Domain-Newsletter

Ausgabe #993 – 14. November 2019

Themen: Virtuelle Mauer – Russland baut sich eigenes DNS | .org – Namecheap und EFF scheitern bei ICANN | TLDs – Neues von .amazon, .co und .idn | geoTLDs – Interview zum GNSO WT5-Report | UDRP – „M and M“ erfolglos in Australien | ij.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 550.000,- | ICANN – GDD-Summit im Mai 2020 in Paris

VIRTUELLE MAUER – RUSSLAND BAUT SICH EIGENES DNS

Am 01. November 2019 ist in Russland das „Gesetz über das souveräne Internet“ in Kraft getreten. Neben bereits bekannten Überwachungsinstrumenten setzt es erstmals auf eine neue Kontrolltechnik: ein zweites nationales Domain Name System.

In seinen Anfängen gestartet als „Internetting project“, zählt das Domain Name System (DNS) als hierarchischer Verzeichnisdienst mit tausenden, weltweit verteilter Server als Herzstück der Kommunikation über das Internet. Dass das staatliche Begehrlichkeiten weckt, zeigt das „Gesetz über das souveräne Internet“, das Präsident Wladimir Putin im Mai 2019 für die Russische Föderation unterzeichnet hat und das am 01. November 2019 in Kraft getreten ist. Mit der Begründung einer Verbesserung der Cybersicherheit werden damit die Bemühungen um ein eigenes, nationales Internet auf eine neue Stufe gestellt. Dazu sieht das Gesetz ein Überwachungs- und Managementzentrum vor, das von der russischen Telekommunikationsagentur Roskomnadsor beaufsichtigt wird. Es erlaubt der Regierung, den nationalen Providern ohne gerichtliche Kontrolle Anweisungen zu erteilen, ohne dass die Öffentlichkeit informiert werden muss, aus welchen Gründen dies geschieht. Voraussetzung ist eine „Sicherheitsbedrohung“, ohne dass das Gesetz diesen Rechtsbegriff jedoch abschließend definiert.

In technischer Hinsicht verpflichtet das Gesetz die russischen Internet Service Provider dazu, den ein- und ausgehenden Datenverkehr über spezielle Gateway-Server laufen zu lassen. In diesem Rahmen nutzt Russland zunächst so genannte „deep packet inspection“ (DPI). Dabei werden der Datenteil und der Headerteil eines Datenpaketes darauf untersucht, welche konkreten Inhalte übertragen werden; zugleich ist es in gewissen Fällen möglich, diese Inhalte in Echtzeit zu verändern, umzuleiten und zu unterdrücken. Russland geht aber noch einen Schritt weiter und baut ein eigenes DNS auf. Ruft man in Russland ab 01. Januar 2021 eine Website auf, kann Roskomnadsor diese Information einsehen und entscheiden, ob die Website angesteuert werden darf oder der Nutzer – ohne dass er es merkt – auf eine andere Seite umgeleitet wird. Die meisten russischen Provider verfügen derzeit noch nicht über die dafür notwendige Technik. Nach Angaben des Nachrichtenportals RBK wird sie bis Ende 2019 zunächst im Verwaltungsgebiet Ural getestet. Schon Ende Oktober 2019 wurden dort bei den vier grossen Telekommunikationsunternehmen Rostelecom, MTS, Megafon und Vimpelcom sowie bei mehreren kleineren Anbietern entsprechende Geräte installiert und in Intervallen testweise eingeschaltet.

„Dieses Gesetz ist der Versuch, die Internetzensur in Russland auf eine neue Stufe zu heben: Es belegt, dass die russische Führung bereit ist, die gesamte Infrastruktur des Netzes unter politische Kontrolle zu bringen, um bei Bedarf den digitalen Informationsfluss abzuschneiden“, spart Christian Mihr, der Geschäftsführer der Nicht-Regierungsorganisation Reporter ohne Grenzen, nicht mit Kritik. Über Virtual Personal Networks (VPN) soll es dessen ungeachtet möglich sein, die staatliche Infrastruktur zu umgehen; auch insoweit laufen aber Bemühungen, den so strömenden Datenverkehr besser zu kontrollieren.

Das „Gesetz über das souveräne Internet“ finden Sie (in russischer Sprache) unter:
> https://sozd.duma.gov.ru/bill/608767-7

Quelle: zeit.de, reporter-ohne-grenzen.de, eigene Recherche

.ORG – NAMECHEAP UND EFF SCHEITERN BEI ICANN

Die Streitigkeiten um eine Verlängerung des Registry-Vertrages für .org haben ihr vorläufiges Ende gefunden: anlässlich einer Sitzung vom 03. November 2019 beschloss der Vorstand der Internet-Verwaltung ICANN, zwei Beschwerdeverfahren nach dem „Reconsideration Request“ zurückzuweisen.

Am 30. Juni 2019 hatte ICANN den Registry-Vertrag für .org mit der Verwalterin Public Interest Registry (PIR) um zehn Jahre bis 2029 verlängert. Der neue Vertrag sieht mehrere Änderungen vor, mit denen ICANN die Regelungen für sämtliche generischen Top Level Domains vereinheitlicht. Zu den umstrittensten Regelungen gehörte Section 2.10 des geänderten Registry-Vertrages. Sie erlaubt es PIR, die Gebühren für .org-Domains künftig frei festzusetzen; die Erhöhung muss nur einige Monate zuvor angekündigt werden. Dagegen hatte zunächst die Internet Commerce Association (ICA) scharf protestiert und geltend gemacht, dass .org als gemeinnützige Top Level Domain den Grundsätzen der Preisstabilität und Vorhersagbarkeit in besonderer Weise verpflichtet sei, weshalb die Gebühren zu deckeln („price caps“) sind. Wenig später leiteten der US-Registrar Namecheap Inc. und die Electronic Frontier Foundation (EFF) zwei „Reconsideration Request“-Verfahren ein; ihr gemeinsames Ziel ist es, die Streichung der Gebührendeckelung rückgängig zu machen. Dabei beriefen sie sich unter anderem darauf, dass über 3.200 eingegangene Kommentare nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Doch nachdem bereits der ICANN-Ombudsman Herb Waye zu der Einschätzung gekommen war, dass sich ICANN an sämtliche Spielregeln („by the book“) gehalten habe, konnte auch der Vorstand der Internet-Verwaltung keinen Verstoß gegen die eigenen Statuten erkennen. Anlässlich einer regulären Sitzung am 03. November 2019 beschloss er: „ICANN org’s execution of the .ORG Renewed RA was consistent with ICANN’s Bylaws, policies, and procedures. Further, the Board did not fail to consider material information or rely on false or inaccurate material information by allowing ICANN Staff to execute the .ORG Renewed RA without voting on it prior to execution.“ Elizabeth Le, Syndika von ICANN, betonte in ihrer Stellungnahme, dass es keinerlei Beweis dafür gäbe, dass ICANN das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ignoriert habe. Sämtliche eingegangenen Kommentare seien gesichtet und geprüft worden. General Counsel John Jeffrey hob hervor, dass nicht die Anzahl der Kommentare, sondern ihr Inhalt für die Entscheidung maßgeblich gewesen sei. Massen-Proteste aufgrund vorgefertigter Musterbriefe fruchten also bei ICANN regelmäßig nicht.

Sowohl Namecheap als auch die EFF haben 15 Tage Zeit, um diese Entscheidung anzufechten. Große Erfolgsaussichten sollten sie sich aber nicht ausrechnen. Um mit einem „Reconsideration Request“-Verfahren Erfolg zu haben, müsste ICANN gegen die eigene Mission oder die eigenen Statuten verstoßen haben; auch der Vorwurf „without consideration of material information“ oder „reliance on false or inaccurate relevant information“ setzt hohe Hürden. Bisher haben sich allerdings weder Namecheap noch die EFF dazu geäußert, ob sie in Rechtsmittel gehen wollen.

Die Beschlüsse des ICANN-Vorstands finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2187

Die „Reconsideration Request“ der EFF finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2125

Die „Reconsideration Request“ von Namecheap finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2113

Den neuen Registry-Vertrag für .org finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/agreement/org-2019-06-30-en

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .CO UND .IDN

Der Online-Händler Amazon freut sich über mächtige Unterstützung: die US-Regierung sieht keinen Anlass, die Einführung von .amazon zu blockieren. Dagegen stößt die Einführung der Top Level Domain .internet auf Widerstand, während man in Kolumbien eine neue Registry sucht – hier unsere Kurznews.

In der Debatte um die Einführung der Marken-Endung .amazon hat sich die US-Regierung auf die Seite der in Luxemburg ansässigen Bewerberin Amazon EU S.à r.l. geschlagen. Vernita Harris, Vertreterin der USA im ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committe (GAC), sparte beim Meeting in Montreal nicht mit klaren Worten: „The United States […] does not support further intervention that effectively works to prevent or delay the delegation of .amazon and […] we do not believe that it is required“. Damit unterstützt man die Internet-Verwaltung in ihrer Absicht, das Bewerbungsverfahren gegen den erklärten Willen der Mitgliedsstaaten der „Amazon Cooperation Treaty Organization“ (ACTO) fortzuführen. Allerdings boten die ACTO-Staaten an, die Vergleichsverhandlungen wieder aufzunehmen, sofern ein unparteiischer Dritter vermittelt. Amazon hat bisher zugestanden, sich durch „Public Interest Commitments“ in der Vergabe freiwillig zu beschränken; ob es ein weiteres Entgegenkommen geben könnte, ist offen. ICANN hat sich zu den neuen Entwicklungen öffentlich bisher nicht geäußert.

Die kolumbianische Regierung sucht eine Registry für ihre offizielle Länderendung .co: das „Ministry of Information Technology and Communications“ (MinTIC) veröffentlichte am 06. November 2019 eine Ausschreibung für die Suche nach einer neuen Heimat für .co. Aktuell und noch bis in den Februar 2020 hat .CO Internet S.A.S. die Rechte inne; im Zuge eines Relaunch am 20. Juli 2012 gelang es dem Unternehmen, in den ersten 60 Sekunden rund 8.000 .co-Domain-Registrierungen einzusammeln, die mittlerweile auf 2,3 Mio. ausgebaut wurden. Im Jahr 2014 wurde .CO Internet S.A.S. dann von Neustar übernommen. Die bisher veröffentlichten Unterlaqen lassen nicht den Schluss zu, dass Kolumbien mit der Arbeit von Neustar unzufrieden ist, im Gegenteil; das beeindruckende Wachstum trotz Registrierungsgebühren im preislichen Mittelfeld wird ausdrücklich erwähnt. Auch eine Änderung der Vergaberegeln, die eine allgemeine Registrierung für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck gestatten, zeichnet sich nicht ab.

Das indische Unternehmen Nameshop lässt in seinem Wunsch, von der Bewerbung für die neue generische Top Level Domain .idn zu .internet zu wechseln, nicht locker. Bereits im Jahr 2013 musste Nameshop kurz nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen feststellen, dass .idn keine zuteilungsfähige Endung ist, weil das Kürzel „IDN“ nach der Liste der „ISO 3166-1 alpha-3 codes“ das geschützte Zeichen für Indonesien ist. Deren Registrierung ist nach Ziffer 2.2.1.4.1 des ICANN-Bewerberhandbuchs ausgeschlossen. Nameshop möchte daher auf diesen Fehler reagieren und zu einer Bewerbung um die Endung .internet umschwenken. Davon ist ICANN aber wenig begeistert und lehnt seit Jahren die Änderung der Bewerbung ab. Mit Schreiben vom 03. November 2019 wandte sich Nameshop erneut an ICANN und bat, die Entscheidung aus einem „Request for Consideration“-Verfahren zu überdenken. Grosse Hoffnung sollte man sich aber nicht machen; zuletzt empfahl ICANN im April 2019, die Bewerbung zurückzuziehen und sich zu gegebener Zeit neu um .internet zu bemühen. Weder die Endung .idn noch .internet dürften daher in nächster Zeit eingeführt werden.

Weitere Informationen zur Registry-Suche bei .co finden Sie unter:
> https://micrositios.mintic.gov.co/dominio.co/

Das Schreiben von Nameshop an ICANN finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2186

Quelle: domainincite.com, mintic.gov.co, icann.org

GEOTLDS – INTERVIEW ZUM GNSO WT5-REPORT

ICANNs Treffen in Montreal, das schon 66. ICANN-Meeting, liegt hinter uns. Im Rahmen der Veranstaltung hatte die GNSO Work Track 5 Working Group (WG) ihren „Work Track 5 Final Report to the New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Working Group“ vorgelegt. Wir sprachen mit Katrin Ohlmer von der Dotzon GmbH, die an dem Report mitgearbeitet hat.

Das internationale Managementberatungsunternehmen DOTZON GmbH berät seit 2005 Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. Darüber hinaus war es unter anderem aktiv in der ICANN-GNSO Work Track 5 Working Group an der Ausarbeitung des „Work Track 5 Final Report to the New gTLD Subsequent Procedures Policy Development Process Working Group“ beteiligt. Wir stellten unsere Fragen zum Report an Katrin Ohlmer, die Geschäftsführerin der Dotzon GmbH, die uns gerne antwortete.

Dotzon war demnach bereits seit Gründung der New gTLD Subsequent Procedures Working Group Mitglied des Work Track 5 (WT5) aktiv, neben 20 bis 30 anderen aktiven Mitgliedern. Dabei verfolgte Dotzon zunächst eigene Standpunkte, vertritt aber seit April 2019 die Interessen der geoTLD.group. Letztere ist eine internationale gemeinnützige Mitgliedervereinigung, die die Interessen geographischer Top Level Domains (geoTLDs) vertritt. Schon die Zusammensetzung des Work Track 5 (WT5) war besonders, da die Gruppe mit vier Mitvorsitzenden (Co-Chairs) – neben der GNSO auch mit ALAC, GAC und ccNSO – besetzt war, und erstmals gemeinsam einen „Policy Development Process“ initiierte. Mit dieser Besetzung und den zahlreichen Aktiven Parteien wurde der Einigungsprozess allerdings auch schwer bis unmöglich. Doch alles in allem, auch wenn viel Wünschenswertes auf der Strecke blieb, konnten die Beteiligten den Prozess zu einem guten Ergebnis führen, der insbesondere mehr Klarheit für zukünftige Bewerber um geoTLDs bringt. Derzeit wird der Report von Supporting Organizations und Advisory Committees gesichtet und es ist mit Änderungswünschen zu rechnen, wie auch mit einer weiteren Kommentarphase.

Das Interview mit Katrin Ohlmer von Dotzon finden Sie hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2189

Quelle: eigene Recherche

UDRP – „M AND M“ ERFOLGLOS IN AUSTRALIEN

Der britische Online-Discounter „M and M Limited“ mit einem ordentlichen Aufgebot an bereits betagten „M AND M“-Marken konnte sich vor der WIPO nicht gegen den Inhaber der jungen Domain mandm.xyz durchsetzen.

Die „M and M Limited“ mit Sitz in Großbritannien sah ihre Markenrechte durch die Domain mandma.xyz verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie trug vor, als Online-Verkäuferin von günstigen Modeartikeln unter dem Namen „M AND M“ zu agieren. Diesen Namen nutze sie seit 1987, als sie als „M and M Sports“ begann. Nach zwei weiteren Namensänderungen firmiere sie jetzt als „M and M Direct Limited“. Ihre Geschäfte haben im Lauf der Jahre zugelegt, und sie habe europaweit über zwei Millionen aktiver Kunden. Weiter sei sie Inhaberin mehrerer Marken, beginnend mit einer 2007 eingetragenen EU-Marke „M AND M“, und auch einer australischen Marke, die 2012 eingetragen wurde. Sie sei zudem Inhaberin der Domain mandmdirect.com, die sie seit Jahren für ihre Geschäfte nutze. Die Domain mandm.xyz gebe die Marke vollständig wieder. Der Domain-Inhaber sei unter dem Begriff nicht bekannt und sei seinerseits nicht Inhaber einer entsprechenden australischen Marke. Er habe auch nicht die Erlaubnis erhalten, die Marke zu nutzen, und er nutze die Domain mandm.xyz nicht für „bona fide offerings of goods and/or services“. Die Domain zeige derzeit keine aktive Website; mit dem passiven Halten der Domain verhindere er jedoch, dass die Beschwerdeführerin selbst die Domain registrieren könne. Schließlich habe der Gegner seine Identität hinter einem Privacy-Service versteckt, was für seine Bösgläubigkeit spreche.

Der Gegner ist eine Privatperson in Australien, der die Domain mandm.xyz im Januar 2019 registrierte. Er hielt entgegen, die Domain und die Marken seien sich zwar tatsächlich zum Verwechseln ähnlich. Aber er habe ein berechtigtes Interesse an der Domain mandm.xyz, da er sie nicht-kommerziell nutze: er betreibe unter der Subdomain wx.mandm.xyz einen privaten Server, auf den niemand sonst Zugriff habe. Ihm, als in Australien Lebender, sei der Online-Store der Beschwerdeführerin nicht bekannt gewesen. Aus seiner Sicht handele es sich um ein europäisches Unternehmen ohne lokale Website oder Verkäufe in Australien. Seine eigene Domain war und wird nie mit einer aktiven öffentlichen Website verknüpft, weshalb sie auch nie in Wettbewerb mit den Geschäften der Beschwerdeführerin treten würde. Der von ihm gewählte Domain-Name beziehe sich im Übrigen auf einen Spitznamen, den er trage. Als Entscheider wurde der kanadische Rechtsanwalt Christopher J. Pibus eingesetzt.

Pibus hielt sich mit der Sache nicht lange auf und wies nach einer kurzen Prüfung die Beschwerde der M and M Direct Limited zurück (WIPO Case No. D2019-2032). Für Pibus stand außer Frage, dass die Marken der Beschwerdeführerin und die Domain des Gegners zum Verwechseln ähnlich sind, womit die Beschwerdeführerin zumindest das erste Element eines UDRP-Verfahrens erfüllt hatte. Doch dass es für die Beschwerdeführerin ab diesem Punkt schief lief, zeigte, dass Pibus die Prüfung der Rechte oder eines legitimen Interesses des Gegners an der Domain und die Frage der Bösgläubigkeit zusammenlegte. Für ihn war ausschlaggebend das Argument des Gegners, wonach er weder Kenntnis von dem Geschäft der Beschwerdeführerin noch ihren Marken hatte. Da er in Australien lebt und die Beschwerdeführerin mit Verkäufen im Wert von GBP 1.000,- im gesamten Jahr 2018 über ihre Webpräsenz mandmdirect.com dorthin keine bedeutende Geschäftspräsenz aufweise, machte dies die Aussage des Gegners glaubhaft. Außerdem scheine er die Domain allein für den Betrieb eines privaten Servers zu nutzen, was auch nicht dafür spreche, dass er die Marke der Beschwerdeführerin im Sinn hatte, als er die Domain registrierte. Dementsprechend und im Hinblick auf die begrenzten vorliegenden Informationen in diesem Verfahren, hatte aus Pibus‘ Sicht die Beschwerdeführerin weder nachgewiesen, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain habe, noch dass er die streitige Domain bösgläubig registriert habe. Aus diesem Grunde wies Pibus die Beschwerde zurück, und die Domain verblieb beim Gegner.

Mit dieser Entscheidung zeigt sich zum wiederholten Mal, dass auch ein vermeintlich klarer Fall schief laufen kann. Die Beschwerdeführerin hatte im Hinblick auf ihre Markenrechte alle Trümpfe in der Hand. Jedoch gehört immer etwas mehr dazu, sein Recht durchzusetzen, als eine vermeintliche Markenrechtsverletzung.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain mandm.yxz finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2188

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

IJ.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 550.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bot wieder erfreuliche Zahlen, angefangen mit der Zwei-Zeichen-Domain ij.com zum Preis von US$ 550.000,- (ca. EUR 495.495,-) und einer weiteren Domain im sechsstelligen Bereich. Aber auch die Länderendungen und weitere wussten zu erfreuen.

Mit dem Preis von US$ 550.000,- (ca. EUR 495.495,-) reiht sich die Zwei-Zeichen-Domain ij.com derzeit auf Platz 10 der Jahresbestenliste ein. Sie befindet sich in chinesischer Hand. Ihr folgte zum Preis von US$ 100.000,- (ca. EUR 90.090,-) rude.com, der sich die Drei-Zeichen-Domain hlg.com mit US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-) anschloss. Weniger erfreulich war der Preis von phonecases.com, die US$ 24.000,- (ca. EUR 21.622,-) kostete und den Verkäufer ärgern dürfte, der sie im Januar 2013 zu US$ 75.000,- (ca. EUR 55.147,-) erstanden hatte. Die Domain admixer.com hingegen ist geradezu preissicher mit US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-), hatte sie doch im Jahr 2016 ein UDRP-Verfahren vor der WIPO erfolgreich absolviert und die Beschwerdeführerin die Domain nun doch noch gekauft. Einen interessanten Abstieg hat width.com hinter sich: im Juni 2016 erzielte sie noch US$ 18.988,- (ca. EUR 16.954,-), im Juli 2019 wurden daraus sodann US$ 10.100,- (ca. EUR 8.995,-) und jetzt waren es nur noch US$ 10.001,- (ca. EUR 9.010,-). Besser erging es da mosaique.com, die es auf US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-) brachte, nachdem sie im März 2013 lediglich EUR 3.800,- gekostet hatte.

Unter den Länderendungen tat sich einiges, angefangen bei der kolumbianischen Endung .co, die mit kama.co zum Preis von EUR 20.000,- erfolgreich war. Ihr folgte die kanadische paw.ca für US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-), und der wiederum die italienische Drei-Zeichen-Domain cbd.it mit US$ 17.000,- (ca. EUR 15.315,-). Erst bei EUR 9.000,- stieg die deutsche Endung mit christoph.de ein. Zwei französische Domains kamen mit Geschichte: immatriculation.fr erzielte EUR 4.000,-, was eine sehr ordentliche Steigerung gegenüber den US$ 1.806,- (damals ca. EUR 1.400,-) vom September 2014 darstellt, und tubeo.fr brachte es auf EUR 3.000,-, nachdem sie Juli 2010 für nur EUR 1.200,- den Inhaber wechselte.

Die neuen Top Level Domains waren lediglich zweifach besetzt, mit diabetic.supplies für US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-) und zodiac.club zu US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-). Die Zwischenzeitendung .pro verbuchte diesmal gleich drei Verkäufe: earn.pro und rich.pro brachten es auf jeweils US$ 1.500,- (ca. EUR 1.351,-), und für winner.pro reichten GBP 1.000,- (ca. EUR 1.158,-). Die klassische Endung .org sorgte jedoch für gleich drei Knallbonbons: knowyourstuff.org konnte hervorragende US$ 30.600,- (ca. EUR 27.568,-) erzielen, gefolgt von der Vier-Zeichen-Domain cfah.org zu erstaunlichen US$ 24.300,- (ca. EUR 21.892,-) und der Zwei-Zeichen-Domain pc.org, die immerhin noch US$ 20.500,- (ca. EUR 18.468,-) einbrachte. So lag die vergangene Domain-Handelswoche über dem Durchschnitt, was nicht nur den beiden .com-Domains im sechsstelligen Bereich zu danken ist, sondern auch den drei .org-Domains, die deutlich über dem üblichen für diese Endung lagen.

Länderendungen
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kama.co – EUR 20.000,-
hirepay.co – US$ 13.800,- (ca. EUR 12.432,-)

paw.ca – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-)
cbd.it – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.315,-)
computers.com.au – AUD 15.360,- (ca. EUR 9.555,-)
christoph.de – EUR 9.000,-
apuesta.pe – EUR 5.000,-
lokal.at – EUR 5.000,-
produktvergleiche.de – EUR 5.000,-
solteros.es – EUR 5.000,-
trainingcourses.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.634,-)
immatriculation.fr – EUR 4.000,-
adoos.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.476,-)
tubeo.fr – EUR 3.000,-
blockchainfund.de – EUR 2.880,-
1EURo.fr – EUR 2.750,-
halloween.ai – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)
autofinance.eu – EUR 2.500,-
ginetex.cn – EUR 2.380,-

Neue Endungen
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diabetic.supplies – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-)
zodiac.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)

Generische Endungen
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earn.pro – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.351,-)
rich.pro – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.351,-)
winner.pro – GBP 1.000,- (ca. EUR 1.158,-)

knowyourstuff.org – US$ 30.600,- (ca. EUR 27.568,-)
cfah.org – US$ 24.300,- (ca. EUR 21.892,-)
pc.org – US$ 20.500,- (ca. EUR 18.468,-)
irda.org – US$ 6.088,- (ca. EUR 5.485,-)
serviceware.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
dondusang.net – US$ 4.277,- (ca. EUR 3.853,-)
sign.net – EUR 3.800,-
iccidd.org – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.423,-)
ctcc.org – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.378,-)
michaelparenti.org – US$ 2.441,- (ca. EUR 2.199,-)
fvkasa.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.982,-)
parentalcontrolbar.org – US$ 2.199,- (ca. EUR 1.981,-)
ishib.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)

.com
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ij.com – US$ 550.000,- (ca. EUR 495.495,-)
rude.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 90.090,-)
hlg.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-)
placemaker.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.036,-)
flax.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.532,-)
lando.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
phonecases.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 21.622,-)
pageview.com – US$ 19.988,- (ca. EUR 18.007,-)
admixer.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-)
fastvpn.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
imperialfamily.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
jutro.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
livegames.com – US$ 14.601,- (ca. EUR 13.154,-)
navitel.com – US$ 13.299,- (ca. EUR 11.981,-)
width.com – US$ 10.001,- (ca. EUR 9.010,-)
africarising.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
biec.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
molymet.com – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.005,-)
ypera.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
mosaique.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.856,-)
lv3.com – US$ 5.980,- (ca. EUR 5.387,-)
urbananimal.com – US$ 5.799,- (ca. EUR 5.224,-)
well-tech.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.955,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ICANN – GDD-SUMMIT IM MAI 2020 IN PARIS

ICANNs Global Domain Division (GDD) trifft sich wieder im Mai 2020, diesmal in Paris zum „GDD Industry Summit“, bei dem akkreditierte Registrare und gTLD-Registries zusammenkommen, um mit ICANN-Mitarbeitern direkt zu sprechen.

Der von ICANN ausgerichtete „GDD Industry Summit“ findet alle Jahre statt. 2019 traf man sich im Mai in Bangkok (Thailand), nächstes Jahr kommen Vertreter akkreditierter Registrare und gTLD-Registries vom 03. bis 06. Mai 2020 in Paris (Frankreich) zusammen. Dort haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit bedeutenden Fragen, die im gemeinsamem Interesse stehen, zu befassen. Das Forum ermöglicht einen direkten und persönlichen Austausch mit Mitgliedern von ICANNs GDD-Team. ICANN hat an dieses Treffen einen besonderen Anspruch: Es wird weder ein typisches ICANN-Meeting noch sollen Policy-Fragen diskutiert werden. Die Agenda sieht für den Nachmittag des Sonntags, 03. Mai 2020, vorher terminlich abgestimmte 1-zu-1 Gespräche zwischen GDD-Team-Mitgliedern und Interessierten vor. Am Sonntagabend findet eine Begrüßungsveranstaltung statt. Für die Zeit von Montag bis Mittwoch sind Sitzungen vorgesehen, und am Mittwoch nachmittag gibt es wieder 1-zu-1 Gespräche. Darüber hinaus wird es Workshops und weitere Veranstaltungen geben, die sich in den Folgetagen nach dem GDD Industry Summit bis zum 10. Mai 2020 anschließen.

Der GDD Industry Summit findet vom 03. bis 06. Mai 2020 im Paris Marriott Rive Gauche Hotel & Conference Center, 17 Boulevard Saint Jacques, Paris 75014, Frankreich statt. Wie bei allen ICANN-Meetings entstehen für die Teilnahme keine Gebühren; die Kosten von Reise und Unterkunft trägt jeder selbst.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.icann.org/gddsummit

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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