Domain-Newsletter

Ausgabe #1002 – 30. Januar 2020

Themen: CENTR – Domain-Markt gesättigt, aber innovativ | e-hawk.net – wann ein Registry-Lock Pflicht ist | TLDs – Neues von .cz, .merck und .nz | fuckaldi.com – ALDI findet fleissiges Panel | Rundschau – drei Mal UDRP im Schnelldurchgang | results.com – hohes Ergebnis für US$ 264.000,- | Berlin – 80. RIPE-Meeting im Mai 2020

CENTR – DOMAIN-MARKT GESÄTTIGT, ABER INNOVATIV

Das „Council of European National Top-Level Domain Registries“ (CENTR) hat eine Sättigung des weltweiten Domain-Markts ausgemacht. Im „Global TLD Report“ für das 3. Quartal 2019 mehren sich aber auch die Anzeichen, dass sinkende Registrierungszahlen für Innovation sorgen.

Rund 369 Millionen registrierte Domains hat CENTR zum 01. Oktober 2019 weltweit gezählt. Alarmierend ist demnach, dass der Median der Wachstumsraten für die 300 zahlenmäßig größten TLDs von 5,4 Prozent im Vorjahr auf 3,1 Prozent gesunken ist, was noch unter dem „record low“ von 3,4 Prozent liegt, das CENTR für das 1. Quartal 2019 gemeldet hatte. Dabei schwankt der Median innerhalb einer Domain-Gruppe nicht unerheblich; bei amerikanischen ccTLDs lag er bei nur 2,1 Prozent, bei afrikanischen ccTLDs dagegen bei 8,4 Prozent, auch wenn in absoluten Zahlen das Wachstum dort deutlich gering ist. Asien (3,4 Prozent) und Europa (2,4 Prozent) liegen dazwischen. Die anhaltende Stagnation führt CENTR auf mehrere Faktoren zurück, darunter gesunkene Geschäftserwartungen der Unternehmen, gesättigte Märkte, alternative Formen der eigenen Darstellung im Netz oder sogar das Verschwinden von Domain-Spekulanten (Domaining).

Ein – wenn auch volatiler – Wachstumstreiber bleiben die nTLDs. So konnte .fun binnen eines Jahres um 244 Prozent wachsen, gefolgt von .live mit 180 Prozent vor .world (69 Prozent), .app (60 Prozent) und .website (44 Prozent). Aber auch dieses praktisch explosionsartige Wachstum ändert nichts daran, dass der Median quer über alle nach 2012 eingeführten TLDs im Jahresvergleich bei 1,8 Prozent lag, also noch deutlich unter dem Gesamtwert von 3,1 Prozent. Ein interessanter Effekt hat sich bei .uk eingestellt: offenbar als Folge des Brexit ist dort die Anzahl der Registrierungen binnen eines Jahres um 11,4 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als bei jeder anderen europäischen Länderendung. Dahinter folgen .ie (7,9 Prozent), .me (4,8 Prozent), .fi (3,5 Prozent) und .hu (3,1 Prozent). In absoluten Zahlen führend bleibt .de mit 16,3 Mio. Registrierungen vor .uk mit 13,3 Mio. und .nl mit 5,9 Mio. Domains.

Zwingend schlecht ist eine Stagnation des globalen Markts nach Einschätzung von CENTR allerdings nicht. So führt sie zur Konsolidierung unter Registries und Registraren, aber auch zur Innovation bei der Entwicklung von Analyse-Werkzeugen. Für Europa beobachtet CENTR beispielsweise die Forschung von ccTLD-Verwaltern an „domain crawlers“, Monitoring-Software zum besseren Verständnis der Nutzung (oder des Missbrauchs) des eigenen Namensraumes bis hin zur Standardisierung der im Rahmen der Registrierung verwendeten Terminologie.

Den aktuellen CENTR-Report finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2230

Quelle: centr.org, eigene Recherche

E-HAWK.NET – WANN EIN REGISTRY-LOCK PFLICHT IST

Nichts kann ein Online-Unternehmen mehr treffen als der Verlust einer Domain. Dass das gleichwohl auch Sicherheitsexperten passieren kann und ein Registry-Lock besser als ein Registrar-Lock schützt, berichtet der renommierte US-Computerjournalist Brian Krebs.

Auslöser der Berichterstattung von Krebs ist der unfreiwillige Verlust der Domain e-hawk.net. Der Niederländer Raymond Dijkxhoorn, seines Zeichens Sicherheitsexperte, hatte diese Adresse über den Domain-Registrar OpenProvider angemeldet und per Registrar-Lock geschützt. Am 23. Dezember 2019 wandte sich eine unbekannte Person an OpenProvider und gab vor, die Domain erworben zu haben, nun aber mit dem Transfer der Domain in Problemen zu stecken. Mit einer WhatsApp-Nachricht und einem Video gelang es ihr, einen der Support-Mitarbeiter von OpenProvider trotz Registrar-Lock zum Transfer auf einen Reseller-Account zu veranlassen – drei Tage später und nach Entfernung der Sperre lag die Domain beim Registrar Public Domain Registry (PDR) und war dem Zugriff von Dijkxhoorn entzogen. Erst am 13. Januar 2020 bemerkte er den Verlust; mit viel Glück konnte er die Domain nach 48 Stunden wieder zurückholen. Da er parallel DNSSEC (DNS Security Extensions) aktiviert hatte, konnte er zudem größeren Schaden durch fehlgeleiteten Traffic verhindern.

Was selbst der Sicherheitsexperte Dijkxhoorn nicht bedacht hatte: hätte er sich anstelle des Registrar-Locks für einen Registry-Lock entschieden, hätten die Hürden für die Cyberkriminellen deutlich höher gelegen. Bei einem Registry-Lock setzt jede Änderung an DNS-Einträgen einen verifizierten Kontakt auch mit der Registry voraus. Eine solche Dienstleistung bietet unter anderem VeriSign für Domains unter .com, .net, .name, .cc, .tv, .edu und .jobs; aber auch zahlreiche Länderdomain-Verwalter wie Nominet (.uk), EURid (.eu) und CNNIC (.cn) lassen den Registry-Lock zu. Davon Gebrauch gemacht wird aber nur selten; das Markenschutzunternehmen CSC hat ermittelt, dass nur 22 Prozent aller Domains aus der Forbes-Liste der „World’s Largest Public Companies“ mit dieser Sperre geschützt sind, obwohl der auch nur zeitweilige Verlust einer Domain rasch zu Verlusten im Millionen-Bereich führen kann. Ansprechpartner für einen Registry-Lock ist in der Regel der Registrar, über den eine Domain registriert ist; dort lassen sich auch die Kosten erfragen.

Registry-Lock bleibt aber nur ein Instrument, um einen Domain-Namen zu schützen. Wie sich bei e-hawk.net gezeigt hat, ist auch DNSSEC bei sicherheitsrelevantem Traffic Pflicht. Software, die sensible Unternehmensbereiche betrifft, sollte ausserdem durch möglichst sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt werden. Immerhin: auslaufende Domains, wie sie in den USA immer wieder vorkommen, sind im deutschsprachigen Bereich nur äußersten selten, da Registrierungsvertränge in aller Regel ohne Kündigung automatisch verlängert werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2229

Quelle: krebsonsecurity.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CZ, .MERCK UND .NZ

Das Duell um die Marken-Endung .merck kommt in die heisse Phase: nachdem ein Beschwerdeverfahren keine Aussicht auf Erfolg hat, droht nun eine Auktion. Derweil hat man bei .cz kein Interesse an Internationalisierung, während Neuseelands .nz automatisiert gegen Cyberkriminelle vorgeht – hier die Kurznews.

Die tschechische Internet-Community hat keinerlei Interesse an der Verwendung diakritischer Zeichen in .cz-Domains. Wie die .cz-Verwalterin CZ.NIC mitteilt, habe man auch im siebten Jahr in Folge bei Umfragen keine ernsthafte Nachfrage festgestellt. 88 Prozent der befragten Unternehmen und 64 Prozent der normalen Internetnutzer waren sogar gegen die Einführung von internationalisierten Domain-Namen, obwohl die tschechische Sprache zahlreiche diakritische Zeichen (wie zum Beispiel den Hatschek) enthält. An der Umfrage nahmen immerhin 1.015 Unternehmen und 1.206 natürliche Personen teil. „The respondents stated that topics of Internet security, online protection or the availability of a quality Internet connection were more important to them“ so Ondřej Fili, CEO von CZ.NIC. Obwohl die technischen Voraussetzungen für IDNs unter .cz geschaffen sind und erste IDNs bereits existieren, bleibt die öffentliche Meinung der entscheidende Faktor, der einem Durchbruch entgegensteht.

Im Streit zwischen der Darmstädter Merck KGaA und der US-amerikanischen Merck Registry Holdings Inc. um die neue globale Top Level Domain .merck ist das Board Accountability Mechanisms Committee (BAMC) von ICANN zum Ergebnis gelangt, dass das „Request for Reconsideration“ der beiden Bewerber unbegründet ist. Am 14. Oktober 2019 hatten sie das Beschwerdeverfahren eingeleitet, um eine „auction of last resort“ zu verhindern und zusätzliche Zeit für eine gütliche Einigung zu gewinnen. Letzteres dürften sie jedoch nun ohnehin erreicht haben. Damit liegt der Ball wieder im Feld der Merck KGaA und der Merck Registry Holdings Inc., eine Einigung zu finden. Sollten sich beide Unternehmen wider Erwarten nicht einigen, käme es zu einer Premiere im nTLD-Programm: der ersten von ICANN geleiteten Versteigerung einer .brand. Otto Normaluser betrifft die Debatte wohl eher nicht: mit einer offenen, also für alle frei zugänglichen Registrierung ist nicht zu rechnen, egal wer die Endung .merck am Ende verwaltet.

Die neuseeländische InternetNZ, Registry der Landesendung .nz, geht in der Bekämpfung von Cyberkriminalität neue Wege. Im Zuge des Projekts „fake online store detection“ hat InternetNZ einen Mechanismus entwickelt, der in automatisierter Weise Domains herausfiltert, die populären Marken ähneln. Reine BlackLists hätten sich dabei als ineffektiv herausgestellt, deshalb arbeitet man mit einer „heuristic-based detection technique“. Dabei wird sowohl die Domain als auch der darunter erreichbare Inhalt in die Prüfung mit einbezogen, wobei man sich mathematischer Methoden (genannt werden Levenshtein distance, Jaro-Winkler, N-Gram, Longest Common Subsequence) bedient. Aktuell befindet sich das Projekt noch in der Testphase; erste Versuche mit 2.000 Domains unter den ausgewählten neuseeländischen Marken „itunes“, „spark“ und „noelleeming“ seien aber vielversprechend verlaufen. Ob es allerdings Aufgabe einer Registry ist, die Grenzen hin zu einer Art „Content-Polizei“ zu verwischen, dürfte nicht nur ICANN kritisch verfolgen.

Den ICANN-Beschluss zum „Reconsideration Request“ für .merck finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2231

Weitere Informationnen zu den Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung bei .nz finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2232

Quelle: nic.cz, icann.org, blog.nzrs.net.nz

FUCKALDI.COM – ALDI FINDET FLEISSIGES PANEL

Aldi Deutschland und Großbritannien mussten sich in einem UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen die Domain fuckaldi.com wehren. Das WIPO-Panel ging trotz vermeintlich klarer Rechtslage in die Tiefe, informierte sich über öffentlich zugängliche Quellen, um die Faktenlage zu verbessern, und kam zu einer wohlbegründeten Entscheidung.

Die Aldi GmbH & Co. KG und Aldi Stores Limited (Großbritannien) sahen ihre Rechte durch die Domain fuckaldi.com verletzt und starteten ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Diese Domain hatte der Gegner, der in Miami (Florida, USA) lebt, im Dezember 2018 registriert. Die Website, auf die die Domain auflöst, ist noch nicht aktiv. Aldi belegte umfänglich seine europäischen Marken und brachte das in solchen Fällen Übliche vor. Der Gegner, der einen kanadischen Privacy-Service nutzt, meldete sich nicht ordentlich zur Sache, schrieb aber vier eMails an WIPO, in denen er zunächst erklärte, er verstehe nicht, was hier passiere, er sei bereit, die Domain aufzugeben. In einer späteren eMail erklärte er, er wolle die Website nicht, und wieso habe er das Problem, wo er die Domain doch von Google gekauft habe; die Domain basiere auf der Abkürzung „All Demons Interforce“ seines Game-Clans, aber er spiele da ja auch nicht mehr. Er beteuerte abschließend, all das habe nichts mit Lebensmittelgeschäften zu tun; wenn ALDI die Domain wolle, kein Problem, dann sollen sie die haben. Das Panel erwies sich als initiativ: der als Entscheider eingesetzte mexikanische Jurist Kiyoshi Tsuru schaute sich ersteinmal an, welche Marken ALDI in den USA registriert hat. Darüber hinaus schaute er, wo ALDI Geschäfte in Miami hat und was der Gegner berufsmäßig macht.

Tsuru gab der Beschwerde von Aldi statt und entschied auf Übertragung der Domain fuckaldi.com auf Aldi (WIPO Case No. D2019-2289). Er bestätigte, dass ALDI eine wohlbekannte Marke ist, auch in den USA, wo Aldi seit 1976 mittlerweile ca. 1.900 Ladengeschäfte in 36 US-Staaten betreibe. Die streitige Domain fuckaldi.com beinhalte die Marke, nebst dem Zusatz „fuck“. Damit sei die Domain zum Verwechseln mit der Marke ähnlich. Bei der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners zitierte Tsuru dessen Erklärung, wonach die Domain fuckaldi.com nichts mit Lebensmittelläden zu tun habe. Tsuru ergriff die von Abschnitt 4.8 der WIPO-Overview 3.0 eröffnete Möglichkeit, wonach sich Panelists öffentlicher Informationen bedienen dürfen, um den Fall besser analysieren zu können. So deckte Tsuru auf, dass der Gegner seit 2014 selbst einen Lebensmittelladen namens „Holydays Market“ betreibt, nur etwa zwei Meilen entfernt von der nächsten Aldi-Filiale. Im Hinblick darauf ging Tsuru davon aus, dass der Gegner Aldi und die Marken kannte, und erachtete seine Erklärung, es handele sich bei „ALDI“ in der Domain nur um ein Akronym von „All Demons Interforce“, für einfach nicht glaubhaft. Und da der Gegner keinen entsprechenden Nachweis für seine Behauptung erbracht hatte, könne er, Tsuru, nicht darauf schließen, dass der Gegner ein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe. Da die Website unter der Domain zudem keine Inhalte aufweise, spreche nichts dafür, dass hier das Recht auf Meinungsfreiheit greife. Die Registrierung der bekannten Marke „ALDI“ zusammen mit dem Wort „fuck“ könne für sich selbst nicht als rechtens erachtet werden. Damit stellte Tsuru fest, Aldi habe den Anscheinsbeweis erbracht, demnach der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an fuckaldi.com hat. Der Gegner habe dem nichts Nachhaltiges entgegengesetzt, womit das zweite Element der UDRP erfüllt sei.

Auch bei der Frage der Bösgläubigkeit ging Tsuru in die Tiefe und verwies zugleich noch auf die vorangegangene Prüfung: Der Gegner habe sich als direkter Konkurrent zu den Beschwerdefüherinnen herausgestellt. Es sei klar, dass der Gegner in voller Kenntnis von Aldi samt Marke und Geschäft die streitige Domain registrierte. Es werde vertreten, dass eine Domain bestehend aus einem Markenbegriff und einem anstößigem Wort in gutem Glauben genutzt werden könne; dies setze aber auch immer eine wirkliche Nutzung der Domain voraus, was hier gerade nicht der Fall sei. Der Gegner habe nicht gezeigt, dass er die Domain je genutzt habe oder dass er Vorbereitungen zur Nutzung der Domain treffe. Schließlich aber könne immer noch ein Fall von passivem Halten der Domain vorliegen. Doch dagegen sprächen die Tatsachen: Die Domain enthalte die Marke der Beschwerdeführerinnen; der Gegner sei Konkurrent zu diesen; der Lebensmittelladen des Gegners befindet sich in Florida, im Abstand von etwa 2 Meilen zum nächsten Aldi-Laden, usw. Tsuru schloss damit, es sei klar, dass der Gegner die Domain nie und nimmer auf eine legale Weise würde nutzen können. Tsuru kam zu dem Schluss, dass auch die Nutzung der Domain fuckaldi.com bösgläubig erfolgte. Damit waren alle drei Elemente der UDRP erfüllt, und Tsuru entschied auf Übertragung der Domain fuckaldi.com auf Aldi.

Beispielhaft an dieser Entscheidung ist, wie ein Panelist dank der Freiheiten, die ihm die UDRP gewährt, sich, obgleich die Sach- und Rechtslage auf Anhieb klar scheint, selbst weitere Informationen verschafft und so zu einem besseren Ergebnis gelangt. Weiter wird deutlich, wie wichtig es in einem solchen Falle ist, eine umfassende und präzise Prüfung vorzunehmen, wie insbesondere bei der Frage der Bösgläubigkeit, um zu einer von der Rechtslage rundum gedeckten Entscheidung zu gelangen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain fuckaldi.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2233

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

RUNDSCHAU – DREI MAL UDRP IM SCHNELLDURCHGANG

Die vergangene Woche war mit zahlreichen UDRP-Entscheidungen gesegnet, die wir für berichtenswert halten. Den tiefgehenden Streit um aldisucks.com haben wir im vorherigen Artikel ausführlicher besprochen. Auf die Schnelle legen wir jetzt noch mit drei beispielhaften Entscheidungen von NAF und WIPO nach, bei denen die Domains lamborghlni.com, legalmind.tech und mediabridge.com für lehrreiche Unterhaltung sorgen.

Starten wir mit lamborghlni.com und schauen wir genau hin: Der Automobilhersteller hatte nicht vergessen, die essentielle .com-Domain zu registrieren. Ein Betrüger hatte, als er die Domain am 25. September 2019 registrierte, das erste „i“ durch ein kleines „l“ ersetzt, leicht zu übersehen und ideal für seine Phishing-Methode per eMail. In seinen eMails nutzte er auch das Logo von Lamborghini und die korrekte Adresse. Die 1963 gegründete Lamborghini S p.A. hatte da leichtes Spiel vor der WIPO. Panelist Nicholas Weston sah in der Phishing-Betrugsmasche kein „bona fide“-Angebot von Leistungen, und stellte selbstverständlich die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain fest. Die Entscheidung auf eine Übertragung der Domain war selbstverständlich.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain lamborghlni.com (WIPO Case No. D2019-3018) finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2234

Anders lag es beim Streit zwischen Traveling Coaches Inc. aus Texas (USA) und Arpit/FindMind Analytics aus Indien um die am 10. Juli 2019 von letzterer registrierte Domain legalmind.tech. Das US-amerikanische Unternehmen bietet Geschäftsmanagement und strategische Beratung für Anwaltskanzleien und ist seit Oktober 2017 Inhaberin der US-Marke „LEGALMIND“. Die Gegnerin berät ebenfalls Unternehmen, und nutzt seit Juli 2018 die Marke „LEGALMIND“ für ein KI-gesteuertes Informationssystem für Rechtsanwaltskanzleien, das regen Zuspruch findet. Die von ihr angemeldete indische Marke sei noch nicht eingetragen, erklärte die Gegnerin. Panelist Ho Hyun Nahm, Esq., ließ diese Beschwerde am von der Beschwerdeführerin vorzubringenden Anscheinsbeweis scheitern. Sie hatte keinen Nachweis dafür erbracht, dass die Gegnerin die Domain nicht für ein „bona fide“-Angebot von Waren und Dienstleistungen nutze; dagegen habe die Gegnerin gezeigt, dass sie sehr wohl die Domain ordentlich und vor Beginn des Verfahrens nutzte und dafür auch bei den in Indien einschlägigen Verkehrskreisen bekannt sei, wie sie mit Social-Media-Seiten und einer Liste der Follower zeigte. Die Frage des Bösgläubigkeit prüfte Nahm nicht mehr, er wies die Beschwerde zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain legalmind.tech (NAF Claim Number: FA1912001873740) finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1873740.htm

Der letzte Fall zeigt auf besonders perfide Weise, wie ein UDRP-Verfahren missbraucht werden kann. Die Media Bridge Inc. bietet nach eigenen Angaben seit spätestens 2010 Werbe- und Marketingberatung, und sah ihre Nutzungsmarke „MEDIA BRIDGE ADVERTISING“ durch die Domain mediabridge.com verletzt. Diese Domain wollte sie deren Inhaberin, der Mediabridge Infosystems Inc., abkaufen. Doch die ging darauf nicht ein, weshalb erstere beim National Arbitration Forum (NAF) ein UDRP-Verfahren einleitete. Panelist Dennis A. Foster ließ dabei jedoch nicht mit sich spaßen. Er übersprang die Prüfung der Ähnlichkeit oder Gleichheit von Marke und Domain, und verwies auf die weiteren Entscheidungsgründe. Foster ließ die Beschwerde daran scheitern, dass die Gegnerin gezeigt habe, dass sie die Domain, die ihrem Unternehmensnamen entspricht, schon 1994 registriert habe, also 16 Jahre, bevor die Beschwerdeführerin gegründet worden war. Mediabridge habe die Domain auch immer genutzt. Foster weigerte sich, die Frage der Bösgläubigkeit zu erörtern; stattdessen prüfte er Reverse Domain Name Hijacking, obwohl die Gegnerin nicht darauf verwiesen hatte. Forster sah hier einen klaren Fall des Missbrauchs des UDRP-Verfahrens: es sei für die Beschwerdeführerin offensichtlich gewesen, dass der erste Begriff des Unternehmensnamen der Gegnerin mit der Domain identisch ist, dass die Domain bereits 16 Jahre vor ihrer Gründung registriert worden sei und seitdem von der Gegnerin genutzt wurde. Darum konnte die Beschwerdeführerin niemals hoffen, in einem UDRP-Verfahren zu obsiegen. Es gab absolut keinen Grund, der Gegnerin Bösgläubigkeit bei Registrierung der Domain zu unterstellen. Damit entschied Forster kurzerhand auf Reverse Domain Name Hijacking Seitens der Beschwerdeführerin und wies die Beschwerde zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain mediabridge.com (NAF Claim Number: FA1912001873710) finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1873710.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, adrforum.com, eigene Recherche

RESULTS.COM – HOHES ERGEBNIS FÜR US$ 264.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche legte einen deutlichen Zahn zu. Mit results.com zu einem Preis von US$ 264.000,- (ca. EUR 237.838,-) konnte sie einen ersten Höhepunkt verzeichnen. Aber auch andere Endungen lieferten.

Die Domain results.com setzte sich mit US$ 264.000,- (ca. EUR 237.838,-) deutlich an die Spitze der Domain-Verkäufe in diesem jungen Jahr, und sie ging dabei an einen Endkunden, der auch schon seine Dienste darunter anbietet. Zweitbeste Domain der Woche war thyme.com mit US$ 80.000,- (ca. EUR 72.072,-), die im Gegensatz zu results.com nicht einmal konnektiert ist. Die beiden nachfolgenden Domains, paystubs.com zu US$ 68.750,- (ca. EUR 61.937,-) und renovate.com mit US$ 58.000,- (ca. EUR 52.252,-), werden auch noch nicht ordentlich genutzt.

Bei den Länderendungen war die Domain 265.cc von den Keelingbzw. Kokos-Inseln mit ihrem Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-) teuerste Domain und setzte sich so an die Spitze der Jahresbestenliste der Länderendungen. Ihr folgte die indische edit.in mit US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-), und dann die chilenische vuelos.cl mit EUR 7.500,-. Verspätet startete die deutsche Endung das Rennen mit course.de zu einem Preis von EUR 7.050,-, gefolgt von einem erfrischenden limobier.de für EUR 6.500,- und vier weiteren Domains. Ebenfalls dabei war mit pay.rs eine serbische Domain zu EUR 4.899,-.

Die neuen generischen Endungen brachten mehrere gutdotierte Domains, angeführt von asia.casino zu US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-), der unter anderem als.global zu US$ 5.700,- (ca. EUR 5.135,-) und kimbo.coffee zu EUR 5.000,- folgten. Bei den klassischen Endungen sahen die Preise nicht ganz so glücklich aus: die Drei-Zeichen-Domain ckb.org brachte es auf immerhin US$ 9.800,- (ca. EUR 8.829,-), marcopolo.net auf immerhin noch US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-) und g2f.org auf EUR 3.888,-. Interessant war storyland.net mit EUR 3.500,-. Die hatte im September 2013 lediglich US$ 1.555,- (damals ca. EUR 1.169,-) gekostet und somit über einige Jahre ihren Wert verdreifachen können. Dank der guten bis hervorragenden .com-Preisen war die vergangene Domain-Handelswoche sehr gut.

Länderendungen
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265.cc – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
edit.in – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)
vuelos.cl – EUR 7.500,-

course.de – EUR 7.050,-
limobier.de – EUR 6.500,-
genuino.de – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.973,-)
homebuy.de – EUR 2.800,-
byyu.de – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.602,-)
cuv.de – EUR 2.499,-

pay.rs – EUR 4.899,-
quince.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
onlinebettingsites.co.uk – GBP 3.577,- (ca. EUR 4.240,-)
helo.se – EUR 3.600,-
m2m.ch – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.973,-)
ed.co.uk – GBP 2.450,- (ca. EUR 2.904,-)
solmegleren.no – EUR 2.723,-
solmaklaren.se – EUR 2.722,-
codelab.eu – EUR 2.499,-
hnl.ch – EUR 2.340,-
cannagram.ca – US$ 2.495,- (ca. EUR 2.248,-)

Neue Endungen
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asia.casino – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
als.global – US$ 5.700,- (ca. EUR 5.135,-)
kimbo.coffee – EUR 5.000,-
domination.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.162,-)
sol.club – US$ 1.985,- (ca. EUR 1.788,-)
hen.club – US$ 1.830,- (ca. EUR 1.649,-)
dojo.global – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.171,-)

Generische Endungen
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ckb.org – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.829,-)
marcopolo.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
g2f.org – EUR 3.888,-
storyland.net – EUR 3.500,-
texpo.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-)
desa.org – US$ 3.488,- (ca. EUR 3.142,-)
familyserv.org – US$ 2.149,- (ca. EUR 1.936,-)

.com
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results.com – US$ 264.000,- (ca. EUR 237.838,-)
thyme.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 72.072,-)
paystubs.com – US$ 68.750,- (ca. EUR 61.937,-)
renovate.com – US$ 58.000,- (ca. EUR 52.252,-)
meals2go.com – US$ 44.200,- (ca. EUR 39.820,-)
citrine.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.532,-)
8504.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
loopy.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
sellershome.com – EUR 12.000,-
spcr.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-)
tatneft.com – EUR 9.900,-
blackeagle.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
fileblog.com – US$ 9.990,- (ca. EUR 9.000,-)
megas.com – EUR 8.000,-
rockspring.com – US$ 8.625,- (ca. EUR 7.770,-)
countryboots.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
statcat.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-)
fslab.com – US$ 6.105,- (ca. EUR 5.500,-)
pietel.com – US$ 6.105,- (ca. EUR 5.500,-)
creativebeauty.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
asaptravel.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)
magicphoto.com – US$ 5.200,- (ca. EUR 4.685,-)
billetera.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
nprc.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
themortgagestore.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
ufff.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
clearbet.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
p2ptexting.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
skynature.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
livekeys.com – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.500,-)
coevo.com – US$ 4.440,- (ca. EUR 4.000,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – 80. RIPE-MEETING IM MAI 2020

Réseaux IP Européens (RIPE) lädt für Mai 2020 zum 80. RIPE-Meeting nach Berlin. Zu der fünftägigen Konferenz kommen europäische Internet Service Provider und Netzwerkbetreiber zusammen, um Aktuelles zu besprechen.

RIPE ist eine im Jahr 1989 gegründete Arbeitsgemeinschaft zur Koordination des Internets. Ihren Sitz hat die Organisation in Amsterdam (Niederlande) und einen weiteren in Dubai. RIPE verwaltet als regionale Internet-Registry für Europa, den Mittleren Osten und Teilen von Zentralasien IP-Adressblöcke. Auch beim 80. Treffen, das vom 11. bis 15. Mai 2020 in Berlin stattfindet, werden sicher zahllose Themen von Interesse und Bedeutung für die ganze Internet-Community besprochen. Die Konferenz richtet sich in erster Linie an Internet Service Provider (ISPs) und Netzwerkbetreiber, die Teilnahme steht jedoch jedem offen. Eine Agenda für die Konferenz im Mai liegt noch nicht vor. Die Teilnehmer werden selbstverständlich über Regeln und Prozeduren der RIPE NCC für die Verteilung von IP-Adressen diskutieren. Technische und Verwaltungsbelange kommen in der Sitzung der RIPE Working Group zur Sprache. Im Übrigen stellt die Konferenz aber immer eine Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und der Kontaktaufnahme dar.

Das 80. RIPE-Treffen findet vom 11. bis zum 15. Mai 2020 im Hotel InterContinental Berlin, Budapester Str. 2 in 10787 Berlin, statt. Angeboten werden Tickets für die gesamte Woche, die EUR 350,- kosten. Tagestickets sind für EUR 125,- erhältlich, für Studenten gibt es gegen Nachweis verbilligte Karten zu EUR 50,-. Wer an der persönlichen Anwesenheit gehindert ist, kann die kostenlosen Webcasts nutzen, die für jeden Vortrag angeboten werden. Sie werden im Anschluss archiviert, so dass es möglich ist, sie jederzeit beliebig oft nachzusehen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://ripe80.ripe.net/

Quelle: ripe.net

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