Domain-Newsletter

Ausgabe #1003 – 06. Februar 2020

Themen: .org – PIR-Verkauf von Justizminister gestoppt | Statistik – .icu-Domains weiter im Aufwind | TLDs – Neues von .cy, .eu und .quest | Lektüretipp – so erstellt man Markennamen | ATF – kurzer Prozess um ferringpharmacy.se | xl.com – Extra-Large für EUR 600.000,- | Innsbruck – Domain pulse im Februar 2020

.ORG – PIR-VERKAUF VON JUSTIZMINISTER GESTOPPT

Der Verkauf der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) an den Finanzinvestor Ethos Capital ist vorerst gestoppt: Xavier Becerra, Justizminister im US-Bundesstaat Kalifornien, möchte zunächst umfangreiche Ermittlungen durchführen, bevor ICANN mit der eigenen Prüfung fortfahren darf.

Gestützt ist das Verlangen von Becerra auf den California Corporations Code section 5250 sowie Government Code section 12580. Demnach unterliegen gemeinnützige Organisationen wie ICANN der Aufsicht des kalifornischen Justizministers. Nach dem Verständnis von Becerra sei ICANN aktuell gerade dabei, die Zustimmung zur Transaktion von PIR auf Ethos Capital zu prüfen. Um die Auswirkungen einer solchen Transaktion auf die „nonprofit community“ zu prüfen, fordere er Unterlagen und Informationen an, die ICANN binnen 15 Kalendertagen beizubringen hat. Dabei gibt das Justizministerium sogar das Format der Unterlagen vor. Dass Becerra keine Auseinandersetzung scheut, zeigt seine Kurzbiographie bei Twitter: „I’ve sued @realDonaldTrump 65 times to defend our families, resources, and value“. Das unterstreichen auch die 35 Fragen und 5 Handlungsanweisungen, die Becerra in sein Schreiben packt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Streichung der Gebührendeckelung („price caps“). Sie erlaubt es PIR, die Gebühren für .org-Domains frei festzusetzen; die Erhöhung muss lediglich einige Monate zuvor bei ICANN angekündigt werden.

Öffentlich wurde der Vorgang durch ein Schreiben von ICANN vom 30. Januar 2020, mit dem PIR über die Untersuchung informiert wurde. Damit steht ICANN vor einem Dilemma: die vertraglichen Vereinbarungen mit PIR verpflichtet die Internet-Verwaltung, vertrauliche Informationen nur in Ausnahmefällen zu veröffentlichen. Allerdings habe das kalifornische Justizministerium in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, dass seine Anordnungen einer Zwangsmaßnahme gemäß California Government Code section 12589 gleichkämen; ICANN setzte PIR daher in Kenntnis, dass man der Aufforderung ab dem 06. Februar 2020 nachkommen werde, sollte PIR dem nicht bis zum 03. Februar 2020 widersprechen. Daher könnte PIR nun gezwungen sein, gerichtliche Schritte einzuleiten, um ICANN eine Weitergabe von Unterlagen und Informationen zu untersagen.

Damit gerät der Zeitplan für die .org-Transaktion unter zusätzlichen zeitlichen Druck. Kurz vor Weihnachten 2019 hatte ICANN-CEO Göran Marby angekündigt, die wechselnden Gesellschaftsverhältnisse bei PIR sorgfältig prüfen lassen zu wollen. Die hierfür vorgesehene Frist sollte am 17. Februar 2020 enden. Doch dieser Termin ist nicht mehr zu halten, was auch ICANN erkannt hat; PIR wurde deshalb gebeten, einer Fristverlängerung bis 20. April 2020 zuzustimmen. Die Antwort von PIR auf diese Anfrage wird bis spätestens 03. Februar 2020 erwartet.

Das Schreiben von Xavier Becerra finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2235

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – .ICU-DOMAINS WEITER IM AUFWIND

Mit gewohnter Kost ist das Jahr 2020 für die Registrare gestartet: während .com zulegen konnte, schwächelt der Rest. Allein .icu schießt erneut den Vogel ab. Und geht es nach ICANN, hält dieser Trend bis Mitte 2021 an.

Über den Tellerrand der monatlichen Entwicklung von Registrierungszahlen hinaus blickt die Internet-Verwaltung ICANN in ihren Budgetplanungen für das Fiskaljahr 2021, das vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 läuft. Demnach hat man keine größeren Hoffnungen in nTLDs; die Einnahmen aus der „registry transaction fee“ bei Registrierung, Verlängerung und Übertragung einer Domain sollen voraussichtlich auf US$ 5,1 Mio. sinken; im Fiskaljahr 2020 sind dafür noch US$ 5,5 Mio. vorgesehen. ICANN geht also davon aus, dass der nTLD-Markt tendenziell schrumpft. Mehr als ausgeglichen wird der Rückgang jedoch durch die „registry transaction fee“ bei den legacy TLDs wie .com, .net oder .info; sie steigt dort nach den Erwartungen von ICANN auf US$ 52,6 Mio. an; im Fiskaljahr 2020 sind es US$ 50,5 Mio. Geringere Einnahmen erwartet ICANN auch von den akkreditierten Registraren; deren Anzahl soll um 100 sinken, so dass die Einnahmen von US$ 10,7 Mio. auf US$ 9,6 Mio. zurückgehen.

Nur teilweise gestützt wird die ICANN-Prognose durch die aktuellen Registrierungszahlen für Januar 2020. Deutlich zulegen konnte dort .com mit einem Plus von fast 480.000 Domains, und auch .org gewann fünfstellig hinzu. Aber auch .icu behält als nTLD ihren raketenhaften Aufstieg bei, diesmal mit einem Zugewinn von über 1,4 Mio. Domains; dennoch bleibt ein mehr als fader Beigeschmack und daher abzuwarten, ob es sich um nachhaltige Registrierungen handelt. Immerhin wuchs das Lager der nTLDs damit binnen eines Monats von 32.390.544 auf 34.079.605 an, wobei auch .top mit einem Anstieg von über 31.500 Domain-Namen seinen Anteil hatte.

Bleibt noch der Blick in die Welt der ccTLDs. Von dort meldet DNS.PT, Verwalterin der portugiesischen Länderendung .pt, ein Rekordjahr. Mit 121.359 .pt-Domains wurden 2019 mehr Domains registriert als jemals zuvor; vor allem der Oktober 2019 konnte mit einem Plus von 18.429 Domains herausstechen. Insgesamt schloss .pt das Jahr 2019 mit 1.210.203 registrierten Domain-Namen. „After 2018, when we have already reached our best year, the 2019 record gives us the confidence that we are on the right track. We will continue to seek to do more and better.“, zeigte sich Luisa Ribeiro Lopes Gueifão, Präsidentin des .PT Board of Director, hocherfreut.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.361.616 – (Vergleich zum Vormonat: + 38.683)
.at – 1.321.952 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.827)
.com – 145.911.199 – (Vergleich zum Vormonat: + 479.016)
.net – 13.394.444 – (Vergleich zum Vormonat: – 22.440)
.org – 10.095.903 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.145)
.info – 4.634.211 – (Vergleich zum Vormonat: – 24.865)
.biz – 1.597.340 – (Vergleich zum Vormonat: – 17.821)
.eu – 3.550.808 – (Vergleich zum Vormonat: – 7.406)

.icu – 6.376.664 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.445.959)
.top – 3.730.173 – (Vergleich zum Vormonat: + 31.583)
.xyz – 2.930.952 – (Vergleich zum Vormonat: – 30.797)

(Stand 1. Februar 2020)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: ntldstats.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CY, .EU UND .QUEST

Das wars noch nicht ganz: obwohl Großbritannien zum Ende Januar 2020 aus der EU ausgeschieden ist, darf das Königreich seine .eu-Domains vorläufig weiter behalten. In Zypern hat man derweil die Regeln für kurze Domains über den Haufen geworfen, während .quest auf seine Einführung wartet – hier unsere Kurznews.

Die University of Cyprus, Verwalterin der zypriotischen Länderendung .cy, nimmt ab sofort Registrierungswünsche für Second Level Domains direkt unterhalb von .cy entgegen. Anders als im Dezember 2019 bei erstmaliger Ankündigung dieses Schrittes hat die Registry allerdings einen Bonus eingebaut: wer bereits eine .cy-Domain auf Third Level Ebene registriert hat, erhält einen bevorrechtigten Zugriff auf das kürzere Second Level Pendant. Die Mitteilungen auf der Registry-Website sind leider relativ vage; so bleibt offen, nach welchen Regeln der bevorrechtigte Zugriff erfolgt und wie lange man Zeit hat. Offenbar erfolgt auch eine manuelle Prüfung, bevor einem Registrierungsantrag entsprochen wird. Vor allem die Inhaber von Markenrechten sollten sich bei Bedarf direkt an die Registry wenden, um Verletzungen ihrer Rechte zuvorzukommen.

Jetzt ist es fix: mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zum 31. Januar 2020 verlieren Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen mit Sitz auf der Insel die Berechtigung, .eu-Domains zu registrieren und zu halten. Allerdings bleibt ihnen noch etwas Zeit: die Übergangsregelungen sehen vor, dass sich bis mindestens 31. Dezember 2020 nichts ändert; selbst Neuregistrierungen sind von Großbritannien aus möglich. Die Zeit nach dem 01. Januar 2021 wird Gegenstand der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sein. Es ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, dass ein Sitz auf der Insel weiterhin zur Registrierung und zum Halten einer .eu-Domains berechtigt, aber nach derzeitigem Stand eher unwahrscheinlich. Details will die .eu-Registry EURid auf der eigens eingerichteten BREXIT-Website in den kommenden Wochen bekanntgeben.

Die in Las Vegas ansässige XYZ.COM LLC, Registry der wegen ihrer Marketingmethoden umstrittenen Endung .xyz, hat mitgeteilt, 2020 eine Reihe weiterer neuer Top Level Domains auf den Markt zu bringen. Den Auftakt macht .quest; mit Vereinbarung vom 14. Oktober 2019 hatte XYZ.COM die Rechte an der Endung von der in Hong Kong ansässigen Quest ION Limited erworben, eine Tochtergesellschaft der Multi-Level-Marketingunternehmung QNet Ltd. Vermarktet werden soll .quest künftig als „the solution to any search“. Wann die ersten .quest-Domains registriert werden können, ließ XYZ.COM offen; im Trademark Clearinghouse (TMCH) findet sich noch keinerlei Hinweis. Darüber hinaus hat XYZ.COM nach eigenen Angaben die Rechte an vier weiteren nTLDs erworben, ohne diese aber zu benennen; weder auf der ICANN-Website noch bei der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) gibt es Indizien, welche weiteren Endungen dies sein könnten. Klar ist nur, dass XYZ.COM auch mit ihnen im Jahr 2020 neu durchstarten möchte.

Die BREXIT-Informationsseite von EURid finden Sie unter:
> https://eurid.eu/de/register-a-eu-domain/brexit-notice/

Quelle: internetnews.me, eurid.eu, gen.xyz

LEKTÜRETIPP – SO ERSTELLT MAN MARKENNAMEN

Wir stellen immer wieder die Frage nach der Namenswahl: Welcher Domain-Name ist der Beste für mein Projekt? Diese Frage lässt sich auch erweitern auf ein Unternehmen, für das der Domain-Name ja von Bedeutung ist. Einen tiefen Blick auf die Namenswahl nahm Nick Kolenda, Buchautor (u.a. The Tangled Mind) und Blogger, der die Frage wissenschaftlich angeht und bis hin zur Sprachpsychologie nachgegangen ist. Wir haben uns seine Erkenntnisse angeschaut.

Kolenda ist im Bereich von Psychologie und Marketing tätig und hat 200 Stunden darin investiert, eine Anleitung zur Entwicklung eines „Brand Names“ zu erstellen. Dabei hat er sich zahlreiche Untersuchungen angeschaut, ausgewertet und ein 95 Seiten langes Papier (.pdf) geschrieben. Es gibt jedoch auch die ganz kurze Variante. Letztere lässt sich in fünf Minuten durchgehen, doch ist sie wie Fastfood und lässt den bedachten Leser unbefriedigt und ohne das notwendige Hintergrundwissen zurück. Die Langversion gibt es gegen Angabe eines Namens und einer eMail-Adresse mit Zugriff auf weitere Papers von Kolenda als .pdf zum Herunterladen. Wir haben uns seinen langen Artikel angeschaut, der den Inhalt der .pdf wiedergibt und für den man sich in jedem Falle mehr als die empfohlenen 30 Minuten Zeit nehmen muss.

Der Aufbau ist einfach: Kolenda führt durch 4 Stationen der Namensfindung: Zunächst sollte man sich zwischen den vier Namenstypen „Deviant, Desriptive, Neologistic und Associative“ entscheiden. Alsdann sucht man sich bedeutungsvolle Klänge und Buchstaben. Im dritten Schritt komponiere man eine Liste möglicher Namen. Abschließend prüft man die Namen, die in die engere Wahl kommen, anhand eines gewichteten Auswahlverfahrens. Zum Schluss sollte ein befriedigendes Ergebnis herauskommen.

Ok, jetzt haben wir nur die 5-Minuten-Version kurz dargestellt. Aber um das Wissen zu haben, damit vernünftig umzugehen, ist es sinnvoll, den langen Artikel gründlich zu studieren. Da erfährt man nämlich – immer unter Hinweis auf die wissenschaftliche Quelle – genau, wie welcher Namenstyp entsteht und vom Publikum wahrgenommen wird. Man weiss dann, warum die Zusammensetzung von Silben und Phonemen und deren Artikulation Einfluss auf den gesuchten Namen hat, und wie er bei ordentlicher Zusammensetzung dieser Teile besser beim potentiellen Kunden ankommt. Bei der Entwicklung der Namen für die Liste wird deutlich, wie entscheidend die Korrelation von Produkt und „gefühlter“ Bedeutung der Namen ist. Und bei der abschließenden Auswahl der besten Namen stellen sich bekannte Fragen wie die der Länge, der Komplexität, der Vertipperanfälligkeit usw. Nur ein Manko konnten wir für diesen sehr erhellenden und höchst zur Lektüre empfohlenen Artikel feststellen: die Frage, eine Markenprüfung durchzuführen, wird nicht explizit gestellt. Nichtsdestotrotz gilt hier unsere unbedingte Leseempfehlung. Nehmen Sie sich mal ein gutes Stündchen Zeit.

Sie finden den Artikel von Nick Kolenda unter:
> https://www.nickkolenda.com/brand-names/

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

ATF – KURZER PROZESS UM FERRINGPHARMACY.SE

Wir hatten bereits vor zwei Wochen einen Domain-Streit unter der ATF, der UDRP für schwedische .se-Domains, besprochen. Da zeigte sich ein Umstand, bei dem sich das Verfahren nach den schwedischen Regeln von der UDRP unterscheidet. Im Streit um die Domain ferringpharmacy.se zeigt sich nun eine weitere Differenz zur UDRP: ein beschleunigtes Verfahren.

Das niederländische Pharmaunternehmen Ferring B.V. sah seine Rechte durch die im September 2019 registrierte schwedische Domain ferringpharmacy.se verletzt und startete vor der WIPO ein Verfahren nach der Internetstiftelsens alternativa tvistlösningsförfarande (ATF), gewissermaßen der UDRP für schwedische Domains. Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin mehrerer Marken „FERRING“ und „FERRINGPHARMAZEUTICALS“. Sie beantragte einen Transfer der Domain ferringpharmacy.se auf sich und im Falle, der Gegner melde sich nicht zur Sache, ein beschleunigtes Verfahren (Accelerated Proceeding). Die Beschwerdeführerin machte geltend, der Domain-Name sei den FERRING-Marken sehr ähnlich, wobei die angefügte Beschreibung „pharmacy“ einerseits ihre Wort-/Bildmarke wiedergebe und andererseits ihr Kerngeschäft bezeichne. Weiter sei die ungenutzte Domain bösgläubig registriert worden, und der Domain-Inhaber habe kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain. Der Gegner meldete sich nicht zu Wort, weshalb der schwedische Rechtsanwalt und Entscheider in dieser Sache, Peter Hedberg, das beantragte beschleunigte Verfahren zuließ, die Sache kurz durchprüfte, die Argumentation der Beschwerdeführerin in fünf Zeilen bestätigte und auf Übertragung der Domain ferringpharmacy.se entschied (WIPO Case No. DSE2019-0043).

Was hier in schneller, praktischer Weise zu einem positiven Ergebnis für die Beschwerdeführerin führte, wäre bei anderen Endungen allenfalls über ein URS-Verfahren und im Ergebnis nur annähernd erreichbar, denn das URS-Verfahren führt nur zur Suspendierung der Domain, nicht aber zur Übertragung. Die schwedische ATF hat neben der Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens und der vor zwei Wochen angesprochenen abweichenden Beurteilung der Bösgläubigkeit („oder“ statt „und“ bei der Frage von bösgläubiger Registrierung und Nutzung) noch weitere interessante Abweichungen. So werden durch die Streitbeilegungsordnung nicht nur Marken abgedeckt, sondern auch Geschäftsbezeichnungen, Familiennamen, Künstlernamen, Titelbezeichnungen und ein paar weitere Namensarten. Bei der Verfahrenssprache geht man die Sache ebenfalls leichtherziger an: so ist ein Antrag auf Schwedisch oder Englisch zu stellen, und die Entscheidung fällt in derselben Sprache aus.

Auch die Gebühren für das ATF-Verfahren sind andere. Zunächst richtet sich die Höhe der Verfahrensgebühren nach der Person des Beschwerdeführers: Privatpersonen zahlen bei einem Einzelentscheider SEK 4.000,- (ca. EUR 375,-), bei einem Dreierpanel das doppelte. Kleinunternehmen und NGOs zahlen SEK 5.000,- (ca. EUR 470,-) bzw. SEK 10.000,- (ca. EUR 940,-), und schwedische Unternehmen und Behörden zahlen SEK 10.000,- (ca. EUR 940,-) für einen Einzelentscheider und wieder das Doppelte für ein Dreierpanel. Für nichtschwedische, aber europäische Beschwerdeführer gelten ähnliche Preise, nichteuropäische Beschwerdeführer hingegen zahlen in der Regel etwas weniger. Dem stehen für das normale UDRP-Verfahren bei der WIPO Einstiegspreise von US$ 1.500,- entgegen – orientiert an der Anzahl der Domains (für bis zu fünf Domains), die im Verfahren geprüft werden. Auch wenn also das schwedische ATF-Verfahren aus der UDRP entsprungen ist, gibt es deutliche, den Beschwerdeführer begünstigende Abweichungen und es ist weit günstiger als das UDRP-Verfahren. Man muss sich allerdings um eine Domain unter der schwedischen Endung .se streiten.

Die ATF-Entscheidung über die Domain ferringpharmacy.se finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2236

Informationen zur Internetstiftelsens alternativa tvistlösningsförfarande finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/cctld/se/index.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

XL.COM – EXTRA-LARGE FÜR EUR 600.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erfreute wieder mit einer hochpreisigen Adresse: Die Zwei-Zeichen-Domain xl.com brachte es auf EUR 600.000,-. Darüber hinaus spielte eine spanische Domain in ähnlichen Preisregionen.

Die Zwei-Zeichen-Domain xl.com liegt mit ihrem Preis von EUR 600.000,- weit vorne an der Spitze der Bestenliste für dieses Jahr, erzielte sie doch mehr als den doppelten Preis der Spitzenreiterin der Vorwoche, results.com. Die weiteren Preise unter den .com-Domains liegen deutlich niedriger. So erzielte scratcher.com US$ 35.000,- (ca. EUR 31.818,-), blackgold.com funkelte wenig mit US$ 25.000,- (ca. EUR 22.727,-) und arize.com war für US$ 24.000,- (ca. EUR 21.818,-) gut. Es gibt aber auch einen schmerzhaften Abstieg: Die Domain themortgage.com, die jetzt mit US$ 15.050,- (ca. EUR 13.682,-) gehandelt wurde, hatte es – wie Raymond Hackney auf thedomains.com berichtet – im Jahr 2000 laut theglobeandmail.com, die auf Angaben des Verkäufers verweist, auf US$ 500.000,- gebracht. Aufgrund von Unternehmenskäufen ging die Domain von Hand zu Hand, bis der letzte Inhaber die Domain-Registrierung nicht mehr verlängerte und die Domain bei DropCatch ersteigert wurde. Einen deutlich geringeren Wertverlust musste stemz.com verkraften, die jetzt US$ 11.760,- (ca. EUR 10.691,-) erzielte, während es im Juni 2012 noch US$ 16.000,- (ca. EUR 12.500,-) waren. Mit gutem Ergebnis schloss auch die IDN xn--47baa.com ab, sie sieht aus wie drei Achten („888“.com) und erzielte US$ 9.999,- (ca. EUR 9.090,-).

Bei den Länderendungen stach unvermittelt die spanische Domain apuestas.es (zu deutsch „Wetten“) hervor, die es auf sagenhafte EUR 111.625,- brachte. Ihr folgte die sehr ordentliche kolumbianische Drei-Zeichen-Domain csa.co für GBP 12.000,- (ca. EUR 14.277,-). Es folgte die indische huobi.in für US$ 8.800,- (ca. EUR 8.000,-). Dann schloss sich die deutsche moobi.de mit EUR 6.200,- an. Fünf weitere Domains unter deutscher Endungen waren noch präsent, darunter die oft gehandelte stadion.de mit jetzt EUR 2.500,-. In früheren Jahren gab es mehr für diese Domain: im Januar 2006 erzielte sie glatte EUR 7.000,-, im Juni 2007 wurden es sogar EUR 8.250,-. Erfreulicher erging es da der Domain domainnames.io (Britisches Territorium im Indischen Ozean), die mit runden US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-) viel runder dastand als noch im Juni 2016, als sie nur US$ 1.550,- (ca. EUR 1.384,-) kostete.

Von den neuen generischen Domain-Endungen liegen uns keine Daten vor, und für die klassischen generischen Endungen fanden sich lediglich zwei Ergebnisse: businessclass.net brachte es auf stolze US$ 19.072,- (ca. EUR 17.338,-) und cartex.net auf US$ 2.800,- (ca. EUR 2.545,-). Dank xl.com war die vergangene Domain-Handelswoche tatsächlich XL, unterstützt von der spanischen Domain apuestas.es.

Länderendungen
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apuestas.es – EUR 111.625,-

csa.co – GBP 12.000,- (ca. EUR 14.277,-)
picture.co – EUR 2.001,-

huobi.in – US$ 8.800,- (ca. EUR 8.000,-)

moobi.de – EUR 6.200,-
jogginghose.de – EUR 4.165,-
weiterentwickeln.de – EUR 2.800,-
kleiderliebe.de – EUR 2.500,-
stadion.de – EUR 2.500,-
billigkauf.de – EUR 2.100,-

domainnames.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
satchel.eu – US$ 3.300,- (ca. EUR 3.000,-)
minigolf.io – EUR 2.999,-
cartex.eu – EUR 2.499,-
betcheck.ru – EUR 2.400,-
bambuspflaster.ch – EUR 2.250,-
amh.be – EUR 2.000,-

Generische Endungen
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businessclass.net – US$ 19.072,- (ca. EUR 17.338,-)
cartex.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.545,-)

.com
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xl.com – EUR 600.000,-
scratcher.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.818,-)
blackgold.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.727,-)
arize.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 21.818,-)
sharee.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.182,-)
magnicity.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.182,-)
themortgage.com – US$ 15.050,- (ca. EUR 13.682,-)
optiman.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
gpracing.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
chnl.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.636,-)
boix.com – EUR 12.100,-
stemz.com – US$ 11.760,- (ca. EUR 10.691,-)
barkada.com – EUR 10.000,-
sulcus.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
swich.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.091,-)
„888“.com (xn--47baa.com) – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.090,-)
advancedirectives.com – US$ 9.880,- (ca. EUR 8.982,-)
shakerbottle.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 8.727,-)
riverbend.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.182,-)
sacrafice.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.818,-)
forscan.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.364,-)
copperman.com – US$ 6.492,- (ca. EUR 5.902,-)
safetymed.com – US$ 5.883,- (ca. EUR 5.348,-)
iyolo.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 5.273,-)
locq.com – US$ 5.498,- (ca. EUR 4.998,-)
flexdev.com – EUR 4.900,-
soundec.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
ipopro.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
inclusivedesign.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
oneaid.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
rabani.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
myprintshop.com – US$ 4.906,- (ca. EUR 4.460,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

INNSBRUCK – DOMAIN PULSE IM FEBRUAR 2020

Der Domain pulse, die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum, startet in zwei Wochen: Die Veranstaltung findet vom 20. bis zum 21. Februar 2020 in Innsbruck (Österreich) statt.

Zusammen sowie alternierend richten die Registrierungsstellen der Länderendungen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) die Fachtagung Domain pulse aus. Gastgeber 2020 ist Nic.at, die nach Innsbruck geladen hat. Der Domain pulse startet am Donnerstag, 20. Februar 2020 um 09:15 Uhr, und endet am Freitag, 21. Februar 2020 gegen 14:30 Uhr mit einem Abschieds-Lunch. Das Programm 2020 ist reichhaltig und legt seinen Schwerpunkt am ersten Tag auf Internet Governance. Mit dabei sind unter anderem Maarten Botterman (ICANN), der seine Vorstellung von Internet Governance und ICANN expliziert, und Dr. Steffi Burkhart, die über das Finden der Talente von Morgen sprechen wird. Der zweite Tag widmet sich sodann verstärkt der künstlichen Intelligenz, deren Möglichkeiten und Risiken. So geht Manfred Müller (Lufthansa) auf KI als Mittel gegen menschliche Fehler ein, und ein Podium mit Richard Wein (Nic.at), Jörg Schweiger (DENIC eG) sowie Urs Eppenberger (SWITCH) blickt in die Zukunft der Registries. Einige Vorträge werden auf Englisch gehalten und leider nicht simultan übersetzt. Am Abend des ersten Veranstaltungstages gibt es, wie üblich, eine außergewöhnliche Abendveranstaltung.

Der Domain pulse 2020 findet vom 20. bis zum 21. Februar 2020 im Congress Innsbruck, Rennweg 3, 6020 Innsbruck (Österreich) statt. Der Congress Innsbruck liegt direkt im Zentrum der Stadt und ermöglicht dem Veranstaltungsbesucher einen autofreien Aufenthalt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://domainpulse.at/dp2020

Quelle: domainpulse.at, congress-innsbruck.at

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