Domain-Newsletter

Ausgabe #989 – 17. Oktober 2019

Themen: ICANN – künftig keine „Public Comments“ mehr? | CENTR – Jubiläums-Artikel über ccTLD-Entwicklung | TLDs – Neues von .ram, .uk und .uno | Verlängerung – ADR-Verfahren um promacula.eu | Lesetipp – Erfahrungen eines Domain-Käufers | sexe.com – für günstige EUR 210.000,- zu haben | NamesCon – findet im Januar 2020 in Austin statt

ICANN – KÜNFTIG KEINE „PUBLIC COMMENTS“ MEHR?

Die Internet-Verwaltung ICANN hat Berichten widersprochen, wonach die Abschaffung der „Public Comment“-Phase bei wichtigen Policy-Entscheidungen geplant sei. Einschränkungen in der Möglichkeit der öffentlichen Kommentierung hält man aber künftig für vorstellbar.

„Public Comment Guidelines for the ICANN Organization“ – unter dieser Überschrift hatte David Olive, Senior Vice President Policy Development Support bei ICANN, am 09. Oktober 2019 einen Blog-Artikel veröffentlicht, in dem er interne Richtlinien im Umgang mit öffentlichen Kommentierungsphasen vorstellte. Stutzig machten vor allem zwei Hinweise: zum einen hob Olive jene Kategorien hervor, in denen künftig weiterhin eine öffentliche Kommentierng stattfinde, so zum Beispiel bei „ICANN org or community governance documents“, „Policy recommendations“ und „Documents that impact community policy, recommendations, or advice“; zum anderen gab er ausdrücklich an, dass es Umstände geben könnte, in welchen Alternativen zu „Public Comments“ angemessener sein könnten, wie zum Beispiel Umfragen in bestimmten Zielgruppen. Der Blogger Konstantinos Zournas teilte diese Ankündigung prompt unter der klickträchtigen Überschrift „ICANN will try and kill future comment periods“; zugleich stellte er einen Zusammenhang mit den ca. 3.200 Kommentaren her, in denen gegen die Streichung der Gebührendeckelung für .org-Domains im neuen Registry-Vertrag zwischen ICANN und der .org-Verwalterin PIR Stimmung gemacht wurde.

Dem widersprach nun Cyrus Namazi, Leiter von ICANNs Global Domains Division. Gegenüber dem Blogger Kevin Murphy betonte er, dass ICANN auch künftig alle Zusätze zu Registry-Verträgen veröffentlichen und zur Kommentierung freigeben werde. Zwar liess er eine Hintertür für solche Fälle, in denen sich die Änderung durch einen „Registry Service Evaluation Process“ ergeben hätte; auch diese wird aber öffentlich gemacht, selbst wenn sie in der Öffentlichkeit bisher weniger Beachtung findet. Warum sich in den von Olive vorgestellten internen Richtlinien dagegen der Zusatz findet, dass lediglich „ICANN org base agreements with registry operators and registrars“ veröffentlicht werden und was insoweit unter „base“ zu verstehen sei, konnte oder wollte Namazi nicht näher erklären.

Die öffentliche Auslegung ist hierzulande ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung vor allem bei raumbedeutsamen Planungen. ICANN leitet aus einer öffentlichen Anhörung vor Verabschiedung von Policy-Maßnahmen im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ein Stück seiner Legitimität ab. Allerdings darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl die Anzahl der Kommentierenden als auch deren Einfluss in fast allen Fällen äußerst überschaubar bleibt.

Den Blog-Artikel von David Olive finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2166

Quelle: onlinedomain.com, domainincite.com, icann.org

CENTR – JUBILÄUMS-ARTIKEL ÜBER CCTLD-ENTWICKLUNG

Das „Council of European National Top-Level Domain Registries“ (CENTR) hat sich im Rahmen seiner Schriftenreihe „20th Anniversary Paper“ von der Internet-Verwaltung ICANN abgegrenzt. Allenfalls im Bereich „Regulatory and Governance“ soll ICANN eine tragende Rolle spielen.

Das in Brüssel ansässige CENTR ist eine Partnerschaft der europäischen Länderdomain-Verwaltungen mit 54 Vollmitgliedern und acht assoziierten Mitgliedern. Zusammen sind sie für mehr als 80 Prozent aller weltweit registrierten Domains verantwortlich. Die Lobbyorganisation formte sich 1998 und wurde 1999 offiziell gegründet, nun feiert sie ihren 20. Geburtstag. Diesem Jubiläum ist die Schriftenreihe „20th Anniversary Paper“ gewidmet, bei der sich verschiedene Gastautoren mit domain-spezifischen Themen befassen. Dazu zählt auch Dr. Carolina Aguerre von der Universidad de Buenos Aires, die sich in dem Aufsatz „ccTLDs visà-vis the changing Internet governance landscape“ mit der Rolle von Länderendungen im Geflecht der globalen Netzverwaltung befasst. Allgemein gilt CENTR dabei als kritisch gegenüber den als zentralistisch eingestuften Vorstellungen von ICANN und befürwortet die Selbständigkeit der nationalen Registries.

Diesen Aspekt greift Aguerre auf und macht geltend, dass 18 Registries nationaler Top Level Domains, also ein Drittel der aktuellen CENTR-Mitglieder, bereits in den Jahren 1985 bis 1989 seine Delegierung erhalten hat. Bis 1997 waren es sogar um die 90 Prozent. Demgegenüber gibt es ICANN erst seit 1998. Auch so mächtige Unternehmen wie Amazon (1994), Google (1998), Facebook (2006) und Cloudflare (2009) sind jünger als viele ccTLD-Verwaltungen. Gleichwohl habe ICANN gegen die ursprünglichen Planungen, wonach es mit der Domain Names Supporting Organization (DNSO), der Address Supporting Organization (ASO) und der Protocol Supporting Organization (PSO) drei unabhängige Institutionen geben sollte, 1998 die „name functions“ aus der DNSO und damit die Macht an sich gerissen; zugleich wurden ccTLDs und gTLDs gleichgestellt, obwohl ihre Ziele, Aufgabenbereiche und Interessen unterschiedlich waren. Erst 2003 wurde dem mit der Aufspaltung in country code Name Supporting Organization (ccNSO) und Generic Name Supporting Organization (GNSO) Rechnung getragen. Seither wurde das Thema Netzverwaltung komplexer. In praktisch allen Fragen rund um die Verabschiedung von Regelungen für ccTLDs spielt ein internationaler Faktor mitherein; auch Themen wie Menschenrechte und Entwicklungshilfe haben über eine rein technische Problemstellung hinaus an Bedeutung gewonnen, und nicht zuletzt Regierungen melden ebenfalls ihr Einflussinteresse an.

Nach Ansicht von Aguerre müssen ccTLDs ihre geänderte Rolle in diesen komplexen Strukturen wahrnehmen. ICANN und Regierungen mag dabei eine wesentliche Aufgabe im Bereich „Regulatory and Governance“ zukommen; technische und operative Fragen sind dagegen durch Request for Comments (RFC) und die technische Community zu klären, Nachhaltigkeit ist in der digitalen Wirtschaft zu bearbeiten, und für Fragen der Community und des Internetökosystems sind der World Summit on the Information Society (WSIS) und das Internet Governance Forum (IGF) zuständig. Ob man das bei ICANN allerdings auch so sieht, darf stark bezweifelt werden.

Das (ausschließlich in Englisch gehaltene) Papier finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2165

Quelle: centr.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .RAM, .UK UND .UNO

Und wieder eine .brand, die das Licht der Online-Welt nicht erblickt: die Chrysler-Gruppe hat ihre Bewerbung für .ram offiziell zurückgezogen. Derweil wechselt .uno die Registry, während man in Großbritannien eine öffentliche Anhörung zu .uk startet – hier unsere Kurznews.

Die zur Chrysler-Gruppe gehörende FCA US LLC. wird ihre Bewerbung um die Marken-Endung .ram nicht weiterverfolgen. Zwar vertreibt das Unternehmen seit 2009 unter der Marke „Ram Trucks“ Kraft- und Nutzfahrzeuge, liegt aber mit der indischen Regierung im Streit; Indien macht dabei geltend, dass die Bezeichnung „Ram“ für eine wichtige Gottheit im Hinduismus steht. Daher werden in Indien keine Fahrzeuge dieser Marke verkauft. ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) wies bereits im Jahr 2013 auf die hohe religiöse Sensibilität dieses Themas hin. Nunmehr entschied sich Chrysler offenbar, weiteren Diskussionen die Grundlage zu entziehen und diese Bewerbung offiziell zurückzuziehen. Völlig überraschend kommt dieser Schritt allerdings nicht; in diesem Jahr hat sich der Konzern bereits freiwillig von .chrysler, .dodge, .mopar, .srt und .uconnect getrennt.

Nominet, Verwalterin der Domain-Endung .uk für Großbritannien, legt wert auf Volkes Stimme. Am 09. Oktober 2019 gab die Registry daher den offiziellen Startschuss für die „.UK Policy Consultation“. Vor allem zu drei Themen möchte Nominet die Meinung der Community wissen: die Reduzierung der Nutzung von .uk-Domains zu Phishing-Attacken, die Implementierung von LandingPages der Strafverfolgungsbehörden bei kriminellen Aktivitäten und die Veröffentlichung einer Drop-List der zur Löschung anstehenden .uk-Domains. Vor allem der letzte Vorschlag sorgte für Aufsehen und dürfte darauf abzielen, attraktive Domains einer Vielzahl von Nutzern zur Verfügung zu stellen, also sie nicht den Domaining-Spezialisten zu überlassen, ohne sie aktiv zu nutzen. Stellungnahmen und Kommentare können bis zum 16. Dezember 2019 eingereicht werden; ausserdem soll am 04. Dezember 2019 ein „Roundtable“-Event stattfinden.

Die in Overland Park (US-Bundesstaat Kansas) ansässige Dot Latin LLC trennt sich von der von ihr verwalteten Top Level Domain .uno. Wie die zur indischen Directi-Group gehörende Registry Radix mitteilte, hat man im September 2019 die Rechte an der Endung erworben. Über die Details der Übernahme schweigen sich die Parteien aus, Angaben zum Kaufpreis wurden nicht gemacht. Von dem Wechsel unmittelbar betroffen sind die derzeit ca. 16.850 Inhaber einer .uno-Domain, wobei diese Zahl erheblich überzogen sein dürfte: etwa drei Viertel aller Registrierungen stammen von Domainia Inc., einem Registrar, der seinen Sitz ebenfalls in Overland Park hat. Welche Pläne Radix mit .uno hat, blieb zunächst offen; möglicherweise gibt es Anfang 2020 aber einen Relaunch. Insgesamt baut Radix sein Portfolio damit auf elf nTLDs aus; erst kürzlich hatte man sich .tech einverleibt.

Weitere Informationen zur „Policy Consultation“ von Nominet finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2167

Quelle: icann.org, nominet.uk, radix.website

VERLÄNGERUNG – ADR-VERFAHREN UM PROMACULA.EU

Ein liechtensteinisches Pharmaunternehmen ging im Wege des ADR-Verfahrens gegen den deutschen Inhaber der .eu-Domain promacula.eu vor. Diesem Verfahren war bereits ein UDRP-Verfahren wegen der Domain promacula.com vorausgegangen. Beide deutschsprachigen Entscheidungen gingen zu Ungunsten der Beschwerdeführerin aus, doch auch gegenüber dem Gegner wurde nicht an Kritik gespart.

Die liechtensteinische Fapa Vital Anstalt ist Inhaberin der europäischen Wort-/Bild-Marke „Promacula“, die sie am 08. März 2006 angemeldet hatte und die am 04. April 2007 in Klasse 5 für pharmazeutische Erzeugnisse registriert wurde. Diese Marke sieht sie durch die Domain promacula.eu verletzt, weshalb sie gegen deren Inhaber ein ADR-Verfahren anstrengte. Sie trägt in dem vor der WIPO geführten Verfahren vor, sie sei Markeninhaberin, die Domain sei mit ihrer Marke identisch, der Gegner nutzte die Domain nicht, im Oktober 2013 habe man mit ihm Kontakt aufgenommen, aber er habe die Übertragung der Domain abgelehnt. Dies alles seien Anzeichen für bösgläubiges Domain-Grabbing. Der Gegner ist Augenarzt in Deutschland, der seinerseits Inhaber einer EU-Marke „Promacula“ ist, die er am 03. Juni 2007 beantragte und die am 11. März 2008 in mehreren Klassen eingetragen wurde. Er trägt vor, schon gegen diese Marke hätte die Beschwerdeführerin seinerzeit vorgehen können. Er arbeite am Aufbau eines Diagnose- und Behandlungsprogramms für Erkrankungen der Makula, weshalb er Domain und Marke frühzeitig registriert habe. Er sei nicht bereit, die Domain aufzugeben, auch nicht gegen Entgelt. Die Domain nutze er immer wieder, um Versionen von Webseiten aufzuschalten und wieder zu entfernen. Schließlich behauptet er, die Bezeichnung „promacula“ bereits 2006 im Rahmen seiner Augenarztpraxis benutzt zu haben. Zum Entscheider wurde der niederländische Rechtsanwalt Richard C.K. van Oerle bestimmt.

Van Oerle hielt sich mit der Sache nicht lang auf, verwies auf die kurz zuvor vom Schweizer Rechtsanwalt Andrea Mondini getroffene UDRP-Entscheidung im Streit der Parteien um die Domain promacula.com und wies die Beschwerde zurück (WIPO Verfahrensnr. DEU2019-0011). Van Oerle führte aus, dass der Sachverhalt und das Parteivorbringen mit dem früheren UDRP-Verfahren (WIPO Verfahren Nr. D2019-1735) um die Domain promacula.com größtenteils übereinstimme. Danach stellte er die Ähnlichkeit von Marke und Domain kurz fest, und handelte Rechte und berechtigte Interessen sowie bösgläubige Registrierung oder bösgläubige Benutzung in einem ab. Wie schon im UDRP-Verfahren war im ADR-Verfahren für das Entscheidungspanel der Vortrag der Pareien unzulänglich: Der Gegner habe seine Argumente nicht ausreichend belegt, um seine Beweggründe und den Anlass für die Registrierung der Domain feststellen zu können. Gleichermaßen habe aber die Beschwerdeführerin keine Nachweise für die Bösgläubigkeit vorgelegt und keine Erklärung für die offensichtlich große Zeitlücke im Vorgehen gegen den Gegner vorgebracht. Wie schon im UDRP-Verfahren wies das Panel die Beschwerde ab und verwies auf die ordentlichen Zivilgerichte, um die komplexe Sachlage aufzuarbeiten und detaillierte Nachweise zu erbringen.

Die ADR-Entscheidung über die Domain promacula.eu finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2168

Die UDRP-Entscheidung über die Domain promacula.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2169

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

LESETIPP – ERFAHRUNGEN EINES DOMAIN-KÄUFERS

In einem kurzen Artikel greift Domain-Investor Raymont Hackney die Sichtweise eines Käufers auf den Domain-Handel auf. Der Käufer hatte bereits 2013 einen Erfahrungsbericht geschrieben, den wir uns zu Gemüte geführt haben.

Der Handel mit Domains bleibt ein Problem. Domainer suchen Käufer, die den veranschlagten Domains-Preis zahlen, der Käufern, die auf der Suche nach einer Domain für ihre Unternehmung sind, in der Regel zu hoch ist. Diesem Dilemma sah sich der Autor des Artikels „How to Buy a Domain Name That is Already Taken“ ausgesetzt, als er etwa 2012 auf die Suche nach einem Domain-Namen für seine zukünftige Unternehmung ging. Seine Erfahrung als gänzlichem Domain-Laien beschreibt er in dem längeren Blog-Eintrag auf northwestregisteredagent.com. Auf eine Suchanfrage auf den Seiten eines Registrars wird ihm angezeigt, dass seine Wunschdomain nicht mehr vorhanden ist, aber zugleich auch mitgeteilt, wie er gleichwohl an die Domain kommen kann: indem er eine solche „Premium-Domain“ zu einem höheren Preis kauft. Das sah zunächst wie eine Verschwörung aus, weshalb sich der Autor des Artikels über das WHOIS kundig machte und feststellen musste, dass in der Tat die gewünschte Domain schon seit mehr als zehn Jahren registriert war. Nach einem Anruf beim Registrar erfuhr er vom Handel mit Domain-Namen. Nun machte er sich kundig und stellte fest, dass eine Domaining-Industrie existiert, die kaum bekannt ist. Mit der Erkenntnis ging er daran, seine Wunschdomains von Domainern zu kaufen und machte so seine Erfahrungen. Dabei stellte er fest, dass die Geschäftsabläufe bei den großen Domain-Börsen der Kenntnislosigkeit von industriefernen Käufern nicht gerecht werden. Oft hatte er den Eindruck, dass Verkäufer, ob Selfmade-Man oder Großunternehmen, Spielchen mit ihm trieben, indem sie nach Kaufangeboten die Preise immer höher schraubten oder sich bei der Beantwortung seiner eMails Zeit ließen. Er nennt allerdings auch positive Beispiele, bei denen einzelne Domain-Inhaber hilfreiche Tipps gaben. Beim Vergleich der geforderten Preise mit den allgemein auf dem Markt üblichen stellte er immer wieder Fehlwahrnehmungen der Realität bei Domainern fest. Doch die hätten kein Problem, zu geringe Angebot 10 bis 20 Jahre auszusitzen, da sie jährlich lediglich rund US$ 10,- für eine Domain ausgeben. Der Autor empfiehlt, ausschließlich direkt mit dem Domain-Inhaber zu kommunizieren. Wenn dieser sich in der Kommunikation als anständig herausstelle, könne man ins Geschäft kommen. Wenn sie allerdings Spiele mit einem spielen, dann sollte man die Sache vergessen.

Der Artikel „How to Buy a Domain Name That is Already Taken“ vom Blog von „northwest registered agent“ stammt aus dem Jahr 2013, heißt es unter dem Titel. Wir konnten ihn auf den unter archive.org gespeicherten Seiten der Domain northwestregisteredagent.com von 2013 nicht entdecken. Den Namen des Autors gibt die Seite ebenfalls nicht her, es war schlicht der „Admin“. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, den Artikel zu lesen, für potentielle Domain-Käufer genauso wie für Domainer. Wir empfehlen die Lektüre vorbehaltlos.

Der Artikel „How to Buy a Domain Name That is Already Taken“ findet man unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2170

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

SEXE.COM – FÜR GÜNSTIGE EUR 210.000,- ZU HABEN

Die vergangene Domain-Handelswoche schaffte es wieder, eine Domain zum sechsstelligen Preis aufzubieten: sexe.com kostete EUR 210.000,-. Überraschend gut positionierte sich auch die Endung .net, die gleich zwei vergleichsweise hochpreisige Domain-Namen lieferte.

Brachte vor drei Wochen sexe.net lediglich US$ 5.426,- (ca. EUR 4.888,-), so erwies sich die .com-Variante sexe.com zu EUR 210.000,- als Knüller, der das oft genannte Preisverhältnis von .net zu .com von 1 zu 10 bei weitem übertrifft. Allerdings überraschen beide Preise, wenn man sie mit jenen US$ 151.400,- (damals ca. EUR 97.627,-) vergleicht, die sexe.org im Juni 2008 erzielte. Gut gestaltete sich heymoney.com zum Preis von US$ 40.000,- (ca. EUR 36.364,-), deren Käufer sich auch gleich noch die nTLD hey.money zum Preis von US$ 8.888,- (ca. EUR 8.080,-) zulegte. Eine erfreuliche Preissteigerung erzielte iyw.com, die mit US$ 11.100,- (ca. EUR 9.182,-) erheblich teurer war als im Juni 2010, in dem sie US$ 3.000,- (ca. EUR 2.511,-) erzielte.

Die Ausbeute unter den Länderendungen war nicht so erfreulich, aber vorhanden. Die australische Domain gee.com.au lag mit US$ 5.990,- (ca. EUR 5.445,-) an erster Stelle, gefolgt von der deutschen attb.de zu EUR 4.000,-, die an die „Antenna Technology Bad Blankenburg“ ging. Die belgische Domain vivino.be fand für EUR 3.250,- einen Weinhandel, der weiterleitet auf vivino.com. Interessant war noch der Verkauf der Domain on.do unter der Endung der Dominikanischen Republik für EUR 2.200,-.

Die neuen generischen Endungen waren, wie geschrieben, mit hey.money zum Preis von US$ 8.888,- (ca. EUR 8.080,-) vertreten, und von investors.club für US$ 7.000,- (ca. EUR 6.364,-), der in einem guten Monat sein Angebot starten wird. Die Geschäftsdomain hosting.biz erzielte nur US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-), was eine rapide Fehlentwicklung gegenüber den US$ 14.975,- (ca. EUR 13.614,-), zu denen die Domain im Dezember 2017 gehandelt wurde, darstellt. Erfreulicheres lässt sich da von den klassischen generischen Endungen sagen: Mit sudoku.net zum Preis von GBP 42.500,- (ca. EUR 48.668,-) stellte .net den zweitbesten Preis der Woche, und madrid.net konnte sich von EUR 28.000,- im April 2008 auf nun EUR 35.000,- verbessern. So war die vergangene Domain-Handelswoche nicht gar so übel, zumal sexe.com einen so guten Preis einbrachte.

Länderendungen
————–

gee.com.au – US$ 5.990,- (ca. EUR 5.445,-)
attb.de – EUR 4.000,-
tens.nl – EUR 3.500,-
vivino.be – EUR 3.250,-
shopify.pe – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.727,-)
retouren.nl – EUR 3.000,-
mycredit.es – EUR 2.999,-
on.do – EUR 2.200,-
labrasserie.be – EUR 2.000,-

Neue Endungen
————-

hey.money – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.080,-)
investors.club – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.364,-)

Generische Endungen
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hosting.biz – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)

sudoku.net – GBP 42.500,- (ca. EUR 48.668,-)
madrid.net – EUR 35.000,-
ormond.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.818,-)

.com
—–

sexe.com – EUR 210.000,-
heymoney.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 36.364,-)
powerhost.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.909,-)
iyw.com – US$ 11.100,- (ca. EUR 9.182,-)
ybuyer.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 8.182,-)
xandor.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 7.000,-)
capintel.com – EUR 7.500,-
aglab.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.818,-)
stripcurtain.com – US$ 6.350,- (ca. EUR 5.773,-)
cetrac.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.455,-)
mamako.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.455,-)
gtaexotics.com – EUR 5.500,-
payapp.com – EUR 5.000,-
hentaila.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
serviceops.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)
instars.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.545,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com

NAMESCON – FINDET IM JANUAR 2020 IN AUSTIN STATT

Die „NamesCon Global“ findet wie immer Ende Januar, diesmal in Austin (US-Bundesstaat Texas) statt. Die Agenda ist bisher nur grob umrissen. Der Veranstalter erweitert die Konferenz um „The Domain Economic Forum“ und bittet um Beitragseinsendungen.

„NamesCon“ ist die nach eigenen Angaben größte alljährliche Domain-Industry-Konferenz, die rund um den Globus Aufmerksamkeit erfährt. Sie findet dieses Mal vom 29. Januar bis 02. Februar 2020 in Austin (Texas, USA) statt, und nennt sich nun vollständig „NamesCon – The Domain Economic Forum“. Teilnehmer der Konferenz dürfen sich auf Keynotes, Panels und von Experten geleitete Workshops freuen. Erneut gibt es eine Domain-Auktion, die am Donnerstag, dem 30. Januar 2020 stattfindet. Insgesamt weist die Agenda noch keine Details auf, sondern lediglich die grobe Struktur. Die Tagung beginnt am Mittwoch und bietet Konferenz-Tracks für Pros und Anfänger sowie abends einen Empfang für alle Teilnehmer. Am zweiten Tag widmet sich die Konferenz der Transparenz, aber auch der Monetarisierung und dem Branding, zudem gibt es abends die Domain-Auktion. Am Freitag ist dann wieder die Konferenz angesagt mit dem Fokus auf „Secondary Market“, Sicherheit und Registrierungsdynamiken. Der Samstag wird als Spaßtag angepriesen, an dem Teilnehmer ihr Laptop durch ihre Kameras ersetzen. Nicht nur hat sich die „NamesCon“ umbenannt, sie bietet unter dem Label „The Domain Economic Forum“ auch die Möglichkeit, sich um Vorträge zu bewerben und entsprechende Beiträge einzusenden. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass die angebotenen Veranstaltungsbeiträge überwiegend gesponsert sind.

Zu folgenden Themen können Beiträge eingereicht werden:

„1. The economics of the domain name ecosystem – understanding the size and scope of the domain industry as a whole, especially the secondary market.

2. Navigating market threats and opportunities – how alternative online presences through marketplaces and social media threaten domains.

3. The buyer’s perspective – domain buyers’ stories and case studies.“

Die „NamesCon Global“ 2020 findet vom 29. Januar bis 02. Februar 2020 im Omni Hotel Downtown Austin, 700 San Jacinto, 8th Street Austin, Texas, 78701 (USA) statt. Der Preis pro Ticket für die Veranstaltung liegt zur Zeit bei US$ 699,- nebst US$ 45,95 Gebühr (Phase 2). Ab 01. Dezember 2019 steigen die Preise (Phase 3), und ein Ticket kostet dann US$ 849,- nebst US$ 55,44 Gebühr. Vor Ort kostet ein Ticket sodann US$ 999,- nebst US$ 64,92 Gebühr.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://namescon.global

Einen Vortragsbeitrag kann man hier einreichen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2171

Quelle: namescon.global, domainnewswire.com

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