Domain-Newsletter

Ausgabe #997 – 12. Dezember 2019

Themen: Kaufpreis enthüllt – PIR kostet US$ 1,135 Mrd. | Statistik – .icu übertrumpft erneut .com | TLDs – Neues von .cl, .cy und .th | OLG Frankfurt – sind Domains zu anonymisieren? | Neue Geschäftsidee – Anteilsverkauf von nnr.com | wanda.com – kein Fisch für US$ 83.817,- | Ausblick – die ICANN-Meetings im Jahr 2020

KAUFPREIS ENTHÜLLT – PIR KOSTETE US$ 1,135 MRD.

Der Kaufpreis ist enthüllt: für US$ 1,135 Mrd., umgerechnet also knapp EUR 1,026 Mrd., hat der Finanzinvestor Ethos Capital die Gesellschaftsanteile an der Public Interest Registry (PIR) und damit die Rechte an .org erworben. Derweil schlägt die Welle der Empörung um den Verkauf immer höher.

Bestätigt wurde der Kaufpreis, zu dem Ethos Capital die Rechte an .org von der gemeinnützigen Internet Society (ISOC) übernommen hat, bei einem Webinar. Hauptgrund für den Verkauf soll gewesen sein, dass die ISOC nicht mehr allein von einem einzigen Geschäftszweig (der Domain Name Industry) abhängig sein wollte und sich nun im Interesse der eigenen Vision „the Internet is for everyone“ diversifizieren könne. Das unterstrich auch Gonzalo Camarillo, der Vorsitzende des Internet Society Board of Trustees. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte er: „we continue to believe that this deal will help protect ISOC’s future and ensure its long-term stability and growth“. Zudem betonte Camarillo, dass Ethos Capital andere Möglichkeiten habe, um in die Registry und die Dienstleistungen rund um eine .org-Domain zu investieren, als es bei der gemeinnützigen ISOC noch der Fall war.

Für Ethos Capital könnte sich der Kauf aber als Schnäppchen erweisen. Pro .org-Domain nimmt man US$ 9,93 jährlich ein, bei knapp 10,1 Mio. Domains also insgesamt rund US$ 100 Mio. jährlich. Sollten die Gebühren um zehn Prozent jährlich erhöht werden, lägen die Einnahmen 2029 bei US$ 25,75 jährlich pro .org-Domain. Bliebe die Zahl der registrierten Domain-Namen in etwa gleich, wären das Einnahmen von US$ 257,5 Mio. jährlich – bei geschätzten Kosten von nur US$ 25 Mio. im Jahr. Damit blieben US$ 235 Mio. im Jahr in der Kasse, so dass der Kaufpreis rasch abbezahlt wäre. Mehrere namentlich nicht genannte Unternehmen sollen signalisiert haben, bei einer Ausschreibung oder Auktion mehr zu bezahlen. Nachträgliche Hoffnungen sollten sie sich nicht machen; Erik Brooks, Gründer von Ethos Capital, betonte, dass man PIR „many, many, many, many years“ behalten wollte. Das wiederum bezweifelt ISOC-Gründer Vint Cerf, mittlerweile Chief Internet Evangelist bei Google. In einer internen ISOC-Mailing-Liste beschwörte er sogar das Ende der Domain Name Industry: „The domain name business started in 1992. There is not assurance that it will go one indefinitely — something new will likely come along.“

Unterdessen kritisiert eine steigende Anzahl von namhaften Persönlichkeiten den Führungswechsel bei PIR und .org. „I’m very concerned about the sale of .org to a private company. If the Public Interest Registry ends up not being required to act in the public interest, it would be a travesty.“, so Tim Berners-Lee, der Begründer des World Wide Web. Vor allem mit Kritik an ICANN wird nicht gespart. ICANN-Gründungsmitglied Esther Dyson twitterte: „As founding chairman of #ICANN, I’m appalled … This is not what we were working for.“ Wer jedoch darauf setzt, dass ICANN den Verkauf noch blockiert, wird enttäuscht. In einer Stellungnahme gegenüber der Financial Times wird die Internet-Verwaltung mit den Worten zitiert, sie „does not have authority over the proposed acquisition“. Etwas anderes würde allenfalls gelten, wenn die Stabilität und Sicherheit des Domain Name Systems in Gefahr wäre; dafür gibt es aber keinerlei Anzeichen.

Quelle: eigene Recherche

STATISTIK – .ICU ÜBERTRUMPFT ERNEUT .COM

Die neue Top Level Domain .icu schießt den statistischen Vogel ab: um über 1,2 Mio. Domain-Namen konnte die TLD im November 2019 zulegen, mehr als jede andere Endung und sogar doppelt so viel wie .com. Im Übrigen war Berichtssaison, sowohl .eu als auch .pl gaben Einblick in das dritte Quartal 2019.

Aus Brüssel erreicht uns der „Progress Report“ der .eu-Verwalterin EURid für das dritte Quartal 2019. Per 30. September 2019 notierte .eu bei 3.623.691 Domains, ein leichter Rückgang um 6.155 gegenüber dem Vorquartal. Ein ähnliches Ergebnis dürfte sich auch im vierten Quartal abzeichnen; so verlor .eu zwar im November 2019 insgesamt 409 Domains, bewegt sich damit aber im statistischen Graufeld. Erfreulich hoch bleibt die „renewal quote“ mit 78,3 Prozent, auch wenn das daran liegen dürfte, dass EURid einige Promo-Aktionen gestartet hat, die es den akkreditierten Registraren erlauben, .eu-Domains günstiger anzubieten. Allerdings macht sich auch der Brexit bemerkbar: waren es am Ende des dritten Quartal 2017 noch 303.564 Domain-Inhaber mit Sitz auf der Insel, sind es jetzt nurmehr 154.733. Zum Vergleich: Deutschland führt die .eu-Rangliste mit 979.797 Domains an.

Förmlich explodiert zu sein scheint der Markt der neuen generischen Top Level Domains. Allein im November 2019 stieg ihre Gesamt von 27.782.463 um 2.141.401 auf 29.923.864 an. Geradezu fantastische Werte meldet dabei .icu; sie kletterte in den vergangenen vier Wochen um über 1,2 Mio. Domains nach oben, was einen Marktanteil von 13,67 Prozent aller nTLDs bedeutet. Umso beeindruckender wird die Zahl, wenn man bedenkt, dass .shop lediglich auf 670.536 Domains kommt, obwohl die Endung global betrachtet ungleich attraktiver ist. Da bei .icu allerdings über 83 Prozent aller Registrierungen über chinesische Registrare erfolgt sind, liegt nahe, dass einmal mehr drastisch reduzierte Gebühren für den steilen Anstieg verantwortlich sind – und mitnichten ein nachhaltiges Interesse an dauerhafter Registrierung.

In Polen hat die Registry NASK ihren Marktbericht für das dritte Quartal 2019 veröffentlicht. Danach schloss .pl zum 30. September 2019 mit insgesamt 2.553.759 Domains; das entspricht einem Rückgang von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Damit setzt sich ein Trend fort, der 2016 begonnen hat, wenn auch in engen Grenzen. Mit 65,68 Prozent ist die „renewal quote“ immerhin leicht höher als zum gleichen Zeitpunkt 2018. Besonders beliebt ist .pl bei Organisationen; auf sie entfallen 65,02 Prozent aller Registrierungen, auf die Gruppe der natürlichen Personen der Rest von 34,98 Prozent. Auch in Deutschland hat .pl viele Freunde. Von den 6,99 Prozent der Domain-Inhaber mit einem Sitz außerhalb Polens kommen 1,6 Prozent vom westlichen Nachbarn; die Briten folgen mit 0,7 Prozent erst weit dahinter.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.305.507 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.802?)
.at – 1.316.976 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.219)
.com – 145.121.446 – (Vergleich zum Vormonat: + 583.007)
.net – 13.456.792 – (Vergleich zum Vormonat: + 62.878)
.org – 10.097.268 – (Vergleich zum Vormonat: + 12.270)
.info – 4.673.950 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.297)
.biz – 1.633.771 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.461)
.eu – 3.557.742 – (Vergleich zum Vormonat: – 409?)

.icu – 4.067.479 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.236.807)
.top – 3.707.396 – (Vergleich zum Vormonat: + 51.277)
.xyz – 2.766.937 – (Vergleich zum Vormonat: + 77.305)

(Stand 01. Dezember 2019)

Den „Progress Report“ für .eu im 3. Quartal 2019 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2208

Den Marktbericht für .pl im 3. Quartal 2019 finden Sie unter:
> https://www.dns.pl/en/NASK-Q3-2019-REPORT-EN.pdf

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eurid.eu, dns.pl, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CL, .CY UND .TH

Adventsszeit ist .th-Registrierungszeit: für einen zeitlich begrenzten Zeitraum nimmt Thailand Registrierungen von Second Level Domain-Namen entgegen. Chile muss dagegen sein WHOIS-Register öffnen, während sich Zyperns .cy von allen Fesseln löst – hier unsere Kurznews.

Der chilenische Corte Suprema hat eine Entscheidung getroffen, die den Initiatoren der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Haare zu Berge stehen lassen dürfte: auf Grundlage des nationalen Informationsfreiheitsgesetzes hat das Gericht den Anspruch eines Klägers bejaht, eine Aufstellung aller .cl-Domains samt „renewal date“ zu erhalten. Auch wenn es in der Pressemitteilung nicht ausdrücklich gesagt wird, legt sie nahe, dass damit künftig ein problemloser Einblick in die WHOIS-Daten für sämtliche .cl-Domains möglich ist. Die ernsthaften und konkreten Einwendungen von NIC Chile, der für .cl zuständigen Registry, teilte das Gericht danach nicht; insbesondere war es nicht der Ansicht, dass die Daten vertraulich und von strategischer wie wirtschaftlicher Bedeutung sind. In einer ersten Stellungnahme bedauerte NIC Chile das Urteil und seine negativen Auswirkungen für die rund 600.000 Inhaber von .cl-Domains; Spam und Phishing ist damit erleichtert möglich. Zugleich gab man an, eine Politik der Pflege und des Schutzes der von den Nutzern bereitgestellten Daten entwickeln zu wollen. Wie diese aussieht, ist aktuell aber noch offen.

Die University of Cyprus, Verwalterin der zypriotischen Länderendung .cy, wird modern: ein neues automatisiertes Registrierungssystem soll dabei helfen, sämtliche administrativen Aufgaben rund um eine .cy-Domain noch schneller abwickeln zu können. Vor allem aber liberalisiert man die Vergaberegeln: war es bisher erforderlich, dass der Inhaber einer .com.cy-Domain seinen Sitz auf Zypern hat, wird dieses Erfordernis einer lokalen Präsenz ersatzlos gestrichen. Künftig kann daher jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck .cy-Domains registrieren. Zudem soll es in Zukunft möglich sein, Second Level Domains direkt unterhalb von .cy zu registrieren. Vor allem Markeninhaber sollten diese Entwicklung verfolgen, denn eine Sunrise-Phase oder ein bevorrechtigter Zugriff auf Domains, die der Marke entsprechen, ist nicht geplant; es gilt also von Anfang an der Grundsatz des „first come, first served“.

Die Thai Network Information Center Foundation (THNIC), Verwalterin der thailändischen Länderendung .th, bietet ab sofort erneut eine zeitlich begrenzte Registrierung von Second Level Domain-Namen direkt unterhalb von .th an. Die Aktion läuft vom 01. bis 31. Dezember 2019. Teilnehmen kann jede natürliche Person, juristische Person oder Organisation, die in Thailand niedergelassen ist, unter thailändischem Recht geführt wird, oder auch ausländische Körperschaften, sofern sie über eine in Thailand eingetragene Marke verfügen. Die gewünschte Domain muss dabei dem Namen oder der geschützten Bezeichnung entsprechen, wobei THNIC einen Nachweis verlangt. THNIC nimmt in einem ersten Schritt nur Bewerbungen entgegen; wer eine Second Level Domain erhält, legt die Registry dann erst nach einem Prüfungsverfahren fest. Hat die Bewerbung Erfolg, bekommt man die IDN-Variante der Domain im Paket dazu. Eine Registrierung ist aber kein sehr billiges Vergnügen; neben einer Teilnahmegebühr von umgerechnet ca. EUR 280,- fallen pro Jahr und Domain weitere EUR 2.800,- an Registrierungsgebühren an. Davon profitieren sollen Projekte zum Auf- und Ausbau der Internetinfrastruktur in Thailand. Die Registrierungen können online bei THNIC unter thnic.co.th eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Entscheidung des chilenischen Corte Suprema finden Sie unter:
> https://www.nic.cl/anuncios/20191127-corte-suprema.html

Quelle: nic.cl, hoganlovells.com, comlaude.com

OLG FRANKFURT – SIND DOMAINS ZU ANONYMISIEREN?

Müssen Marken und Domains in gerichtlichen Entscheidungen anonymisiert werden? Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt in einem Beschluss vom 19.09.2019 (Az. 20 VA 21/17) eingehend befasst. Angestrebt wird eine grundsätzliche Klärung.

Die Antragstellerin war Partei eines Zivilprozesses, der einen markenrechtlichen Streit zum Gegenstand hatte. Sie hatte als Klägerin Ansprüche aus zwei Wortmarken gegen die Beklagte wegen des nach ihrer Auffassung rechtswidrigen Gebrauchs eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr geltend gemacht, war jedoch im Berufungsverfahren unterlegen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Vorsitzende des Berufungsgerichts übermittelte daraufhin der Dokumentationsstelle des Oberlandesgerichts eine Abschrift des Urteils, zusammen mit einem ausgefüllten Formblatt (Erfassungsbogen) und dem Hinweis, die Entscheidung sei geeignet zur Veröffentlichung in der Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa) sowie bei juris. Das Urteil enthält mehrere Abbildungen des verletzenden Zeichens und der Produkte, auf denen dieses angebracht ist. Es nennt die Marken der Antragstellerin im vollständigen Wortlaut unter Angabe der jeweiligen Registernummern. Die Antragstellerin bat darum, von einer möglicherweise geplanten Veröffentlichung abzusehen; sie machte unter anderem geltend, dass das Urteil (damals) nicht rechtskräftig war und man über eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits verhandle. Der Leiter der Dokumentationsstelle ließ darauf eine „verschärft“ anonymisierte Fassung des Urteils erstellen, in welcher neben der Entfernung des Rubrums zudem von der Wiedergabe von Bildern abgesehen wurde und die in der Begründung enthaltenen verfahrensbezogenen Eigennamen und Marken (einschließlich Registernummer) vollständig durch Platzhalter (z.B. „X“, „X1, „X Y“) ersetzt wurden.

Damit war nun der Vorsitzende des Berufungsgerichts nicht einverstanden. Die entscheidungserhebliche Frage, welchen Bedeutungsgehalt der angesprochene Verkehr den Begriffen des von der Beklagten verwendeten Zeichens im Rahmen der konkreten Verwendungsform beimesse und ob dadurch Verwechselungsgefahr mit der Klägermarke begründet werde, lasse sich mit „X Y“ und „X“ nicht annähernd verdeutlichen. Der Leiter der Dokumentationsstelle fragte deshalb bei der Justiziarin der Präsidialabteilung des Oberlandesgerichts an, ob in dem vorliegenden Falle dem Wunsch des Vorsitzenden des Berufungsgerichts gemäß doch eine Veröffentlichung in unanonymisierter Form erfolgen könne. Sie antwortete, dass die Rechtspflicht der Gerichte zur Publikation ihrer Entscheidungen in einem Spannungsfeld zu schutzwürdigen Persönlichkeitsinteressen des Einzelnen stehe. In der Regel werde den Belangen des Datenschutzes und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung dadurch Genüge getan, dass durch Anonymisierung Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Einzelnen nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden könnten. Es blieben aber Fälle, in denen trotz einer im Regelfall ausreichenden Anonymisierung aus dem Entscheidungsinhalt Rückschlüsse auf die Verfahrensbeteiligten gezogen werden könnten. Dies sei bei Marken- und Kennzeichnungsstreitigkeiten nahezu zwangsläufig der Fall; ähnliches gelte auch bei Streitigkeiten über Domain-Namen. Vorliegend erscheine das Informationsinteresse an einer Veröffentlichung der fraglichen Entscheidung von bedeutendem Gewicht, weil es sich um eine obergerichtliche Leitsatzentscheidung handele. Der Leiter der Dokumentationsstelle ließ daraufhin eine weitere, nunmehr weniger anonymisierte Fassung des Urteils erstellen, die er der Antragstellerin vorab übersandte. Daraufhin stellte die Antragstellerin Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG.

Mit Beschluss vom 19.09.2019 wies das Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurück. Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folge die Verpflichtung der Gerichtsverwaltungen, veröffentlichungswürdige Entscheidungen zu publizieren. Welche Entscheidungen veröffentlichungswürdig sind, ist vorrangig aus der Sicht des mit der Entscheidung befassten Richters bzw. Spruchkörpers zu treffen, und von der Gerichtsverwaltung um diejenigen Entscheidungen zu ergänzen, an deren Veröffentlichung ein erkennbares öffentliches Interesse besteht. Schätzt der erkennende Richter bzw. ein Richter des erkennenden Spruchkörpers eine von diesem erlassene Entscheidung als veröffentlichungswürdig ein, ist die Gerichtsverwaltung an diese Einschätzung gebunden. An einer Veröffentlichungswürdigkeit ändert der Umstand nichts, dass die Antragstellerin einer Veröffentlichung widersprochen hat, denn ein Verfahrensbeteiligter kann eine Veröffentlichung von Entscheidungen nicht grundsätzlich ausschließen. In markenrechtlichen Streitigkeiten ist es grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, wenn Abbildungen und Nennung von Marken und geschäftlichen Zeichen ebenso wie Registernummern der Marken nicht anonymisiert und neutralisiert werden, denn insoweit ist darauf abzustellen, ob eine solche Unkenntlichmachung sachlich überhaupt geboten ist. Einer Nutzung von Marken und Zeichen im geschäftlichen Verkehr ist deren Publizität immanent. Lediglich im Ausnahmefall kann, wenn überwiegende Rechte der Parteien durch die Weitergabe der Entscheidungsabschrift trotz Anonymisierung verletzt sein können, dem durch eine Unkenntlichmachung von Urteilspassagen über den üblichen Umfang der Anonymisierung hinaus oder im äußersten Fall durch einen Ausschluss der Veröffentlichung Rechnung getragen werden; ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber nicht vor.

Der Senat hat die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung zugelassen und damit den Weg zum BGH freigemacht. Die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Entscheidungen in markenrechtlichen Verfahren veröffentlicht werden können und ob dabei die Wiedergabe von Marken ohne Anonymisierung unter Nennung der Registernummern zulässig ist, sind nach Einschätzung des OLG von grundsätzlicher Bedeutung für die Veröffentlichungspraxis der Gerichte. Ob es jedoch zu einer Entscheidung des BGH kommt und wann diese gegebenenfalls ergeht, bleibt abzuwarten. Ein Aktenzeichen des BGH wurde öffentlich bisher nicht mitgeteilt.

Den Beschluss des OLG Frankfurt/Main finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2209

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

NEUE GESCHÄFTSIDEE – ANTEILSVERKAUF VON NNR.COM

Wer schon immer eine wertvolle Domain sein Eigen nennen wollte, aber das notwendige Kleingeld nicht hat, dem bietet der Domain-Investor Aron Meystedt eine neue Chance: er verkauft 300 Anteile an der Domain nnr.com.

Je kürzer ein Domain-Namen, desto teurer ist er – auch wer den Domain-Handel lediglich am Rande verfolgt, kann diese Feststellung bestätigen. Besonders beliebt und wertvoll sind deshalb Drei-Zeichen-Domains, vor allem unter .com, allerdings nur begrenzt verfügbar. Der kalifornische Domain-Spezialist Aron Meystedt, der unter anderem für Heritage Auctions tätig war, hat sich auf diese kurzen Adressen konzentriert. So gelang es ihm im Jahr 2017, die Domains xf.com und oc.com erst zu halten und dann zu Preisen mindestens im siebenstelligen US$-Bereich zu verkaufen. Auch die Verkäufe von black.com, quick.com, cute.com, digital.com, dec.com, classic.com und luxe.com liessen seine Kasse klingeln. Mit nnr.com geht Meystedt nun neue Wege: statt sich einen Käufer zu suchen, sollen es bis zu 300 sein. Seine Geschäftsidee: er gibt Anteile („shares“) an der Domain aus. Ausgegeben werden bis zu 300 dieser „shares“, wobei jeder Anteil US$ 100,- kostet, umgerechnet also etwa EUR 90,-. Pro Person werden bis zu 30 „shares“ ausgegeben. In Summe erhofft sich Meystedt also einen Betrag von US$ 30.000,-, umgerechnet rund EUR 27.100,-.

Wer Interesse hat, sollte allerdings das Kleingedruckte lesen. Erst wenn alle „shares“ ausgegeben sind, stellt Meystedt seine Rechnung; die muss man dann binnen 48 Stunden bezahlen. Sollten nicht mindestens 50 Prozent der Anteile bis 01. Januar 2020 erworben werden, erstattet Meystedt den Kaufpreis. Die Domain selbst wird nicht genutzt; sie verweist lediglich auf eine Landing-Page, die dazu auffordert, Kaufpreisangebote abzugeben. Meystedt arbeitet zudem an einer Plattform, über die man die Anteile handeln und weiter übertragen kann; sollte ihm das nicht bis 01. Juni 2020 gelingen, erstattet er den Kaufpreis. Geht ein Kaufpreisangebot ein, entscheiden die Anteilsinhaber mit ihrer Mehrheit, ob das Angebot angenommen werden soll oder nicht; die Gewinne werden dann nach der Zahl der „shares“ aufgeteilt. Meystedt betont, sich nicht aktiv um den Verkauf der Domain zu bemühen. Sollte die Domain aber verloren gehen oder im Wege eines UDRP-Verfahrens übertragen werden müssen, erstattet er ebenfalls den Kaufpreis.

Meystedt geht damit neue Wege in der Domain Name Industry, die aber auch neue Fragen aufwerfen. So legen seine Ausführungen nahe, dass er Inhaber der Domain bleibt; zumindest lässt er offen, welche Art von Rechtsform er im WHOIS für die Anteilseigner benennen möchte. Außerdem droht, dass sich die Anteilseigner untereinander zerstreiten und blockieren; wer je auf einer Versammlung von Wohnungseigentümern war, ahnt, welches Potential an Konflikten in einer Domain-Rechtegemeinschaft schlummert – weitere 1.000 Ausgaben des domain-recht.de-Newsletters wären allein damit gefüllt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2207

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

WANDA.COM – KEIN FISCH FÜR US$ 83.817,-

Kein Fisch, sondern eine Domain namens wanda.com eroberte dank eines Preises von US$ 83.817,- (ca. EUR 75.556,-) den Spitzenplatz in der vergangenen Domain-Handelswoche. Ein sattes Sechserpack schnürte dagegen .de und sicherte sich mit EUR 19.000,- für potenzmittel.de die Position als teuerste ccTLD.

Keine Kriminalkomödie, sondern leider nur eine nichtkonnektierte Website hält der Käufer bereit, der sich für US$ 83.817,- (ca. EUR 75.556,-) die Domain wanda.com sicherte. Sie scheint schon seit geraumer Zeit brach gelegen zu sein, denn nicht einmal die Wayback-Machine fördert sinnvolle Inhalte zu Tage. Das gilt nicht für brgroup.com, die für runde US$ 30.000,- (ca. EUR 27.043,-) einen neuen Inhaber fand und damit zweitteuerste Domain war. Sie steht schon geraume Zeit zum Verkauf, und seit geraumer Zeit hatte ihr Inhaber einen Preis von US$ 30.000,- gefordert – jetzt hat er ihn erhalten. Von einer Phrase, die sich im Laufe des Jahres 2019 zu einem Internet-Meme entwickelte, dürfte okboomer.com zu US$ 10.050,- (ca. EUR 9.059,-) profitieren; Inhalte gibt es dort aber bisher ebenfalls nicht. Ob zahnkraft.com für US$ 5.550,- (ca. EUR 5.003,-) am zahnhygienischen Know-How einer Zahnarztfrau teilhaben wird, müssen wir ebenfalls abwarten. Dass deutsche Wörter auch unter .com gut gehandelt werden, zeigt poolbau.com, die dem Käufer US$ 3.330,- (ca. EUR 3.001,-) wert war.

Bei den Länderendungen dominierte erfreulicher Weise die deutsche Endung .de. Sicher steht potenzmittel.de für EUR 19.000,- ganz oben und wirbt mit den besten männlichen Helfern ohne Hormone. Dahinter fallen die Preise aber ab: die Drei-Zeichen-Domain hmh.de kam auf ausbaufähige EUR 2.590,-, war aber leicht besser als q-eins.de, die ihrem alten Inhaber EUR 2.500,- einbrachte. Keine Fragen offen lässt sex-date.de mit EUR 2.500,-, aber bevor Sie klicken: die Vermittlung erotischen Vergnügens hat dort noch nicht begonnen. Klare Grenzen zeigt in Zukunft zaunsysteme.de auf, die EUR 2.000,- kostete und damit ebenso teuer war wie wabe.de. Ansonsten präsentierten sich die Länderendungen bunt wie ehedem: das Überseegebiet Anguilla war mit av.ai für US$ 12.000,- (ca. EUR 10.817,-) und ev.ai für GBP 5.000,- (ca. EUR 5.920,-) doppelt vertreten, ebenso wie Indien mit iqoption.in zu US$ 4.200,- (ca. EUR 3.786,-) und srishti.in für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-).

Erfreulich gut vertreten waren die neuen generischen Endungen, angeführt von ploy.shop zu EUR 12.300,- vor opportunity.global für US$ 2.400,- (ca. EUR 2.163,-). Ein Doppelpack schnürte dahinter .club: artist.club kostete US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-) und max.club US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-). Besondere Erwähnung verdient abschließend, dass die wegen des Verkaufs ihrer Registry in die Schlagzeilen geratene .org stark punkten kann: auch wenn ast.net für US$ 20.000,- (ca. EUR 18.028,-) verkauft wurde, fiel die Masse der Verkäufe auf .org. Damit bewies die vergangene einmal mehr, dass keine Handelswoche ist wie die andere.

Länderendungen
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potenzmittel.de – EUR 19.000,-
hmh.de – EUR 2.590,-
q-eins.de – EUR 2.500,-
sex-date.de – EUR 2.500,-
zaunsysteme.de – EUR 2.000,-
wabe.de – EUR 2.000,-

aera.co – EUR 14.500,-
revue.co – EUR 4.000,-
pea.co – US$ 3.700,- (ca. EUR 3.335,-)

av.ai – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.817,-)
ghost.ca – US$ 6.900,- (ca. EUR 6.219,-)
ev.ai – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.920,-)
oleuropeina.it – EUR 4.250,-
betcheck.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 4.144,-)
iqoption.in – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.786,-)
exp.fr – EUR 4.000,-
srishti.in – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)

Neue Endungen
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ploy.shop – EUR 12.300,-
opportunity.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.163,-)
artist.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)
max.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.802,-)

Generische Endungen
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ast.net – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.028,-)
clpgh.org – US$ 5.900,- (ca. EUR 5.318,-)
smsforum.net – US$ 5.195,- (ca. EUR 4.682,-)
recycleabicycle.org – US$ 4.550,- (ca. EUR 4.101,-)
sosa.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.056,-)
futuregenalliance.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.605,-)
aginternetwork.org – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.515,-)
enc.org – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.515,-)
creditcoin.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.155,-)
safety.info – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.163,-)
breuer.net – US$ 2.250,- (ca. EUR 2.028,-)

.com
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wanda.com – US$ 83.817,- (ca. EUR 75.556,-)
brgroup.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 27.043,-)
uml.com – US$ 21.400,- (ca. EUR 19.290,-)
loxo.com – US$ 18.056,- (ca. EUR 16.276,-)
livecameras.com – US$ 16.100,- (ca. EUR 14.513,-)
chilly.com – US$ 15.655,- (ca. EUR 14.112,-)
nqu.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.521,-)
talkyou.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.521,-)
travelnewzealand.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.521,-)
xwe.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.521,-)
yapa.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.169,-)
secker.com – EUR 10.000,-
arthr.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.915,-)
banne.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.915,-)
okboomer.com – US$ 10.050,- (ca. EUR 9.059,-)
betcheck24.com – US$ 6.105,- (ca. EUR 5.503,-)
coregames.com – US$ 6.105,- (ca. EUR 5.503,-)
zahnkraft.com – US$ 5.550,- (ca. EUR 5.003,-)
happylips.com – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.462,-)
yes999.com – US$ 4.900,- (ca. EUR 4.417,-)
poolbau.com – US$ 3.330,- (ca. EUR 3.001,-)
devilfruit.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.704,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

AUSBLICK – DIE ICANN-MEETINGS IM JAHR 2020

ICANN hat die Termine für die im Jahr 2020 anstehenden öffentlichen Meetings festgelegt. Wie in jedem Jahr finden insgesamt drei dieser Veranstaltungen statt, die sich turnusmässig weltweit verteilen.

Den Auftakt macht das Meeting Nr. 67, das vom 07. bis 12. März 2020 in Cancún, einer mexikanischen Stadt auf der Halbinsel Yucatán am Karibischen Meer, stattfindet. Veranstaltungsort ist das Cancún International Convention Center, das sich auf einer der Stadt vorgelagerten Halbinsel befindet. Eine offiziell bestätigte Agenda gibt es noch nicht; dass die Reform des WHOIS-Systems ein Thema sein wird, steht aber fest. Als erstes Treffen im Jahr wird es traditionell als „Community-Forum“ abgehalten und dauert sechs Tage. Den Höhepunkt bildet das „public board meeting“ am letzten Tag, aber auch das „public forum“ am dritten und am sechsten Tag sorgt für Gesprächsstoff. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum.

Nicht minder weit entfernt findet das 68. ICANN-Meeting statt, für das die Karawane nach Kuala Lumpur, der Hauptstadt Malaysias, zieht. Als zweite Konferenz des Jahres ist es als „Policy Forum“ mit vier Tagen Dauer das kürzeste, angesetzt auf den 22. bis 25. Juni 2020. Die Agenda steht ebenso wie der Veranstaltungsort noch nicht fest. Für das deutschsprachige Publikum besonders interessant wird schließlich das 69. Meeting, das vom 17. bis 22. Oktober 2020 in Hamburg stattfindet. Als „General Meeting“ ist es mit sieben Tagen das längste Treffen im Kalenderjahr und hält ebenfalls zwei „public forums“ ab. Der Schwerpunkt liegt darin, ICANN und die Arbeit ICANNs der weltweiten Öffentlichkeit zu präsentieren.

Alle ICANN-Meetings sind öffentlich und kosten keinen Eintritt. Es ist lediglich gewünscht, sich vorher online zu registrieren, um die Planung zu erleichtern. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt, es gibt aber zu zahlreichen Gelegenheiten auch Dolmetscher und übersetzte Arbeitsunterlagen. Schauen Sie rein, es lohnt sich!

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://meetings.icann.org/en/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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