Domain-Newsletter

Ausgabe #1010 – 26. März 2020

Themen: .org – ICANN erhält Aufschub bis 20. April 2020 | Catch.Club – Neuer Backorder-Service von NameSilo | TLDs – Neues von .fans, .gp und .il | UDRP – Rosenkrieg um seasatinbygryparis.com | Howard Neu – Mythos der UDRP-Markenbevorzugung | oa.com – Jahresspitzenreiter für EUR 554.000,- | Coronavirus – viele Veranstaltungen fallen aus

.ORG – ICANN ERHÄLT AUFSCHUB BIS 20. APRIL 2020

Das Schicksal der generischen Top Level Domain .org bleibt vorläufig offen: die zuständige Verwalterin Public Interest Registry (PIR) gewährt der Netzverwaltung ICANN zusätzliche Zeit bis zum 20. April 2020, um die notwendige Zustimmung zu einem Verkauf an den Finanzinvestor Ethos Capital zu erteilen.

Ungeklärte Rechtsfragen, heftiger Protest in der eigenen Community, die weltweite Ausbreitung von COVID-19 – Gründe, die vertraglich vereinbarte Zustimmung zu einem „change of control“ besonders intensiv zu prüfen, hat ICANN genug. Das scheint auch PIR zu erkennen. Am 18. März 2020 teilte die .org-Verwalterin mit, dass man sich mit ICANN darauf verständigt hat, die Deadline für die Erteilung oder Versagung der Zustimmung zu einem Verkauf an den Finanzinvestor Ethos Capital bis 20. April 2020 zu verlängern. In der Mitteilung hebt PIR vor allem die Abstimmung zwischen ICANN und dem California Attorney General hervor. Am 23. Januar 2020 hatte sich Xavier Becerra, Attorney General im US-Bundesstaat Kalifornien, an ICANN gewandt und unter Verweis auf California Corporations Code section 5250 und Government Code section 12580 Unterlagen und Informationen rund um den US$ 1,135 Mrd. schweren Verkauf verlangt. Die Prüfung dauert an. Dass PIR dabei mit erheblichem Widerstand rechnen muss, zeigt unter anderem, dass man bei den freiwilligen Public Interest Commitments (PICs) inzwischen nochmals nachgebessert hat; so sollen künftige Änderungen nur nach vorheriger öffentlicher Anhörung über ICANN zulässig sein.

Aber auch von anderer Seite wächst der politische Druck. In einem neunseitigen Schreiben protestieren fünf Mitglieder des US-Kongresses, darunter die beiden Senatoren Elizabeth Warren und Richard Blumenthal, bei ICANN heftig gegen einen .org-Verkauf. So rügen sie fehlende Transparenz seitens Ethos und PIR, wer wirtschaftlich hinter der Transaktion steckt, vermissen Informationen zum künftigen Businessplan von .org und bezeichnen das freiwillige Angebot von PIR, die Gebühren für .org künftig zu deckeln, als „schwach“; das angebotene „Stewardship Council“ nannten sie sogar „zahnlos“. Insgesamt verstoße die geplante Transaktion gegen die öffentlichen Interessen sowie die Statuten von ICANN, „the operational stability, reliability, security… and openness of the DNS and the Internet“ sicherzustellen. Die abschließende Empfehlung an die Netzverwaltung ist eindeutig: „ICANN Should Reject the Proposed Transfer of the .ORG Registry“. Rechtlich bindend ist das Schreiben für ICANN nicht, daher gibt es keine Verpflichtung, der Empfehlung Folge zu leisten.

Unterdessen mehren sich die ersten Stimmen, dass auch die Deadline 20. April 2020 nicht zu halten sein wird. Grund hierfür ist, dass der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom am 20. März 2020 die „Executive Order N-33-20“ verkündet hat; darin werden alle knapp 40 Millionen Einwohner Kaliforniens angewiesen, zuhause zu bleiben, es sei denn, sie würden für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur benötigt. Da ICANN in Kalifornien ansässig ist, ist ein üblicher Geschäftsbetrieb damit ausgeschlossen, und auch der Attorney General dürfte aktuell drängendere Probleme zu lösen haben als .org.

Die Mitteilung von PIR finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2256

Das Schreiben des US-Kongresses finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2257

Quelle: keypointsabout.org, icann.org

CATCH.CLUB – NEUER BACKORDER-SERVICE VON NAMESILO

Auch turbulente Zeiten bieten wirtschaftliche Chancen: der US-amerikanische Domain-Registrar NameSilo LLC bereitet den Start von Catch.Club, einer neuen Domain Backordering-Plattform vor. Vorerst wird nur .com unterstützt, weitere Top Level Domains sollen aber folgen.

Das Zauberwort „Backordering“ lässt nicht nur Domainer aufhorchen, gilt es doch schon seit den Anfangstagen des Domain-Handels als nützliches Instrument, um an Domains mit auslaufenden Registrierungsverträgen zu kommen. Das Prinzip ist simpel: ein Dienstleister versucht, frei werdende oder gelöschte Domain-Namen, deren Inhaber sich zuvor gegen eine Verlängerung bestehender Registrierungsverträge entschieden haben, neu zu registrieren. Einer der Pioniere dieses Services ist Snapnames; mittlerweile tummeln sich aber zahlreiche andere Anbieter auf diesem Markt, der nach wie vor davon lebt, dass es keinen exakt zuvor berechnenden Zeitpunkt gibt, an dem eine gelöschte Domain wieder verfügbar wird. Und von diesem Kuchen will nun auch der in Phoenix (Arizona) ansässige Registrar Namesilo, mit mehr als drei Millionen verwalteten Domains einer der größten Registrare weltweit, ein Stück abhaben.

Das besondere an diesem „Catch.Club“ getauften Dienst: er soll plattformenübergreifend arbeiten, also mehrere Anbieter gleichartiger Dienste erfassen. Oder, wie Namesilo in einer Mitteilung verspricht: „No more multiple logins and different control panels which can cause delays and cost you money and customers“. Welche Anbieter das im Einzelnen sind, lässt Namesilo noch offen. Aktuell ist lediglich eine Vorschau der künftigen Website verfügbar, über die man Meinungen der Kunden einholen möchte. Klar ist: unterstützt werden zu Beginn nur Domain-Namen unterhalb von .com, aber weitere nTLD und ccTLDs sollen folgen. Zudem sind die Kunden aufgerufen, für jede gewünschte Domain ein Gebot abzugeben; zugleich müssen sie aber jede Auktion selbst verfolgen und gegebenenfalls nachbessern, sollte ihr Gebot überboten werden. Hat man über Catch.Club Erfolg, wird die Domain 60 Tage lang dort verwaltet und erst dann weiterübertragen. Das WHOIS wird zudem nach 66 Tagen aktualisiert, erst dann also der Kunde als Domain-Inhaber eingetragen. Wer seine Domain für weniger als zwei Jahre behalten möchte, sollte aber aufpassen, denn diese Gebühren berechnet Namesilo im voraus. Liegt das erfolgreiche Gebot unter dem vom Kunden genannten Betrag, berechnet Namesilo diesen niedrigeren Betrag sowie eine 20-prozentige Service-Charge samt der Verlängerungskosten.

Wann der Dienst startet, ist unklar. Mehr als zehn größere sowie kleinere angeschlossene Plattformen versprechen grundsätzlich ein erhebliches Potential. Ob allerdings die verlangte Vergütung samt zweijähriger Registrierung am Ende nicht doch eher abschreckend wirkt, muss man abwarten. Den Nutzern bietet sich zumindest bis auf weiteres eine zusätzliche Alternative.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://catch.club/

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .FANS, .GP UND .IL

Die Reise von .fans hat ein vorläufiges Ende gefunden: nach Angaben von IANA fungiert künftig ZDNS International Limited als neue Registry. In Israel verlängert man dagegen den Registrierungszeitraum für .il, während Guadeloupes .gp gespannt in die Zukunft blickt – hier unsere Kurznews.

Die ins Trudeln geratene generische Top Level Domain .fans hat ihre neue Heimat gefunden. Am 09. März 2020 teilte die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) mit, dass künftige Verwalterin die im chinesischen Peking ansässige ZDNS International Limited sein wird. Damit ist ein ungewöhnlich lange andauernder Registry-Wechsel vollzogen. Bereits im Juli 2019 hatte ICANN einen Nachtrag zum Verwaltervertrag für .fans veröffentlicht, wonach die Rechte an der Endung .fans von der Londoner Fans TLD Limited auf ZDNS International Limited übertragen werden sollen. Fans TLD Limited ist eine Tochtergesellschaft der CentralNic Ltd.; dort war .fans geparkt worden, nachdem die ursprüngliche Inhaberin Asiamix Digital Limited in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war. Ob sich mit dem Registry-Wechsel auch die Vergaberegelungen ändern, ist nicht bekannt. Allzu viele Registrierungen konnte .fans bisher noch nicht einsammeln; seit Januar des Jahres 2017 schwankt die Registrierungszahl beständig um die Marke von 1.700 Domains.

Die für die Länderdomain .gp (Guadeloupe) zuständige Verwalterin Networking Technologies Group hat sich der „Latin American and Caribbean Association of ccTLDs“ (LACTLD) angeschlossen. Patrick Raimond, CEO von Networking Technologies, nahm das zum Anlass, Einblick in die Planungen der im Oktober 1996 delegierten ccTLD zu geben. So gehört .gp zu den wenigen Endungen, bei denen die Registrierung direkt über die Registry vorzunehmen ist; daran will man vorläufig festhalten. Ein Grund dafür könnte sein, dass .gp von gerade einmal vier Personen betreut wird. Allerdings arbeitet man an der Einführung des branchenüblichen Extensible Provisioning Protocol (EPP), um .gp aktuell zu halten; auch DNSSEC ist geplant. Im Gegenzug möchte Guadeloupe als französisches Überseedepartement bei LACTLD seine Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung einbringen. Änderungen an den Vergaberegeln sind nicht erforderlich; bereits jetzt darf jede natürliche oder juristische Person eine .gp-Domain registrieren, ein Wohnsitz oder eine Niederlassung in Guadeloupe sind nicht erforderlich.

Die Internet Society of Israel (ISOC-IL), Verwalterin der israelischen Länderendung .il, wird kundenfreundlicher. Schon seit dem 01. Januar 2020 können .il-Domains für die Dauer von bis zu fünf Jahren sowohl registriert als auch verlängert werden; zuvor lag die Grenze bei zwei Jahren. ISOC-IL möchte damit dem Risiko vorbeugen, dass Domains mangels rechtzeitiger Verlängerung des Registrierungsvertrages nur aus Versehen auslaufen. Von der Änderung betroffen sind rund 250.000 .il-Domains, die aktuell registriert sind. Damit bietet .il noch erhebliches Registrierungspotential, denn die Registrierung erfordert keinen Sitz vor Ort, auch wenn man sich auf offizielle Third-Level-Domains unter .co.il und .org.il beschränken muss. Ausserdem dürfen Domain-Namen unter .il keine obszönen oder anstössigen Wörter enthalten, oder sonst die öffentliche Ordnung stören oder öffentliche Gefühle verletzen.

Das Interview mit Patrick Raimond finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2258

Die Registrierung von .il-Domains ist möglich z.B. unter:
> https://www.united-domains.de/il-domain/

Quelle: iana.org, lactld.org, en.isoc.org.il

UDRP – ROSENKRIEG UM SEASATINBYGRYPARIS.COM

Ein WIPO-Panel sah sich beim Streit um die Domain seasatinby gryparis.com den Folgen eines griechischen Rosenkrieges ausgesetzt. Es kam einiges an Marken, Vorentscheidungen sowie falschen Verfahrensgegnern zusammen, was das Panel veranlasste, die Beschwerde zurückzuweisen.

Der Rechtsstreit um die Domain seasatinbygryparis.com ist komplex und führte wieder einmal zur Abweisung des Antrags einer Beschwerdeführerin. Melpomeni Tsoukali, Inhaberin mehrerer Marken, die die Begriffe „SEA SATIN“ mitumfassen, ging gegen den Entwickler George Chatzopoulos vor, der als Inhaber der Domain seasatinbygryparis.com für Nikolaos Gryparis eingetragen ist, den geschiedenen Ehegatten von Frau Tsoukali, der Beschwerdeführerin. Schon aufgrund dieser Konstellation war sich das aus den drei Fachleuten, dem britischen Rechtsanwalt Adam Taylor als Vorsitzendem sowie der griechischen Rechtsanwältin Marina Perraki und der französischen Juristin Isabelle Leroux als Beisitzende, bestehende Entscheidungsgremium einig, dass nicht der Entwickler George Chatzopoulos Gegner des Verfahrens sei, sondern Nikolaos Gryparis. So behandelten sie auch den Fall. Tsoukali und Gryparis waren seit den 1980ern verheiratet. Sie hatten das Restaurant Sea Satin auf Mykonos aufgebaut; nach der Trennung der beiden 2014 hatte er es ganz übernommen. Allerdings übertrug er ihr 2016 die Rechte an der EU-Marke „SEA SATIN MARKET“, deren Nutzung sie ihm bis Oktober 2018 lizensierte. Ab 2019 strengte sie mehrere Verfahren vor den ordentlichen griechischen Gerichten an, um ihm die Nutzung der Marke zu untersagen. Gryparis beantragte im April 2019 die griechische Marke „SEA SATIN BY GRYPARIS“. Gegen diese Marke legte Tsoukali Widerspruch ein. Im Mai 2019 registrierte der Entwickler George Chatzopoulos die Domain seasatinbygryparis.com für Gryparis, die letzterer für sein Restaurant nutzt, das inzwischen genau diesen Namen trägt. Im Juli 2019 wurde Gryparis gerichtlich untersagt, die Marke „SEA SATIN“ zu nutzen, weil es dem Zusatz „BY GRYPARIS“ an Unterscheidungskraft mangele und zu Verwirrung bei Kunden führe. Gryparis, Gegner des UDRP-Verfahrens vor der WIPO, trug unter anderem vor, er sei mit seinem Restaurant auf Mykonos sehr bekannt, und habe die EU- und die griechische Marke „SEA SATIN MARKET“ seit 2002 genutzt. Die Beschwerdeführerin selbst führe keine Unternehmung auf Mykonos. Sie wolle ihm wegen der schwierigen Scheidung mit der ganzen Aktion schaden. Im Grunde habe sie ihn gezwungen, eine eigene Marke zu registrieren. Sein eigener Name als Teil seiner Marke sei doch ein ausreichender Unterschied zu den Marken der Beschwerdeführerin.

Das Dreier-Panel marschierte durch die Prüfung der Elemente des UDRP-Verfahrens hindurch und kam sehr früh dazu, dass es nicht wirklich zuständig sei. Die Beschwerde wies es folglich zurück (WIPO Case No. D2019-2812). Um die Zeichenähnlichkeit zu bejahen, reichte es ihnen völlig aus, dass die Marke „SEA SATIN“ der Beschwerdeführerin in der Domain enthalten ist: der Zusatz „by Gryparis“ reiche im UDRP-Verfahren nicht aus, die Feststellung der irreführenden Ähnlichkeit abzuwenden. Über die Berechtigung der Nutzung ließen sie sich nicht aus, sie widmeten sich sogleich der Frage der Bösgläubigkeit. Der eigentliche Streit der Parteien drehe sich darum, ob die Nutzung des neuen Namens des Restaurants, der Marke und der Domain die Markenrechte der Beschwerdeführerin verletze, und/oder ob die Domain seasatinbygryparis.com registriert wurde, um die Entscheidung der griechischen Zivilgerichte zu umgehen. Es sei nicht Aufgabe des Panels, hier festzustellen, ob der Gegner die Marken der Beschwerdeführerin verletzt oder wie die Entscheidungen der griechischen Gerichte hinsichtlich einer Markenrechtsverletzung auszulegen seien. Das seien Angelegenheiten der griechischen Gerichte. Hinsichtlich der Frage der Bösgläubigkeit sei es dem Panel nur schwer möglich, die Beweggründe des Gegners zu ergründen. Im Rahmen der UDRP sei der Zeugenbeweis, die Einsicht in Dokumente und andere Werkzeuge der Zivilgerichtsbarkeit nicht vorgesehen. Die Umstände seien insgesamt so undurchsichtig, dass sich das Panel hinsichtlich der Bösgläubigkeit des Gegners keine Entscheidung anmasse. Aus diesen Gründen wies das Panel die Beschwerde ab.

Auch hier haben wir es mit einem Fall zu tun, bei dem die Geschichte hinter der Beschwerde das eigentliche Interesse weckt. Nichtsdestotrotz ist die Einschätzung des Panels hinsichtlich der Markenrechtsentscheidungen der griechischen Gerichte bemerkenswert. Man distanziert sich klar davon, deren Entscheidungen auszulegen oder gar umzusetzen: „However, it is not the role of the Panel to assess whether the Respondent has infringed the Complainant’s trade marks or to interpret or enforce orders of the Greek court relating to trade mark infringement. These are all matters for the Greek courts.“ Hatte man mit den griechischen Entscheidungen nicht doch das Material zur Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich der Bösgläubigkeit an der Hand? Wollte sich das Panel bei dieser heiklen Vorgeschichte der Verantwortung entziehen? Das zu beurteilen, müsste man Einblick in der Akten nehmen. Im Ergebnis scheint die Entscheidung allerdings richtig zu liegen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain seasatinbygryparis.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2259

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

HOWARD NEU – MYTHOS DER UDRP-MARKENBEVORZUGUNG

Der Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zu Gunsten von Domain-Investoren entscheiden. Nachdem er im Januar 2020 erstmalig allgemein überprüft hatte, warum die UDRP-Entscheidungen zu wessen Gunsten ausfielen und ihn das Ergebnis überraschte, schaute er sich die Sache nun auch für UDRP-Entscheidungen im Februar 2020 an.

Howard Neu war Mitverantwortlicher der bekannten Domainer-Konferenz T.R.A.F.F.I.C., die er zusammen mit Domain-King Rick Schwartz in die Welt rief und lange Jahre mit ihm organisierte. Als Kenner der Domain-Investoren-Landschaft und der juristischen Nöte von Domainern im Falle von UDRP-Verfahren, führt er Listen der UDRP-Entscheider, die domainer-freundlich entscheiden. Bei seiner letzten Untersuchung prüfte er auch, inwieweit die Entscheidungen allgemein ausfielen und kam zu einem, ihn verblüffenden Ergebnis: bei näherer Betrachtung von 242 Entscheidungen (165 bei WIPO und 77 bei NAF) stellte Neu fest, dass unter den 165 zu Gunsten der Beschwerdeführer ausgefallenen WIPO-Entscheidungen 155 Fälle waren, in denen der Gegner gar nicht reagiert hatte und es sich um offensichtliche Markenrechtsverletzungen handelte. Bei den 77 NAF-Fällen lag die Nichtreaktionsrate bei 100 %. Beim Blick auf die gegnerischen Parteien der UDRP-Verfahren zeigte sich Neu, dass man es in der Tat mit wirklichen Cyberkriminellen zu tun hat, die aus aller Herren Länder stammten und von denen viele gleich mehrere Verfahren provozierten. 17 Gegner stammten aus China, doch das Gros der Cybersquatter, ganze 34, hatte seinen Sitz in den USA. Er schaute sich weiter 171 WIPO-Fälle vom Dezember 2019 an und stellte fest, dass sich bei 30 dieser Fälle die Gegner gegen die Beschwerde stellten. Von diesen 30 Verfahren gingen 17 zu Gunsten der Beschwerdeführer und 13 zu Gunsten der Domain-Inhaber aus. In 3 Fällen erging bei WIPO sogar eine Beschwerdeabweisung, obwohl sich der Gegner nicht gemeldet hatte. Weiter schaute sich Neu 27 Fälle des NAF an und stellte da fest, dass sich lediglich in 5 Fällen Gegner meldeten, von denen dann jedoch 4 Recht bekamen. In einem Fall erfolgte eine Beschwerdeabweisung, obwohl sich kein Gegner gemeldet hatte. Dieses Ergebnis überraschte Neu und entsprach nicht seinen Erwartungen, weshalb er nochmals eine Stichprobe nahm: sämtliche im Februar 2020 von WIPO und NAF entschiedenen Fälle. Und er kam auf ein ähnliches Ergebnis.

Im Februar 2020 entschieden WIPO-Panelisten 168 UDRP-Verfahren. In 140 dieser Verfahren trat der Gegner nicht gegen die Beschwerde an, mit der Folge, dass die jeweiligen Domains in der Regel auf die Beschwerdeführer transferiert wurden. Aber immerhin in 4 dieser 140 Verfahren ohne Erwiderung des Gegners wurde die Beschwerde abgewiesen. Unter den 28 Fällen, gegen die sich die Gegner wehrten, gingen die Verfahren 50 zu 50 aus: 14 Mal bekam der Gegner Recht, 14 Mal der Beschwerdeführer. Nicht viel anders sah es bei den 86 NAF-Verfahren aus, die im Februar 2020 entschieden wurden: 78 waren ohne Erwiderung der Gegner und wurden zugunsten der Beschwerdeführer entschieden. Die 8 Fälle, in denen sich der jeweilige Domain-Inhaber wehrte, führten zu 5 Abweisungen der Beschwerde.

Es ist erfreulich zu sehen, dass auch bei Domain-Investoren langsam die Realität der UDRP-Verfahren ankommt: Die entscheidenden Fachleute wenden Normen an, die zu in der Regel vernünftigen und berechtigten Ergebnissen führen: Cybersquatter, die markenmissbräuchliche Domains registrieren, bekommen diese mit einem effektiven Verfahren entzogen. Dass Domain-Investing nichts Rechtswidriges ist, haben Panelisten von WIPO, NAF und den anderen Streitbeilegungsstellen schon lange begriffen, und setzen das in ihren Entscheidungen so auch um. Das sind auch vorrangig die Entscheidungen, die wir immer wieder besprechen. Für Howard Neu gibt es mittlerweile nur noch ein Problem: was kann man gegen die Cybersquatter machen, die ein schlechtes Licht auf Domain-Investoren werfen?

Sie finden die Erkenntnisse von Howard Neu unter:
> http://neusnews.com/2020/03/astounding-udrp-news-part-ii/

Quelle: neusnews.com, eigene Recherche

OA.COM – JAHRESSPITZENREITER FÜR EUR 554.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit oa.com für EUR 554.000,- und 151.com für US$ 415.000,- (ca. EUR 373.874,-) gleich die beiden teuersten Domains des Jahres bisher. Darüber hinaus gab es schöne Preise.

Mit oa.com zum Preis von EUR 554.000,-, die noch keine eigenen Inhalte aufweist, setzte sich eine Zwei-Zeichen-Domain an die Spitze der Jahresbestenliste im Domain-Handel. Ihr folgte auf die zweite Position die reine Zahlen-Domain 151.com mit herausragenden US$ 415.000,- (ca. EUR 373.874,-); auch sie bleibt vorerst ohne eigene Inhalte. Anders als die drittteuerste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche: kenosha.com ging für US$ 75.000,- (ca. EUR 67.568,-) an einen Anbieter von Mitteln zur Behandlung „schwitzender“ Betonböden. Und dann war da noch loanexperts.com, die US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-) einbrachte, während sie im Mai 2017 lediglich US$ 2.701,- (damals ca. EUR 2.478,-) gekostet hatte.

Die Länderendungen führte die belgische perfectos.be an mit einem herausragenden Preis von EUR 45.000,-, der sie an die 7. Position der Jahresbestenliste für Länderendungen bringt. Die Domain leitet weiter auf die Geschäftsseite des neuen Inhabers, einem Stoffdruckunternehmen. Zweitteuerste Länder-Domain war diy.tv mit hervorragenden US$ 32.500,- (ca. EUR 29.279,-); die Domain brachte es im Juli 2008 auf US$ 5.000,- (damals ca. EUR 3.145,-) und verzeichnete so einen ordentlichen Gewinn. Weiter gings mit der kolumbianischen five.co für sehr gute EUR 18.500,-. Die deutsche Endung .de stieg mit der Drei-Zeichen-Domain wst.de bei EUR 5.950,- ins Geschäft ein.

Unter den neuen Top Level Domains machten basket.app zum Preis von US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-) und create.berlin für EUR 3.000,- von sich reden. Die klassischen generischen Endungen glänzten mit mockmain.net für US$ 10.100,- (ca. EUR 9.099,-) und medic.org für US$ 6.800,- (ca. EUR 6.126,-), die im Juli 2014 lediglich US$ 2.120,- (ca. EUR 1.559,-) gekostet hatte. Eine Verdoppelung ihres Wertes verzeichnete gbg.org, die jetzt US$ 2.750,- (ca. EUR 2.477,-) einbrachte, gegenüber US$ 1.370,- (damals ca. EUR 1.292,-) im November 2015. Somit hatten wir wieder eine sehr gute Domain-Handelswoche, nicht nur dank hochpreisiger .com-Domains, sondern auch schöner Preise bei den Länderendungen.

Länderendungen
————–

perfectos.be – EUR 45.000,-
diy.tv – US$ 32.500,- (ca. EUR 29.279,-)
five.co – EUR 18.500,-
aware.io – EUR 9.900,-
starcasino.co.uk – GBP 6.900,- (ca. EUR 7.504,-)
wst.de – EUR 5.950,-
stack.eu – EUR 5.823,-
migo.io – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.901,-)
betcheck.com.br – EUR 3.500,-
toni.es – EUR 3.500,-
onlyfans.de – EUR 3.380,-
onlinedating.it – EUR 3.200,-
mobilae.de – EUR 3.000,-
libaixiao.cn – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)
green-cleaning.de – EUR 2.500,-
kochbox.de – EUR 2.500,-
magic.ly – US$ 2.501,- (ca. EUR 2.253,-)
ideal.uk – GBP 1.000,- (ca. EUR 1.087,-)

Neue Endungen
————-

basket.app – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
create.berlin – EUR 3.000,-
mapa.global – US$ 3.120,- (ca. EUR 2.811,-)
safe.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
smyle.app – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)

Generische Endungen
——————-

mockmain.net – US$ 10.100,- (ca. EUR 9.099,-)
medic.org – US$ 6.800,- (ca. EUR 6.126,-)
bsds.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.504,-)
adlab.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.523,-)
gbg.org – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.477,-)
ahcc.net – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.251,-)

.com
—–

oa.com – EUR 554.000,-
151.com – US$ 415.000,- (ca. EUR 373.874,-)
kenosha.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 67.568,-)
livingclassics.com – US$ 49.888,- (ca. EUR 44.944,-)
auden.com – GBP 25.000,- (ca. EUR 27.190,-)
plantogrow.com – US$ 24.500,- (ca. EUR 22.072,-)
carizona.com – US$ 16.888,- (ca. EUR 15.214,-)
groundies.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
pressio.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 9.459,-)
adtix.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
wowcasino.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
educon.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.008,-)
actus.com – EUR 9.000,-
jozz.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.108,-)
drivingbusiness.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.658,-)
vizzle.com – US$ 8.325,- (ca. EUR 7.500,-)
writerpreneur.com – US$ 7.999,- (ca. EUR 7.206,-)
gorillainsurance.com – US$ 7.777,- (ca. EUR 7.006,-)
cpyou.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.937,-)
froot.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
loanexperts.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-)
upshares.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-)
startboss.com – US$ 5.940,- (ca. EUR 5.351,-)
e-mtb.com – US$ 5.550,- (ca. EUR 5.000,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

CORONAVIRUS – VIELE VERANSTALTUNGEN FALLEN AUS

Die Einschränkungen, die die Pandemie des Coronavirus mit sich bringt, erstrecken sich auch auf aktuelle und zukünftige Veranstaltungen. Während das letzte ICANN-Meeting online abgehalten wurde, werden andere Veranstaltungen verschoben oder ganz abgesagt.

Den Anfang machte das 67. ICANN-Meeting in Cancún im Februar, das kurzfristig in ein reines Online-Meeting abgeändert wurde, mit durchaus respektablen Teilnehmerzahlen. Auch das 80. RIPE-Meeting, das für den 11. Mai 2020 in Berlin festgesetzt ist, wird virtuell stattfinden. Anders als der 17. Karlsruher IT-Rechtstag 2020: Der Termin für diese Veranstaltung wurde nach hinten verschoben, statt am 14. März 2020 soll er am 26. September 2020 stattfinden. Ob er später nochmals verschoben wird oder ganz ausfällt, wird man sehen.

Unklar ist die Lage für die EURO-Digg. Der Anmeldezeitpunkt für Teilnehmer war auf den 01. März 2020 gesetzt, jedoch wurde er verschoben. Eigentlich soll die EuroDIG 2020 vom 10. bis 12. Juni 2020 auf dem Campus der The Abdus Salam International Centre for Theoretical Physics (ICTP), Strada Costiera 11,­ 34151 in Triest (Italien) stattfinden. Man schaut sich aber die kommenden Entwicklungen an. Wer informiert bleiben will, abonniert den Newsletter der EURO-Digg.

Klare Absagen gibt es zum Beispiel für die Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg, die Ende April 2020 im KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg stattfinden sollte. Desgleichen wurde der Deutsche IT-Rechtstag, der in diesem Jahr am 23./24. April 2020 in Berlin stattfinden sollte, abgesagt. Auch die ICANN – GDD-Summit im Mai in Paris ist abgesagt. Sie findet weder online noch zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Schließlich ist die Lage beim @kit-Kongress, der dieses Jahr wieder einmal in seiner Heimat Bayreuth stattfinden soll, noch unklar. Auf Twitter ließen die Veranstalter am 16. März 2020 verlautbaren: „Der #akit20 kann Anfang April natürlich nicht stattfinden. Die offizielle Absage ging heute via Mail raus. Wir bemühen uns um einen Ersatztermin und melden uns, falls es hierzu etwas Neues gibt. Bleibt bitte gesund!“

Aktuelle Daten zu den unterschiedlichen Veranstaltungen finden Sie

für das 80. RIPE-Meeting unter:
> https://ripe80.ripe.net

für den 17. Karlsruher IT-Rechtstag 2020 unter:
> https://davit.de/event/17-karlsruher-it-rechtstag/

für die EURO-Digg 2020 unter:
> https://www.eurodig.org/index.php?id=76

für die Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale:
> https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=60

für den Deutsche IT-Rechtstag in Berlin:
> https://www.anwaltakademie.de/product/25466

für die ICANN – GDD-Summit in Paris:
> https://www.icann.org/gddsummit

für den @kit-Kongress:
> http://ak-it-recht.de/

Quelle: eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top