Domain-Newsletter

Ausgabe #1016 – 07. Mai 2020

Themen: ICANN – Netzverwaltung lässt .org-Deal platzen | Statistik – .nl Gewinner der Corona-Krise | Neues von .dealer, .nz und .symantec | WHOIS – Datenschutz bringt ICANN ins Schwanken | WIPO – UDRP-Verfahren um taleggio.net war Käse | plains.com – neue Ebenen für US$ 115.000,- | Online – 6. Weblaw Forum Legal Tech im Mai 2020

ICANN – NETZVERWALTUNG LÄSST .ORG-DEAL PLATZEN

Der .org-Deal ist vorläufig geplatzt: am 30. April 2020 teilte die Internet-Verwaltung ICANN mit, dem „change of control“ bei der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) und damit einem Verkauf von der Internet Society (ISOC) an den Finanzinvestor Ethos Capital die Zustimmung zu versagen.

Am 14. November 2019 hatte sich PIR mit einer „Notice of Indirect Change of Control and Entity Conversion“ an ICANN gewandt und damit eine Welle der Empörung rund um den Globus ausgelöst. Vor allem die Streichung der Gebührendeckelung („price caps“) zusammen mit dem Wechsel von einer gemeinnützigen hin zu einer gewinnorientierten Registry veranlasste zu der Befürchtung, dass .org seinem ursprünglichen Zweck als Top Level Domain für nichtkommerzielle Organisationen bei einem Verkauf an einen Finanzinvestor nicht mehr gerecht wird. In der Folge versuchte Ethos Capital, zum Beispiel durch freiwillige Preisbeschränkungen für Zustimmung zu sorgen. Nach dem der kalifornische Attorney General Xavier Becerra aber im April 2020 vor allem die fehlende Transparenz der Transaktion kritisierte und ICANN aufforderte, sich gegen den Verkauf zu stellen, geriet die Netzverwaltung deutlich unter Druck, um keine Welle staatlicher Interventionen zu riskieren.

Dem gab der ICANN-Vorstand nun nach und entschied: „the public interest is better served in withholding consent.“ Zur Begründung führt ICANN eine Reihe von Faktoren auf, die sich wie eine Klatsche für Ethos Capital lesen. Der Finanzinvestor habe „no meaningful plan to protect or serve the .ORG community“. Das für die Finanzierung notwendige Darlehen von US$ 360 Mio. zwinge PIR, Gewinne zu erwirtschaften, was zu der Frage führe, wie die .org-Community profitiere oder vor dem Wechsel zur Gewinnorientierung geschützt werde. Außerdem gebe es weitere Unsicherheiten wie das geplante „Stewardship Council“, das möglicherweise gar nicht unabhängig agiere. Ferner werde ICANN bei Konflikten in eine Rolle zwischen .org-Community und Registry gedrängt, für die es kein Vorbild gäbe. ICANN betonte ausdrücklich: „The entire Board stands by this decision.“ Erste Stellungnahmen von Ethos Capital, PIR und ISOC deuten darauf hin, dass es nun zu einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung kommt. „ICANN has overstepped its purview“, teilte Ethos Capital mit. „Ethos is evaluating its options at this time.“ PIR erkannte bei ICANN auf ein Versagen „to follow its bylaws, processes, and contracts“, was üblicherweise den zentralen Anknüpfungspunkt für Klagen in Schiedsverfahren bildet. Einen ganz anderen Ton schlug die ISOC an und ließ die Möglichkeit offen, dass der Verkauf von .org damit insgesamt gescheitert sei: „Now that we know that ICANN believes its remit to be much larger than we believe it is, we can state this clearly: neither PIR nor any of its operations are for sale now, and the Internet Society will resist vigorously any suggestion that they ought to be.“

Für Jubel sorgte die Nachricht dagegen bei der Electronic Frontier Foundation (EFF), einer US-Nichtregierungsorganisation, die sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt. In einer ersten Stellungnahme titelte sie „Victory!“, der vom gemeinnützigen Teil der Internetnutzer hart erkämpft worden sei. Zugleich regte die EFF für die weitere Suche nach einem Betreiber für .org eine offene Konsultation an, in der „nonprofits“ eine echte Stimme in der Mitverwaltung und eine Garantie gegen Zensur und finanzielle Ausbeutung erhalten.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2290

Den ICANN-Beschluss finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2291

Quelle: icann.org, keypointsabout.org. eff.org

STATISTIK – .NL GEWINNER DER CORONA-KRISE

Sicheres Wachstum in unsicheren Zeiten: trotz der Corona-Krise konnten fast alle wichtigen Domain-Endungen im April 2020 registrierungsmäßig zulegen. Als ausdrücklicher Gewinner bezeichnet sich sogar die Domain-Endung .nl der Niederlande.

Den Rahmen setzte wieder einmal die .com- und .net-Registry VeriSign Inc., die am 23. April 2020 den vierteljährlichen „Earnings Conference Call“ abhielt. Demnach schloss man das erste Quartal 2020 mit 147,3 Millionen .com- und 13,4 Millionen .net-Domains. Zusammen kommt man damit auf 160,7 Millionen Domains, ein Anstieg um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, der aber allein .com zu verdanken sein dürfte. Die „renewal quote“ liegt voraussichtlich bei 75,4 Prozent und damit trotz Corona leicht besser als im ersten Quartal 2019, in dem sie bei 75,0 Prozent lag. Da im zweiten Quartal 2020 über 35 Millionen Registrierungsverträge auslaufen und damit deutlich mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, muss selbst ein möglicher Rückgang nicht zwingend pandemiebedingt sein. Deren Folgen dürften aufgrund der meist mindestens einjährigen Registrierungsverträge wenn überhaupt, dann nur mit Verzögerung zu Buche schlagen.

Blicken wir kurz auf die neuen Domain-Endungen. Dort teilt die Municipi de Barcelona, Registry der Städte-Endung .barcelona, mit, dass man das Jahr 2019 mit 5.684 registrierten Domains beschlossen hat. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 1.071 Domain-Namen neu registriert, weitere 4.504 verlängert. Mit einer „renewal quote“ von 83,15 Prozent sind Inhaber von .barcelona-Domains besonders treue Kunden. Da die Registrierung jedem offen steht, der eine Verbindung zu Barcelona hat, ist das Potential dieser Endung bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Das gilt insgesamt für die nTLDs, auch wenn sie im Monatsvergleich ihre Gesamtzahl von 34.903.430 auf 35.516.740 per 01. Mai 2020 steigern konnten. Ein großes Stück trug .xyz bei, die sich um über 134.000 Domains steigern konnte, während Spitzenreiter .icu leicht verliert; .top konnte um fast 30.000 Domains zulegen.

Als Gewinner der Corona-Krise gibt sich die .nl-Verwalterin SIDN. Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen wurden insgesamt 85.000 .nl-Domains registriert, mithin 10.000 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Großteil dieser Domain-Namen – SIDN spricht von 97 bis 98 Prozent – hat dabei keinerlei Bezug zur Pandemie. Besonders gefragt war .nl bei Start-Ups. Zum Ende des Monats April 2020 waren rund 5,945 Millionen .nl-Domains registriert, ein Zuwachs von rund 36.000 Domains seit Beginn des Jahres. Die gleiche Beobachtung macht übrigens auch die Kaunas University of Technology, Verwalterin der Endung .lt für Litauen. Dort waren per 01. Mai 2020 insgesamt 203.262 .lt-Domains registriert, wobei nach einer Stagnation seit März die Registrierungszahlen wieder deutlich ansteigen. Wie nachhaltig dieses Wachstum ist, wissen wir in einem Jahr – wenn es hoffentlich einen Impfstoff gibt.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 16.417.623 – (Vergleich zum Vormonat: + 29.892)
.at – 1.333.262 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.107)
.com – 147.746.153 – (Vergleich zum Vormonat: + 464.224)
.net – 13.406.315 – (Vergleich zum Vormonat: + 12.718)
.org – 10.146.001 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.656)
.info – 4.485.721 – (Vergleich zum Vormonat: – 52.414)
.biz – 1.520.888 – (Vergleich zum Vormonat: – 883)
.eu – 3.559.072 – (Vergleich zum Vormonat: – 10.740)

.icu – 6.691.665 – (Vergleich zum Vormonat: – 909)
.top – 3.838.905 – (Vergleich zum Vormonat: + 29.760)
.xyz – 3.203.929 – (Vergleich zum Vormonat: + 134.237)

(Stand 01. Mai 2020)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> https://ntldstats.com/

Quelle: verisign.com, sidn.nl, domreg.lt, domini.barcelona

TLDS – NEUES VON .DEALER, .NZ UND .SYMANTEC

Eine geht, eine kommt: während sich .symantec schon wieder aus dem Domain Name System verabschiedet, steht .dealer vor dem Registrierungsstart. Und Neuseelands .nz streitet weiter erfolgreich mit DomainTools vor Gericht – hier unsere Kurznews.

Der Pandemie zum Trotz hat die auf Cayman Islands ansässige Intercap Registry Inc. angekündigt, den Startschuss für die Einführung von .dealer zu geben. Seit dem 29. April 2020 läuft die „Priority Trademark Registration“ oder kurz Sunrise-Phase, an der Markeninhaber teilnehmen können. Daran schließt sich ab dem 01. Juni 2020 eine „Priority Public Registration“-Phase an, in der Domains unter .dealer zu erhöhten Gebühren registriert werden können. Ab dem 08. Juni 2020 folgt schließlich die Live-Phase, bei .dealer „Global Public Registration“ genannt. Registrierungsbeschränkungen gibt es nicht, Domains unter .dealer kann also jedermann weltweit zu jedem beliebigen legalen Zweck registrieren. Als besondere Zielgruppe hat Intercap nicht nur Autohändler, sondern alle Arten von Handelsketten in ihrem Visier. Dazu stellt die Registry umfangreiche „anti-abuse policies“ und eine dauerhafte Überwachung gegen Spamming, Phishing und Malware in Aussicht. Vor allem aber sollen überdurchschnittliche Preise alle Cyberkriminellen abhalten, ihr Glück unter .dealer zu suchen.

DomainTools LLC, Marktführer im Bereich „WHOIS services“, muss im Streit mit der neuseeländischen Domain Name Commission Limited (DNCL) eine erneute juristische Niederlage einstecken: nach Angaben der DNCL ist der United States Federal Court am 29. März 2020 zu der Ansicht gekommen, dass die Registry so genannte „cease and desist“-Schreiben versenden und allen Datensammlern den Zugriff auf WHOIS-Daten entziehen kann. Im Mittelpunkt steht ein seit Herbst 2018 schwelender Streit, der es DomainTools untersagt, auf die WHOIS-Daten für .nz-Domains zuzugreifen, diese Informationen in eigene Datenbanken herunterzuladen und sie einschließlich aller historischen Daten zu veröffentlichen. Eine Ende der juristischen Schlacht ist derzeit jedoch noch nicht abzusehen.

Die im kalifornischen Mountain View ansässige Symantec Corporation trägt der Umformierung zur NortonLifeLock Inc. und dem Umzug nach Tempe (US-Bundesstaat Arizona) im Domain Name System Rechnung: mit Schreiben vom 12. März 2020 kündigte man den Registry-Vertrag für die 2015 delegierte Marken-Endung .symantec. Einmal mehr stützte sich ein Markenunternehmen dabei auf eine Regelung in Sektion 4.4b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Im Kündigungsschreiben verweist Symantec ausdrücklich darauf, dass am 04. November 2019 weite Teile des Unternehmens inklusive des Markennamens Symantec verkauft wurden. Damit ist offenbar auch der Bedarf an der Endung .symantec entfallen. Unberührt bleibt offenbar der Registry-Vertrag für .norton, der ebenfalls seit dem Jahr 2015 formal zwischen ICANN und der Symantec Corporation besteht. Registrierte Domains verzeichnen beide Endungen jeweils nur eine.

Weitere Informationen zu .dealer finden Sie unter:
> https://get.dealer/

Quelle: domainnamewire.com, goldsteinreport.com, icann.org

WHOIS – DATENSCHUTZ BRINGT ICANN INS SCHWANKEN

Seit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anwendung findet, entstehen Verwerfungen beim Umgang mit den Daten von Domain-Inhabern. Katrin Ohlmer diagnostizierte in einem Artikel bei go lem.de, welche Auswirkungen der Datenschutz auf die Gremiumsarbeit bei ICANN hat und welche Folgen diese Veränderungen haben könnten.

Für Außenstehende ist die Arbeit von und mit der Internet-Verwaltung ICANN und deren Struktur verwirrend und wenig durchschaubar. Etwas Licht in einen Bereich der Arbeit mit ICANN bringt Katrin Ohlmer (.berlin, Dotzon GmbH), die in einem Artikel auf golem.de unliebsame Entwicklungen aufzeigt. Darin stellt sie eine verstärkte Einflussnahme seitens Regierungen, Ermittlungsbehörden und Markeninhabern außerhalb der üblichen Wege der Bottom-Up Multi-Stakeholder-Struktur ICANNs fest. Auslöser ist der Umstand, dass seit Anwendung der DSGVO kein öffentlicher Zugriff mehr auf das WHOIS-Verzeichnis, in dem Daten zu Domain-Inhabern, Admin-C, Billing-C, Zone-C, Registry und Registrar abrufbar waren, besteht. ICANN arbeitet zusammen mit den Stakeholdern in zwei extra dafür eingerichteten Arbeitsgruppen seit zwei Jahren an einem Ersatz für das WHOIS. Zukünftig sollen bestimmte Gruppen wie Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls Rechteinhaber unter bestimmten Voraussetzungen Datenzugriff erhalten, um sodann gegen von Domains ausgehende Rechtsverletzungen wie Spam, Phishing, Markenrecht oder Betrug vorgehen zu können.

Ohlmer diagnostiziert eine verstärkte Einflussnahme auf ICANN von Regierungen an den Arbeitsgruppen vorbei. Dafür hat die Regierungen vertretende Instanz, der Regierungsbeirat (Governmental Advisory Committee, GAC), die eigentlich unmittelbar am Prozess der Richtlinienentwicklung für ein neues WHOIS beteiligt ist, eigens eine separate Gruppe installiert, die sich mit sicherheitsrelevanten Aspekten der ICANN-Richtlinien beschäftigt: Die Public Safety Working Group (PSWG) agiert als Schnittstelle zwischen ICANN-Gremien, Strafverfolgungsbehörden und anderen Sicherheitsorganisationen. Die PSWG wirkte bereits am „Framework for Registry Operator to Respond to Security Threats“ mit, welches Registries Empfehlungen für den Umgang mit Sicherheitsbedrohungen an die Hand gibt. Ohlmer sieht darin den Versuch der PSWG, über die Interpretation und Auslegung der ICANN-Richtlinien auf ICANN und deren Vertragspartner (Registries und Registrare) einzuwirken, damit diese ihren Vorstellungen gemäß mit Bedrohungen umgehen. Doch, so Ohlmer: die Auslegung der ICANN-Richtlinien obliegt den betroffenen Registries und Registraren. Grundsätzlich sei an einer Beteiligung auch der PSWG am Gesamtprozess nichts auszusetzen; es müsste dies aber über die gegebene Buttom-Up-Struktur geschehen, bei der sämtliche ICANN-Stakeholder beteiligt sind, um einen Konsens für stabile Entscheidungen zu finden.

Der lesenswerte und informative Artikel von Ohlmer gewährt Einblicke, die ahnen lassen, was für Arbeit hinter den Kulissen stattfindet, um Interessen der unterschiedlichen Gruppen durchzusetzen. Sicher, der Blick auf Protokolle und Entscheidungen im Rahmen von ICANN-Meetings zeigt gegebenenfalls ein noch tieferes Bild. Aber das ist in der Regel nicht so leicht verständlich.

Den Artikel von Katrin Ohlmer mit mehr Details finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2292

Das „Framework for Registry Operator to Respond to Security Threats“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2294

Das „Domain Industry Best Practices Framework to Mitigate Abuse“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2293

Quelle: golem.de, eigene Recherche

WIPO – UDRP-VERFAHREN UM TALEGGIO.NET WAR KÄSE

Im Rahmen eines aktuellen WIPO-Verfahrens hätte die Frage, welchen Status eine geschützte geographische Herkunftsbezeichnung im UDRP-Verfahren hat, beantwortet werden können. Doch für Solopanelist Andrea Mondini war auch so der Fall der Beschwerdeführerin verloren.

Das italienische Konsortium „Consorzio Tutela Taleggio“, welches sich um den Schutz, die Produktion und die Kommerzialisierung von Taleggio, einem italienischen Käse aus dem gleichnamigen Ort und Tal kümmert, sah seine Rechte durch die Domain taleggio.net verletzt. Taleggio ist seit 1996 eine geschützte geographische Herkunftsbezeichnung für den Käse. Das italienische „Consorzio Tutela Taleggio“ ist zudem seit 2010 und 2011 Inhaberin einer europäischen und einer internationalen Marke „TALEGGIO“. Inhaberin der Domain taleggio.net ist eine italienische Unternehmung, die zahlreiche thematische Internetportale betreibt, unter anderem über italienisches Essen und über italienische Städte und Regionen. Sie hatte die Domain taleggio.net im Juli 2004 registriert, die auf die unterschiedlichen Portale der Gegnerin verweist. Die Beschwerdeführerin startete Anfang Februar 2020 ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und führte unter anderem aus, die Gegnerin mache die Öffentlichkeit mit dem Link zum Portal food.it Glauben, sie sei mit dem „Consorzio Tutela Taleggio“ verbandelt. Zudem habe sie der Gegnerin nicht erlaubt, die Marke „TALEGGIO“ für die Domain zu nutzen, zumal sie mit ihr versuche, wirtschaftliche Vorteile mit der Ähnlichkeit zur Marke zu erzielen. Im Übrigen hatte die Gegnerin früher schon die beiden Domains taleggio.org und taleggio.eu registriert. Die Gegnerin hielt entgegen, sie habe die streitige Domain bereits sechs Jahre vor Eintragung der Marken der Beschwerdeführerin registriert. Die habe nicht gezeigt, dass „Taleggio“ schon vorher Unterscheidungskraft erworben habe, wohingegen die Beschwerde nicht auf die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung gestützt werden könne. Der Schweizer Rechtsanwalt Andrea Mondini entschied den Fall als Einzelpanelist.

Mondini wies die Beschwerde des „Consorzio Tutela Taleggio“ ab, weil es die Bösgläubigkeit der Gegnerin nicht nachweisen konnte (WIPO Case No. D2020-0271). Er bestätigte kurz, dass die Beschwerdeführerin ihre Marken nachweisen konnte und dass die Domain taleggio.net mit diesen identisch sei. Die Prüfung hinsichtlich eines Rechts oder berechtigten Interesses führte Mondini nicht zu Ende. Den Anscheinsbeweis, dass die Gegnerin nicht berechtigt sei, habe sie erbracht, da es zwischen den Parteien unstreitig sei, dass die Gegnerin von der Beschwerdeführerin nicht autorisiert worden sei und dass keine Verbindung zwischen beiden bestehe. Obgleich die Domain eine Website zeige, die auf die unterschiedlichen Portale der Gegnerin verweist, blieb es für Mondini unklar, ob damit eine berechtigte Nutzung seitens der Gegnerin vorlag. Er wollte das auch im Hinblick auf das Ergebnis der Prüfung der Bösgläubigkeit nichtbeantworten. Bei dieser schaute Mondini zunächst auf die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung und stellte fest, die musste der Gegnerin bekannt sein. Diese Feststellung verfolgte er aber nicht weiter, sondern ließ sie mit Verweis auf frühere Entscheidungen stehen, die allerdings keine Auseinandersetzung im Hinblick auf eine geschützte geographische Herkunftsbezeichnung aufweisen. Für Mondini kam es allein auf die Kenntnis um den Begriff „Taleggio“ an, die sich aus der geschützten geographische Herkunftsbezeichnung ergibt. Während die Beschwerdeführerin sich darauf berufe, die Gegnerin habe die Domain alleine mit der Absicht, kommerziellen Gewinn zu generieren, registriert, mache die Gegnerin stattdessen geltend, die Domain zur Förderung ihres Geschäftsmodells gewählt zu haben. Sie registrierte Domains auf der Grundlage italienischer Städtenamen und Touristenorte, um Internetnutzer zu ihren Informationsportalen zu führen. Das sei eine plausible Erklärung, befand Mondini, zumal die Gegnerin erheblich in den Aufbau eines italienischen Tourismusportals investiert habe.

Außerdem biete sie im Portal lediglich informierende Inhalte über Taleggiokäse an. Sie nutze die Domain lediglich in ihrem geographischen Sinne, habe zahlreiche vergleichbare, Italienbasierte Domain-Namen registriert und es gäbe keine Hinweise, dass die auf den Seiten geschaltete Werbung in Konkurrenz zur Beschwerdeführerin stehe. Schließlich habe die Gegnerin die Domain lange Jahre vor Eintragung der „Taleggio“-Marken der Beschwerdeführerin registriert und weder der Beschwerdeführerin noch einem Käseproduzenten zum Kauf angeboten. All das spreche gegen die Bösgläubigkeit der Gegnerin. Damit sah Mondini das 3. Element des UDRP-Verfahrens, die Bösgläubigkeit des Gegners, als nicht nachgewiesen an und wies die Beschwerde ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain taleggio.net finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2295

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

PLAINS.COM – NEUE EBENEN FÜR US$ 115.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte wieder zwei Domains im sechsstelligen Bereich. Klare Kante machte plains.com mit US$ 115.000,- (ca. EUR 106.303,-), gefolgt von winemaker.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 92.437,-).

Auf höheren Ebenen schwelgte plains.com zu einem Preis von US$ 115.000,- (ca. EUR 106.303,-), dessen Niveau nicht zu Inhalten führt: die Domain ist nicht konnektiert, während winemaker.com mit US$ 100.000,- (ca. EUR 92.437,-) noch reift, aber bald kommt. Erfreulich war auch der Preis von US$ 40.000,- (ca. EUR 36.975,-) für pleased.com, die schon wieder zum Verkauf steht; anders als die Drei-Zeichen-Domain fww.com zu US$ 35.000,- (ca. EUR 32.353,-), die gar nicht erst konnektiert ist. Interessante Preise unter den .com-Domains waren findhelp.com mit US$ 19.888,- (ca. EUR 18.384,-), die im März 2003 lediglich US$ 4.100,- (damals ca. EUR 3.417,-) eingebracht hatte. Auch a-k.com machte zu einem Preis von US$ 14.888,- (ca. EUR 13.762,-) Fortschritte, denn im Juli 2018 erzielte sie nur US$ 3.950,- (damals ca. EUR 3.376,-). Weniger anspruchsvoll war die Verbesserung von filescan.com, die von US$ 2.700,- (damals ca. EUR 2.143,-) im Juni 2012 auf jetzt US$ 5.500,- (ca. EUR 5.084,-) kam.

Unter den Länderendungen dominierte auch dieses Mal wieder die deutsche Endung, angefangen mit der Zwei-Zeichen-Domain be.de zu US$ 23.000,- (ca. EUR 21.261,-), der die ebenfalls zwei Zeichen umfassende vl.de mit EUR 11.000,- folgte. Eine weitere deutsche Zwei-Zeichen-Domain war v2.de zu US$ 4.359,- (ca. EUR 4.029,-), die sich gegenüber ihrem Wert von US$ 2.523,- (damals ca. EUR 1.693,-) im November 2009 verbessern konnte. Ein Trio von Domains anderer Länder lag dicht beisammen: die italienische cuore.it und die kolumbianische period.co kamen jeweils auf US$ 15.000,- (ca. EUR 13.866,-), dicht gefolgt von der Endung des Britischen Territoriums im Indischen Ozean .io mit propeller.io für US$ 14.500,- (ca. EUR 13.403,-).

Die neuen generischen Endungen lieferten neben fünf .club-Domains, angeführt von collectors.club für US$ 7.000,- (ca. EUR 6.471,-), auch my.green für US$ 3.250,- (ca. EUR 3.004,-) und einige Wettdomains. Die klassischen Endungen waren sehr zurückhaltend in Klasse und Masse: Die drei bekannt gewordenen Verkäufe waren telesur.net zu US$ 6.720,- (ca. EUR 6.212,-), ehrn.org für US$ 4.999,- (ca. EUR 4.621,-) und trampolin.org für EUR 2.083,-. Alles in allem war dank .com die vergangene Domain-Handelswoche wieder sehr erfreulich.

Länderendungen
————–

be.de – US$ 23.000,- (ca. EUR 21.261,-)
vl.de – EUR 11.000,-
gigant.de – EUR 9.500,-
rent.de – EUR 7.300,-
v2.de – US$ 4.359,- (ca. EUR 4.029,-)
digitalrockstars.de – US$ 4.088,- (ca. EUR 3.779,-)
autofoto.de – US$ 3.270,- (ca. EUR 3.023,-)
airvia.de – US$ 3.052,- (ca. EUR 2.821,-)
planung.de – US$ 2.780,- (ca. EUR 2.570,-)

cuore.it – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.866,-)
period.co – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.866,-)
propeller.io – US$ 14.500,- (ca. EUR 13.403,-)
gurkerl.at – EUR 5.000,-
slack.kr – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.622,-)
ptsd.me – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.621,-)
papeleria.es – EUR 4.000,-
recruit.ie – US$ 4.022,- (ca. EUR 3.718,-)
cry.ch – US$ 3.269,- (ca. EUR 3.022,-)
hemp.ch – US$ 2.725,- (ca. EUR 2.519,-)
protectors.co.uk – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.311,-)
reza.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.849,-)
maxx.tv – US$ 1.144,- (ca. EUR 1.057,-)
orangeprize.co.uk – US$ 1.144,- (ca. EUR 1.057,-)
farmer.in – US$ 1.100,- (ca. EUR 1.017,-)
dresscircle.co.uk – US$ 1.034,- (ca. EUR 956,-)
industries.co.uk – US$ 1.034,- (ca. EUR 956,-)
s2s.in – US$ 1.000,- (ca. EUR 924,-)

Neue Endungen
————-

collectors.club – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.471,-)
opportunity.club – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.466,-)
joker.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.004,-)
my.green – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.004,-)
pc.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.004,-)
vc.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 3.004,-)
tell.global – US$ 3.120,- (ca. EUR 2.884,-)
coaching.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.849,-)
commerce.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.849,-)
speed.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.849,-)

Generische Endungen
——————-

telesur.net – US$ 6.720,- (ca. EUR 6.212,-)
ehrn.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.621,-)
trampolin.org – EUR 2.083,-

.com
—–

plains.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 106.303,-)
winemaker.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 92.437,-)
pleased.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.975,-)
fww.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 32.353,-)
stillness.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.731,-)
findhelp.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 18.384,-)
a-k.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.762,-)
hithot.com – US$ 9.701,- (ca. EUR 8.967,-)
digitalfabric.com – US$ 9.359,- (ca. EUR 8.651,-)
cioonline.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.319,-)
doeco.com – US$ 6.800,- (ca. EUR 6.286,-)
filescan.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.084,-)
sponsorshop.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.084,-)
doctorup.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.622,-)
nakusi.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.622,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ONLINE – 6. WEBLAW FORUM LEGAL TECH IM MAI 2020

Das Schweizer Online-Portal Weblaw.ch offeriert ihr 6. Weblaw Forum Legal Tech unter dem Titel „Recht 4.0“ Ende Mai. Die Tagung findet – zeitgemäß – online statt.

Das 1999 gegründete juristische Branchenportal Weblaw.ch, das seit 2000 den Jusletter herausgibt und seitdem zahlreiche weitere Dienstleistungen anbietet, stellt zum 6. Weblaw Forum Legal Tech, das am 28. Mai 2020 online stattfindet, die Frage danach, wie sich die neuen technischen Möglichkeiten auf die tägliche juristische Arbeit auswirken werden. Die Inhalte der Vorträge stehen noch nicht alle fest. Die Agenda steht bereit und zeigt, dass vormittags und nachmittags jeweils zwei zeitlich konkurrierende Themenkomplexe behandelt werden. Am Vormittag laufen parallel Vorträge zu den Themen Anwaltschaft und Rechtsdienste, am Nachmittag werden parallel die Themen Gerichte und Grundbuch im Wandel behandelt. Die Keynotes zum Fokus Anwaltschaft halten Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Gasteyer und Notarin Carmen de la Cruz. Markus Loher (Con-IT) wird sich mit der digitalen juristischen Arbeitsumgebung beschäftigen, während Rechtsanwalt Hans-Martin Allemann auf das Thema „FairDivorce – professionelles Tool für Anwältinnen und Anwälte“ springen wird. Beim Fokus Rechtsdienste steht bisher nur Jörg de Bernardi als Keynote-Speaker fest. Eine Diskussionsrunde beschäftigt sich mit LegalTech in der Aus- und Weiterbildung. Das Nachmittagsprogramm ist ähnlich divers und reicht von Blockchain-Aspekten für eine effizientere Gründungsszene, die digitale Grundbuchführung bis hin zur Digitalisierung der Justiz. Die Tagung moderiert Dr. iur. Mark Adler.

Das 6. Weblaw Forum Legal Tech „Recht 4.0“ findet online am 28. Mai 2020 von 09:00 Uhr bis 17:45 Uhr statt. Die Teilnahme kostet CHF 300,-, Studierende zahlen CHF 100,-. In den Tickets inbegriffen sind neben der Teilnahme digitale Veranstaltungsunterlagen und der Zugriff auf die Beiträge als Podcast nach dem Forum.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2296

Quelle: jusletter.ch, weblaw.ch

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top