Domain-Newsletter

Ausgabe #1011 – 02. April 2020

Thema: Pandemie – Corona-Welle erfasst Domain-Branche | coronavirus.de – Soforthilfe für Unternehmer | TLDs – Neues von .cq, .hamburg und .uk | .com – VeriSign hält Preise 2020 stabil | UDRP – kurzer Prozess um vimcar.se |
cico.com – Vier-Zeichen-Domain für EUR 45.000,- | Eco-Webinar – der „Global Domain Report“ live

PANDEMIE – CORONA-WELLE ERFASST DOMAIN-BRANCHE

Die Corona-Pandemie hat die Welt der Domain-Namen endgültig erfasst: weitere über 60.000 pandemiebezogene Domains wurden allein seit Januar 2020 registriert. Doch wer nun auf den schnellen Euro hofft, der irrt – rechtsmissbräuchliche Domain-Registrierungen sind ins Visier der US-Justiz geraten, und auch die Branche selbst reagiert.

Wie nicht anders zu erwarten, ist die Anzahl der Corona-bezogenen Domain-Namen weiter in die Höhe gestiegen. Allein der US-amerikanische Soft- und Hardwarehersteller Oracle Corporation hat am 19. und 20. März 2020 rund 400 solcher Domain-Namen registriert, wie ccovid19oracle.com und chinavirusoracle.com. Offenbar stehen sie in Zusammenhang mit der Forschung an den Arzneimitteln Chloroquin und Hydroxychloroquin. Doch nicht jeder Registrant hat redliche Absichten: Nach Recherchen von Domain-Tools sind inzwischen weltweit mehr als 68.000 Corona-bezogene Domains registriert. Um Missbrauch einzudämmen, veröffentlicht DomainTools eine täglich aktualisierte Liste dieser Domain-Namen, versehen mit dem Tag der Registrierung und unter Angabe des „Domain Risk Score“, einer unternehmenseigenen Risikobewertung dieser Adressen. Sie gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Corona-Domain missbräuchlich verwendet wird: die Liste führt dabei nur Adressen mit einem Wert von mindestens 70 von 100 Punkten, was aktuell aber für rund 62.000 der Domains zutrifft. Die Liste kann kostenfrei abgerufen werden, es ist lediglich die Angabe einer eMail-Adresse erforderlich.

Derartige Umtriebe sind auch dem New York Attorney General (NYAG) nicht verborgen geblieben. Mit Mail vom 20. März 2020 wandte sich Letitia James an zahlreiche US-ansässige Domain-Registrare, darunter GoDaddy, Dynadot, Name.com, Namecheap oder die Endurance International Group, zu der Bluehost.com, Domain.com und HostGator.com gehören. Von ihnen allen will das NYAG-Büro wissen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um Missbrauch zu verhindern, einschließlich der Löschung von Domains und Maßnahmen der vorbeugenden Blockierung. Vermutet werden gleich mehrfache Gesetzesverstöße, darunter General Business Law § 349, Executive Law § 63 (12) sowie der Computer Fraud and Abuse Act (CFAA). Bei Namecheap rennt man damit offene Türen ein; das US-Unternehmen hat mitgeteilt, automatisierte Registrierungsanfragen für alle Domains zu blockieren, welche die Wörter „coronavirus“, „covid“ oder „vaccine“ enthalten. Sie alle sind erst auf telefonische Rückfrage im Kunden-Support erhältlich. Ganz freiwillig scheint dieser Schritt jedoch nicht gewesen zu sein: am 21. März 2020 hatten die USA wegen der Domain coronavirusmedicalkit.com Klage gegen „John Doe“ erhoben; die Domain war damals über Namecheap registriert.

Allerdings besteht kein Grund, die Domain Name Industry zu verdammen. So hat sich GoDaddy, entschieden, die von Uniregistry erst vor Kurzem übernommene Domain coronavirus.com auf die Website der World Health Organization weiterzuleiten und sie damit nicht zu monetarisieren, obwohl die Domain erhebliche Einnahmen verspricht. Gleiches gilt für covid19.com, wobei der Inhaber der Domain bisher unbekannt bleiben möchte. Parallel haben sich über 1.100 Sicherheitsexperten, Domain-Registrare und andere Experten über die Plattform Slack zusammengeschlossen, um ihre Kräfte im Kampf gegen missbräuchlich verwendete Corona-Domains zu bündeln. Sie alle bleiben derzeit wohl daheim, aber sie bleiben sicherlich nicht untätig.

Die Liste der COVID-19-bezogenen Domains von DomainTools finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2260

Das Schreiben des New York Attorney General finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2261

Den Slack-Kanal finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2262

Quelle: domainnamewire.com, domainincite.com

CORONAVIRUS.DE – SOFORTHILFE FÜR UNTERNEHMER

Für zahlreiche Kleinunternehmer, Freelancer und Start-Ups ist der Lockdown in Zeiten der Coronavirus-Krise ein erheblicher wirtschaftlicher und organisatorischer Einschnitt. Die Auftragslage hat sich unter Umständen zum Schlechteren gewendet. Es gibt eine Flut von Informationen aus allen Richtungen, denen man nicht ohne weiteres Herr wird. Um einen Überblick über Hilfsmöglichkeiten und den Sachstand zu geben, gibt es nun die Informationsseite coronavirus.de.

Drei deutsche Unternehmen aus der Domain-Industrie, Sedo.com, InterNetX und united-domains, haben zusammen die Informationsseite coronavirus.de eingerichtet und wenden sich mit dieser an „Gründer, Startups & Unternehmen während der Corona-Krise“. Die Seite informiert die angesprochenen Kreise in Zeiten dieser Krise. So finden Betroffene unter der ersten Rubrik, „Corona-Soforthilfe für Freelancer, Startups, Gründer und Unternehmen“, die Voraussetzungen und Anlaufstellen in den einzelnen Bundesländern für die Beantragung der Corona-Soforthilfe. Dabei werden die unterschiedlichen Herangehensweisen und Begrifflichkeiten der einzelnen Bundesländer deutlich. In Hamburg spricht man von der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) und findet differenzierte Soforthilfebeträge je nach Anzahl der Mitarbeiter einer Unternehmung, in Sachsen verweist das Wirtschaftsministerium lediglich auf die Soforthilfe des Bundes, während über die Sächsische Aufbaubank zinslose Darlehen beantragt werden können. Weiter ist der Homeoffice-Guide von t3n verlinkt. Dieses 34-seitige Vademekum gibt Hinweise über den gesamten Home-Office-Komplex in Deutschland, angefangen mit der Frage, ob es ein Recht auf Homeoffice gibt, über Fragen der IT-Sicherheit, den Arbeitsplatz zuhause, der grundsätzlich nach den Regeln der Arbeitsstättenverordnung eingerichtet sein sollte, Kommunikationsmöglichkeiten nebst Tipps für effiziente Meetings und Teamkommunikation, Einrichten einer Tagesstruktur mit ausreichenden Pausen und Bewegung und vieles andere mehr, das über die eigentliche Arbeit hinausgeht. Ein weiterer Bereich trägt offizielle Informationen zusammen, darunter – prominent – der NDR Info-Podcast „Corona Virus Update“ mit Christian Drosten. Und es werden Twitter-News vom Robert Koch-Institut und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aggregiert. Die Seite schließt mit allgemeinen Verhaltensempfehlungen, etwa über das Händewaschen, Gesichtsmasken und so weiter.

Das Angebot coronavirus.de fasst sich kurz und ist übersichtlich gestaltet. Es führt so notwendige wie hilfreiche Informationen an einem Ort zusammen. Wenn wir etwas zu bemäkeln haben, so ist es, dass einige Links der Kontakte für die Corona-Soforthilfe sehr unscheinbar sind: man muss den Mauszeiger präzise über den Text führen, um sie zu entdecken, wobei sie sinnvoll an den erwartbaren Stellen angebracht sind, bei Bremen etwa unter dem Begriff „Förderantrag“, oder bei Berlin unter „Investitionsbank Berlin“. Noch ist das Angebot unvollständig. Die Betreiber der Seite wollen Nutzern zukünftig „Cloud Server und Managed Service“ anbieten. Abschließend weisen wir gern darauf hin, dass die für coronavirus.de verantwortlichen Unternehmen Sedo.com, InterNetX und united-domains zur United Internet AG gehören, und der Domain-Newsletter und domain-recht.de ein Projekt der united-domains AG aus Starnberg sind.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://coronavirus.de

Quelle: coronavirus.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CQ, .HAMBURG UND .UK

Die .uk-Verwalterin Nominet kämpft weiter gegen Cyberkriminelle: eine neue Landing-Page soll bei suspendierten Domains für Aufklärung sorgen. Derweil feiert die Insel Sark einen Teilerfolg beim Erhalt einer eigenen Domain-Endung, während .hamburg für Transparenz sorgt – hier die Kurznews.

Sark, die viertgrößte der Kanalinseln, hat offenbar einen rund zwanzig Jahre währenden Kampf um ein eigenes Länderkürzel gewonnen: wie theregister.co.uk mitteilte, hat die International Standards Organization (ISO) die von etwa 500 Einwohnern besiedelte Insel offiziell anerkannt. Damit ist eine Voraussetzung geschaffen, um ein eigenes Kürzel in der ISO-3166 Standardliste zu erhalten, an der sich wiederum die Zuteilung von ccTLDs orientiert. Da .sk bereits an die Slowakei vergeben ist, steht das Kürzel .cq zur Diskussion, in Anlehnung an den französischen Namen Sercq. Allerdings gibt es bisher keinerlei offiziellen Zeitplan für die Einführung von .cq oder eines vergleichbaren Kürzels; auch einen Antrag bei ICANN auf Delegierung einer solchen Top Level Domain hat bisher niemand gestellt. Sollte er gestellt werden, dürfte er aber gute Chancen haben: mit der Isle of Man (.im), Jersey (.je) und Guernsey (.gg) verfügen bereits drei Kanalinseln über eine eigene Top Level Domain.

Die Hamburg Top-Level-Domain GmbH, die die neue Domain-Endung .hamburg betreibt, hat ihren Transparenz-Bericht 2019 vorgelegt. Bei derzeit 22.000 registrierten .hamburg-Domains, die sie verwaltet, gab es im vergangenen Jahr lediglich eine Anfrage auf Herausgabe personenbezogener Daten. Diese wurden wegen einer Rechtsverletzung angefordert. Weitere Anfragen erhielt .hamburg gelegentlich zu .de- und .com-Domains oder Domains, die den Begriff „Hamburg“ beinhalten. In ihrem Bericht beschreibt sie weiter, dass man dauerhaft nicht-personenbezogene Datenquellen auf Missbrauch untersucht und die Analyseergebnisse dokumentiert. Irgendwelche Abuse- oder Spamfälle verzeichnete man nicht. Bei .hamburg führt man die positiven Ergebnisse auf den hohen Registrierungspreis der Domains, der die Endung für professionelle missbräuchliche Nutzer uninteressant mache, und das aktive Monitoring bei .hamburg zurück.

Nominet, Verwalterin der britischen Länderendung .uk, hat angekündigt, an Plänen für eine Gesetzesänderung zu Landing-Pages zu arbeiten. Gemeinsam mit der Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) und der Police Intellectual Property Crime Unit (PIPCU) der Londoner Polizei werden Domain-Namen unter .uk, die zu kriminellen Zwecken missbraucht wurden, nicht lediglich suspendiert, sondern verweisen auf eine eigens kreierte Website, die Verbrauchern Rat bietet. Beim Aufruf erscheint der Hinweis „Domain suspended“ sowie eine Kontaktmöglichkeit. Ins Visier geraten sind insbesondere gefälschte Arzneimittel und Markenprodukte, aber aus aktuellem Anlass auch Domains, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu betrügerischen Zwecken eingesetzt werden. Ähnliches praktiziert die US-Bundespolizei FBI schon seit Jahren; nach Angaben von Nominet sei dies aber der erste Fall, in dem die Initiative von einer nationalen Registry angeführt werde. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ließ Nominet vorläufig offen.

Weitere Informationen zu den Bemühungen der Insel Sark um eine eigene Domain-Endung finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2265

Den Transparenzbericht 2019 der Hamburg Top-Level-Domain GmbH finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2266″

Die Mitteilung von Nominet finden Sie unter:
> https://www.nominet.uk/policy-response/

Quelle: theregister.co.uk, nic.hamburg, nominet.uk

.COM – VERISIGN HÄLT PREISE 2020 STABIL

Die Internet-Verwaltung ICANN und die .com-Verwaltung VeriSign Inc. haben sich auf einen Zusatz zum Registry-Vertrag für .com verständigt. Preiserhöhungen drohen vorerst jedoch nicht: angesichts der Welle von Coronavirus-Infektionen bleiben die Gebühren im Jahr 2020 stabil.

Kernbestandteil der seit Wochen diskutierten Änderungen am „Registry Agreement“ (RA) ist das in Section 7.3 (d) vereinbarte Recht von VeriSign, die Gebühren für .com-Domains ohne eine erneute Zustimmung ICANNs oder der US-Regierung in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode um den Faktor 1,07 zu erhöhen. Da der aktuelle Vertrag seit dem 26. Oktober 2018 läuft, betrifft die mögliche Änderung also die Jahre 2020 bis 2023, 2026 bis 2029, usw. Macht VeriSign davon Gebrauch, würden sich die .com-Gebühren bis Oktober 2026 von derzeit US$ 7,85 auf bis zu US$ 10,29 erhöhen. Die „registry fee“ wird dabei dann fällig, wenn eine .com-Domain registriert oder verlängert wird. Sie ist aber nicht identisch mit den Gebühren, zu welchen die Endkunden ihre .com-Domains über die Registrare registrieren; diese Gebühren liegen in der Regel höher und umfassen meist weitere Dienstleistungen rund um die Domain. Eine Erhöhung der „registry fee“ könnte die Registrare aber dazu zwingen, sie an ihre Endkunden weiterzugeben.

Diese Bedenken teilen auch die Endnutzer, darunter Verbraucher, Domainer und Domain-Registrare. Innerhalb der Anhörungsfrist sind 9.043 Kommentare bei ICANN eingegangen; 95 Prozent davon beschäftigten sich mit der Preiserhöhung und lehnten sie dabei rundweg ab. ICANN hält dies aber für Stimmungsmache insbesondere der Lobbyorganisation Internet Commerce Association (ICA); aber auch Registrare wie Namecheap, Namebright (TurnCommerce) und Dynadot konnten offenbar zahlreiche Kunden zu (oft vorformuliertem) Protest motivieren. Das überzeugt die Internet-Verwaltung ICANN aber nicht: „ICANN org is not a competition authority or price regulator and ICANN has neither the remit nor expertise to serve as one“. Zudem verweist ICANN auf die Änderungen, die mit dem Regierungswechsel in den USA eingetreten sind und nunmehr vom US-Wirtschaftsministerium gewünscht werden: „The amendment repeals Obama-era price controls and provides Verisign the pricing flexibility to change its .com Registry Agreement with ICANN to increase wholesale .com prices.“ Frühere Fassungen des RA sahen ebenfalls die Möglichkeit einer Preiserhöhung um sieben Prozent in vier von sechs Jahren vor. Und auch für ICANN ist die Zustimmung zum RA-Zusatz Geld wert: VeriSign hat sich verpflichtet, zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen, um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems zu gewährleisten. Die Zahlungspflicht setzt am 01. Januar 2021 ein, erstreckt sich über fünf Jahre und umfasst einen Betrag von US$ 4 Mio. jährlich. Insgesamt streicht ICANN damit bis 2025 zusätzliche Zahlungen von US$ 20 Mio. ein.

Zumindest in diesem Jahr müssen die Nutzer aber keine Preiserhöhung mehr fürchten. Um auf die Auswirkungen der globalen Corona-Krise zu reagieren, verspricht VeriSign: „In order to support individuals and small businesses affected by this crisis, Verisign will freeze registry prices for all of our Top-Level Domains (TLDs), including .com and .net, through the end of 2020.“ Tief treffen wird VeriSign dieser Schritt nicht. Selbst wenn man die Preise hätte erhöhen wollen, müsste man das sechs Monate vorher ankündigen; die Erhöhung wäre also frühestens im 4. Quartal 2020 eingetreten.

Die Pressemitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2263

Die Pressemitteilung von VeriSign finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2264

Quelle: icann.org, verisign.com

UDRP – KURZER PROZESS UM VIMCAR.SE

Die deutsche Vimcar GmbH lag im Klinsch mit einem indischen Domain-Händler, bei dem sie bereits eine Domain gekauft hatte. Dieser bot ihr nun die schwedische vimcar.se an. Vimcar wandte sich prompt an die WIPO.

Die deutsche Software-Dienstleistungsanbieterin Vimcar GmbH führte gegen den indischen Inhaber der schwedischen Domain vimcar.se ein UDRP-Verfahren nach der schwedischen Streitbeilegungsordnung vor der WIPO. Die 2013 gegründete Vimcar ist Inhaberin zahlreicher Domains wie vimcar.de, vimcar.com, vimcar.net und vimcar.org; sie plant, ihre Dienstleistung international anzubieten. Sie ist zudem Inhaberin mehrerer Marken, darunter die 2015 im April registrierte EU-Marke „VIMCAR“. Mit dem indischen Gegner „A. K.“ hatte sie früher schon Kontakt und eine Domain unter einer Landesendung von ihm gekauft. Der hatte vimcar.com am 27. August 2019 registriert und Vimcar erstmals, zusammen mit anderen Domains, per eMail am 17. September 2019 zum Kauf angeboten. Er bot die Domain nochmalig per eMail vom 30. September 2019 an. Für die Antragstellerin stellt sich die Sache so dar, dass die Domain, die mit ihrer Marke identisch ist, kurz bevor sie ihr angeboten wurde, vom Gegner alleine zu dem Zweck registriert wurde, die Domain an sie zu verkaufen. Die Antragstellerin beantragte den Transfer von vimcar.se auf sich und die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens für den Fall, der Gegner melde sich nicht. Der Gegner nahm innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht zur Sache Stellung. Als Entscheider wurde Bengt Eliasson berufen.

Eliasson folgte dem Antrag auf beschleunigtes Verfahren und bestätigte in drei kurzen Absätzen den Transfer der Domain (WIPO Case No. DSE2020-0004). Die schwedische „UDRP“ sieht die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens vor. Dieses kann eingreifen, sollte sich der Domain-Inhaber auf die Beschwerde hin nicht melden. Das führt dazu, dass lediglich ein Fachmann über die Sache entscheidet, und dies binnen zehn und nicht wie vorgesehen 20 Tagen. Darüber hinaus kann auch die Entscheidung kürzer ausfallen: eine ausführliche Begründung ist nicht notwendig. Von letzterer Möglichkeit machte Eliasson weidlich Gebrauch. Er stellte die Identität von Marke und Domain fest. Bei der Prüfung der Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers führte er an, dass er die Domain vier Jahre nach Markenregistrierung registrierte und die Antragstellerin aufgrund des vorangegangenen Domain-Kaufs kannte. Schließlich konnte Eliasson auch kein Recht oder berechtigtes Interesse auf Seiten des Gegners feststellen, der sich zur Sache nicht einließ. Damit gab er dem Antrag auf Transfer der Domain statt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain vimcar.se finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2267

Die Streitbeilegungsordnung für .se-Domains finden man unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/cctld/se/index.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

CICO.COM – VIER-ZEICHEN-DOMAIN FÜR EUR 45.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war vergleichsweise verhalten. Teuerste Domain war cico.com mit EUR 45.000,-. An zweiter Stelle stand privatedebt.com mit US$ 27.000,- (ca. EUR 24.771,-). Bei den Länderendungen war auch die Anzahl der verkauften Domains gering.

Mit cico.com zum Preis von EUR 45.000,- lag der Preis der teuersten Domain der Woche so niedrig wie bisher noch nicht in diesem Jahr. Die Domain ging an einen Endabnehmer in China. An zweiter Stelle lag privatedebt.com mit US$ 27.000,- (ca. EUR 24.771,-), die bisher keine Inhalte aufweist. Auch bei den Domains hntv.com, die US$ 21.529,- (ca. EUR 19.751,-) erzielte, und umo.com mit US$ 21.200,- (ca. EUR 19.450,-) sieht es nicht besser aus. Zumindest weist lucie.com, die US$ 8.888,- (ca. EUR 8.154,-) erzielte, eine leichte Preissteigerung gegenüber Februar 2015 auf, als sie US$ 5.600,- (damals ca. EUR 4.956,-) einbrachte.

Unter den Länderendungen sah es allerdings nochmals deutlich schwächer aus. Unsere Liste verbucht lediglich neun Einträge, darunter vier .de-Domains mit der Vier-Zeichen-Domain darq.de zu US$ 4.999,- (ca. EUR 4.586,-), die allerdings nur zweitbeste war. Die ecuadorianische Third Level Domain taf.com.ec lag mit EUR 4.999,- vorne. An dritter Stelle lag die französische sticker.fr für EUR 4.500,-, über die man an Aufkleber kommt.

Die neuen generischen Endungen glänzten mit einer Reihe von Wettdomains: fünf Zwei-Zeichen-Domains gingen zum Preis von jeweils US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-) vorwiegend in asiatische Hände. Aber auch virtual.pet brachte es auf den Preis von US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-). Die klassischen generischen Endungen waren vergleichsweise gar nicht schlecht vertreten, mit unter anderem cinema.net für US$ für 8.253,- (ca. EUR 7.572,-) und ftw.org zu US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-). Besonderer Erwähnung bedarf ahmad.org mit US$ 6.000,- (ca. EUR 5.505,-), die sich sehr deutlich gegenüber jenen US$ 1.500,- (damals ca. EUR 1.190,-) vom August 2010 steigern konnte. Wenig zu erwarten war, dass die Domain uhr.org für EUR 5.000,- an den Anbieter einer HR-Software ging. Möglicherweise war die Zeit einfach dafür reif. So oder so: es war die bisher schwächste Handelswoche in diesem Jahr.

Länderendungen
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taf.com.ec – EUR 4.999,-

darq.de – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.586,-)
penthaus.de – EUR 4.000,-
medinow.de – EUR 2.500,-
hirnkrebs.de – EUR 2.250,-

sticker.fr – EUR 4.500,-
pwh.nl – EUR 3.000,-
drager.com.cn – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
medvideo.be – EUR 2.500,-

Neue Endungen
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ag.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
df.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
mg.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
yd.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
yy.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
virtual.pet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
uni.global – US$ 3.120,- (ca. EUR 2.862,-)
centrifuge.tech – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.751,-)

Generische Endungen
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cinema.net – US$ 8.253,- (ca. EUR 7.572,-)
ftw.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)
domesticviolence.org – US$ 6.302,- (ca. EUR 5.782,-)
ahmad.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.505,-)
uhr.org – EUR 5.000,-
athm.org – US$ 5.001,- (ca. EUR 4.588,-)
eurunion.org – US$ 4.600,- (ca. EUR 4.220,-)
eccai.org – US$ 3.400,- (ca. EUR 3.119,-)
database.net – US$ 3.056,- (ca. EUR 2.804,-)
third.net – US$ 2.508,- (ca. EUR 2.301,-)
junkyard.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
publichealthlaw.net – US$ 2.250,- (ca. EUR 2.064,-)

.com
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cico.com – EUR 45.000,-
privatedebt.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 24.771,-)
hntv.com – US$ 21.529,- (ca. EUR 19.751,-)
umo.com – US$ 21.200,- (ca. EUR 19.450,-)
giftee.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
oncallhealth.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
successinsider.com – GBP 16.000,- (ca. EUR 17.878,-)
vmeet.com – US$ 17.995,- (ca. EUR 16.509,-)
washyourhands.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 16.055,-)
eastonhockey.com – US$ 16.700,- (ca. EUR 15.321,-)
nationalsecuritysolutions.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 15.321,-)
newcoastal.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 14.679,-)
hze.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 12.844,-)
langlang.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 11.560,-)
ecoware.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.468,-)
suppose.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.174,-)
moneypie.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.092,-)
graphium.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 10.092,-)
bigleague.com – US$ 8.921,- (ca. EUR 8.184,-)
lucie.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.154,-)
womm.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.798,-)
yoshien.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 6.055,-)
erektio.com – US$ 6.540,- (ca. EUR 6.000,-)
acconomy.com – US$ 5.550,- (ca. EUR 5.092,-)
theummah.com – US$ 5.550,- (ca. EUR 5.092,-)
apartmentsvienna.com – US$ 5.450,- (ca. EUR 5.000,-)
mybite.com – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.954,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ECO-WEBINAR – DER „GLOBAL DOMAIN REPORT“ LIVE

Eco, der eco-Verband der Internetwirtschaft eV, lädt heute zu einem Webinar am Nachmittag (ab 17:00 Uhr) des 02. April 2020. Marco Hoffmann und Christian Voss stellen online den „Global Domain Report – The Status Quo of the Domain Industry“ von InterNetX und Sedo vor.

Vor wenigen Wochen hatten wir in einem Artikel den „Global Domain Report – The Status Quo of the Domain Industry“ von Sedo und InterNetX besprochen. Jetzt bringt Eco diesen sehr lesenswerten Report im Rahmen eines einstündigen Webinars online und wendet sich damit an die Domain-Industrie (u.a. Registrare, Registries, Reseller) und sonstig Interessierte. Marco Hoffmann (InterNetX) und Christian Voss (Sedo) werden den Report online vorstellen und einen Rückblick auf das Domain-Jahr 2019 sowie einen Ausblick auf 2020 geben. Die Domain-Experten nehmen den Registrar-Markt und den Aftermarket genau unter die Lupe und zeigen, wie Hoster und Registrare auf veränderte Marktbedingungen reagieren sollten. Außerdem werden sie exklusive Einblicke geben, die Teilnehmende des Webinars sonst nie zu hören bekämen. Auf der Agenda stehen unter anderem aktuelle Zahlen zu ccTLDs, gTLDs und neuen gTLDs, wie sollte man mit zurückgehenden Registrierungszahlen und steigenden Domain-Kündigungen umgehen, und wie sieht es gegenwärtig bei Hostern, Resellern und Registraren aus. Die dem Global Domain Report zugrunde liegenden Daten beruhen auf internen Datenanalysen von Sedo und InterNetX sowie Datenquellen Dritter wie VeriSign, CENTR und nTLDstats.com.

Das auf Englisch gehaltene Eco-Webinar „Global Domain Report – The Status Quo of the Domain Industry“ findet am Donnerstag, den 02. April 2020 von 17:00 bis 18:00 Uhr statt. Alle Details und eine Anmeldemöglichkeit dazu finden sich unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2268

Wer vorab mehr über den „Global Domain Report – The Status Quo of the Domain Industry“ wissen will, findet Informationen in unserem Artikel unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2269

Quelle: eco.de, eigene Recherche

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