternehmungen verhindern. Entscheider wurde der australische Juraprofessor in Beijing (China) Matthew Kennedy.

Kennedy prüfte die Sache ausführlich, ehe er der Beschwerde von Lamborghini statt gab (WIPO Case No. D2020-1371). Zunächst musste er sich aber mit der Verfahrenssprache auseinandersetzen. Die Beschwerde ging auf Englisch ein, und die Beschwerdeführerin beantragte Englisch als Verfahrenssprache, während die Domain über den chinesischen Registrar Alibaba Cloud Computing Ltd. auf Chinesisch registriert ist und Chinesisch Verfahrenssprache sein müsste. Der Gegner reichte seine Erwiderung auf Chinesisch ein und erklärte, er könne Englisch nur rudimentär und müsse für Übersetzungen Google-Translate nutzen, weshalb er Chinesisch als Verfahrenssprache beibehalten wolle. Kennedy zeigte sich salomonisch: er legte Englisch als Verfahrenssprache fest, weil dies einfacher, schneller und günstiger sei, erlaubte aber auch chinesischsprachige Eingaben. Im Hinblick auf von den Parteien nachgeschobene Schriftsätze war er weniger gnädig: die wies er alle zurück, weil sie sich sowieso nur auf die Auslegung von bereits vorliegenden Unterlagen bezogen.

In der Sache stellte Kennedy die Identität von Marke und Domain fest. Auf die Art der Nutzung der Domain komme es dabei nicht an. Hinsichtlich eines Rechtes oder berechtigten Interesses des Gegners habe die Beschwerdeführerin den Anscheinsbeweis erbracht, dass eine Berechtigung nicht vorliege. Die Argumente des Gegners, er werde die Domain nicht dazu nutzen, Waren und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Domain-Namen stehen, darüber anzubieten, aber er könne ja wohl die Domain an Menschen mit dem Namen Lamborghini oder jemanden, der Lamborghinis tauschen wolle oder einen Blogger veräußern, überzeugten Kennedy nicht. Die UDRP biete in § 4(c)(ii) und (iii) Schutz für Individuen, die selbst unter dem Domain-Namen bekannt sind, oder die ein faires Waren- oder Dienstleistungsangebot unter der Domain ohne die Absicht auf kommerziellen Gewinn bieten. Darunter falle der Gegner nicht, da er die Domain zum Kauf an jemanden anbiete, der seinerseits Rechte an der Domain habe. Auch das Argument, die Beschwerdeführerin habe die Domain in der Sunrise-Phase nicht registriert, greife nicht, da es den Gegner nicht dazu legitimiere, die Marke eines Dritten zu registrieren. Nach Ansicht von Kennedy konnte der Gegner dem von der Beschwerdeführerin erbrachten Anscheinsbeweis nichts entgegenhalten.

Die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung sowie Nutzung der Domain sah Kennedy ebenfalls als gegeben an. Der Gegner habe viele Gründe vorgetragen, aber nicht erklärt, warum er die Domain lamborghini.xyz wählte. Es erscheine wahrscheinlich, dass er die Marke Lamborghini kannte. Und dass er die Domain zum Verkauf anbot, spreche auch gegen ihn. Selbst die Verkaufspreise von US$ 100,- oder EUR 130,- übersteigen bereits die Registrierungskosten. Dass sonst irgendwelche weiteren Kosten angefallen wären, etwa für die Entwicklung einer Website, habe der Gegner nicht vorgetragen. Vielmehr habe er vorgetragen, der Verkaufspreis müsse die Registrierungskosten übersteigen, sonst würde er keinen Gewinn machen. Das spreche für eine Bösgläubigkeit des Gegners. Zuletzt schaute sich Kennedy noch die Frage eines Reverse Domain Name Hijacking an, konnte aber nicht erkennen, dass die Beschwerdeführerin das Verfahren missbräuchlich geführt habe. Vielmehr habe er, Kennedy, als Entscheider die Beschwerde bestätigt. Aus diesen Gründen entschied Kennedy auf Übertragung der Domain lamborghini.xyz auf die Beschwerdeführerin.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain lamborghini.xyz finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2365

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

BOATSFORSALE.COM – BOOTSVERKAUF ZU US$ 396.769,-

Die vergangene Domain-Handelswoche sorgte für ein lange ausstehendes Glanzlicht: mit boatsforsale.com zum Preis von US$ 396.769,- (ca. EUR 336.245,-) gab es die drittteuerste Domain des Jahres 2020.

Auf Platz 3 der Jahresbestenliste konnte sich die teuerste Domain der Woche, boatsforsale.com mit ihren US$ 396.769,- (ca. EUR 336.245,-), vorn einreihen. Schon im Juni 2013 glänzte die Domain mit einem Preis von US$ 162.500,- (ca. EUR 122.180,-). Jetzt konnte der Inhaber den Preis mehr als verdoppeln. Wer jedoch meint, das sei ein starkes Stück, weiß nichts von fibr.com, die jetzt US$ 75.000,- (ca. EUR 63.559,-) erzielte. Noch vor zwei Jahren, im Oktober 2018, brachte die Domain lediglich US$ 4.877,- (damals ca. EUR 4.241,-) ein, und auch im Juli 2019 sah es nicht besser aus, da waren es gerade mal US$ 3.800,- (damals ca. EUR 3.363,-), die fibr.com erzielte. Wo jetzt der verblüffende Mehrwert herrührt, vermögen wir nicht zu erkennen. Neuer Inhaber ist das britische Kreditunternehmen Lendflo Limited.

Die Liste der Käufe von Domains unter Länderendungen führte die .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) sun.io mit US$ 49.995,- (ca. EUR 42.369,-) an, womit es zur Zeit für Platz 16 der Jahresbestenliste reichte. Ihr folgte die kanadische fanatics.ca für US$ 20.000,- (ca. EUR 16.949,-), gefolgt von der kolumbianischen founders.co für US$ 13.000,- (ca. EUR 11.017,-). Danach tummelten sich einige .us-Domains wie das Duo creditcard.us und creditcards.us für je US$ 12.500,- (ca. EUR 10.593,-) und slide.us für dann lediglich US$ 2.750,- (ca. EUR 2.331,-). Die Tuvalu-Domain mexico.tv kam mit US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-) um die Ecke, etwas mehr als die US$ 9.000,- (damals ca. EUR 8.257,-) im Mai 2015. Die deutsche Endung klinkte sich erst mit greensteel.de bei EUR 5.000,- ein.

Die neuen generischen Endungen starteten mit power.cloud für sehr starke EUR 20.300,-. Es folgten einige .club-Domains, darunter defi.club für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-) und clean.club für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-), die so etwas an Wert gegenüber den US$ 1.577,- (damals ca. EUR 1.334,-) vom November 2017 verlor. Die klassischen generischen Endungen waren nicht gut bestückt: chinagoods.net brachte es auf glückliche EUR 8.888,-, und tormail.org gab sich mit EUR 5.000,- zufrieden. Die vergangene Domain-Handelswoche war dank des Wiederverkaufs von boatsforsale.com zum Preis von US$ 396.769,- (ca. EUR 336.245,-) recht erfreulich und auch sonst nicht schlecht bestellt.

Länderendungen
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sun.io – US$ 49.995,- (ca. EUR 42.369,-)
gravity.io – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.017,-)
men.io – EUR 9.000,-

fanatics.ca – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.949,-)
founders.co – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.017,-)

creditcard.us – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.593,-)
creditcards.us – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.593,-)
slide.us – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.331,-)
loop.us – EUR 1.600,-
progress.us – US$ 1.488,- (ca. EUR 1.261,-)

imouto.jp – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
mexico.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.475,-)
taxrebate.ie – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.605,-)
greensteel.de – EUR 5.000,-
ip.vc – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.236,-)
coding.co – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.153,-)
stereo.be – EUR 4.000,-
simon.in – EUR 3.800,-
talentsolutions.be – US$ 3.928,- (ca. EUR 3.329,-)
isolatie.be – EUR 3.000,-
twigle.de – EUR 3.000,-
myfitness.in – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.966,-)
fiverr.kr – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
digital.pt – EUR 2.500,-
pneumologie.fr – EUR 2.500,-
sexvideo.in – EUR 2.200,-
kokoni.de – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
stereo.es – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.542,-)
group.co.uk – US$ 2.728,- (ca. EUR 2.312,-)
battle.co.uk – US$ 1.672,- (ca. EUR 1.417,-)

Neue Endungen
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power.cloud – EUR 20.300,-
defi.club – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.119,-)
cards.club – US$ 1.830,- (ca. EUR 1.551,-)
paper.club – US$ 1.590,- (ca. EUR 1.347,-)
local.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
offshore.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
clean.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)
icon.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.271,-)

Generische Endungen
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chinagoods.net – EUR 8.888,-
tormail.org – EUR 5.000,-
chats.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.966,-)
collectible.net – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.532,-)

.com
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boatsforsale.com – US$ 396.769,- (ca. EUR 336.245,-)
fibr.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 63.559,-)
worm.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 50.847,-)
moovlogistics.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 17.797,-)
biotec.com – US$ 15.910,- (ca. EUR 13.483,-)
mxex.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.136,-)
unitedlift.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.136,-)
cleace.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
fowlers.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
urhome.com – US$ 7.990,- (ca. EUR 6.771,-)
pushpro.com – US$ 7.900,- (ca. EUR 6.695,-)
shopoo.com – US$ 6.490,- (ca. EUR 5.500,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DAVIT – 19. BAYERISCHER IT-RECHTSTAG IN MÜNCHEN

Der Bayerische Anwaltverband lädt im Oktober 2020 zum 19. Bayerischen IT-Rechtstag ins Internet. Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz und Recht“ werden aktuelle Rechtsfragen besprochen.

Den „19. Bayerischen IT-Rechtstag“ organisieren Bayerischer Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und der Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht gemeinsam. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam (Noerr LLP), München (GfA DAVIT) werden am 15. Oktober 2020 ab 09:30 Uhr aktuelle Themen zum IT-Recht, insbesondere in Verbindung mit künstlicher Intelligenz verhandelt. So startet Prof. Dr. Dirk Heckmann (TU München) den Tag mit einer Keynote unter der Überschrift „KI – Ethik und Recht“. Ihm folgt Alex Voss (Europäisches Parlament) mit dem Thema „KI und Haftung“, sowie zahlreiche weitere Referenten und Dr. Lea Katharina Kumkar mit KI-Vorträgen. Die Online-Veranstaltung endet um 17:30 Uhr.

Der „19. Bayerische IT-Rechtstag“ findet am 15. Oktober 2020 von 9:30 bis 17:30 Uhr online statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 180,- zzgl. USt (= EUR 208,80), für Nichtmitglieder auf EUR 240,- zzgl. USt (= EUR 278,40). Es werden 6 Teilnahmestunden bei durchgängig bestätigter Anwesenheit nach § 15 FAO anerkannt.

Weitere Informationen, insbesondere zur technischen Voraussetzung, und Anmeldung unter:
> https://www.bayerischer-it-rechtstag.com

Quelle: davit.de, bayerischer-it-rechtstag.com

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