Themen: Risiko IDNs – homographische Attacke ist zurück | Domain-Management – wer kümmert sich drum? | Neues von .esurance, .kred und .tampa | UDRP – falsches Rechtsmittel bei pinoneer.bank | Ohne Broker – Wie Basecamp zu hey.com kam | january.com – einen Monat für US$ 107.000,- | April – Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale
RISIKO IDNS – HOMOGRAPHISCHE ATTACKE IST ZURÜCK
Die „homographische Attacke“ ist zurück: wie das Branchen-Blog Soluble berichtet, war es möglich, Zeichen aus den Unicode International Phonetic Alphabet Extensions in Domains zu verwenden. Die .com- und .net-Registry VeriSign Inc. hat diese Lücke bereits geschlossen.
Die Einführung internationalisierter Domain-Namen (IDNs) und die damit verbundene Möglichkeit, Domains auch in nicht-lateinischen Zeichen registrieren zu können, zählt zu den wesentlichen Evolutionsstufen des Domain Name Systems, da so der Kreis der Nutzer wesentlich erweitert wird. Schon vor 15 Jahren warnte das US-Unternehmen AT&T jedoch auch vor neuen Gefahren; bekannt geworden ist das Risiko unter der Bezeichnung „homographische Attacke“. Dabei werden Zeichen wie beispielsweise die Zahl „0“ und der Buchstabe „O“, die bei einer Verwendung in Domains wie bloomberg.com auf den ersten Blick identisch erscheinen, technisch jedoch zu unterschiedlichen Webangeboten verweisen können, missbraucht. Bereits im März 2005 zeigte sich die Internet-Verwaltung ICANN besorgt über die Schwachstelle. Über die Jahre gab es verschiedenste Maßnahmen, um einen Missbrauch auszuschließen; so ist es zum Beispiel untersagt, im Rahmen der Domain-Registrierung Zeichen aus verschiedenen Zeichensätzen zu verwenden. Allerdings sind nach den Recherchen von Soluble Lücken geblieben.
Wie Matt Hamilton im Soluble-Blog mitteilt, gelang es ihm ohne größeren Aufwand, im November 2019 Domains wie amɑzon.com, ɡmɑil.com, yɑhoo.com und instaɡram.com zu registrieren. Ihnen allen war gemein, dass sie mit den Buchstaben a, g und l drei Zeichen aus dem „Unicode International Phonetic Alphabet Extensions“-Zeichensatz verwendeten, die sich zumindest bei einem flüchtigen Blick nicht von den gleichen Buchstaben des lateinischen Alphabets unterscheiden ließen. Dabei nutzte er eine Lücke, die zwar die Verwendung unterschiedlicher Zeichensätze in einer Domain verhindert, nicht aber einen Mix aus Unicode- und lateinischen Zeichen, solange die Unicode-Zeichen selbst lateinisch waren. Erschwerend kam hinzu, dass VeriSign für diese Domains gültige TLS-Zertifikate ausgestellt hat. Dies beinhaltet die Bestätigung über die Authentizität eines Webservers, mit dem kommuniziert wird, und unterstreicht so den Anschein, sich auf der richtigen Domain zu bewegen. Hamilton hat weiter herausgefunden, dass seit 2017 über ein Dutzend homographischer Domains mit aktiven HTTPS-Zertifikaten signiert waren, darunter prominente Webseiten aus dem Finzanz- und Shoppingbereich.
Entdeckt hat Hamilton die Lücke am 22. November 2019 und umgehend Unternehmen wie Amazon und Google informiert. Auch VeriSign wurde benachrichtigt. Dort wurde sodann ein Werkzeug entwickelt, das eine Registrierung von Domains mit den Zeichen aus dem Unicode IPA ausschliesst. Das Risiko für Internetnutzer, Opfer solcher Domain-Namen geworden zu sein, hält Hamilton für gering; er hält es aber für wahrscheinlich, dass sie sie in „social-engineering campaigns“ verwendet wurden. ICANN scheint jedenfalls auch nach über einem Jahrzehnt noch keine TLD-übergreifende Lösung gefunden zu haben.
Den Blog-Eintrag von Soluble finden Sie unter
> https://www.domain-recht.de/verweis/2252
Quelle: soluble.ai, theregister.co.uk
DOMAIN-MANAGEMENT – WER KÜMMERT SICH DRUM?
Welche Abteilung eines Unternehmens ist für Domains zuständig? Das US-Beratungsunternehmen Brandsight ist dieser jahrzehntealten Streitfrage in der 3. Ausgabe seiner „Annual Domain Management Survey“ nachgegangen – und schlägt neue Wege vor.
Brandsight, ansässig in Saratoga Springs (US-Bundesstaat New York) und nach eigenen Angaben eine „corporate domain name management and consulting firm“, befragt jedes Jahr Unternehmen nach ihren drängendsten Anliegen in Sachen Domain-Namen. Veröffentlicht werden die Ergebnisse in der „Annual Domain Management Survey“, die bereits zum dritten Mal erschienen ist. Dieses Mal ging man der Frage nach, in welchem Teil eines Unternehmens die Domain-Verwaltung angesiedelt ist. Nach traditioneller Betrachtung kommen dafür die Rechts-, die IT-Abteilung oder das Marketing in Betracht, abhängig davon, welchen Wert ein Unternehmen den Domains beimisst: als „verlängerte“ Marken, als technisches Mittel oder zum Zweck der Bildung der eigenen Marke. Oder aber mit der Bemerkung „It just ended up on my desk“ unter ferner Liefen. Dem wollte Brandsight näher nachgehen und fragte mehr als 300 Unternehmen, wie sie Domain-Namen-Verwaltung handhaben.
Von denen, die geantwortet haben (über ihre Zahl schweigt sich Brandsight leider aus), verfügten 18 Prozent über ein Portfolio mit weniger als 500 Domains, 34 Prozent eines mit 501 bis zu 3.000 Domains, 32 Prozent mit 3.001 bis 10.000 Domains und immerhin 16 Prozent mit mehr als 10.000 Domains. Auffällig war, dass bei diesen besonders großen Portfolien in 44 Prozent der Fälle die Marketing-Abteilung für Domains zuständig war. Nach Einschätzung von Brandsight liegt das daran, dass man im Marketing den Wert von Domains und der Fähigkeit, Traffic gezielt zu leiten und auszunutzen, erkannt hat. Je kleiner die Portfolien werden, desto höher wird der Anteil von Rechts- und IT-Abteilungen. Zudem fiel auf, dass etwa zwei Drittel der Befragten angaben, die Kosten ihres Domain-Portfolios senken zu wollen, zumal über die Hälfte die Verwaltung als echte Herausforderung bezeichneten. Gleichwohl steht für 91 Prozent aller Befragten außer Zweifel, dass die Sicherheit ihres Domain-Portfolios ein extrem wichtiges Ziel sei.
Die traditionelle Dreiteilung scheint bei alldem langsam aufzubrechen. „More and more, I’m seeing C-level, Digital Marketing, Innovation and ‘Special Projects’ all taking an intense interest in domains, and multi-stakeholder groups coming together to understand and redefine domain strategy for the future“, so Haydn Simpson von Brandsight. Die Gründe sieht er darin, dass die zunehmende Digitalisierung, Wachstum im Verkauf und globale Wiedererkennung von Marken maßgeblich von Domain-Namen beeinflusst werden. Letztlich dürfte es also darauf nicht ankommen, wer zuständig ist; viel wichtiger ist, dass Unternehmen den Wert von Domains erkennen und ihr eigenes Portfolio aktiv verwalten.
Die 3. „Annual Domain Management Survey“ von Brandsight finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2251
Quelle: brandsight.com
TLDS – NEUES VON .ESURANCE, .KRED UND .TAMPA
Noch eine .brand geht: Das US-Versicherungsunternehmen Esurance Insurance Company hat keinen Bedarf mehr an .esurance. Derweil möchte .tampa ab 2022 das Domain Name System erobern, während .kred den Spagat mit der Blockchain-Technik wagt – hier unsere Kurznews.
Die im kalifornischen San Francisco ansässige Esurance Insurance Company trennt sich von ihrer .brand: mit Schreiben vom 09. Januar 2020 kündigte die im Jahr 1999 gegründete Versicherungsgesellschaft das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Wie zahlreiche andere .brands zuvor beruft sich Esurance auf Sektion 4. 4 b) des Registry Agreements, das eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Nach den Berechnungen des Unternehmens endet der Registry-Vertrag damit am 16. Juli 2020. Eine Begründung der Kündigung erfolgte nicht. Zudem bat das Unternehmen, die Rechte an .esurance nicht auf eine andere Registry zu übertragen; dem hat ICANN am 27. Februar 2020 vorläufig entsprochen. Der Schritt verwundert, denn eigentlich wurde .esurance vergleichsweise intensiv genutzt; Ende 2019 waren knapp 150 Domains registriert.
Einen neuen Versuch, das Domain Name System mit der Blockchain-Technologie zu kombinieren, unternimmt die australische KredTLD Pty Ltd. mit der Endung .kred. Die am 27. Februar 2014 delegierte Top Level Domain, die sich als .brand versteht, macht es möglich, mit jeder registrierten .kred-Domain den Ethereum Name Service (ENS) zu nutzen, so dass die Domain für Zahlungsvorgänge verwendet werden kann. Besondere Sicherheit will man dadurch ermöglichen, dass .kred nur über die Registry, jedoch nicht über Registrare erworben werden kann, also besonders unter Kontrolle steht. Auch die Nameserver-Einträge können vom Domain-Inhaber nicht geändert werden. „When a Kred Domain is registered, an ENS Kred Domain Token is generated and deposited into the user’s wallet, granting its holder access to control the name on both ENS and DNS.“, heißt es auf der Website der Registry. Die öffentliche Registrierung unter .kred startet am 20. April 2020, für Markeninhaber beginnt die Sunrise-Phase bereits am 20. März 2020.
Neues von .tampa? Nun, so ungefähr: noch gibt es diese Top Level Domain nicht. Geht es nach dem Willen von Alexander Schubert, soll sich das aber ändern, wenn ICANN die nächste Einführungsrunde für nTLDs durchführt (der Zeitpunkt ist allerdings offen). Er hat bereits eine gemeinnützige Organisation gegründet und rührt nun die Werbetrommel für .tampa; dafür hat er unter anderem Jane Castor, Bürgermeisterin von Tampa, gewinnen können. Praktisch alles, vom Tourismus bis hin zu Dienstleistungen für Bürger, soll unter .tampa abgewickelt werden; so soll die komplizierte www.tampagov.net/police zur ungleich einprägsameren www.police.tampa werden. Dass Schubert in der Lage ist, eine TLD zu entwickeln, zeigt .berlin: dort war er zusammen mit Dirk Krischenowski tätig. Unter dottampa.org hat Schubert bereits eine Website online gestellt, verbunden mit der Ankündigung: „Coming to you by 2022: .tampa“. Ob es bis dahin klappt, bleibt abzuwarten.
Das Kündigungsschreiben für .esurance finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2250
Weitere Informationen zu .kred finden Sie unter:
> https://www.home.kred/
Weitere Informationen zu .tampa finden Sie unter:
> http://www.dottampa.org/
Quelle: icann.org, domainnamewire.com, dnjournal.com
UDRP – FALSCHES RECHTSMITTEL BEI PINONEER.BANK
Die Pioneer Bank aus New Mexico (USA) ging gegen die Pioneer Bank im Nachbarstaat Texas (USA) vor, weil letztere die Domain pioneer.bank bereits in der Sunrise-Phase registriert hatte. Das hochkarätige NAF-Panel klärte die Beschwerdeführerin darüber auf, dass sie vor Jahren ein anderes Verfahren hätte anstrengen müssen.
Die in New Mexico (USA) situierte Pioneer Bank ist Inhaberin zweier US-Marken, die die Begriffe „Pioneer Bank“ enthalten und die beide im April 2015 eingetragen wurden. Sie stört sich an der Domain pioneer.bank der im Nachbarstaat Texas niedergelassenen Pioneer Bank, SSB, die ihrerseits Inhaberin einer Benelux-Marke „PIONEER BANK“ ist, die sie im Juni 2015 beantragt hatte, zehn Tage, bevor sie die Domain pioneer.bank im Rahmen der Sunrise-Phase für .bank-Domains registriert hatte. Im UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) hielt die Beschwerdeführerin der Gegnerin vor, sie sei gar nicht berechtigt gewesen, die Domain pioneer.bank in der Sunrise-Phase für Markeninhaber zu registrieren, da sich die von ihr angemeldete Benelux-Marke zu dem Zeitpunkt noch in der Widerspruchsphase befunden habe. Für den Eintrag im „Trademark Clearing House“, der zu einer Domain-Registrierung in der Sunrise-Phase berechtige, sei aber eine endgültig eingetragene Marke und nicht eine in der Widerspruchsphase Befindliche notwendig. Davon abgesehen betreibe die Gegnerin keine Geschäfte in den Benelux-Ländern. Die Gegnerin bestätigte, dass die Domain und die Marke identisch sind, doch seien die Markenrechte der Beschwerdeführerin geographisch auf New Mexico (USA) begrenzt. Man selber sei in Texas bestens bekannt, seit man seine Geschäfte im Mai 2007 aufgenommen habe. Man verwalte für seine Kunden US$ 1,7 Milliarden und nutze die Domain pioneer.bank unter anderem auf Werbematerial und als Online-Zugang der Kunden auf ihre Konten. Das Entscheidungspanel war mit drei renommierten Fachleuten besetzt: Vorsitzender war Rechtsanwalt David H. Bernstein, Beisitzer der kanadische Rechtsanwalt Douglas (Doug) M. Isenberg und der australische Rechtsanwalt Hon. Neil Brown QC.
Nach kurzer Prüfung kam das NAF-Panel zu einer Abweisung der Beschwerde, da die Beschwerdeführerin keinen Nachweis dafür erbrachte, dass die Gegnerin kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat (NAF Claim Number: FA2001001879093). Doch zunächst klärte das Panel die Beschwerdeführerin darüber auf, dass sie für ihr Anliegen offensichtlich den falschen Verfahrensweg gewählt habe. Sie beschwere sich darüber, dass die Gegnerin mangels ordentlich eingetragener Marke unzulässigerweise an der Sunrise-Phase teilgenommen und so unberechtigterweise die Domain registriert habe. Das hätte sie aber in einem speziellen Verfahren nach der Sunrise Dispute Resolution Policy (SDRP) geltend machen müssen. Eine entsprechende Beschwerde hätte allerdings bis 14. September 2015 eingereicht werden müssen. Das habe die Beschwerdeführerin versäumt. Sie habe jedoch nicht erklärt, warum sie diesen Weg nicht gewählt hat. Stattdessen komme sie nach mehr als vier Jahren mit einem UDRP-Verfahren. Das UDRP-Verfahren sei aber nicht der richtige Weg für die Beschwerde gegen eine Sunrise-Registrierung.
Im Weiteren ging das Panel auf die Voraussetzungen der UDRP ein, stellte die Identität von Domain und Marke fest, nachdem sich die Parteien sowieso darüber einig waren, und machte deutlich, dass die Bemerkung der Gegnerin hinsichtlich der geographischen Limitierung der Marken der Beschwerdeführerin nicht relevant sei. Das UDRP-Verfahren scheiterte aber an der Frage eines Rechts oder der Berechtigung des Gegners an der Domain pioneer.bank: Die Beschwerdeführerin behauptete eine Markenrechtsverletzung, belegte diese aber nicht. Tatsächlich bestätigte sie aber, dass die Gegnerin eine ordentliche Bank in Texas betreibe, womit sie auch deren berechtigtes Handeln und das Recht am Domain-Namen bestätigte. Die Gegnerin hingegen belegte mit ihren Einlassungen hinsichtlich ihres Bankbetriebes, dass sie die seit über einem Jahrzehnt im Nachbarstaat zur Beschwerdeführerin unter dem gleichen Namen betreibe, ohne dass letztere je etwas dagegen unternommen hätte. Zudem sei die Gegnerin Markeninhaberin, bei der es nichts ausmache, wenn es sich bei dieser um eine Benelux-Marke handele. Das Fenster für eine Nichtnutzungsbeschwerde gegen die Marke sei noch nicht geöffnet, da die fünf Jahre seit Anmeldung der Marke im Juni 2015 noch nicht herum seien. Das Panel ging auch noch auf die Bösgläubigkeit der Gegnerin bei Registrierung und Nutzung der Domain pioneer.bank ein, konnte aber weder eine solche bei der Registrierung feststellen, der mit einem SDRP-Verfahren hätte begegnet werden müssen, noch bei der Nutzung der Domain, die vielmehr eindeutig eine berechtigte sei. Da die Beschwerdeführerin die drei Elemente der UDRP nicht erfüllt hatte, wies das Panel die Beschwerde zurück.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain pioneer.bank finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1879093.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: adrforum.com, eigene Recherche
OHNE BROKER – WIE BASECAMP ZU HEY.COM KAM
Jason Fried, Gründer von Basecamp (früher 37Signals), kaufte im vergangenen Jahr die Domain hey.com zu einem nicht genannten Betrag. Wie er das Geschäft einfädelte und durchführte, ohne dass es eines weiteren Mitwirkenden bedurfte, beschrieb er kürzlich in einem Blog-Beitrag.
Jason nutzt in eMails üblicherweise die Anrede „Hey [Name]“, seit er vor 25 Jahren begann, eMails zu nutzen. In der seit knapp 20 Jahren entwickelten Projektsoftware „Basecamp“, die vor einigen Jahren auch zum Unternehmensnamen wurde, gibt es nicht von ungefähr ein Benachrichtigungsmodul, das auf „Hey“ lautet. Und für Jason zeichnete sich ab, dass hey.com eine beeindruckende eMail-Adresse wäre. Das bewegte ihn dazu, den Inhaber von hey.com im Juni 2018 per eMail zu kontaktieren und anzufragen, ob er ein ordentliches Angebot zum Kauf von hey.com in Betracht ziehen würde. Der antwortete prompt und teilte mit, dass man sich ja von Veranstaltungen her kenne und schon mehrfach miteinander gesprochen habe. Für die Domain hey.com erhalte er zahlreiche Angebote und Anfragen, die er üblicherweise ignoriere. Jason gab er seine Telefonnummer, und beide kamen ins Gespräch. Nach einem Telefonat und mehreren stetig steigenden Preisangeboten, die zu keinem positiven Ergebnis führten, beendeten sie die Verhandlungen, blieben aber in Kontakt.
Ein gutes Jahr später meldete sich der Inhaber von hey.com bei Jason und teilte mit, dass er in Verkaufsverhandlungen hinsichtlich der Domain hey.com stehe. Die Zahlen seien weit höher als die, die man ein Jahr zuvor besprochen habe. Jason hielt das jedoch nicht ab, und beide kamen wieder ins Gespräch. Nach mehreren nervenaufreibend hohen Angeboten von Jason, wurde man sich am 18. September 2019 handelseinig. Jason hat ein gutes eMail-Projekt, welches er verwirklichen will, und Dan, der Inhaber von hey.com, betrieb unter der Domain, an dem seine Identität haftete, seine Unternehmung. Hey.com stellte insgesamt einen hohen Vermögenswert dar. Nach dem verbalen Handschlag begann die juristische Detailarbeit, die der Anwalt von Dan übernahm. Schließlich schloss man den schriftlichen Vertrag, Jason transferierte den vereinbarten Barbetrag zu einem Treuhandservice (Escrow), und nachdem die Domain am 20. November 2019 ihren Inhaberwechsel vollzogen hatte, wurde das Geld ausgezahlt. 18 Monate nach der ersten von rund 60 eMails und mehreren Online-Gesprächen war das Geschäft abgewickelt. Für beide war es der erste Domain-Deal dieser Größenordnung. Bei jedem Schritt habe es Unsicherheiten gegeben, so Jason. Man habe sich gegenseitig eine Menge Vertrauen entgegen gebracht. Für Dan war die Domain selbst und an wen er sie verkauft, wichtiger als das Geld.
Es zeigt sich: Domains kaufen kann recht aufwändig und nervenaufreibend sein, wenn man jenseits der Marktplätze kauft, oder ohne einen Broker einzusetzen. Aber offensichtlich lohnt es sich, wenn man die nötige Ruhe und Geduld und das notwendige Kapital für solche Domains, die nicht bei Afternic oder Sedo gelistet sind, hat. Für Jason war der gesamte Deal letztlich ein Vergnügen. Basecamp will die Domain hey.com nun für einen eMail-Dienst nutzen, der sich als Alternative zu Gmail positioniert, allerdings ohne Werbung und Data-Mining. Man wolle sogar – soweit möglich – Tracking-Pixel ausschließen.
Den vollständigen Blogbeitrag von Jason Fried finden Sie unter:
> https://m.signalvnoise.com/how-we-acquired-hey-com/
Quelle: signalvnoise.com, eigene Recherche
JANUARY.COM – EINEN MONAT FÜR US$ 107.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche kam etwas verspätet, mit ja nuary.com zu sehr guten US$ 107.000,- (ca. EUR 96.396,-). Aber nicht nur damit konnte sie zufriedenstellen, wenn auch allgemein auf niedrigerem Niveau.
Wieder gab es einen sechsstelligen Verkauf in der vergangenen Domain-Handelswoche, wenn january.com auch gerade so mit US$ 107.000,- (ca. EUR 96.396,-) über die nötige US-Dollarschwelle kam. Das Ergebnis von satisfying.com, die US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-) verbuchte, ist nicht nur einfach zufriedenstellend, sondern schon hochzufriedenstellend, nachdem sie im Juli 2014 lediglich US$ 2.139,- (damals ca. EUR 1.584,-) einbrachte und kaum ein Jahr später, im März 2015, sich auf immerhin US$ 3.500,- (damals ca. EUR 3.318,-) steigern konnte. Drittstärkste Kraft war codi.com zu klaren US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-), die im Grunde schon wieder zum Verkauf steht.
Unter den Länderendungen lag einmal mehr die kolumbianische Endung .co vorne, mit izi.co zum Preis von EUR 13.000,-, gefolgt von layer.co für US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-) sowie zwei weiteren Domains zu niedrigeren Preisen. Gleichauf mit layer.co war die montenegrinische Domain citizenship.me mit ihren EUR 10.000,-. Die deutsche Endung .de stieg zu EUR 5.000,- mit versicherungsheld.de ein, bot auch noch vier weitere Domains mit nicht so hohen Preisen. Mengenmäßig stark vertreten war mit sogar fünf Domains die Endung des Vereinigten Königreichs: sie startete mit coffeepods.co.uk zum Preis von eher halbvollen GBP 3.990,- (ca. EUR 4.607,-), gefolgt von der relativ schwachen mobilephones.uk zu GBP 3.500,- (ca. EUR 4.041,-).
Die neuen generischen Endungen standen diesmal auch nicht so gut da, sharing.group brachte es auf nur US$ 5.200,- (ca. EUR 4.685,-) und die das türkische Weinbaugebiet bezeichnende kayra.wine auf US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-). Die Preise bei den klassischen generischen Endungen sahen dagegen respektabel aus: waverley.org kostete US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-), und da keine Inhalte hinterlegt sind, bleibt vorerst unklar, ob diese Domain sich auf den Roman von Walter Scott bezieht. Ihr folgte die Drei-Zeichen-Domain tpa.org zum Preis von US$ 6.800,- (ca. EUR 6.126,-), der sehr viel höher liegt als im April 2004, als tpa.org lediglich US$ 1.550,- (damals ca. EUR 1.165,-) einbrachte. Schließlich erzielte dull.net gar nicht so matte US$ 2.682,- (ca. EUR 2.416,-), nachdem ihr Preis im April 2005 bei lediglich US$ 1.955,- (damals ca. EUR 1.256) lag. Die vergangene Domain-Handelswoche fiel nicht so stark wie ihre Vorgängerinnen aus, war aber gut genug für eine Domain im sechsstelligen Dollarbereich.
Länderendungen
————–
izi.co – EUR 13.000,-
layer.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
reader.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
angles.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
citizenship.me – EUR 10.000,-
versicherungsheld.de – EUR 5.000,-
cbd-plus.de – EUR 2.990,-
kfz-flottenversicherung.de – EUR 2.700,-
daslabor.de – EUR 2.500,-
orgateam.de – EUR 2.500,-
coffeepods.co.uk – GBP 3.990,- (ca. EUR 4.607,-)
mobilephones.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.041,-)
makeupstore.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.887,-)
superb.co.uk – GBP 1.250,- (ca. EUR 1.443,-)
freebies.uk – GBP 849,- (ca. EUR 980,-)
roost.ai – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
formulate.eu – EUR 3.800,-
kgn.eu – EUR 3.500,-
xtz.ca – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)
Neue Endungen
————-
sharing.group – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.685,-)
kayra.wine – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-)
inca.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.162,-)
sms.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
abudhabi.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.081,-)
Generische Endungen
——————-
waverley.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-)
tpa.org – US$ 6.800,- (ca. EUR 6.126,-)
yjzg.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
dull.net – US$ 2.682,- (ca. EUR 2.416,-)
findhelp.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.252,-)
.com
—–
january.com – US$ 107.000,- (ca. EUR 96.396,-)
satisfying.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
codi.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-)
digid.com – EUR 30.000,-
homelab.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
atomichealth.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
wesellusedcars.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
d24.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.559,-)
myquartz.com – US$ 9.199,- (ca. EUR 8.287,-)
waterfox.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.928,-)
stokoe.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.937,-)
gluteo.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
ccdental.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
profg.com – EUR 5.500,-
trailz.com – GBP 4.500,- (ca. EUR 5.196,-)
luvn.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 5.045,-)
monacoproperty.com – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.500,-)
petsi.com – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.414,-)
canture.com – US$ 4.729,- (ca. EUR 4.260,-)
frda.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
sicoma.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
vetpass.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.054,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
APRIL – JAHRESKONFERENZ DER WETTBEWERBSZENTRALE
Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt Ende April 2020 zur Jahreskonferenz ins KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg. Unter anderem werden datenschutzrechtliche Probleme sowie die P2B-Verordnung für Plattformbetreiber besprochen.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale), die ihren Sitz in Bad Homburg bei Frankfurt am Main hat, veranstaltet wieder eine zweitägige Jahreskonferenz, diesmal am 28. und 29. April 2020. Der Fokus der Veranstaltung richtet sich auf mehrere Themen, darunter „Neue Regeln für Internet-Plattformen – die P2B-Verordnung“ und „Ein Jahr Geschäftsgeheimnisgesetz – Was für Unternehmen in der Praxis wichtig ist“. Von besonderem Interesse dürfte der am Mittwoch, 29. April 2020 um 10:00 Uhr stattfindende Vortrag „Datenschutz: Die fünf wichtigsten Probleme aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten“ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber sein. Ebenfalls interessant dürfte „Digitalisierung und Veränderungen im Bereich Compliance Management Prozesse“ von Rechtsanwältin Heike J. Böhme werden.
Die Jahreskonferenz 2020 der Wettbewerbszentrale Bad Homburg startet am Dienstag, 28. April 2020 um 13:30 Uhr und endet am Nachmittag des 29. April 2020 um 15:00 Uhr. Veranstaltungsort ist das KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg v.d.H., Louisenstraße 58, 61348 Bad Homburg. Am Dienstagvormittag wird ab 09:30 Uhr ein „Grundlagenseminar Gesundheitswerbung“ angeboten, das um 13:15 Uhr endet. Am Dienstagabend gibt es ab 19:00 Uhr eine Abendveranstaltung in Frankfurt. Die Teilnahmekosten liegen je nachdem bei EUR 784,- für Mitglieder und EUR 980,- für Nichtmitglieder. Die Teilnahme am Grundlagenseminar kostet EUR 375,- bzw. EUR 425,-. Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung zur Vorlage nach § 15 FAO je nachdem über 6,5 für die Teilnahme an der Konferenz und über 3,5 Stunden für die Teilnahme am Seminar.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=60
Quelle: wettbewerbszentrale.de, eigene Recherche