Domain-Newsletter

Ausgabe #1018 – 21. Mai 2020

Themen: COVID-19 – coronavirus.de mit neuem Jobportal | PIR – .org-Verkauf ist offiziell beerdigt | TLDs – Neues von .cloud, .nz und .place | WIPO – Doxing macht für die UDRP bösgläubig | Premium-Domains – Guta.com-Report für Q1/2020 | electriccar.com – e-Mobil für US$ 180.000,- | IETF – 108. Treffen findet online statt

COVID-19 – CORONAVIRUS.DE MIT NEUEM JOBPORTAL

Trotz zahlreicher Lockerungen spüren Gründer, Start-Ups und Unternehmen die Folgen der Coronavirus-Krise noch jeden Tag. Zu ihrer Orientierung und Unterstützung wurde im März 2020 das Informationsportal coronavirus.de gegründet. Seither ist das Angebot beständig ausgebaut worden.

Drei deutsche Unternehmen aus der Domain-Industrie, nämlich Sedo.com, InterNetX und die united-domains AG (deren Projekt dieser Newsletter ist), haben bereits kurze Zeit nach dem Beginn der Pandemie die Informationsseite coronavirus.de ins Leben gerufen. Die Website informiert die angesprochenen Kreise in Zeiten der Krise in kumulierter Weise über Förderanträge, staatliche Unterstützung und mehr. So finden Betroffene in der Rubrik Corona-Hilfe Links zur Corona-Soforthilfe und zu Schnellkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Da die Bundesländer individuelle Regelungen erlassen haben, differenziert das Portal dort nach allen 16 Bundesländern und listet die jeweiligen Voraussetzungen auf, um Fördermittel zu erhalten. Direkte Links zu den Antragsformularen und teilweise Videos mit einer Anleitung zum Ausfüllen der Formulare erleichtern den Zugang zu staatlichen Hilfstöpfen auch für all jene, die Schriftverkehr mit Behörden bisher lieber gemieden haben.

Doch das Angebot coronavirus.de geht inzwischen über eine Linksammlung weit hinaus. So gibt es seit kurzem ein neues Jobportal; Unternehmen können es für ihre Stellenausschreibungen zur Mitarbeitersuche einsetzen, Jobsuchende können Profile anlegen und ihren Lebenslauf samt Qualifikationen hinterlegen, um schnell von ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber gefunden zu werden. Neben ausgesuchten Downloads und Business-bezogenen Podcasts werden außerdem Event-Empfehlungen zu hilfreichen Webinaren geteilt. Sämtliche Informationen und das Jobportal werden kostenfrei angeboten und täglich ergänzt. Das Kontaktformular bietet ferner die Möglichkeit, eigene Beiträge, Webinare, Podcasts oder Guides zur Veröffentlichung auf coronavirus.de vorzuschlagen.

Markus Eggensperger, einer der Gründer und Vorstand der united-domains AG, ist davon überzeugt, dass die Flut an Informationen, Empfehlungen und Hilfsmaßnahmen viele kleine Firmen und Start-Ups überfordert. „Jetzt ist es wichtig, eine vertrauenswürdige Informationsquelle zu etablieren. Mit unserem Portal coronavirus.de erleichtern wir es ihnen, diese wichtigen Informationen zu finden – schnell und kostenfrei“, so Eggensperger. „Wir sind selbst Unternehmer und kennen die Sorgen unserer Business-Kunden“, betont Hakan Ali, Geschäftsführer und Gründer der InterNetX GmbH. „Alle drei Firmen – InterNetX, Sedo und united-domains – verfügen über ein riesiges IT-Netzwerk. Dieses werden wir jetzt nutzen, um andere Unternehmen zu unterstützen.“

Das Info- und Jobportal coronavirus.de finden Sie unter:
> https://coronavirus.de

Quelle: eigene Recherche

PIR – .ORG-VERKAUF IST OFFIZIELL BEERDIGT

Der seit Monaten umstrittene Verkauf der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) ist offiziell beerdigt: am 12. Mai 2020 teilte PIR der Internet-Verwaltung ICANN mit, dass das „Equity Purchase Agreement“ zwischen der Internet Society (ISOC) und dem Finanzinvestor Ethos Capital LLC im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wurde.

Am 30. April 2020 hatte ICANN bekanntgegeben, dem „change of control“ bei PIR und damit dem Verkauf von der ISOC an Ethos Capital zum Kaufpreis von US$ 1,135 Mrd., umgerechnet also ca. EUR 1,026 Mrd., die Zustimmung zu versagen und damit ein Erdbeben in der Domain Name Industry ausgelöst. Zur Begründung verwies ICANN auf gegenläufige Interessen der .org-Community, denen die geplante Transaktion nicht ausreichend Rechnung trug. Vor allem der Wechsel von einer gemeinnützigen zu einer gewinnorientierten Gesellschaft sowie Unsicherheiten beim geplanten „Stewardship Council“ stießen ICANN übel auf. Der politische Druck des kalifornischen Attorney General Xavier Becerra, der im April 2020 vor allem die fehlende Transparenz der Transaktion kritisiert hatte, dürfte ihr übriges dazu beigetragen haben. Allgemein war daraufhin damit gerechnet worden, dass sich eine langwierige juristische Auseinandersetzung anschließt.

Doch dazu kommt es nun überraschender Weise doch nicht. Am 12. Mai 2020 wandte sich Jon Nevett, President und CEO von PIR, an ICANN und teilte mit: „We write to inform ICANN that the Equity Purchase Agreement, which we previously provided to you, has been mutually terminated by the parties and the Transaction will not be consummated. Accordingly, PIR no longer is pursuing a change of control under Section 7.5 of the Registry Agreement.“ Eine kleine Hintertür für juristische Scharmützel ließ sich Nevett zunächst offen und wollte lediglich Beschwerdeverfahren eines „request for reconsideration“ oder jede andere Maßnahme zur Wiederbelebung der Transaktion ausschließen. Doch auch davon scheint sich PIR verabschiedet zu haben; in einer weiteren Stellungnahme heißt es: „In short, the door is closed on a sale of PIR to Ethos, and ISOC has announced that PIR is not for sale.“ Auch einen Verkauf an einen anderen Interessenten als Ethos Capital schloß Nevett aus; das sei wegen des aktuellen Registry-Agreements zwischen PIR und ICANN eine vertragliche Unmöglichkeit.

Unterdessen wurde bekannt, dass sich das ICANN Board of Directors mit seiner ablehnenden Entscheidung schwerer tat als bisher verkündet. In einer Pressemitteilung hatte ICANN ausdrücklich betont: „The entire Board stands by this decision.“ Wer daraus jedoch den Schluss ziehen möchte, dass die Entscheidung einstimmig gefallen ist, irrt. Aus einem Protokoll der Sitzung geht hervor, dass 13 Mitglieder für eine Versagung stimmten; Avri Doria (Technicalities) und der Serbe Danko Jevtovic stimmten gegen eine Zurückweisung, gemeinsam mit Ihab Osman (U.S.-Sudan Business Council) wollten sie PIR zudem eine weitere Gelegenheit einräumen. Die Juristin Sarah Deutsch enthielt sich außerdem, offenbar weil sie Angehörige der Electronic Frontier Foundation (EFF) ist, die im Vorfeld vehement gegen die Transaktion protestiert hatte.

Die Mitteilung von PIR finden Sie unter:
> https://thenew.org/continued-stability-for-org/

Quelle: thenew.org, icann.org

TLDS – NEUES VON .CLOUD, .NZ UND .PLACE

Die neue Top Level Domain .place kehrt zurück in den Kreis der frei registrierbaren Adressen: zwei Jahre nach dem RegistryLockdown fallen alle Fesseln. Bei .cloud löst man sich ausserdem vom Konzept der „premium renewals“, während Neuseeland Pandemie-Domains auswertet – hier unsere Kurznews.

ARUBA PEC S.p.A., Verwalterin der 2015 gestarteten neuen generischen Top Level .cloud, verzichtet in Zukunft auf „premium renewals“. Unter search.get.cloud können Interessierte eine Datenbank mit über 100.000 Premium-Domains durchsuchen und entweder über die Registry oder den Registrar die Registrierungsgebühren bei Erstregistrierung erfragen. Diese liegen unverändert über den durchschnittlichen Gebühren; so kostet zum Beispiel m0.cloud immer noch satte US$ 7.700,-, umgerechnet also ca. EUR 7.120,-. Ab dem zweiten Jahr der Registrierung fallen jedoch nur mehr die üblichen Gebühren an, der Premium-Zuschlag entfällt. Mit aktuell rund 180.000 registrierten Domain-Namen zählt .cloud zu den 25 erfolgreichsten nTLDs; seit Anfang 2020 sind die Registrierungen allerdings rückläufig. Ob ein dauerhafter Verzicht auf „premium renewals“ zu neuem Schwung verhilft, bleibt abzuwarten.

Die neuseeländische Domain Name Commission Limited (DNCL) hat im Zuge der Corona-Krise ebenfalls damit begonnen, die eingegangenen Registrierungen zu überwachen. Zwischen 01. März 2020 und 11. Mai 2020 wurden 26.165 .nz-Domains registriert; davon enthielten 422 COVID-19-bezogene Begriffe, zu denen in Neuseeland „COVID, corona, virus, mask, test, c19, covid19, coronavirus, mask, clean, lockdown, protection, screen, tracking, tracing, sanitiser, protect, distancing, c-19, PPE“ zählen. Der größte Teil der Domains wurde in der Phase „Alert Level 4“ registriert; der strengste Lockdown-Zeitraum begann am 25. März 2020 und wurde am 27. April 2020 auf „Alert Level 3“ zurückgestuft. Immerhin 297 .nz-Domains musste die DNCL suspendieren; davon enthielten aber lediglich 102 COVID-19-bezogene Begriffe, so dass dieser Bezug allein kein Indiz für Missbrauch ist. Allerdings bleibt der Anteil an missbräuchlich registrierten Domains insgesamt äußerst gering.

Die zu Donuts Inc. gehörende Binky Moon LLC löst für .place alle Fesseln. Am 11. Mai 2020 gab die Registry bekannt, daß künftig (wieder) jedermann .place-Domains zu jedem beliebigen legalen Zweck registrieren darf. Das klang im Mai 2018 noch anders; damals nahm Donuts die Domain nach Markteinführung vom Markt, um .place zu einer „restricted TLD“ umzubauen und auf das sogenannte „Geofencing“ auszurichten. Mit Geofencing wird das automatisierte Auslösen einer Aktion durch das Überschreiten einer gedachten Begrenzung auf der Erdoberfläche oder in der Luft bezeichnet. Prompt rauschten die Registrierungszahlen von über 7.000 auf etwas über 3.000 Domain-Namen in den Keller, mit annähernd 70 Prozent geparkten Adressen. Von diesem Konzept hat sich Donuts aber nun wieder verabschiedet, ab dem 1. Juni 2020 entfallen alle zusätzlichen Registrierungshürden. Dank einer Partnerschaft mit Geo.Network. soll Geofencing aber auch in Zukunft weiterhin möglich sein. Ausserdem sollen günstige Einkaufspreise von US$ 10,- für die Registrare einen Anreiz schaffen, echte Konkurrenz zu .com & Co aufzubauen.

Quelle: domainnamewire.com, dnc.org.nz, donuts.news

WIPO – DOXING MACHT FÜR DIE UDRP BÖSGLÄUBIG

Ein Automobilhändler aus Virginia (USA) musste sich mit einem unzufriedenen Kunden auseinandersetzen. Der hatte die Domain tedbritt.net registriert, die der Marke des Automobilhändlers entspricht, und unter ihr eine Seite veröffentlicht, die eine Kopie des Angebots des Händlers nebst einer Verunglimpfung desselben und seiner Familienangehörigen enthielt. Ein WIPO-Panel musste die Sache klären und erklärte Doxing zu einem Indiz für Bösgläubigkeit im Sinne der UDRP.

Die Ted Britt Ford Sales, Inc. mit Sitz in den USA handelt mit Automobilen und bietet damit einhergehende Dienstleistungen in Fairfax (Virginia) an. Das Unternehmen wurde 1959 gegründet und ist Inhaberin der Marke „TED BRITT“, die seit 1995 beim US-Markenamt eingetragen ist. Sie nutzt außerdem seit 1998 die Domain tedbritt.com und zahlreiche weitere Domains, die ihren Markennamen aufweisen. Sie sieht ihre Rechte durch die im August 2019 vom Gegner registrierte Domain tedbritt.net verletzt. Diese wies zeitweise eine Kopie eines Banners der Website der Beschwerdeführerin auf, das unter anderem deren Marke enthielt und die Logos der Marken, mit denen die Beschwerdeführerin Handel treibt. Weiter zeigte sie auch die Postanschrift eines der Autohäuser der Beschwerdeführerin. Ein Vermerk am Ende der Seite beanspruchte das Urheberrecht im Namen der Beschwerdeführerin, „Ted Britt Automotive Group“. Die Kopfzeile unterschied sich jedoch merklich von der der Beschwerdeführerin: Statt eines Siegels, das sich auf 60 Betriebsjahre des Unternehmens bezog, hieß es: „Betrug am Kunden seit über 60 Jahren“. Darüber hinaus wurden auf der Seite die Namen, Adressen, Telefonnummern und Social-Media-Daten von Mitgliedern und Angehörigen der Familie des unternehmergeführten Unternehmens angezeigt. Die Seite des Gegners spornte Besucher an, sich bei den „Britt family Scumbags“ via eMail und Social-Media zu beschweren, soweit sie ebenfalls vom Unternehmen getäuscht oder betrogen wurden. Die Beschwerdeführerin startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Der Gegner, der für die Domain-Registrierung einen Privacy-Service nutzt, meldete sich nicht zu Wort. Als Panelist wurde der US-amerikanische Jurist W. Scott Blackmer berufen.

Blackmer bestätigte in kurzen Zügen die Beschwerde und gab dem Antrag auf Übertragung der Domain statt (WIPO Case No. D2020-0732). Dass die Domain tedbritt.net mit der Marke „TED BRITT“ identisch ist, stand außer Frage. Für Blackmer stellte sich, nachdem die Beschwerdeführerin als Markeninhaberin klar gemacht hatte, dass sie dem Gegner die Nutzung der Marke nicht erlaubt hat, die Frage, ob der Gegner die Domain für einen legalen, nichtkommerziellen oder lauteren Zweck nutzt. Er kam zu dem Schluss, dass das nicht der Fall sei. Zwar löse die Domain zur Zeit der Entscheidung nicht auf eine aktive Seite auf, und die vorangegangenen Inhalte seien bei archive.org nicht archiviert; doch habe die Beschwerdeführerin den Nachweis erbracht, dass die Domain auf eine Beschwerde-Website auflöste, deren Inhalte das Unternehmen und die Familie der Beschwerdeführerin verunglimpften. Es gäbe keine Hinweise auf eine kommerzielle Nutzung der Domain und der Gegner habe ein Recht, die Beschwerdeführerin zu kritisieren. Doch sein berechtigtes Interesse, die Marke im Domain-Namen zu verwenden, um auf die Beschwerdeführerin zu verweisen, erstrecke sich nicht darauf, sich als die Beschwerdeführerin auszugeben oder eine nicht bestehende Verbindung oder Beziehung vorzugaukeln. UDRP-Panels der WIPO vertreten grundsätzlich die Ansicht, Domains mit Markennamen enthielten ein hohes Risiko, eine Verbindung zum Markeninhaber anzunehmen, soweit es sich nicht um „Marken“-sucks-Domains handele. Diese Annahme würde durch kopierte Inhalte noch verstärkt. Hier aber, wo der Domain-Name mit der Marke identisch ist und die Inhalte der Website denen eines Banners nebst Urheberkennzeichnung der Beschwerdeführerin entsprachen, mache die Website den Eindruck, von der Beschwerdeführerin zu stammen. Zweck des Ganzen, so schien es Blackmer, sei die Irreführung von Internetnutzern, um diesen die verunglimpfenden Inhalte zur Kenntnis zu bringen. Der Gegner habe alles daran gesetzt, den falschen Eindruck der Zugehörigkeit zur Beschwerdeführerin zu verstärken. Es gäbe eine Grenze zwischen der Nutzung eines Markennamens und der Nachahmung eines Angebots, die der Gegner hier überschritten habe. Blackmer kam so zu dem Schluss, die Website des Gegners erfülle nicht die Standards für „fair use“, womit das zweite Element der UDRP gegeben war.

Schließlich wandte sich Blackmer der Frage der Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners zu, die er auf neuem Wege bestätigte. Die UDRP sehe in § 4 (b)(iv) eine nicht abschließende Liste von Fällen vor, bei denen von Bösgläubigkeit ausgegangen werden könne. Sie umfasse die Verwechslungsgefahr aufgrund von Herkunft, Sponsoring, Affiliation oder Endorsement, welche der Gegner tatsächlich erfülle, wobei diese aber zur geschäftlichen Gewinnerzielung erfolgen müssten, was hier für den Gegner eindeutig nicht der Fall sei. Doch diese Liste sei eben nicht abschließend. Die Beschwerdeführerin argumentiere, die Bösgläubigkeit zeige sich in der Verbindung mit der Sammlung von Daten auch von Familienmitgliedern, die nichts mit der Unternehmensführung der Beschwerdeführerin zu tun haben. Für Blackmer, der zuvor festgestellt hatte, dass der Gegner nicht durch ein berechtigtes Interesse aufgrund fairen Handelns geschützt sei, stellte sich dessen Handeln als bösgläubig im Sinne der UDRP dar. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten sei auch nicht ungewöhnlich für den Gegner, der bereits 2018 in einem gleichgearteten Sachverhalt im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Unterlassung verurteilt worden sei. Im Grunde läge hier ein Fall von Doxing vor, also der Sammlung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten. Dies sei ein gefährlicher Vorgang, gegen den Betroffene kaum etwas ausrichten könnten. Blackmer meinte deshalb, Doxing könne zur nicht abgeschlossenen Liste von Bösgläubigkeit hinzugefügt werden. Der Umstand, dass die Domain aktuell nicht auf eine aktive Seite weiterleite, ändere nichts an diesen Feststellungen. Damit sah Blackmer auch das 3. Element der UDRP erfüllt und entschied deshalb auf Übertragung der Domain tedbritt.net auf die Beschwerdeführerin.

Blackmer konnte in dieser konzisen Entscheidung einerseits deutlich machen, dass, so stark das Recht auf freie Meinungsäußerung gerade in den USA im Wege der Markennutzung in Domain-Marken und auf einer konnektierten Website auch ist, es eben doch Grenzen gibt, bei deren Überschreitung das Recht auf Meinungsäußerung endet, in diesem Fall eben bei der täuschenden Nachahmung in Verbindung mit dem Doxing. Andererseits zeigte er, dass die nicht abschließende Liste der Indizien für die Bösgläubigkeit problemlos erweitert werden kann – und dass Doxing ein durchaus vertretbares Indiz ist. Was man an dieser Entscheidung bemängeln kann, ist, dass Blackmer anlässlich der Prüfung der Bösgläubigkeit nicht differenziert auf Registrierung und Nutzung eingegangen ist, sondern einfach fand, dass das Handeln des Gegners der Bösgläubigkeit im Sinne der UDRP entspreche („that these acts do represent bad faith within the meaning of the Policy“).

Die UDRP-Entscheidung über die Domain tedbritt.net finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2300

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

PREMIUM-DOMAINS – GUTA.COM-REPORT FÜR Q1/2020

Guta.com, ein chinesischer Premium-Domain-Broker, legte seinen Bericht über den Premium-Domain-Handel für das 1. Quartal 2020 vor. Danach verlief das 1. Quartal 2020 nicht rosig.

Guta.com ist ein Premium-Domain-Maklerunternehmen, das in Kauf und Verkauf von Premium-Domains spezialisiert ist und nach eigenen Angaben bereits zig Zwei- und hunderte Drei-Zeichen-Domains vermittelt hat. Jetzt veröffentlichte Guta.com den „Premium Domain Sales Observation Report“ für das 1. Quartal 2020 in China. Der elfseitige Report umfasst 1- bis 4-Ziffern- und 1- bis 3-Zeichen-.com-Domains, sowie klassische Ein-Wort-.com-Domains. Danach wurden im 1. Quartal 2020 lediglich fünf 2-Zeichen-.com-Domains gehandelt, von denen zwei an Endnutzer gingen. Nur von der im Februar 2020 verkauften oa.com kennt man den Preis, der EUR 554.000,- beträgt und die an einen unbekannten Käufer ging. Steigerten sich die Verkaufszahlen dieser Domains im Laufe des Jahres 2019 bis auf elf im 4. Quartal, so stellen die im 1. Quartal 2020 verkauften fünf Zwei-Zeichen-Domains einen Abstieg dar; nichtsdestotrotz liegt das 1. Quartal 2020 damit deutlich besser als das Vorjahresquartal, welches den Tiefpunkt einer absteigenden Reihe in 2018 darstellte. Bei den Drei-Zeichen-Domains sieht es besser aus: insgesamt verkauften sich 17, wobei lediglich von sechs dieser Domains die Preise offen liegen. Vier dieser Domains gingen in Endnutzerhände.

Bei den Zwei- und Drei-Ziffern-Domains sah es ebenfalls nicht so erfreulich aus. Lediglich drei Drei-Ziffern-Domains gingen an den Mann: 908.com, 876.com und 151.com, welchletztere zum Preis von US$ 415.000,- (ca. EUR 373.874,-) nach Deutschland verkauft wurde. Mit 45 verkauften Domains sah es bei den VierZiffern-Domains deutlich besser aus. Alle 45 Domains sind gelistet, jedoch sind nur für vier die Preise bekannt. Kurioserweise wechselte die Domain 2097.com gleich zwei Mal den Inhaber. Lediglich die Domain 3y.com wechselte als Vertreterin der kombinierten Ziffern- und Zeichen-Domains im 1. Quartal 2020 den Inhaber, der Preis lag bei US$ 46.000,- (ca. EUR 42.200,-) und sie ging von China in die USA. Mehr Preisinformationen wiesen die englischsprachigen Ein-Wort-Domains auf. Insgesamt wurden 36 Domains gehandelt, von 24 sind die Preise bekannt, fünfzehn gingen an Endnutzer. Es ist schon interessant, dass bei Ein-Wort-Domains die Kaufpreise bekannt sind, aber bei Ziffern-Domains der Preis nur ausnahmsweise öffentlich wird.

Guta.com sieht für das 1. Quartal 2020 lediglich schwache Verkäufe über alle Kategorien der Premium-Domains. Sie führen das auf die Verbreitung des Corona-Virus zurück. Die Motivation, Premium-Domains zu verkaufen, sei vorhanden gewesen, doch die meisten Käufer hielten sich zurück. Dass die Preise für Premium-Domains fallen, steht zu erwarten. Erfreulich sei es allerdings, dass die Zahl der Endnutzer-Käufe im Laufe der beiden letzten Jahre zugenommen habe, von 25,8 Prozent im 1. Quartal 2018 auf 41,67 Prozent aller Käufe im 1. Quartal 2020. Diesen Zuwachs führt Guta.com ebenfalls auf den Corona-Virus zurück, da Unternehmen verstärkt online gehen würden.

Der Guta.com „Premium Domain Sales Observation Report Q1 2020“ ist übersichtlich, informativ und lesenswert. Sie finden ihn unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2301

Quelle: guta.com, eigene Recherche

ELECTRICCAR.COM – E-MOBIL FÜR US$ 180.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte wieder eine Domain in sechsstelligen Höhen: electriccar.com erzielte US$ 180.000,- (ca. EUR 166.667,-). Daneben gab es unter .com weitere schöne Domain-Preise, während andere Endungen nicht so gut besetzt waren.

Mit electriccar.com zu einem Preis von US$ 180.000,- (ca. EUR 166.667,-) liegt die zur Zeit neuntteuerste Domain dieses Jahres vor. Sie wird allerdings noch nicht genutzt. Nur halb so gut im Preis war estates.com, die für US$ 90.000,- (ca. EUR 83.333,-) ihren Inhaber wechselte; die Domain ist geparkt. Weiter ging es mit directions.com, die es auf US$ 75.000,- (ca. EUR 69.444,-) brachte und ebenfalls leerläuft. Beachtenswert ist die Drei-Zeichen-Domain txo.com, die US$ 27.500,- (ca. EUR 25.463,-) kostete; im Juli 2013 war sie noch für US$ 18.000,- (ca. EUR 13.636,-) zu haben.

Die britische Endung .uk lag unter den Länderendungen an der Spitze: nicht nur konnte sich dp.co.uk mit ihrem von einem Endnutzer gezahlten Preis von GBP 10.250,- (ca. EUR 11.458,-) nach vorne bringen, die Endung lieferte auch noch sieben weitere Verkäufe. Mit kleinem Abstand folgte meinungsfreiheit.de, die für EUR 9.520,- in Juristenhände gefallen ist und den entsprechenden Grundgesetzartikel wiedergibt. Sechs weitere erwähnenswerte .de-Domains wechselten die Inhaber. Die drittteuerste Domain unter den Länderendungen kommt aus China: posterstore.cn erzielte US$ 6.125,- (ca. EUR 5.671,-). Die peruanische Zwei-Zeichen-Domain sw.pe brachte es auf US$ 3.999,- (ca. EUR 3.703,-).

Mit einer Zwei-Zeichen-Domain geht es bei den neuen Endungen weiter: hd.poker gewann bei US$ 9.100,- (ca. EUR 8.426,-) den Jackpot. Nicht aus dem Wolkenkuckucksheim sind die EUR 7.000,-, die building.cloud einbrachte. Weiter gab es drei .bet-Domains, eine .club-Domain, eine .global-Domain und mit one.gmbh zu EUR 3.500,- eine .gmbh-Domain. Die klassischen generischen Endungen waren gar nicht so übel vertreten: die Drei-Zeichen-Domain amk.net machte US$ 9.800,- (ca. EUR 9.074,-) gut, und die ebenfalls Drei-Zeichen-Domain med.org begnügte sich mit US$ 8.500,- (ca. EUR 7.870,-). Besondere Erwähnung verdient arthistory.org, die mit US$ 4.400,- (ca. EUR 4.074,-) deutlich mehr einbrachte als im Mai 2009, als sie US$ 1.200,- (damals ca. EUR 882,-) kostete. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche keine schlechte, insbesondere dank electriccar.com zum Preis von US$ 180.000,- (ca. EUR 166.667,-).

Länderendungen
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dp.co.uk – GBP 10.250,- (ca. EUR 11.458,-)
ukcider.co.uk – GBP 4.600,- (ca. EUR 5.142,-)
j4bgrants.co.uk – GBP 2.900,- (ca. EUR 3.242,-)
questionnaires.co.uk – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.315,-)
graffitiremoval.co.uk – US$ 1.891,- (ca. EUR 1.751,-)
h6.uk – US$ 1.671,- (ca. EUR 1.547,-)
gmr.co.uk – US$ 1.348,- (ca. EUR 1.248,-)
earphones.co.uk – US$ 1.131,- (ca. EUR 1.047,-)

meinungsfreiheit.de – EUR 9.520,-
betbook.de – EUR 3.080,-
diedolmetscherin.de – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.500,-)
textil-one.de – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.500,-)
timberstore.de – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.500,-)
camping-laufhaus.de – US$ 2.570,- (ca. EUR 2.380,-)
sun-city.de – US$ 2.161,- (ca. EUR 2.001,-)

posterstore.cn – US$ 6.125,- (ca. EUR 5.671,-)
fiverr.at – EUR 5.000,-
sw.pe – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.703,-)
ami.eu – EUR 3.250,-
casemanagement.nl – EUR 3.200,-
amerika.at – US$ 3.240,- (ca. EUR 3.000,-)
dentalimplants.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
kaya.ca – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
farmers.in – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.778,-)
agencewebgeneve.ch – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.500,-)
mypos.us – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.315,-)
tnn.in – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.852,-)
eventpass.in – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.759,-)

Neue Endungen
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hd.poker – US$ 9.100,- (ca. EUR 8.426,-)
building.cloud – EUR 7.000,-
cigar.club – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.630,-)
one.gmbh – EUR 3.500,-
africa.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.009,-)
ares.global – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.009,-)
bingo.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.009,-)
ok.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.009,-)

Generische Endungen
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amk.net – US$ 9.800,- (ca. EUR 9.074,-)
med.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.870,-)
liftoff.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.556,-)
laws.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.630,-)
arthistory.org – US$ 4.400,- (ca. EUR 4.074,-)
even.net – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.963,-)

.com
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electriccar.com – US$ 180.000,- (ca. EUR 166.667,-)
estates.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 83.333,-)
directions.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 69.444,-)
sensorypath.com – US$ 39.999,- (ca. EUR 37.036,-)
alcoholtreatment.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 29.630,-)
txo.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 25.463,-)
travelagency.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.148,-)
gopuntacana.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.519,-)
mgv.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.741,-)
amanova.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-)
evergrow.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-)
vuy.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.889,-)
sendhugs.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.785,-)
transparentwealth.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.333,-)
zevio.com – US$ 7.999,- (ca. EUR 7.406,-)
ttmj.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.481,-)
clevertechnologies.com – US$ 6.495,- (ca. EUR 6.014,-)
alfaleh.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.556,-)
bemberg.com – US$ 5.490,- (ca. EUR 5.083,-)
wiso.com – US$ 5.346,- (ca. EUR 4.950,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

IETF – 108. TREFFEN FINDET ONLINE STATT

Die Internet Engineering Task Force (IETF), deren 108. Treffen vom 25. bis 31. Juli 2020 in Madrid (Spanien) stattfinden sollte, wird – nach einer am 15. Mai 2020 veröffentlichten Entscheidung – online stattfinden. Das Meeting zur Weiterentwicklung des Internets, in dem es führende Internet-Ingenieure zusammenbringt, startet nun erst am 27. Juli 2020.

Die 1986 gegründete Institution ist bereits 34 Jahre alt und sorgt seit Anbeginn für Internetstandards. Von ursprünglich 35 Teilnehmern beim ersten Treffen ist die Teilnehmerzahl bereits vor einigen Jahren in den vierstelligen Bereich gewachsen. Die IETF arbeitet daran, das Internet zu verbessern, indem qualitativ hochwertige, technische Dokumente erarbeitet werden, die beeinflussen, wie Menschen das Internet gestalten, nutzen und verwalten. Aufgrund der aktuellen Risiken beim Zusammenkommen von großen Menschengruppen, hat die IETF in einem Prüfungsverfahren, nach gründlicher Abwägung, sich dafür entschieden, das Treffen nicht in Person, sondern ausschließlich online abzuhalten. Auf ihrer Website hat die IETF sehr schön ihr „Assessment framework for in-person vs online IETF 108 meeting“ transparent gemacht und konnte dabei unter anderem auch auf ein Request for Comments (RFC 8718) hinsichtlich der Wahl des Veranstaltungsortes zurückgreifen. Der „Assessment Framework“ (Beurteilungsrahmen), bestehend aus 16 individuellen Kriterien, die mehr oder minder erfüllt werden mussten, um das Meeting in Madrid zuzulassen, wurde Grundlage für einen ersten Entwurf für eine Entscheidung. Es zeigte sich, dass lediglich 5 Kriterien für ein Treffen in Person sprachen, während 9 dagegen sprachen und 2 nicht beurteilt werden konnten.

Den Entscheidungsentwurf diskutierten die Verantwortlichen der verschiedenen Arbeitsgruppen innerhalb der IETF und entwickelten einen Konsens, den dann der geschäftsführende Direktor der IETF in einen finalen Report fasste, den wiederum das LLC-Board (welches die juristische Heimat des IETF darstellt) absegnete. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist nun die Mitteilung vom 15. Mai 2020, dass das 108. Meeting der IETF ein Online-Treffen sein wird. Wie angesichts dessen mit dem anlässlich von IETF-Meetings üblicherweise stattfindenden IETF-Hackathon und dem IETF-Codesprint verfahren wird, knobeln die Verantwortlichen noch aus.

Das IETF 108 findet nun vom 27. bis 31. Juli 2020 von täglich 11:00 bis jeweils ca. 16:00 (UTC) online statt. Einige Arbeitstage könnten kürzer ausfallen, je nach Terminplanung. Weitere Details über das Online-Treffen werden bekanntgegeben, sobald diese zur Verfügung stehen.

> https://www.ietf.org/how/meetings/108/

Ausführliche Details zum Entscheidungsprozess findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2302

Quelle: ietf.org, eigene Recherche

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