Domain-Newsletter

Ausgabe #1009 – 19. März 2020

Themen: .org – ICANN hält sich alle Optionen offen | Coronarvirus – Domain-Branche aktiv und stabil | TLDs – Neues von .biz, .eu und .gov | UDRP – skins.net und Chaos um die Konkursmasse | Liquid Domains – GGRG-Report für 4. Quartal 2019 | free.co.uk – Freiheit für US$ 205.000,- | Meissen – EuroSSIG im Juli 2020

.ORG – ICANN HÄLT SICH ALLE OPTIONEN OFFEN

Das Tauziehen um den Verkauf der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) an den Finanzinvestor Ethos Capital dauert an: bei einem „Public Forum“ gab die Internet-Verwaltung ICANN an, sich alle Optionen offen zu halten.

Im November 2019 wurde zum ersten Mal öffentlich bekannt, dass die Internet Society (ISOC) für einen Kaufpreis von US$ 1,135 Mrd. sämtliche PIR-Anteile an Ethos Capital überträgt. Streng juristisch genommen sind die Details schwieriger. Formalrechtlich erteilt ISOC als Alleingesellschafter von PIR die Zustimmung, dass PIR von einer „nonprofit corporation“ zu einer „limited liability company“ (LLC) wird, wobei die Anteile an dieser LLC von der Connected Giving Foundation (CGF) gehalten werden, bei der es sich um eine neu gegründete „nonprofit organization“ handelt, deren Anteile wiederum allein der ISOC zustehen. CGF verkauft und überträgt dann seine Anteile an der nicht mehr gemeinnützigen, sondern nun gewinnorientierten PIR LLC an Ethos. Dennoch schien die Zustimmung von ICANN Formsache; noch nie zuvor hatte die Internet-Verwaltung die Zustimmung versagt und im konkreten Fall vielmehr betont, die notwendige Autorität nicht zu haben. Anknüpfungspunkt für eine Prüfung wäre wohl nur ein im Registry-Vertrag vereinbarter „standard of reasonableness“ für den Fall der „change of control“; Was darunter zu verstehen ist, ist juristisch nicht abschliessend geklärt.

Allerdings scheint ICANN inzwischen gewillt, die Grenzen eigener Kompetenzen auszureizen. Bei einem Public Forum im Rahmen des online abgehaltenen 67. Meetings, das mit 535 Teilnehmern gut besucht war, wurde vor allem deutlich, dass viele Stakeholder von Ethos Capital angebotene freiwillige Beschränkungen (Public Interest Commitments – kurz PICs) nicht für ausreichend erachten, um die Interessen von Inhabern einer .org-Domain ausreichend zu schützen. Ethos Capital würde sich unter anderem verpflichten, die Gebühren lediglich in engen Grenzen zu erhöhen, und ein „Stewardship Council“ einzuführen, das ein Vetorecht bei inhaltlichen Beschränkungen erhält. Mitch Stoltz, Vertreter der Electronic Frontier Foundation (EFF), bezeichnete diese PICs als „not substantive; they are procedural“. Jonathan Zuck vom At-Large Advisory Committee merkte an: „There is a kind of a broad pessimism about the success of PICs in the past“; zugleich forderte er Reformen für die PIC-Prozesse. Dem konnte sich auch Maarten Botterman, Chairman des ICANN Board of Directors, nicht entziehen. Gegenüber dem ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee sagte er: „At this moment all options remain open. We are open-minded to taking all input into account before it is time for us to decide“.

Offen blieb, bis wann ICANN nun seine Entscheidung fällt. Eine Verlängerung der vorgesehenen Stellungnahmefrist bis 20. April 2020 hatte PIR abgelehnt und diese zunächst nur bis 29. Februar 2020 gewährt; kurz vor Ablauf verständigte man sich dann jedoch auf eine weitere Verlängerung bis 20. März 2020. Ob es dabei bleibt, wollte Botterman nicht sagen. Die heisse Phase derfinalen Entscheidung dürfte aber zumindest erreicht sein.

Eine Mitschrift vom ICANN-Meeting zu .org finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2254

Quelle: icann.org, theregister.co.uk

CORONARVIRUS – DOMAIN-BRANCHE AKTIV UND STABIL

Der Coronavirus lässt auch die Domain Name Industry nicht unberührt: die Zahl der pandemiebezogenen Domains steigt seit mehreren Wochen steil an. Anlass zur Sorge besteht jedoch nicht, denn die Registries melden einen unverändert stabilen Betrieb.

Die gute Nachricht zuerst: in technischer Hinsicht funktionieren alle Domains wie gewohnt. Die DENIC eG teilt mit, dass alle technischen Dienste unter .de aktuell uneingeschränkt zur Verfügung stehen. DENIC bittet lediglich, Service-Anfragen vorzugsweise per eMail zu stellen. Auch Nic.at meldet, dass alle Services erreichbar sind und wie gewohnt uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Es gibt keine Einschränkungen im Betrieb der .at-Zone. Des Weiteren gelten strenge Hygienemaßnahmen in den Büros. Keine offizielle Stellungnahme gibt es von der .ch-Verwalterin SWITCH; allerdings sind von dort ebenfalls keinerlei Ausfälle gemeldet. Stattdessen arbeitet SWITCH mit Hochdruck daran, den höheren Bedarf an Online-Veranstaltungen der Schweizer Hochschulgemeinschaft zu decken. Dass all das keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt ein Blick auf die Website der italienischen Verwaltung Registro.it; dort heißt es: „Due to the current health emergency, there may be delays in the processing of legal and administrative procedures in the coming days.“ Die Registrierung und Verwaltung von .it-Domains bleibt aber ebenfalls möglich. Die meisten Domain-Verwalter, so auch DNS Belgium (.be), die portugiesische DNS.PT (.pt) sowie die polnische NASK (.pl), haben ihr Personal so organisiert, dass es von zuhause aus arbeiten kann. Und für alle Fälle gibt es die Möglichkeit von Videokonferenzen.

Das ist auch dringend nötig, denn die Anzahl der Corona-bezogenen Domains ist sprunghaft in die Höhe geschossen. Die .com- und .net-Registry VeriSign berichtet von hunderten Domains täglich, insbesondere bezogen auf die Begriffe „virus“ und „Covid“. Die naheliegende corona.de ist bereits lange in den Händen der gleichnamigen Biermarke; coronavirus.de hingegen steht gegen Meistgebot zum Verkauf, wobei sich der Preis bisher im niedrigen vierstelligen Bereich bewegt. Daher dürften die Chancen schlecht stehen, dass der Inhaber von coronavirus.info sie zum aufgerufenen Preis von mindestens EUR 7.000,- los wird, auch wenn die Klickrate bei 700 Aufrufen täglich liegen soll. Davon unabhängig sollte man Vorsicht walten lassen. Das US-Sicherheitsunternehmen Check Point Software Technologies Ltd. hat herausgefunden, dass weltweit seit Januar 2020 über 4.000 Domain-Namen registriert wurden, die einen Bezug zum Coronavirus haben. Drei Prozent hiervon verbreiten Schadsoftware, fünf Prozent sind jedenfalls verdächtig. Damit ist das Risiko bei „Coronavirus-related domains“, Opfer von Cyberkriminellen zu werden, satte 50 Prozent höher als bei sonstigen Domains.

Völlig neue Wege in Sachen Corona geht der chinesische Domain-Registrar West.cn. Im Rahmen einer Marketing-Kampagne für eine internationalisierte Variante von .online bietet er zu jeder Domain-Registrierung 20 Atemschutzmasken für das Gesicht, bei mehrjährigen Registrierungen entsprechende Mehrmengen. Bei Verträgen über zehn Jahre legt West.cn zusätzlich noch ein Thermometer drauf. Den Registrierungszahlen hilft das bisher nicht: seit Januar 2019 sinken sie beständig.

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BIZ, .EU UND .GOV

Großes Lob für EURid: die .eu-Registry schneidet in einem aktuellen Bericht der EU-Kommission hervorragend ab. Derweil wirbt .biz mit Premium-Domains um Kunden, während .gov die Vergaberegeln verschärft – hier unsere Kurznews.

Die .biz-Registry Neustar Inc. möchte vom Geschäft mit Premium-Domains profitieren. Beginnend ab dem 25. März 2020 wird eine nicht näher bezifferte Zahl von bisher „registry reserved“-Domains zu erhöhten Preisen über die Domain-Registrare angeboten. Die .biz-Domains teilen sich in elf Kategorien ein und werden zu Preisen beginnend ab US$ 30,- verkauft; in Kategorie 11 kosten diese Domains dann mindestens US$ 10.500,-. Soweit ersichtlich, fallen die deutlich erhöhten Gebühren nur im ersten Jahr an, in den Folgejahren gelten die üblichen Preise. Um welche konkreten Domains es sich handelt, ist unklar; es dürften aber zahlreiche Drei-Zeichen-Domains und Ein-Wort-Domains sein. Möglicherweise hat Neustar auch zahlreiche ausgelaufene Domains in den Registry-Pool zurückgeholt und versucht nun, sich diese mit erhöhten Gebühren versilbern zu lassen. Ob dieser Schritt den Registrierungszahlen hilft, bleibt abzuwarten; mit insgesamt unter 1,6 Mio. Domains ist .biz hinter so manche nTLD zurückgerutscht.

Die EU-Kommission ist mit der Arbeit der .eu-Verwalterin EURid hochzufrieden. In dem 14-seitigen Bericht „über die Verwendung, die Wirksamkeit und das Funktionieren der Domäne oberster Stufe von April 2017 bis April 2019“ heisst es, dass .eu auf effektive Art und Weise funktioniert. EURid unterhalte eine äusserst widerstandsfähige und robuste technische Infrastruktur; Die Verfügbarkeit von .eu lag erneut bei 100 Prozent. Das Stagnieren des Wachstums von .eu begründet die Kommission mit der Reife des Marktes. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs werde sich EURid weniger auf den Preis, dafür aber auf die Qualität der Dienste und die Sicherheit konzentrieren. Erfreulich war auch die Verlängerungsquote, die bei .eu im Berichtszeitraum von 78,6 auf 80 Prozent anstieg. Insgesamt erleichtert .eu den sicheren und vertrauenswürdigen Zugang zum digitalen Binnenmarkt und ermöglicht es den Europäern, ihre europäische Identität zum Ausdruck zu bringen.

Die General Services Administration, in den USA zuständige Behörde für die Verwaltung von .gov-Domains, zieht die Regelungen für eine Registrierung nochmals an. War diese bisher ohnehin schon ausschließlich Regierungsbehörden der Vereinigten Staaten vorbehalten, ist seit dem 10. März 2020 nun zusätzlich eine notariell beglaubigte Unterschrift auf allen Anmeldeformularen erforderlich. Wie es auf der DotGov-Website heisst, sei dieser Schritt erforderlich geworden, weil es in der Vergangenheit zu „mail and wire fraud through signature forgery“, also betrügerischen Registrierungsversuchen durch unberechtigte Personen gekommen ist. „This is a classic case of ‘we must do something’ and this is certainly something,“, so John R. Levine, Autor des Buches „The Internet for Dummies“. Allerdings ließ die General Services Administration offen, ob die eingehenden Anträge weiterhin automatisiert oder in Zukunft manuell geprüft werden; letzteres würde die Sicherheit nochmals deutlich erhöhen.

Den Report der EU-Kommission zu EURid finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2253

Weitere Informationen zu .gov finden Sie unter:
> https://home.dotgov.gov/

Quelle: onlinedomain.com, eurid.eu, krebsonsecurity.com

UDRP – SKINS.NET UND CHAOS UM DIE KONKURSMASSE

Das auf Bermuda gegründete britische Unternehmen Symphony Holdings Limited hatte im Rahmen einer Konkursversteigung die Rechte am geistigen Eigentum der Schweizer SITAG erworben, darunter auch die australische Marke „SKINS.NET“. Allerdings bekam sie nicht auch die gleichlautende Domain skins.net. Aus diesem Grunde ging sie gegen die Inhaberin der Domain im Rahmen eines UDRP-Verfahrens vor, die die Domain bereits an eine Dritte weiterübertragen hatte.

Die Symphony Holdings Limited, eine auf Bermuda gegründete Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien, sah ihr Markenrecht durch die Domain skins.net verletzt und strengte gegen die Schweizer Fuller Consultancy ein UDRP-Verfahren vor der WIPO an. Sie erklärte, sie habe die Rechte an der australischen Marke im Rahmen einer Konkursauktion erworben. Die Schweizer Unternehmung SKINS International Trading AG (SITAG) war pleite gegangen. Ihr geistiges Eigentum wurde vom Konkursamt Zug versteigert. Im Kaufvertrag vom 20. September 2019 des Konkursamt Zug heißt es, alle Rechte an SITAGs geistigem Eigentum gehe an die Symphony Holdings, bis auf den Teil, der dem japanischen Unternehmen ITOCHU Corporation aus Osaka bereits im Rahmen einer Pfändungsvereinbarung vom 30. März 2012 übertragen worden sei. Bei der Versteigerung der SITAG-Werte habe es lediglich eine Mitsteigerin gegeben: die Gegnerin des UDRP-Verfahrens, die aufgrund einer unrechtmäßigen Sicherungsübereignung vom 13. Juni 2018 Inhaberin der Domain skins.net sei. Diese Domain sei identisch mit ihrer australischen Marke. Dabei verwies sie auf einen entsprechenden Markenregisterauszug, der als Inhaberin weiter die SITAG auswies. Die Gegnerin, so die Beschwerdeführerin in einer nachgereichten Einlassung, habe die Domain unrechtmäßig an eine Dritte übertragen; außerdem widerspreche sie der Wahl des Rechtsvertreters der Gegnerin, denn der stehe in einem Interessenkonflikt. Die Gegnerin bestritt, dass die Beschwerdeführerin die Markenrechte an „SKINS.NET“ erworben habe, als sie die Rechte am geistigen Eigentum der SITAG ersteigert habe. Die Marke sei über die letzten Jahre auch nicht genutzt worden, weswegen sie eigentlich gelöscht werden müsse. Die Inhaberschaft an der Domain habe man an die Fair Play Publishing Group übertragen, die die Domain rechtmäßig, nichtkommerziell und fair nutze, ohne die Absicht, wirtschaftliche Gewinne zu erzielen oder Verbraucher irreführend umzuleiten oder die angebliche Marke der Beschwerdeführerin zu beeinträchtigen. Die Gegnerin beantragte, Reverse Domain Name Hijacking festzustellen. Als Entscheider war ein Panel von drei Fachleuten bestellt, bestehend aus Rechtsanwalt Torsten Bettinger (München) als Vorsitzendem sowie dem australischen Juraprofessor in Beijing (China) Matthew Kennedy und dem Schweizer Juraprofessor Philippe Gilliéron.

Das Panel wies – nach einigen Erwägungen hinsichtlich des Verfahrens – die Sache letztlich wegen des fehlenden Nachweises der Markeninhaberschaft der Beschwerdeführerin ab (WIPO Case No. D2019-2887). Die von der Beschwerdeführerin nachgereichte weitere Einlassung berücksichtigte das Panel lediglich im Hinblick auf Äußerungen, die die Nutzung der Domain durch einen Dritten betrafen, da diese Drittnutzung erst nach Einreichung der Beschwerde begann. Die Inhalte unter der Domain skins.net könnten für die Entscheidung von Bedeutung sein; die Änderung der Nutzung konnte die Beschwerdeführerin nicht voraussehen. Was die Einwände gegen den Rechtsvertreter der Gegnerin und einen etwaigen Interessenkonflikt betraf, so verwies das Panel die Beschwerdeführerin auf eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltkammer. Alsdann stieß das Panel in den Kern der Angelegenheit und prüfte, ob die Beschwerde hinsichtlich der Domain skins.com überhaupt sinnvoll nach den Regeln der UDRP verhandelt werden könne. Es sei dies kein einfacher Fall von Cybersquatting, sondern es gehe vielmehr um die Frage, ob skins.net Teil der Rechte am geistigen Eigentum der SITAG war, welche die Beschwerdeführerin nach dem Konkurs der SITAG vom Konkursverwalter der SITAG gekauft hat, oder ob die Gegnerin die Domain rechtmässig von SITAG erworben habe, bevor SITAG in Konkurs ging und aufgelöst wurde. Der einzige nachvollziehbare Grund, warum die Beschwerdeführerin ein UDRP-Verfahren vor der WIPO aufgerufen habe, sei der Umstand, dass es sich bei dem streitigen Gut um einen Domain-Namen handele. Doch dieses Panel sei kein allgemeines Gericht für Domain-Streitigkeiten und die UDRP nicht dafür geeignet, alle Streitigkeiten jeder Art, die in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit einer Internet-Domain stehen, zu entscheiden. Der hier vorliegende Fall sei ein vielfältige Facetten aufweisender Streit um den Erwerb von geistigem Eigentum. Aus diesem Grund lehnte das Panel die Beurteilung des Falles ab. Gleichwohl prüfte es noch das Vorliegen eines Markenrechts auf Seiten der Beschwerdeführerin. Dabei stellte es fest, dass diese ihr Recht nicht belegt habe: weder stehe sie im australischen Markenverzeichnis als Markeninhaberin, noch fehle es an den notwendigen Listen zu den ersteigerten Werten und denen, die zuvor schon an die japanische ITOCHU gegangen waren, aus denen sich ergeben hätte können, ob die Marke „SKINS.NET“ zu den auf die Beschwerdeführerin übertragenen Rechten am geistigen Eigentum der SITAG enthalten ist. Aus allen vorgenannten Gründen lehnte das Panel die Beschwerde ab. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die UDRP nach Ansicht des Panels kein geeignetes Verfahren sei, um einen vielschichtigen Streitfall wie diesen zu entscheiden, lehnte das Panel auch den Antrag der Gegnerin auf Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking ab.

Wieder einmal ein Domain-Streit, für den die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) nicht gemacht ist. Der vermeintlich einfache Weg zu einer Domain über die UDRP ist nicht immer der schnellste. In diesem Fall war er ein voraussehbarer Umweg – aber wahrscheinlich auch einen Versuch wert. Allerdings hätte die Beschwerdeführerin die Sache besser vorbereiten sollen: der fehlende ordentliche Nachweis für den Erwerb der Marke ist ein krasser Fehler, der Juristen bei einem UDRP-Verfahren und auch sonst nicht unterlaufen sollte. Das WIPO-Panel ging die Angelegenheit souverän, klar und kurz angebunden an. Es fand eine sehr gut vertretbare Lösung der Angelegenheit. Die Parteien müssen jetzt zunächst einmal ein ordentliches Gericht finden, vor dem sie den Streit, gegebenenfalls über Jahre, austragen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain skins.net finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2255

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

LIQUID DOMAINS – GGRG-REPORT FÜR 4. QUARTAL 2019

Der Domain-Broker und -Berater Giuseppe Graziano legte wieder einmal einen Domain-Report unter dem Titel „Liquid Domains Market Overview“, diesmal für das 4. Quartal 2019, vor, der sich mit den kurzen Ziffern- und Zeichen-Domains unter .com beschäftigt. Das Werk gibt Informationen über die Marktentwicklung und -wirkung besonders gesuchter .com-Domains.

Das im September 2018 offiziell gestartete Projekt „liquid domains market exchange“ (lxme.com), eine Domain-Börse speziell für Drei-Zeichen-Domains, von Giuseppe Graziano und seiner Domain-Broker- und Domain-Beratungsunternehmung GGRG mit Sitz in Lissabon (Portugal), ist mittlerweile auch der Hort der regelmäßig erscheinenden „Liquid Domains Market Overviews“. Nunmehr liegt der 14. Report vor, der das 4. Quartal 2019 analysiert, wieder als responsive Website mit den Informationen, die für jede Domain-Kategorie eine eigen Seite aufweist. Graziano nimmt mit dem Report 614.928 .com-Domains in den Blick, die er „liquid“ nennt. Er will mit seinem Report eine Debatte unter den Interessenvertretern der Branche anstoßen über den fairen Wert dieser Domains. Unter „liquid domains market“ versteht GGRG die Domains, die tatsächlich gehandelt werden. Dabei differenziert Graziano die Domains nach Zeichenanzahl und -art, ausgehend von 2L.coms (Zwei-Buchstaben-.com-Domains) bis hin zu 4L.coms, über 2N.coms bis zu 5N.coms (2- bis 5-Ziffern-.com-Domains), bis schließlich zu 2C- und 3C.com-Domains (die gleichzeitig Buchstaben und Ziffern aufweisen). Für jede dieser neun differenzierten Domain-Kategorien zeigt der Report auf einer je eigenen Seite die Anzahl der Domains in der Kategorie, den geschätzten Marktwert der Domains und eine Tortengraphik, die die prozentuale Verteilung der Inhaber nach Region darstellt. Zusätzlich werden darunter weitere Daten angegeben, etwa wie hoch der Anteil entwickelter Seiten unter den Domains ist und wie hoch das aktuelle Handelsvolumen war. Die öffentlich gewordenen Verkäufe der „liquid“-Domains weist im 4. Quartal 2019 einen Wert von US$ 7.281.979,- auf. Demgegenüber gab Escrow .com ein Umsatzvolumen für „liquid“-Domains von exakt US$ 12.195,427,- an. Leider wird nicht deutlich, welche Überschneidungen es bei diesen Zahlen gibt, inwieweit also Escrow.com an der Verkaufsabwicklung von Domains beteiligt war, bei denen der Preis veröffentlicht wurde.

Für die 676 Domains unter der Kategorie „L2“ wird seit dem Report Q2/2019 ein um US$ 70.000,- geringerer Marktwert von nurmehr US$ 1.458.660.000,- angegeben. Öffentlich bekannt sind zwei Domain-Verkäufe in dieser Kategorie, die ein Volumen von US$ 1,8 Mio. aufweisen. Mittlerweile befinden sich 143 (21,2 Prozent) dieser Domains nachweislich in chinesischen Händen, 181 (26,8 Prozent) in US-amerikanischen und 45 (6,7 Prozent) in europäischen. Bei 261 Domains (38,6 Prozent) lässt sich die Inhaberschaft und damit die Verortung nicht feststellen. Von den Domains der Kategorie „L3“, von denen es 17.576 gibt, sind zumindest 32 Verkäufe bekannt geworden, die zum Median-Preis von rund US$ 14.500,- gehandelt wurden. Das Handelsvolumen bekannter Verkäufe dieser Kategorie liegt bei US$ 2.347.631,-; das Handelsvolumen bei Escrow.com für diese Kategorie liegt allerdings bereits bei US$ 5.439.880,-. Und so geht es weiter für jede einzelne Domain-Kategorie. Man findet jeweils auch An gaben, inwieweit die einzelnen Werte im Vergleich zu früheren Reports nach oben oder unten gingen. Schließlich gibt es noch die Seite „Historical“, auf der man sich einen Überblick über die Entwicklung der vergangenen vier Quartale verschaffen kann.

Der aktuelle Report „Liquid Domains Market Overview 4st Quarter 2019“ gibt sehr gute Informationen über Verkäufe hochpreisiger Domains. Die Informationen sind überwiegend nachvollziehbar aufbereitet. Wie es im Disclaimer auf beinahe jeder Seite des Online-Reports heißt, will er nicht als Investitions-, Rechts- oder Steuerrat verstanden werden. Die Kommentierung und Interpretation der Daten sind Grazianos rein subjektive Einschätzung. Reflektierte Domain-Investoren können eine Menge wertvoller Informationen aus dem Report gewinnen. Die Lektüre des Reports können wir bestens empfehlen.

Den aktuellen „Liquid Domains Market Overview“ finden Sie unter:
> https://lxdo.com

Quelle: lxdo.com, eigene Recherche

FREE.CO.UK – FREIHEIT FÜR US$ 205.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche wies ein erstaunliches Ergebnis auf: Die Länderendungen stellten .com in den Schatten, die britische Domain free.co.uk brachte es auf US$ 205.000,- (ca. EUR 179.825,-). Davon abgesehen, gab es jede Menge Hochpreisiges unter den Länderendungen – aber auch sonst.

Mit heloc.com zum Preis von US$ 82.500,- (ca. EUR 72.368,-) schaffte es .com diesmal lediglich auf den 4. Rang, dafür jedoch in die Hände eines Finanzanbieters. Ihr folgten tiara.com für immerhin stolze US$ 55.000,- (ca. EUR 48.246,-) und die Vier-Zeichen-Domains xcdn.com für nicht mehr so großartige US$ 22.000,- (ca. EUR 19.298,-). Der Weisheit letzter Schluss war der Kauf von wisdomofliving.com für US$ 19.888,- (ca. EUR 17.446,-) wohl nicht, denn die Domain ist nicht konnektiert – oder sollte es ein Hinweis darauf sein, offline zu gehen? Dann war da noch onlytech.com zum Preis von EUR 10.000,-, deren Website allerdings erst noch kommen muss.

Unter den Länderendungen und überhaupt diese Woche nahm sich die britische free.co.uk zum Preis von US$ 205.000,- (ca. EUR 179.825,-) die Freiheit, alles hinter sich zu lassen, auch Inhalte. Dafür steht sie nun an erster Stelle der Jahresbestenliste der Länderendungen und auf Platz 3 der Jahresbestenliste bisher. Ihr folgten noch sieben weitere .uk-Domains. Die italienische Domain download.it kam unter den Länderendungen auf Platz zwei mit EUR 75.000,-. Dann setzte .de mit rs.de zu einem Preis von EUR 70.000,- ein, der zwei weitere .de-Domains zum Preis von jeweils EUR 20.000,- folgten: breitband.de und merkursport.de. Daran an schloss sich ein Rattenschwanz von zehn weiteren .de-Domains, darunter immobilienrendite.de zu EUR 2.000,-, die im Januar 2014 nur EUR 1.300,- gekostet hatte. Ein bisschen Rendite war schon. Nicht gelistet haben wir eine bulgarische internationalisierte Domain, die übersetzt „Univeristät“ lautet und EUR 4.300,- erzielte.

Die neuen generischen Endungen hielten sich etwas zurück: one.space brachte es auf ordentliche US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-) und element.global auf US$ 5.330,- (ca. EUR 4.675,-). Die weiteren fünf Vertreter neuer Endungen glitten leicht abgestuften Preises weiter bis auf US$ 1.888,- (ca. EUR 1.656,-) für sponsored.link herab. Zu lange vermisster Größe richteten sich hingegen die klassischen generischen Endungen auf: ready.org erzielte sagenhafte US$ 169.888,- (ca. EUR 149.025,-) und steht so an fünfter Stelle der Jahresbestenliste. Allerdings steht sie derzeit schon wieder zum Verkauf. Ihr folgte memories.net zu großartigen US$ 41.000,- (ca. EUR 35.965,-), die an einen australischen Anbieter für ein Online-Speicher-Angebot ging. Somit erwies sich die vergangene Domain-Handelswoche als eine der besten dieses Jahres mit gleich zwei Domain-Namen im sechsstelligen Bereich und zahlreichen hochpreisigen Domains.

Länderendungen
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free.co.uk – US$ 205.000,- (ca. EUR 179.825,-)
marra.co.uk – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.851,-)
roadmate.co.uk – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.851,-)
checked.co.uk – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.281,-)
yfood.co.uk – EUR 2.000,-
micro.co.uk – US$ 1.444,- (ca. EUR 1.267,-)
animal.uk – US$ 1.105,- (ca. EUR 969,-)
contact.uk – US$ 1.045,- (ca. EUR 917,-)

download.it – EUR 75.000,-
e-bike.it – EUR 2.000,-

rs.de – EUR 70.000,-
breitband.de – EUR 20.000,-
merkursport.de – EUR 20.000,-
tailwind.de – EUR 5.950,-
flotten-versicherung.de – EUR 5.400,-
miet.de – EUR 5.000,-
xl2.de – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.798,-)
xbond.de – EUR 3.380,-
welovegaming.de – US$ 2.850,- (ca. EUR 2.500,-)
immobilienrendite.de – EUR 2.000,-
sic-group.de – EUR 2.000,-
mein-bauplan.de – US$ 2.508,- (ca. EUR 2.200,-)
vipticket.de – US$ 2.451,- (ca. EUR 2.150,-)

primera.es – US$ 50.000,- (ca. EUR 43.860,-)
reference.co – EUR 11.000,-
mallorca.at – EUR 9.990,-
krankenkassevergleich.ch – EUR 9.000,-
cantek.eu – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.702,-)
todo.me – US$ 5.555,- (ca. EUR 4.873,-)
moneymax.eu – EUR 4.000,-
btk.eu – EUR 3.599,-
eminente.fr – US$ 2.850,- (ca. EUR 2.500,-)
silver.fr – US$ 2.725,- (ca. EUR 2.390,-)
onboard.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)
esm.us – US$ 1.000,- (ca. EUR 877,-)

Neue Endungen
————-

one.space – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-)
element.global – US$ 5.330,- (ca. EUR 4.675,-)
target.global – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.561,-)
us.app – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.509,-)
october.group – US$ 2.729,- (ca. EUR 2.394,-)
service.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.754,-)
sponsored.link – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.656,-)

Generische Endungen
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casinovergleich.info – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.316,-)

ready.org – US$ 169.888,- (ca. EUR 149.025,-)
memories.net – US$ 41.000,- (ca. EUR 35.965,-)
fhe.org – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.649,-)
breathworks.org – EUR 8.495,-

.com
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heloc.com – US$ 82.500,- (ca. EUR 72.368,-)
tiara.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 48.246,-)
xcdn.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.298,-)
wisdomofliving.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 17.446,-)
onlytech.com – EUR 10.000,-
intonation.com – EUR 7.000,-
enby.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.263,-)
horsebreed.com – US$ 5.130,- (ca. EUR 4.500,-)
amiamo.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
arrivia.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
skyworlds.com – US$ 4.946,- (ca. EUR 4.339,-)
spacepass.com – US$ 4.674,- (ca. EUR 4.100,-)
soundbug.com – US$ 4.559,- (ca. EUR 3.999,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MEISSEN – EUROSSIG IM JULI 2020

Die „European Summer School on Internet Governance“ (EuroSSIG) findet im Juli 2020 wieder in der Evangelischen Akademie Meissen statt. Anmeldungen sind noch bis 31. März 2020 möglich.

Die „European Summer School on Internet Governance“ (EuroSSIG) wird von der Medienstadt Leipzig eV, einer deutschen gemeinnützigen Organisation, organisiert und als „At Large Structure“ (ALS) nach der ICANN-Satzung anerkannt. Sie findet seit ihrer Gründung 2007 jährlich im Sommer in der Evangelischen Akademie Meissen statt. Die EuroSSIG will interessierten Studenten und Akademikern sowie Personen, die in der Privatwirtschaft oder in Regierungen arbeiten, die globale Kontroverse um die Internet-Verwaltung besser verständlich machen, und ein umfassendes und strukturiertes Wissen über die verschiedenen Aspekte der Internet-Verwaltung vermitteln. Jährlich gegen Ende Juli werden in einem einwöchigen akademischen Kurs die politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, soziokulturellen, technologischen und anderen Dimensionen der Verwaltung des Internets behandelt. Neben der Theorie gibt es auch praxisorientierte Vorlesungen, die die Verwaltung kritischer Internetressourcen sowie die Entwicklung des Domain-Namen-Marktes umfassen. Mitinitiatoren und -Organisatoren sind Sandra Hoferichter und Wolfgang Kleinwächter. Die Anforderungen an die Internet Governance sind komplex und verlangen Wissen aus zahlreichen Disziplinen, die sonst nirgendwo zusammen gelehrt werden. Wie Kleinwächter betont: „we teach the internet governance people of the future.“ Für die EuroSSIG 2020 besteht für Teilnehmer aus aller Damen und Herren Länder noch bis 31. März 2020 die Möglichkeit, sich für den diesjährigen Kurs anzumelden.

Die „European Summer School on Internet Governance“ 2020 findet vom 19. bis zum 25. Juli 2020 in der Evangelischen Akademie Meissen, Freiheit 16 in 01662 Meißen, statt. Die regulären Teilnahmekosten betragen EUR 1.500,- (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer), für Studenten eines Masterstudiums gilt der reduzierte Preis von EUR 500,- (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer). Darin enthalten sind sechs Nächte Unterbringung in den Gästezimmern der Akademie, alle Mahlzeiten, alle zusätzlichen Veranstaltungen, WiFi und Unterrichtsmaterialien.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://eurossig.eu/eurossig/2020-edition/programme-2020/

Quelle: eurossig.eu, eigene Recherche

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