Domain-Newsletter

Ausgabe #1017 – 14. Mai 2020

Themen: GoDaddy – Neustar-Übernahme kostet US$ 218 Mio. | Rechennetz – Folding@home für COVID-19-Forschung | TLDs – Neues von .co, .meet und .vote | UDRP – Thermamax scheitert an tmax.com | Escrow.com – Quartalsbericht vom Treuhänder | corium.com – Kunstwort für EUR 67.850,- | Online – 68. ICANN-Meeting mit Passwortschutz

GODADDY – NEUSTAR-ÜBERNAHME KOSTET US$ 218 MIO.

Die Übernahme des Registry-Business von Neustar Inc. hat sich der weltgrößte Domain-Registrar GoDaddy Inc. eine Stange Geld kosten lassen: für US$ 218 Millionen, umgerechnet also ca. EUR 201 Millionen, wechselten die Rechte an zahlreichen Top Level Domains nach Sterling (US-Bundesstaat Virginia).

In einer der spektakulärsten Transaktionen der Domain Name Industry des Jahres hatte GoDaddy am 06. April 2020 bekanntgegeben, das Registry-Business von Neustar Inc. übernommen zu haben. Das Registry-Portfolio von Neustar umfasst zahlreiche generische und country code Top Level Domains, darunter .biz, .co, .in, .nyc und .us, sowie die Backend-Registry-Technologie für insgesamt 215 TLDs mit 12 Millionen registrierten Domains, darunter .club mit ca. 1,35 Millionen Domains und mehreren .brands wie .kpmg, .jpmorgan, .intel und .skype. Ausgeklammert von der Transaktion ist das DNS- und DDoS-Geschäft von Neustar. Der neue Geschäftszweig firmiert als GoDaddy Registry und wird von Nicolai Bezsonoff angeführt. Finanzielle Details wurden zunächst nicht bekannt, insbesondere zur Höhe des Kaufpreises schwiegen sich sowohl GoDaddy als auch Neustar aus.

Für entsprechendes öffentliches Aufsehen sorgt deshalb nun eine Börsenmitteilung, die GoDaddy zum Ende des ersten Quartals 2020 veröffentlicht hat. Bei den operativen Highlights heisst es dort: „GoDaddy announced the acquisition of the registry business of Neustar Inc. for $218.0 million in cash, with expected closing in the coming months.“ Weiter heißt es: „This acquisition will enable the Company to innovate at the domain registry level, giving more choice to customers at competitive price points“. In einer begleitenden Präsentation spricht GoDaddy von einer signifikanten strategischen Wichtigkeit der Transaktion bei lediglich „small financial impact.“ Insgesamt lag der Umsatz von GoDaddy bei US$ 792,0 Millionen, ein Plus von 11,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Allein der Umsatz aus Domains lag bei US$ 355,9 Millionen, der freie „cash flow“ bei US$ 234,5 Millionen.

Und noch ein weiteres Geheimnis hat GoDaddy enthüllt. Im Februar 2020 hat man von der auf den Cayman Islands ansässigen Uniregistry das Registrargeschäft und den Domain-Handelsplatz erworben. Teil dieses Deals war auch das Domain-Portolio von Uniregistry; dazu zählen rund 350.000 wertvolle Domains. Sie gehörten ursprünglich Frank Schilling, der eines der größten privat gehaltenen Domain-Portfolios der Welt sein Eigen nannte und es später in Uniregistry einbrachte. Den Wert dieses Portfolios bezifferte GoDaddy nun mit US$ 88,5 Millionen, umgerechnet also ca. EUR 81,6 Millionen. Damit hätte jede Domain einen durchschnittlichen Wert von ca. US$ 235,- (ca. EUR 217,-). Um welche Domains es sich im Einzelnen handelt, verrät GoDaddy in der Mitteilung leider nicht.

Quelle: godaddy.net, domainnamewire.com

RECHENNETZ – FOLDING@HOME FÜR COVID-19-FORSCHUNG

Auch wenn die Zahl der COVID-19-Erkrankungen seit Wochen rückläufig ist, besiegt ist der Virus noch lange nicht. Das dezentrale Volunteer-Computing-Projekt Folding@home will daher die Rechenleistung der Internetnutzer bündeln und so die Forschung vorantreiben.

Ganz neu ist Folding@home (FAH) nicht. Schon seit dem 19. September 2000 ist das von der Stanford University initiierte Projekt im Bereich der Krebs-, Alzheimer- und Parkinson-Forschung tätig. Es simuliert die Proteinfaltung und andere Arten von Molekulardynamik. Doch anstatt einen einzelnen, zentralen Computer für die Simulationen zu nutzen, können bei FAH Privatnutzer den Forschern die Rechenleistung ihres Rechners zur Verfügung stellen; die dazu notwendige Client-Software gibt es unter anderem für Windows, macOS und Linux, und kann kostenfrei von jedermann heruntergeladen werden. Mittlerweile stellen die Nutzer über 2,4 Exaflops Rechenleistung zur Verfügung; damit übertrifft die gemeinschaftliche Rechenpower das Leistungsvermögen der 500 schnellsten Supercomputer der Erde zusammengenommen. Die privaten PCs können so gemeinsam beispielsweise simulieren, wie sich verschiedene Wirkstoffe auf das Spike-Protein des Virus zum Andocken an Hostzellen theoretisch verhalten; das grenzt die Praxisversuche auf dutzende bis hunderte statt tausende Wirkstoffe ein, die in der Corona-Pandemie zum Einsatz kommen könnten.

Die erste Welle von COVID-19-Projekten simuliert potenziell medikamentös behandelbare Protein-Targets des SARS-CoV-2-Virus. Das Coronavirus braucht das Spike-Protein, damit es eine Zelle befallen kann. Medizinische Details haben die Forscher auf der Projektwebsite veröffentlicht. Die privaten FAH-Teilnehmer bekommen davon nichts mit; die Rechenarbeit erledigt ihr PC, wobei auch die Rechenleistung ihrer Graphikkarten genutzt wird. Ähnlich wie bei Online-Spielen werden besonders eifrige Teilnehmer belohnt. Es gibt dazu ein Ranking-System, das die eingebrachte Rechenleistung berücksichtigt, auch Bonuspunkte kann man sich verdienen. Zu den Teilnehmern zählen inzwischen auch zahlreiche Registrare und Internetdienstleister wie Blacknight Solutions, Cloudflare, 1&1 Internet und die united-domains AG, deren Projekt domain-recht.de ist.

Das Prinzip erinnert an SETI@home. Dort wurden vielversprechende Abschnitte des Himmels gezielt nach Radiosignalen von Außerirdischen abgesucht. Die Auswertung der riesigen Datenmengen wurde an die Computer der weltweiten SETI@home-Gemeinde ausgelagert. Am 02. März 2020 verkündete die Universität Berkeley als Leiterin des Projekts aber deren Ende für freiwillige Teilnehmer. Begründet wurde dieser Schritt zum einen mit dem Abschluss aller notwendigen Analysen, zum anderen mit dem steigenden Aufwand für die Verwaltung der Analysedaten und der Resultate. Die Betreiber bezeichnen die Phase als „hibernation“, also als Ruhephase, und kündigten an, die vorhandenen Ressourcen weiter in den Dienst der Wissenschaft zu stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://foldingathome.org/

Quelle: heise.de, wikipedia.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CO, .MEET UND .VOTE

Statt Online-Dating nur geschlossenen Gesellschaft: die Top Level Domain .meet wird in Händen von Google zur Registry-exklusiven Adresse. Bei .co verschiebt sich hingegend der Abschluss des Verwaltervertrages, während .vote coronabedingt ihre Stunde gekommen sieht – hier unsere Kurznews.

Das kolumbianische Ministerio de Tecnologías de la Información y las Comunicaciones hat die Entscheidung über die Vergabe des Registry-Vertrages für die Landesendung .co zurückgestellt. Obwohl die Behörde am 03. April 2020 bekanntgegeben hatte, dass die zu Neustar gehörende Registry CO Internet S.A.S. die ccTLD auch weiterhin verwalten darf, muss man sich dort nun gedulden. Die Entscheidung scheint in Zusammenhang mit dem Rücktritt von Ministerin Sylvia Constaín zu stehen, die eine Tätigkeit außerhalb Kolumbiens annehmen soll. Die Ausschreibung von .co war zuvor wie gemacht für die .info-Verwalterin Afilias, die sich im weiteren Verlauf jedoch zurückzog. Nunmehr hat das unterlegene Consorcio Dot CO eine Überprüfung angestoßen und zwingt so die neue Ministerin Karen Abudinen, sich erneut mit dem Vorgang zu befassen. Das neue Betriebsmodell ist mit einschneidenden Änderungen für CO Internet S.A.S. verbunden; so liegt nach Angaben des Ministeriums der Prozentsatz, den das Land für die Verwaltung der Domain erhält, bei 81 Prozent; im bisherigen Konzessionsmodell soll er zwischen 6 und 7 Prozent gelegen haben.

Die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. hat den Startplan für die Einführung der neuen Endung .meet bekanntgegeben. Den Auftakt macht eine Sunrise-Phase für Markeninhaber, die am 25. Mai 2020 beginnt und bis zum 24. Juni 2020 läuft. Unmittelbar im Anschluss am 25. Juni 2020 beginnt die Trademark Claims Period. Mit ernsteren Rechtsverletzungen muss man jedoch nicht rechnen; die Registrierung ist ausschließlich der Charleston Road Registry vorbehalten, um von Google Registry oder verbundenen Unternehmen genutzt zu werden. Ursprünglich geplant war das nicht; bei ICANN um .meet beworben hatte sich Afilias Limited mit dem Ziel, „online dating and companionship matching providers“ anzusprechen. Im Februar 2015 wurden die Rechte an .meet aber an Google verkauft, und das Registry-Agreement umfangreich modifiziert. Bisher gibt es rund 50 registrierte Domains unter .meet, eigenständige Angebote finden sich da aber noch nicht.

Monolith Registry LLC, Verwalterin der am 25. Februar 2014 delegierten generischen Top Level Domain .vote, sieht in der Corona-Krise ihre Zeit gekommen. Im Vorfeld der Wahl des US-Präsidenten, die im November 2020 stattfindet, hat das zu Afilias Limited gehörende Unternehmen die Website mailyourballot.vote gestartet. Sie informiert die US-Bürger darüber, ob und gegebenfalls wie sie in ihrem Bundesstaat per Briefwahl abstimmen können. Obwohl Briefwahlen helfen, Zusammenkünfte von größeren Menschenansammlungen bei Wahlen und damit eine Verbreitung des Virus zu vermeiden, gelten sie in den USA als umstritten. Vertreter der Republikanischen Partei befürchten, dass auf diese Weise Wahlbetrug erleichtert würde. In der jüngeren Vergangenheit profitierten jedoch in der Regel die Demokraten von höheren Wahlbeteiligungen, weshalb sie den Republikanern ein durchsichtiges Manöver vorwerfen. Der Zahl an .vote-Registrierungen könnte ein deutlicher Schub nicht schaden; mehr als 4.000 Domains waren bisher nie registriert.

Das Angebot von .vote finden Sie unter:
> https://www.mailyourballot.vote/

Quelle: theregister.co.uk, icann.org, domainincite.com

UDRP – THERMAMAX SCHEITERT AN TMAX.COM

Das deutsche Unternehmen Thermamax mit „TMAX“-Marken aus 1996 und 1999 ging in einem UDRP-Verfahren gegen die koreanische Inhaberin der Domain tmax.com vor. Die hatte die Domain im Jahr 2000 registriert und von da an geparkt. Gleichwohl verlor Thermamax das UDRP-Verfahren.

Die Thermamax Hochtemperaturdämmungen GmbH sah ihre Markenrechte durch die von einem koreanischen Unternehmen registrierte Domain tmax.com verletzt. Sie startete vor der WIPO ein UDRP-Verfahren und trug vor, als international tätiges Unternehmen Inhaberin mehrerer unterscheidungskräftiger „TMAX“-Marken zu sein: seit 1996 habe sie eine deutsche Marke, eine EU-Marke bestehe seit 1999 und seit 2009 auch eine internationale Marke. Die Gegnerin habe die Domain im September 2000 registriert. Seit dem leite sie auf eine Parking-Seite mit Pay-per-Klick-Links zu Yamaha- und TMAX-Produkten. Die Gegnerin hielt entgegen, die Markenrechte der Beschwerdeführerin bestünden lediglich in Deutschland, während sie die Domain tmax.com für den koreanischen Markt registriert habe. Den Domain-Namen habe sie gewählt, um ein Geschäft, welches die Phrase „Try Maximum“ nutzt, zu unterstützen. Die Bezeichnung „tmax“ sei zudem nicht unterscheidungskräftig, da der Begriff als Allgemeinbegriff, Akronym, Nach- und Vorname, als Künstlername, Marke und Unternehmensname weitverbreitet sei und genutzt werde. Die Beschwerdeführerin habe für ihr Geschäft unter dem Namen „Thermamax“ erst nach dem 15. August 2007 eine Website unter thermamax.com eingerichtet. Die Beschwerdeführerin registrierte Domain-Namen, die den Begriff „tmax“ nutzen, erst deutlich nachdem tmax.com registriert worden war. Alle 62 von der Beschwerdeführerin registrierten Domains verweisen im Übrigen auf thermamax.com. Ihre internationale Marke, die sie erst 2009 registriert habe, sei nicht gerade bekannt, wie eine Internetsuche zeige. Zum Zeitpunkt, als sie die Domain tmax.com registrierte, habe die Beschwerdeführerin ihre Marke „TMAX“ gar nicht genutzt. Was die Parking-Seite betreffe, die habe man nur, um tmax.com bis zum Start der für sie vorgesehenen Website überhaupt zu nutzen. Die Links habe man nicht selbst ausgesucht; davon abgesehen werde die Seite nur wenig besucht, und sie habe einen sehr niedrigen Rang bei Alexa. Nie bestand die Absicht, die Domain zu verkaufen, weshalb man auch auf die eMail-Anfragen der Beschwerdeführerin nie reagiert habe. Letztlich stelle sich die Sache als „Reverse Domain Name Hijacking“ dar, denn die Beschwerdeführerin habe kürzlich eine Änderung ihrer Aktienbeteiligung und ihrer Website vorgenommen sowie mehrere „tmax“-Domains registriert. Es sehe danach aus, als geschehe das mit der Absicht, das Unternehmen neu unter „TMAX“ zu vermarkten. Über die Sache entschied ein Dreier-Panel bestehend aus dem australisch-neuseeländisch-irischen Rechtsanwalt Alistair Payne als Vorsitzendem sowie der deutschen Rechtsanwältin Andrea Jaeger-Lenz und dem britischen Rechtsanwalt Steven A. Maier als Beisitzer.

Das Panel wies die Beschwerde der Thermamax Hochtemperaturdämmungen GmbH ab, da diese einerseits nicht den Nachweis für eine unberechtigte Nutzung der Domain durch die Gegnerin erbracht hatte und andererseits auch deren Bösgläubigkeit nicht belegen konnte (WIPO Case No. D2020-0246). Schließlich stellte das Panel „Reverse Domain Name Hijacking“ fest. Im Hinblick auf das Bestehen der „TMAX“-Marken seitens der Beschwerdeführerin und der Ähnlichkeit oder Identität der Domain tmax.com mit diesen hatte das Panel keine Schwierigkeiten, diese kurz festzustellen. Schon bei der Frage nach dem Fehlen eines Rechts oder berechtigten Interesses an der Domain auf Seiten der Gegnerin wurde es haarig: Die Beschwerdeführerin mit Sitz in Deutschland habe sehr wenige Nachweise vorgelegt, die ihre Behauptung stützen, die „TMAX“-Marke sei international und insbesondere in Korea bekannt, weder für den Zeitpunkt der Domain-Registrierung noch aktuell. Ihr Tätigkeitsfeld ist sehr spezialisiert. Die Gegnerin habe erklärt, sie konkurriere nicht auf dem Feld der Beschwerdeführerin. Nichts spreche dafür, dass die in Korea ansässige Gegnerin von der Beschwerdeführerin hätte wissen können oder müssen. Die Beschwerdeführerin habe zwar frühere Markenrechte in Deutschland und Europa, doch ihre internationale Marke stamme aus 2009 und entfalte Geltung nur für die USA und China. Und obgleich sie die Marke „TMAX“ nutze, so sehe es für das Panel danach aus, dass ihr eigentlicher Markenname „Thermamax“ sei, was durch die gegnerische Behauptung untermauert werde, dass die 62 „TMAX“-Domains der Beschwerdeführerin alle auf thermamax.com weiterleiten. Und obwohl die Gegnerin ihr Geschäft noch nicht entwickelt habe und ihre Domain tmax.com seit ihrer Registrierung auf eine Parking-Seite mit Pay-per-Klick-Links leite, spreche das nicht gegen Gutgläubigkeit und für Bösgläubigkeit; die Gegnerin ziele mit tmax.com nicht auf die Beschwerdeführerin. Im weiteren verwies das Panel auf die Ausführungen zur Bösgläubigkeit und sah das 2. Element als Voraussetzung für das UDRP-Verfahren als nicht erfüllt an.

Hinsichtlich der Bösgläubigkeit ging das Panel nochmals die festgestellten Tatsachen durch: Zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung existierten lediglich die deutsche und die EU-Marke. Es fehle an Nachweisen, dass die Beschwerdeführerin zu dem Zeitpunkt international solche Bekanntheit genoss, dass die koreanische Gegnerin sie hätte kennen können oder müssen. Weiter zeige sich, dass die Beschwerdeführerin auf ihrer Website um 2003 und 2004 „Thermamax“ als eigentliche Marke nutzte; es zeige sich in diesem Zeitraum keine Nutzung der Marke „TMAX“. Die Beschwerdeführerin habe dem Vortrag der Gegnerin, zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung in 2000 habe die Website der Beschwerdeführerin noch gar keine Inhalte gehabt, nichts entgegengehalten. Es sei aufgrund dessen wahrscheinlicher, dass die Gegnerin seinerzeit nicht um die Beschwerdeführerin und ihre Marke wusste. Folglich registrierte die Gegnerin die Domain tmax.com nicht bösgläubig. Aus Sicht des Panels stellt das Parking mit Pay-per-Klick-Links auch keine bösgläubige Nutzung dar, da die Parteien nicht miteinander konkurrieren, in ganz und gar unterschiedlichen Jurisdiktionen agieren, der Begriff „tmax“ vielfach von Dritten genutzt wird und nichts darauf hinweise, dass die Gegnerin mit tmax.com auf die Beschwerdeführerin ziele. Die Links auf der Website beziehen sich auf den „Yamaha tmax“-Scooter und andere Yamaha-Produkte, aber nicht auf Produkte der Beschwerdeführerin. Ergänzend verwies das Panel darauf, dass die Gegnerin nie auf die eMails mit Kaufangeboten der Beschwerdeführerin reagiert habe. Allerdings stellte das Panel noch richtig, dass es mit dieser Begründung nicht sagen wolle, dass es nicht auch eine bösgläubige Nutzung von Parking-Seiten mit Pay-per-Klick-Werbung gäbe. Aber auch wenn man hier einen engeren Ansatz wählte (wie im WIPO Overview 3.0, Ziffer 3.5) und die Verantwortlichkeit für die Werbung beim Domain-Inhaber sähe, so sei diese Voraussetzung der UDRP doch auslegungsfähig dahingehend, dass die Beschwerdeführerin zunächst einen Anscheinsbeweis für die bösgläubige Registrierung und Nutzung der im Streit stehenden Domain erbringen muss. Da man hier jedoch unter den gegebenen Umständen festgestellt habe, dass tmax.com nicht in böser Absicht registriert wurde, scheitere die Beschwerde auch am fehlenden Element der Bösgläubigkeit.

Zuletzt wandte sich das Panel noch der Prüfung des „Reverse Domain Name Hijacking“ zu, dessen Vorliegen es feststellte. Die rechtlich beratene Beschwerdeführerin hätte wissen müssen, dass in diesem UDRP-Verfahren die Bösgläubigkeit der Gegnerin beim Registrieren der Domain nicht nachweisen konnte. Auch für das Panel stelle sich die Sache so dar, als habe die Beschwerdeführerin sich dazu entschlossen, Stück für Stück von „Thermamax“ als Markenschwerpunkt auf „Tmax“ umzusteigen und zu diesem Zwecke „tmax“-Domains registriert. Und kürzlich, im September 2019, so schloss das Panel, habe sich die Beschwerdeführerin entschlossen, die Schlüssel-.com-Domain zu akquirieren. Doch da die Gegnerin auf die Kontaktnahme nicht reagierte, habe man sich für das UDRP-Verfahren entschieden, ungeachtet der Wahrscheinlichkeit, die Bösgläubigkeit der Gegnerin nicht nachweisen zu können. Für solche Zwecke sei das UDRP-Verfahren nicht konzipiert, weshalb es aus Sicht des Panels auf „Reverse Domain Name Hijacking“ hinauslaufe. Aus diesen Gründen wies es die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain tmax.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2297

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

ESCROW.COM – QUARTALSBERICHT VOM TREUHÄNDER

Der Online-Treuhanddienstleister Escrow.com hat seinen „Domain Investment Index: Q1, 2020“ vorgelegt. Die Zahlen für den Domain-Handel über escrow.com sehen gut aus, und weisen ein paar Besonderheiten auf.

Insgesamt zeigt sich eine kontinuierliche Steigerung in den vergangenen vier Quartalen, die im 1. Quartal 2020 (bis zum 31. März 2020) den Gesamtbetrag der Domain-Transaktionen mit US$ 85,85 Mio. (ca. EUR 78,76 Mio.) auf das Niveau des Vorjahresquartals hievt. Bei dem davon abweichenden Gesamtwert der getätigten Domain-Transaktionen zeigen sich die US-Verkäufe mit US$ 70 Mio. (ca. EUR 64,2 Mio.) am umsatzstärksten, die damit über ihrem Vorjahreswert liegen. Es folgen das Vereinigte Königreich mit US$ 10,1 Mio. (ca. EUR 9,25 Mio.) Umsatz, China mit US$ 7,4 Mio. (ca. EUR 6,79 Mio.) und Kanada mit US$ 8,6 Mio. (ca. EUR 7,89 Mio.). Gelitten hat der Median-Preis von Domains mit Inhalten, der über die Jahre immer deutlich über dem Medianpreis einzelner Domains lag. Doch nun fiel der Median bei Domains mit Inhalten auf US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-), gegenüber US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-) bei reinen Domains. Der Umsatz von Domains mit Inhalten stieg zugleich sehr hoch auf US$ 29,8 Mio. (ca. EUR 23,34 Mio.) an, was eine Verdreifachung gegenüber dem Vorquartal (Q4 2019) darstellt. Dies ist nach Angaben von Escrow zum Teil einem Anstieg der Transaktionen von niedrigpreisigen Domains, der den Median sinken ließ, geschuldet. Dahinter stecken zahlreiche Transaktionen, die durch den Escrow.com-Partner Flippa.com abgewickelt wurden, der seit Februar 2020 Escrow.com zur Zahlungsabwicklung bei sich integriert hat. Rechnet man die Flippa-Zahlen raus, was Escrow.com in seinem Bericht macht, sieht es schon anders aus. Dann liegt der Median-Preis von Domains mit Inhalten bei US$ 7.000,- (ca. EUR 6.422,-) und nicht mehr nur US$ 2.000,-.

Escrow.com listet in seinem aktuellen Bericht weiter die Preisentwicklung von nach Zeichenlänge sortierter Domains. So verzeichneten Zwei- und Drei-Zeichen-Domains im 1. Quartal einen deutlichen Aufschwung und brachten es auf einen Medianwert von US$ 193.500,- (ca. EUR 177.523,-). Vier-Zeichen-Domains hingegen blieben wie im Vorquartal bei beinahe Null; das führt Escrow.com auf Verkäufe großer Domain-Portfolien zurück. Fünf-Zeichen-Domains erzielten einen nie gekannten Spitzenwert von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-) im Median. Auch bei Domains mit sechs Zeichen ging es auf einen Median von US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-) nach oben. Noch weiter ins Detail geht Escrow.com dann mit der Differenzierung von reinen Buchstaben- und reinen Ziffern-Domains. Hier ist der Verlauf ähnlich der gemischten Darstellung. Insgesamt zeigt sich aber vielfach, dass die dargestellte Entwicklung über zum Teil 17 Jahre zumindest Preissteigerungen aufzeigt, mal mit Höhen und Tiefen zwischen drin.

Die Lektüre des 17-seitigen „Escrow.com Domain Investment Index: Q1, 2020“ lohnt sich für Domain-Investoren und Interessierte allemal. Im Grunde besteht das Papier aus Graphen mit dem ein oder anderen vorangestellten Satz und der obligatorischen Kurzbeschreibung zu den jeweiligen Graphen.

Den „Escrow.com Domain Investment Index: Q1, 2020“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2298

Quelle: thedomains.com, escrow.com

CORIUM.COM – KUNSTWORT FÜR EUR 67.850,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war durchwachsen: es gab Gewinner, unter anderem mit corium.com, die EUR 67.850,- dingfest machte, nebst zwei weiteren .com-Domains in derselben Region, aber auch Verlierer, die wir diesmal mit in den Fokus nehmen.

Bevor wir auf die großen Preise zu sprechen kommen, wenden wir uns einer immer vorhandenen Realität im Domain-Geschäft zu: den niedrigen Preisen. Hier nahm johnnyvegas.com den steilsten Platz ein: 2017 erzielte die Domain noch US$ 20.000,-. Die Registrierung der Domain lief nun aus, so dass sie bei einer Auktion bei GoDaddy für US$ 778,- ersteigert werden konnte. Nicht ganz so schlimm erging es usurance.com, die im April 2016 US$ 17.500,- (ca. EUR 15.487,-) erzielt hatte, und jetzt unter nämlichen Umständen für US$ 2.513,- (ca. EUR 2.320,-) ersteigert wurde. In diese Gruppe gehört auch pilot.tv, die im Januar 2011 den Käufer US$ 20.000,- (ca. EUR 15.385,-) kostete, jetzt aber lediglich auf US$ 1.701,- (ca. EUR 1.570,-) kam. Schließlich die vierte im Bunde: tech.pro kostete nun US$ 3.250,- (ca. EUR 3.000,-), nachdem sie im Dezember 2012 noch stattliche US$ 25.500,- (ca. EUR 18.889,-) eingebracht hatte.

Von diesen Pleiten abgesehen, konnte zumindest .com mit gleich drei Domains zu den guten Preisen beitragen: corium.com war die teuerste mit EUR 67.850,-. Ihr folgten in kurzem Abstand zu jeweils US$ 65.500,- (ca. EUR 60.463,-) webmonkey.com und die Zifferndomain 666777.com. Mit ein wenig Abstand meldete sich noch die Vier-Ziffern-Domain 6115.com mit US$ 50.000,- (ca. EUR 46.155,-). Im August 2013 war diese Domain noch für lockere US$ 3.000,- (damals ca. EUR 2.256,-) zu haben. Nach zwei Drei-Zeichen-Domains folgte noch callback.com zum Preis von US$ 11.400,- (ca. EUR 10.523,-), die im Juni 2014 noch für US$ 7.000,- (damals ca. EUR 5.147,-) zu bekommen war.

Unter den Länderendungen machte sich oxygen.us mit US$ 17.999,- (ca. EUR 16.615,-) stark. Laut Raymond Hackney steigt der Anbieter der Banking-App Oxygen von oxygenbank.com auf oxygen.us um. Die deutsche Endung war mit fünf erwähnenswerten Domain-Namen vertreten, deren teuerste cyberdoc.de mit EUR 9.300,- war. Davon abgesehen gab es in den vergangenen Wochen .ai-Auktionen, bei denen nicht nur zahlreiche Domains ersteigert wurden, sondern auch gute Preise erzielt wurden. Den Höchstzuschlag von think.ai bei US$ 21.009,- (ca. EUR 19.099,-) hatten wir schon früher erwähnt. So blieb noch buddy.ai zu US$ 5.559,- (ca. EUR 5.131,-) als zweitbeste und einige nachfolgende Domains zu listen.

Die neuen generischen Domain-Endungen waren unter anderem mit spotlight.xyz für US$ 3.495,- (ca. EUR 3.226,-) und mr.delivery mit EUR 3.000,- besetzt. Bei den generischen Endungen aus den Nullerjahren war die schon erwähnte tech.pro dabei, sowie die kryptische gxyjjt.info zum Preis von US$ 4.000,- (ca. EUR 3.692,-). Die klassischen generischen Endungen waren dünn besetzt. Immerhin konnte sich gve.net mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,-) deutlich gegenüber US$ 1.110,- (damals ca. EUR 751,-) im Januar 2008 verbessern. Und kamera.net steigerte sich von US$ 1.650,- (ca. EUR 1.385,-) im Februar 2006 auf jetzt EUR 4.490,-. Die vergangene Handelswoche war somit nicht überwältigend, aber durchaus interessant.

Länderendungen
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oxygen.us – US$ 17.999,- (ca. EUR 16.615,-)

cyberdoc.de – EUR 9.300,-
notarkostenrechner.de – EUR 7.500,-
ffp2.de – EUR 3.800,-
pavillon24.de – EUR 2.500,-
ergovital.de – EUR 2.439,-

gxyjjt.cn – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.846,-)
buyer.co – EUR 5.500,-
recon.io – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.615,-)
themoon.io – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.997,-)
mike.me – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.692,-)
loc.kr – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.231,-)
cash.fr – EUR 3.000,-
l.cr – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.769,-)
ebike.tv – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.769,-)
banc.eu – EUR 2.880,-
seidler.eu – EUR 2.499,-
enig.no – EUR 2.300,-
pilot.tv – US$ 1.701,- (ca. EUR 1.570,-)

buddy.ai – US$ 5.559,- (ca. EUR 5.131,-)
win.ai – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.615,-)
panther.ai – US$ 4.937,- (ca. EUR 4.557,-)
sm.ai – US$ 4.150,- (ca. EUR 3.831,-)
nate.ai – US$ 4.024,- (ca. EUR 3.715,-)
nebula.ai – US$ 4.005,- (ca. EUR 3.697,-)
check.ai – US$ 3.532,- (ca. EUR 3.260,-)
jo.ai – US$ 3.009,- (ca. EUR 2.778,-)
octagon.ai – US$ 2.003,- (ca. EUR 1.849,-)
advanced.ai – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.845,-)
pilot.tv – US$ 1.701,- (ca. EUR 1.570,-)
choice.ai – US$ 1.119,- (ca. EUR 1.033,-)
synaptic.ai – US$ 1.112,- (ca. EUR 1.026,-)
orbis.ai – US$ 1.111,- (ca. EUR 1.026,-)
lotto.ai – US$ 1.021,- (ca. EUR 942,-)
craig.ai – US$ 1.000,- (ca. EUR 923,-)
64.ai – US$ 999,- (ca. EUR 922,-)

Neue Endungen
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spotlight.xyz – US$ 3.495,- (ca. EUR 3.226,-)
mr.delivery – EUR 3.000,-
grow.wiki – EUR 2.999,-
star.media – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.743,-)

Generische Endungen
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gxyjjt.info – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.692,-)
tech.pro – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.000,-)

gve.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,-)
kamera.net – EUR 4.490,-
romecriteria.org – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.415,-)

.com
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corium.com – EUR 67.850,-
webmonkey.com – US$ 65.500,- (ca. EUR 60.463,-)
666777.com – US$ 65.500,- (ca. EUR 60.463,-)
6115.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 46.155,-)
hyw.com – US$ 21.850,- (ca. EUR 20.170,-)
xgo.com – US$ 21.418,- (ca. EUR 19.771,-)
callback.com – US$ 11.400,- (ca. EUR 10.523,-)
nonzero.com – EUR 10.000,-
weightlossdiet.com – US$ 10.600,- (ca. EUR 9.785,-)
allform.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.231,-)
mivet.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.231,-)
mybabybox.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.231,-)
mivet.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.231,-)
mybabybox.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.231,-)
bodydesign.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.369,-)
bodydesign.com – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.369,-)
wequal.com – EUR 5.000,-
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gigafi.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,-)
binaryedge.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,-)
gigafi.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,-)
binaryedge.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.615,-)
usurance.com – US$ 2.513,- (ca. EUR 2.320,-)
johnnyvegas.com – US$ 778,- (ca. EUR 718,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com

ONLINE – 68. ICANN-MEETING MIT PASSWORTSCHUTZ

Das kommende 68. ICANN-Meeting, das für Juni 2020 in Kuala Lumpur (Malaysia) vorgesehen war, findet wegen COVID-19 ebenfalls ausschließlich online statt. Die Netzverwaltung hat dafür ihr Zoom-Rüstzeug für mehr Sicherheit auf neuesten Stand gebracht.

Wegen des Corona-Viruses hält – wie berichtet – ICANN auch das 68. Meeting nur online ab. Das Meeting, das ursprünglich in Kuala Lumpur, der Hauptstadt Malaysias, stattfinden sollte, wird vom 22. bis 25. Juni 2020 online stattfinden. Damit es nicht zu Zwischenfällen kommt, wie während des ersten reinen Online-ICANN-Meetings im März 2020, das anstelle des ICANN67-Meetings in Cancun (Mexiko) abgehalten wurde, rüstet ICANN die Technik auf. Beim ersten reinen Online-Meeting am 27. März 2020 schalteten sich Unbefugte in eine Roundup-Session für spanische und portugiesische Sprecher ein und spielten für alle Beteiligten sichtbar anstößiges Material ein. Dies soll nun durch ein Upgrade von der von ICANN genutzten Software „Zoom“ auf Version 5.0 verhindert werden. Die neue Version ist mit einer sichereren Verschlüsselungstechnik ausgestattet (256-bit GCM statt lediglich 256-bit ECB). Zudem erfolgt die Teilnahme nur bei Nutzung eines individuellen Passwortes. ICANN wird im Vorfeld des Meetings die Software und Systeme einem strengen Test unterziehen. Die Agenda für das ICANN68-Meeting steht noch nicht fest, wird aber mit der entsprechenden App am 01. Juni 2020 erscheinen. Die Anmeldung für das 68. ICANN-Meeting ist bereits möglich.

Das ICANN68-Meeting findet vom 22. bis 25. Juni 2020 online statt. Die verschiedenen Sessions orientieren sich an den normalen Arbeitszeiten in Kuala Lumpur. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Anmeldung ist möglich unter:
> https://meetings.icann.org/en/remote68

Quelle: icann.org, domainincite.com

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