Domain-Newsletter

Ausgabe #1012 – 09. April 2020

Themen: Sedo – die Domain-Strategien berühmter Marken | Statistik – 2019 schließt mit 362,3 Mio. Domains | TLDs – Neues von .co, .cyou und .za | SEO – Strategisches Domain-Registrieren | shaze.com – UDRP-Streit um 18 Jahre alte Domain | shop.app – nTLD räumt US$ 200.000,- ab | Juli – IETF trifft sich in Madrid |

SEDO – DIE DOMAIN-STRATEGIEN BERÜHMTER MARKEN

Auch in Zeiten der Corona-Krise zählen viele deutsche Unternehmen zu den Top 100 der weltweit wertvollsten Marken. Doch verfolgen sie mit ihren berühmten Marken dabei eine ausgeklügelte Domain-Strategie? Die Kölner Sedo GmbH hat sich auf die Suche gemacht.

Jede Krise bietet auch Chancen, und warum nicht gleich von den Besten lernen? Das dachte sich auch die Domain-Handelsplattform Sedo und hat in einem Blog-Beitrag die zehn erfolgreichsten und am höchsten bewerteten Marken aus Deutschland und ihre jeweilige Domain-Strategie vorgestellt. An der Spitze steht dabei die Mercedes-Benz AG; dort dient mercedes-benz.com als Anlaufstelle für Informationen über den Konzern und seine Produkte. Einheitlich ist die Domain-Strategie aber nicht: Während die deutsche Website zum Beispiel die länderspezifische Domain mercedes-benz.de nutzt, setzt der Konzern in den USA auf mbusa.com. Die weitaus griffigere Domain mercedes.com leitet hingegen auf mercedes-benz.com weiter. Generell gestaltet sich die Strategie von Mercedes-Benz aufgrund des Doppelnamens samt eines Bindestrichs schwierig. Weitaus einfacher hat es der bayerische Konkurrent BMW AG: er bietet Interessenten unter der Domain bmw.com Informationen rund um das Unternehmen. Konsequent ist der Konzern aber ebenfalls nicht. Der deutsche Internetauftritt nutzt die Domain bmw.de und der französische bmw.fr – so wie die meisten anderen länderspezifischen Angebote ebenfalls unter länderspezifischen Top Level Domains auffindbar sind. In den USA hat man sich aber für bmwusa.com entschieden, und in Kuwait für bmw-kuwait.com. Beide Unternehmen lassen es daher an Stringenz vermissen.

Da sticht der Software-Konzern SAP Deutschland SE & Co. KG hervor. Die Hauptdomain lautet sap.com, ist naheliegend und einfach zu merken. Die länderspezifischen Unterseiten mit lokalisiertem Angebot findet man dann im Format sap.com/germany oder für zusammengefasste Regionen unter sap.com/latinamerica. Einzig für die USA präsentiert sich SAP direkt unter sap.com. Ähnlich verfährt auch die Volkswagen AG; sie ist unter volkswagenag.com/de.html für deutsche und unter volkswagenag.com/en.html für englischsprachige Besucher erreichbar. Außerdem hält der Konzern die beiden besonders wertvollen, weil zweistelligen Domains vw.com und vw.de. Die Allianz SE stellt sich breit auf: Der Versicherungskonzern stellt sich unter allianz.com vor, unter allianz.com/de.html für das deutsche Publikum und unter allianz.com/en.html für englischsprachige Besucher. Für jedes Land, in dem der Konzern seine Versicherungen anbietet, gibt es außerdem eine länderspezifische Domain wie allianz.de oder allianz.fr. Hinzu kommen spezifische Begriff-Domains wie zum Beispiel travelinsurance.ca.

Damit sticht die Allianz SE bei allen berühmten deutschen Marken besonders positiv hervor. Sie ist mit ihren Domains breit und konsequent aufgestellt, so dass versehentliche Traffic-Verluste wenn nicht ausgeschlossen, dann zumindest reduziert werden. Nicht die Zahl der Domain-Namen an sich entscheidet über Erfolg, sondern der konsequente Umgang mit ihnen. Erst recht wäre es fahrlässig, keine Domain-Strategie zu haben, denn das kostet nicht nur Geld, sondern vor allem Kunden und Umsatz.

Den Bericht von Sedo finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2272

Quelle: sedo.de

STATISTIK – 2019 SCHLIESST MIT 362,3 MIO. DOMAINS

Das Jahr 2019 hat mit weltweit 362,3 Millionen Domain-Namen geendet: das teilte VeriSign Inc. im neuen Domain Name Industry Brief mit. Und auch im März 2020 konnten nahezu alle wichtigen Top Level Domains zulegen.

Das statistische Highlight setzt der aktuelle Domain Name Industry Brief der .com- und .net-Registry VeriSign Inc. Danach beschloss man das 4. Quartal 2019 mit weltweit 362,3 registrierten Domains quer über alle Endungen, darunter 158,8 Millionen Domains unter .com und .net und 157,6 Millionen ccTLDs. Wie VeriSign weiter mitteilt, thronte .com zum Jahresende mit 145,4 Millionen Domains an der Spitze, gefolgt von .tk (Tokelau) mit 25,1 Millionen, .cn (China) mit 23,0 Millionen sowie .de mit 16,3 Millionen. Gegenüber dem gleichen Zeitpunkt 2018 ist die Gesamtzahl an registrierten Domain-Namen um 13,5 Millionen angestiegen, umgerechnet 3,9 Prozent. 2018 lag dieser Wert noch bei 16,3 Millionen oder 4,9 Prozent. Insgesamt hat sich damit das Wachstum verlangsamt.

Etwas überraschend auf dem Rückzug sind die ccTLDs. 157,6 Millionen Domains bedeuten zwar einen Zuwachs von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr; rechnet man allerdings .tk aufgrund ihrer kostenfreien Vergabe (und der Nutzung zu oft dubiosen Zwecken) heraus, kommt es sogar zu einem Rückgang um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit in die Berechnung eingeflossen sind 305 ccTLDs einschließlich aller IDN-Varianten. Den Rückgang nicht ausgleichen können die neuen generischen Top Level Domains. Sie kommen per 31. Dezember 2019 zusammen auf 29,3 Millionen, ein Anstieg um 23,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Registrierungszahlen der führenden nTLDs .icu, .top und .xyz spiegeln allerdings ihre praktische Nutzung nicht wider. Ausserdem konzentrieren sich auf die zehn führenden nTLDs 63,3 Prozent aller Registrierungen, also etwa ein Drittel. Die hohe Anzahl an Registrierungen haben sie meist Marketingaktionen mit günstigen Gebühren zu verdanken; eine weite Verbreitung haben sie also noch nicht gefunden.

Aus Frankreich teilt die Registry AFNIC mit, dass zum Jahresende 2019 exakt 3.428.951 .fr-Domains registriert waren, ein Nettozugewinn von 123.655 Domains oder umgerechnet 3,7 Prozent. Obwohl man damit das Ergebnis aus 2018 mit 4,4 Prozent um ein gutes Stück verpasst, liegt man über dem gesamten Marktschnitt für Frankreich, der bei 2,0 Prozent lag. Insgesamt erreichte .fr einen Marktanteil von 37,7 Prozent. An der Spitze rangiert unverändert .com mit einem Anteil von 45,2 Prozent. nTLDs hatten im Jahr 2017 ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht, seither befinden sie sich zumindest in Frankreich auf dem Rückzug. Weitere Details sind im Bericht „The .FR ccTLd in 2019“ nachzulesen, der ab sofort kostenlos heruntergeladen werden kann.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.387.731 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.410)
.at – 1.329.155 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.954)
.com – 147.281.929 – (Vergleich zum Vormonat: + 654.519)
.net – 13.393.597 – (Vergleich zum Vormonat: + 381)
.org – 10.119.345 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.122)
.info – 4.538.135 – (Vergleich zum Vormonat: – 41.567)
.biz – 1.521.771 – (Vergleich zum Vormonat: – 67.819)
.eu – 3.569.812 – (Vergleich zum Vormonat: + 22.389)

.icu – 6.692.574 – (Vergleich zum Vormonat: + 104.702)
.top – 3.809.145 – (Vergleich zum Vormonat: + 72.935)
.xyz – 3.069.692 – (Vergleich zum Vormonat: + 97.683)

(Stand 01. April 2020)

Den Domain Name Industry Brief von VeriSign finden Sie unter:
> http://www.verisign.com/en_US/domain-names/dnib/index.xhtml

Den Bericht „The .FR ccTLd in 2019“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2273

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> https://ntldstats.com/

Quelle: afnic.fr, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CO, .CYOU UND .ZA

Südafrika setzt in der Corona-Krise auf Information: ab sofort müssen alle .za-Domains zu einem staatlichen Aufklärungsportal verlinken. Derweil bereitet .cyou die Einführung vor, während .co eine „neue alte“ Registry gefunden hat – hier unsere Kurznews.

Die in Luxemburg ansässige ShortDot SA, seit wenigen Wochen Inhaberin der Rechte an der neuen generischen Top Level Domain .cyou („See You“), hat den Fahrplan für den Live-Start vorgestellt. Losgehen soll es mit einer Sunrise Period, die am 14. Mai 2020 beginnt. Teilnahmeberechtigt sind lediglich Markeninhaber mit Eintrag im Trademark Clearinghouse; erfolgreiche Anmeldungen führen dazu, dass die Domain sofort nutzbar ist. Ab dem 16. Juni 2020 folgt eine Early Access Period (EAP), in der .cyou-Domains gegen eine zusätzliche Gebühr erhältlich sind; diese sinkt über einen Zeitraum von sieben Tagen. Ab dem 23. Juni 2020 ist .cyou im Rahmen der General Availability sodann für jedermann zu den üblichen Gebühren erhältlich. Als besondere Zielgruppe ausgemacht hat man die Generation Z; ihr werden überwiegend diejenigen zugerechnet, die 1997 bis 2012 zur Welt gekommen sind und einen ständigen Umgang mit digitalen Medien pflegen. ShortDot SA kann vor allem aber das bereits zum Portfolio gehörende Kürzel .icu („I See you“), die aktuell zahlenmäßig beliebteste nTLD, um eine naheliegende Variante ergänzen.

Das kolumbianische Ministerio de Tecnologías de la Información y las Comunicaciones hat entschieden: die zu Neustar gehörende Registry CO Internet S.A.S. darf die Landesendung .co auch weiterhin verwalten. Am 03. April 2020 gab die Behörde bekannt, dass der neue Verwaltervertrag eine Laufzeit von fünf Jahren hat. Das neue Betriebsmodell ist dabei mit einschneidenden Änderungen für CO Internet S.A.S. verbunden; so liegt nach Angaben des Ministeriums der Prozentsatz, den das Land für die Verwaltung der Domain erhält, bei 81 Prozent; im bisherigen Konzessionsmodell soll er zwischen 6 und 7 Prozent gelegen haben. Des Weiteren darf das Ministerium mehr Einfluss auf den opertiven Betrieb von .co nehmen. Offiziell das Nachsehen haben damit das Consorcio Dot CO (Centralnic Limited, Team Internet AG und Central Comercializadora de Internet SAS) und die .uk-Registry Nominet UK; ob man angesichts der drastischen Änderungen am Betriebsmodell über diese Entscheidung so unglücklich ist, darf aber bezweifelt werden.

Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie greift die ZA Central Registry NPC, Verwalterin der südafrikanischen Länderendung .za, zu ungewöhnlichen Maßnahmen. Ab sofort muss jede Website unter .za eine sichtbare Verlinkung zu sacoronavirus.co.za aufweisen. Wörtlich heißt es in Ziffer 5.1.4 der Anweisung Nr. 43164 vom 26. März 2020: „All Internet sites operating within .zaDNA top level domain name must have a landing page with a visible link to www.sacoronavirus.co.za.“ Beim Aufruf erscheint die Website „COVID-19 Corona Virus South African Resource Portal“, das viele Informationen rund um den 21-tägigen Lockdown enthält, den die südafrikanische Regierung vorläufig im Zeitraum 21. März bis 16. April 2020 angeordnet hat. Zudem werden unter anderem Internet Service Provider (ISPs) verpflichtet, „fake news“ (definiert als „statements with the intention to deceive“) zu COVID-19 unverzüglich von ihren Plattformen zu entfernen. Die naheliegendere Domain coronavirus.co.za hat die Registry übrigens verpasst – sie verweist zwar auf das staatliche Informationsangebot, steht aber zum Verkauf.

Weitere Informationen zu .cyou finden Sie unter:
> https://shortdot.bond/cyou/

Die Mitteilung des Ministerio de Tecnologías de la Información y las Comunicaciones zu .co finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2270

Die Anweisung Nr. 43164 vom 26. März 2020 für .za finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2271

Quelle: shortdot.bond, mintic.gov.co, registry.net.za

SEO – STRATEGISCHES DOMAIN-REGISTRIEREN

Roger Montti gibt in seinem Artikel „Strategic Domain Name Registrations“ auf dem Blog searchenginejournal.com wertvolle Anregungen für die unternehmenseigene Domain-Strategie. Es geht nicht um Markenschutz, sondern um Einkünfte und Traffic. Das letztere oft auch den Markenschutz stützen, ist das Gute daran.

Für Unternehmen und Markeninhaber ist der Schutz der eigenen Marke ein wesentlicher Orientierungspunkt bei der Domain-Strategie. Betrüger und Wettbewerber sollen möglichst daran gehindert werden, verwechslungsfähige Domains zu registrieren. Das dient dem Strategen in erster Linie dem Schutz der eigenen Marke und nennt sich defensive Domain-Registrierung. Doch Roger Montti, SEO-Spezialist mit 20-jähriger Erfahrung, zäumt das Pferd anders auf. In seinem Artikel „Strategic Domain Name Registrations“ differenziert er zwischen der „defensiven Domain-Registrierung“ und der „strategischen Domain-Registrierung“. Während erstere Markenschutz bieten soll, umfasst letztere die Ziele Einnahmen und Traffic, und sorgt zusätzlich für den Markenschutz. Strategische Domain-Registrierung baut auf gesunden geschäftlichen Gründen, die über das Sichern der Domains vor Missbrauch durch Dritte hinausgehen.

Um das eigene Geschäft zu schützen, gibt es verschiedene Domain-Varianten, die zu registrieren sinnvoll sind. Eine der ersten von Montti registrierten Domains war ein Begriff in der Singular-Form. Als er aber eine Rückmeldung aus dem örtlichen Rathaus erhielt, die auf die Pluralvariante Bezug nahm, erkannte er, dass er mit der Singulardomain alleine nicht glücklich werden würde. Bis er die bereits registrierte Pluralvariante der Domain sein Eigen nennen konnte, gab es einige Hürden zu nehmen. Aber das gab den Ausschlag, eine Strategie über sinnvolles Registrieren von Domain-Namen zu entwickeln. Maßgebend ist es, das Geschäft zu unterstützen, indem man Verwirrung beim Kunden verhindert und den Webseitenzugriff erhöht. So empfiehlt Montti – und zielt dabei in erster Linie auf den US-Markt – die .com-, .net- und .org-Varianten einer Domain zu registrieren, unter anderem auch, um gegebenenfalls wie Google unter .org einfach ein anderes Angebot, eine andere Seite des Unternehmens zu zeigen. Diese drei Endungen sorgen für ein besseres Ranking des eigenen Angebots. Sie verhindern beim Nutzer zudem Verwirrung, die mit unterschiedlichen Angeboten von unterschiedlichen Anbietern unter den unterschiedlichen Endungen mit gegebenenfalls der gleichen, wenig originellen Geschäftsbezeichnung einhergehen würde. Die Registrierung gleicher Domain-Namen unter den drei Endungen hat auch den Effekt, dass das eigene Kennzeichen geschützt wird, aber Ziel dieser Strategie ist es, das eigene Geschäft zu stützen, indem es dem – potentiellen – Kunden leicht fällt, es auch zu finden. Montti gibt weiter Hinweise, welche Domain-Endungen er für ebenfalls sinnvoll erachtet und gibt Empfehlungen, wann der Griff zu ganz anderen Endungen vernünftig ist. Er resümiert: Strategischer Kauf von Domains zur Vermeidung von Kundenverwirrung und zum Schutz der Einnahmen und des Website-Traffics ist ein guter Ansatz für den Kauf von Domains.

Wir finden diesen Blick auf den Domain-Kauf für das eigene Unternehmen vernünftig und weitgehender als der Blick allein auf den Kennzeichenschutz. Interessanterweise differenziert Montti zwar zwischen Länderendungen und generischen Endungen, rechnet aber ganz selbstverständlich die ccTLD .io unter die generischen Endungen. Dies würde er sicher auch für andere vermarktete Länderendungen wie .ai, .fm und .tv sagen. Das schafft allerdings einige Verwirrung, die jedoch verschmerzbar ist.

Sie finden den Artikel „Strategic Domain Name Registrations“ von Roger Montti unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2274

Quelle: searchenginejournal.com

SHAZE.COM – UDRP-STREIT UM 18 JAHRE ALTE DOMAIN

Gleich zwei Beschwerdeführer mit Sitz in Indien gingen gegen den Inhaber von shaze.com vor, der die Domain 2002, kurz nach Gründung des indischen Unternehmens Shaze Luxury Retail, registriert hatte. Panelist Adam Taylor schaute genau hin, ob hier eine bösgläubige Domain-Registrierung vorlag.

Der Inder Samrat N. Zaveri gründete die Shaze Luxury Retail Private Limited aus Indien, die gemeinsam seit 2001 die Marke „SHAZE“ im Zusammenhang mit der Lieferung von Schmuckstücken, Wohndekor, Uhren, Parfüms und anderem nutzen, die sie unter anderem über shaze.in vertreiben. Seit 2003 sind sie Inhaber der indischen Marke „SHAZE“ und registrierten unter anderem 2018 eine EU-Marke und 2019 eine US-Marke. Gegner des UDRP-Verfahrens ist der Domain-Investor Warren Weitzman mit seiner Caramba LLC aus den USA. Der hatte die Domain shaze.com im November 2002 registriert. Er nutzt sie als Parking-Site mit Pay-per-Click-Links, und bietet sie für US$ 5.000,- zum Kauf an. Die Beschwerdeführer sehen damit ihre Rechte verletzt und starteten ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie trugen unter anderem vor, sie seien weltweit bekannt und hätten ihre Marke „SHAZE“ in Indien und weltweit vermarktet, die so eine weltweite Bekanntheit – unter anderem über amazon.com in den USA – erlangt habe. Sie hätten gesetzliche Rechte und Gewohnheitsrechte an dem Begriff „SHAZE“, die denen des Gegners vorausgehen. Diese Marke sei zudem ein erfundener Begriff und in keinem Wörterbuch zu finden. Dass der Gegner seine Domain im November 2002, kurz nach Beginn der Nutzung des Begriffs durch die Beschwerdeführer, registriert habe, spreche für seine Bösgläubigkeit. Der Gegner hielt unter anderem entgegen, es handele sich bei „Shaze“ um einen japanischen Begriff mit unterschiedlichen Bedeutungen, wie etwa Unternehmensregeln, Ablehnung und Kochbanane. Zudem werde der Begriff vielfach von anderen benutzt, und ein indischer Ort nenne sich so. Er selbst lebe in den USA und habe von den Beschwerdeführern nie gehört, außerdem kämen sie nach 18 Jahren ziemlich spät mit ihrer Beschwerde: Es handele sich daher hier um Reverse Domain Name Hijacking. Als Entscheider wurde der britische Rechtsanwalt Adam Taylor berufen.

Taylor nahm eine Abkürzung, um sich dann lange mit den Fragen der Bösgläubigkeit auseinanderzusetzen, und wies schließlich die Beschwerde zurück (WIPO Case No. D2020-0285). Die Parteien hatten noch einige ergänzende Erklärungen abgegeben, die Taylor aber weitestgehend nicht berücksichtigte, weil sie verspätet und deren Inhalte für die Entscheidung nicht relevant waren. Was er aber aufgriff, war die Erklärung der Beschwerdeführer, der Nachweis, bei „Shaze“ handele es sich um einen allgemeinen japanischen Begriff, sei irrelevant, da die Quelle nicht vertrauenswürdig sei und die möglichen Bedeutungen untereinander keine Verbindung miteinander aufwiesen; und dass davon abgesehen der Gegner die Domain nicht im Sinne der vermeintlichen Begriffsbedeutung genutzt habe. Die Identität von Domain und Marke stellte Taylor kurz fest, übersprang dann die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain, um sich ganz der Frage der Bösgläubigkeit zu widmen. Hier stellte sich die Frage, ob der Gegner zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung von dem Unternehmen und dessen markenmäßiger Nutzung des Begriffs „SHAZE“ hätte wissen können. Taylor stellte für das Jahr 2002 drei Erwähnungen fest, zwei in indischen Zeitungen im April und eine auf der Website der Beschwerdeführer im August. Diese stellten aus Taylors Sicht keinen Nachweis dafür dar, dass der in den USA lebende Gegner vom Start des beschwerdeführenden Unternehmens Kenntnis genommen habe. Die Frage, ob es sich bei „Shaze“ um einen generischen Begriff handelt, reduzierte Taylor darauf, dass es jedenfalls kein englisches Wort sei. Der Gegner verwies weiter darauf, der Begriff werde allgemein genutzt. Taylor stellt allerdings fest, dass der Gegner nicht erklärt, wie er 2002 darauf kam, diesen als Domain zu registrieren. Es sei unwahrscheinlich, dass der Gegner sich da an dem japanischen Wort orientiert habe, denn er hatte die Domain nie im Wortsinne genutzt. Taylor stellte weiter fest, dass der Gegner keine Beweise vorgelegt habe, demnach der Domain-Name in ein bestimmtes legitimes Muster zu anderer seiner Domains falle. Allerdings habe er bei einer Internetrecherche, die er vor 18 Jahren hätte durchführen können, aber nicht müssen, nicht viel entdecken können, da die Beschwerdeführer ihre erste Markenanmeldung noch nicht eingereicht hatten und es zu diesem Zeitpunkt kaum Beweise für die Benutzung der Marke durch die Beschwerdeführer gab. Weiter spreche zugunsten des Gegners, dass die Beschwerdeführer nicht den Vorwurf machen konnten, dass der Gegner die Domain für irgendwelche Angebote, die mit denen der Branche der Beschwerdeführer korrelierten, genutzt habe. Die Beschwerdeführer bezögen sich stark darauf, dass der Gegner unrechtmäßig handelnder Domain-Händler sei, doch dazu hätte er die Domain gezielt registriert haben müssen, um sie den Beschwerdeführern zu verkaufen, wozu es aber keine ausreichenden Anhaltspunkte gäbe. Aufgrund alldessen hätten die Beschwerdeführer das dritte Element der UDRP nicht nachweisen können, womit die Beschwerde gescheitert sei.

Abschließend prüfte Taylor noch die Frage eines Reverse Domain Name Hijacking, wies dies aber zurück, da er den Eindruck hatte, die Beschwerdeführer hätten tatsächlich geglaubt, es gäbe eine vernünftige Grundlage für das Beschwerdeverfahren. Nach alle dem wies Taylor die Beschwerde zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain shaze.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2275

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

SHOP.APP – NTLD RÄUMT US$ 200.000,- AB

Die vergangene Domain-Handelswoche protzte mit gleich zwei Domains zu jeweils US$ 200.000,- (ca. EUR 181.818,-), nämlich der nTLD shop.app und der Drei-Zeichen-Domain aoa.com. Insgesamt verkauften sich jedoch vergleichsweise wenige Domains.

Mit einem Preis von US$ 200.000,- (ca. EUR 181.818,-) setzte sich die Drei-Zeichen-Domain aoa.com zusammen mit shop.app und der bereits im Februar gehandelten profitable.com auf Platz 6 der Jahresbestenliste 2020. Unter den .com-Domains folgte ihr instructions.com, die mit GBP 50.000,- (ca. EUR 56.720,-) vergütet wurde. Weiter folgte sniff.com mit US$ 40.000,- (ca. EUR 36.364,-), die schon wieder zum Verkauf steht. Anders connys.com mit EUR 30.000,-, die nach Alpbach im österreichischen Tirol verlinkt ist.

Die Länderendungen agierten gemäßigt, wobei die tschechische joyclub.cz mit EUR 8.500,- im Preis sicher höher liegt als das, was man unter der Endung erwartet. Es folgte britain.co.uk mit einem vergleichsweise schwachen Preis von GBP 6.000,- (ca. EUR 6.806,-). Die Domain soll Britannien beim Großmachen helfen, bietet zur Zeit allerdings lediglich eine Registrierung für Benachrichtigungen. Weiter gings mit mybook.me zum Preis von EUR 4.999,-, die ein russisches Hörbuchsoftwareangebot bietet. Alsdann kam die traurige Ein-Zeichen-Domain m.ag aus Antigua und Barbuda, die es auf schlappe EUR 4.864,- brachte, nachdem sie bereits im August 2014 mit deutlich besseren US$ 8.550,- (damals ca. EUR 6.429,-) erfolgreich war. Die deutsche Endung .de startete kurz danach mit trauerportal.de für EUR 3.570,-.

Die neuen generischen Domain-Endungen, bei denen man sich bald die Fragen stellen kann, ob sie noch neu sind, sorgten für Aufsehen mit shop.app, die herausragende US$ 200.000,- (ca. EUR 181.818,-) erzielte. Die bisher teuerste verkaufte .app-Domain ging an Shopify, die bereits shopapp.com hält. Ebenfalls preisstark war me.app zu US$ 24.000,- (ca. EUR 21.818,-), sie ging an einen App-Anbieter, der unter meapp.info residiert. Erwähnt sei noch guru.llc, die US$ 1.950,- (ca. EUR 1.773,-) erzielte; die Endung steht für Limited Liability Company, vergleichbar unserer GmbH. Die klassischen generischen Endungen waren lediglich durch emergencymedicine.org zum Preis von US$ 4.999,- (ca. EUR 4.545,-) vertreten, wobei die Domain bereits wieder zum Verkauf steht und unter den gegebenen Umständen keine schlechten Chancen hat, einen zahlungswilligen Käufer zu finden. Die beiden sagenhaften Domains zu jeweils US$ 200.000,- sorgten damit für eine Spitzenwoche, die die Schwäche der vorangegangenen Domain-Handelswoche ausgleicht.

Länderendungen
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joyclub.cz – EUR 8.500,-
britain.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 6.806,-)
mybook.me – EUR 4.999,-
m.ag – EUR 4.864,-
trauerportal.de – EUR 3.570,-
survival.tv – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.182,-)
cccleaner.de – EUR 3.000,-
wochenhoroskope.de – EUR 2.800,-
megaplaza.pe – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.727,-)
bon-vita.de – EUR 2.500,-
energydeal.de – EUR 2.500,-
oils.de – EUR 2.500,-
mobilae.nl – EUR 2.420,-

Neue Endungen
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shop.app – US$ 200.000,- (ca. EUR 181.818,-)
me.app – US$ 24.000,- (ca. EUR 21.818,-)
winners.club – US$ 6.573,- (ca. EUR 5.975,-)
bi.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.955,-)
sbw.global – US$ 3.120,- (ca. EUR 2.836,-)
wfm.global – US$ 3.120,- (ca. EUR 2.836,-)
rock.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
4x.bet – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.773,-)
guru.llc – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.773,-)

Generische Endungen
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emergencymedicine.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.545,-)

.com
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aoa.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 181.818,-)
instructions.com – GBP 50.000,- (ca. EUR 56.720,-)
sniff.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.364,-)
connys.com – EUR 30.000,-
installed.com – US$ 28.500,- (ca. EUR 25.909,-)
aqualand.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.727,-)
foodcrowd.com – US$ 24.995,- (ca. EUR 22.723,-)
naturesse.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 17.273,-)
albarakaat.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.727,-)
commutewise.com – US$ 7.800,- (ca. EUR 7.091,-)
keybee.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.818,-)
natina.com – EUR 4.900,-
psainternational.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
beeex.com – US$ 4.990,- (ca. EUR 4.536,-)
op1.com – US$ 4.960,- (ca. EUR 4.509,-)
1wm.com – US$ 4.958,- (ca. EUR 4.507,-)
perfectjeans.com – US$ 4.799,- (ca. EUR 4.363,-)
wise-energy.com – US$ 4.600,- (ca. EUR 4.182,-)
qunto.com – US$ 4.099,- (ca. EUR 3.726,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

JULI – IETF TRIFFT SICH IN MADRID

Die Internet Engineering Task Force (IETF) lädt zu einem Treffen vom 25. bis 31. Juli 2020 nach Madrid (Spanien). Es ist das 108. Treffen der Organisation zur Weiterentwicklung des Internets, bei dem es führende Ingenieure zusammenbringt.

Die 1986 gegründete Institution sorgt seit Anbeginn für Internetstandards. Von ursprünglich 35 Teilnehmern beim ersten Treffen ist die Teilnehmeranzahl bereits vor einigen Jahren in den vierstelligen Bereich vorgedrungen. Die IETF arbeitet daran, das Internet zu verbessern, indem qualitativ hochwertige, technische Dokumente erarbeitet werden, die beeinflussen, wie Menschen das Internet gestalten, nutzen und verwalten. Wie immer ist das Treffen begleitet von einem IETF-Hackathon sowie einem Code-Sprint, die am Wochenende 25. und 26. Juli 2020 stattfinden. Für Newcomer findet am Sonntag nachmittag ein spezielles Training statt. Weitere Daten der Agenda werden voraussichtlich am 26. Juni 2020 veröffentlicht.

Das IETF 108 Madrid findet vom 25. bis zum 31. Juli 2020 im Hotel Melia Castilla, Calle del Poeta Joan Maragall, 43 Madrid (Spanien) statt. Preise für die Teilnahme sind noch nicht veröffentlicht. Die Registrierung für das 108. Meeting beginnt am 04. Mai 2020. Weitere Informationen unter:

> https://www.ietf.org/how/meetings/108/

Quelle: ietf.org, eigene Recherche

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