Domain-Newsletter

Ausgabe #1033 – 03. September 2020

Themen: nTLDs – Neue Regeln für die nächste Runde | VeriSign – URS-Verfahren auch für .com und .net? | TLDs – Neues von .amazon, .si und .sk | hiqosuae.xyz – der Teufel steckt im Detail | Wanderpokal – shoes.com wechselt den Inhaber | capsules.com – eingekapselt für US$ 50.000,- | September – NamesCon findet weltweit online statt

NTLDS – NEUE REGELN FÜR DIE NÄCHSTE RUNDE

Acht Jahre nach der letzten Runde ist ICANN der Einführung neuer Domain-Endungen ein Stück näher gerückt: am 20. August 2020 hat die „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ ihren vorläufigen Abschlussbericht veröffentlicht. Er gibt zahlreiche praktische Empfehlungen, über deren Umsetzung die Internet-Verwaltung nun beschließen muss.

Am 17. Dezember 2015 hatte ICANN die um die 250 Personen starke „New gTLD Subsequent Procedures Working Group“ ins Leben gerufen, um die Ergebnisse der Einführungsrunde im Jahr 2012 auszuwerten. Nach tausenden Arbeitsstunden liegt nun ein 361-seitiger, vorläufiger Abschlussbericht vor, der in fünf verschiedenen Kategorien (Affirmation, Affirmation with Modification, Recommendation, Implementation Guidance, No Agreement) einerseits die Stärken aus 2012 dokumentiert, aber auch die Schwachstellen aufdeckt und konkrete Verbesserungen empfiehlt. Das bedeutet, dass man am Gerüst der letzten Runde festhält; es soll also erneut ein zeitlich befristetes Bewerbungsfenster geben, mit gestaffelter Verarbeitung der eingehenden Bewerbungen und einer Vielzahl von außergerichtlichen Beschwerdeverfahren. Profitieren werden die Bewerber um eine .brand, für sie soll sich der Aufwand deutlich reduzieren.

Die Vielzahl der vorgeschlagenen Modifikationen würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, so dass wir nur empfehlen können, ihn selbst zu lesen. Folgende Empfehlungen stechen unseres Erachtens aber hervor:

– Zwischen Veröffentlichung der Endfassung des Bewerberhandbuches („Applicant Guidebook“) und der Öffnung des Bewerbungsfensters sollen mindestens vier Monate liegen. Die öffentliche Ankündigung soll sogar sechs Monate vorher beginnen.

– Mit dem Start der nächsten Einführungsrunde soll ICANN parallel bekanntgeben, wann die übernächste Einführungsrunde folgt, so dass sich die Bewerber darauf einstellen können. Das können zeitliche Angaben ebenso sein wie das Vorliegen bestimmter Kriterien.

– Die Anzahl der Bewerbungen soll nicht begrenzt werden, und zwar weder absolut noch in Bezug auf die Bewerbungen pro Bewerber.

– Neubewerbungen um TLDs, deren Prüfung aus 2012 noch nicht abgeschlossen ist, sind grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen aber denkbar.

– Singular- und Pluralformen des selben Wortes innerhalb der gleichen Sprache sollen in der Regel nicht zugelassen werden, also zum Beispiel .name und .namen. Damit soll das Risiko einer Verwechslung reduziert werden. Gehen derartige Bewerbungen ein, soll ein „contention set“ darüber entscheiden, welche Variante eingeführt wird, bis hin zu einer Auktion. Ausnahmen für mehrdeutige Begriffe wie „Bank“ oder „Tor“ sind aber denkbar.

– Den Bewerbern soll es gestattet sein, freiwillige Selbstverpflichtungen („Registry Voluntary Commitments“, vormals „Public Interest Commitments“) vorzuschlagen, um Bedenken Dritter frühzeitig Rechnung zu tragen.

– Die Anzahl der neu delegierten TLDs soll fünf Prozent monatlich nicht übersteigen.

Zu der vielleicht wichtigsten Frage trifft der Bericht im Übrigen keine Aussage – wann die nächste Bewerbungsrunde stattfindet. Derzeit geht man davon aus, dass potentielle Bewerber frühestens im Jahr 2023 Gelegenheit haben werden, sich um neue Domain-Endungen zu bewerben. Vorerst kann jedermann den veröffentlichten Entwurf noch bis zum 30. September 2020 kommentieren. Der Abschlussbericht soll dann bis 21. Oktober 2020 vorgelegt werden; das weitere Schicksal liegt sodann in den Händen des ICANN Board of Directors.

Den Abschlussbericht der „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2361

Quelle: icann.org, eigene Recherche

VERISIGN – URS-VERFAHREN AUCH FÜR .COM UND .NET?

Die .com-Registry VeriSign Inc. lässt mit einem überraschenden Vorstoß aufhorchen: anlässlich einer von ICANN geleiteten Telefonkonferenz wurde der Vorschlag laut, Beschwerdeverfahren gemäß der Uniform Rapid Suspension (URS) auch für weitere generische Domain-Endungen wie .com und .net einzuführen.

Mit der Einführung neuer Top Level Domains hat ICANN auch eine Alternative zum Verfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geschaffen. Das URS-Verfahren ist für Inhaber von Markenrechten gedacht, um – anders als die UDRP – keine Übertragung, sondern eine Suspendierung einer markenverletzenden Domain zu erreichen. Beim Aufruf der Domain wird lediglich eine Platzhalterseite des Streitbeilegungsanbieters angezeigt. Nach dem Ablauf des Registrierungszeitraums kann die Domain wieder durch Dritte registriert oder die Suspendierung durch den Beschwerdeführer für ein Jahr kostenpflichtig verlängert werden; Inhaber der Domain wird er jedoch auch im Erfolgsfall nicht. Durch verringerte Anforderungen ist das URS-Verfahren nur für offensichtliche Missbrauchsfälle konzipiert; daher darf die Beschwerdeschrift nur 500 Worte umfassen. Anders als bei der UDRP ist zudem nur ein Panelist vorgesehen, der durch den Streitbeilegungsanbieter auszuwählen ist. Bisher gilt das URS-Verfahren aber nur für nTLDs und eine Handvoll anderer Domain-Endungen wie – seit kurzem – .org, nicht aber für .comund .net-Domains.

Das könnte sich allerdings bereits in Kürze ändern. Anlässlich einer Konferenz der „Right Protection Mechanisms PDP working group“ am 25. August 2020 schlug David McAuley, Policy Manager bei VeriSign, vor, URS zur „consensus policy“ für alle generischen Top Level Domains zu machen. Wörtlich sagte McAuley: „Doing this – making URS consensus policy – would greatly enlarge application of what has become an important and effective tool for addressing trademark infringement and, in doing that, it also addresses other forms of abuse that can be carried along by infringing cybersquatting domains.“ Der Vorstoß kommt überraschend, da VeriSign erst kürzlich den Verwalter-Vertrag für .com neu verhandelt und verlängert hat; die Anwendung des URS-Verfahrens ist darin nicht vorgesehen, obwohl es ICANN vorgeschlagen hatte. Über die Gründe für den Sinneswandel wird daher spekuliert; so könnte VeriSign daran Interesse haben, die US-Regierung gewogen zu stimmen, da man dort den Schutz von Markeninhabern immer wieder betont. Ausserdem könnte VeriSign darauf abzielen, rechtliche Fragen rund um eine Domain in die Hände eines Schiedsgerichts zu legen, um nicht selbst schwierige Entscheidungen treffen zu müssen.

Heftige Kritik an diesen Absichten äußerte Zak Muscovitch, General Counsel des Lobbyverbands Internet Commerce Association. Zwar räumt er ein, dass das URS-Verfahren in der Bekämpfung von Phishing oder Spamming effektiv sein kann; gerade die verringerten rechtlichen Hürden könnten Markeninhaber aber dazu verleiten, missliebige Domains auf diesem Weg kostengünstig abzuschalten. Des Weiteren seien die Entscheidungen der URS-Panels oft fragwürdig, weshalb das URS-Verfahren auch unbeliebt sei. Ob ICANN diese Bedenken teilt, ist offen; vorläufig ist man sich im Sinne der „consensus policy“ also nur einig, dass man sich uneinig ist.

Weitere Informationen zur Konferenz der „Right Protection Mechanisms PDP working group“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2360

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, circleid.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .SI UND .SK

Die Slowakei zieht die Zügel an: Beteiligte des Schiedsverfahrens einer .sk-Domain müssen künftig noch strenger darauf achten, ihre Pflichten zu erfüllen. Derweil findet der Streit bei .amazon seine Fortsetzung, während Slowenien auf korrekte WHOIS-Daten pocht – hier unsere Kurznews.

Wer geglaubt hat, dass mit der Delegierung von .amazon die jahrelangen Streitigkeiten ihr Ende gefunden haben, der irrt. Wie domainincite.com meldet, haben sich die acht Mitgliedsstaaten der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) schriftlich an ICANN gewandt und geltend gemacht, dass die derzeitigen Regelungen zum Schutz ihres kulturellen Erbes nicht genügend seien. So sei nach Ansicht ACTOs lediglich eine kleine Anzahl von Wörtern blockiert, darunter „OTCA“, „culture“, „heritage“, „forest“, „river“ und „rainforest“. Dies lasse jedoch zahlreiche Städte, Dörfer, Berge, Tiere, Pflanzen und andere Ausdrucksformen der Biosphäre Amazoniens aus, die ebenfalls geschützt werden müssten. Dementsprechend soll die Liste geschützter Begriffe erweitert werden, wobei sich die .amazon-Verwalterin Amazon Registry Services Inc. vertraglich binden müsste. Ob die ACTO-Staaten Erfolg haben, darf bezweifelt werden; ICANN macht bisher keinerlei Anstalten, dem Wunsch zu entsprechen.

Die slowenische Registry Register.si erinnert alle Inhaber einer .si-Domain daran, dass sie unter Beachtung der Vergaberegelungen verpflichtet sind, ihre WHOIS-Daten vollständig, korrekt und aktuell zu halten. All das schließt unter anderem die Regelung mit ein, dass der Domain-Inhaber direkten Zugang zu der hinterlegten eMail-Adresse haben muss. Auslöser dieser Erinnerungen sind offenbar aktuelle Fälle, in denen unter der eMail-Adresse der Domain-Registrar, ein Provider oder ein Webentwickler zu erreichen war, nicht aber der Domain-Inhaber. Dabei hat der Domain-Inhaber ein doppeltes Interesse an akkuraten Daten: nur so kann er beispielsweise verhindern, dass die .si-Domain gegen seinen Willen übertragen wird. Vor allem aber stellt er sicher, dass er die Domain behalten kann, denn falsche Angaben im WHOIS können zur Löschung führen. Nicht zuletzt dienen die hinterlegten Angaben auch dazu, den Domain-Inhaber im Falle eines Schiedsverfahrens zu informieren; auch hier können falsche Informationen also zum Verlust der Domain führen. Daher unsere Empfehlung: prüfen Sie noch heute die WHOIS-Daten Ihrer Domain; im Falle von .si ist dies über die Registry-Website mit wenigen Klicks möglich.

SK-NIC, die Verwalterin der slowakischen Länderendung .sk, hat bekanntgegeben, dass die Regelungen für das aussergerichtliche Schiedsverfahren (ADR Rules) überarbeitet wurden. Die Änderungen betreffen unter anderem die Domain-Registrare, über welche eine streitige Domain registriert ist. So werden sie verpflichtet, die Entscheidung des Schiedsgerichts umzusetzen; andernfalls droht ihnen die Kündigung des Vertrages mit der Registry. Aber auch der Beschwerdeführer wird stärker in die Haftung genommen, als er die Entscheidung binnen 60 Kalendertagen umsetzen muss, andernfalls er seine Rechte verwirkt. Spiegelbildlich hat der Beschwerdegegner zehn Tage Zeit, um SK-NIC zu informieren, dass er ein Verfahren vor einem Zivilgericht eingeleitet hat, um die Entscheidung des Schiedsgerichts aufheben zu lassen. All diese Neuregelungen sind bereits am 01. September 2020 in Kraft getreten, müssen also ab sofort beachtet werden.

Die WHOIS-Abfrage für .si-Domains ist möglich unter:
> https://www.register.si/en/

Weitere Informationen zu den Änderungen am ADR-Verfahren bei .sk finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2359

Quelle: domainincite.com, register.si, sk-nic.sk

HIQOSUAE.XYZ – DER TEUFEL STECKT IM DETAIL

In dem Uniform Rapid Suspension (URS)-Streit von Philip Morris um die Domain hiqosuae.xyz führte ein klitzekleiner Digital-Fehler zu einer zwingenden Entscheidung.

Die schweizer Philip Morris Products S.A. ging wegen einer Markenrechtsverletzung ihrer Marke „IQOS“ gegen den Inhaber der Domain hiqosuae.xyz vor. Sie wählte dabei kein UDRP-Verfahren, sondern das noch schnellere URS-Verfahren, das allerdings nur zur Suspendierung der im Streit stehenden Domain führt. URS-Verfahren sind heikel: Sie sind schneller und einfacher gegenüber UDRP-Verfahren. Aber sie verlangen auch eine klare, einfache Argumentation mit den entsprechenden Belegen für die vorgetragenen Behauptungen. Dass es nicht einfach ist, mit einem „clear cut case“ die Suspendierung einer Domain für die aktuelle Registrierungsperiode zu erlangen, musste die Philip Morris S.A., die wegen ihrer „IQOS“-Marke sehr viele UDRP- und USR-Verfahren führt, jetzt feststellen. Ihr unterlief ein blöder Schnitzer, der den eingesetzten Prüfer Charles A. Kuechenmeister dazu zwang, die Beschwerde abzuweisen (NAF Claim Number: FA2008001907576).

Beim URS-Verfahren muss die Beschwerdeführerin wie beim UDRP-Verfahren belegen, dass Domain und Marke ähnlich oder identisch sind (wobei sie einen Markennachweis hinsichtlich des Bestehens und der Nutzung der Marke vorlegen muss), dass der Domain-Inhaber nicht berechtigt ist, den Domain-Namen zu nutzen, und dass die Domain bösgläubig registriert und genutzt wird. Kuechenmeister stellte im Streit um die Domain hiqosuae.xyz fest, dass die Beschwerdeführerin seit 2014 Inhaberin der Marke „IQOS“ ist und diese auch – was Voraussetzung für ein URS-Verfahren ist – beim Trademark Clearinghouse angemeldet hat. Doch sei das Beweisstück B, welches die Nutzung der Marke belegen sollte, unleserlich und bestehe aus drei Blättern mit com-putercodierten „Hieroglyphen“. Weitere Beweise der Beschwerdeführerin für die Benutzung ihrer „IQOS“-Marke lägen ihm nicht vor, weshalb er feststellen müsse, dass die Beschwerdeführerin das erste in den URS-Verfahren geforderte Element nicht nachgewiesen habe. Da das URS-Verfahren von der Beschwerdeführerin verlange, jedes einzelne der drei aufgeführten Elemente nachzuweisen, müsse er ihre Beschwerde an dieser Stelle zurückweisen. Damit wies er die URS-Beschwerde auch tatsächlich ab.

Kuechenmeister ist die Entscheidung sicher nicht leicht gefallen. Dass die Marke „IQOS“ genutzt wird, steht außer Zweifel, und dürfte auch Kuechenmeister bestens bekannt sein. Doch müssen in einem Verfahren die Formalien nunmal eingehalten werden, um Rechtssicherheit zu gewähren. Die Frage, die sich stellt, ist, welche Quelle für die unleserlichen Daten verantwortlich ist. Möglicherweise war die Datei für die Beschwerdeführerin problemlos lesbar, während bei der Übertragung oder beim Aufruf der Datei von Kuechenmeister ein Darstellungsfehler auftrat. Wie auch immer: Beschwerdeführer sollten bei einem URS-Verfahren auch auf solche Details achten, um das Risiko eines solchen Darstellungsfehlers zu vermeiden.

Die USR-Entscheidung über die Domain hiqosuae.xyz finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1907576D.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

WANDERPOKAL – SHOES.COM WECHSELT DEN INHABER

Die Domain shoes.com ist Premium. Sie ist ein generisches EinWort-Monstrum, das den Inhabern aber nicht wirklich Glück zu bringen scheint. Innerhalb von sechs Jahren wechselt sie jetzt zum vierten Mal ihren Inhaber.

Ihr letzter Inhaber war der Warenhauskonzern Walmart, der über die Domain Schuhe angeboten hat. Er verkaufte die Domain an die Private-Equity Company CriticalPoint Capital. Die aktuelle Verkaufsgeschichte von shoes.com geht zurück ins Jahr 2014, in dem die Brown Shoe Co. die Domain an den Online-Schuhladen ShoeME verkaufte. ShoeME musste Anfang 2017 schließen. Walmart sprang ein, kaufte im April 2017 die Rechte inklusive der Domain für US$ 9 Mio. und machte shoes.com zum Vorzeigegeschäft der Shoebuy.com Inc., die man erst 2016 von IAC gekauft hatte. Nun also ging die Domain an den Investor CriticalPoint Capital, doch nach wie vor steht als Betreiber die Shoebuy.com Inc. auf der Website, was darauf schließen lässt, dass neben der Domain das gesamte Geschäft weitergereicht wurde. Wie hoch der Kaufpreis war, ist derzeit nicht bekannt. Den Preis, den Walmart seinerzeit zahlte und nicht benannte, fanden die Domain-Investoren Elliot Silver und George Kirikos gemeinsam kurze Zeit später heraus, wobei auch ein paar weitere, wenig werthaltige Domains davon mitumfasst waren. Sicher werden auch jetzt und in Zukunft die Bilanzen der beteiligten Unternehmen geprüft werden, um aus den Daten den Kaufpreis zu eruieren. Nach wie vor zählt der US$ 9 Mio. schwere shoes.com-Deal von Walmart zu den teuersten und wichtigsten bekannt gewordenen Domain-Käufen – seinerzeit war es der viertteuerste. Walmart fokussiert sich zur Zeit auf die eigene Walmart-Marke, weshalb man shoes.com veräußerte.

Welche Klientel die Domain shoes.com hat, zeigte der „State of the Domains“-Report vom Oktober 2014. In dem leider nicht mehr abrufbaren Dokument wurde unter anderem das Vertrauensverhältnis von Nutzern zu Domain-Endungen untersucht und festgestellt, dass beim Online-Kauf von Schuhen in den USA shoes.com mit 83 Prozent am stärksten gefragt ist, während shoes.us mit drei Prozent fast zu vernachlässigen sei; in Australien setzten dagegen nur sieben Prozent auf shoes.com, und immerhin 43 Prozent auf shoes.com.au. Neue Endungen wie etwa shoes.shop oder shoes.buy waren seinerzeit in beiden Ländern noch kaum von Interesse. Ob sich das gewandelt hat, müsste eine neue Untersuchung zeigen.

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

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06) capsules.com – eingekapselt für US$ 50.000,-
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Die vergangene Domain-Handelswoche bot nichts im sechsstelligen Bereich, aber mit capsules.com für runde US$ 50.000,- (ca. EUR 42.017,-) und zwei weiteren Domains lag man gewissermaßen dreifach bei US$ 50.000,-.

Die Domain capsules.com führte das Trio mit US$ 50.000,- (ca. EUR 42.017,-) an, dicht gefolgt von der US$ 50,- günstigeren spcm.com mit US$ 49.950,- (ca. EUR 41.975,-), der sich telematika.com mit US$ 49.888,- (ca. EUR 41.923,-) anschloss. Mit einigem Abstand, aber schönem Preis folgte dann tuma.com mit US$ 42.000,- (ca. EUR 35.294,-). Besondere Beachtung verdient die healthcarecorp.com mit ihrem Preis von US$ 12.500,- (ca. EUR 10.504,-): im Juni 2009 erzielte sie nämlich nur US$ 800,- (damals ca. EUR 571,-) und konnte sich also in elf Jahren sehr gut entwickeln – auch das wieder ein Hinweis auf die Geduld, die Domain-Investoren mitbringen müssen, um erfolgreiche Geschäfte zu tätigen. Abstriche musste der Inhaber von tropical plants.com vornehmen, der die Domain im Januar 2010 auf einer Auktion des DomainFeast für US$ 10.001,- bis US$ 25.000,- erfolglos angeboten hatte. Jetzt konnte er sie für lediglich US$ 8.000,- (ca. EUR 6.723,-) doch an den Mann bringen.

Unter den Länderendungen setzte sich eine Domain von Tuvalu an die Spitze: planet.tv kam auf US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-). Es folgte die deutsche Domain teilkauf.de, die zum vollen Preis von EUR 7.700,- gehandelt wurde. Weitere vier .de-Verkäufen konnten wir vermerken. Auf die chinesische yaocheng.cn zu US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-) folgten diverse .io-Domains (Britisches Territorium im Indischen Ozean), angeführt von priority.io zu US$ 4.330,- (ca. EUR 3.639,-). Kurrioserweise konnte sich lawyer.io mit US$ 3.500,- (ca. EUR 2.941,-) um US$ 100,- gegenüber dem Preis von US$ 3.200,- (ca. EUR 2.807,-) im Juli 2017 verbessern, während sich die im April 2017 zu US$ 2.100,- (damals ca. EUR 1.963,-) verkaufte moving.io jetzt US$ 100,- günstiger wurde und nur US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-) einbrachte.

Die neuen generischen Endungen waren mit wonder.fund für US$ 2.499,- (ca. EUR 2.100,-) und motus.bike für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-) besetzt. Die klassischen generischen Endungen boten zumindest die aus fünf Zeichen bestehende yjyzw.net zu US$ 9.999,- (ca. EUR 8.403,-). Damit war die vergangene Domain-Handelswoche nicht gerade überragend, aber dank des .com-Trios an der US$ 50.000,- Marke auch nicht ohne.

Länderendungen
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planet.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.403,-)

teilkauf.de – EUR 7.700,-
buzzz.de – EUR 3.850,-
emke.de – EUR 3.500,-
hausverwaltung-berlin.de – EUR 2.500,-
eventwerkstatt.de – EUR 2.000,-

yaocheng.cn – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
priority.io – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.639,-)
scb.io – US$ 3.899,- (ca. EUR 3.276,-)
lawyer.io – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.941,-)
tiberius.ch – EUR 2.799,-
saver.se – EUR 2.250,-
aroma.io – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
gov.br.com – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.765,-)
moving.io – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
programming.io – US$ 930,- (ca. EUR 782,-)
defender.io – US$ 760,- (ca. EUR 639,-)

Neue Endungen
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wonder.fund – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.100,-)
motus.bike – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)

Generische Endungen
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yjyzw.net – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.403,-)
wwhs.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.201,-)
mydesk.net – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.773,-)
zuckerberg.org – US$ 3.149,- (ca. EUR 2.646,-)

.com
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capsules.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.017,-)
spcm.com – US$ 49.950,- (ca. EUR 41.975,-)
telematika.com – US$ 49.888,- (ca. EUR 41.923,-)
tuma.com – US$ 42.000,- (ca. EUR 35.294,-)
sassyclassy.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.210,-)
datagration.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 25.210,-)
nextpr.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 21.429,-)
onebuy.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 14.706,-)
tradingbox.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-)
whyfoods.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.605,-)
salpare.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 12.511,-)
healthcarecorp.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.504,-)
waltermart.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 8.399,-)
qh888.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.309,-)
policeinsurance.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.309,-)
legalmedicalmarijuana.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.469,-)
dentaldetective.com – US$ 8.400,- (ca. EUR 7.059,-)
markettrend.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.723,-)
siegmann.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.723,-)
tropicalplants.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.723,-)
collej.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-)
wwhs.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-)
reinventyourworld.com – US$ 7.444,- (ca. EUR 6.255,-)
schoodle.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.882,-)
creative-network.com – US$ 6.995,- (ca. EUR 5.878,-)
cignus.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.042,-)
bamenshenqi.com – EUR 5.500,-
dealerscan.com – US$ 5.300,- (ca. EUR 4.454,-)
fitchen.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
darkshield.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
metercapital.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.202,-)
wafaassurance.com – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.197,-)
maturedates.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.361,-)
garagepay.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.361,-)
redrooms.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.361,-)
powerpc.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.361,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: onlinedomain.com, tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – NAMESCON FINDET WELTWEIT ONLINE STATT

Die in wenigen Tagen erstmals virtuell stattfindende „NamesCon Online“ legte dieser Tage ihre Agenda vor, mit vier Tracks und über 55 Sessions. NamesCon Online ist vom 09. bis 11. September 2020 rund um die Uhr und den Globus aktiv.

NamesCon ist die nach eigenen Angaben größte jährliche Domain-Industrie-Konferenz, die rund um den Globus Aufmerksamkeit erfährt. Zuletzt fand sie im Januar 2020 in Austin (Texas, USA) statt. Seitdem hat sich vieles getan. Die NamesCon Europe, die eigentlich im August 2020 in Budapest stattfinden sollte, ist auf den Juli 2021 verschoben. Die jetzt anstehende NamesCon Online stellt eine neue Herausforderung dar, die die Veranstalter zur bisher größten Domain-Industrie-Konferenz machen wollen. Online soll die Konferenz für jeden Teilnehmer überall zu jeder Zeit auf allen Endgeräten verfügbar sein – und das nicht als Zoom-Meeting. Die Anbindung soll via Internetbrowser und eigener mobiler App erfolgen. NamesCon Online wird während ihrer gesamten Dauer 24 Stunden an jedem Tag in Betrieb sein. Die umfangreiche Agenda sieht vier Tracks mit über 50 Sessions vor, sowie eine Live-Auktion und eine virtuelle Ausstellung. Sie startet am Mittwoch, 09. September 2020, um 17:00 Uhr (MESZ) mit einer Eröffnungsrunde, an der neben dem NamesCon-CEO Soeren Von Varchmin unter anderem Braden Pollock und Michael Cyger teilnehmen und erklären, wie man das Beste aus der NamesCon Online macht. Über den ersten Tag laufen drei Tracks: Keynote Hall, Breakout Hall und America Tracks. In letzterem kommen dann Themen wie „Domain Investing 101: First Principles for Buying Domains Properly“ und der auf ein Zielpublikum beschränkte Kurs „Exclusive DNAcademy Domain Valuation Workshop“ zur Sprache. Am zweiten Tag kommen die örtlich orientierten Tracks South Asia Track und Europe Track hinzu, wobei letzterer mit den Themen „The future of WHOIS in the light of GDPR – The final EPDP Report“ und „The Impact of the Corona Crisis on the Internet & Domain Name Industry“ glänzt. Am dritten Tag finden sich dann nur mehr drei Tracks: Keynote Hall, Breakout Hall und South Asia Track. Die Themen in anderen Tracks sind vielseitig, angesprochen werden die Themen Blockchain-Domains, der Wert von Domains, die Domain als Marke, der Aftermarket, Erfolg mit nTLDs und so weiter.

Die NamesCon Online findet vom 09. bis 11. September 2020 online rund um die Uhr statt. Die Teilnahme kostet nun standardmäßig US$ 99,-. Sie beinhaltet den Zugang zu allen Live- und On-Demand-Inhalten, eine Netzwerkmöglichkeit mit Gleichgesinnten und flexible Integration in den Arbeitstag. Es gibt darüber hinaus ein DNAcademy-Ticket, das zusätzlich zwei exklusive DNAcademy Sessions erlaubt und eine einjährige Subskription des Angebots der DNAcademy beinhaltet. Das Ticket kostet ab US$ 399,-. Schließlich dürfen Interessenten, die erstmals an der NamesCon teilnehmen, dies kostenlos tun.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://namescon.online/

Quelle: namescon.online, eigene Recherche

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