Domain-Newsletter

Ausgabe #1006 – 27. Februar 2020

Themen: Virusalarm – Mexiko-Meeting findet online statt | .org – Ethos Capital gibt im PIR-Deal nach | TLDs – Neues von .ie, .nl und .nz | Sedo – Global Domain Report erschienen | UDRP – Keine Zauberei gegen dumbledore.com | bti.com – Think Tank zahlt US$ 100.000,- | März – 2. Cyber Security Tech Summit in Bonn

VIRUSALARM – MEXIKO-MEETING FINDET ONLINE STATT

Der Ausbruch des Corona-Virus und seine globalen Folgen zwingt die Internet-Verwaltung ICANN, neue Wege zu gehen: das 67. Meeting, das im mexikanischen Cancun stattfinden sollte, wird ausschließlich online abgehalten.

Drei Mal im Jahr trifft sich ICANN zu öffentlichen Konferenzen, die sich turnusmässig weltweit verteilen. Den Auftakt in diesem Jahr macht Meeting Nr. 67, das vom 07. bis 12. März 2020 in Cancún, einer mexikanischen Stadt auf der Halbinsel Yucatán am Karibischen Meer, stattfinden sollte. Daraus wird nun aber nichts: am 19. Februar 2020 teilte ICANN mit, dass das Meeting ausschließlich online abgehalten werden soll. Grund ist der sogenannte Corona-Virus (COVID-19), eine virale Infektionskrankheit, die sich als Atemwegserkrankung mit Beschwerden wie Fieber, Husten, Atemnot und einer Lungenentzündung äussert und sich seit Dezember 2019 über den Erdball verteilt. Ausschlaggebend war laut ICANN eine Warnung der World Health Organization (WHO); sie hatte am 30. Januar 2020 den Ausbruch des Virus als „Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ (PHEIC) eingestuft. Bei Teilnehmern aus oft über 150 Ländern konnte und wollte ICANN kein Risiko eingehen. „Protecting the health and safety of the ICANN community is our top priority.“, so Maarten Botterman, Chair des ICANN Board of Directors.

Damit feiert die erste, reine „remote participation-only“-Konferenz in der Geschichte ICANNs ihre historische Premiere. Details sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden; es ist also noch offen, welche Sessions online abgehalten werden. Auch die technischen Rahmenbedingungen müssen erst geschaffen werden. Zwar ist es schon lange möglich, online an ICANN-Meetings teilzunehmen, die Zahl der Zuseher dürfte jedoch diesmal deutlich größer sein. In jedem Fall müssen sich die Teilnehmer vorher registrieren lassen; dies ist mit keinen größeren Hürden verbunden und sollte von Interessenten ab sofort unter der Adresse meetings.icann.org/en/remote67 erledigt werden.

Experten zweifeln, dass sich ICANN mit dieser Entscheidung einen Gefallen getan hat. Zwar steht die Gesundheit der Teilnehmer über allem, und in Zeiten des Klimawandels ist es höchste Zeit, aufwändige Reisen zu vermeiden und eine Online-Konferenz zu testen. Aktuell haben aber bereits viele Gruppen ihre Sessions abgesagt, da sie das persönliche Gespräch bevorzugen. Wer am Ende online mit dabei sein wird, muss man also derzeit abwarten; eine deutlich abgespeckte Version eines Meetings hätte aber wiederum kaum die Relevanz, um wichtige Entscheidungen zu treffen. Gut möglich, dass das erst wieder bei ICANN 68 erfolgen wird, für das die ICANN-Karawane vom 22. bis 25. Juni 2020 nach Kuala Lumpur (Malaysia) weiterzieht. Als zweite Konferenz des Jahres ist es als „Policy Forum“ mit vier Tagen Dauer das kürzeste.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2020-02-19-en

Quelle: icann.org

.ORG – ETHOS CAPITAL GIBT IM PIR-DEAL NACH

Der Finanzinvestor Ethos Capital gibt nach: gleich mehrere Kompromissvorschläge sollen den umstrittenen Verkauf der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) noch retten. Unter anderem will sich Ethos Capital verpflichten, die Gebühren lediglich in engen Grenzen zu erhöhen.

Den Vorschlägen vorausgegangen war ein Schreiben vom 13. Februar 2020, in dem Maarten Botterman, Chair des ICANN Board of Directors, gegenüber Gonzalo Camarillo, Chair des Board of Trustees der Internet Society (ISOC), keinen Zweifel daran ließ, den .org-Deal platzen lassen zu können. Verpackt in 18 Fragen ging es Botterman vor allem darum, die Absichten hinter diesem Deal zu verstehen und sicherzustellen, dass die neue Inhaberstruktur auch weiterhin den einzigartigen Zwecken von .org gerecht wird. Dabei bezieht sich ICANN auf Verpflichtungen aus dem Jahr 2002 im Zuge der Vergabe von .org an ISOC „on how it would, among other things, differentiate the .ORG TLD, ensure responsiveness to the non-commercial community, and foster support from .ORG registrants“. Für die Beantwortung der Fragen setzte Botterman eine Frist bis zum 24. Februar 2020. Parallel kündigte das ISOC-interne Chapters Advisory Council an, eine Empfehlung an die eigene Geschäftsleitung abgeben zu wollen, ob die Transaktion noch gestoppt werden sollte, wenn nicht eine Reihe von Bedingungen erfüllt würden; gemeint sind unter anderem zusätzliche vertragliche Details der Anteilsübertragung.

Doch bis 24. Februar 2020 musste ICANN gar nicht warten. Bereits am 21. Februar 2020 erklärte sich Ethos Capital bereit, den Registry-Vertrag (RA) für .org durch ein „Public Interest Commitment“ (PIC) freiwillig zu ergänzen. Demnach sollen Gebühren für .org-Domains innerhalb von acht Jahren ab Beginn des aktuellen RA nicht um „more than 10% per year on average“ steigen, wobei auch „front-loading“ ausgeschlossen sein soll. Das würde bedeuten, dass zumindest vorübergehend wieder eine Gebührendeckelung eingreifen würde, auch wenn der Zusatz „on average“ viel Raum für Spekulation lässt. Zudem will man ein „Stewardship Council“ einführen, das unabhängigen Rat gibt und ein Vetorecht bei „(1) censorship and freedom of expression and (2) use of .ORG registrant and user data“ erhält. Wer Mitglied des Council werden soll, ließ Ethos Capital aber offen, schloss lediglich PIR-Angehörige aus. Ferner soll ein „Community Enablement Fund“ mit mindestens US$ 10 Mio. die Kritiker besänftigen und „support for initiatives benefitting .ORG registrants“ zur Verfügung stellen. Über die Einhaltung dieser Pflichten will PIR schließlich in einem „Annual Public Report“ berichten. Die Internet-Verwaltung ICANN hat sich zu alldem bisher öffentlich noch nicht geäußert.

Unterdessen hat der ehemalige ICANN-CEO Rod Beckstrom Stellung zum .org-Transfer genommen. Bei der Veranstaltung „Controversial Sale of the .ORG Registry: the Conversation We Should Be Having“ an der American University Washington College of Law äusserte sich Beckstrom wie folgt: „I felt incredibly sad. I was just shocked. Not just because this non-profit asset was being monetized, but because of how it was handled. And the lack of openness and transparency.“ Beckstrom kritisierte insbesondere, dass die Gemeinnützigkeit zu Gunsten finanzieller Interessen geopfert wurde. Einen Verstoß gegen die ISOC-Statuten wollte er nicht ausschließen; es sei Aufgabe der Finanzbehörden, das zu prüfen. Zudem sei der Verkauf „massively underpriced“, insbesondere im Vergleich zu .com, obwohl es bei .org keine Gebührendeckelung mehr gebe. Nach mittlerweile bestätigten Angaben zahlt Ethos Capital US$ 1,135 Mrd. für die Anteile an PIR.

Das Schreiben von ICANN an ISOC finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2241

Die Kompromissvorschläge von Ethos Capital finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2242

Das Video mit der Stellungnahme von Rod Beckstrom finden Sie unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=NEDeQt-gJNQ

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, theregister.co.uk

TLDS – NEUES VON .IE, .NL UND .NZ

Die Niederlande räumen mit Fake-Shops auf: über 4.300 betrügerische Webshops hat .nl im Jahr 2019 aus dem Verkehr gezogen. Derweil versucht Neuseelands .nz, den Weg für die Zukunft aufzuzeigen, während sich .ie von der Direkt-Registrierung trennt – hier unsere Kurznews.

IE Domain Registry CLG (IEDR), Verwalterin der irischen Länderendung .ie, zieht sich aus dem Geschäft der Direktregistrierung zurück. Ab dem 31. März 2020 lassen sich .ie-Domains also nicht mehr direkt bei der Registry, sondern nur über akkreditierte Registrare registrieren. Domains, die bisher direkt von IEDR verwaltet wurden, werden zu einem solchen Registrar umgezogen. Kosten sind damit keine verbunden, betroffene Kunden erhalten bis 13. März 2020 eine Nachricht per eMail. Zur Begründung für diese Maßnahme verweist IEDR auf stark gesunkenes Interesse an einer direkten Registrierung. Nach unbestätigten Schätzungen sind aktuell noch rund 2.000 .ie-Domains in direkter Verwaltung von IEDR. Für weitere Fragen hat IEDR eine eigene Informationswebsite und unter direct@iedr.ie außerdem eine eigene eMail-Adresse für Anfragen eingerichtet.

Die .nl-Verwalterin SIDN erzielt in der Bekämpfung sogenannter Fake-Webshops erhebliche Erfolge. Gemeinsam mit den Domain-Registraren und anderen Partnern ist es im vergangenen Jahr 2019 gelungen, insgesamt 4.340 betrügerische Angebote offline zu nehmen. Der Großteil wurde über „self-teaching tools“ entdeckt, die von SIDN Labs entwickelt wurden. Sie scannen ständig Webseiten, die über .nl-Domains erreichbar sind, nach typischen Charakteristika für betrügerische Angebote; auch der Zeitpunkt einer Domain-Registrierung und die dabei verwendete eMail-Adresse fliessen in die Bewertung mit ein. Dazu kommt eine menschliche Prüfung durch das Support Department von SIDN. Dabei folgt auch der Cyberkriminelle gewissen Trends: „A while back, for example, fake webshops typically used long page titles that included multiple luxury brand names,“ merkt Thymen Wabeke, Research Engineer, an. „However, as soon as the crooks realised that long titles were one of the things our detection tool was looking for, they stopped using them.“ Ähnlich wie das Suspendierungsprogramm APEWS (Abuse Prevention and Early Warning System) bei .eu trägt diese Maßnahme dazu bei, .nl zu einem besonders sicheren Namensraum zu entwickeln.

InternetNZ, die Registry der neuseeländischen country code Top Level Domain .nz, hat den Abschlussbericht „Re-imagining the future of .nz“ des unabhängigen Advisory Panel veröffentlicht. Auf 60 Seiten legt der Report dar, wie die Zukunft von .nz in Zukunft gestaltet werden könnte. Dabei scheint man gewillt, gegen den Trend zu gehen: während andere ccTLDs darüber nachdenken, das Erfordernis einer lokalen Präsenz zu streichen, könnte bei .nz die Wiedereinführung einer solchen Vorgabe das Vertrauen in den Namensraum stärken. Im Gegenzug könnte das Alter, ab dem eine .nz-Domain registriert werden darf, von 18 auf 13 absinken. Arbeiten möchte man auch am öffentlichen Bewusstsein, denn vielen Neuseeländern ist .nz nicht oder lediglich in geringem Umfang bekannt. Im nächsten Schritt will man daher auch die Öffentlichkeit in die weitere Entwicklung von .nz einbinden und im April 2020 eine Anhörung starten; abschließende Empfehlungen sollen dann bis Juli 2020 folgen.

Weitere Informationen zur Direkt-Registrierung von IEDR finden Sie unter:
> https://www.iedr.ie/direct-registrants/

Den Bericht „Re-imagining the future of .nz“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2243

Quelle: iedr.ie, sidn.nl, internetnz.nz

SEDO – GLOBAL DOMAIN REPORT ERSCHIENEN

Der Domain-Registrar InterNetX und der Domain-Marktplatz Sedo haben kürzlich den gemeinsam verfassten „Global Domain Report – The Status Quo of the Domain Industry“ vorgelegt. Wir haben uns das 39-seitige Dokument angeschaut.

InterNetX und Sedo sind grosse Spieler in der Domain-Industrie und können auf einen großen Datenreichtum zurückgreifen und anhand dessen dem Domain-Geschäft den Puls fühlen. Für den Report wurden 130 Millionen Datensets gesammelt und analysiert. Die internen Datenanalysen von Sedo und InterNetX wurden mit Datenquellen Dritter wie VeriSign, CENTR und nTLDstats.com angereichert. Der Report ist dreigeteilt: zunächst gibt es einen Überblick über den Domain-Markt von der Registry bis zum Endkunden, dann gibt es Informationen aus Sicht des Registrars InterNetX (ab Seite 17) und abschließend Informationen von Sedo mit Blick auf den Zweitmarkt (ab Seite 25).

Die Eingangsinformationen sind zunächst alte Bekannte: Derzeit gibt es 1.584 TLDs und 369 Mio. Domains; unter davon 315 Länderendungen (ccTLDs) sind 162 Mio. und unter 1.269 generischen Endungen (gTLDs) sind 207 Mio. Domains registriert. Der Report differenziert die Daten noch weiter und macht so die kontinentale Verteilung sichtbar. Weiter zeigt sich in Tabellen die Relation der Anzahl registrierter Domains unter ccTLDs zur Einwohnerschaft, wonach in Deutschland auf fünf Einwohner eine Domain kommt: die Ratio weist den Wert 20 % auf. Im europäischen Raum stehen da die Schweiz (26,1 %) und die Niederlande (34,2 %) besser dar. Sie stellen aber keinen Vergleich zu den Highflyern dar: Tokelau (.tk) weist einen Wert von 1,674 Mio. % auf, gefolgt von Cocos-(Keeling-) Island mit 124.535 % sowie Niue (.nu) mit 16.069 %. Weiter gibt es Informationen zu generischen Endungen und deren Marktanteilen (natürlich liegt .com mit 73 % vorne, gefolgt von .org mit 15 % und .net mit 7%, die restlichen 1.186 gTLDs teilen sich die verbleibenden 5 % Marktanteil) und deren Marktverbreitung in den einzelnen Ländern. Selbstverständlich wird auch auf die nTLDs und deren Entwicklung eingegangen. Und es gibt Informationen zur Verbreitung von internationalisierten Domains. Auch wird die Anzahl und Verbreitung von ICANN-akkreditierten Registraren aufgeführt, deren ganz überwiegender Anteil (1.927) sich in den USA befindet, während für Deutschland nur 20 gelistet werden.

InterNetX gibt sodann Erkenntnisse basierend auf 63,5 Mio. WHOIS-Abfragen und anderen Daten preis. So zeigt sich, dass am meisten nach 8- und 9-Zeichen-Domains gesucht wird. Jeweils 44 % der Anfragen zielen auf Domains unter den traditionellen generischen Endungen und ccTLDs, die restlichen 12 % auf solche unter den neuen Endungen. Die bei InterNetX aufgrund von Registrierungszahlen populärste neue Endung ist übrigens .bayern (11 %), gefolgt von .hamburg (5 %). Sedo, die mit 19 Mio. gelisteten Domains und monatlich rund 3.000 Domain-Transaktionen die größte Domain-Börse, berichtet von den höchsten Verkäufen in 2019 in unterschiedlichen Kategorien, macht dabei aber deutlich, dass die meisten Domain-Verkäufe aufgrund von Verschwiegenheitsklauseln nicht öffentlich werden. Unter den neuen Endungen erwies sich 2019 .app als die beliebteste, gefolgt von .xyz und .online. Es gibt Graphen zu Preisentwicklungen und die Feststellung, dass der Anteil der Festpreisverkäufe weiter steigt. Die meisten Domains, 45 %, werden im Segment bis US$ 499,- verkauft. Am zweiterfolgreichsten, mit 29 %, ist das Preissegment zwischen US$ 1.000,- und US$ 4.999,-. Der Anteil der Höchstpreisdomains über US$ 50.000,- liegt bei lediglich 0,4 %. Interessant auch die Verkaufsverläufe: Die meisten Verkäufer sitzen in Deutschland (30 %), gefolgt von USA (26 %), doch die meisten Käufer sitzen in USA (31 %), und Deutschland liegt mit 21 % nur an zweiter Stelle. Sedo schließt den Report mit den Worten: der Domain-Handel ist lebendig und es geht ihm gut.

Der 39-seitige, in englischer Sprache gehaltene „Global Domain Report – The Status Quo of the Domain Industry“ ist informativ, übersichtlich und unbedingt lesenswert. Man bekommt ihn unter Angabe von Namen, Unternehmen und eMail-Adresse, nachdem man sich per Opt-In identifiziert hat, unter:
> http://domainreport.global

Quelle: domaininvesting.com, internetx.com, eigene Recherche

UDRP – KEINE ZAUBEREI GEGEN DUMBLEDORE.COM

Warner Bros., Produzenten unter anderem der Harry-Potter-Filme, hat ein Problem mit der Domain dumbledore.com, die den eigenen Dumbledore-Marken nur ähnlich ist, aber nicht mit ihnen identisch. In einem UDRP-Verfahren erklärte Rechtsanwalt Gerald M. Levine Schritt für Schritt, warum das mit dem Antrag auf Übertragung der Domain nicht klappte.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. ist Inhaberin diverser Marken, die den Begriff „Dumbledore“ beinhalten, der aus den Harry-Potter-Romanen von J.K. Rowling seit 1997 und den Verfilmungen der Romane durch Warner Bros. seit 2001 bekannt ist. Warner Bros. sieht seine Markenrechte durch die Domain dumbledore.com verletzt, die im Juli 2004 registriert wurde und sich in den Händen eines Schweden befindet. Warner Bros. geht davon aus, dass der Inhaber von dumbledore.com die Domain mit der Absicht registrierte, Vorteile aus der Bekanntheit der Dumbledore-Marken zu ziehen. Über einen Dritten habe man nach dem Kaufpreis der Domain gefragt. Daraufhin nannte der Domain-Inhaber den Betrag von US$ 12.000,-. Warner Bros. strengte ein Beschwerdeverfahren nach der UDRP vor dem National Arbitration Forum (NAF) an und beantragte den Transfer der Domain dumbledore.com auf sich. Der Domain-Inhaber hielt entgegen, es handele sich bei Dumbledore um einen alten englischen Begriff für Hummel, wie J.K Rowling selbst in einem Interview 1999 erklärt habe. Die Domain wurde noch nie geschäftlich genutzt. Er arbeite an einer Informationsseite über Hummeln, die mit WordPress erstellt werde. Die beschwerdeführende Warner Bros. Entertainment Inc. meldete sich nochmals und wies darauf hin, dass der Vortrag zur zukünftigen Nutzung sehr unspezifisch sei. Der als Entscheider eingesetzte und für seine zahlreichen Artikel zu UDRP-Verfahren bekannte Rechtsanwalt Gerald M. Levine, stellte seinerseits fest, dass mittlerweile die Inhalte unter der Domain geändert wurden und statt der beiden Worte „Dumbledore“ und „Home“ nun Informationen über Hummeln zu finden seien. Der Gegner erklärte, man habe jetzt, da das Projekt bald online ginge, die Arbeit beschleunigt und schon mal erste Inhalte veröffentlicht. In einer Vorprüfung kam Levine im Hinblick darauf, dass plötzlich neue Inhalte auf der Website seien, zu dem Ergebnis, dass das nicht relevant für die eigentliche Entscheiung sei.

Levine wies die Beschwerde von Warner Bros. zurück, da der Gegner eine ordentliche Nutzung der Domain dumbledore.com vorweisen konnte (NAF Claim Number: FA2002001881913). Dass eine Ähnlichkeit von Marken wie „ALBUS DUMBLEDORE“ und „PROFESSOR DUMBLEDORE“ mit der Domain dumbledore.com besteht, gestand Levine der Beschwerdeführerin zu. Jedoch konnte der Gegner den Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin, kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain zu haben, erfolgreich entkräften. Denn auch wenn er Domain-Investor sei und Domains verkaufe oder mit Domain-Parking Geld verdiene, so seien auch das übliche, legitime und erlaubte Vorgänge im Internet. Hier habe er aber sogar eine Informationsseite über Hummeln geplant. Hintergrund für diese Einschätzung ist, dass die Marken und die Domain nicht identisch miteinander seien, sondern nur eine verwirrende Ähnlichkeit bestehe. Die Anforderungen an die nachweisbaren Vorbereitungen für eine legitime Nutzung hingen von der Ähnlichkeit zwischen Marken und Domain ab: bei Identität von Marke und Domain müssten die Angaben spezifischer und überzeugender sein. Die Hürde liege niedriger, wenn die Domain aus einem Wörterbuchbegriff besteht. Hier habe der Gegner in seiner Stellungnahme den geplanten Inhalt für seine Informationsseite beschrieben, der in keinerlei Beziehung zu den Marken der Beschwerdeführerin stehe. Im Hinblick darauf reiche die Erklärung des Gegners aus und entkräfte den Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin. Damit scheitere die Beschwerde am zweiten Element.

Doch, um der Beschwerdeführerin nicht allzu sehr vor den Kopf zu stoßen und weil sie ein Recht auf Antworten auf ihre Fragen habe, erklärte Levine weiter im Detail, warum in diesem Fall auch keine Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners vorlag. Zunächst stelle sich die Frage nach der Berühmtheit der Harry-Potter-Bücher und des fiktiven Namens „Albus Dumbledore“. Der Gegner musste sie gekannt haben, als er die Domain registrierte. Doch dieses Vorwissen sei nur kritisch, wenn die Domain ausschließlich auf die Marke referieren könne. Es wäre höchst unwahrscheinlich und wenig überzeugend, wenn der Gegner nicht von „Albus Dumbledore“ gewusst hätte. Aber für die Bestimmung der Rechte der Parteien oder der bösgläubigen Registrierung des Beklagten sei das nicht von Bedeutung. Was eine etwaige Absicht, die Domain an den Markeninhaber zu verkaufen, betrifft, so reagierte der Gegner lediglich auf die Anfrage der Beschwerdeführerin. Er selbst habe die Domain nie zum Kauf angeboten, sondern lediglich auf die Anfrage mit den Worten „dumbledore .com can be for sale. Price tag is $12,000.“ reagiert. In vergleichbaren Fällen, auf die die Beschwerdeführerin verwiesen habe, sei zudem jeweils die Domain mit der Marke identisch gewesen, was bei dumbledore.com gerade nicht der Fall sei. Wie auch immer: der Gegner habe die Domain nie von sich aus zum Kauf angeboten. Und wenn es sich bei der Domain um einen Wörterbuchbegriff handele, dann habe der Inhaber der Domain jedes Recht, auf eine Verkaufsanfrage positiv zu reagieren, ohne in Konflikt mit der UDRP zu geraten. Weiter wirke sich hier auch das ledigliche Halten der Wörterbuch-Domain, die einer Marke nur ähnlich ist, nicht nachteilig für den Domain-Inhaber aus. Dieses alte Argument sei überholt und werde nicht mehr vertreten. Die Registrierung und Verwendung eines Domain-Namens, der allgemeine Begriffe enthält, lasse nicht unbedingt auf Bösgläubigkeit schließen. Zumal, wenn wie hier, der Gegner beabsichtige, die Domain im Sinne ihres Wortlautes zu nutzen.

Schließlich wirke sich das ledigliche Halten der Domain hier auch nicht insoweit gegen den Domain-Inhaber aus, als er in der Verwendung dieser Domain zwingend die Markenrechte der Beschwerdeführerin verletze, indem er Internetnutzer im Hinblick auf seine Verbindung zur Beschwerdeführerin täusche. In bestimmten Fällen spreche passives Halten einer Domain für die Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers. Bösgläubigkeit werde in diesen Fällen allerdings nur angenommen, wenn die Domain ausschließlich zu einem Zweck genutzt werden könne, der mit den Markenrechten des Beschwerdeführerin in Konflikt trete. Doch hier liege es anders, dumbledore.com könne für legitime Zwecke in die Rechte der Beschwerdeführerin nicht verletzender Weise genutzt werden. Nach alledem lag auch keine Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners vor. Und da nicht alle drei Elemente der UDRP erfüllt waren, wies Levine die Beschwerde von Warner Bros. zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain dumbledore.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1881913.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

BTI.COM – THINK TANK ZAHLT US$ 100.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit der Drei-Zeichen-Domain bti.com zu einem Preis von US$ 100.000,- (ca. EUR 91.743,-) wieder eine Domain im sechsstelligen Bereich, die jedoch deutlich unter der der Vorwoche liegt. Die Länderendungen und die neuen Top Level Domains boten allerdings auch einiges.

Wieder stand die Endung .com an erster Stelle: bti.com brachte es auf US$ 100.000,- (ca. EUR 91.743,-) und ging an das Brave Thinking Institute, das die Domain schon ordentlich nutzt. Ihr folgte jetski.com mit US$ 57.500,- (ca. EUR 52.752,-), die leider schon wieder zum Verkauf steht, anders als fluxon.com, die für US$ 36.000,- (ca. EUR 33.028,-) an ein Unternehmen ging, das anderen bei der Verwirklichung ihrer Ideen hilft. Von Interesse ist unter den zahlreichen gut bepreisten .com-Domains zudem theadvocates.com zu immerhin US$ 11.500,- (ca. EUR 10.550,-), die vor einem halben Jahr, im August 2019, gerade mal schlappe US$ 2,295,- (ca. EUR 2.049,-) gekostet hatte. Anders erging es sextoyshop.com mit ihren EUR 9.900,-: im Dezember 2010 wurde sie zu US$ 5.100,- (ca. EUR 3.835,-) gehandelt, doch im November 2018 brachte sie es auf nur US$ 2.850,- (ca. EUR 2.143,-), so dass der jetzige Preis deutlich herausragt.

Die deutsche Endung zeigte bei den Länderendungen endlich erstmals ihre Stärke in diesem Jahr: buchhaltung.de brachte es auf sehr erfreuliche EUR 22.500,-. Zwei weitere .de-Domains waren nicht so erfolgreich, dafür zeigten sich auch diesmal wieder Domains aus dem Britischen Territorium im Indischen Ozean (.io) als stark: coinpay.io brachte es auf sagenhafte US$ 22.500,-(ca. EUR 20.642,-). Darüber hinaus gab es gleich drei weitere .io-Deals, von denen zumindest weird.io mit US$ 3.555,- (ca. EUR 3.261,-) besonderer Erwähnung bedarf, da die Domain im Oktober 2016 sich noch mit US$ 1.225,- (ca. EUR 1.094,-) begnügte. Drittteuerster Domain-Name unter einer Länderendung war die Schweizer tiptop.ch mit EUR 10.000,-. Es folgte dann noch so dies und das.

Ebenfalls stark vertreten waren wieder Domains unter den neuen Endungen: So erwies sich art.pro mit US$ 25.999,- (ca. EUR 23.852,-) als künstlerisch besonders wertvoll. Ihr folgte free.bet mit sehr guten US$ 20.500,- (ca. EUR 18.807,-). Etwas abgeschlagen, aber dennoch zum Top-Preis fand sich sugar.baby zu US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-) an dritter Position unter den nTLDs. Die traditionellen generischen Endungen lieferten eine schwache Zwei-Zeichen-Domain: 4s.net blieb bei US$ 3.433,- (ca. EUR 3.150,-) stecken. Dafür gab es aber auch zwei Verkäufe aus den Rängen der Zwischenzeit-Endungen, deren beeindruckendster der von hos.tel zum Preis von EUR 2.500,- war. Wann wurde je eine .tel-Domain verkauft? Die vergangene Domain-Handelswoche besticht eher durch das mittlere Preissegment und Länderendungen und nTLDs, obwohl bti.com mit ihren US$ 100.000,- (ca. EUR 91.743,-) sicher nicht geschadet hat.

Länderendungen
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buchhaltung.de – EUR 22.500,-
think-tank.de – EUR 3.570,-
trackz.de – US$ 3.300,- (ca. EUR 3.028,-)

coinpay.io – US$ 22.500,- (ca. EUR 20.642,-)
bdg.io – US$ 3.899,- (ca. EUR 3.577,-)
weird.io – US$ 3.555,- (ca. EUR 3.261,-)
step.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)

tiptop.ch – EUR 10.000,-
ffbi.cn – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
memories.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
onetrust.it – EUR 7.450,-
flashscore.cn – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.504,-)
packed.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.569,-)
qef.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.569,-)
needs.ch – EUR 3.800,-
mpi.at – EUR 3.099,-
refund.cn – US$ 3.300,- (ca. EUR 3.028,-)
clarify.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.982,-)
opera.it – EUR 3.000,-
betcheck.pt – EUR 2.750,-

Neue Endungen
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art.pro – US$ 25.999,- (ca. EUR 23.852,-)
free.bet – US$ 20.500,- (ca. EUR 18.807,-)
sugar.baby – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
med.club – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.422,-)
c.black – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
fh.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
its.llc – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
mi.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
tk.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
uc.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
wm.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
wn.bet – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.982,-)
accord.tech – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.751,-)
ip.bet – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.661,-)
pic.llc – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.927,-)

Generische Endungen
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computers.biz – US$ 4.875,- (ca. EUR 4.472,-)
hos.tel – EUR 2.500,-

4s.net – US$ 3.433,- (ca. EUR 3.150,-)
coincollecting.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
streamingdienste.net – EUR 2.000,-

.com
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bti.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 91.743,-)
jetski.com – US$ 57.500,- (ca. EUR 52.752,-)
fluxon.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 33.028,-)
flammen.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.523,-)
cascad.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
puffbar.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.349,-)
gelal.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 15.138,-)
signifikant.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
theadvocates.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.550,-)
shopshowroom.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.092,-)
sextoyshop.com – EUR 9.900,-
purifico.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
oneboard.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.716,-)
cultstatus.com – US$ 9.100,- (ca. EUR 8.349,-)
ajer.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
bernette.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
onthetrack.com – US$ 6.300,- (ca. EUR 5.780,-)
upfix.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.505,-)
elagage.com – US$ 5.670,- (ca. EUR 5.202,-)
betcheck.com – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.954,-)
cvweb.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
slinda.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
customlandscapes.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.587,-)
debttowealth.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.128,-)
cabrino.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.670,-)
luxurysailing.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.670,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
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Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÄRZ – 2. CYBER SECURITY TECH SUMMIT IN BONN

Der Cyber Security Cluster Bonn eV lädt zur „2. Cyber Security Tech Summit Europe 2020“ am 11. März 2020 nach Bonn. Titel dieser Veranstaltung ist „Wie schaffen wir die Immunisierung der Gesellschaft gegen Cyberattacken?“.

Das im World Conference Center in Bonn stattfindende „2. Cyber Security Tech Summit Europe 2020“ stützt sich, neben dem Veranstalter Cyber Security Cluster Bonn eV, auf eine Initiative der Deutsche Telekom AG. An dem die Konferenz ausführenden Cyber Security Cluster Bonn eV ist das Fraunhofer FKIE als Gründungs- und Vorstandsmitglied beteiligt, Vorsitzender des Vereins ist Dirk Backofen, der auch Leiter von Telekom Security bei der T-Systems International GmbH ist. Das Cyber Security Cluster Bonn eV bündelt alle in der Region Bonn/Rhein-Sieg ansässigen Security-Einrichtungen aus Wissenschaft, Forschung & Lehre, Wirtschaft, Behörden und öffentlichen Institutionen. Neben dem Ziel, die Region Bonn/Rhein-Sieg zu einem international beachteten Cyber-Security-Standort auszubauen, will man den Herausforderungen der zukünftigen Datensicherheit entgegentreten. Im vergangenen Jahr startete die „Cyber Security Tech Summit Europe“ mit einer zweitägigen Konferenz, an der über 1.600 Fachleute und „Enthusiasten“ teilnahmen. In diesem Jahr findet die Konferenz lediglich an einem Tag, dem 11. März 2020 statt. Als Referenten mit dabei sind unter anderem Linus Neumann (Netzaktivist, CCC), Theresa Payton (ehemals CIO Weißes Haus, USA), Keren Elazi (Cyber Security Expertin) und Ulrich Kelber (Bundesdatenschutzbeauftragter). Die Agenda des „2. Cyber Security Tech Summit Europe 2020“ ist noch in Arbeit. Fest steht, es wird Aussteller, Vorträge, zahlreiche Fach-Workshops und einen Networking-Evening geben. Anmelden kann man sich bereits jetzt für die kostenlose Teilnahme.

Die „2. Cyber Security Tech Summit Europe 2020“ findet am 11. März von 09:00 bis 22:00 Uhr im World Conference Center, Platz der Vereinten Nationen 2 in 53113 Bonn, statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://cyber-security-tech-summit.eu/de/2020.html

Quelle: cyber-security-tech-summit.eu, cyber-security-cluster.eu

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