Themen: ICANN – .amazon in die Root Zone eingetragen | rankingCoach – Tool zur Suchmaschinenoptimierung | TLDs – Neues von .cpa, .tez und .za | UDRP – simpler Streit um siemplify.com | WIPO – trotz COVID-19-Pandemie kein Stillstand | and.cn – China-Domain räumt US$ 60.873,- ab | eco – Webinar zu 20 Jahren E-Commerce-Richtlinie
ICANN – .AMAZON IN DIE ROOT ZONE EINGETRAGEN
Eine (fast) unendliche Geschichte ist abgeschlossen: nach jahrelangen Auseinandersetzungen hat sich die Amazon EU S.à.r.l. durchgesetzt und die Delegierung von .amazon erreicht. Jedoch musste sie bis zum Schluss zittern.
Das Schicksal von .amazon schien eigentlich schon entschieden: „Should not proceed“ – mit diesen knappen Worten beschloss das „New gTLD Program Committee“ (NGPC) von ICANN am 14. Mai 2014, das Prüfungsverfahren zu beenden. Doch am 11. Juli 2017 hauchte das Independent Review Panel der Bewerbung neues Leben ein; es kam zu dem Ergebnis, dass sich ICANN bei der Prüfung nicht allein auf eine – die Bewerbung ablehnende – Konsensempfehlung des Regierungsbeirates Government Advisory Committee (GAC) hätte verlassen dürfen; das Schiedsgericht verpflichtete ICANN deshalb dazu, die Bewerbung nochmals zu prüfen. Es folgte eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Amazon Cooperation Treaty Organization (ACTO) und dem Online-Händler um die Frage, ob „Amazon“ zu den geographischen Begriffen gehört, die nach den Regelungen im Bewerberhandbuch besonderen Schutz genießen. Doch selbst intensive Bemühungen ICANNs, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine gütliche Lösung zu suchen, blieben wohl in erster Linie wegen des Widerstands der ACTO-Staaten erfolglos. Am 15. Mai 2019 sprach ICANN deshalb ein Machtwort und beschloss, das Bewerbungsprüfungsverfahren fortzusetzen.
Dieses Prüfungsverfahren ist nun abgeschlossen und führte dazu, dass .amazon zusammen mit zwei internationalisierten Varianten in japanischer und chinesischer Sprache am 28. Mai 2020 in die Root Zone eingetragen wurde. Auch die erste aktive Domain gibt es bereits: die obligatorische Domain nic.amazon führt zur Website der Verwalterin Amazon Registry Services Inc., auf der es stolz heißt: „Amazon is excited to present .amazon“. Man werde geleitet von vier Prinzipien: „customer obsession rather than competitor focus, passion for invention, commitment to operational excellence, and long-term thinking.“ Die Allgemeinheit hat unmittelbar von .amazon nichts; als reine .brand bleibt die Registrierung der Registry vorbehalten, eine freie Vergabe für jedermann findet also nicht statt. Welche konkreten Pläne der Online-Händler mit .amazon hat, ist unklar; der öffentlich einsehbare Teil der Bewerbungsunterlagen spricht von zusätzlicher Kontrolle über die technische Architektur, einer weiteren Plattform für Innovation und dem Schutz eigener geistiger Rechte.
Ob sich die ACTO-Staaten mit der Delegierung von .amazon abfinden, bleibt abzuwarten. Bis zuletzt hatten sie versucht, sich in die Rolle einer „joint governance“ zusammen mit der Amazon EU S.à.r.l. zu bringen. Mit leeren Händen stehen sie aber ohnehin nicht da: freiwillige Selbstverpflichtungen („Public Interest Commitments“) verpflichten Amazon unter anderem, keine Domains zu registrieren, die von „primary and well-recognized significance to the Culture and Heritage specific to the Amazonia region“ sind; bis zu 1.500 solcher Domains werden allgemein geblockt. Zudem erhält ACTO selbst als auch jeder der acht ACTO-Staaten seine eigene Domain unterhalb von .amazon.
Quelle: icann.org
RANKINGCOACH – TOOL ZUR SUCHMASCHINENOPTIMIERUNG
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Wir weisen darauf hin, dass domain-recht.de und der Domain-Newsletter Projekte der united-domains GmbH sind.
Weitere Informationen zum rankingCoach finden Sie unter:
> https://www.united-domains.de/seo-rankingcoach
Quelle: eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CPA, .TEZ UND .ZA
Die Einführung der Domain-Endung .cpa rückt näher: die SunrisePeriod für die Wirtschaftsprüfer-Endung startet bereits im Juli 2020. Dagegen möchte Südafrikas .za an der Gebührenschraube drehen, während mit .tez an einer inoffiziellen Blockchain-Domain gearbeitet wird – hier unsere Kurznews.
Das American Institute of Certified Public Accountants, Doppelbewerber um die neue generische Top Level Domain .cpa, hat den Startplan für die Einführung bekanntgegeben. Den Auftakt macht eine klassische Sunrise-Period, die am 01. Juli 2020 beginnt und am 31. August 2020 endet. Teilnahmeberechtigt sind nur Markeninhaber, deren Marke im Trademark Clearinghouse eingetragen ist. Parallel beginnt eine dreiteilige Limited Registration Period, deren ersten beiden Teile ebenfalls vom 01. Juli 2020 bis 31. August 2020 laufen; der letzte Teil startet am 01. September 2020 und endet am 31. Oktober 2020. Das Kürzel .cpa steht für Certified Public Accountants (CPA), also US-amerikanische Wirtschaftsprüfer. Eine offene, freie Registrierung unter .cpa ist ausgeschlossen. Für europäische Wirtschaftsprüfer steht .cpa grundsätzlich offen; die hohen Hürden für eine Registrierung dürften jedoch dazu führen, dass das Interesse überschaubar bleiben wird.
Die in der Schweiz ansässige Tezos-Stiftung, die an der Weiterentwicklung der Tezos-Blockchain arbeitet, hat angekündigt, an dem Projekt „Tezos Domains“ zu forschen. Miroslav Bodeček, der für das Projekt verantwortlich ist, veröffentlichte dazu unter docs.tezos.domains einen ersten Entwurf des Modells, das angelehnt ist an das klassische Registry-Registrar-Modell und eine Vergabe von .tez-Domains vorsieht. Dadurch sollen die oft langen, aus einer zufälligen Kombination von Zeichen und Ziffern bestehenden Blockchain-Ketten alltagstauglicher werden. Allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass es eine in der IANA-Datenbank eingetragene, offizielle Top Level Domain .tez nicht gibt, und daran wird sich kurzfristig auch nichts ändern, denn bei ICANN gibt es noch nicht einmal eine Bewerbung um diese Endung, geschweige denn wird sie derzeit bearbeitet. Eine Nutzung von .tez-Domains ist daher allenfalls auf technischem Umweg möglich. Die Tezos-Blockchain ist vom Konzept her mit der Software Linux vergleichbar. Beides sind Open-Source-Systeme; unabhängige Software-Ingenieure können die Blockchain unentgeltlich nutzen und Anwendungen entwickeln. Tezos strebt eine bedeutende Rolle im Finanzdienstleistungssektor an.
ZA Domain Name Authority (ZADNA), Verwalterin der südafrikanischen Länderendung .za, plant eine umfassende Reform ihres Gebührenmodells. Zu diesem Zweck veranstaltet ZADNA noch bis zum 30. Juni 2020 eine „Wholesale Fee Review“ für Domain-Namen unter den Endungen .co.za, .net.za, .org.za und .web.za, an der alle Mitglieder der .za-Community teilnehmen können. Seit 2014 liegt der Preis pro .za-Domain in der Spanne zwischen ZAR 45,- netto (umgerechnet ca. EUR 2,40) und ZAR 130,- netto (umgerechnet ca. EUR 6,80), je nachdem, über welches System die Domains registriert wurden. ZADNA möchte damit erreichen, dass die Registrare auf das Extensible Provisioning Protocol (EPP) umsteigen, über das derzeit nur 2,5 Prozent der Registrierungen abgewickelt werden. Offen lässt ZADNA, ob die Gebühren fallen oder steigen, auch wenn die „ever-rising costs of living“ nahelegen, dass die Untergrenze angehoben wird. Eine Entscheidung soll bis Ende Juli 2020 fallen, und etwaige Änderungen im Oktober 2020 in Kraft treten.
Weitere Informationen zu .cpa finden Sie unter:
> https://www.cpa.com/dotcpa
Weitere Informationen zur „Wholesale Fee Review“ bei .za finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2306
Quelle: cpa.com, nzz.ch, zadna.org.za
UDRP – SIMPLER STREIT UM SIEMPLIFY.COM
Ein Anbieter von Dienstleistungen im Bereich SIEM („Security information and event management“) sah seine Rechte durch die Domain siemplify.com verletzt. Das von einer Law Firm für die Beschwerdeführerin geführte Verfahren schien sicher, scheiterte aber.
Die israelische Cyarx Technologies Ltd., eine Dienstleisterin auf dem Internetsicherheitssektor und Inhaberin der US-Marke „SIEMPLIFY“, sieht ihre Rechte durch die Domain siemplify.com verletzt. Das Unternehmen wandte sich im Rahmen eines UDRP-Verfahrens, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, an die World Intellectual Property Organization (WIPO). Sie trägt vor, seit August 2017 Inhaberin der Marke „SIEMPLIFY“ zu sein, mit der die Domain siemplify.com des Gegners identisch sei. Der Gegner sei unter der Domain nicht bekannt, und habe kein Recht an der Nutzung der Domain, die er auch nicht für ein ordentliches Angebot von Waren und Dienstleistungen nutzt. Die Domain sei geparkt und weise Pay-per-Click Werbung auf. Er habe die Domain vorwiegend mit der Absicht registriert, sie teuer an die Cyarx Technologies Ltd. zu verkaufen. Der Gegner, vertreten durch den US-amerikanischen Domain-Anwalt Doug Isenberg, hält entgegen, es sei unklar, ob die Beschwerdeführerin überhaupt Markeninhaberin sei, da die Adresse im Markenverzeichnis mit der ihren nicht übereinstimme. Man habe die Domain bereits im August 2011 registriert, sechs Jahre vor Eintragung der Marke der Beschwerdeführerin. Dabei habe man eine Geschäftsidee auf dem Feld des SIEM im Sinn gehabt, die aber noch nicht umgesetzt werden konnte. Bei Registrierung der Domain konnte man nicht bösgläubig gewesen sein, weil die Beschwerdeführerin damals noch nicht existierte und ihre Marke noch nicht eingetragen war. Man nutze die Domain auch nicht bösgläubig, da sie überhaupt nicht genutzt werde. Der Gegner beantragte die Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Entscheider war der Brüsseler Rechtsanwalt Flip Jan Claude Petillion, der auch Herausgeber des „Getting the Deal Through“-Kompendiums für „Domains & Domain Names“ ist.
Petillion wies die Beschwerde der Cyarx Technologies Ltd. zurück und stellte Reverse Domain Name Hijacking von ihrer Seite fest (WIPO Case No. D2020-0595). Hinsichtlich der Identität oder Ähnlichkeit von Marke und Domain setzte sich Petillion zunächst mit der Frage der Markeninhaberschaft auseinander, die die Beschwerdeführerin anzweifelte. Es gäbe da eine Adressabweichung, doch unter den Gesamtumständen der Entscheidung stufe er diese Frage als nicht essenziell für den Ausgang des Verfahrens ein, weshalb er annehme, die Beschwerdeführerin sei Inhaberin der Marke – sie sollte den Markeneintrag hinsichtlich der Adresse aber alsbald korrigieren lassen. Er stellte fest, dass die Domain siemplify.com früher als die Marke registriert worden sei; doch gleichwohl sei das erste Element der UDRP erfüllt, da Domain und Marke identisch seien. Mit Fragen eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain wollte sich Petillion nicht beschäftigen, er widmete sich sogleich der Bösgläubigkeit des Gegners. Eine solche vermochte er nicht festzustellen. Die Beschwerdeführerin werfe dem Gegner vor, die Domain mit der Absicht registriert zu haben, sie teuer an sie zu verkaufen. Der Gegner habe die Domain jedoch 2011 registriert, rund sechs Jahre vor Registrierung der Marke der Beschwerdeführerin und etwa drei Jahre, bevor sie die Marke erstmals genutzt haben will. Laut Angaben auf der Website der Beschwerdeführerin sei sie 2015 gegründet worden, also vier Jahre nach Registrierung der Domain durch den Gegner. Normalerweise werde in solchen Fällen keine Bösgläubigkeit angenommen. Die Beschwerdeführerin stütze sich bei ihrer Argumentation hinsichtlich der Bösgläubigkeit auf die Korrespondenz mit dem Gegner vor Einreichung der UDRP-Beschwerde. Diese Korrespondenz zeige das Interesse des Gegners am Verkauf der Domain, soweit ein „inspirierendes Angebot“ vorliege. Doch die Verkaufsgespräche gingen von der Beschwerdeführerin aus. Die Beschwerdeführerin habe zudem nicht nachweisen können, dass der Gegner die Domain zielgerichtet soviele Jahre vor Eintragung der Marke hat registrieren können. Es läge damit kein Nachweis für die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung der Domain siemplify.com vor, folglich brauche auch die Frage einer bösgläubigen Nutzung nicht geprüft werden. Der Beschwerdeführerin sei es unbenommen, auf anderem Wege ihre Rechte zu schützen.
Schließlich prüfte Petillion noch das Reverse Domain Name Hijacking und stellte fest: die Beschwerdeführerin hätte das Verfahren nicht gewinnen können, da der Gegner die Domain, lange bevor sie existierte, registriert hatte. Die Beschwerdeführerin habe das Beschwerdeverfahren eröffnet, nachdem sie ohne Erfolg und ordentliche Rechtsgrundlage versucht hatte, die Domain zu kaufen. Als Beleg habe die Beschwerdeführerin ledigich die Korrespondenz zu ihrem letzten Versuch, die Domain zu erwerben, vorgelegt; die aber lasse darauf schließen, dass sie bereits frühere Versuche unternommen hat. Da die Beschwerdeführerin zudem von einer Anwaltskanzlei beraten wurde, handele es sich um eine Beschwerde, die zu diesem Zeitpunkt so nicht hätte eingereicht werden sollen. Aufgrund dessen entschied Petillion auf Reverse Domain Name Hijacking seitens der Beschwerdeführerin. Die UDRP-Beschwerde wies er zurück.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain siemplify.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2307
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
WIPO – TROTZ COVID-19-PANDEMIE KEIN STILLSTAND
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ist eine der Stellen, an die man sich in Domain-Streitigen nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) wendet. Dass sie auch in Zeiten von COVID-19 weiter aktiv ist, bestätigte sie kürzlich auf ihrer Website – und ergibt sich aus der nicht endenden Flut an Entscheidungen.
Bereits am 09. April 2020 hatte WIPO mitgeteilt, dass das Arbitration and Mediation Center (AMC) seine wichtige Arbeit bei der Bearbeitung von Domain-Streitigkeiten unter Anwendung der UDRP fortsetze. Weiter machte sie schon seinerzeit deutlich, dass man auf eine beinahe vollständig virtuelle Arbeitsweise umgestiegen sei. In einer aktuellen Mitteilung unterstreicht WIPO nun nochmals ihre Arbeitsfähigkeit: „As part of its overall response to this global crisis, WIPO remains committed to providing its full domain name dispute resolution services“ und verweist auf einige aktuelle Fälle, die unmittelbar auf die Pandemie verweisen. So ging das Unternehmen Gilead Sciences, das das Antivirusmittel „Remdesivir“ herstellt, erfolgreich gegen die Registrierung der Domain coronagileadsciences.com (WIPO Case D2020-0776) vor. Facebook ist erfolgreich gegen die Domain facebookcovid19.com (WIPO Case D2020-0885) vorgegangen. Auch der Pharmakonzern Sanofi ist vor der WIPO gegen mehrere Domains vorgegangen, die den Namen „Sanofi“, aber auch den des 30 Jahre alten Sanofi-Produkts „Plaquenil“ enthielten, dessen Wirkstoff „Hydroxychloroquine“ als mögliches COVID-19-Mittel streitig diskutiert wird. Schließlich konnte das Pharmaunternehmen Eli Lilly and Company erfolgreich gleich gegen mehrere Covid-Domains wie lillycovad19testing.com via UDRP-Verfahren vorgehen (WIPO Case No. D2020-0886). Doug Isenberg, Domain-Anwalt aus Atlanta (USA), bestätigt, dass er kontinuierlich weiter in UDRP-Verfahren tätig ist, sei es als Beschwerdeführervertreter, Gegnervertreter oder Panelist. Er bestätigt zudem, dass auch das National Arbitration Forum (NAF) per eMail mitgeteilt habe, problemlos weiterzuarbeiten. Wir können beides bestätigen, da täglich eMails dieser Streitbeilegungsstellen mit neuen Entscheidung bei uns eingehen.
Die sowieso in weiten Bereichen virtuell aufgestellten Streitbeilegungsinstitutionen WIPO, NAF und CIIDRC (Kanada) arbeiten weiter. Wir gehen davon aus, dass lediglich in den Standorten von WIPO, NAF und anderen Streitbeilegungsstellen arbeitende „Verwaltungsmitarbeiter“ auf Homeoffice umstellen mussten – Juristen, die als Parteienvertreter oder Panel tätig sind, arbeiten sowieso „remote“ an UDRP-Fällen. Von Streitbeilegungsstellen wie CAC (Tschechische Republik), Arab Center for Dispute Resolution und anderen liegen keine Mitteilungen über die aktuelle Arbeitsfähigkeit vor. Die auf den 04. Juni 2020 datierende Mitteilung des CAC, wonach die derzeitige Vergünstigung der Streitbeilegungsgebühr für ADR-Verfahren um .eu-Domains fortbesteht, lässt darauf schließen, dass die Streitbeilegungsverfahren weiter bearbeitet werden. Isenberg stellt fest: auch in Krisenzeiten finden Cybersquatter weiterhin Wege, Marken und Konsumenten auszubeuten. Glücklicherweise ist die UDRP ein effektives Mittel, mit solchen Fällen umzugehen, auch in Zeiten einer weltweiten Pandemie.
Quelle: wipo.int, giga.law, eigene Recherche
AND.CN – CHINA-DOMAIN RÄUMT US$ 60.873,- AB
Die vergangene Domain-Handelswoche konnte mit der chinesischen and.cn zum Preis von US$ 60.873,- (ca. EUR 53.870,-) die .com-Werte toppen. Insgesamt gab es zahlreiche erfreuliche Preise, die aber weiter als nur in die vergangene Woche zurückreichen.
Zahlreiche Domain-Verkäufe entnahmen wir dieses Mal einer Liste der eName-Verkäufe aus April und Mai 2020, die ihren Schwerpunkt auf Domains unter der chinesischen Endung .cn und chinesische Domain-Investoren legt, sowie einer Liste mit NameBio-Verkäufen von nTLD-Domains aus dem Mai 2020, die Raymond Hackney beide in seinem Blog tldinvestors.com zur Verfügung stellte. Auch einige .com-Verkäufe liefen über eName. Nicht darunter fiel helpware.com mit US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-), die auf das Konto von Domain-Investor Mike Mann geht. Doch mit den 4-Ziffern-Domains 3835.com für US$ 34.277,- (ca. EUR 30.334,-) und 8782.com für US$ 34.135,- (ca. EUR 30.208,-) greifen wir auf die eName-Liste zurück. Was auch für 3171.com mit ihrem Preis von US$ 22.899,- (ca. EUR 20.265,-) gilt, die damit aber schwach da steht, hatte die Vier-Ziffern-Domain im Juli 2017 doch noch US$ 42.022,- (ca. EUR 35.313,-) eingefahren. Ganz anders justbeenpaid.com mit nun US$ 27.751,- (ca. EUR 24.558,-), die 2017 laut Raymond Hackney für lediglich US$ 392,- gekauft worden war.
Dank der eName-Liste ist, wenn auch nicht vergangene Woche gehandelt, and.cn mit US$ 60.873,- (ca. EUR 53.870,-) die teuerste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche, und steht damit zur Zeit auf Platz acht der Jahresbestenliste der verkauften Domains unter den Länderendungen. Mit rose.cn für US$ 35.658,- (ca. EUR 31.556,-) und pingguo.cn für US$ 17.349,- (ca. EUR 15.353,-) belegten weitere chinesische Domains die folgenden Plätze. Die Domain sit.ai aus Anguilla brachte es auf erstaunliche US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-), nachdem sie laut Hackney 2019 für US$ 582,- zu haben war. Die deutsche Endung startete bei EUR 10.000,- mit smartbuilding.de. Von Interesse ist die belgische huisdieren.be mit EUR 5.000,-, die sich im Juni 2009 mit lediglich US$ 2.186,- (damals ca. EUR 1.546,-) begnügt hatte. Verluste verzeichnete hingegen site.me mit US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-) gegenüber jenen US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-) im September 2016.
Die neuen generischen Endungen standen recht gut da, mit c.live für hervorragende US$ 28.500,- (ca. EUR 25.221,-), lian.top für US$ 11.449,- (ca. EUR 10.132,-), der Zwei-Zeichen-Domain ux.dev für EUR 7.300,- und zahlreichen weiteren erfreulichen Verkäufen. Ebenfalls dabei waren die Domains amerika.info mit EUR 5.000,- und jako.biz zu US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-). Die klassischen generischen Endungen standen nicht so gut da, aber zumindest vermochte sich die Drei-Zeichen-Domain yhg.net mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-) gegenüber dem Preis von US$ 2.000,- (damals ca. EUR 1.802,-) im Juli 2016 zu verbessern. Dank der umfassenden Listen und damit chinesischen Verkäufen sowohl von .com als auch von .cn-Domains war die vergangene Domain-Handelswoche sehr erfreulich.
Länderendungen
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and.cn – US$ 60.873,- (ca. EUR 53.870,-)
rose.cn – US$ 35.658,- (ca. EUR 31.556,-)
pingguo.cn – US$ 17.349,- (ca. EUR 15.353,-)
588.cn – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.496,-)
bot.cn – US$ 7.365,- (ca. EUR 6.518,-)
fans.cn – US$ 7.254,- (ca. EUR 6.419,-)
f2.cn – US$ 7.111,- (ca. EUR 6.293,-)
xiaohou.cn – US$ 6.855,- (ca. EUR 6.066,-)
huashi.cn – US$ 6.002,- (ca. EUR 5.312,-)
ying.cn – US$ 5.774,- (ca. EUR 5.110,-)
055.cn – US$ 5.661,- (ca. EUR 5.010,-)
58888.cn – US$ 4.807,- (ca. EUR 4.254,-)
lusun.cn – US$ 4.779,- (ca. EUR 4.229,-)
sit.ai – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.619,-)
steve.ai – US$ 4.009,- (ca. EUR 3.548,-)
chatbots.ai – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.654,-)
oc.ai – US$ 2.009,- (ca. EUR 1.778,-)
rep.ai – US$ 1.239,- (ca. EUR 1.096,-)
voucher.ai – US$ 1.010,- (ca. EUR 894,-)
onion.ai – US$ 1.000,- (ca. EUR 885,-)
smartbuilding.de – EUR 10.000,-
meindate.de – EUR 5.000,-
immobiliendarlehn.de – EUR 3.000,-
gymletics.de – EUR 2.500,-
buysafe.de – EUR 2.500,-
erotik-sexshop.de – EUR 2.400,-
hakim.de – EUR 2.399,-
onlinemarketingmagazin.de – EUR 2.300,-
docteur.fr – EUR 8.750,-
yf.cc – US$ 5.405,- (ca. EUR 4.783,-)
huisdieren.be – EUR 5.000,-
tq.cc – US$ 5.035,- (ca. EUR 4.456,-)
shop.gg – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
site.me – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
superhuman.me – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
zw.cc – US$ 4.783,- (ca. EUR 4.233,-)
3345.cc – US$ 4.295,- (ca. EUR 3.801,-)
veroamore.it – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
lens4you.ch – EUR 2.693,-
waxx.co.uk – GBP 2.250,- (ca. EUR 2.523,-)
ride.in – EUR 2.150,-
zr.ms – EUR 2.000,-
legends.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
Neue Endungen
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c.live – US$ 28.500,- (ca. EUR 25.221,-)
lian.top – US$ 11.449,- (ca. EUR 10.132,-)
ux.dev – EUR 7.300,-
shop.global – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.540,-)
one.gmbh – US$ 3.780,- (ca. EUR 3.345,-)
well.global – US$ 3.120,- (ca. EUR 2.761,-)
fun88.vip – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
casinos.gratis – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.936,-)
metro.digital – US$ 2.162,- (ca. EUR 1.913,-)
property.mba – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
phantom.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
dragon.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
army.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
galaxy.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
custom.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
eta.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
battle.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
record.club – US$ 1.830,- (ca. EUR 1.619,-)
speaker.club – US$ 1.691,- (ca. EUR 1.496,-)
ban.club – US$ 1.690,- (ca. EUR 1.496,-)
sally.kim – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.150,-)
Generische Endungen
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amerika.info – EUR 5.000,-
jako.biz – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-)
yhg.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
mirecovery.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.424,-)
medilog.net – EUR 2.500,-
skcorp.net – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.212,-)
liveforum.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.947,-)
calabria.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)
.com
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helpware.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
3835.com – US$ 34.277,- (ca. EUR 30.334,-)
8782.com – US$ 34.135,- (ca. EUR 30.208,-)
guoming.com – US$ 28.378,- (ca. EUR 25.113,-)
justbeenpaid.com – US$ 27.751,- (ca. EUR 24.558,-)
makeid.com – US$ 24.888,- (ca. EUR 22.025,-)
3171.com – US$ 22.899,- (ca. EUR 20.265,-)
xmy.com – US$ 22.472,- (ca. EUR 19.887,-)
leev.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.929,-)
xyj.com – US$ 17.067,- (ca. EUR 15.104,-)
6476.com – US$ 16.925,- (ca. EUR 14.978,-)
4kids.com – US$ 14.995,- (ca. EUR 13.270,-)
yb.net – US$ 14.792,- (ca. EUR 13.090,-)
youbing.com – US$ 13.867,- (ca. EUR 12.272,-)
nnjr.com – US$ 12.587,- (ca. EUR 11.139,-)
99903.com – US$ 12.089,- (ca. EUR 10.698,-)
lagenio.com – US$ 11.920,- (ca. EUR 10.549,-)
11411.com – US$ 11.876,- (ca. EUR 10.510,-)
58585.com – US$ 11.745,- (ca. EUR 10.394,-)
guogou.com – US$ 11.520,- (ca. EUR 10.195,-)
wuhui.com – US$ 11.448,- (ca. EUR 10.131,-)
ketomix.com – EUR 10.000,-
paoba.com – US$ 9.645,- (ca. EUR 8.535,-)
hwjy.com – US$ 9.458,- (ca. EUR 8.370,-)
huanlegu.com – US$ 9.249,- (ca. EUR 8.185,-)
0641.com – US$ 9.103,- (ca. EUR 8.056,-)
28886.com – US$ 8.676,- (ca. EUR 7.678,-)
toolpay.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com
ECO – WEBINAR ZU 20 JAHREN E-COMMERCE-RICHTLINIE
eco e.V., der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., lädt ein zum Webinar „The Digital Evolution – E-Commerce Directive to Digital Services Act and a look at the German Council Presidency“, das am 16. Juni stattfindet. Thema ist unter anderem das geplante Gesetz über digitale Dienste.
Vor 20 Jahren verabschiedete die EU die E-Commerce-Richtlinie (E-Commerce Directive, ECD). Damit schuf sie die Basis für die Internetwirtschaft in Europa, im Spannungsfeld zwischen notwendigen Regelungen und unternehmerischen Freiheiten. Nach nun 20 Jahren soll die alte EU-Gesetzgebung für digitale Dienste und Online-Plattformen modernisiert werden. Dazu hat die Europäische Kommission am 02.06.2020 eine öffentliche Konsultation gestartet. Sie bittet bis zum 08.09.2020 Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Online-Plattformen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und alle Interessenträger, ihre Beiträge zu dem geplanten Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) einzureichen. Angesichts dessen stellt das anstehende Eco-Webinar die geeignete Möglichkeit dar, Aspekte der sich im Laufe der Jahre fortentwickelten E-Commerce-Richtlinie zu ventilieren und die Notwendigkeit neuer Regelung in Bereichen wie Social Media, Cloud-Diensten, 5 G und allgemein in der Informations- und Kommunikations-Infrastuktur und anderen zu diskutieren. Als Referenten des Webinars mit von der Partie sind Armin Jungbluth (Referatsleiter beim BMWi), Werner Stengg (Europäische Kommission, Kabinett M. Vestager), Jan Oetjen (CEO 1&1 Mail und Media Applications SE) und Oliver Süme (Eco).
Das Eco-Webinar „The Digital Evolution – E-Commerce Directive to Digital Services Act and a look at the German Council Presidency“ findet online am 16. Juni 2020 von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Das Webinar wird auf Englisch gehalten. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Anmeldung zum Webinar unter:
> https://register.gotowebinar.com/register/7620775972725344270
Mehr zum neuen EU-Gesetz für digitale Dienste und Online-Platt formen und die Bürgerbefragung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2308
Quelle: eco.de, eigene Recherche