Domain-Newsletter

Ausgabe #1000 – 16. Januar 2020

Themen: Ausgabe #1.000 des Domain-Newsletters! | JBL GO2 Boombox – kommentieren und gewinnen! | .de – Bundesrat fordert Identitätsprüfung | TLDs – Neues von .eu, .fm und .gay | UDRP – Lotto Bremen verliert Streit um lotto.com | touhou.com – japanisches Spiel für US$ 75.000,- | Domain-King – Schwartz kurbelt Twitter-Handel an | April – 19. @kit-Kongress 2020 in Bayreuth

AUSGABE #1.000 DES DOMAIN-NEWSLETTERS!

von Florian Huber, Gründer des Domains-Newsletters

Liebe Leserinnen und Leser,

am heutigen Tag lesen Sie die 1.000ste Ausgabe des Domain-Newsletters. Der Newsletter erscheint regelmäßig seit Dezember 1999 ohne Unterbrechung, zu Beginn monatlich, später dann wöchentlich. Der Domain-Newsletter ist damit einer der ältesten Newsletter im deutschsprachigen Internet. In den letzten 20 Jahren sind über 6.000 redaktionelle Artikel rund um das Thema Internet-Domains entstanden. Alle Artikel können Sie im Archiv des domain-recht.de-Blogs finden.

Die Domain domain-recht.de habe ich im Jahre 1998 bei STRATO registriert. Die Bestellung der Domain erfolgte damals mit einer Postkarte (kein Scherz!), auf der man seine Adressdaten und die Bankverbindung angeben musste.

Den ersten Domain-Newsletter verschickte ich im Dezember 1999 mit einem Tool namens AWeber (den Anbieter gibt es heute noch). Er ging an ein paar hundert Empfänger, und erzielte Öffnungsraten von 100 Prozent und Klickraten von über 80 Prozent. Auch wenn man es sich kaum vorstellen kann: Ende der 90er war das Eintreffen einer eMail-Nachricht noch ein aufregendes Ereignis!

Die ersten Ausgaben des Domain-Newsletters habe ich allein verfasst, relativ bald kamen Florian Hitzelberger (heute Rechtsanwalt in Holzkirchen) und Daniel Dingeldey (heute Rechtsanwalt in Berlin) hinzu, die auch heute noch das Redaktionsteam des Domain-Newsletters bilden.

Die Themen der ersten Ausgabe im Dezember 1999 waren das mitwohnzentrale-Urteil des OLG Hamburg (Zulässigkeit von generischen Domains), Tipps für die Wahl der richtigen Internet-Domain und eine Rubrik mit dem Titel „Domain-Grab des Monats“, in der es damals um Verona Feldbusch (mittlerweile Verona Pooth) ging. Das Grabbing – also das Registrieren von Domains mit Namens- und Kennzeichnungsrechten Dritter – war damals eher ein netter Zeitvertreib, da es noch keine Rechtsprechung zu diesem Thema gab und die Bedeutung von Domains noch relativ gering war. Damals war das Internet wirklich Neuland! Ich selbst war Ende der 90er-Jahre für einige Monate Inhaber der Domain amzon.de, also einer Tippfehler-Variante von Amazon. Hunderte fehlgeleitete eMails von Kunden und tausende Webseiten-Besucher landeten von nun an täglich bei mir und haben mir plastisch vor Augen geführt, welche Bedeutung Internet-Domains (in Zukunft) haben könnten.

Im August 2000 habe ich zusammen mit Studienkollegen den Domain-Registrar united-domains GmbH gegründet (deren CEO ich bis Ende 2017 war). Der Domain-Newsletter und das Blog von domain-recht.de sind seitdem Teil der united-domains GmbH. Es freut mich sehr, dass der Domain-Newsletter als Keimzelle von der united-domains GmbH auch 20 Jahre nach dem Versand der ersten Ausgabe im Dezember 1999 immer noch regelmäßig erscheint!

Ich selbst habe die united-domains GmbH vor zwei Jahren verlassen und beschäftige mich nun mit Bitcoin und der Blockchain-Technologie, einer Innovation, die heute in einer ähnlichen Phase ist, wie das kommerzielle Internet vor 20 Jahren.

Mein großer Dank gilt Florian Hitzelberger und Daniel Dingeldey, die als Redaktionsteam jede Woche einen neuen, spannenden Domain-Newsletter erstellen.

Ich freue mich auf die nächsten 1.000 Ausgaben!

Florian Huber
Gründer des Domain-Newsletters

JBL GO2 BOOMBOX – KOMMENTIEREN UND GEWINNEN!

„News to use“ – dieser Maxime hat sich nicht nur Florian Huber als Gründer des domain-recht.de-Newsletters verschrieben, sie gilt auch für jede der bisher 1.000 Ausgaben. Daher feiern wir auch nicht uns, sondern unsere Leser.

Vom 16. bis zum 22. Januar 2020 verlosen wir unter allen unseren Lesern drei Boomboxen „JBL GO2“ der Farbe Blau. Der portable Bluetooth-Lautsprecher bietet bis zu 5 Stunden Musikgenuss mit nur einer Akku-Ladung in JBL-Qualität und kann zusätzlich Anrufe annehmen – einfach das Smartphone oder ein Tablet via Bluetooth mit der Box verbinden und bequem die Lieblingsplaylist starten.

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Sie lediglich diesen Artikel in unserem domain-recht.de-Blog kommentieren. Wir freuen uns über Glückwünsche, aber auch sachliche Kritik ist jederzeit willkommen. Alternativ können Sie uns eine Postkarte mit dem Stichwort „Domain-Newsletter #1000“ senden; unsere Adresse lautet:

united-domains GmbH
Gautinger Straße 10
82319 Starnberg

Einzelheiten regeln unsere Teilnahmebedingungen, wobei an dieser Stelle so viel verraten sei: der bewährte Grundsatz „first come, first served“ gilt ausnahmsweise nicht.

Hier können Sie mit dem Kommentieren loslegen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2222

.DE – BUNDESRAT FORDERT IDENTITÄTSPRÜFUNG

Dem Verfahren zur Registrierung von .de-Domains drohen drastische Änderungen: nach dem Willen des Bundesrates soll künftig eine Identitätsprüfung verpflichtend sein. Damit will die Ländervertretung den Verbraucherschutz im Online-Handel stärken und Fake-Shops effektiv bekämpfen.

Einzelheiten zu den geplanten Änderungen sind einem Entschliessungsantrag vom 05. November 2019 (Drucksache 569/19) zu entnehmen, den Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, an den Präsidenten des Bundesrates übersandt hat. Demnach sieht der Bundesrat die fortschreitende Verbreitung betrügerischer Online-Shops (so genannter „Fake-Shops“), die nach vorheriger Zahlung (Vorkasse) die vereinbarte Ware nicht an Verbraucher liefern, als kritisch an. Im Rahmen eines insgesamt vier Punkte umfassenden Maßnahmenpakets wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, welcher Rechtsrahmen zur Einführung einer Identitätsprüfung im Rahmen der Registrierung von .de-Domains geschaffen werden muss. Diese Domains genießen nach Einschätzung des Bundesrats bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besonderes Vertrauen und werden daher besonders oft als Zieladressen von Fake-Shops genutzt. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge zur Etablierung einer solchen Identitätsprüfung zu machen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für weitere, internationale/europäische Domain-Registrierungsprozesse eine Identitätsprüfung verpflichtend wird. In Sachen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll das Rad schließlich zurückgedreht werden: es soll geprüft werden, ob eine mit der DSGVO in Einklang stehende, öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten, nach Vorbild der „alten“ WHOIS-Abfrage der DENIC eingeführt werden kann. Die Möglichkeit einer solchen allgemeinen Abfrage könne die Grundlage für das große Vertrauen in .de-Domains schaffen. Damit die Änderungen in der Praxis Wirkung zeigen, soll die Bundesregierung zu guter Letzt prüfen, ob und gegebenenfalls wie der Rechtsrahmen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Löschung einer .de-Domain durch DENIC angepasst werden muss.

In der Begründung des Antrags heißt es, dass bei der Registrierung einer .de-Domain zwar Daten wie Name und Anschrift angegeben werden müssen. Allerdings werden diese Daten nicht auf ihre Korrektheit überprüft. Dies soll es Kriminellen erleichtern, Fantasienamen oder echte Namen, die durch einen Identitätsdiebstahl erlangt wurden, zu nutzen. Um das zu verhindern, soll das Registrierungsverfahren um eine Prüfung dieser Daten und damit ihrer Identität ergänzt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine solche Identitätsprüfung mehr Aufwand und Zeit auch für private Nutzer bedeutet, die zum Beispiel eine Domain registrieren, um eine private Webseite ohne Shop zu betreiben; für diese Fälle – die in der Praxis die häufigsten sein dürften – soll es Ausnahmeregelungen geben. Ein wesentlicher Rückgang der Fake-Shops unter .de wäre jedenfalls für alle seriösen Online-Shops ein Gewinn, so der Antrag. In Dänemark hätte man zum Beispiel mit der Einführung einer Identitätsprüfung, gekoppelt an die Steuerpersonennummer, positive Erfahrungen gemacht und zudem einen signifikanten Rückgang von Fake-Shops verzeichnet. Auch das Problem, dass Betrüger auf andere Domain-Endungen ausweichen können, hat man erkannt und will daher eine Ausdehnung der Identitätsprüfung auf europäischer und internationaler Ebene prüfen. Schließlich „trauert“ man dem alten WHOIS hinterher und regt an, die (identitätsgeprüften) Angaben zum Domain-Inhaber in einer DSGVO-konformen Art und Weise wieder zu veröffentlichen.

Bei einem Entschließungsantrag handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um ein Ersuchen, das in der Regel an die Bundesregierung gerichtet ist, um auf Probleme aufmerksam zu machen, die Auffassung des Bundesrates zu einem bestimmten Thema darzulegen oder Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung anzustoßen. Rechtlich verbindlich ist er nicht; ob es zu den vom Bundesrat gewünschten Änderungen kommt, ist derzeit also noch offen. Auch ein zeitlicher Druck zum Handeln besteht für die Bundesregierung nicht.

Die Entschließung des Bundesrates finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2219

Quelle: bundesrat.de

TLDS – NEUES VON .EU, .FM UND .GAY

Kein Bedarf an neuen Top Level Domains: die .eu-Verwalterin EURid sieht keinen Anlass für eine weitere Einführungsrunde. Derweil verlängert .fm den Registry-Vertrag, während sich .gay in die Startposition begibt – hier unsere Kurznews.

Die .eu-Registry EURid hat im Interview mit dem Branchenexperten David Goldstein auf das Jahr 2019 zurück- und auf 2020 vorausgeblickt. Stolz zeigt sich EURid, dass man den zehn Jahre dauernden Prozess zur Delegierung der griechischen .eu-Variante abgeschlossen und das Programm zur Bekämpfung von Missbrauch ausgebaut hat. Bedauerlich, aber vorhersehbar war der Rückgang der Registrierungszahlen durch den Brexit, der nach aktuellem Stand nun am 31. Januar 2020 kommt, so dass sich die Registrierungen weiter verringern dürften. Für 2020 plant EURid den Ausbau des Angebots an internationalisierten .eu-Alternativen. Interessanterweise keine Konkurrenz fürchtet man bei EURid durch eine weitere TLD-Einführungsrunde. Nach Einschätzung der Registry besteht derzeit kein Bedarf an weiteren Top Level Domains; im Gegenteil hätten sich einige freiwillig zurückgezogen, während andere ums Überleben kämpfen. Man erhofft sich daher mehr Qualität als Quantität im Markt – mit diesem Wunsch dürfte EURid nicht alleine stehen.

BRS Media Inc., Registry der als Radio-Domain vermarkteten Länderendung .fm (Föderierte Staaten von Mikronesien), hat sich mit der im staatlichen Auftrag tätigen FSM Telecommunications Corporation (FSMTC) auf eine Verlängerung des Verwaltervertrages verständigt. Die 1995 gegründete BRS Media mit Sitz in San Francisco setzt damit eine rund 20 Jahre andauernde Tätigkeit fort; die Registry zählt mit den Angeboten dotFM und dotAM zu den Pionieren unter den Multimedia-Domain-Spezialisten und bietet seit dem Jahr 1998 Radio-Domains für Dienste wie last.fm an. 2012 hatte man sich auch um die neue Domain-Endung .radio beworben, diese aber zurückgezogen. Offizielle Registrierungszahlen für .fm veröffentlicht BRS Media nicht, gab aber immerhin bekannt, dass man quer über alle Social-Media-Kanäle über eine Million Follower habe – was nahelegt, dass die Anzahl der registrierten Domains im sechsstelligen Bereich liegt. Zuletzt hatte BRS Media mit dem Angebot von Emoji-Domains auf sich aufmerksam gemacht. Im Mai 2017 hatte das „Security and Stability Advisory Committee“ (SSAC) der Internet-Verwaltung ICANN allerdings gewarnt, dass sie erhebliche Sicherheitsrisiken in sich bergen; auch im praktischen Umgang werfen sie Probleme auf.

Top Level Design LLC, Verwalterin der neuen generischen Top Level Domain .gay, hat den Fahrplan für die Einführung veröffentlicht. Nach der Delegierung am 09. August 2019 und dem Aufbau des notwendigen Personals startet .gay am 10. Februar 2020 in die Sunrise-Phase. Die Live-Phase für die Öffentlichkeit soll dann am 20. Mai 2020 beginnen. Parallel gibt es sechs Kategorien von Premium-Domains, die zu Preisen zwischen US$ 100,- bis zu US$ 12.500,- erhältlich sind. Mit einem Registry-Verkaufspreis von US$ 25,- werden .gay-Domains ohnehin nicht besonders günstig sein; allerdings will Top Level Design mindestens US$ 5,- pro Domain an gemeinnützige Organisationen spenden. Registrierungsbeschränkungen gibt es nicht, denn wer „gay“ ist und eine .gay-Domain registrieren möchte, kann jeder selbst bestimmen. Davon unabhängig gibt es aber inhaltliche Beschränkungen; wer .gay-Domains für Belästigungen, Bedrohungen oder so genannte „Hate Speech“ nutzt, muss mit dem Entzug rechnen.

Weitere Informationen zu .gay finden Sie unter:
> https://toplevel.design/gay/

Quelle: goldsteinreport.com, brsmedia.com, domainincite.com

UDRP – LOTTO BREMEN VERLIERT STREIT UM LOTTO.COM

Die Bremer Toto und Lotto GmbH ging im Rahmen eines UDRP-Verfahrens gegen den neuen Inhaber der schon lange registrierten Domain lotto.com vor. Für den Gegner des UDRP-Verfahrens stand viel auf dem Spiel: er hatte die Domain 2017 zum Preis von US$ 2,68 Mio. gekauft, um ein Geschäft für den US-amerikanischen Markt darauf aufzubauen.

Die Bremer Toto und Lotto GmbH sah ihre Rechte an der gemeinschaftlichen Marke „Lotto“ durch die Domain lotto.com verletzt. Aus diesem Grunde strengte sie ein UDRP-Verfahren vor der WIPO an, in dem sie vortrug, die Domain sei zum Verwechseln ähnlich mit der deutschen Marke „Lotto“, deren Mitinhaberin sie sei, der Gegner habe kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain, und habe sie bösgläubig registriert und genutzt, oder aber er beabsichtige sie für Online-Spiele zu nutzen, die in Deutschland verboten sind. Die Beschwerdeführerin beantragte die Übertragung der Domain auf sich. Gegner des Verfahrens und Inhaber von lotto.com ist Birrell Nigel, Cavour Ltd. mit Sitz auf der Isle of Man, der die Domain im Jahr 2017 zum Preis von US$ 2,68 Mio. gekauft hatte. Er bestritt den Anspruch der Beschwerdeführerin auf die Marken und ihre Berechtigung, unter einer dieser Marken Klage zu erheben. Der Begriff „Lotto“ sei ganz und gar beschreibend. Zudem nutze er die Domain seit über einem Jahr für eine Website, die sich an Konsumenten in den USA richte. Er habe die Domain zum Preis von US$ 2,68 Mio. gekauft und weitere massive Investitionen getätigt, um die Website zu entwickeln und in den USA zulässige Angebote zu unterbreiten. Über den Streit entschied ein aus drei Fachleuten bestehendes Panel; Vorsitzender war der kanadische Rechtsanwalt Christopher J. Pibus, Beisitzer waren Prof. Dr. Thomas Hoeren (Uni Münster) und die britische Rechtsanwältin Jane Lambert.

Das Dreier-Panel wies die Beschwerde der Bremer Toto und Lotto GmbH zurück (WIPO Case No. D2019-2391). Hinsichtlich der Berechtigung der Beschwerdeführerin, des Bestehens einer Marke und der Ähnlichkeit von Domain und Marke bestätigte das Panel das Vorbringen der Beschwerdeführerin. Aber bereits beim zweiten Element der UDRP konstatierte das Panel, die Beschwerdeführerin habe keinen Anscheinsbeweis erbracht, sondern einfach dem Gegner ein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain abgestritten. Eine nachvollziehbare Erklärung, warum er ein solches Recht nicht habe, blieb sie schuldig. Hätte sie einen Blick in die „Wayback machine“ auf archive.org geworfen, so das Panel, dann hätte sie klare Nachweise dafür entdeckt, dass der Gegner die Domain seit spätestens Mitte 2019 für eine Website nutze. Der Gegner habe im Verfahren sogar umfangreiche Nachweise und einen Plan zur Nutzung der Domain vorgelegt, wobei schon der Kauf der Domain zu einem hohen Preis mit darin enthalten sei. Ziel sei der Start eines Lotterie-Geschäfts für den US-amerikanischen Markt. All dies lasse den Schluss zu, dass der Gegner an der Vorbereitung eines gutgläubigen Angebots von Dienstleistungen unter der Domain lotto.com arbeitet. Damit habe er ein berechtigtes Interesse an der streitigen Domain lotto.com. Die Beschwerdeführerin habe demnach die Abwesenheit einer Berechtigung nicht nachgewiesen und scheitere somit am zweiten Element der UDRP.

Weiter prüfte das Panel die Frage der Bösgläubigkeit. Hierbei stellte es fest, dass die Beschwerdeführerin auch in diesem Punkt keine nachvollziehbaren Nachweise vorgebracht habe, und kein Fall des passiven Haltens einer Domain vorliege, da die Domain lotto.com genutzt werde. Auch das Argument des in Deutschland unzulässigen Angebots greife nicht, da sich das Angebot an Nutzer in den USA richte, wo dieses Geschäft zulässig ist. Damit habe die Beschwerdeführerin auch das 3. Element der UDRP nicht erfüllt, weshalb das Panel die Beschwerde abwies.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain lotto.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2220

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

TOUHOU.COM – JAPANISCHES SPIEL FÜR US$ 75.000,-

Wir bringen diese Woche letzte Verkäufe aus 2019 und aktuelle Domain-Verkäufe aus 2020 zusammen. Das Ergebnis im Spitzenfeld ist vergleichsweise homogen mit touhou.com zu US$ 75.000,- (ca. EUR 66.964,-), ticket.ca für CAD 100.000,- (ca. EUR 68.851,-) und oge.net für US$ 62.000,- (ca. EUR 55.357,-).

Die Kommerzendung .com startete verhalten ins neue Jahr, aber nicht ohne Charme: touhou.com erzielte US$ 75.000,- (ca. EUR 66.964,-) und bezieht sich wahrscheinlich auf das gleichnamige japanische Spiel; zur Zeit ist die Domain nicht konnektiert. Alles neu mit novo.com zum Preis von US$ 52.999,- (ca. EUR 47.321,-) sollte man meinen, aber nein, die Domain steht einfach gleich wieder zum Verkauf. Einen im Prinzip guten Preis erzielte pareto.com mit US$ 39.000,- (ca. EUR 34.821,-), doch damit sind die dem Prinzip folgenden 80 Prozent des Gesamtaufwandes sicher noch nicht erreicht: auch diese Domain ist derzeit nicht konnektiert. Bemerkenswert war dann nur noch heart strings.com mit ihrem Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-), die sich damit deutlich gegenüber den US$ 5.110,- (damals ca. EUR 3.507,-) aus dem Februar 2008 verbessern konnte.

Bei den Länderendungen stand dieses Mal eine kanadische Domain weit vorne: ticket.ca brachte es auf stolze CAD 100.000,- (ca. EUR 68.851,-). Zu einem Zehntel des Preises ließ sich die deutsche cryptopay.de (EUR 6.500,-) verkaufen, der dicht auf dicht vier weitere .de-Domains folgten. Auf vergleichbarem Niveau waren auch die niederländische farmy.nl (EUR 6.000,-), die britische escooter.co.uk mit US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-) und die finnische lo.fi mit EUR 5.000,- unterwegs. Interessanterweise gab es auch zwei gleichlautende taiwanesische Domains auf der Liste, die, obwohl die eine eine Third Level Domain ist, den gleichen Preis erzielten: stockx.com.tw und stockx.tw kosteten jeweils US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-).

Schließlich einerseits die neuen generischen Endungen mit der herausragenden open.money zum Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-), gefolgt, mit deutlichem Abstand, von bitcoin.africa zu US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-) sowie desktop.cloud für EUR 5.000,-, und andererseits das nicht minder erfreuliche Ergebnis unter den alten generischen Endungen: oge.net erzielte wunderbare US$ 62.000,- (ca. EUR 55.357,-), gefolgt von der hochpreisigen weedcenter.org mit US$ 23.100,- (ca. EUR 20.625,-) und der ebenfalls gut betuchten models.net mit US$ 19.906,- (ca. EUR 17.773,-). Die Domain-Preise verteilten sich geradezu homogen auf alle Typen von Endungen; auf sechsstellige Geldbeträge kam freilich keine. Nichtsdestotrotz machte gerade das den Charme dieser erfreulichen Handelswochen aus.

Länderendungen
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ticket.ca – CAD 100.000,- (ca. EUR 68.851,-)
sportsexpert.ca – US$ 5.580,- (ca. EUR 4.982,-)

cryptopay.de – EUR 6.500,-
minipu.de – EUR 6.000,-
kuepper.de – EUR 5.950,-
haarigeseite.de – EUR 5.000,-
putzfrauen.de – EUR 4.900,-

farmy.nl – EUR 6.000,-
escooter.co.uk – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
lo.fi – EUR 5.000,-
backbone.ai – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.911,-)
link.us – US$ 5.009,- (ca. EUR 4.472,-)
legit.io – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
sdl.ai – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
stockx.com.tw – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
stockx.tw – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
passenger.co – US$ 4.980,- (ca. EUR 4.446,-)
mansion.co – US$ 4.895,- (ca. EUR 4.371,-)

Neue Endungen
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open.money – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-)
bitcoin.africa – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
desktop.cloud – EUR 5.000,-
bookmakers.online – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)
common.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
muse.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
hoo.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
legends.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
orange.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.786,-)
giving.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.339,-)

Generische Endungen
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oge.net – US$ 62.000,- (ca. EUR 55.357,-)
weedcenter.org – US$ 23.100,- (ca. EUR 20.625,-)
models.net – US$ 19.906,- (ca. EUR 17.773,-)
gw.org – US$ 9.350,- (ca. EUR 8.348,-)
ps.org – US$ 8.288,- (ca. EUR 7.400,-)
bprd.org – US$ 4.599,- (ca. EUR 4.106,-)
routine.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.018,-)
musica.net – US$ 4.399,- (ca. EUR 3.928,-)
collegeworks.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.571,-)
iss.org – US$ 3.433,- (ca. EUR 3.065,-)
made-by.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.857,-)
toxinfo.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.857,-)
merchandise.org – US$ 2.501,- (ca. EUR 2.233,-)
update.net – US$ 2.501,- (ca. EUR 2.233,-)

.com
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touhou.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 66.964,-)
novo.com – US$ 52.999,- (ca. EUR 47.321,-)
pareto.com – US$ 39.000,- (ca. EUR 34.821,-)
nameservers.com – US$ 20.001,- (ca. EUR 17.858,-)
berkah.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.857,-)
digitaladoption.com – US$ 17.750,- (ca. EUR 15.848,-)
invierto.com – EUR 15.000,-
actio.com – EUR 14.500,-
pacemakers.com – US$ 15.999,- (ca. EUR 14.285,-)
digital-identity.com – US$ 15.888,- (ca. EUR 14.186,-)
geero.com – EUR 14.000,-
jurnal.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-)
erogames.com – US$ 13.439,- (ca. EUR 11.999,-)
osum.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.161,-)
sexcheck.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.714,-)
calyxia.com – US$ 11.200,- (ca. EUR 10.000,-)
qse.com – US$ 11.016,- (ca. EUR 9.836,-)
swissasset.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 9.152,-)
denka.com – US$ 10.249,- (ca. EUR 9.151,-)
liutilities.com – US$ 10.217,- (ca. EUR 9.122,-)
bitcoin-casino.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
growthleads.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
lifetogo.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
planodesaude.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
rapidloans.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
fairx.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
heartstrings.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
solomar.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DOMAIN-KING – SCHWARTZ KURBELT TWITTER-HANDEL AN

Mit dem Verkauf von Domains verbindet man in der Regel Börsen wie Sedo, Afternic oder selten auch eBay. Domain-Käufe finden dagegen gerne über Broker wie Escrow.com statt. Jedoch lassen sich auch neue Marktplatzformen finden. Der „Domain-King“ Rick Schwartz hatte vor kurzem auf Twitter um Verkaufsangebote gebeten.

Der Domain-King ist immer auf der Suche nach guten Domains. Er hat mit Beginn seiner Domainer-Karriere Mitte der 1990er Jahre nie mit seinen Erfahrungen und Taktiken beim Handel mit Domain-Namen hinterm Berg gehalten. Schon vor über einem Jahr stieg er vom Bloggen auf Twitter um und vermittelt in wenigen Worten seine Weisheiten vom Investieren in Domains. Im Frühjahr 2019 kamen dann kleine Erklär-Videos hinzu, die er auf Twitter veröffentlicht. Sein Youtube-Kanal ist allerdings verwaist. Zuletzt, gegen Ende des vergangenen Jahres, versuchte sich Rick Schwartz im Domain-Handel über Twitter. Seit Oktober 2019 bat er seine Follower, ihm nicht mehr als zwei ihrer allerbesten Domains zum Sofortkaufpreis anzubieten. Er würde sie binnen 90 Minuten prüfen und gegebenenfalls kaufen. Im Rahmen dieser Aktion, die er mehrfach im November wiederholte, fragte ihn „Jason of Florida“, wie erfolgreich sie waren, ob er Domains gekauft habe, und veröffentlichte anschließend das Interview mit Rick Schwartz.

Auf seine Aufforderung erhielt Schwartz jeweils zahlreiche Domains angeboten. Jason fragte deshalb die naheliegendste Frage zuerst: ob er, Rick, denn auch Domains gekauft habe. Rick kaufte drei der mehreren hundert Domains, die ihm angeboten wurden: lambchops.com, skijacket.com und blabbermouths.com. Für ihn überraschend war die geringe Qualität der ihm angebotenen Domains, verbunden mit verrückten Preisen. Er könne innerhalb kürzester Zeit eine Menge Domains durchgehen und die finden, die seinen Ansprüchen genügen. Was aber genau diese Ansprüche erfüllt, vermöge er nicht zu sagen; die Domain spreche jeweils für sich selbst. Als Domain-Investor müsse man einfach die Auffassungsgabe und den Blick dafür haben, wenn es sich um eine Qualitäts-Domain handelt. Er habe allerdings auch Domains, mit denen niemand etwas anfangen könne; doch die seien auch nicht dafür bestimmt, jemandes Traum zu erfüllen – es seien einfach Sammlerstücke. Es bestehe da ein Unterschied zwischen Domains, die er sammle und Domains, in die er investiere. Nicht jeder könne sich es leisten, einfach auch Domain-Namen zu sammeln. Er selbst würde über Twitter keine Domain anbieten oder verkaufen wollen.

Rick schließt damit, dass es viele Wege gäbe, mit Domains sein Glück zu machen. Wichtig sei, man mache gutes Geld mit den Domains, dann sei es kein Problem. Doch wenn das Geld ausbleibe, müsse man die Taktik ändern, gegebenenfalls den Leuten folgen, die Geld mit ihren Domains verdienen. Und Rick ist eines der besten Beispiele, denen man folgen kann als Domain-Investor.

Sie finden das vollständige Interview unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2221

Quelle: jasonofflorida.com, eigene Recherche

APRIL – 19. @KIT-KONGRESS 2020 IN BAYREUTH

Der Termin für den renommierten @kit-Kongress des Bayreuther Vereins @kit Anfang April 2020 rückt näher. Der Kongress kehrt in seine Heimat Bayreuth zurück und feiert das 20-jährige Bestehen des @kit eV. Am 20. Januar 2020 endet der Frühbucherrabatt.

Alle Jahre wieder findet zumindest ein Kongress des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie – Neue Medien – Recht eV (AKIT) und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH statt. Der 19. @kit-Kongress und das 9. Forum „Kommunikation & Recht“ erstrecken sich ähnlich wie schon zuvor über drei Tage, vom 01. bis 03. April 2020. Der erste Tag fällt dabei nicht so üppig aus: es steht ab 17:00 Uhr am 01. April 2020 eine Führung im Festspielhaus Bayreuth an und danach um 19.00 Uhr, wie gewohnt, das Get-together. Erst am Donnerstag, 02. April 2020, geht es richtig los mit einem Festvortrag zu 20 Jahre @kit eV von Prof. Dr. Stefan Leible (Präsident der Universität Bayreuth) und AltOB und Rechtsanwalt Dr. Michael Hohl. Alsdann widmet man sich unter anderem der aktuellen Urheberrechtsrechtsprechung des EuGH, dem Datenschutzrecht im Verhältnis zu agilen Arbeitsweisen und der Frage nach dem Ende des freien Internets. Gegen Ende des Arbeitstages gibt es die altbekannte Podiumsdiskussion, die diesmal Dr. Hendrik Wieduwilt moderiert. Der Abend gewinnt dann Form bei einem Abendessen im „Liebesbier“, gesponsert von der united-domains GmbH, zu deren Projekten der Domain-Newsletter zählt. Am Freitag gehts dann früh wieder los mit diversen Vorträgen bis zum frühen Nachmittag. In diesem Jahr sind auch wieder zahlreiche Referentinnen mit an Bord, so unter anderem Prof. Dr. Ruth Janal (Uni Bayreuth), Susanne Barwick (Börsenverein des Deutschen Buchhandels), Katharina Winter (S. Fischer Verlage) und Kristin Benedikt (BayLDA).

Der 19. @kit-Kongress, der 20 Jahre @kit eV feiert, und das 9. Forum „Kommunikation & Recht“ finden vom 01. bis 03. April 2020 in der Universität Bayreuth, Gebäude RW I, Universitätsstraße 30 in 95447 Bayreuth, statt. Das übliche Get-together findet am 01. April 2020 ab 19:00 Uhr im IWALEWA-HAUS, Universität Bayreuth, Wölfelstraße. 2 in 95444 Bayreuth statt. Die Teilnahmegebühren liegen zwischen EUR 54,- und EUR 629,-, je nach Status ob man Student ist, Vereinsmitglied oder normaler Teilnehmer. Den Frühbucherrabatt von 5 Prozent gibt es bis 20. Januar 2020.

Weitere Informationen und Anmeldung zum anstehenden Kongress möglich unter:
> http://ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

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