Domain-Newsletter

Ausgabe #998 – 19. Dezember 2019

Themen: Editorial: Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2020! | PIR – ICANN wegen .org-Verkauf stark unter Druck | News 1999: business.com für US$ 7,5 Mio verkauft | News 1999: Domain-Namen als Kreditsicherheiten | News 1999: Domainregistrierung – billiger geht’s nicht! TLDs – Neues von .at, .eu und .ua | Statistik 1999: Anzahl registrierter Domains (Dez. ’99) | Recht 1999: OLG Hamburg – mitwohnzentrale.de | Recht 1999: Domain-Grab – veronafeldbusch.de | onehome.com – Ein-Haus-Domain für US$ 70.000,- | Handel 1999: unregistrierte Domains – Thema „Sport“ | Nic.at – DomainPulse 2020 in Innsbruck

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2020!

Liebe Leserinnen und Leser,

wir feiern Weihnachten traditionell am 24. Dezember eines Jahres und sind dennoch immer wieder überrascht, wenn dieser Tag vor der Tür steht. Auch wir können uns nur wundern, wie rasch die Zeit vergeht. Was möglicherweise daran liegt, dass uns Themen wie der Streit um .amazon, die WHOIS-Reform oder die nächste nTLD-Einführungsrunde schon seit vielen Jahren begleiten. Aber gut, in Berlin baut man seit September 2006 einen Flughafen – und der ist nur ein nationales Projekt.

Noch sehr viel mehr Zeit ist vergangen, seit – und darauf sind wir ein kleines bisschen stolz – dieser Newsletter zum ersten Mal erschienen ist. Es war im Dezember 1999, als Florian Huber, Mitgründer sowie langjähriger CEO der united-domains AG und inzwischen als „Business Angel“ tätig, die erste Ausgabe veröffentlichte. Was die damals noch kleine Welt der Domain-Namen bewegte, haben wir als historische Referenz teilweise in die aktuelle Ausgabe Nr. 998 gepackt. Eine der beliebtesten Kategorien war seinerzeit der „Domain-Grab des Monats“, der mit veronafeldbusch.de seine Premiere feierte. Was damals noch als witzig, frech oder unverschämt gesehen wurde, ist heute undenkbar – die Rechtsprechung setzt solchem Treiben klare Grenzen und zeigt so, dass das Internet alles ist, aber ganz gewiss kein rechtsfreier Raum.

Apropos Nr. 998: Die 1.000ste Ausgabe des domain-recht.de-Newsletters rückt in greifbare Nähe. Fragen Sie uns bitte nicht, wie es soweit kommen konnte. Wir haben uns nur bemüht, für Sie jede Woche die uns am wichtigsten erscheinenden Neuigkeiten und Informationen aus der Domain Name Industry zusammenzutragen – und ehe man sich versieht, haben wir 1.000 Ausgaben voll. Wir werden das gebührend und hoffentlich mit Ihnen feiern, Sie können sich auf den 16. Januar 2020 freuen!

Für dieses Jahr verabschieden wir uns damit und wünschen Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Kollegen ein ebenso fröhliches wie besinnliches Weihnachten und einen guten Rutsch in ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2020. Bleiben Sie uns weiterhin gewogen und begleiten Sie uns auch die kommenden zwölf Monate in eine spannende Domain-Zukunft!

Ihr

Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger

Team domain-recht.de

PIR – ICANN WEGEN .ORG-VERKAUF STARK UNTER DRUCK

Im Dauerstreit um den Verkauf der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) an den Finanzinvestor Ethos Capital steigt der öffentliche Druck auf ICANN: mit Hilfe eines nichtöffentlichen Fragenkatalogs will die Internet-Verwaltung nun abklären, ob die sonst übliche Zustimmung erteilt oder ausnahmsweise versagt wird.

Die Neue Zürcher Zeitung formuliert es düster: „Die Kommerzialisierung der .org-Adresszone gefährdet den Zusammenhalt des Internets“. Bei Heise heisst es drastisch: „.org-Verkauf: die Zivilgesellschaft tobt.“ Seit die gemeinnützige Internet Society (ISOC) am 13. November 2019 bekanntgab, sich mit Ethos Capital auf eine Übernahme der Geschäftsanteile von PIR geeinigt und damit die Rechte an .org abgegeben zu haben, schwappt eine Welle der Empörung durch das Netz. Sie scheint nun auch ICANN erfasst zu haben. Obwohl man noch vor kurzem gegenüber der Financial Times betonte, keine Einflussmöglichkeit zu haben, veröffentlichte ICANN-CEO Göran Marby am 09. Dezember 2019 einen längeren Blog-Eintrag, in dem er Position bezog und Maßnahmen ankündigte. So sei man am 14. November 2019 über die Transaktion informiert worden; Bitten ICANNs, diese Nachricht zu veröffentlichen, habe PIR jedoch abgelehnt. Zudem bedürfe ein solcher „change of control“ bei PIR der Zustimmung ICANNs; man haben von dem Recht Gebrauch gemacht, binnen 30 Tagen zusätzliche Informationen dazu anzufordern, wer die Kontrolle bei .org übernimmt, wer genau rechtlich und wirtschaftlich letztlich berechtigt ist und ob die einschlägigen ICANN-Kriterien betreffend zum Beispiel die finanziellen und technischen Fähigkeiten eingehalten sind. Zugleich rief Marby PIR, ISOC und Ethos Capital dazu auf, den Inhaberwechsel transparent durchzuführen.

Maßstab für eine Entscheidung ICANNs, die Zustimmung zu erteilen oder zu versagen, ist ein im Registry-Vertrag vereinbarter „standard of reasonableness“. Was darunter zu verstehen ist, ist juristisch nicht abschließend geklärt, denn bisher gibt es keinen Fall, in dem ICANN die Zustimmung versagt hat. Aber offenbar möchte es ICANN nicht bei einer oberflächlichen Prüfung belassen: „We have asked PIR to provide information related to the continuity of the operations of the .ORG registry, the nature of the proposed transaction, how the proposed new ownership structure would continue to adhere to the terms of our current agreement with PIR, and how they intend to act consistently with their promises to serve the .ORG community with more than 10 million domain name registrations.“ Den gesamten Fragenkatalog hat ICANN bisher nicht öffentlich gemacht. Mögliche zentrale Kriterien für die künftige Ausrichtung von .org hat derweil die Non-Commercial Stakeholders Group (NCSG) ausgemacht. Sie fordert unter anderem die Möglichkeit, .org-Domains für bis zu 20 Jahre im Voraus registrieren zu können, um weniger anfällig für Gebührenerhöhungen zu sein, eine Streichung der Anwendung des URS-Verfahrens auf .org und ein Verbot jeglicher Einflussnahme auf Inhalte, die unter einer .org-Domain angeboten werden.

Auf die Hilfe der Politik setzt derweil „Access Now“, eine internationale gemeinnützige Vereinigung für Menschenrechte und öffentliche Ordnung. In einem offenen Brief an Mitglieder des US-Kongresses verlangt man, den Verkauf von PIR zu untersuchen und eine öffentliche Anhörung anzusetzen. ISOC und Ethos Capital hätten es versäumt, diejenigen Stakeholder zu beteiligen, die am meisten betroffen sind: die Zivilgesellschaft, die sich darauf verlässt, dass .org funktioniert. Damit reiht sich Access Now in die Riege der Personen und Organisationen ein, die sich wegen befürchteter Preissteigerungen gegen die Transaktion wehren, darunter Tim Berners-Lee, der Begründer des World Wide Web, ICANN-Gründungsmitglied Esther Dyson, die Electronic Frontier Foundation (EFF) und der Domain-Registrar Namecheap Inc. Auch der Ruf, dass der weltweit größte Registrar GoDaddy als „weisser Ritter“ .org übernehmen soll, wurde bereits laut. In jedem Fall werden uns die Diskussionen rund um .org noch im Jahr 2020 begleiten.

Den Blog-Eintrag von ICANN zu .org finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/blog/org-update

Das Schreiben der Non-Commercial Stakeholders Group (NCSG) finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2211

Das Schreiben von „Access Now“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2212

Quelle: eigene Recherche

NEWS 1999: BUSINESS.COM FÜR US$ 7,5 MIO VERKAUFT

Das kalifornische Unternehmen eCompanies hat Ende November den Domain-Namen business.com für US$ 7,5 Mio. gekauft. Das Unternehmen plant unter der Domain business.com den Aufbau einer business-to-business-Plattform. Der Kaufpreis ist damit der höchste, der jemals für einen Domain-Namen bezahlt worden ist. Der bisherige Rekord aus dem Jahre 1997 (US$ 3,3 Mio. für altavista.com) wurde damit mehr als verdoppelt.

Nach Angaben des Domain-Auktionators greatdomains.com soll diese Rekordmarke bald erneut überboten werden: der Domain-Name america.com wird voraussichtlich für mehr als US$ 10 Mio den Inhaber wechseln …

Quellen: ZDNet 12/3, YahooNews, afternic.com

NEWS 1999: DOMAIN-NAMEN ALS KREDITSICHERHEITEN

Domain-Namen nähern sich immer mehr den Immobilien in der realen Welt an. Eine südkoreanische Bank akzeptiert nun erstmals Domains als Kreditsicherheiten. Die Beleihungsgrenze beträgt nach Angaben der Bank 30% des geschätzten Wertes der Domain.

Quellen: Asia Biz Tech 11/24, afternic.com

NEWS 1999: DOMAINREGISTRIERUNG – BILLIGER GEHT’S NICHT!

Seit etwa einem Jahr kennen die Preise für Domain-Registrierungen nur einen Weg – den Weg nach unten. Discount-Provider bieten Domain-Registrierungen schon für -,49 Pfennige pro Monat an.

Noch einen darauf setzt jetzt EXPRESSOWEB. Hier wird das Registrieren von .de-Domains völlig kostenlos angeboten. Weder wird eine monatliche Gebühr erhoben, noch fallen Kosten für die Einrichtung der Domain an. Auch auf das Einblenden von Werbebannern oder sonstige Marketing-Gimmicks wird verzichtet.

Der Haken an der Sache? Vom Kostenlos-Angebot umfasst ist nur das Registrieren des Domain-Namens beim DE-NIC. Wer mehr möchte (z.B. Webspace für eigene Inhalte, Weiterschaltung der Domain, eMail), muß bezahlen.

EXPRESSOWEB gestattet es aber, jederzeit zu einem anderen Provider zu wechseln bzw. die Domain auf eine andere Person zu übertragen.

Ein weiterer Vorteil bei EXPRESSOWEB: während man bei anderen Providern in der Regel zwischen einer und zwei Wochen auf die Eintragung als Domain-Inhaber beim DE-NIC warten muss, erfolgt diese bei EXPRESSOWEB innerhalb von ein bis zwei Tagen nach der Online-Bestellung.

domain-recht.de meint: eine innovative Idee, perfekt umgesetzt …
> http://www.expressoweb.de

TLDS – NEUES VON .AT, .EU UND .UA

EURid macht es Cyberkriminellen noch ein Stück schwerer: künstliche Intelligenz soll verhindern, dass Domains zu Missbrauchszwecken registriert werden. In Österreich hat Nic.at derweil den Markt analysiert, während die Ukraine an der Sicherheit gearbeitet hat – hier unsere Kurznews.

Nic.at, Verwalterin der österreichischen Länderendung .at, hat eine neue Ausgabe ihres „nic//report“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dieses Mal eine Marktanalyse, die Nic.at zusammen mit dem Online-Marktforschungsinstitut marketagent durchgeführt hat. So kennen 97,7 Prozent der Befragten die Endung .at. 80,9 Prozent finden, dass eine .at-Domain die beste Möglichkeit für Privatpersonen, Firmen oder Organisationen aus Österreich ist; 70 Prozent sind zudem der Meinung, dass Firmen und Organisationen unbedingt eine eigene Domain besitzen sollten. Generische Endungen wie .com oder .info kennen 97 Prozent der Befragten. Die neuen Top Level Domains wie .app, .yoga, .shop oder .theater fristen dagegen ein Schattendasein; 45,3 Prozent geben an, von diesen Endungen noch nie gehört zu haben. Bei den Kriterien zur Auswahl des Registrars liegt der (günstige) Preis erst an sechster Stelle, wichtiger sind den Nutzern Vertrauenswürdigkeit, guter Support und Datenschutz. Wer weitere Informationen sucht: der aktuelle „nic//report“ steht zum kostenlosen Download ab sofort bereit.

Die .eu-Verwalterin EURid setzt im Kampf gegen Cyberkriminelle auf künstliche Intelligenz. Am 04. Dezember 2019 startete hierzu das „Abuse Prediction and Early Warning System“ kurz APEWS. Es erkennt maschinengestützt potentiell schädliche Domain-Registrierungen und geht wesentlich auf die Forschung der Katholieke Universiteit in Leuven zurück. Dazu wurden über viele Monate hinweg Domain-Registrierungen ausgewertet, um Muster zu erkennen, die auf eine missbräuchliche Registrierung schließen lassen. So ist die Lebenszeit von rechtswidrig verwendeten .eu-Domains zwar kurz, 80,4 Prozent lassen sich aber einer Gruppe von 20 langfristig angelegten Kampagnen zuordnen. Teilweise haben sie über 2.000 Domains registriert, die von EURid gesperrt wurden. Interessant: selbst bei den Cyberkriminellen fällt auf, dass sie regelmäßige Arbeitszeiten haben, Urlaub machen und sich bei der Auswahl der registrierten Domains vertippen. Weitere Auswertungen und Statistiken will EURid teilen, sobald nähere Daten aus dem Alltagseinsatz von APEWS vorliegen.

Hostmaster Ltd., Verwalterin der ukrainischen Länderendung .ua, macht ihre Endung ein Stück sicherer. So wurde der Schlüssel für das DNSSEC-Protokoll aktualisiert; der neue Algorithmus namens ECDSA-P256-SHA256 verschlüsselt robuster als der bisher verwendete RSASHA512. Ausserdem gilt mit Wirkung ab dem 19. Dezember 2019 ein auf der UDRP (Uniform Domain Dispute Resolution Policy) basierendes Streitschlichtungsverfahren für .com.ua-Domains. Bereits im März 2019 hatte sich Hostmaster mit der in Genf ansässigen World Intellectual Property Organization (WIPO) darauf geeinigt, das UDRP-Verfahren auch für Second Level Domains unter .ua anzuwenden; dazu wurden die „.UA Domain Name Dispute Resolution Policy“ (.UA Policy), die „Rules for .UA Domain Name Dispute Resolution Policy (.UA Rules)“ und die „WIPO Rules for .UA Domain Name Dispute Resolution Policy“ (WIPO Supplemental Rules) verabschiedet. Parallel bleibt der Gang vor ein ordentliches ukrainisches Gericht möglich.

Den aktuellen Report von Nic.at finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2210

Weitere Informationen zum „Abuse Prediction and Early Warning System“ bei EURid finden Sie unter:
> https://eurid.eu/en/news/eurid-launches-apews/

Quelle: nic.at, eurid.eu, centr.org

STATISTIK 1999: ANZAHL REGISTRIERTER DOMAINS (DEZ. ’99)

gesamt………11,3 Mio.
DE-Domains……1,2 Mio.
COM-Domains…..6,9 Mio.
NET-Domains…..1,1 Mio.
ORG-Domains…..0,7 Mio.

Quellen: domainstats, DE-NIC

RECHT 1999: OLG HAMBURG – MITWOHNZENTRALE.DE

In der Entscheidung des OLG Hamburg ging es um die Frage der Zulässigkeit von allgemein beschreibenden Begriffen als Domain-Namen.

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Sachverhalt: Die streitenden Parteien sind zwei Vereine, die gewerblich Wohnraum zur zeitlich begrenzten Nutzung vermitteln (sog. „Mitwohnzentralen“).

Der beklagte Verein bietet im Internet seine Dienstleistung unter der Domain mitwohnzentrale.de an. Hiergegen klagt der andere Verein.

Dabei wird von der Klägerin argumentiert, dass die faktische Monopolisierung des Gattungsbegriffes „Mitwohnzentrale“ durch die Beklagten zur Folge habe, dass andere Mitwohnzentralen nicht mehr wirksam im Internet auftreten könnten. Denn ein Domain-Name könne wegen seiner Identifizierungsfunktion in der konkreten Ausgestaltung nur ein einziges Mal vergeben werden. Deshalb sei es geboten, dass sich auch die Beklagten unterscheidungskräftiger Zusätze bedienten, um eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs auszuschließen.

(…) Diese Rechtsfolge ergebe sich nicht nur aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen, sondern folge auch aus der gebotenen entsprechenden Anwendung markenrechtlicher Vorschriften zur Freihaltung von Branchenbezeichnungen (…).

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Entscheidung des OLG Hamburg: Das Gericht hält die Verwendung des Domain-Namens mitwohnzentrale.de für unzulässig.

Tritt ein Unternehmen unter einer Branchenbezeichnung im Web auf, so führt dies zu einer unzulässigen Verzerrung des Wettbewerbs. Aufgrund der Tatsache, dass es jeden Domain-Namen nur ein einziges Mal geben kann, liegt eine faktische Monopolisierung des Gattungsbegriffes vor. Dies führt zu einer wettbewerbswidrigen Kanalisierung von Kundenströmen.

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Kommentar von domain-recht.de: Die Entscheidung des OLG Hamburg stellt eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung dar. So gingen etwa das OLG Frankfurt („wirtschaft-online.de“) und das LG München I („sat-shop.com“) noch davon aus, dass das Marken- und Wettbewerbsrecht der Verwendung von allgemein beschreibenden Domains in der Regel nicht entgegenstehe.

Die Entscheidung des OLG Hamburg stößt in Wissenschaft und Praxis auf grosse Kritik. Konsequent zu Ende gedacht, wären nach der Rechtsauffassung des OLG Hamburg damit so gut wie alle Gattungsbegriffe als Domain-Namen (z.B. buch.de, auktionen.de, flug.de, domain-recht.de) unzulässig, da letztlich dadurch immer eine gewisse Kanalisierung von Kundenströmen erreicht wird. Falls sich die Ansicht des OLG Hamburg durchsetzt, würde dies wohl das Ende zahlreicher junger Internet-Unternehmen bedeuten, welche als Domain-Namen oftmals allgemein beschreibende Begriffe wählten….

Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich andere Obergerichte der Auffassung des OLG Hamburg anschließen werden.

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Hinweis für die Praxis: Die Entscheidung des OLG Hamburg hat lediglich Bedeutung für den Einzelfall „mitwohnzentrale.de“ (nur sog. inter-partes Wirkung). Die Entscheidung ist damit nicht automatisch auf andere beschreibende Domain-Namen übertragbar.

Es besteht also kein Anlaß zur Panik!

Unserer Ansicht nach werden sich andere Obergerichte der Rechtsauffassung des OLG Hamburg NICHT anschließen.

Im Volltext nachzulesen ist die Entscheidung bei netlaw.de:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2213

RECHT 1999: DOMAIN-GRAB – VERONAFELDBUSCH.DE

Wer glaubt, unter der Domain veronafeldbusch.de ein paar hübsche Bildchen des TV-Stars zu Gesicht zu bekommen, oder etwa neueste Blubb-Rezepte für die Spinat-Küche zu erfahren, wird bitter enttäuscht.

Unter besagter Domain landet man auf einer ominösen Hompage mit dem Titel „Gefahrengruppe.de“.

domain-recht.de meint: Die einzige tatsächliche Gefahr bei dieser Website ist wohl der „geklaute“ Name…

> http://www.veronafeldbusch.de

Haben Sie auch einen witzigen, frechen oder einfach unverschämten Domain-Grab entdeckt?

Senden Sie die ULR an grabbing@domain-recht.de !

ONEHOME.COM – EIN-HAUS-DOMAIN FÜR US$ 70.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche vermochte nicht so sehr mit Preisen zu überzeugen, dafür aber mit der Menge an .de-Domains, die einen neuen Inhaber fanden. Höchstdotiert war allerdings wie gewohnt eine .com-Domain.

Mit onehome.com zum Preis von US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-) machte die vergangene Domain-Handelswoche keine großen Sprünge. Die Adresse terragene.com ging für immerhin US$ 30.270,- (ca. EUR 27.270,-) an ein argentinisches Unternehmen, und auch quaestor.com fand für US$ 26.000,- (ca. EUR 23.423,-) einen Endkunden. Bemerkenswert ist auch der Verkauf von shiptoshore.com zu US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-) an einen Endkunden. Die Domain erzielte im Dezember 2009 lediglich US$ 2.280,- (damals ca. EUR 1.562,-) und konnte so ihren Wert mehr als verdoppeln.

Die deutsche Endung .de hatte diesmal die Länderendungen voll im Griff mit insgesamt elf erwähnenswerten Verkäufen: Die nutztierhaltung.de stand dabei mit EUR 22.000,- an erster Stelle, gefolgt von gartenwelt.de für EUR 14.280,- und mischanlage.de für EUR 11.900,-. Dann erst zeigte sich mit der französischen Drei-Zeichen-Domain qmt.fr zum Preis von EUR 10.000,- eine andere Endung. Doch sogleich übernahm die deutsche Endung wieder das Feld mit der Zwei-Zeichen-Domain n2.de zum Preis von EUR 6.500,-. Interessanter Weise wurde die britische Domain astonmartin.uk zum Preis von GBP 2.500,- (ca. EUR 2.995,-) verkauft – und zwar nicht an den gleichnamigen Automobilhersteller.

Bei den generischen Endungen lagen die nTLDs wieder einmal hinter den klassischen Endungen. So war brand.review mit US$ 10.250,- (ca. EUR 9.234,-) eigentlich gut aufgestellt. Ihr folgte vin.club zum Preis von US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-). Doch verkaufte sich zumindest die klassische can.org zum Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-) deutlich besser, und innovator.org stand mit US$ 9.750,- (ca. EUR 8.784,-) auch nicht schlecht da. Die Zwei-Zeichen-Domain kb.org brachte es dagegen auf lediglich EUR 6.300,-. Das Jahr nähert sich seinem Ende, und zumindest diesmal machen die Domain-Verkäufe nicht den Eindruck, dass kurz vor Toresschluss auf „Teufel komm raus“ gehandelt werden muss. Aber ein paar Tage ist ja noch Zeit bis zum Ende des Jahres.

Länderendungen
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nutztierhaltung.de – EUR 22.000,-
gartenwelt.de – EUR 14.280,-
mischanlage.de – EUR 11.900,-
n2.de – EUR 6.500,-
vipeo.de – EUR 5.500,-
cashcall.de – EUR 4.900,-
pizzapasta.de – EUR 3.500,-
weberfolg.de – EUR 3.000,-
innovation-hub.de – EUR 2.900,-
smart-eye.de – EUR 2.500,-
watchgame.de – EUR 2.500,-

qmt.fr – EUR 10.000,-
pii.co – US$ 4.777,- (ca. EUR 4.304,-)
sitederencontre.fr – EUR 4.000,-
höhenfieber.ch – EUR 3.490,-
rsp.eu – EUR 3.040,-
betcheck.cz – EUR 2.999,-
astonmartin.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.995,-)
fib.ch – EUR 2.799,-
acrylic.co.in – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)

Neue Endungen
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brand.review – US$ 10.250,- (ca. EUR 9.234,-)
vin.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
kaizen.app – EUR 5.000,-
shs.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.324,-)
tele.zone – EUR 3.600,-
makeup.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.162,-)
bank.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
ict.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)

Generische Endungen
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can.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
innovator.org – US$ 9.750,- (ca. EUR 8.784,-)
kb.org – EUR 6.300,-

.com
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onehome.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-)
terragene.com – US$ 30.270,- (ca. EUR 27.270,-)
quaestor.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 23.423,-)
receiptmaker.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.820,-)
colf.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
hostplus.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
davu.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
kitchenfaucets.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
thermea.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
henai.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.712,-)
marineonline.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.811,-)
ridely.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
botpress.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.108,-)
xmex.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.658,-)
crossplay.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
modyn.com – US$ 7.250,- (ca. EUR 6.532,-)
gregslist.com – US$ 6.250,- (ca. EUR 5.631,-)
bres.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
eugy.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
ringbird.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
roadflares.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
shiptoshore.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
crypto-mine.com – US$ 6.206,- (ca. EUR 5.591,-)
sportwettencheck.com – US$ 5.680,- (ca. EUR 5.117,-)
modzero.com – US$ 4.995,- (ca. EUR 4.500,-)
techgrove.com – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.414,-)
blian.com – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.324,-)
biblebud.com – US$ 4.495,- (ca. EUR 4.050,-)
karlo.com – US$ 4.107,- (ca. EUR 3.700,-)
lemonplay.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-)
lovekind.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.604,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HANDEL 1999: UNREGISTRIERTE DOMAINS – THEMA „SPORT“

sportlich.com, trimm-dich.com, no-sports.de, fit-for-sport.com, gesund-und-fit.com, sportbuecher.com, fitness-buch.de, fitnessbuecher.de, sportlehrer.com, startschuss.com, fitness-click.de, fitness-welt.com

jogging-online.de, jogging-online.com

laufen-online.com

schwimmen-online.com

fussballspieler.com, fussballclick.de, fussballclick.com

tennisspieler.com, tennislehrer.com tennisplatz.com, tennisparadies.com

g-o-l-f-e-n.de, golfbuch.de, golfbuecher.de, golfbooks.de,
golflehrer.com

klettern-online.com, kletterer.de, kletterer.com, bergsteigen-online.com

skifahrer.com, skifahren-online.de

tauchen-online.de, tauchen-online.com

fechten-online.com

turnen-online.de

volleyball-online.com

falschirmspringen.com

segellehrer.de, segellehrer.com, segelbuecher.com, hochseesegeln.com

s-u-r-f-e-n.de, surfen-online.com, surflehrer.com

skating-online.com

rugby-online.de

snowboard-welt.de, snowboard-click.de

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Mit Ihrer eigenen Kreativität finden Sie bestimmt auch selbst noch einige unregistrierte Perlen!
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Wichtiger Hinweis: Eine Prüfung, ob durch die hier genannten Domain-Namen Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, haben wir NICHT durchgeführt. Wir empfehlen daher, vor der Registrierung eine entsprechende Recherche durchzuführen! Eine Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
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NIC.AT – DOMAINPULSE 2020 IN INNSBRUCK

Der Domain pulse, die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum, findet vom 20. bis 21. Februar 2020 in Innsbruck (Österreich) statt.

Zusammen sowie alternierend richten die Registrierungsstellen der Länderendungen .de von Deutschland (DENIC eG), .at von Österreich (Nic.at) und .ch der Schweiz (SWITCH) die Fachtagung Domain pulse aus. Gastgeber 2020 ist Nic.at, die Anfang kommenden Jahres nach Innsbruck lädt. Der Domain pulse startet am Donnerstag, 20. Februar 2020 um 09:15 Uhr, und endet am Freitag, 21. Februar 2020 gegen 14:30 Uhr mit dem Abschieds-Lunch. Das Programm 2020 ist reichhaltig und legt seinen Schwerpunkt am ersten Tag auf Internet Governance. Dabei blicken einige Referenten in die Zukunft, auch bei den Themen Technologie und Arbeitswelt. Der zweite Tag widmet sich verstärkt der künstlichen Intelligenz, deren Möglichkeiten und Risiken. Einige Vorträge werden auf Englisch gehalten und simultan übersetzt. Am Abend des ersten Veranstaltungstages gibt es, wie üblich, eine außergewöhnliche Abendveranstaltung.

Der Domain pulse 2020 findet vom 20. bis zum 21. Februar 2020 im Congress Innsbruck, Rennweg 3, 6020 Innsbruck (Österreich), statt. Der Congress Innsbruck liegt im Zentrum der Stadt und ermöglicht dem Veranstaltungsbesucher einen autofreien Aufenthalt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://domainpulse.at/dp2020

Quelle: domainpulse.at, congress-innsbruck.at

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