Domain-Newsletter

Ausgabe #1026 – 16. Juli 2020

Themen: Phishing – Microsoft erstreitet Domain-Sperrung | nTLDs – nächste Einführungsrunde noch komplexer? | TLDs – Neues von .aigo, .de und .dk | Basics – Online-Training für Neulinge | airy.com – Domain-Hijacking trotz Markenrecht | vehicle.com – Altfahrzeug für US$ 121.675,- | Juli – 8. Africa DNS Forum findet virtuell statt

PHISHING – MICROSOFT ERSTREITET DOMAIN-SPERRUNG

Microsoft hat im Kampf gegen Cyberkriminelle einen Sieg vor Gericht errungen: auf Betreiben des Technologie-Konzerns erließ ein US-Gericht im Eastern District of Virginia eine einstweilige Verfügung, mit der zu Phishing genutzte Domains im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf Microsoft übertragen wurden.

Die 19-seitige Entscheidung des U.S. District Court for the Eastern District of Virginia“ wurde von Tom Burt, Corporate Vice President Customer Security & Trust, in einem längeren Blog-Artikel vom 07. Juli 2020 öffentlich gemacht. Demnach hatten Cyberkriminelle bereits im Dezember 2019 versucht, über Phishing die Office365-Konten von Microsoftkunden zu kompromittieren, um an sensible Informationen wie eMail-Adressen und Kontaktlisten zu gelangen. Dabei wurden sie von Microsofts interner Digital Crimes Unit (DCU) entdeckt und geblockt. Doch die Täter gaben nicht auf und starteten in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie einen erneuten Versuch. Microsoft beschrieb den Angriff als „business email compromise (BEC) attack“. Nach Angaben im „Internet Crime Report“ des FBI für 2019 soll diese Methode zu Schäden in Höhe von mehr als US$ 1,7 Milliarden geführt haben.

Inhaltlich tarnten sich die Kriminellen über geschäftliche Korrespondenz, die erst mit den Betreff-Angaben wie „Q4 Report – Dec19,“ und später mit „COVID-19 Bonus,“ einen unverdächtigen, aber dringenden Eindruck machten. Zudem wurden beim Versand eMail-Adressen angegeben, die den Eindruck erweckten, als kämen sie aus dem gleichen Unternehmen wie der Adressat. Nach dem Anklicken wurde der eMail-Empfänger aber auf eine Website umgeleitet und so dazu verleitet, echte Anmeldedaten preiszugeben. Laut Microsoft waren Kunden in 62 Ländern von dieser Masche betroffen. Um die dahinterstehende Infrastruktur zum Erliegen zu bringen, beantragte Microsoft eine einstweilige Verfügung vor dem Zivilgericht ein und berief sich darin auf „andauernden und irreparablen Schaden“, der bei einer Fortsetzung des Treibens drohe. Das überzeugte auch das Gericht, weshalb es am 01. Juli 2020 entschied, mehrere Domains im Zusammenhang mit der Attacke zu sperren und auf Microsoft zu übertragen. Erwähnt werden die Domains officeinventorys.com, of ficesuitesoft.com, officehnoc.com, officesuited.com, office mtr.com und mailitdaemon.com. Alle Domain-Namen waren durch einen Proxy-Service im WHOIS geschützt.

Die als „John Doe“ bezeichneten Antragsgegner, über deren nähere Identität sich Microsoft ausschweigt, hatten Gelegenheit erhalten, sich telefonisch zum Sachverhalt zu äußern, ohne davon jedoch Gebrauch zu machen. Als zusätzliche Sicherheit ordnete das Gericht an, dass Microsoft US$ 50.000,- zu hinterlegen hat, um etwaige Schäden abzudecken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Entscheidung in Kürze rechtskräftig wird und sich damit einmal mehr bestätigt, dass Versuche, aus der Pandemie Profit zu schlagen, auf Dauer zum Scheitern verurteilt sind.

Das Urteil des U.S. District Court for the Eastern District of Virginia finden Sie unter
> https://www.domain-recht.de/verweis/2329

Den Blog-Artikel von Microsoft finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2330

Quelle: microsoft.com, eigene Recherche

NTLDS – NÄCHSTE EINFÜHRUNGSRUNDE NOCH KOMPLEXER?

Die Einführung neuer generischer Top Level Domains könnte sich künftig noch schwieriger gestalten als bisher. Diese Befürchtung äußerte der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) anlässlich des 68. ICANN-Meetings, bei dem die nächste Einführungsrunde einen Schwerpunkt bildete.

Über viereinhalb Jahre sind vergangen, seit ICANN am 17. Dezember 2015 die „New gTLD Subsequent Procedures PDP Working Group“ ins Leben gerufen hat, um die Erfahrungen aus der Einführungsrunde im Jahr 2012 auszuwerten. Seither tut sich wenig. Mitte Juni 2019 ließ das fünfseitige Thesenpapier „ICANN Org’s Readiness to Support Future Rounds of New gTLDs“ aufhorchen. Darin skizzierte die Internet-Verwaltung, aufgeteilt in die acht Sektionen „Timeline to next round, Expected volumes of applications and processing time, Policy implementation, Readiness activities, Systems & tools, Operational processes, People and Costs“, den Weg für eine weitere nTLD-Runde, bis zu der Überlegung, das Bewerbungsfenster dauerhaft einmal im Jahr zu öffnen. Bis zur praktischen Umsetzung wird es jedoch noch eine geraume Weile dauern, wobei die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen für zusätzliche Verzögerungen sorgen dürften.

Neues Ungemach sieht auch das GAC aufziehen. Anlässlich des 68. Meetings, das ausschließlich virtuell abgehalten wurde, veröffentlichte der Regierungsbeirat sein traditionelles Kommuniqué. Darin hebt er zunächst hervor, dass er den Neuregelungen rund um die nächste Einführungsrunde gleich drei Sessions gewidmet hat. Im Mittelpunkt standen die Punkte „Private Resolutions of String Contentions“ und „Predictability Framework for Next Rounds of New gTLDs“. Beim ersten Punkt bemängelten einige Mitglieder des GAC, dass keine Alternativen zu privaten Auktionen gesucht worden seien. Weitaus problematischer war jedoch der zweite Punkt. Hier hatte die Arbeitsgruppe empfohlen, ein „Predictability Framework“ zusammen mit einem „Standing Predictability Implementation Review Team“ (SPIRT) ins Leben zu rufen. Es soll nach Veröffentlichung des Bewerberhandbuchs zusammengesetzt werden und mögliche Änderungen erst vorschlagen und dann umsetzen, ohne die komplexen Prozesse für Policy-Änderungen bei ICANN durchlaufen zu müssen. Als Beispiel gilt die Verlängerung der Frist, innerhalb der die eingegangenen Bewerbungen veröffentlicht werden müssen, etwa weil deren Anzahl unerwartet hoch ist. Was sich praktisch sinnvoll anhört, könnte nach Einschätzung einiger Mitglieder des GAC dazu führen, dass der Einführungsvorgang noch komplexer wird, da es zu Abweichungen von bisherigen ICANN-Regularien kommen könnte. Sollte diese Idee weiterverfolgt werden, müsse der neue Mechanismus „lean, inclusive and transparent“ gehalten werden.

Bleibt die oft gestellte Frage, wann die nächste Einführungsrunde beginnen könnte. Auch wenn es eine klare Antwort darauf nicht gibt, so geht die allgemeine Meinung dahin, dass vor 2023 keine neuen Registry-Verträge abgeschlossen werden. Dies spricht dafür, dass potentielle Bewerber frühestens 2022 Gelegenheit haben werden, sich um neue generische Domain-Endungen zu bewerben.

Das Kommuniqué des GAC finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2331

Quelle: icann.org, centr.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AIGO, .DE UND .DK

ICANN hat die Nase voll: wegen Nichtzahlung der Registry-Gebühren hat die Netzverwaltung die Marken-Endung .aigo aus dem DNS geworfen. Derweil etabliert Dänemark ein neues WHOIS-Reporting-System für .dk, während die DENIC auf 2019 zurückblickt – hier unsere Kurznews.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat der in Peking ansässigen aigo Digital Technology Co Ltd. die Rote Karte gezeigt: wegen Nichtzahlung der Gebühren kündigte ICANN am 25. Juni 2020 den Registry-Vertrag für die Marken-Endung .aigo. Der Kündigung ging zunächst eine Abmahnung vom 30. März 2018 und danach ein Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren voraus. Eine letzte Frist, die ausstehenden Gebühren bis zum 01. Juni 2020 zu bezahlen, ließ das chinesische Unternehmen, das mit Elektroartikeln handelt, ebenfalls fruchtlos verstreichen. Gestützt auf Section 4.3(a) und Article 5 des Registry Agreement zog ICANN daher nun den Stecker; bereits zwei Tage nach der Kündigung, also am 27. Juni 2020, wurde .aigo aus dem Domain Name System gelöscht. Größerer Schaden ist nicht entstanden, mit Ausnahme von nic.aigo war keine weitere Domain registriert.

DENIC eG, Verwalterin der deutschen Länder-Endung .de, hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht. Danach verwaltete die Organisation mit ihren 287 Mitgliedern und 106 Mitarbeitern zum Ende letzten Jahres 16.324.855 .de-Domains, ein Plus von 120.110 Domains gegenüber 2018. Um die schnellere Konnektierung und damit Nutzbarkeit von .de-Domains im Internet zu ermöglichen, führte die DENIC im November 2019 ein optimiertes technisches Verfahren ein. Die bisher eingesetzten stündlichen Zonen-Updates mittels einer großen Zonendatei wurden durch minütliche Updates kleinerer Inkremente abgelöst. Die inkrementelle Zonengenerierung sorgt dafür, dass Neuregistrierungen oder Änderungen an Domaindaten, welche durch das Registrierungssystem in die .de-Zone und somit in DENICs DNS-Infrastruktur einfließen, zeitnah – innerhalb weniger Minuten – bereitgestellt werden können. Die Ertragslage ist nach wie vor stabil, und .de sowohl hinsichtlich Bekanntheit als auch Relevanz im deutschen Markt weiterhin führend; .de kommt auf einen Marktanteil von 61 Prozent. Der Tätigkeitsbericht kann ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.

Die .dk-Registry DK Hostmaster A/S möchte mit einem Reporting-System die Qualität der WHOIS-Daten verbessern. Seit dem 01. Juli 2020 gilt gemäß Section 15 der Administrative Order eine neue Regelung, wonach jeder den Inhaber einer .dk-Domain melden kann, wenn dessen WHOIS-Daten in Bezug auf Name, Adresse und Telefonnummer nicht ordnungsgemäß erfasst sind. Erforderlich ist ein begründeter Verdacht, dass diese Daten inkorrekt sind; der Verdacht soll (muss aber nicht) anhand geeigneter Dokumente belegt werden, eine eMail an die eigens eingerichtete Adresse information@dk-hostmaster.dk genügt. Sieht auch die Registry einen solchen Verdacht als begründet an, ist sie zu weiteren Ermittlungen verpflichtet. Bestätigt sich der Verdacht, wird die .dk-Domain zunächst suspendiert; sollte daraufhin keine Korrektur erfolgen, wird die Domain nach weiteren 30 Tagen gelöscht.

Das Kündigungsschreiben für .aigo finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2327

Den Tätigkeitsbericht 2019 der DENIC eG finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2328

Quelle: icann.org, denic.de, dk-hostmaster.dk

BASICS – ONLINE-TRAINING FÜR NEULINGE

Auf dem Angebot „Domain Name Basics – Online Training“ finden Neulinge auf dem Gebiet der Domain-Names in 15 kurzen Präsentationen einen ersten Überblick über die Domain-Industrie.

Das Online Training „Domain Name Basics“ von Tobias Sattler, CTO der united-domains GmbH (deren Projekt der Domain-Newsletter ist), besteht aus einer Reihe von kurzen Präsentationen, die einen Überblick und Schulungsmaterial für Neueinsteiger in die Domain-Branche bieten. Es handelt sich um 15 Präsentationen mit jeweils zwischen 10 und 15 Slides, in denen kurz Informationen über verschiedene Bereiche der Domain-Industrie vermittelt werden. So werden Themen wie „Domains“, „Registries and Registrars“, „DNS, Domains, and ICANN“ und „Security and Privacy“ jeweils kurz behandelt. Dabei sollen die einzelnen, auf Englisch gehaltenen Präsentationen nicht erschöpfend sein, sondern einen guten Ausgangspunkt bieten.

Neulinge, die sich auf das Spiel einlassen, stehen vor dem Henne-Ei-Problem. Ganz ohne jedes Vorwissen fühlt man sich sicher an einigen Stellen verloren. Ausführlich und detailreich werden die Themen bewusst nicht behandelt; in den FAQ heißt es zu Recht: „It would go beyond the scope to write everything down.“ – zu deutsch: es würde den Rahmen sprengen, alles aufzuschreiben. Aber der an den Themen Interessierte wendet sich diesen zu und bringt Kenntnisse mit. Eine ordentliche Reihenfolge, in der die Präsentationen durchzuarbeiten wären, gibt es nicht. Es empfiehlt sich, mit „Domains“ anzufangen. In dieser Präsentation wird dargestellt, was eine Domain ist, wie ihr „Leben“ verläuft, von der Registrierung bis zum Ablauf der Registrierungsperiode und der sich anschließenden weiteren Zeiträume (wie der Auto-Grace Period), bis sie endgültig wieder frei ist für eine erneute Registrierung. Dabei werden die einzelnen Phasen des Domain-Lebens und der Status Codes definiert. Bei einigen Themen gibt es Überschneidungen, so dass einzelne Slides in unterschiedlichen Decks auftauchen. Beim Thema „UDRP and URS“, das uns natürlich besonders interessiert, wird unter anderem der zeitliche Ablauf und die einzelnen Stufen der unterschiedlichen Verfahren dargestellt; rechtliche Aspekte wie etwa die vom Beschwerdeführer zu erfüllenden Voraussetzungen der UDRP oder der USR werden nicht angesprochen. Nichtsdestotrotz gewinnt man über die Präsentationen einen schnellen, konzisen Überblick über wichtige Aspekte der Domain-Industrie, die man danach selbständig vertiefen kann. Eine entscheidende Hilfe dabei ist das Glossar, in dem die in der Domain-Industrie üblichen Akronyme aufgeschlüsselt werden. Allein wegen diese Glossars ist die Seite unbedingt empfehlenswert.

Sie finden das Domain Name Basics – Online Training unter:
> https://basics.domains

Quelle: basics.domains

AIRY.COM – DOMAIN-HIJACKING TROTZ MARKENRECHT

Ein deutsches Unternehmen kaufte die deutsche Marke „AIRY“ und wollte die Domain airy.com. Die war ihr aber mit US$ 80.000,- zu teuer, weshalb sie es mit einem UDRP-Verfahren versuchte.

Die deutsche AIRY GreenTech GmbH mit Sitz in Hamburg sieht ihre Rechte an der deutschen Marke „AIRY“ durch die Domain airy.com verletzt. Das deutsche Unternehmen, das 2015 die 1998 eingetragene Marke „AIRY“ vom vorangegangenen Inhaber übernommen hat, versuchte 2015 und 2017, die Domain airy.com über Domain-Broker zu kaufen, wurde sich aber mit dem damaligen Inhaber, der US$ 80.000,- für die Domain wollte, nicht einig. Er konnte die Domain 2017 erfolgreich für US$ 150.000,- an den aktuellen Inhaber, einen Indonesen, verkaufen. Der erwarb die Domain im Auftrag seines Arbeitgebers, der PT Airy Nest Indonesia, an der die Traveloka Technology Pte. Ltd. Anteile hält. Letztere ist auch Inhaberin zahlreicher indonesischer „AIRY“-Marken, die sie an die Airy Nest seit 2017 lizensiert. Die Domain airy.com leitete von da an auf die Website airyrooms.com der Airy Nest weiter, die unter der Seite Ferienwohnungen und Hotelzimmer vermittelte. Die AIRY GreenTech schrieb im Oktober 2019 eine „cease and desist notice“ (eine Unterlassungsaufforderung) an den Privacy-Service, unter dem die Domain für den indonesischen Mitarbeiter der Airy Nest registriert ist. Darauf folgte keine Reaktion, weshalb die AIRY GreenTech bei der WIPO ein UDRP-Verfahren startete. Der Gegner beantragte die Abweisung der Beschwerde und Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking. Zum UDRP-Entscheider wurde der schottische Rechtsanwalt Andrew D. S. Lothian bestimmt.

Lothian wies die Beschwerde zurück und stellte ein Reverse Domain Name Hijacking seitens der Beschwerdeführerin fest (WIPO Case No. D2020-1119). Er stellte zunächst fest, dass Marke und Domain identisch sind. Der Einwand des Gegners, die Marke der Beschwerdeführerin sei in ganz anderen Klassen registriert als die, für die die Domain genutzt werde, war für Lothian an der Stelle nicht relevant, aber er wolle darauf später zurückkommen. Die Beschwerde scheiterte bei der Frage nach einem Recht oder berechtigtem Interesse seitens des Gegners, der gerade ein solches bestens belegt habe. Die Aktivitäten der Unternehmensgruppe der Gegenseite ab 2015 stünden völlig im Einklang mit dem Aufbau eines legitimen Geschäfts unter der Marke „AIRY“, das sich auf Reisen und insbesondere auf die Verwaltung von Unterkünften konzentriere. Der Gegner habe gezeigt, dass das Geschäft der Unternehmensgruppe unter den Begriffen „Airy“, „Airy Rooms“ und „Airy Indonesia“ insbesondere in Social-Media-Kanälen bestens bekannt ist. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass der Gegner die Domain nur kaufte, um sie teuer an die Beschwerdeführerin zu verkaufen und dazu den selben Broker nutzte, den beide früher unabhängig voneinander beauftragt hatten. Der Broker hatte von sich aus 2019 die Domain der Beschwerdeführerin nochmals angeboten. Auf die für das UDRP-Verfahren um Klärung bittende Nachfrage des Gegners gab der Broker keine Antwort. Auf die Frage einer Bösgläubigkeit ging Lothian nicht weiter ein, weil bereits durch die vorangegangenen Ausführungen klar war, dass dieses Element der UDRP hier nicht in Betracht komme.

So widmete sich Lothian ausführlich der Frage eines Reverse Domain Name Hijackings. Dabei orientierte er sich daran, was die Beschwerdeführerin wusste, hätte wissen müssen und vernünftigerweise glaubte. Sie konnte nicht wissen, dass der Gegner die Domain für US$ 150.000,- gekauft hatte, dass der Broker später ohne Wissen und Wollen des Gegners handelte und ihr die Domain nochmals anbot. Allerdings musste die Beschwerdeführerin wissen, dass es sich bei dem Wort „airy“ um einen allgemeinen und gängigen Begriff handelt, mit zahlreichen unterschiedlichen Bedeutungen. Damit sei die Domain airy.com für viele sehr interessant und die Nachfrage nach ihr groß, was Einfluss auf ihren Preis habe. Die Beschwerdeführerin wusste, dass die Domain 2003 registriert worden war, aber habe sich nicht über ihren Werdegang informiert. Sie scheine angenommen zu haben, dass die Domain sich noch immer in den Händen des ursprünglichen Inhabers befände. Darüber hinaus wusste sie, dass die Marke, die sie 2015 übernommen hatte, bereits 1998 registriert worden war. Die Umstände des Kaufs der Rechte an der Marke und deren Nutzung vor dem Kauf klärte sie aber nicht auf und brachte auch nicht zur Sprache, dass die Domain erst viel später registriert worden war. Unter all diesen Umständen war es Lothian nicht möglich, sich vorzustellen, wie die Beschwerdeführerin vernünftigerweise glauben konnte, nachzuweisen, die Domain ziele auf sie und sei bösgläubig registriert worden. Der Ganze sehe wie ein typisches Beispiel für einen „Plan B-Fall“ aus, wenn ein Beschwerdeführer die Domain nicht nach eigenen Preisvorstellungen erwerben kann und sodann auf ein UDRP-Verfahren ausweicht. Das weise direkt auf Reverse Domain Name Hijacking. In der Folge zeigte Lothian auf, dass die Beschwerdeführerin keinerlei Anstalten unternommen hat, die Angelegenheit im Vorfeld des Verfahrens (und währenddessen) für sich aufzuklären. Sie ignorierte den Umstand, dass der Gegner, nachdem der bekannt wurde, über eine eMail-Adresse „@airerooms.com“ zu erreichen war. Sie hielt an dem Privacy-Service als Gegner fest. Sie hätte aufgrund der Domain-Weiterleitung auch erkennen können, dass zahlreiche Marken auf die Traveloka Technology Pte. Ltd. registriert sind, und dass diese mit der Betreiberin von airyrooms.com geschäftlich verbunden ist. Die Beschwerdeführerin habe keine ordentliche Recherche betrieben. Und all das wiege schlimmer, da sie sich von einer Anwaltskanzlei habe vertreten lassen. Aus unter anderem diesen Gründen bestätigte sich für Lothian daher das Reverse Domain Name Hijacking der Beschwerdeführerin. In der Folge wies er auch deren Beschwerde ab.

Womöglich hat der gesamte Bohei mit dem UDRP-Verfahren der Beschwerdeführerin nichts gebracht, außer einer wenig rühmlichen Schlappe. Denn die PT Airy Nest Indonesia hat ihr Geschäft inzwischen aufgegeben – wahrscheinlich coronabedingt. Die Domain airy.com ist nicht mehr konnektiert, und auf airyrooms.com stehen Abschiedsworte an die Nutzer und Kunden. Die Domain airy.com dürfte jetzt wieder auf den Markt kommen und möglicherweise zu einem für die Beschwerdeführerin akzeptablen Preis zu haben sein. Vor einigen Jahren war sie noch bereit, US$ 40.000,- für airy.com zu zahlen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain airy.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2332

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

VEHICLE.COM – ALTFAHRZEUG FÜR US$ 121.675,-

Die vergangene Domain-Handelswoche trieb wieder erhebliche Blüten. Mit vehicle.com zu einem Preis von US$ 121.675,- (ca. EUR 107.677,-) war auch eine Domain im sechsstelligen Bereich dabei. Aber in fast allen Kategorien gab es gute Domain-Preise.

Nach kurzer Pause stand nun mit vehicle.com zum Preis von US$ 121.675,- (ca. EUR 107.677,-) wieder eine Domain im sechsstelligen Bereich. Auf der Jahresbestenliste erreichte sie allerdings gerade mal Platz 17. Ihr folgte die Drei-Zeichen-Domain ukg.com mit starken US$ 90.000,- (ca. EUR 79.646,-). Es schlossen sich einige Verkäufe im mittleren fünfstelligen Bereich an, wie etwa autofun.com und bartenders.com, die je US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-) kosteten, gefolgt von perfect10.com mit US$ 47.510,- (ca. EUR 42.044,-). Die Vier-Zeichen-Domain kktc.com mit ihrem Preis von US$ 34.500,- (ca. EUR 30.531,-) verdient eine nähere Betrachtung: im September 2006 brachte sie es nämlich auf lediglich US$ 9.100,- (ca. EUR 7.180,-).

Die Besetzung bei den Domains mit Länderendungen war ebenfalls stark: Die beiden britischen Domains helptobuy.org.uk und tights.co.uk erzielten GBP 40.251,- (ca. EUR 44.941,-) und GBP 32.250,- (ca. EUR 36.008,-). Nicht weit dahinter kam die kolumbianische circa.co mit schönen US$ 28.000,- (ca. EUR 24.779,-). Und auch fans.tv sah mit US$ 22.000,- (ca. EUR 19.469,-) sehr gut aus, zumal sie im Oktober 2010 lediglich US$ 10.000,- (ca. EUR 7.143,-) eingebracht hatte. Die deutsche Endung .de startete mit sundt.de bei gar nicht üblen EUR 10.999,-. Interessant ist noch die britische Domain stockings.co.uk, die jetzt mit US$ 5.374,- (ca. EUR 4.756,-) gewonnen wie zerronnen war, konnte sie doch im September 2004 bei besserem Wechselkurs des britischen Pfund GBP 4.166,- (ca. EUR 6.125,-) erzielen. Seinerzeit ging die Domain mit gleich vier weiteren, thematisch ähnlichen und preisgleichen Domains über den Ladentisch. Doch von striptease.co.uk, suspenders.co.uk, voyeurism.co.uk und fetish.co.uk hörten wir jetzt nichts.

Auch die neuen generischen Endungen konnten auftrumpfen, mit reality.app für wirkliche US$ 24.000,- (ca. EUR 21.239,-) und tea.club für verwirrende US$ 17.776,- (ca. EUR 15.731,-). Die klassischen generischen Endungen standen nicht nach und schlugen den Bogen mit arc.net für runde US$ 80.000,- (ca. EUR 70.796,-). Mit deutlichen Abständen folgten psychotherapy.org für US$ 10.333,- (ca. EUR 9.144,-) und galaxy.org für US$ 10.100,- (ca. EUR 8.938,-). Zuletzt war da noch broken.org mit US$ 3.100,- (ca. EUR 2.743,-), die zumindest etwas besser sind als der im September 2011 erzielte Preis von US$ 2.230,- (ca. EUR 1.549,-). So stellt die vergangene Domain-Handelswoche nach den desolaten Zahlen in der Vorwoche eine hoch erfreuliche Kehrtwende dar, die für die zweite Jahreshälfte 2020 hoffen läßt.

Länderendungen
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helptobuy.org.uk – GBP 40.251,- (ca. EUR 44.941,-)
tights.co.uk – GBP 32.250,- (ca. EUR 36.008,-)
stockings.co.uk – US$ 5.374,- (ca. EUR 4.756,-)
finewinesdirect.co.uk – US$ 3.875,- (ca. EUR 3.429,-)
isofix.co.uk – US$ 3.749,- (ca. EUR 3.318,-)

circa.co – US$ 28.000,- (ca. EUR 24.779,-)
bcp.co – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.309,-)

fans.tv – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.469,-)
steallantis.fr – EUR 18.000,-

capreit.ca – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.274,-)
sundt.de – EUR 10.999,-
427.cc – US$ 8.280,- (ca. EUR 7.327,-)
trellis.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
writer.ai – US$ 7.249,- (ca. EUR 6.415,-)
zakelijklenen.nl – EUR 6.200,-
flashscore.mx – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.194,-)
neuro.ai – EUR 5.888,-
velocity.ai – US$ 5.700,- (ca. EUR 5.044,-)
marathon.ie – EUR 5.000,-
peluches.es – EUR 5.000,-
sealove.de – EUR 5.000,-
autokredite.de – EUR 5.000,-
whgjj.cn – US$ 4.083,- (ca. EUR 3.613,-)
nori.co – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.319,-)
emd.de – EUR 3.000,-
edelbox.de – EUR 2.999,-
mped.io – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.832,-)
traffic.ai – US$ 3.140,- (ca. EUR 2.779,-)
seliga.com.br – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
239.cn – US$ 2.894,- (ca. EUR 2.561,-)
directcar.de – EUR 2.500,-
we-holding.de – EUR 2.500,-
poolfilter.de – EUR 2.500,-
smile-now.de – EUR 2.500,-

Neue Endungen
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reality.app – US$ 24.000,- (ca. EUR 21.239,-)
tea.club – US$ 17.776,- (ca. EUR 15.731,-)
iol.tech – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
mentalhealth.xyz – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.650,-)

Generische Endungen
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arc.net – US$ 80.000,- (ca. EUR 70.796,-)
psychotherapy.org – US$ 10.333,- (ca. EUR 9.144,-)
galaxy.org – US$ 10.100,- (ca. EUR 8.938,-)
videogames.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
kheper.net – US$ 4.951,- (ca. EUR 4.381,-)
greengrowth.org – US$ 4.921,- (ca. EUR 4.355,-)
ww.biz – US$ 4.888,- (ca. EUR 4.326,-)
mouthhealthykids.org – US$ 4.303,- (ca. EUR 3.808,-)
southafrica-newyork.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
wealthmanagement.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
transact.org – US$ 3.801,- (ca. EUR 3.364,-)
x4.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.097,-)
broken.org – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.743,-)

.com
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vehicle.com – US$ 121.675,- (ca. EUR 107.677,-)
ukg.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 79.646,-)
autofun.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-)
bartenders.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 44.248,-)
perfect10.com – US$ 47.510,- (ca. EUR 42.044,-)
packaged.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 39.823,-)
mmre.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
kktc.com – US$ 34.500,- (ca. EUR 30.531,-)
moodring.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.549,-)
yela.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.124,-)
joggers.com – US$ 23.020,- (ca. EUR 20.372,-)
lightup.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 19.912,-)
coys.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
pilar.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)
godly.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
happenstance.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.044,-)
greasy.com – US$ 11.286,- (ca. EUR 9.988,-)
knotted.com – US$ 10.088,- (ca. EUR 8.927,-)
catches.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
zhgroup.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.865,-)
cardart.com – US$ 8.475,- (ca. EUR 7.500,-)
faid.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
tiwit.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, tldinvestors.com

JULI – 8. AFRICA DNS FORUM FINDET VIRTUELL STATT

Das achte Africa Domain Name System (DNS) Forum, das unter der Schirmherrschaft des Senegal Network Information Centre mit Unterstützung der senegalesischen Regierung in Dakar stattfinden sollte, wird nun virtuell abgehalten. Diese Entscheidung wurde als Folge der COVID-19-Pandemie getroffen.

Das Africa DNS-Forum 2020 findet vom 27. bis zum 28. Juli 2020 statt. Es ist ein jährlicher Event, der sich an Interessengruppen und Beteiligte der Domain-Industrie in Afrika wendet, als auch an ccTLD-Registries, örtliche und ICANN-akkreditierte Registrare, Reseller, Domain-Inhaber, DNS-Experten, Regierungsmitarbeiter und viele mehr. Organisatoren sind die Africa Top Level Domains Organization (AFTLD), die Africa Registrar Association (AfRegistrar) sowie die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). In diesem Jahr wurde das Africa DNS-Forum, das eigentlich drei Tage lang vom 13. bis 15. Juli 2020 in Dakar (Senegal) am Westzipfel des afrikanischen Kontinents stattfinden sollte, zu einer virtuellen Veranstaltung umstrukturiert. Das Forum reduziert sich so auf insgesamt vier je zweistündige Besprechungsrunden an zwei Tagen. Diese Besprechungsrunden konzentrieren sich auf die Themen Richtlinien, Technik (DNS-Missbrauch) und Marketing (Entwicklung des eCommerce) sowie auf neu auftretende Probleme im Zusammenhang mit COVID-19 und anderen Notfällen. Die virtuelle Veranstaltung bietet zugleich die Möglichkeit, die Stabilität der örtlichen Infrastruktur zu testen. Teilnehmer werden Zugriff via Zoom haben, und können zudem per Livestream über YouTube und Facebook zuschauen.

Das Africa Domain Name System (DNS) Forum 2020 findet vom 27. bis 28. Juli 2020 online statt. Die Veranstaltung startet am 27. Juli 2020 um 08:00 UTC. Die Anmeldung ist über die Website des Veranstalters möglich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> dnsforum.africa

Quelle: dnsforum.africa, icann.org

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