Domain-Newsletter

Ausgabe #1004 – 13. Februar 2020

Themen: VeriSign – bei .com-Registry klingelt die Kasse | PIR – .org-Schicksal entscheidet sich ab März | TLDs – Neues von .beauty, .cyou und .dk | Domain-Industrie – Optimismus für 2020 | UDRP – wenn die Domain dem Beschwerdeführer nutzt | live.chat – Echtzeitgespräch für US$ 125.000,- | Karlsruhe – 17. IT-Rechtstag im März 2020

VERISIGN – BEI .COM-REGISTRY KLINGELT DIE KASSE

Die .com-Registry VeriSign Inc. schwimmt im Geld: für das Jahr 2020 erwartet das Unternehmen einen Umsatz von mindestens US$ 1,120 Mrd. Eine Preiserhöhung für .com-Domains ist darin noch gar nicht eingerechnet.

Im Januar 2020 gab die Internet-Verwaltung ICANN bekannt, dass man mit VeriSign eine Einigung über eine Ergänzung zum „Registry Agreement“ (RA) erzielt habe. Kernbestandteil der Änderungen ist das Recht von VeriSign, die Gebühren für .com-Domains ohne erneute Zustimmung der US-Regierung oder ICANNs in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode um bis zu sieben Prozent zu erhöhen. Da der aktuelle Vertrag seit dem 26. Oktober 2018 läuft, betrifft die mögliche Änderung also die Jahre 2020 bis 2023, 2026 bis 2029, usw. Macht VeriSign davon Gebrauch, würden sich die .com-Gebühren bis Oktober 2026 von derzeit US$ 7,85 auf bis zu US$ 10,26 erhöhen. Im Gegenzug hatte sich VeriSign verpflichtet, zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von US$ 20 Mio. bereitzustellen, um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems zu gewährleisten.

Diese US$ 20 Mio. dürfte VeriSign jedoch aus der Portokasse bezahlen. Wie das Unternehmen in seinem Bericht für das 4. Quartal 2019 mitteilt, erwartet man für das Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz zwischen US$ 1,120 und 1,265 Mrd.; im Jahr 2019 lag er bei US$ 1,232 Mrd. Bei den Domain-Namen erwartet VeriSign ein Wachstum zwischen 2 und 4 Prozent. Zum Jahresende 2019 verwaltete VeriSign 158,8 Mio. .com- und .net-Domains, wobei im 4. Quartal 10,3 Mio. Domains neu registriert wurden. Die „renewal quote“ lag bei voraussichtlich 73,7 Prozent; genaue Zahlen liegen noch nicht vor. Angesichts dieser beeindruckenden Zahlen ließ die Kritik an der möglichen Preiserhöhung für .com nicht auf sich warten. So beschäftigte VeriSign im Jahr 2019872 Mitarbeiter, 2009 waren es noch 1.100. Zugleich sind die Kosten seit 2009 von US$ 455.989.000,- auf US$ 425.534.000,- gesunken; das operative Einkommen stieg im gleichen Zeitraum von US$ 159.958.000,- auf US$ 806.127.000,-. Wirtschaftlich betrachtet scheint VeriSign auf zusätzliche Einnahmen aus einer Gebührenerhöhung für .com eher nicht angewiesen zu sein.

Neuerlich laut wurden Forderungen, den Registry-Vertrag für .com öffentlich auszuschreiben, um so mehr Wettbewerb für die Nutzer zu schaffen und günstigere Preise zu erreichen. Allerdings wäre der Transfer von über 145 Mio. .com-Domains zu einer anderen Registry ein historisch einmaliger Vorgang für eine höchst sensible Ressource; ob ICANN und vor allem die US-Regierung dieses Risiko eingehen würden, darf man bezweifeln.

Quelle: domainnamewire.com

PIR – .ORG-SCHICKSAL ENTSCHEIDET SICH AB MÄRZ

Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) beugt sich dem Druck der kalifornischen Justiz: auf Bitten von ICANN hat PIR der Weitergabe vertraulicher Informationen zugestimmt. Dem Verlangen nach einer verlängerten Prüffrist hat sich PIR allerdings widersetzt.

Am 23. Januar 2020 hatte sich Xavier Becerra, Attorney General im US-Bundesstaat Kalifornien, an ICANN gewandt und unter Verweis auf California Corporations Code section 5250 und Government Code section 12580 Unterlagen und Informationen rund um den US$ 1,135 Mrd. schweren Verkauf von PIR an den Finanzinvestor Ethos Capital verlangt. Konkret formulierte Becerra 35 Fragen und 5 Handlungsanweisungen, die sich zum Großteil mit der Streichung der Gebührendeckelung („price caps“) befassen. Diese Streichung erlaubt es PIR, die Gebühren für .org-Domains frei festzusetzen; eine Erhöhung muss lediglich einige Monate vorher bei ICANN angekündigt werden. Obwohl PIR bisher bereits die vertraglichen Möglichkeiten für eine Preiserhöhung nicht ausgeschöpft hat, besteht nun die Befürchtung, dass die Gebühren deutlich steigen, obwohl .org vorrangig von gemeinnützigen Organisationen genutzt wird. Die vertraglichen Vereinbarungen mit PIR verpflichtet ICANN allerdings, vertrauliche Informationen nur in Ausnahmefällen zu veröffentlichen; daher hat man am 30. Januar 2020 um entsprechende Zustimmung von PIR gebeten. Weiter wurde PIR gebeten, die Frist für das ICANN-interne Prüfungsverfahren bis 20. April 2020 zu verlängern.

Die Antwort folgte nunmehr in einem Schreiben der Anwaltskanzlei Proskauer Rose LLP vom 03. Februar 2020. Darin beanstandet PIR zunächst die kurze Fristsetzung und vermisst eine ausreichende Begründung für die Bitte um Weiterleitung vertraulicher Informationen; „in order to facilitate the investigation“ und im Geiste der Kooperation und Transparenz erklärte sich PIR aber mit der Bitte einverstanden. Damit ist der Weg für ICANN frei, dem Verlangen der kalifornischen Justiz nachzukommen; zugleich steht fest, dass PIR keine gerichtliche Prüfung veranlassen wird, ob man zur Zustimmung überhaupt verpflichtet ist. Dies hätte die Transaktion um Monate zurückgeworfen. Allerdings zeigt PIR auch Zähne und macht klar, dass man mit einer Fristverlängerung bis 20. April 2020 keineswegs einverstanden ist: „An extension to 20. April 2020 is neither necessary nor warranted at this time. As of the date of this letter, ICANN has spent 81 days reviewing the proposed indirect change of control. It is simply unreasonable to protract this process that much further beyond what is prescribed in the registry agreement.“ Um auch hier einen Konflikt zu vermeiden, ist PIR jedoch zumindest damit einverstanden, bis 29. Februar 2020 zuzuwarten. Damit wird sich das Schicksal von .org frühestens im März 2020 entscheiden.

ICANN selbst zeigt sich derzeit wesentlich zugeknöpfter. Eine Bitte der Address Supporting Organization, weitere Einzelheiten rund um die .org-Transaktion zu erfahren, lehnte der General Counsel John Jeffrey ab. Der Bitte widerspreche gleich in mehrfacher Hinsicht die Statuten von ICANN, insbesondere sei sie deutlich zu weit gefasst. Jeffrey schloss aber nicht aus, bei einer deutlich konkreter gefassten Anfrage Auskunft zu erteilen; dass damit dem Informationsanliegen der Address Supporting Organization aber gedient wäre, kann man getrost ausschließen.

Das Schreiben von PIR finden Sie unter:
> https://regmedia.co.uk/2020/02/04/pir-icann-letter.pdf

Das Schreiben von Xavier Becerra finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2235

Quelle: theregister.co.uk, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BEAUTY, .CYOU UND .DK

Letzte Woche war es noch ein Geheimnis, jetzt ist es gelüftet: XYZ.COM LLC hat die Rechte an vier nTLDs von der L’Oréal S.A. übernommen. In Dänemark macht man derweil .dk ein gutes Stück sicherer, während sich ShortDot SA zu .icu auch .cyou schnappt – hier unsere Kurznews.

Der französische Konsumgüterkonzern L’Oréal S.A. verabschiedet sich aus dem Geschäft mit generischen Top Level Domains. Im Paket wechseln die vier neuen Endungen .beauty, .hair, .makeup und .skin zu der in Las Vegas ansässigen XYZ.COM LLC, die vor allem mit .xyz den Markt aufmischt und erst im Herbst 2019 die Endung .quest erworben hatte. Über die Höhe des Kaufpreises wurde bisher nichts bekannt. Die breite Öffentlichkeit dürfte sich freuen, denn damit rückt eine Registrierung in greifbare Nähe. Ursprünglich hatte L’Oréal die vier nTLDs als „closed generics“ geführt, um sie exklusiv für sich zu nutzen; dem hatte ICANN aber einen Riegel vorgeschoben. Daraufhin machte L’Oréal eine Registrierung mit strengen Beschränkungen und Gebühren im deutlich vierstelligen Bereich für viele Nutzer unattraktiv. Das dürfte sich nun ändern; vor allem Beauty-, Kosmetik- sowie Schmink-Influencer kommen als Zielgruppe für die Registrierung in Betracht. Details zum Neustart hat XYZ.COM LLC bisher aber noch nicht bekanntgegeben.

Die in Luxemburg ansässige ShortDot SA, Registry der zahlenmässig derzeit beliebtesten neuen Top Level Domain .icu, hat ihr Portfolio erweitert. Anlässlich der NamesCon Global 2020 teilte das von Lars Jensen, Kevin Kopas, Michael Riedl und Christian Tecar gegründete Unternehmen mit, die Rechte an der Domain-Endung .cyou („See You“) erworben zu haben. Ursprünglich beworben um diese neue Top Level Domain hatte sich die chinesische Beijing Gamease Age Digital Technology Co Ltd., war allerdings über die obligatorische nic.cyou nicht hinausgekommen. Hinter dem Wechsel dürfte stecken, dass sich Beijing Gamease Age Digital Technology Co Ltd., das am Markt als Changyou.com auftritt und das Nasdaq-Kürzel „CYOU“ hat, bald umbenennt und keinen Bedarf mehr an dem Kürzel hat. ShortDot SA kann hingegen das Kürzel .icu („I See you“) um eine naheliegende Variante ergänzen. Zugleich eröffnet sich die Möglichkeit, beide nTLDs im Paket anzubieten. Der Live-Start für .cyou ist für Juni 2020 vorgesehen, weitere Details sollen in Kürze folgen.

DK Hostmaster A/S, Verwalterin der dänischen Länderendung .dk, hat mitgeteilt, eine neue „administrative order“ der Danish Business Authority umzusetzen. Die Neuregelung sieht unter anderem die Pflicht für DK Hostmaster vor, sicherzustellen, dass Registrare ihren Kunden eine Signierung mit DNSSEC (Domain Name System Security Extensions) anbieten oder zumindest informieren, wo sie eine solche Signierung erhalten können. Ausserdem wird die Registry bei begründetem Verdacht aktiv prüfen, ob die WHOIS-Daten einer .dk-Domain korrekt sind. Ferner will DK Hostmaster die Zahl der Zeichen, die in .dk-Domains verwendet werden dürfen, um noch nicht näher genannte Sonderzeichen erweitern und das Wissen über das IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6 ausbauen. Schließlich soll die „name server database“ künftig stündlich aktualisiert werden. Damit soll .dk noch attraktiver und sicherer werden. Bereits jetzt darf jedermann zu jedem legalen Zweck .dk-Domains bestellen.

Die „administrative order“ zu .dk finden Sie in dänischer Sprache unter:
> https://www.retsinformation.dk/pdfPrint.aspx?id=211714&exp=1

Quelle: icann.org, eprnews.com, dk-hostmaster.dk

DOMAIN-INDUSTRIE – OPTIMISMUS FÜR 2020

Ron Jackson, Betreiber des Branchenblogs dnjournal.com, fragte – wie alle Jahre – Experten aus der Domain Name Industry nach deren Beurteilung von 2019 und was 2020 zu erwarten steht. Die DSGVO und ihre Folgen waren auch für 2019 noch Thema, aber alles überschattend steht der Verkauf von PIR (.org) im Raum. Im Jahr 2019 spürten alle eine Stabilisierung des Marktes und blicken optimistisch auf 2020.

Ron Jacksons dnjournal.com widmet sich ganz dem Handel von Internetdomains, listet wöchentlich die Preise von verkauften Domains und berichtet darüber hinaus täglich, was in der Domain-Industrie vor sich geht. Die Befragung von mehreren Experten zum Stand der Industrie nimmt Jackson seit 16 Jahren zu Anfang eines jeden Jahres vor. Die diesjährige 17. Befragung von diesmal 22 ExpertInnen spricht von einem positiven Jahr 2019 sowie einer weiteren Verbesserung des Marktes in 2020 und darüber hinaus. Beinahe jede*r der Angesprochenen sprach den Verkauf der .org-Verwaltung PIR an den Finanzinvestor Ethos Capital an und sieht diesen als problematisch. Michael Castello sieht diesen Verkauf als Beispiel dafür, dass einige das System der Domain-Industrie ausspielen, auf Kosten der Mehrheit. Für Bill Sweetman wirft die Affäre, die in den allgemeinen Medien Widerhall findet, leider ein schlechtes Licht auf die Industrie. Und für Marco Hoffman (InternetX.com) bringt der PIR-Verkauf eine Menge Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Preisentwicklung. Dazu tragen auch die Änderungen im .com-Verwaltervertrag von VeriSign bei, die Preiserhöhungen wieder zulassen.

Rick Schwartz sieht ein sehr gutes Jahr voraus: Der Verkauf von voice.com zum Preis von US$ 30 Mio. im letzten Jahr öffne die Tore für zukünftige achtstellige Domain-Verkäufe. Diese würden bald die Normalität von siebenstellige Verkäufe erlangen. Er bleibt bei seinem Mantra: nur .com zählt, das Interesse an neuen Endungen gehe zurück. Viele Endkunden, die mit einer nTLD als Unternehmensdomain gestartet sind, würden jetzt auf .com-Domains umsteigen, was die Preise nach oben treiben werde. Ähnlich sehen das auch andere wie James Booth (Phenom .com) und Georg Hong (Guta.com): Ein-Wort-.com-Domains würden weiter im Preis steigen, genauso wie Super-Premium-Domains. Auch Zwei-Wort-.com-Domains würden immer interessanter. Alle anderen verlieren. Weitestgehend einig ist man sich auch im Hinblick auf die Konsolidierung der Registries und Registrare. Schwierig ist die Aussage von Frederick Schiwek (Zonat S.A.), der im Zuge dieser Konsolidierung die Diversität abhandenkommen sieht, aber zugleich erklärt, das eigene Unternehmen werde in diesem Jahr weitere Hostinganbieter aufkaufen, um schneller zu wachsen. Joe Uddeme (NameExperts.com) sieht wie seine BranchenkollegInnen ein fantastisches Jahr für den Zweitmarkt, mit Wachstum bei .com und langsamen Abstieg von nTLDs. Tess Diaz erwartet für dieses Jahr den ersten Schritt zu einem universellen Domain-Bewertungsprozess (univeral appraisal process), auf den im Grunde alle warten, Investoren, Unternehmen, Berater, Broker und andere. Paul Nicks (Aftermarket, GoDaddy.com) erwartet unter anderem auch die positive Entwicklung von industriespezifischen ccTLDs wie etwa .gg (Guernsey) bei eSports, oder – wie 2019 bereits deutlich wurde und auch Michael Robrock (Sedo.com) bestätigt – .io und .ai. Marco Hoffman (InterNetX.com) stellt fest, dass die Industrie wächst, mit immer mehr Wettbewerbern, so dass sich die Industrie beschleunigt, und weil jeder seinen Anteil haben möchte, werde die Konkurrenz unter den Registraren härter. Für die neuen Endungen sprach Sandeep Ramchandani (Radix), der 2019 Wachstum bei ccTLD-Verkäufen von 33 % ausmachte und auch einen Anstieg der Renewal-Einnahmen um 45 % verzeichnet. Premium-Domains seien von 2019 an gestiegen und würden auch zukünftig ansteigen. Für Radix sei es jetzt wichtig, die eigenen Endungen wie .tech, .store, .online und .site zu branden, damit sie fester Bestandteil der TLD-Szenerie werden, und sie nicht einfach mit kurzfristigem Aktionismus auf den Markt zu drücken.

Auf alle Stimmen dieser Befragung durch Ron Jackson können wir hier nicht eingehen. „The State of the Industry 2020“ macht jedoch deutlich, dass die Befragten sich mit ihren Antworten weitestgehend auf ihrem Arbeitsfeld bewegten, und dass eine insgesamt positive Zuversicht für die Entwicklungen im Jahr 2020 vorherrscht.

Die Befragung der 22 Fachleute aus der Domain-Branche finden Sie unter:
> https://www.dnjournal.com/cover/2020/january-february.htm
> https://www.domain-recht.de/verweis/2237

Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche

UDRP – WENN DIE DOMAIN DEM BESCHWERDEFÜHRER NUTZT

Der US-Medienanbieter und Markeninhaber Plex Inc. ärgerte sich über den Betreiber der Domain plex.tube, der diese Domain einsetzte, um andere Nutzer ausgerechnet auf das Plex-eigene Software- und Medienangebot zu leiten. Mit dem Juristen und Maschinenbauer David S. Safran als Panelist entschied ein Pragmatiker über die UDRP-Beschwerde.

Die Plex Inc. (plex.tv) mit Sitz in den USA sah ihre Markenrechte durch die Domain plex.tube verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF). Plex bietet Computer-Software und Online-Dienste im Bereich Digitalmedienmanagement. Sie ist Inhaberin der im April 2014 registrierten US-Marke „PLEX“. Die vom Gegner Christ Eaton aus Tennessee (USA) im Januar 2018 registrierte Domain plex.tube entspreche, so die Beschwerdeführerin, ihrer Marke. Der Gegner sei nicht berechtigt, die Domain zu halten, und unter der Bezeichnung „plex.tube“ nicht bekannt. Er verursache eine Irreleitung von Nutzern im Hinblick auf die Dienste der Beschwerdeführerin, die er kommerziell ausnutze. Eaton hielt entgegen, das stimme schon, die Domain entspreche der Marke der Beschwerdeführerin, und er sei sogar Kunde bei ihr. Mit der Domain führe er Bekannte von sich auf das Angebot der Beschwerdeführerin, ohne daran zu verdienen. Unter der Domain plex.tube würden Videos laufen, die sich auf einem individuellen Plex-Server als Teil der Dienste der Beschwerdeführerin befinden. Als Entscheider wurde der US-amerikanische promovierte Jurist mit zusätzlichem Abschluss Bachelor im Maschinenbau David S. Safran ausgewählt.

Safran ging die Sache pragmatisch an und kam unter dem Verweis auf zahlreiche andere Entscheidungen zu einer Abweisung der Beschwerde (NAF Claim Number: FA2001001877620). Dass Marke und Domain, abgesehen von der generischen Endung, identisch sind, habe ja der Gegner zugestanden. Die Beschwerdeführerin habe allerdings keine Nachweise erbracht, die die Einlassung des Gegners, er nutze die Domain nicht geschäftlich, entgegenstünden. Da die Domain vom Gegner hier zum Vorteil der Beschwerdeführerin genutzt werde, indem sie auf eine Identifikations- und Loginseite der Beschwerdeführerin umleite, über die der kleine Kreis von Bekannten des Gegners die Dienstleistungen der Beschwerdeführerin abrufen können und so Kunden der Beschwerdeführerin würden, lägen hier berechtigte Interessen auf Seiten des Gegners vor. Da der Gegner kein konkurrierendes Streaming-Angebot betreibe und auch nicht wirtschaftliche Vorteile anstrebe, sondern er vielmehr ein Kunde der Beschwerdeführerin sei, und die Domain plex.tube lediglich einer kleinen Gruppe von Bekannten den Zugriff auf die Dienste der Beschwerdeführerin erleichtere, könne man auch nicht von Bösgläubigkeit ausgehen. Damit erfüllte die Beschwerdeführerin die drei von der UDRP geforderten Elemente nicht, weshalb Safran die Beschwerde zurückwies und entschied, dass die Domain bei Eaton verbleibe.

Obwohl Safran in seiner Entscheidung auf andere Entscheidungen verweist, war uns die Argumentation, dass man dem Gegner Rechte oder ein berechtigtes Interesse zusprechen könne, wenn er die Domain zum Nutzen des Beschwerdeführers einsetzt, neu. Wo genau die Grenzen liegen, noch von Nutzen („benefit“) für den Beschwerdeführer zu sprechen, und ob bereits der Hauch eines wirtschaftlichen Nutzens für den Domain-Inhaber gegen ein berechtigtes Interesse spricht, bleibt zunächst unklar. Hier war der Fall für Safran jedenfalls klar.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain plex.tube finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1877620.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

LIVE.CHAT – ECHTZEITGESPRÄCH FÜR US$ 125.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche heizte chauffage.fr zum Preis von EUR 62.500,- ein. Besser noch war allerdings die Domain live.chat, sie brachte dem Verkäufer ganz hervorragenden US$ 125.000,- (ca. EUR 113.636,-) ein.

Die allseits dominierende Endung .com stand diesmal hinter einer Domain unter neuer Endung und einer unter französischer Endung zurück, war letzterer aber mit bitcoinpoker.com zum Preis von US$ 65.000,- (ca. EUR 59.091,-) dicht auf den Fersen. Danach gab es ein großes Gefälle, und als nächstes wurde sich mymind.com mit US$ 36.000,- (ca. EUR 32.727,-) ihrer selbst bewusst. Ihr folgte blackcrows.com mit runden US$ 30.000,- (ca. EUR 27.273,-). Vergangenheiten wiesen zwei Domain-Namen auf: modr.com erzielte US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-) und konnte sich so gegenüber September 2013 verbessern, als sie lediglich US$ 4.188,- (ca. EUR 3.149,-) erzielt hatte. Nicht ganz so gut verlief der Aufstieg von workzilla.com zu nun US$ 9.900,- (ca. EUR 9.000,-), ausgehend von US$ 7.564,- (ca. EUR 6.100,-) noch im März 2018.

Unter den Länderendungen war das französische Kürzel .fr mit chauffage.fr (Heizung) zum Preis von EUR 62.500,- vorne und damit auch die zweitteuerste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche. Die Domain konnte seit September 2011 ihren Preis deutlich verbessern: damals erzielte sie lediglich EUR 2.350,-. Zweitbeste war die deutsche Drei-Zeichen-Domain hza.de mit EUR 11.000,-, der fünf weitere erwähnenswerte .de-Domains folgten. Vorher kam aber noch thewallet.io vom Britischen Territorium im Indischen Ozean mit US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-). Auch die .io-Domain kam nicht allein, sondern zog citizenship.io zu einem Preis von EUR 4.000,- nach sich.

Die beste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche war aber mit live.chat zum Preis von US$ 125.000,- (ca. EUR 113.636,-) eine Domain unter neuer Endung. Nicht nur neben weiteren .com-Domains, sondern auch in eigenen Reihen war sie ein Solitär, denn lucky.app war preistechnisch nicht so glücklich und weit abgeschlagen mit den von ihr erzielten US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-). Fünf .club-Domains hängten sich zu niedrigen Preisen dran, aber auch eine .city-Domain wurde verkauft. Ein insgesamt trauriges Bild gaben die klassischen generischen Endungen ab: asmr.net brachte es auf GBP 5.000,- (ca. EUR 5.882,-). Die Endung .net war auch alleine vertreten, jedoch lieferte sie gleich drei weitere Domains mit Vorgeschichte: so erzielte aitc.net EUR 5.500,- und gewinnt damit gegenüber den US$ 1.500,- (ca. EUR 1.154,-) aus dem September 2006; die Zwei-Zeichen-Domain 4k.net erzielte US$ 5.099,- (ca. EUR 4.635,-), steht damit aber ein wenig auf der Verliererseite gegenüber EUR 5.400,- im Juni 2010, die damals eine deutliche Verbesserung gegenüber US$ 2.600,- (ca. EUR 2.016,-) im April 2012 darstellten. Schließlich war da sxp.net mit US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-), die im Februar 2016 zu US$ 3.200,- (ca. EUR 2.936,-) gehandelt worden war. Alles in allem war dank live.chat und der französischen chauffage.fr die vergangene Domain-Handelswoche erfreulich.

Länderendungen
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chauffage.fr – EUR 62.500,-

hza.de – EUR 11.000,-
dubistnichttallein.de – EUR 7.000,-
nelsen.de – EUR 5.800,-
hlk.de – EUR 5.500,-
kamper.de – EUR 5.000,-
cannamed.de – EUR 4.200,-

thewallet.io – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
lelive.fr – EUR 6.000,-
naturhaus.at – EUR 5.000,-
chic.co.uk – GBP 3.999,- (ca. EUR 4.704,-)
onlinecasino.lt – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.091,-)
citizenship.io – EUR 4.000,-
betcheck.in – EUR 3.800,-

Neue Endungen
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live.chat – US$ 125.000,- (ca. EUR 113.636,-)
lucky.app – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
sustainable.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.182,-)
evergreen.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
fkk.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
link.city – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
origin.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
remote.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)
savings.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)

Generische Endungen
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asmr.net – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.882,-)
aitc.net – EUR 5.500,-
4k.net – US$ 5.099,- (ca. EUR 4.635,-)
sxp.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)

.com
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bitcoinpoker.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 59.091,-)
mymind.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 32.727,-)
blackcrows.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.273,-)
vidco.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 20.909,-)
hostinfo.com – EUR 15.000,-
yourplanet.com – US$ 15.888,- (ca. EUR 14.444,-)
glowy.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
cadfem.com – US$ 14.985,- (ca. EUR 13.623,-)
carriere.com – US$ 13.850,- (ca. EUR 12.591,-)
eqip.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.364,-)
usvet.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.000,-)
ileri.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.000,-)
modr.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
audiate.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
thewaller.io – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
fastfilters.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
workzilla.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 9.000,-)
advanceddirectives.com – US$ 9.880,- (ca. EUR 8.982,-)
verifiedproviders.com – US$ 9.880,- (ca. EUR 8.982,-)
manora.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.182,-)
mutualfederal.com – US$ 8.999,- (ca. EUR 8.181,-)
onevip.com – US$ 7.350,- (ca. EUR 6.682,-)
surveysites.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.364,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KARLSRUHE – 17. IT-RECHTSTAG IM MÄRZ 2020

Der Anwaltsverein Karlsruhe eV veranstaltet zusammen mit DAVIT, der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein, am 14. März 2020 den bereits 17. Karlsruher IT-Rechtstag. Die Themen sind weitgefächert und werden praxisnah verhandelt.

Die Veranstaltung moderiert Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl aus Stuttgart. Nach einer kurzen Begrüßung werden Rechtsanwalt Nico Arfmann (Karlsruhe) und Andreas Sperber von der aramido GmbH (Karlsruhe) über Datenpannen sprechen und dabei einen Hacking-Angriff inszenieren. Danach wird in einem zweigeteilten Vortrag – unterbrochen vom Mittagessen – Richter am BGH Jörn Feddersen die aktuelle BGH-Rechtsprechung im IT-Recht vorstellen. Abschließend bieten die Rechtsanwälte Dr. Axel Funk und Markus Spitz (beide Stuttgart) Informationen zum Datenschutz mit dem Blick auf den Unterschied zwischen personenbezogenen und sonstigen Daten.

Der 17. Karlsruher IT-Rechtstag findet am Samstag, 14. März 2020 von 09:00 bis 17:00 Uhr in der Akademie Badischer Volksbanken und Raiffeisenbanken, Am Rüppurrer Schloss 40 in 76199 Karlsruhe statt. Der Seminarbeitrag beträgt EUR 240,- für Mitglieder des Anwaltsvereins Karlsruhe eV und/oder davit; Nichtmitglieder zahlen EUR 480,-, Studenten und Referendare EUR 75,- jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Die Teilnahmekosten umfassen Mittagessen und elektronische Seminarunterlagen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir nehmen an, der IT-Rechtstag wird als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO anerkannt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/17-karlsruher-it-rechtstag/

Quelle: davit.de, anwaltsverein-karlsruhe.de

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