Domain-Newsletter

Ausgabe #981 – 22. August 2019

Themen: nTLDs – Domain-Investor Berkens winkt ab | SEO – Was bringen Keyword-TLDs in der Praxis? | TLDs – Neues von .everbank, .ph und .vu | UDRP – Facebook und Haribo haben es einfach | Marktgespür – Welche Domains sind gefragt? | shopping.uk – .uk-Domain räumt EUR 50.500,- ab | Seminarreihe – „Social Media Marketing & Recht“

NTLDS – DOMAIN-INVESTOR BERKENS WINKT AB

Der Anwalt und Domainer Michael Berkens hat den neu eingeführten generischen Top Level Domains ein miserables Zwischenzeugnis ausgestellt: anlässlich des „Domain Investor’s MeetUp“ in Asheville machte er Spekulanten keine Hoffnung auf gewinnbringende Geschäfte.

Der ungekrönte Domain-King Rick Schwartz hat seinen (Un-)Ruhestand vorübergehend unterbrochen und vom 1. bis zum 3. August 2019 zur Premiere des „Domain Investor’s MeetUp“ nach Asheville (US-Bundesstaat North Carolina) geladen. Mit im Gepäck hatte er Michael Berkens, mit rund 30 Jahren Erfahrung ein Veteran im Handel mit Domains. Und der nutzte diese Gelegenheit, sich zu den Geschäftsaussichten für nTLDs zu äußern. Berkens, der im Gegensatz zu Schwartz zahlreiche Domains mit neuer Endung hält, zeigte sich ernüchtert. Zu Beginn habe man gedacht, dass mit den nTLDs die Anfangstage des Domain-Handels wiederkämen, mit zahlreichen neuen Chancen auf attraktive Domain-Namen für jedermann. Doch diese Einschätzung habe sich nicht bestätigt. Zwar erhalten einige Domains mit neuer Endung signifikanten Type-In Traffic, so dass sich auch mit Parking Geld verdienen lasse. Als Beispiel nannte Berkens obama.care mit tausenden Besuchern im Jahr allein durch Type-In-Traffic; diese Domain erziele rund US$ 500,- im Jahr, bei Kosten von US$ 150,- für die Registrierung jährlich. Ähnliches gelte für Domain-Namen wie moving.company, bank.loans, online.dating und atlantic.city. Hier zeige sich, dass die Domain-Endung weniger von Bedeutung sei; maßgeblich seien „natural phrases“. Sie hätten durchaus das Potential, wenigstens 1.000 Besucher jährlich anzuziehen.

Doch es gibt nach Einschätzung von Berkens auch neue Endungen, bei denen er drastisch von „solid death“ sprach. Dazu zählt er vor allem geoTLDs wie .london, .nyc und .tokyo. Dort liege der Traffic bei praktisch Null, weshalb eine Registrierung unter allen Umständen zu vermeiden sei. Im sekundären Markt habe er festgestellt, dass Verkaufspreise im vierstelligen US-Dollarbereich kaum zu erzielen seien. Dabei differenzierte Berkens zwischen den Verkäufen durch die Registry direkt und dem Handel zwischen Domainern. So wurden online.casino (US$ 510.000,-), vacation.rentals (US$ 500.300,-), home.loans (US$ 500.000,-) und the.club (US$ 300.000,-) zu hohen Preisen durch die Verwaltungen verkauft; im Handel zwischen Domainern seien sechsstellige Beträge aber äußerst rar. Berkens selbst gelang 2018 der Verkauf von talk.show für immerhin US$ 50.000,-. Als schwerwiegenden Nachteil hob er hervor, dass nTLDs im Verhältnis zu einem .com-Portolio signifikant teurer im Unterhalt seien. Mangels Gebührendeckelung sind Erhöhungen um ca. 30 Prozent oder mehr dort möglich; so hat zum Beispiel Donuts angekündigt, die Preise ab dem 01. Oktober 2019 erhöhen zu wollen. Berkens sparte aber auch nicht mit Kritik an der eigenen Branche. Sie habe sich bis auf wenige Ausnahmen in den nTLD-Prozess bei ICANN nicht ausreichend eingebracht. Zudem seien tollen Ankündigungen und Präsentationen zu den Möglichkeiten der eigenen Top Level Domain wie etwa der BMW AG bisher kaum Taten gefolgt. Dass Amazon und Google ihre Marktmacht nutzen, um nTLDs populärer zu machen, schloss Berkens vorerst aus. Konkret auf den Punkt gebracht, gab Berkens den nTLDs ein klares „nay“.

Von Bedeutung ist, dass Berkens Domains aus der Sicht eines Domain-Investors beurteilt. Für ihn stehen also die Nutzerzahlen im Vordergrund; mögliche andere Vorteile wie die regionale und lokale Zuordnung von Inhalten spielen für ihn keine Rolle. Als allgemeingültig darf man die Ausführungen von Berkens daher gerade nicht verstehen. Dass nTLDs und insbesondere geoTLDs ihr volles Potential aber derzeit noch nicht ausschöpfen, wird man dennoch festhalten dürfen.

Das Video mit dem Vortrag von Mike Berkens finden Sie unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=ziKer2E2Q7k

Quelle: eigene Recherche

SEO – WAS BRINGEN KEYWORD-TLDS IN DER PRAXIS?

Bringen Schlüsselbegriffe in der Top Level Domain Vorteile bei der Suchmaschinenoptimierung? Die .uk-Registry Nominet ist dieser heftig diskutierten Frage in einem „white paper“ nachgegangen – und die Antwort dürfte nTLD-Betreiber nicht freuen.

Seit die ersten Berichte über eine geplante Einführung von neuen Domain-Endungen auftauchten, tauchten auch Gerüchte auf, ob und wie sich die Verwendung von Schlüsselwörtern in der Top Level Domain Vorteile bei der „Search Engine Optimization“ (SEO) bringen, also zum Beispiel bei Google für besseres Ranking sorgen. Google äußerte sich dazu am 21. Juli 2015; John Mueller, noch heute Webmaster Trends Analyst bei Google, gab an: „Overall, our systems treat new gTLDs like other gTLDs (like .com & .org). Keywords in a TLD do not give any advantage or disadvantage in search.“ Selbst für .brands schloss Mueller Vorteile im Ranking gegenüber anderen generischen Endungen aus. Dennoch wollten Gerüchte nicht verstummen, wonach Schlüsselwörter in einer TLD gleichwohl zu einer besseren Platzierung führen; vor allem das Wort „overall“ in Muellers Antwort eröffnete Spielraum für Interpretationen. Anlass genug für Nominet, Verwalterin der britischen Länderendung .uk, dieser Frage im Jahr 2019 neu nachzugehen und zu prüfen, ob die Domains mit neuer Endung wie cheapcarsin.manchester oder airporttaxi.manchester Vorteile in Suchmaschinen bringen. Die Ergebnisse hat Nominet in einem „white paper“ veröffentlicht, das ab sofort nach vorheriger Anmeldung kostenlos heruntergeladen werden kann.

Ohne auf Hintergründe oder Details der eigenen Recherche näher einzugehen, bestätigt Nominet, dass zumindest Google neu eingeführte Domain-Endungen ebenso behandelt wie altbewährte Endungen wie .com oder .net. Schlüsselworte in der Top Level Domain führen ebenfalls zu keinen Vorteilen im Suchmaschinen-Ranking. Dies gilt laut Nominet sowohl für generische nTLDs wie zum Beispiel .marketing, .lawyer, .accountant und .photography als auch .brands wie .bentley, .bbc, .gucci oder .barclays. Grundsätzlich verschaffen auch neue geoTLDs wie .london, .bayern, .wales und .paris keinen Suchmaschinenvorteil; auch sie gewichtet Google zumindest derzeit genau so wie andere Top Level Domains, stellt sie also bei einer ortsbezogenen Suche nicht besser. Allerdings geht Nominet davon aus, dass sich dies künftig ändern könnte. Dass bereits jetzt der Eindruck entsteht, dass nTLDs das Suchergebnis beeinflussen, ist nach Ansicht von Nominet auf mehrere indirekte Faktoren zurückzuführen. Da Schlüsselbegriffe einer Domain häufig auch im Inhalt eines Internetangebots auftauchen, misst Google diesem Wort eine größere Bedeutung zu, ohne dass die Domain unmittelbar eine Rolle spielt. Ausserdem können Domains mit Schlüsselwörtern zu mehr Traffic führen und so ein Internetangebot im Vergleich zur Konkurrenz besser stellen, ohne dass das Ranking direkt beeinflusst wurde.

Auch wenn sie für Google keine besondere Rolle spielen, bedeuten Schlüsselworte in der Top Level Domain vor allem aber häufig einen psychologischen Vorteil: werden sie bei Google gelistet, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Nutzer sie anklicken. Auch dies verbessert das Google-Ranking. Kritiker weisen aber immer wieder darauf hin, dass die Behauptung von SEO-Vorteilen lediglich dazu dienen, die Verkaufszahlen von nTLDs anzukurbeln. Ob sich etwas ändert, wenn Google offensiv mit „seinen“ Endungen am Markt auftritt, bleibt ohnehin abzuwarten.

Das „white paper“ von Nominet können Sie nach vorheriger Registrierung hier kostenfrei herunterladen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2131

Quelle: nominet.uk, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .EVERBANK, .PH UND .VU

Die nächste Marken-TLD hat sich aus dem Domain Name System verabschiedet: offenbar im Zuge einer Umbenennung hat die US-amerikanische EverBank ihren Registry-Vertrag beendet. In Vanuatu wechselt man hingegen den technischen Dienstleister für .vu, während die Philippinen einen innovativen Service für .ph anbieten – hier unsere Kurznews.

Die in Florida ansässige EverBank hat ihr Interesse an der eigenen Top Level Domain .everbank verloren. Mit Schreiben vom 04. Mai 2019 kündigte der Finanzdiensleister den Registry-Vertrag mit ICANN. Große Worte verlor man nicht; es heisst lediglich: „Please accept this letter as our request to terminate the .EVERBANK TLD registration.“ ICANN wertet dies als Kündigung gemäß Sektion 4.4b) des Registry-Vertrages, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Hauptmotiv für die Kündigung dürfte sein, dass die EverBank im Juni 2018 zur TIAA Bank fusioniert wurde. Das Domain Name System dürfte den Verlust verschmerzen; bisher waren lediglich vier Domain-Namen unterhalb der Endung .everbank registriert, und eine freie Registrierung für jedermann war ohnehin nicht vorgesehen. Die Zahl der freiwillig zurückgezogenen .brands steigt damit auf 53 an.

DotPH, Registry der philippinischen Länderendung .ph, möchte den Markt mit einem innovativen Service aufrollen. Der „Domain Swap“ genannte Dienst erlaubt es den Inhabern einer .ph-Domain, diese kostenfrei in eine andere, noch freie .ph-Domain umzutauschen. Der Wechsel ist bereits unmittelbar nach der Registrierung möglich; eine sonst verbreitete „grace period“ gibt es in diesem Fall nicht. Als Zielgruppe hat DotPH vor allem Domainer ausgemacht, die auf diesem Weg ihr Portfolio kostengünstig optimieren können. Auch das Rebranding, also die Änderung des öffentlichen Auftritts eines Unternehmens, wird erleichtert. Und nicht zuletzt lassen sich auch Tippfehler bei der Registrierung rasch ausbügeln. Inspiriert wurde der „Domain Swap“ übrigens von Online-Rollenspielen, die es den Spielern ebenfalls ermöglichen, virtuelle Waren und Güter auszutauschen.

Der 1980 gegründete, im Südpazifik gelegene Inselstaat Vanuatu hat einen neuen Back-End Registry Operator für seine Landesendung .vu gefunden. Wie die zuständige Behörde, der Vanuatu Telecommunications, Radiocommunications and Broadcasting Regulator (TRBR), am 12. August 2019 bekanntgab, wird die Neustar Vanuatu Limited, eine Tochtergesellschaft von NeuStar Inc., mit dieser Aufgabe betraut. Neustar konnte sich damit gleich gegen acht Mitkonkurrenten durchsetzen. TRBR verspricht sich mit der neuen Partnerschaft, dass .vu die nächste Stufe ihrer Entwicklung nimmt und von der Erfahrung Neustars profitiert. Ohne das ausdrücklich zu erwähnen, dürfte TRBR damit vor allem das Netz von hunderten angeschlossenen Registraren meinen, die nun auch .vu mit in ihr Portfolio aufnehmen sollen. Auch wenn keine konkreten Registrierungszahlen vorliegen, gilt .vu aktuell als „kleine“ Länderendung. Neustar kann hingegen sein Portfolio an verwalteten Länderendungen erweitern; bisher zählen dazu unter anderem .co (Kolumbien), .in (Indien) und .us (USA).

Weitere Informationen zum „Domain Swap“ finden Sie unter:
> https://www.dot.ph/newsroom/domain-swap

Die Pressemitteilung des TRBR zu .vu finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2130

Quelle: icann.org, dot.ph, trr.vu

UDRP – FACEBOOK UND HARIBO HABEN ES EINFACH

Diesmal bringen wir zwei UDRP-Verfahren in der Kurzfassung zusammen: Mit Facebook und Haribo waren zwei große Unternehmen in Streitbeilegungsverfahren vor der WIPO erfolgreich. Die einfach gelagerten UDRP-Streitigkeiten wurden von den jeweils eingesetzten Panelisten kurz und knapp entschieden.

Die Haribo Holding GmbH & Co. KG sah ihre Markenrechte durch die kolumbianische Domain haribo.co verletzt, die sich in den Händen eines Koreaners befand. Im UDRP-Verfahren bezog sich Haribo auf eine erst am 01. März 2016 eingetragene internationale Marke, die sich auch auf die Jurisdiktion der Republik Korea erstreckt. Die Domain haribo.co wurde von JH Kang, dem Gegner des Verfahrens, am 06. April 2019 registriert und wies auf eine Pay-per-Click (PPC) Website weiter, die gesponserte Links enthielt, unter anderem auch einen, der auf „Haribo gummies“ verwies. Der Gegner meldete sich nicht im Verfahren. Der finnische Rechtsanwalt Tuukka Airaksinen bestätigte als Entscheider kurz die Beschwerde und entschied auf Transfer der Domain auf die Beschwerdeführerin Haribo (WIPO Case No. DCO2019-0021). Airaksinen bestätigte bei der Frage der Bösgläubigkeit, dass Haribo eine sehr bekannte Marke sei, so dass es unvorstellbar sei, dass sie dem Gegner bei Registrierung der Domain nicht bekannt gewesen sein sollte. Und da die Webseite unter haribo.co Einnahmen bringende PPC-Links aufwies, darunter auch einen der auf „Haribo gummie“ lautete, spreche alles dafür, dass die Domain genutzt wurde, um Internetnutzer zu kommerziellen Zwecken auf die Website des Gegners aufmerksam zu machen.

Im zweiten Fall reichte die Facebook Inc. eine Beschwerde bei der WIPO wegen der Domain facedbooks.com ein. Der Inhaber der am 31. August 2018 registrierten Domain sitzt in der Türkei; er hatte die Domain über einen türkischen Registrar angemeldet. Facebook unterbreitete der WIPO unter anderem Korrespondenz mit dem Gegner, in der dieser erklärte, er sei bereit, die Domain gegen Zahlung von US$ 50 Mio. zu übertragen. Facebook trug weiter vor, es handele sich um einen Fall von Typosquatting, da die Buchstaben „d“ und „s“ zusätzlich im Domain-Namen enthalten sind. Die Domain führe zudem zu einer Webseite, die im „Look and Feel“ der von Facebook entspreche; sie trage ein „facedbooks“-Logo, das dem Facebook-Logo entspreche, das seinerseits als Wort-/Bild-Marke geschützt sei. Damit sollten offenbar Nutzer fehlgeleitet und in einer Form des Phishings deren Daten beim Einloggen abgegriffen werden. Der als Entscheider eingesetzte britische Rechtsanwalt Steven A. Maier prüfte zunächst die Verfahrenssprache und gab dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Englisch als Verfahrenssprache statt, da die Website unter facedbooks.com englischsprachige Inhalte aufwies und der türkische Gegner nichts gegen den Antrag eingewandt hatte (WIPO Case No. D2019-1471). In der Sache bestätigte Maier sodann die Beschwerdeführerin und entschied auf Übertragung der Domain facedbooks.com auf sie.

Sie finden die UDRP-Entscheidung zu haribo.co unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2132

Die Entscheidung zu facedbooks.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2133

Quelle: wipo.int,eigene Rechercher

MARKTGESPÜR – WELCHE DOMAINS SIND GEFRAGT?

Der Domain-Handel unterliegt dem Markt, doch der Markt verändert sich. Welche Domains gefragt sind, hängt nicht allein vom Angebot an Domains und Endungen ab und dem, was auf dem Markt gefragt ist, sondern auch vom Geschmack der Domain-Investoren.

Vor zwei Jahren hatte die Nachfrage nach Krypto-Domains ihren Höhepunkt erreicht, und eth.com erzielte US$ 2.000.000,- (ca. EUR 1.694.915,-), wobei bereits 2014 die Domain btc.com zu US$ 1.000.000,- (ca. EUR 746.269,-) den Inhaber wechselte. 2015 belegten fünf Zahlen-Domains die „Top 10“-Jahresliste verkaufter Domains. Dieser Tage hört man nur mehr wenig von spektakulären Verkäufen dieser Domain-Kategorien. Welche Domains derzeit bei Domain-Investoren gefragt sind, lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Doch der Domain-Investor Elliot Silver wurde von einem Leser gebeten, einen Artikel über seine aktuellen Domain-Kauf-Präferenzen zu schreiben. Silver ließ sich nicht lange bitten, legte seine Interessen offen und gab diese Frage an seine Leser weiter.

Silver überprüfte seine Aussage aus dem Jahr 2018 und stellte fest, dass sie noch immer gültig ist: er kaufe nach wie vor Einwort-.com-Domains, wobei die Begriffe englischsprachig sein müssen. Darüber hinaus müssen sie aber auch weitere Eigenschaften mit sich bringen: die Domains sollten vor dem Jahr 2000 und zudem unter mindestens 20 weiteren Endungen registriert worden sein. Die Bedeutung des Begriffes sollte positiv oder zumindest neutral sein. Silver ist bereit, für solche Domains bis zu US$ 50.000,- zu zahlen, unter besonderen Umständen zahle er auch mehr; Hauptsache, für ihn ist es ein gutes Investment. Und damit liegt er richtig im Hinblick darauf, was sich am „besten“ verkauft: Die Jahreslisten mit Domain-Verkäufen der letzten Jahre ist voller Einwort-.com-Domains, die sechs- und siebenstellige Beträge erzielt haben. Weiter erklärte Silver, er verbringe mehr Zeit damit, Domains zu kaufen als zu verkaufen.

Seinem Angebot, in den Kommentaren zu seinem Blogartikel eigene Präferenzen für den Domain-Kauf aufzuzeigen, kamen nur wenige Domain-Investoren nach. Jedoch zeigte sich ein durchaus reiches Spektrum an Domain-Taktiken: während für einen die einfache Regel gilt: „if it’s short and .com I’ll take a look!“, bekannte sich ein anderer zu Einwort-.us-Domains, neben seinem Interesse an CBD- (Cannabidiol) und Drohnen-Domains. Ein weiterer sprach sich für südafrikanische (.co.za) eCommerce-Domains aus, und schließlich bekannte sich ein Arbeitstier dazu, Domains günstig von Hand zu registrieren und sodann für US$ 79,- an den Mann zu bringen; das wiederhole er immer und immer wieder „1000000 times“ – ein Hobby, um ganz einfach leichtes Geld zu verdienen. Schließlich kam es auch zu einer kleinen Diskussion über den Wert von Einwort-.com-Domains wie spot.com gegenüber Vierwort-.com-Domains mit einer klaren Aussage wie „New YorkRealEstate.com“. Silver führte ins Feld, dass auch „REDs“ (real estate domains) nicht mehr das seien, was sie vor Jahren waren, weshalb er sich von diesen abgewandt habe, auch wenn er noch eine Handvoll von ihnen halte.

Dieser kleine Ausschnitt zeigt, dass es nicht „die eine“ Regel oder Methode gibt, in Domains zu investieren und sie zu verkaufen. Rick Schwartz hatte vor kurzem erklärt, wie blöd müsse man denn sein, in etwas anderes als .com-Domains zu investieren, weil mit diesen nun mal der wirklich werthaltige Domain-Handel betrieben werde, was letzten Endes Michael Berkens in einem Vortrag über den Handel mit Domains unter neuen Domain-Endungen beim Domainer-Treffen Anfang August 2019 in Asheville (siehe Artikel weiter oben) indirekt bestätigt. Doch wenn man seine Nische als Domain-Investor gefunden hat, gegebenenfalls unter Länderendungen, sei es mit international gesuchten Endungen wie .co, .me, .tv, .io und .ai, oder wirklich länderbezogenen wie .de, .uk oder .eu, dann kann sich diese Spezialisierung tatsächlich lohnen, auch und gerade mit markt- oder themen-orientierten Begriffen.

Den Artikel von Elliot Silver finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2134

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

SHOPPING.UK – .UK-DOMAIN RÄUMT EUR 50.500,- AB

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte gemäßigte Preise, mit der britischen Domain shopping.uk für EUR 50.500,- an der Spitze und der interessanten Drei-Zeichen-Domain exl.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-) beinahe gleichauf. Darüber hinaus konnten sich Domains unter Länderendungen profilieren.

Mit exl.com zum Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-), die teuerste .com-Domain der vergangenen Handelswoche, liegt ein schönes Beispiel für sehr gewinnbringendes Flippen von Domains vor: der Verkäufer hatte die Domain gerade erst im April 2019 zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-) erstanden. Weitere .com-Domains folgten erst mit einigem Abstand: homekits.com brachte es auf US$ 26.000,- (ca. EUR 23.423,-), fotto.com und wearly.com gaben sich mit US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-) zufrieden. Die Domain airfast.com erzielte jetzt US$ 9.857,- (ca. EUR 8.880,-); im Juli 2012 war sie deutlich günstiger, nämlich für US$ 4.000,- (ca. EUR 3.279,-) zu haben.

Unter den Länderendungen lag die britische Endung .uk vorn mit shopping.uk für EUR 50.500,-, die auch zugleich den Höchstwert der Woche brachte. Darüber hinaus waren wieder zahlreiche .uk-Domains im Umlauf, zu allerdings deutlich niedrigeren Preisen. Als eine weitere Flip-Domain erwies sich people.uk, die wir bereits im vorangegangenen Newsletter aufgezählt hatten: da war sie mit US$ 2.300,- (ca. EUR 1.885,-) im Rennen; kaum eine Woche später konnte der Käufer die Domain für GBP 6.400,- (ca. EUR 6.915,-) wieder verkaufen. Ansonsten lag aber die kolumbianische Endung .co vorn, mit generate.co zu einem Preis von US$ 39.500,- (ca. EUR 35.586,-) und octane.co zum Preis von US$ 27.500,- (ca. EUR 24.775,-). Die deutsche Endung .de lieferte lediglich betonfabrik.de zum Preis von EUR 3.080,-.

Die neuen generischen Endungen waren mit bitcoin.red zum Preis von US$ 4.860,- (ca. EUR 4.378,-) und augmented.city zum Preis von US$ 1.800,- (ca. EUR 1.622,-) vertreten. Die klassischen generischen Endungen lagen preislich dieses Mal nicht so gut: giftshop.net brachte es auf US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-) und lag damit deutlich besser als die US$ 4.006,- (damals ca. EUR 3.015,-), die sie im Dezember 2006 erzielte. Die Domain relax.net erzielte EUR 4.488,- und konnte sich so ein wenig gegenüber dem Preis von US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-) im Juni 2016 verbessern. Alles in allem sprühte die vergangene Domain-Handelswoche nicht mit hohen Preisen, bot aber einige interessante Wiederverwertungsfälle.

Länderendungen
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shopping.uk – EUR 50.500,-
glasgow.uk – GBP 6.700,- (ca. EUR 7.239,-)
people.uk – GBP 6.400,- (ca. EUR 6.915,-)
creditscore.uk – GBP 5.410,- (ca. EUR 5.846,-)
edinburgh.uk – GBP 4.900,- (ca. EUR 5.295,-)
heat.uk – GBP 3.002,- (ca. EUR 3.244,-)
gd.uk – GBP 2.700,- (ca. EUR 2.917,-)
ew.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.701,-)

generate.co – US$ 39.500,- (ca. EUR 35.586,-)
octane.co – US$ 27.500,- (ca. EUR 24.775,-)

acquisitions.fr – EUR 6.000,-
dito.ph – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
hus.ch – EUR 3.999,-
digital-campus.de – EUR 3.900,-
medicalinsurance.in – US$ 3.950,- (ca. EUR 3.559,-)
12news.uz – US$ 3.930,- (ca. EUR 3.541,-)
betonfabrik.de – EUR 3.080,-
pocketbook.se – EUR 3.000,-
classpass.ch – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.602,-)
hoo.kr – US$ 2.880,- (ca. EUR 2.595,-)

Neue Endungen
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bitcoin.red – US$ 4.860,- (ca. EUR 4.378,-)
augmented.city – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.622,-)

Generische Endungen
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giftshop.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
glory.net – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.500,-)
relax.net – EUR 4.488,-
sufi.net – US$ 3.850,- (ca. EUR 3.468,-)
castilla.info – GBP 2.499,- (ca. EUR 2.700,-)
practika.net – EUR 2.500,-

.com
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exl.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 45.045,-)
homekits.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.423,-)
fotto.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
wearly.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
createme.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-)
jcorps.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
jgarrison.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.162,-)
unimart.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.712,-)
vaha.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)
iapts.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 10.360,-)
horeka.com – EUR 9.910,-
azurgroup.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
etar.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
linesheets.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
wcei.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
winnerwinner.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
unpause.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.005,-)
py1.com – US$ 9.899,- (ca. EUR 8.918,-)
airfast.com – US$ 9.857,- (ca. EUR 8.880,-)
adcada.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.559,-)
ai4.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.108,-)
importantidea.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
safarico.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
residently.com – US$ 6.655,- (ca. EUR 5.995,-)
fluit.com – US$ 6.105,- (ca. EUR 5.500,-)
metropolitanassociates.com – US$ 5.828,- (ca. EUR 5.250,-)
thegrandresort.com – US$ 5.799,- (ca. EUR 5.224,-)
mabag.com – US$ 5.445,- (ca. EUR 4.905,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEMINARREIHE – „SOCIAL MEDIA MARKETING & RECHT“

Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt für November 2019 zum Seminar „Social Media Marketing & Recht“ nach Hamburg, Köln, Berlin und München. Neben Wettbewerbsrechtsfragen werden auch Fragen des Datenschutzes erörtert.

Nach ihren Herbstseminaren im September 2019 lädt die Wettbewerbszentrale Bad Homburg vom 05. bis 21. November 2019 zum Seminar „Social Media Marketing & Recht“, das sich mit dem aktuellen Recht der von Unternehmen genutzten Social-Media-Plattformen beschäftigt. Dabei spielt neben dem Wettbewerbsrecht auch das Datenschutzrecht keine geringe Rolle. Rechtsanwältin Christina Kiel (Wettbewerbszentrale) und Rechtsanwalt Dr. Carlo Piltz werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und aufsichtsbehördlicher Tätigkeit praxisrelevante Fragen rund um Social Media Marketing & Recht beantworten. Das Seminar wendet sich an Social-Media-Manager, beratende Rechtsanwältinnen sowie Verbands- und Unternehmensjuristeninnen.

Die Termine sind:

05.11.2019
Hamburg – Radisson BLU Hotel Hamburg
Marseiller Straße 2
20355 Hamburg

13.11.2019
Köln – Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20
50672 Köln

19.11.2019
Berlin – Mövenpick Hotel Berlin
Schöneberger Straße 3
10963 Berlin

21.11.2019
München – Eurostars Grand Central
Arnulfstraße 35
80636 München

Die einzelnen Seminare „Social Media Marketing & Recht“ starten jeweils um 09:30 Uhr mit einer Begrüßung und enden jeweils um 14:15 Uhr. Die Teilnahmekosten betragen je nach Status zwischen EUR 415,31 (inkl. MwSt.) für Mitglieder und EUR 474,81 (inkl. MwSt.) für Nichtmitglieder. Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=59

Quelle: wettbewerbszentrale.de

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