Domain-Newsletter

Ausgabe #1025 – 09. Juli 2020

Themen: Studie – Die deutsche Internetwirtschaft bis 2025 | USA – Domain booking.com als Marke schutzfähig | Statistik – Corona steigert Domain-Zahlen | Neues von .dz, .internet und .metlife | UDRP – Aller schlechten Dinge sind zwei | stellantis.com – Kunstwort für GBP 20.000,- | September – NamesCon findet weltweit online statt

STUDIE – DIE DEUTSCHE INTERNETWIRTSCHAFT BIS 2025

Eco eV, der Verband der Internetwirtschaft, und die Unternehmensberatung Arthur D. Little legen zum 4. Mal die Studie „Die Internetwirtschaft in Deutschland“ vor, diesmal mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2025.

Auf 68 Seiten und in sieben Abschnitten zeigt die Studie „Die Internetwirtschaft in Deutschland 2020-2025“, wie sich die Internetwirtschaft seit der letzten Studie entwickelt hat, wie der aktuelle Stand ist und welche Entwicklungen in Zukunft zu erwarten sind. Die Studie wurde von den Unternehmen Huawei, toplink GmbH und Leaseweb Deutschland GmbH unterstützt, die in dem Paper auch Einschätzungen zu spezifischen Marktbereichen abgeben, in denen sie Kompetenzen aufweisen. Nach einer Einleitung, in der auch auf die Entwicklung der vergangenen Jahre zurückgeblickt wird, und Zahlen und Fakten zur aktuellen Situation, bei der der Corona-Krise Rechnung gezollt wird, gibt es einen detaillierten Blick auf die unterschiedlichen Segmente der Internetwirtschaft. Es folgen ein Ausblick bis ins Jahr 2030, Informationen über 25 Jahre eco (u.a. Aufgaben, Aktivitäten und Mitgliederentwicklung), und schließlich ein Fazit und die Erklärung der Methoden, Definitionen und Marktbeschreibungen.

Der Kern der Studie ist das aus vier Ebenen bestehende Layermodel, welches die Internetwirtschaftsbereiche unterteilt und differenzierte Betrachtungen und Berechnungen zulässt: Dabei umfasst Layer 1 „Network, Infrastructure & Operations“, Layer 2 „Services & Applications“, Layer 3 „Aggregation & Transactions“ und Layer 4 „Paid Content“. Insgesamt kommen in den 4 Layern 23 Elemente zusammen, so etwa im Layer 4 „Paid Content“ die Elemente „Gaming & Gambling“, „Content & Streaming“, „Automotive & Mobility“, „Industrial IoT“, „Smart Buildings“ und „Other Smart Industry“. Im Rückblick zeigen die Autoren, dass sich die Prognosen der Studie von 2015 mehr oder minder erfüllt haben. Die seinerzeit erwarteten hohen Wachstumsraten wichen in allen Segmenten um lediglich 3 Prozent von der Prognose ab. Beim Blick nach vorn zeichnet sich aktuell ein Einbruch von 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2019 ab, der auf den Corona-Schock zurückzuführen ist. Dieser Einbruch soll aber über die kommenden Jahre wieder ausgeglichen werden. Die Prognosen der Studie orientieren sich an den Annahmen des Basis-Szenarios des ifo Instituts und des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom April 2020. Diese nehmen einen BIP-Rückgang von rund fünf Prozent und eine Lockerung des Lockdowns im Sommer 2020 an, und legen eine gesamtwirtschaftliche Erholung im Verlauf der Jahre 2021 und 2022 zugrunde. Die eco-Studie bezieht sich nur auf die Internetwirtschaft, deren einzelne Bereiche sich unterschiedlich entwickeln. Schon jetzt verzeichnete der Bereich für Internetkommunikation (Services & Applikations, Layer 2) einen Corona-bedingten deutlichen Anstieg. Es ist die einzige Ebene, die von Corona umfassend sogar profitiert. Die anderen Layer reagieren unterschiedlich. Für „Network, Infrastruture & Operations“ wird ab 2022 ein Aufschwung erwartet, der über das eigentlich Erwartbare hinausgeht. „Aggregation & Transaction“, die zumal wegen des Einbruchs in der Reisebranche (Online-Bestellungen) jetzt am meisten leiden, werden sich voraussichtlich nicht mehr auf ein vor Corona erwartbares Niveau erholen, aber vermutlich ab 2023 ihm nahe kommen. „Smart Industries & Paid Content“ sollen minimal besser aus der Krise hervorkommen. Insgesamt geht die Studie von einer Erholung aus, die bis Ende 2022 die im Rahmen der Corona-Krise verlorenen Umsätze wieder reinholt.

Im Teil 3 der Studie werden unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise die Details ausführlich dargestellt. Erwartet wird auch, dass sich die Beschäftigtenzahlen in der Internetwirtschaft in den nächsten fünf Jahren jährlich um 3,8 Prozent von 415.000 auf 499.000 erhöhen. Schließlich kommen die Macher der Studie zu dem Fazit, dass die Internetwirtschaft auch in den kommenden Jahren einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftssektoren in Deutschland bleibt. Der Umsatz wird sich bis 2025 um 75 Prozent von jetzt EUR 145 Milliarden auf EUR 253 Milliarden erhöhen. Tatsächlich ergäbe sich aus der Corona-Krise ein zusätzlicher Wachstumsschub. Somit schafft die Studie ein positives Bild für die Zukunft der Internetbranchen, das sicher in fünf Jahren wieder überprüft wird.

Sie finden die Studie von eco e.V. und Arthur D. Little unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2326

Quelle: eco.de

USA – DOMAIN BOOKING.COM ALS MARKE SCHUTZFÄHIG

Booking.com B.V., zur US-amerikanischen Booking Holdings gehörende Betreibergesellschaft der gleichnamigen Reise-Plattform, hat vor dem Supreme Court der USA eine historische Entscheidung erstritten: Das US-Markenamt darf generische Domain-Namen nicht mehr generell von der Markeneintragung ausschließen.

Im Jahr 2012 hatte sich die in Amsterdam ansässige Booking.com B.V. beim US Patent and Trademark Office (USPTO) darum bemüht, den Begriff booking.com als Marke eintragen zu lassen. Das Amt prüfte die Anmeldung und kam zu dem Schluss, dass eine Eintragung abzulehnen ist, da es sich um einen generischen Begriff handele. Das Wort „booking“ stünde allgemein beschreibend für Hotelreservierungsdienstleistungen; die Kombination mit einer ebenfalls generischen Top Level Domain ändere daran nichts. Dahinter steckt ein Gedanke, der auch im deutschen Markenrecht gilt. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind Marken, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, von der Eintragung ausgeschlossen. Rein beschreibende Bezeichnungen sollen vielmehr allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen; Alltagsbegriffe und -bezeichnungen darf deshalb ein einzelnes Unternehmen nicht auf Umwegen für sich monopolisieren. Die Unterscheidungskraft ist dabei im Hinblick auf jede der Waren oder Dienstleistungen, für die eine Marke Schutz beanspruchen möchte, gesondert zu beurteilen. Maßgeblich ist die Anschauung des angesprochenen Verkehrs. Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen. Daraufhin erhob Booking.com Klage und hatte sowohl vor dem District Court als auch dem Court of Appeals Erfolg. Das USPTO zog daher vor den Supreme Court, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.

Mit 8 zu 1 Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 30. Juni 2020 entschieden, dass der streitige Begriff booking.com als Marke schutzfähig ist. In der 31-seitigen Entscheidung, die von Ruth Bader Ginsberg verfasst wurde, stellt das Gericht maßgeblich auf den Einzelfall ab. Ein Zeichen im Format generic.com sei nur dann generisch für Waren oder Dienstleistungen, wenn er diese generische Bedeutung auch für Verbraucher habe; dabei kann auch die Verbindung mit einer Website von Bedeutung sein: „Because ‚Booking.com‘ is not a generic name to consumers, it is not generic.“ Geholfen haben dürfte Booking.com eine Umfrage, wonach 74,8 Prozent den Begriff booking.com für eine Marke hielten, 23,8 Prozent hingegen nicht. Allerdings betonte das Gericht den Einzelfallcharakter der Entscheidung: „While we reject the rule proffered by the PTO that ‘generic.com’ terms are generic names, we do not embrace a rule automatically classifying such terms as nongeneric. Whether any given ‘generic.com’ term is generic, we hold, depends on whether consumers in fact perceive that term as the name of a class or, instead, as a term capable of distinguishing among members of the class“. Dem wollte sich allein der Richter Stephen Breyer nicht anschliessen und betonte in einem Sondervotum: „The company’s name informs the consumer of the basic nature of its business and nothing more“.

In Deutschland ist dagegen nicht jede Domain zugleich auch als Marke schutzfähig. Nach Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sind Elemente wie https://, www. oder Top Level Domains wie .de und .com übliche beschreibende Bestandteile von Internetadressen ohne markenmäßigen Charakter. Daher könne einer Domain in ihrer Gesamtheit nur eine schutzfähige Second Level Domain und/oder Sub-Domain markenrechtliche Schutzfähigkeit vermitteln. Als reine Themenangabe einer Website wären daher zum Beispiel cabriolet.de oder www.roadster.de für „Kraftfahrzeuge“ genauso von der Eintragung ausgeschlossen wie die Worte „Cabriolet“ und „Roadster“ selbst. Für diese Bewertung ist es ausserdem irrelevant, ob der Domain-Name für den Markenanmelder oder für einen Dritten registriert ist.

Die Entscheidung des Supreme Court zu booking.com finden Sie unter
> https://www.supremecourt.gov/opinions/19pdf/19-46_8n59.pdf

Quelle: eigene Recherche

STATISTIK – CORONA STEIGERT DOMAIN-ZAHLEN

Das 2. Quartal 2020 steht ganz im Zeichen von Corona: mehr als 660.000 pandemiebezogene Domains wurden bisher registriert. Davon konnte auch der Monat Juni 2020 profitieren, in dem vor allem .com zulegen konnte. Außerdem feierte .xxx den zehnten Geburtstag.

Nach Schätzung von Sion Lloyd, Sicherheitsspezialist der Internet-Verwaltung ICANN, wurden quer über alle Domain-Endungen bisher 662.111 Domains registriert, die sich mit dem Virus in Verbindung bringen lassen. Dazu zählt ICANN Begriffe wie „covid“, „corona“, „mask“, „quarantine“ und „lockdown“ jeweils in verschiedenen Sprachen. Auch homographische Angriffe, bei denen der Buchstabe „o“ in „covid“ durch die Ziffer „0“ ersetzt wurde, stellte ICANN fest. Ein Großteil der Domains wurde jedoch lediglich registriert, ohne ihn missbräuchlich zu verwenden; in Hochzeiten meldete ICANN lediglich zehn hochverdächtige Domains an die Registrare. Welche Domain-Endung besonders betroffen war, teilt ICANN nicht mit, aber die Registrierungszahlen für Juni 2020 lassen es erahnen: um netto über 550.000 Domains konnte .com zulegen. Auch .de hat mit einem deutlichen Plus von über 23.000 .de-Domains einen prächtigen Monat hinter sich, das war es dann aber auch schon. Neben .info und .biz büßten vor allem die neuen Domain-Endungen ein; während Spitzenreiter .icu rund 45.000 Domains verlor, waren es bei .top sogar fast 90.000. Insgesamt ging die Zahl der neuen Domain-Endungen von 35.394.694 im Mai auf 35.235.565 im Juni zurück.

Eine – nicht ganz so neue – Domain-Endung feiert in diesen Tagen ihren 10. Geburtstag. Die in ihrer Anfangsphase umstrittene Rotlicht-Domain .xxx hat am 25. Juni 2010 grünes Licht von der Internet-Verwaltung ICANN bekommen. Nach den letzten offiziellen Zahlen aus dem März 2020 sind aktuell 59.078 .xxx-Domains registriert; ein Jahr zuvor waren es zum gleichen Zeitpunkt noch 144.957 Domains, so dass sich .xxx im Sinkflug befindet. Dabei schien der Start Gutes zu versprechen, im Dezember 2011 wurden an einem Tag 55.367 Domains registriert. Mit .adult, .sex und .porn sind allerdings inzwischen auch mehrere Alternativen hinzugekommen. Befürchtungen, dass sich .xxx zu einer Schmuddelecke des Internets entwickeln könnte, haben sich jedenfalls nicht bestätigt, und auch die Zahl der Rechtsverletzungen ist im Vergleich zu .com praktisch zu vernachlässigen.

Über die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie berichtet die Communications Authority of Kenya, die Regulierungsbehörde für die Informations- und Kommunikationstechnik der ostafrikanischen Republik Kenia. So soll im ersten Quartal 2020 die Anzahl der Unternehmens-Domains von 91.940 auf 91.603, also um 337 .ke-Domains gesunken sein. Kenias wirtschaftliche Entwicklung leidet erheblich unter der Pandemie, so dass mit weiteren Rückgängen zu rechnen ist. Die Gesamtzahl aller .ke-Domains notiert aktuell bei 99.036.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.477.830 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.410)
.at – 1.340.173 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.402)
.com – 148.678.571 – (Vergleich zum Vormonat: + 555.744)
.net – 13.406.514 – (Vergleich zum Vormonat: – 2.502)
.org – 10.203.902 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.333)
.info – 4.416.670 – (Vergleich zum Vormonat: – 41.073)
.biz – 1.439.488 – (Vergleich zum Vormonat: – 59.813)
.eu – 3.550.335 – (Vergleich zum Vormonat: – 9.610)

.icu – 6.592.211 – (Vergleich zum Vormonat: – 45.357)
.top – 3.631.273 – (Vergleich zum Vormonat: – 88.821)
.xyz – 3.245.770 – (Vergleich zum Vormonat: + 39.171)

(Stand 01. Juli 2020)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> https://ntldstats.com/

Quelle: kbc.co.ke, icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .DZ, .INTERNET UND .METLIFE

Nameshop kämpft gegen Windmühlen: nach der vergeblichen Bewerbung um .idn soll nun Corona den Durchbruch bei .internet bringen. Derweil trennt sich die Metlife-Versicherung von der Markenendung .metlife, während Algerien die Registrierungsregelungen für .dz verschärft – hier unsere Kurznews.

Die für die Verwaltung der algerischen Länderendung .dz zuständige CERIST hat die Registrierungsregelungen aktualisiert und dabei die Zügel angezogen. Um eine .dz-Domain registrieren zu können, muss man „an entity established in Algeria, having legal representation in Algeria“ sein. Die Änderung gilt sowohl für neu registrierte als auch bereits registrierte .dz-Domains, so dass Änderungen an einer Domain ohne lokale Präsenz nicht mehr möglich sind. Wer lediglich über eine Marke mit Schutzwirkung in Algerien ohne lokale Präsenz verfügt, muss auf die offizielle Subdomain .tm.dz ausweichen. Das Risiko von Markenverletzungen unter .dz ist überschaubar; aktuell sind weniger als 12.000 Domains registriert. Allerdings sind die Kosten der Verfolgung einer Rechtsverletzung meist deutlich höher, so dass Markeninhaber mit Tätigkeit in Algerien eine präventive Registrierung unter .tm.dz in Betracht ziehen sollten.

In seinen seit Jahren vergeblichen Bemühungen um eine Delegierung der neuen Domain-Endung .internet versucht das indische Unternehmen Nameshop, aus der Corona-Pandemie Profit zu schlagen. In einem 62-seitigen Schreiben an ICANN bietet Nameshop an, die Endung .internet „for the length of the pandemic crisis“ zu betreiben. Man will damit Regierungsbehörden und allgemein eine Community aus NGOs und IGOs dabei unterstützen, die Folgen der Pandemie zu verarbeiten. Die Anzahl der registrierten Domain-Namen soll nicht „too many“ sein, aber genug, um ihrem Zweck gerecht zu werden. Chancen werden Nameshop damit nicht eingeräumt. Bereits im Jahr 2013 musste Nameshop kurz nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen feststellen, dass die damalige Wunsch-Domain .idn keine zuteilungsfähige Endung ist, weil das Kürzel „IDN“ nach der Liste der „ISO 3166-1 alpha-3 codes“ das geschützte Zeichen für Indonesien ist. Deren Registrierung ist nach Ziffer 2.2.1.4.1 des Bewerberhandbuchs ausgeschlossen. Nameshop wollte daher auf diesen Fehler reagieren und zu einer Bewerbung um die Endung .internet umschwenken. Davon ist ICANN aber wenig begeistert und lehnt seit Jahren eine Änderung der Bewerbung ab. Dass die Corona-Pandemie zu einem Umdenken bei ICANN führt, gilt als nahezu ausgeschlossen.

Die zum New Yorker Versicherungskonzern Metropolitan Life Insurance Company gehörende MetLife Services and Solutions LLC, Registry der Markenendung .metlife, hat ihren Vertrag mit der Internet-Verwaltung ICANN gekündigt. Die Kündigung erfolgte bereits mit Schreiben vom 27. April 2020, wurde jedoch erst kürzlich von ICANN veröffentlicht. Der interessierte Leser ahnt es: wie praktisch alle .brands zuvor, beruft sich auch Metlife auf Sektion 4. 4 b) des Registry-Agreements, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Zugleich bat man ICANN, die Rechte an der Endung nicht auf eine andere Registry zu übertragen; dem hat ICANN am 18. Juni 2020 vorläufig entsprochen. Nähere Gründe für die Beendigung finden sich im Kündigungsschreiben nicht. Über die obligatorische nic.metlife kam die am 05. Mai 2016 delegierte Endung aber nie hinaus. Aus der vollmundigen Ankündigung „This new top-level domain page is the future home of trusted content from MetLife“ auf der Registry-Website wird daher nichts mehr werden.

Das Schreiben von Nameshop finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2324

Das Kündigungsschreiben für .metlife finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2325

Quelle: hoganlovells.com, icann.org

UDRP – ALLER SCHLECHTEN DINGE SIND ZWEI

Ein US-amerikanisches Versicherungsunternehmen, das schon zahlreiche UDRP-Verfahren wegen ihrer Marke „State Farm“ geführt hat, scheiterte im Streit um die Domain thestatefarmbowl.com. Und das gleich zwei Mal in kurzer Folge.

Die State Farm Mutual Automobile Insurance Company aus den USA, ein Versicherungs- und Finanzierungsunternehmen, ist seit August 2017 Inhaberin der US-Marke „STATE FARM“. Sie sieht ihre Rechte durch die im Januar 2020 registrierte Domain thestatefarmbowl.com verletzt. Beim Führen von UDRP-Verfahren hat sie über die Jahre schon eine Routine entwickelt. Am 10. März 2020 startete sie ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) und beantragte die Übertragung der Domain auf sich, da die Domain ihrer Marke ähnlich sei, der Inhaber kein Recht an dem Namen habe und unter ihm auch nicht bekannt sei. Er nutze die Domain, um Internetnutzer weg von der Beschwerdeführerin hin zu sich zu leiten. Davon abgesehen nutze er die Domain auch nicht wirklich. Der Gegner, Chris Kephart / Temping Teachers, sitzt im selben US-Staat wie die Beschwerdeführerin. Er meldete sich nur informell zur Sache und erklärte, die Domain thestatefarmbowl.com werde für eine Website gebraucht, auf der Holzschalen in Form der einzelnen US-Staaten angeboten werden sollen. Zum Entscheider wurde der New Yorker Rechtsanwalt David A. Einhorn bestellt.

Einhorn wies die Beschwerde der State Farm Mutual Automobile Insurance Company zurück, da schon keine Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain-Namen bestand (NAF Claim Number: FA2003001887692). Doch bevor er sich dieser Prüfung zuwandte, stellte er fest, dass der Gegner nicht ordentlich Stellung genommen habe und er deshalb allein aufgrund der Angaben der Beschwerdeführerin entscheiden müsse. Sodann schaute er sich die Ähnlichkeit von der Marke „STATE FARM“ und der Domain thestatefarmbowl.com an. Der Gegner habe im Domain-Namen die Begriffe „the“ und „bowl“ zu „State Farm“ hinzugefügt, wobei das „the“ nicht dazu geeignet ist, die Ähnlichkeit zu verwischen, wie schon eine frühere Entscheidung zur Domain thestatefarm.com bestätigt habe. Doch die Beschwerdeführerin habe keine Argumente dafür vorgebracht, warum das Wort „bowl“ in Bezug auf die eingetragene Marke als generisch oder beschreibend angesehen werden sollte. Auch hier verwies Einhorn auf eine vergleichbare Entscheidung über die Domain gigstatefarmagent.com. Wie im früheren Fall, bei dem die Domain als „’big state’ ‘farm agent’“ gelesen werden könne, liege hier durchaus die Lesart „The State ‘Farm Bowl’“ nahe, mit der tatsächlich auf Schalen in Form einzelner Staaten verwiesen und kein Bezug zur Marke hergestellt werde. Damit liege keine Ähnlichkeit zwischen Marke und Domain vor, womit die Beschwerdeführerin die erste Voraussetzung der UDRP nicht erfüllt habe. Aus diesem Grunde wies er am 17. April 2020 die Beschwerde zurück.

Nur einen Monat später, am 20. Mai 2020, startete die Beschwerdeführerin erneut ein UDRP-Verfahren um die Domain thestatefarmbowl.com vor dem NAF und beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Sie trug sachlich und rechtlich dasselbe vor wie schon im ersten Verfahren, ergänzte dies aber mit rechtlichen Ausführungen zu den informellen Angaben des Gegners im Vorverfahren. Der meldete sich gar nicht erst zu Wort. Entscheider wurde wiederum David A. Einhorn. Und der wies die Beschwerde abermals ab, weil der Antrag auf Wiedereinsetzung im Grunde nur die Wiederholung des ursprünglichen Verfahrens sei (NAF Claim Number: FA2005001897174). Einhorn führt aus, die Beschwerdeführerin scheitere, weil sie im Grunde nur wiederholt, was sie bereits vorgetragen hat, ohne neue Fakten, welche die Rechtslage ändern könnten, vorzutragen. Die Beschwerdeführerin argumentiere diesmal gegen die informellen Angaben des Gegners aus dem ersten Verfahren. Doch die habe er, Einhorn, wie explizit in der Erstentscheidung ausgeführt, gar nicht zur Grundlage derselben gemacht, weshalb die neuerlichen Ausführungen der Beschwerdeführerin ins Leere laufen. Sie habe es versäumt, nachzuweisen, dass nach Einreichung der ursprünglichen Beschwerde neue Beweise oder Fakten aufgetaucht seien, die nicht Grundlage für die frühere Entscheidung waren und Anlass für eine erneute Entscheidung gäben. Dementsprechend wies Einhorn die Beschwerde ab. Die Domain thestatefarmbowl.com bleibt weiter in den Händen des Gegners.

Einhorn greift sehr schön auf Grundprinzipien der UDRP zurück, die unter anderem dafür sorgen, dass Beschwerdeführer nicht einfach immer wieder aufs Neue Beschwerden einreichen, in der Hoffnung, dass irgendwann ein Entscheider kommt, der ihnen – bei identischer Sach- und Rechtslage – doch noch Recht gibt.

Die UDRP-Entscheidungen über die Domain thestatefarmbowl.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1887692.htm
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1897174.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

STELLANTIS.COM – KUNSTWORT FÜR GBP 20.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war schmalhanselig. Zwei Domains, nur EUR 176,- im Preis auseinander, führten die dürre Ernte an: die Schweizer Domain company.ch mit EUR 22.000,- und stellantis.com für GBP 20.000,- (ca. EUR 22.176,-). Darüber hinaus war nicht viel zu holen.

Mit knappem Vorsprung wurde stellantis.com mit ihrem Preis von GBP 20.000,- (ca. EUR 22.176,-) die Nummer 1 unter den Verkäufen der vergangenen Domain-Handelswoche. Unter der Endung .com folgten ihr mit Abstand charteredcare.com zum Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 13.341,-), kouhong.com für US$ 14.559,- (ca. EUR 12.949,-) und lawyer24.com für runde US$ 11.000,- (ca. EUR 9.784,-). Keine der Domains weist Inhalte auf und es sieht jeweils nicht danach aus, als würde da in Bälde etwas zu sehen sein. Die Domain, über die es etwas berichtenswertes gibt, ist paperpal.com mit EUR 6.500,-, die so deutlich mehr einbrachte als im Januar/Februar 2013, als sie bei Afternic präzise US$ 1.000,- (damals ca. EUR 746,-) erzielt hatte. Interessant sind weiter zwei in China gehandelte Zifferndomains: 207207.com brachte es auf US$ 6.350,- (ca. EUR 5.648,-) und 78929.com auf US$ 5.252,- (ca. EUR 4.671,-).

Interessanter waren die Länderendungen mit dem schweizer Volltreffer company.ch zum Preis von EUR 22.000,-. Neben ihr gab es noch eine schweizer Domain: ecash.ch brachte es auf ebenfalls sehr erfreuliche EUR 11.050,-. An zweiter Stelle unter den Länderendungen lag die französische stellantis.fr mit sehr guten EUR 18.000,-, der sich wie bei den Schweizern auch noch eine Domain gleicher Endung zugesellte: faye.fr zu EUR 5.000,-, die tatsächlich an einen Endkunden ging, eine Kontaktbörse. An 3. Stelle stellte sich unter chinesischer Endung die Domain ea.cn US$ 19.126,- (ca. EUR 17.011,-) ein, gefolgt von der Zwei-Ziffern-Domain 11.cn mit US$ 15.129,- (ca. EUR 13.456,-). Die deutsche Endung startete mit datingseiten.de für EUR 5.555,- und legte gleich noch autokredite.de für EUR 4.999,- nach, sowie weitere sieben .de-Verkäufe. Interessant ist noch die Steigerungsrate bei point.me, die nun US$ 4.800,- (ca. EUR 4.269,-) erzielte, während sie sich im November 2012 mit US$ 1.414,- (damals ca. EUR 1.088,-) zufrieden geben musste.

Verkäufe von Domains unter den neuen Endungen liegen uns nicht vor. Die traditionellen generischen Endungen konnten die Stimmung der vergangenen Domain-Handelswoche nicht ändern: mermaid.net kam aber immerhin auf EUR 7.999,-, was eine deutliche Verbesserung gegenüber den US$ 3.255,- (ca. EUR 2.105,-) vom Juni 2008 darstellt. Weiter gab es civ.org mit US$ 7.500,- (ca. EUR 6.671,-) und hali.net für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.447,-) sowie weitere kleinpreisige Verkäufe. Damit war die vergangene Domain-Handelswoche eine der schwächsten des Jahres.

Länderendungen
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company.ch – EUR 22.000,-
ecash.ch – EUR 11.050,-

stellantis.fr – EUR 18.000,-
faye.fr – EUR 5.000,-

ea.cn – US$ 19.126,- (ca. EUR 17.011,-)
11.cn – US$ 15.129,- (ca. EUR 13.456,-)
ynrsksw.cn – US$ 11.420,- (ca. EUR 10.157,-)
823.cn – US$ 7.079,- (ca. EUR 6.296,-)
i3.cn – US$ 4.353,- (ca. EUR 3.872,-)
fufu.cn – US$ 3.140,- (ca. EUR 2.793,-)
miya.cn – US$ 2.726,- (ca. EUR 2.425,-)
ludi.cn – US$ 2.070,- (ca. EUR 1.841,-)
ssr.cn – US$ 2.070,- (ca. EUR 1.841,-)

datingseiten.de – EUR 5.555,-
autokredite.de – EUR 4.999,-
wein-kaufen.de – EUR 4.750,-
pvh.de – EUR 4.500,-
next-mobility.de – EUR 2.500,-
meinsquare.de – EUR 2.500,-
pos-service.de – EUR 2.000,-
4camper.de – EUR 2.000,-
patch.me – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.779,-)

bagaglio.it – EUR 7.500,-
point.me – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.269,-)
sur.ge – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.113,-)
super.com.mx – EUR 2.500,-

Generische Endungen
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mermaid.net – EUR 7.999,-
civ.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.671,-)
hali.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.447,-)
greatly.org – US$ 3.488,- (ca. EUR 3.102,-)
digitalmentor.org – US$ 2.495,- (ca. EUR 2.219,-)
blackowned.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.779,-)
hallojs.org – US$ 1.549,- (ca. EUR 1.378,-)

.com
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stellantis.com – GBP 20.000,- (ca. EUR 22.176,-)
charteredcare.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.341,-)
kouhong.com – US$ 14.559,- (ca. EUR 12.949,-)
lawyer24.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.784,-)
dadjoke.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.893,-)
biomes.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.795,-)
minbo.com – US$ 9.613,- (ca. EUR 8.550,-)
functor.com – EUR 8.000,-
muscleandhealth.com – US$ 7.200,- (ca. EUR 6.404,-)
wintoo.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.226,-)
doubledipper.com – US$ 6.995,- (ca. EUR 6.221,-)
mattressfinder.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.870,-)
paperpal.com – EUR 6.500,-
207207.com – US$ 6.350,- (ca. EUR 5.648,-)
zhuanyu.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.337,-)
scaramanga.com – EUR 5.999,-
78929.com – US$ 5.252,- (ca. EUR 4.671,-)
sheshop.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.447,-)
zoomedu.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.447,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – NAMESCON FINDET WELTWEIT ONLINE STATT

Die kommende NamesCon findet erstmalig als virtuelle NamesCon rein online vom 09. bis zum 11. September 2020 rund um die Uhr und den Globus statt. Nachdem sie zunächst als „NamesCon 360°“ benannt war, heißt sie jetzt offiziell „NamesCon Online“.

NamesCon ist die (nach eigenen Angaben) größte alljährliche Domain-Industrie-Konferenz, die rund um den Globus Aufmerksamkeit erfährt. Zuletzt fand sie im Januar 2020 in Austin (Texas, USA) statt. Seitdem hat sich viel getan. Die NamesCon Europe, die eigentlich im August 2020 in Budapest stattfinden sollte, ist auf den Juli 2021 verschoben. Die jetzt anstehende NamesCon Online stellt eine neue Herausforderung dar, die die Veranstalter zur bisher größten Domain-Industrie-Konferenz machen wollen. Online soll die Konferenz für jeden Teilnehmer überall zu jeder Zeit auf allen Endgeräten verfügbar sein – und das nicht als Zoom-Meeting. Die Anbindung soll via Internetbrowser und eigener mobiler App erfolgen. NamesCon Online bringt Domaining rund um den Globus, weshalb sie während ihrer gesamten Dauer 24 Stunden am Tag in Betrieb sein wird. Zu erwarten sind unter anderem On-Demand Präsentationen, Workshops, die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Gelegenheiten, Geschäfte abzuschließen.

Die NamesCon Online findet vom 09. bis zum 11. September 2020 online rund um die Uhr statt. Die Teilnahme kostet standardmässig US$ 59,–. Das Ticket ist bis 31. August 2020 buchbar und beinhaltet den Zugang zu allen Live- und On-Demand-Inhalten, eine Möglichkeit zum Netzwerken mit Gleichgesinnten, flexible Integration in den Arbeitstag und bei Buchung vor dem 31. Juli 2020 eine kleine Gabe, die postalisch versandt wird. Es gibt darüber hinaus ein DNAcademy-Ticket, das zusätzlich zwei exklusive DNAcademy Sessions erlaubt und eine einjährige Subskription des Angebots der DNAcademy beinhaltet. Das Ticket kostet US$ 399,–. Schließlich dürfen alle Interessenten, die zum ersten Mal an der NamesCon teilnehmen, dies kostenlos tun.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> namescon.online

Quelle: namescon.online, eigene Recherche

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