Domain-Newsletter

Ausgabe #990 – 24. Oktober 2019

Themen: Spamhaus – Namecheap-Kunden fallen negativ auf | DNS – RIPE vergibt bald nur noch „IPv4-Staub“ | TLDs – Neues von .crypto, .fr und .new | UDRP – Infineon scheitert an Sprachbarriere | Domaining – gibt es nur 3 Goldene Regeln? | cryptoinsurance.com – Trendiges zu US$ 70.000,- | Hamburg – Domainstammtisch Ende November 2019

SPAMHAUS – NAMECHEAP-KUNDEN FALLEN NEGATIV AUF

Das „Spamhaus Project“ hat den US-Registrar Namecheap Inc. zum beliebtesten Anlaufpunkt für Cyberkriminelle gekürt: vor allem bei Botnets und Malware-Produzenten ist Namecheap beliebt. Zudem hat Spamhaus die Liste der am meisten missbrauchten Top Level Domains auf aktuellen Stand gebracht.

Die in London gegründete und mittlerweile auch in Genf ansässige Organisation, die sich bereits seit 1998 der Bekämpfung von Spam verschrieben hat und weltweit verwendete „anti-spam lists“ veröffentlicht, widmet sich in ihrem aktuellen Report dem 3. Quartal 2019. Wer vermutet, dass Malware-Autoren und Botnet-Betreiber die Sommermonate für Urlaub genutzt haben, der irrt gewaltig. Wie Spamhaus berichtet, hat die Anzahl der neu entdeckten „command & control servers“ (C&Cs) für Botnets im Juli 2019 mit mehr als 1.500 ein neues Allzeithoch erreicht; in den Vormonaten waren es durchschnittlich lediglich etwa 1.000. Zwar war mit „Emotet“ einer der gefährlichsten Akteure ab Juni 2019 vorübergehend still, er ist im September 2019 aber wieder zum Leben erwacht.

Ob in diese Aktivitäten auch der US-Domain-Registrar Namecheap eingebunden war, sagt Spamhaus nicht. Allerdings führt man Namecheap als „most abused domain registrar“ im 3. Quartal 2019, und zwar bei 1.034 C&Cs mit weitem Abstand vor dem in China ansässigen Unternehmen West263.com, das auf 375 C&Cs kommt, gefolgt von OpenProvider aus den Niederlanden mit 344 C&Cs. Daneben finden sich mit 1API (100 C&Cs) und KeySystems (69 C&Cs) auch zwei deutsche Registrare in den Top 20, allerdings auf den hinteren Plätzen. Was genau diese Registrare besonders attraktiv für C&Cs macht, lässt sich der Pressemeldung von Spamhaus nicht entnehmen. Typischerweise machen extrem niedrige Registrierungsgebühren, wie sie beispielsweise aus Marketing-Aktionen bekannt sind, einen Registrar attraktiv für Cyberkriminelle. Die Blogger von domaingang.com gehen beispielsweise davon aus, dass Gebühren von US$ 1,80 für eine .icu-Domain bei Namecheap magische Anziehung auf Spammer haben. Auch .best-Domains sind dort mit Rabatt-Aktionen derzeit günstig zu haben und daher anfällig für Spam. Dass Namecheap eine Bezahlung mit der Kryptowährung Bitcoin zulässt, tut sein übriges.

Wie Spamhaus weiter berichtet, zählen aktuell aber weder .icu noch .best zu den „most abused top-level domains“ im Zeitraum Juli bis September 2019. In dieser Liste sind mit .ru, .pw, .eu, .ga, .tk, .su, .ml, .cf und .me gleich zehn ccTLDs unter den Top 20 vertreten. An der Spitze rangieren mit .com, .net und .info aber klar generische Endungen. Die neu eingeführten Top Level Domains spielen mit .top, .xyz, .icu, .name, .live, .site und .club zwar zahlenmäßig eine Rolle, im Vergleich mit .com, .net und .info sind sie jedoch eher unauffällig. Setzt man die Spamhaus-Werte ins Verhältnis zu den Registrierungszahlen, ergibt sich jedoch ein anderes Bild: dort fallen dann .name, .live und .top unangenehm auf. Auch dort dürften Marketing-Aktionen verbunden mit günstigen Gebühren für einen deutlichen Missbrauchsanstieg gesorgt haben. Das ist jedoch kein Phänomen, das nur für nTLDs gilt; Tokelau etwa vergibt bereits seit Jahren .tk-Domains gratis, und wird deshalb als sicherer Hafen sowohl für Spammer als auch für Phisher gegeisselt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2172

Quelle: spamhaus.org, onlinedomain.com, eigene Recherche

DNS – RIPE VERGIBT BALD NUR NOCH „IPV4-STAUB“

Der Pool an freien IPv4-Adressen ist nun auch in Europa nahezu erschöpft: beim 79. Treffen in Rotterdam bestätigte RIPE (Réseaux IP Européens Network Coordination Centre), dass noch 2019 die letzten Adressblöcke vergeben werden.

Seit 2002 verfolgt uns das Thema IPv4 in diesem Newsletter. Damals hatte die Deutsche Telekom AG angekündigt, mit dem IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6 dem Adressmangel im Domain Name System eine Ende zu setzen. 17 Jahre später gibt RIPE, als Regional Internet Registry für Europa zuständig für die Verteilung von Adressblöcken, das nahende Ende für IPv4-Adressen bekannt. Wie CEO Axel Pawlik gegenüber dem Online-Magazin heise.de angab, werden die letzten kleinen Blöcke in diesen Tagen ausgegeben; danach gebe es nur noch „IPv4-Staub“. Schon bald werden lediglich Start-Ups Anrecht auf Kleinstzuteilungen erhalten. Das bestätigt auch ein Blick auf die RIPE-Website. Ende August 2019 gab es noch 1,91 Mio. IPv4-Adressen. Aktuell sind es noch 1,78 Mio., allerdings sind davon nur 0,75 Mio. allgemein verfügbar; 1,03 Mio. bleiben reserviert. RIPE betont, dass man sich auf diese Situation seit langem eingestellt hat, so dass keine Sorge besteht, dass das Domain Name System von heute auf morgen nicht mehr funktioniert.

Zu den von RIPE ergriffenen Maßnahmen zählt auch die Schaffung einer Warteliste, verabschiedet am 30. Juli 2019. Sinkt die maximale Größe der freien IPv4-Adressblöcke unter 1.024, gibt es nur noch Päckchen von 256 Adressen. Damit reagiert die RIPE-Führung darauf, dass die Organisation im Zeitraum zwischen Mai 2015 und Mai 2016 über 2.000 neue Mitglieder hinzugewonnen hat – bei damals insgesamt etwa 13.000 Mitgliedern; inzwischen ist die Zahl sogar auf rund 20.000 angestiegen. Erklärtes Ziel der Neumitglieder: sich auf diese Weise einen Zugriff auf die Zuteilung eines IPv4-Adressblocks zu sichern. Dies zwang den RIPE-Vorstand im Jahr 2015 dazu, Mehrfachmitgliedschaften ausdrücklich zu verbieten – mit der Folge, dass zahlreiche neue Gesellschaften gegründet wurden, und das Rennen um die letzten freien IPv4-Adressen weiter angeheizt wurde.

Dass der Druck auf die Branche weiter anhält, hat sie nach Ansicht von Gert Döring von der Arbeitsgruppe „Adresspolitik“ im RIPE selbst verschuldet. Zwar steht mit IPv6 ein neuer Adressraum mit 3,4 mal 10 hoch 38 IP-Adressen längst zur Verfügung, technisch wird die Umsetzung jedoch verschleppt. Als Beispiel nennt er den Mobilfunk; dort findet man IPv6 bis heute nur im LTE-Mobilfunknetz der Telekom (4G). Der Vorschlag, dass die DNS Root-Server ab 2026 DNS-Anfragen nur noch per IPv6 beantworten sollen, fand ebenfalls keine Mehrheit. In blinde IPv6-Euphorie sollte man jedoch nicht verfallen: der Umstand, dass mit IPv6 jeder Internetnutzer für jedes einzelne mobile Gerät eine eindeutige Adresse zugeteilt bekommt, wirft datenschutzrechtliche Fragen auf, die derzeit weitgehend ungeklärt sind.

Quelle: heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CRYPTO, .FR UND .NEW

Die Welle der vermeintlichen Krypto-Domains schwappt weiterhin über das Domain Name System: nach .eth sowie .zil will .crypto die Massen anlocken. Derweil optimiert AFNIC den Registry-eigenen Lock-Service, während die von Google verwaltete .new in ihre Sunrise-Phase startet – hier die Kurznews.

Das in San Francisco ansässige Unternehmen Unstoppable Domains hat damit begonnen, die Top Level Domain .crypto zu vermarkten. Ebenso wie bei dem Kryptowährungs-Token Zilliqa (ZIL) will man ein eigenes „blockchain domain naming system“ aufbauen, das unterschiedlichste Kryptowährungen mit der eigenen Domain verbindet. Dadurch sollen die oft langen, aus einer zufälligen Kombination von Zeichen und Ziffern bestehenden Kryptowährungen alltagstauglicher werden. Was Unstoppable Domains aber wie im Fall von .zil verschweigt: eine in der IANA-Datenbank eingetragene, offizielle Top Level Domain .crypto gibt es nicht, und daran wird sich so rasch nichts ändern, denn bei ICANN gibt es noch nicht einmal eine Bewerbung um diese Endung, geschweige denn wird sie derzeit bearbeitet. Da sich Unstoppable Domains bedeckt hält, ist davon auszugehen, dass es sich bei .crypto wie bei .zil um „alternative“ Top Level Domains handelt, die nur über technische Umwege genutzt werden können. Das öffentliche Vertrauen in eine Kryptowährungen stärkt man damit nicht.

AFNIC, Verwalterin der französischen Länderendung .fr, hat Verbesserungen am eigenen Domain-Lock-Service angekündigt. Diese seit dem 24. Februar 2015 verfügbare Dienstleistung sperrt .fr-Domains auf Ebene der Registry. Eine Änderung wesentlicher Domain-Daten wie zum Beispiel des Domain-Inhabers ist ebenso wie ein Domain-Transfer oder gar eine Löschung nur möglich, wenn der Registrar vorher eine „unlock request“ bei AFNIC gestellt hat; dieser „unlock request“ wird dann von AFNIC im Rahmen eines eigenen Validierungsprozesses geprüft. Bisher machen 350 .fr-Domain-Inhaber davon Gebrauch. Um sie noch mehr zu schützen, setzt AFNIC künftig auf „dual authentication“. Ausserdem soll der Dienst rund um die Uhr „24/7“ genutzt werden können. Für Erleichterung sorgt überdies die Hinterlegung verifizierter Kontakte in einem eigenen Verzeichnis. Ferner können alle einer Person gehörenden Domains in einem Schritt ent- und wieder gesperrt werden. Betrügerische Manipulationen sollen so weiter erschwert bleiben, ohne dass der Nutzer des Domain-Lock-Service auf Komfort verzichten muss. Interessierte Domain-Inhaber können sich über ihren Registrar nach weiteren Einzelheiten erkundigen.

Von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt hat die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. die Sunrise-Phase für die neue generische Top Level Domain .new gestartet. Seit dem 15. Oktober 2019 können Markeninhaber ihre .new-Domains bevorrechtigt registrieren. Anlass zur Eile besteht nicht, die Sunrise-Phase endet erst am 14. Januar 2020. Unmittelbar im Anschluss startet eine „Limited Registration Period“, die bis 14. Juli 2020 dauert; während dieses Zeitraums können sich Interessenten direkt bei Google um eine .new-Domain bewerben. Für Domainer ist .new uninteressant, denn die Registrierung geht einher mit der Verpflichtung zu „must be used for action generation or online creation flows.“ Damit setzt Google Ankündigungen aus dem Jahr 2018 um: wer sich in seinen Google-Account eingeloggt hat und Domain-Namen wie doc.new, form.new, sheet.new, slide.new oder site.new in seinen Browser eintippt, soll unmittelbar zu den Google-Produkten Google Docs, Sheets, Slides, Sites oder Forms gelangen und sofort damit beginnen, dort neue Dateien zu schaffen.

Quelle: businesswire.com, afnic.fr, goldsteinreport.com

UDRP – INFINEON SCHEITERT AN SPRACHBARRIERE

Infineon startete ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) wegen zweier Vertipper-Domains, die ein Chinese bei chinesischen Registraren registriert hat. Das Verfahren sollte auf Wunsch von Infineon in Englisch geführt werden, jedoch reichten die Gründe dafür nicht aus, ein faires Verfahren zu begründen. Das Panel wies die Beschwerde zurück.

Die Infineon Technologies AG sah ihre Markenrechte an der Marke „Infineon“ durch die Domains yinfineom.com und infineom.com verletzt. Sie startete ein UDRP-Verfahren vor dem NAF und beantragte neben der Übertragung der Domains auf sich auch, dass das Verfahren in englischer Sprache geführt werde. Die beiden Domains sind auf Grundlage von chinesischsprachigen Registrierungsverträgen jeweils über chinesische Registrare registriert. Zur Begründung führte die Beschwerdeführerin an, der Gegner sei zumindest soweit mit der englischen Sprache vertraut, als er die Marke „Infineon“ für die Registrierung zweier Vertipper-Domains leicht abändern konnte. Zudem würde sich das Verfahren deutlich verzögern und andernfalls unnötige Kosten verursacht werden, da die Beschwerdeführerin kein Chinesisch spreche. Der Gegner meldete sich nicht zur Sache. Als Panelist wurde Charles A. Kuechenmeister berufen.

Kuechenmeister sorgte für eine schnelle und kurze Entscheidung: schon beim Antrag auf die Wahl der englischen Sprache ließ er das Verfahren enden und wies die Beschwerde von Infineon zurück (NAF Claim Number: FA1909001860700). Kuechenmeister stellte fest, dass beiden Domains Registrierungsverträge und -bedingungen in chinesischer Sprache zugrunde liegen. Grundsätzlich sei ein UDRP-Verfahren in der Sprache des Registrierungsvertrages zu führen. Ausnahmen sind möglich, wenn vertretbare Gründe vorliegen. Hier beantragte die Beschwerdeführerin Englisch als Verfahrenssprache, weil die registrierten Domains Vertipper der englischsprachigen Marke der Beschwerdeführerin darstellen. Das verleitete sie zur Annahme, der Gegner verfüge über ausreichend Englischkenntnissen, und der Umstand, das man selber kein Chinesisch spreche, reichten als Gründe für ein Verfahren in englischer Sprache aus. Andere Panels haben, so Kuechenmeister, für die Entscheidung der Sprachwahl als wesentliche Faktoren herangezogen, ob der Gegner die andere Sprache versteht, die Sprache des Domain-Namens und des Inhalts der Website, frühere Korrespondenz zwischen den Parteien und mögliche Unfairness oder ungerechtfertigte Verzögerung durch die Pflicht der Beschwerdeführerin zur Übersetzung. Die Entscheidung hinsichtlich der Verfahrenssprache dürfe jedenfalls keine der Parteien benachteiligen, so Kuechenmeister. Er fährt fort, Bequemlichkeit und Kosten seien wichtige Faktoren bei der Entscheidung über die Verfahrenssprache, doch von überragender Bedeutung sei die grundsätzliche Fairness. Von einer Partei zu verlangen, ein Verfahren in einer Sprache zu führen, die sie nicht ausreichend beherrscht, um gegen Vorwürfe zu argumentieren und sich angemessen zu verteidigen, sei einfach nicht fair. Hier seien die Registrierungsverträge auf Chinesisch geschlossen, und ohne gute Gründe, die dagegen sprechen, sollte das Verfahren auf Chinesisch geführt werden. Die Beschwerdeführerin habe zur Begründung der Sprachwahl lediglich vorgetragen, der Gegner sei in der Lage gewesen, Vertipper-Domains mit subtiler Abweichung von ihrer Marke zu registrieren. Der Text der Website, die beide Domains öffnen, sei beinahe ausschließlich auf Chinesisch verfasst, bis auf gängige Marken und Unternehmensnamen wie Mitsubishi, SanRex, Fijitsu und ein paar arabische Zahlen. Es gäbe keine weiteren Hinweise auf Englischkenntnisse beim Gegner. Die Fähigkeit, ein einzelnes Wort in leicht abweichenden Versionen zu verändern, sei kein Beweis für ausreichende Sprachkenntnisse, die die Partei dazu befähige, an einem solchen Verfahren sinnvoll und effektiv teilzunehmen. Der Gegner habe den Hinweis auf das Verfahren in englischer und chinesischer Sprache übersandt bekommen, aber das reiche alles in allem nicht aus, das gesamte Verfahren auf Englisch fortzuführen. Aus diesen Gründen entschied Kuechenmeister, die Beschwerdeführerin sei beim Antrag auf die Verfahrenssprache in Englisch gescheitert. Damit wies Kuechenmeister die Beschwerde von Infineon zurück, ließ dem Unternehmen aber die Option offen, im Falle, es liefere weitere Gründe für ein Verfahren auf Englisch, oder es starte das Verfahren auf Chinesisch, ein neues Verfahren anzustrengen.

Die Frage der Sprachwahl hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Doch eine solche Entscheidung, bei der das UDRP-Verfahren bereits an diesem Antrag scheiterte, sehen wir zum ersten Mal. Das ist ein neues, beachtenswertes Merkmal für zukünftige Beschwerden. Da immer mehr Entscheidungen sich auch mit Cybersquatting vom chinesischen Markt her auseinandersetzen, erscheint es wichtig, für die unterschiedlichen Verfahrenssprachmöglichkeiten offen zu bleiben. Dass Infineon mittlerweile ein neues UDRP-Verfahren in der Sache gestartet hat, konnten wir nicht erkennen, aber wahrscheinlich ist es dafür noch zu früh: Die Entscheidung von Kuechenmeister trägt das Datum vom 04. Oktober 2019.

Die UDRP-Entscheidung über die Domains yinfineom.com und infineom.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1860700.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

DOMAINING – GIBT ES NUR 3 GOLDENE REGELN?

Die britische Informationsseite abcmoney.co.uk bietet einen Artikel mit „3 Goldenen Regeln“, die man beherzigen möge, sollte man ins Domain-Investorengeschäft einsteigen wollen. Sie sind kurz und knapp, aber nur bedingt hilfreich.

Sehr leicht lassen sich Tipps für jede Lebenslage in kurze Worte fassen. Die Probleme liegen meist in den ausgeblendeten und individuellen Details. Darum sind Artikel mit der Schnellanleitung in der Regel Lückenfüller. So auch die „3 Golden Rules To Get You Started“ des Domain-Investings. Die erste Goldene Regel trifft den Kern des Geschäfts: Qualität geht vor Quantität. Lieber für viel Geld eine „Premium“-Domain kaufen als für kleines Geld jede Menge unverkäuflichen Ballast. Was eine wirkliche Premium-Domain ist – da gehen die Meinungen auseinander. Ohne längere Beobachtung des Marktes lässt sich das nur schwer erkennen. Diese Zeit sollte man sich vor Anwendung der ersten Goldenen Regel nehmen.

Die zweite Regel ist diffus und irreführend: Erwäge Brandability. Danach sollte ein Domain-Name als Marke vermarktbar sein. Als Beispiel wird wieder einmal amazon.com genannt; Google hätte man ebenfalls nennen können. Nur der Wert der Domain-Namen ergibt sich in diesen Fällen nicht aus ihrer Vermarktbarkeit, sondern dem Geschäft, das dahinter steht. Nicht die Domain ist hier wertvoll, sie wurde es durch das Handeln der Domain-Inhaber. Die dritte Goldene Regel warnt vor den neuen Top Level Domains: Meide hoch gehypte Endungen. Bei der derzeitigen Marktsituation ist da etwas Wahres dran. Nach wie vor wird .com bevorzugt, und erzielt auf dem Markt bessere Preise. Der Artikel verweist dabei auf eine Befragung unter anderem hinsichtlich der Endung .insurance, die den Befragten nicht vertrauenswürdig erschien; er unterschlägt allerdings auch, dass die Untersuchung im Dezember 2014 veröffentlicht wurde, zu einem Zeitpunkt, als die neuen Endungen tatsächlich noch ganz neu waren.

Darüber hinaus gehen wichtige Fragen, die sich beim Einstieg in den Domain-Handel stellen, verloren: Zum Beispiel die, ob man seinen Job kündigen sollte, wenn man Domainer werden will? Nein, selbstverständlich nicht. Der Verkauf von Domains ist ein zähes Geschäft. Und die guten Preise erlangt man in der Regel, indem man lange wartet. Bis dahin muss man für die Registrierungsgebühren der eigenen Domain-Namen aufkommen – ganz zu schweigen vom eigenen Leben. Am besten, so Rick Schwartz, hat man dafür eine oder mehrere Domains, die für sich durch Traffic ausreichend finanzielle Mittel einbringen, um die Registrierungsgebühren aller anderen Domains sicher begleichen zu können. Außerdem: so einfach kommt man nicht zu der empfohlenen Qualitätsdomain, die man teuer verkaufen will. Die muss man erstmal selbst bezahlen, man braucht also Mittel, um überhaupt in das Domainer-Geschäft einsteigen zu können. Sicher gibt es zahlreiche Profis, die nach wie vor handverlesene Domains selbst registrieren und nicht erst ankaufen. Aber um gute Domains von Hand zu registrieren, braucht es Erfahrung, und vom Vorhandensein derselben kann man nicht ausgehen, wenn man sich an Artikeln wie den von abcmoney.co.uk orientiert. Rechtliche Risiken werden in dem kurzen Artikel überhaupt nicht erwähnt. Dabei ist das ein essenzielles Kriterium, um weitestgehend unbeschadet das Domaining-Geschäft betreiben zu können. Sollte man mit einer tollen Domain die Marken-, Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen, kann es nach wie vor teuer werden und die Sache ein schnelles Ende haben.

Allein die wenigen von uns noch angehängten Erwägungen zeigen: mit lediglich „3 Golden Rules“ ist es nicht getan, in das Domain-Investing einzusteigen. Besser, man behält unsere klassischen „Sieben Goldenen Domain-Regeln“ mit im Blick und schaut sich auch sonst noch um:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2173

Den Artikel „Domain Investing: 3 Golden Rules To Get You Started“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2174

Quelle: abcmoney.co.uk, eigene Recherche

CRYPTOINSURANCE.COM – TRENDIGES ZU US$ 70.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht besonders hochbepreist, doch bewegte sie sich auf gutem Level. Mit cryptoinsurance.com zum Preis von US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-) war eine Domain aus dem Krypto-Trend erfolgreich. Eine riesige Überraschung brachte ntwk.com mit US$ 49.999,- (ca. EUR 45.044,-).

Keine sechsstelligen Beträge, dafür aber reichlich Domains im fünfstelligen Bereich: Teuerste Domain war cryptoinsurance.com mit US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-), die offenbar den Zeichen der Zeit folgt, denn wahrscheinlich bleibt kein Wirtschaftsbereich von Krypto, KI (AI) und Blockchain auch domain-technisch verschont. Die überragende Überraschung in der vergangenen Handelswoche war allerdings ntwk.com mit US$ 49.999,- (ca. EUR 45.044,-). Ein Preis, der sagenhaft wird, wenn man sieht, dass die Domain im Dezember 2015 zum Preis von lediglich US$ 2.407,- gehandelt wurde (seinerzeit ca. EUR 2.208,-). Etwas geringer waren die Gewinne mit techi.com, die im März 2010 US$ 3.388,- (damals ca. EUR 2.491,-) einbrachte und jetzt für immerhin US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-) gehandelt wurde.

Unter den Länderendungen war die britische Endung die stärkste mit tide.co.uk zum Preis von GBP 35.400,- (ca. EUR 41.061,-). Darüber hinaus lieferte .uk zwei weitere Domains. Die kolumbianische bold.co lag mit US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-) an zweiter Stelle. Ihr folgte die italienische pdg.it mit US$ 14.030,- (ca. EUR 12.640,-). Weiter gings mit einer Artificial-Intelligence-Domain: grab.ai machte US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-) gut und bietet eine AI-Talentsuchseite. Sodann stieg die deutsche Endung ein, mit omisan.de zu EUR 10.000,-; weitere .de-Domains waren poliermaschine.de für EUR 4.999,- und prettylittlething.de für EUR 4.995,-.

Die neuen generischen Endungen waren aktiver, und brachten es mit cbd.world zu US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-) auf einen hohen Wert. Es folgte mit odds.bet für EUR 6.000,- eine Glücksspieldomain. Die klassischen Endungen waren immerhin mit unter anderem bonuses.org zum Preis von US$ 9.995,- (ca. EUR 9.005,-) und radicals.org für US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-) belegt. Mit cheaphotel.info zu US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-) war auch eine Endung der Nullerjahre mit dabei. Die Zahlen der vergangenen Domain-Handelswoche waren also nicht überragend, aber durchaus noch in ansprechender Höhe – die Woche war also in Ordnung.

Länderendungen
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tide.co.uk – GBP 35.400,- (ca. EUR 41.061,-)
aceauto.co.uk – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.514,-)
omnio.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.900,-)

bold.co – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
pdg.it – US$ 14.030,- (ca. EUR 12.640,-)
grab.ai – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.261,-)
omisan.de – EUR 10.000,-
campings.be – EUR 9.990,-
wig.ca – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.009,-)
translator.io – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
poliermaschine.de – EUR 4.999,-
prettylittlething.de – EUR 4.995,-
tak.ch – EUR 2.990,-
taf.ch – EUR 2.950,-
scotchwhisky.in – US$ 3.230,- (ca. EUR 2.910,-)
startups.com.br – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.883,-)
ena.ca – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)

Neue Endungen
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cbd.world – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.018,-)
odds.bet – EUR 6.000,-
sampledoc.xyz – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.694,-)
counter.app – EUR 2.980,-
wash.app – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.703,-)

Generische Endungen
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bonuses.org – US$ 9.995,- (ca. EUR 9.005,-)
radicals.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.405,-)
highstakes.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.505,-)
feedback.net – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.333,-)
cheaphotel.info – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.153,-)
cureamerica.org – US$ 2.112,- (ca. EUR 1.903,-)

.com
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cryptoinsurance.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 63.063,-)
ntwk.com – US$ 49.999,- (ca. EUR 45.044,-)
calisthentics.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.027,-)
deskphone.com – US$ 28.750,- (ca. EUR 25.901,-)
digitalmining.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.523,-)
cordage.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 19.820,-)
extasy.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.216,-)
ably.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 15.766,-)
mytips.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 15.315,-)
internationalworld.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
microbrewery.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
ohne.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.514,-)
toric.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.008,-)
purelifefoods.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 8.007,-)
performancepet.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.207,-)
collegial.com – US$ 7.770,- (ca. EUR 7.000,-)
cygov.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
revvi.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.757,-)
atropa.com – US$ 7.320,- (ca. EUR 6.595,-)
bestoffice.com – US$ 7.215,- (ca. EUR 6.500,-)
1b1.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)
techi.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.306,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HAMBURG – DOMAINSTAMMTISCH ENDE NOVEMBER 2019

Das diesjährige 2. Treffen des „Hamburger Domainstammtisches“ steht an. Termin ist der 29. November 2019, Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen.

Beim „Hamburger Domainstammtisch“ trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr die Domainer-Szene. Nach einem Treffen im Juli 2019 findet der nächste „Hamburger Domainstammtisch“ am 29. November 2019 statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Die aktuelle Teilnehmerliste hängt noch nicht aus. Anmeldeschluss ist der 22. November 2019.

Der kommende „Hamburger Domainstammtisch“ findet am 29. November 2019 wie gehabt um 19:00 Uhr im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg statt. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist mindestens noch bis zum 22. November 2019 möglich. Für Domainer, die von weiter weg anreisen, empfiehlt der Stammtisch als Unterkunft die Schlaflounge Hamburg-Eimsbüttel (Vereinsstrasse 54b, 20357 Hamburg) und das Fritzhotel Hamburg (Schanzenstraße 101–103, 20357 Hamburg).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainstammtisch.de

Quelle: domainstammtisch.de, eigene Recherche

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