Domain-Newsletter

Ausgabe #976 – 18. Juli 2019

Themen: CENTR-Studie – ccTLDs fördern Sprachenvielfalt | DSGVO – WHOIS-Reform nicht vor dem Jahr 2020 | TLDs – Neues von .cn, .gr und .zw | UDRP – Payway landet bei payway.com in Sackgasse | Service – Was macht eine Premium-Domain aus? | bettingodds.com – gut gewettet für GBP 390.000,- | Wettbewerbszentrale – Herbstseminare zum UWG

CENTR-STUDIE – CCTLDS FÖRDERN SPRACHENVIELFALT

Die weltweit über 250 Länderendungen tragen erheblich dazu bei, die Sprachenvielfalt im Internet zu erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Diversity through localization“ der Oxford Information Labs im Auftrag des Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR).

Über 6.000 Sprachen werden weltweit gesprochen, doch das World Wide Web spricht zu 54 Prozent englisch. Anlass genug für CENTR im Rahmen der eigenen 20-Jahres-Feier, über das Oxford Information Labs der Frage nachzuspüren, ob country code Top Level Domains zur Förderung lokaler Sprachen beitragen. Ausgewertet wurden daraufhin im Zeitraum Dezember 2018 bis Mai 2019 Internetangebote unter 16,4 Millionen Domains, die von CENTR-Mitgliedern verwaltet werden, namentlich unterhalb der Domain-Endungen .cat (Katalonien), .ch (Schweiz), .dk (Dänemark), .nl (Niederlande), .nu (Niue), .pt (Portugal), .ru (Russland), .se (Schweden) und .sk (Slowakei); dabei wurde von jeder Endung lediglich ein Ausschnitt untersucht, der sich bei .cat auf rund 100.000 Domains beschränkte, bei .nl dagegen auf 4,5 Millionen. Ausserdem war Voraussetzung, dass jede Domain mit einer aktiven Website verknüpft ist. Allein dieser Wert schwankt bereits erheblich; so sind bei .nu lediglich 44 Prozent der Domain-Namen mit einer Website verknüpft, bei .sk hingegen 91 Prozent. Parking-Angebote wurden vollständig ausgeblendet.

Zentrales Ergebnis der 14-seitigen CENTR-Studie ist, dass durchschnittlich 76 Prozent der Inhalte unter einer ccTLD in der jeweils einheimischen Sprache gehalten werden. Der Wert schwankt, sackt bei keiner Endung aber unter 64 Prozent. Bei .ru war er mit rund 90 Prozent am höchsten. Betrachtet man allein diejenigen Domains, die als IDNs unter Verwendung von Sonderzeichen in einer nationalen Sprache registriert sind, steigt der durchschnittliche Wert von 76 auf 84 Prozent; .ch, .nu und .se kommen sogar auf über 90 Prozent. Englischsprachige Inhalte fand die Studie zudem nur bei 9 Prozent aller .ru-Domains; bei .sk kletterte dieser Wert auf über 31. Oxford Information Labs differenziert dabei zusätzlich zwischen „low-quality content“ und den übrigen Inhalten; dabei fällt auf, dass der englischsprachige Anteil der „schlechten“ Inhalte bei .cat auf 50 Prozent kommt; blendet man diesen aus, sinkt der Wert auf 12 Prozent. Mit anderen Worten: bei .cat findet sich qualitativ hochwertiger Inhalt vor allem in der katalonischen Landessprache. Dabei spürte die Studie auch Exoten nach, wenn auch vergeblich; auf der Suche nach Inhalten in samischen Sprachen wurde man weder unter .se noch unter .nu fündig. Der Grund könnte jedoch banal sein: bei der Suche wurde die Suchmaschine Google verwendet – und Google Translate erkennt (noch) keine samischen Sprachen.

Insgesamt zieht die Studie den Schluss, dass Länder- und regionale Domain-Endungen die Verbreitung nationaler Sprachen über die englische Sprache hinaus erheblich fördern. Zwar war Englisch überall präsent; auf einen Durchschnittswert von 54 Prozent wie beim Rest des World Wide Web kam jedoch keine ccTLD. Der Beitrag von ccTLDs zur Vielfalt an Sprachen werde daher im Allgemeinen unterschätzt. Die (ausschließlich in Englisch gehaltene) Studie steht ab sofort zum kostenlosen Herunterladen bereit.

Die CENTR-Studie finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2104

Quelle: centr.org, eigene Recherche

DSGVO – WHOIS-REFORM NICHT VOR DEM JAHR 2020

Die Internet-Verwaltung ICANN steckt in ihren Bemühungen um eine WHOIS-Reform fest: anlässlich des 65. Meetings im marokkanischen Marrakesch wurde deutlich, dass mit einem verbindlichen Reformvorschlag erst 2020 zu rechnen ist.

Für 13 Stunden traf sich die „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe Ende Juni 2019 in Marrakesch, um ein mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kompatibles Reformmodell für das WHOIS-System zu erarbeiten. Herausgekommen ist bisher eher wenig; zwar hat man in einer ersten Phase nach intensiven, teils von Mediatoren geleiteten Diskussionen 29 Empfehlungen für die Grundsätze der Erhebung und Verarbeitung von WHOIS-Daten ausgesprochen, von denen ICANN immerhin 27 Empfehlungen in der „Consensus Policy on gTLD Registration Data“ umgesetzt hat. Sie ist am 20. Mai 2019 in Kraft getreten und hat die „Temporary Specification for gTLD Registration Data“ (kurz „temp spec“) ersetzt. Phase 2 ist jedoch nach wie vor unerledigt; erst dort wird geklärt, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. Mit dem Letten Janis Karklins hat man zwischenzeitlich zumindest einen neuen Vorsitzenden gefunden, der als Nachfolger des erfahrenen Kurt Pritz für neuen Schwung sorgen soll.

In einem Interview auf der ICANN-Website räumte Karklins offen ein, dass die EPDP noch am Beginn des Prozesses für Phase zwei stehe. Nachdem bisher die Rahmenbedingungen der gemeinsamen Tätigkeit abgesteckt wurden, spreche man jetzt erst über Inhalte; dies gehe nur im „learning by doing“. Ziel sei es unverändert, im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Online-Meetings einen Standard zu entwickeln, der in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben der DSGVO einen Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten gestattet. Dabei müsse man feststellen, welche Gruppen („requestor“) die Daten abfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Abfrage jeweils erfolgt und welche Sicherheitsmaßnahmen hierfür entwickelt werden müssen. Hier gäbe es zwei Tendenzen, die miteinander in Wettstreit stehen: eine zielt darauf ab, dem Datenschutz stets Vorrang einzuräumen, die andere argumentiert, dass die Nutzung von WHOIS-Daten wichtig für die Sicherheit und Stabilität des Internets sei. Praktisch umgesetzt wird das anhand eines Musterfalls, um alle Möglichkeiten durchzuspielen. Am Ende soll laut Karklins eine anpassungsfähige, multidimensionale Matrix stehen, die auch möglichen anderen Datenschutzregelungen gerecht wird. Ausserdem befasst man sich mit Themen, die in Phase 1 nicht geklärt wurden; um was genau es sich dabei handelt, ließ Karklins offen.

Das von ICANN bereits intensiv diskutierte „unified access model“ stellt laut Karklins nur eine von mehreren denkbaren Lösungsmöglichkeiten dar. So weit sei man aber noch nicht. Aktuell arbeitet man die Probleme in Blöcken ab. Dabei denkt die EPDP darüber nach, eine standardisierte Lösung nicht nur für gTLDs, sondern auch für ccTLDs zu entwickeln. Bei alldem ist sich Karklins bewusst, dass die Lösung so schnell wie möglich entwickelt werden muss. Zugleich trat er aber auf die Bremse. Die Erwartung der Community gehe dahin, bis November 2019 substantiellen Fortschritt erzielt zu haben; ob das jedoch gelingt, ließ Karklins ausdrücklich offen. Mit einem verbindlichen Reformvorschlag für das WHOIS-System ist daher erst 2020 zu rechnen.

Das Video mit Janis Karklins finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/multimedia/3659

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .CN, .GR UND .ZW

Simbabwe entdeckt den Domain-Handel neu: die .zw-Registry überlegt, den Markt für .zw-Domains grundlegend zu reformieren. In Griechenland ist die .gr-Verwalterin dagegen Opfer von Hackern geworden, während China bei .cn markenrechtsfreundlicher wird – hier unsere Kurznews.

Die .cn-Registry China Internet Network Information Center (CNNIC) hat ihre Schiedsgerichtsordnung zu Gunsten von Markeninhabern gelockert. Das Regelwerk mit der Bezeichnung „CNNIC ccTLD Dispute Resolution Policy (CNDRP)“ sah bisher in Artikel 2 vor, dass die Schiedsgerichte keine Beschwerden annehmen, wenn die streitige .cn-Domain mehr als zwei Jahre registriert war. Diese Frist hat CNNIC nun auf über drei Jahren ausgedehnt, also die von Amts wegen zu beachtende Verjährungsfrist um ein Jahr verlängert. Die Neuregelung wurde bereits am 18. Juni 2019 implementiert. Markeninhabern bleibt damit mehr Zeit, potentielle Rechtsverletzungen durch .cn-Domains aufzudecken und diese zu verfolgen. Andere Streitschlichtungsordnungen für Domain-Namen kennen eine solche zeitliche Limitierung nicht; dort sind allgemeine Einwendungen wie Verjährung und Verwirkung ausdrücklich zu erheben, um Berücksichtigung zu finden.

ICS-Forth GR, Registry der Domain-Endung .gr für Griechenland, ist Opfer von Hackern geworden. Nach einem Blog-Artikel der Talos Security Group des US-Telekommunikationsunternehmens Cisco Systems Inc. ist es den Hackern mit der Bezeichnung Sea Turtle im April 2019 gelungen, für eine Dauer von mindestens fünf Tagen Nameserver-Einträge zu manipulieren. Dadurch war es den Angreifern möglich, Traffic umzuleiten; Opfer sollen unter anderem zwei griechische Regierungsorganisationen geworden sein. ICS-Forth, die Kurzform für „Institute of Computer Science of the Foundation for Research and Technology – Hellas“, hat den Angriff mittlerweile bestätigt. Talos vermutet, dass hinter dem Angriff die gleiche Gruppe steht, die Anfang 2019 unter anderem Daten wie Log-In-Informationen von Regierungen und Unternehmen aus dem Libanon und den Vereinigten Arabischen Emiraten erbeuten konnte. Schon damals lautete die Empfehlung an potentielle Opfer, neben der Aktivierung von DNSSEC den „Registry Lock“ zu aktivieren, um unbefugte Änderungen an DNS-Einträgen zu verhindern.

Die in Südafrika gelegene Republik Simbabwe (in der Schweiz offiziell Zimbabwe) krempelt ihren Domain-Markt um. Die für das Länderkürzel .zw zuständige Postal and Telecommunications Regulatory Authority of Zimbabwe (POTRAZ) hat ein 12-seitiges „consultation paper“ veröffentlicht, das darauf abzielt, .zw grundlegend zu reformieren. Aktuell gibt es keinerlei automatisierten Registrierungsbetrieb für .zw, insbesondere keine DNS-Policy, keinen WHOIS-Dienst und keine (akkreditierten) Registrare. Für Subdomains wie .co.zw, .ac.zw oder .gov.zw zeichnen eigene Registries verantwortlich, was zu einer Fragmentierung des Namensraumes führt. POTRAZ denkt deshalb darüber nach, gemäß dem Vorbild der südafrikanischen Endung .za eine Single-Registry einzuführen; damit einhergehend sollen auch IPv6 und DNSSEC implementiert werden. Vorerst soll die eigene Community bis zum 08. August 2019 zu diesen Überlegungen Stellung nehmen; ob und bis wann die praktische Umsetzung folgt, bleibt abzuwarten.

Den Blog-Artikel von Talos zu .gr finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2105

Das „consultation paper“ zu .zw finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2106

Quelle: mondaq.com, talosintelligence.com, potraz.gov.zw

UDRP – PAYWAY LANDET BEI PAYWAY.COM IN SACKGASSE

Das seit 1984 auf dem Markt agierende Unternehmen Payway Inc. versäumte den Domain-Zug und sah nun ihre Marke „PAYWAY“ durch die Domains payway.com, payway.net und payways.com verletzt. Da sie keine US$ 185.000,- für die Domains zahlen wollte, versuchte sie es mit einem UDRP-Verfahren vor dem NAF.

Die US-amerikanische Payway Inc. sah ihre Markenrechte an dem Begriff „PAYWAY“ durch die Domains payway.com, payway.net und payways.com verletzt. Das Unternehmen, das seit 1984 ihren Kunden integrierte Zahlungsverarbeitungsdienste anbietet, ist seit 2013 Inhaberin der US-Marke „PAYWAY“, die sie landesweit nutzt. Im Rahmen des von ihr angestrengten UDRP-Verfahrens vor dem National Arbitration Forum (NAF) erklärte sie, dass sie ausgedehnte Investitionen in die Werbung und den Schutz ihrer Marke „PAYWAY“ getätigt habe, und diese Marke einen guten Ruf und Wert erworben habe. Im Verkehr verbinde man die Marke mit ihren integrierten Zahlungsverarbeitungsdiensten. Aus diesem Grunde bestünden Markenrechte als Nutzungsmarke bereits seit 1984. Der Gegner habe die Domain-Namen payway.com, payway.net und payways.com erst im Jahr 2000 registriert. Er sei nicht unter den Domain-Namen bekannt, und man habe ihm die Nutzung der Marke „PAYWAY“ nicht gestattet. Zudem nutze er diese Domains nicht in Verbindung mit einem gutgläubigen Waren- oder Dienstleistungsangebot, oder in einer legitimen, nicht-gewerblichen oder fairen Weise. Er habe kein Recht oder berechtigtes Interesse an den Domain-Namen, vielmehr versuche er, das Geschäft der Payway Inc. zu zerstören. Er verlange zum Ankauf seiner Domains den Betrag von US$ 184.000,- und er verhindere, dass man die eigene Marke als relevante Domain registrieren könne. Die Beschwerdeführerin leitete ein UDRP-Verfahren vor dem NAF ein mit dem Antrag, die Domains auf sie zu übertragen. Der Gegner hielt entgegen, er betreibe bereits seit Oktober 1998 eine Unternehmung mit Zahlungslösungen. Die beiden Domains payway.com und payways.com habe er im März 2000 und die Domain payway.net im Januar 2002 registriert und seitdem jeweils im internationalen elektronischen Geschäftsverkehr genutzt. Am 11. Juli 2002 habe er den fiktiven Namen „PAYWAY.COM“ beim US-Bundesstaat Florida registriert und nutze ihn seitdem als „Geschäfts“-Namen für die Vermarktung seiner Produkte und Dienstleistungen. Die Beschwerdeführerin wolle ihm die Domains im Wege des UDRP-Verfahrens rauben, wissend, dass sie keinen Anspruch auf die Domains hat. Als Panelist wurde US-Anwalt Terry F. Peppard berufen.

Peppard wies die Beschwerde der Payway Inc. ab, da diese keinen ordentlichen Nachweis für das Bestehen einer Nutzungsmarke vor Registrierung der Domains erbrachte (NAF Claim Number: FA1905001845958). Peppard stellte unproblematisch fest, dass die Beschwerdeführerin Inhaberin einer Marke ist und dass jede einzelne Domain dieser Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Bei der Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse des Gegners an den Domains scheiterte die Beschwerdeführerin allerdings bereits an der Erbringung des Anscheinsbeweises. Peppard stellte fest, dass die Beschwerdeführerin Markenrechte an der 2013 registrierten Marke habe, deren Eintragung aber lange Zeit nach Registrierung der Domains in den Jahren 2000 und 2002 erfolgte. Dass dies für die Beschwerde nicht ausreichen würde, habe die Beschwerdeführerin vorausgesehen, weshalb sie auf ihre Rechte an der Marke aufgrund ihrer Nutzung seit 1984 verwiesen habe. Doch für dieses Argument habe sie, so Peppard, keinerlei Nachweis erbracht. Infolgedessen kam er zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführerin es versäumt hat, den notwendigen Anscheinsbeweis zu erbringen. Aufgrund dessen prüfte Peppard auch nicht mehr die Frage einer Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners. Er stellte fest, dass die Beschwerdeführerin die drei Elemente der ICANN-UDRP nicht erfüllt habe, und wies die Beschwerde zurück. Die drei Domains payway.com, payway.net und payways .com verbleiben beim Gegner.

Die UDRP-Entscheidung über die Domains payway.com/.net und payways.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1845958.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, eigene Recherche

SERVICE – WAS MACHT EINE PREMIUM-DOMAIN AUS?

Premium-Domains sind Domains, die die höchsten Preise erzielen und die – wie Gelddruckmaschinen – ihren Inhaber reich machen. Das sind die Eigenschaften, an denen man sie hinterher erkennt. Aber was genau sind Premium-Domains? Der Domain-Fachmann und Betreiber von DotWeekly.com, Jamie Zoch, hat sich seine Gedanken gemacht.

Jamie Zoch bewegt sich seit dem Jahr 2006 in der Domainer-Szene, beobachtet den Domain-Markt samt seiner Mechanismen, und startete im Jahr 2008 seine Brancheninformationsseite DotWeekly.com, auf der er sporadisch Artikel veröffentlicht. Für Uniregistry erklärte er kürzlich die acht Kriterien, die aus seiner Sicht eine Premium-Domain ausmachen: Für ihn, wie für die meisten Domain-Investoren, ist ausschlaggebend, dass eine Domain auf .com lautet, um „Premium“ zu sein, denn bisher erzielen .com-Domains die höchsten Preise; erst mit weitem Abstand, aber auch zu hohen Preisen, findet man Domains anderer Endungen. Ein sehr wichtiger Faktor ist für Zoch auch die Keyword-Popularität bei der Wertbildung einer Domain. Diese Popularität wird von Suchmaschinenmetriken gemessen. Die Keyword-Popularität lässt sich in zwei Kategorien teilen: in exakt passende und den Rattenschwanz, also in Domains, die einem Schlagwort exakt entsprechen einerseits, und andererseits in Domains, die das Schlagwort nebst weiterer Begriffe und Zeichen beinhalten. Manchmal komme es auch dazu, dass Domains besser als „Premium“ sind, wie etwa insurance.com, die Elite-Status inne habe, während insure.com eher in den Bereich „Premium“ falle.

Zoch geht in kurzen Absätzen auf weitere Faktoren ein. Bei Kategorie und Branchenzugehörigkeit einer Domain stellt sich die wertbestimmende Frage, wie hoch die Werbeetats sind, die die Branche investiert. Selbstredend kommt es auch auf die Länge einer Domain an: bei Uniregistry hatten in den vergangenen beiden Jahren die Domains, die Preise von US$ 100.000,- und mehr erzielten im Schnitt eine Länge von 5,8 Zeichen; Domains mit Preisen im fünfstelligen Bereich waren im Schnitt 8 Zeichen lang. Weitere Kategorien sind der Nutzen und Zweck einer Domain, der, wenn sie gebrandet werden soll, höherwertig ist. Die Verfügbarkeit des Domain-Typs spielt ebenfalls eine Rolle: so gibt es unter jeder Endung lediglich 676 Zwei-Zeichen-Domains und 17.676 Drei-Zeichen-Domains. Als essentiellen Faktor stellt Zoch darüber hinaus die Nachfrage heraus: ohne Nachfrage sei es nur schwer möglich, einen guten Preis für eine Premium-Domain zu erzielen. Premium-Domains seien selbstverständlich nachfrageabhängig und unstete Investitionen. Bevor Zoch mit Beispielen für Elite-, Premium- und schlechte Domain-Namen endet, stellt er noch fest, dass der Begriff Premium-Domain recht weitläufig genutzt werde, aber doch nur wenige Domains wirkliche Premiumqualität aufweisen – und noch dünner gesät sind Elite-Domains.

Was bleibt, ist: nicht überall, wo Premium-Domain draufsteht, steckt auch Premium-Domain drin. Aber die Umstände für eine Domain können sich auch ändern, sofern allgemeine Nachfrage entsteht oder wegfällt. Und es muss nicht immer Premium sein.

Den Artikel von Jamie Zoch finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2107

Quelle: uniregistry.com

BETTINGODDS.COM – GUT GEWETTET FÜR GBP 390.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte eine Fülle von hochpreisigen Domain-Verkäufen sowie einige sehr interessante Entwicklungen. Teuerste Domain war bettingodds.com mit ihren GBP 390.000,- (ca. EUR 434.826,-), aber sie stand nicht allein mit einem sechsstelligen Preis.

Neben dem ganz und gar erstaunlichen Preis von GBP 390.000,- (ca. EUR 434.826,-), den die Glücksspieldomain bettingodds.com erzielte, überzeugte die Drei-Zeichen-Domain ncc.com mit hervorragenden US$ 300.000,- (ca. EUR 265.487,-), der im weiteren crystals.com zum Preis von US$ 188.000,- (ca. EUR 166.372,-) und schließlich role.com mit US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-) folgten. Das sind gleich vier sechsstellige Verkäufe von .com-Domains binnen einer Woche. Hinzu kommt allerdings ein doppeltes Kuriosum: Vergangene Woche berichteten wir vom Ergebnis der „NamesCom Europe“-Auktion, anlässlich der 8t.com sehr gute US$ 76.000,- (ca. EUR 67.690,-) und 2719.com US$ 19.500,- (ca. EUR 17.368,-) erzielten. Kaum eine Woche später wurden beide Domains weiterverkauft: 8t.com ging für US$ 87.000,- (ca. EUR 76.991,-) und damit US$ 11.000,- teurer an einen neuen Inhaber, und 2719.com erzielte nun US$ 27.000,- (ca. EUR 23.894,-). Davon abgesehen gab es in der vergangenen Domain-Handelswoche zudem gleich zwei Domains mit langen Handelsvergangenheiten: beq.com brachte es vergangene Woche auf EUR 50.000,-; im November 2010 wechselte sie für nur US$ 7.500,- (damals ca. EUR 5.769,-) den Inhaber, während es im Juni 2010 noch nur US$ 5.101,- (damals ca. EUR 4.017,-) waren. Ähnlich erging es ploy.com, die es jetzt auf US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-) brachte, während sie im Oktober 2017 auf US$ 18.000,- (damals ca. EUR 15.126,-) und im September 2005 auf lediglich US$ 2.850,- (damals ca. EUR 2.286,-) kam. Für beide Domains ist das jeweils eine erhebliche Wertsteigerung über die Jahre.

Die Länderendungen ließen sich aber von den Preisen unter .com nicht lumpen und lieferten selbst gleich zwei Domains im sechsstelligen Bereich ab: Die spanische viajes.es brachte es auf hervorragende EUR 147.000,-, und die australische pay.com.au war mit AUD 168.300,- (ca. EUR 104.767,-) im Rennen. So knüpfte die australische Endung an den Erfolg von vergangener Woche sehr gut an. Die deutsche Endung zeugte ebenfalls von Charakter und lieferte manuka.de für überraschende EUR 45.000,- ab, und schob auch gleich noch singleboersen.de zum Preis von EUR 20.000,- nach. Doch auf den Platz davor schwang sich noch die kanadische Zwei-Zeichen-Domain dt.ca mit US$ 29.000,- (ca. EUR 25.664,-). Die peruanische Domain onlinecasino.pe brachte es auf runde US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-) und konnte somit ihren Wert vom März 2013 von US$ 700,- (damals ca. EUR 538,-) rapide steigern. So kann man sich über die Preise unter den Länderendungen nicht beklagen – außer vielleicht der Käufer.

Die neuen generischen Endungen überzeugten mit travel.global zum Preis von US$ 14.500,- (ca. EUR 12.832,-) und signal.art für US$ 6.040,- (ca. EUR 5.345,-) unter der selten gehandelten Kunstendung. Die klassischen generischen Endungen schließlich ließen sich teilweise mitreißen: horseracing.net brachte es auf Erfolg versprechende US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-), und die zweitplatzierte amarc.org war mit US$ 10.100,- (ca. EUR 8.938,-) ebenfalls im fünfstelligen Bereich zugegen. Damit war die vergangene Domain-Handelswoche eine Ausgeburt an Kauffreude und Überraschungen, und sicher eine der schönsten Handelswochen in diesem Jahr.

Länderendungen
————–

viajes.es – EUR 147.000,-
pay.com.au – AUD 168.300,- (ca. EUR 104.767,-)

manuka.de – EUR 45.000,-
singleboersen.de – EUR 20.000,-
casino-bonus.de – EUR 6.500,-

dt.ca – US$ 29.000,- (ca. EUR 25.664,-)
alex.tv – US$ 10.166,- (ca. EUR 8.996,-)
lifts.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.574,-)
rowingblazers.com.br – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
fta.eu – EUR 4.620,-
flash.in – EUR 4.500,-
onlinecasino.pe – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)

Neue Endungen
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travel.global – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.832,-)
signal.art – US$ 6.040,- (ca. EUR 5.345,-)
babylon.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.248,-)
sustainable.solutions – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
corp.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.124,-)

Generische Endungen
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horseracing.net – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-)
amarc.org – US$ 10.100,- (ca. EUR 8.938,-)
nfsmi.org – US$ 6.678,- (ca. EUR 5.910,-)
artbrut.org – EUR 5.000,-
nevadalawhelp.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.982,-)
uwu.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)
hci.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.290,-)
vertix.org – US$ 2.157,- (ca. EUR 1.909,-)

.com
—–

bettingodds.com – GBP 390.000,- (ca. EUR 434.826,-)
ncc.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 265.487,-)
crystals.com – US$ 188.000,- (ca. EUR 166.372,-)
role.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 88.496,-)
8t.com – US$ 87.000,- (ca. EUR 76.991,-)
horseracing.net – US$ 60.000,- (ca. EUR 53.097,-)
beq.com – EUR 50.000,-
inherit.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 33.628,-)
flit.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
ploy.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.973,-)
2719.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 23.894,-)
replicate.com – EUR 20.000,-
singleboersen.com – EUR 20.000,-
lupot.com – US$ 9.040,- (ca. EUR 8.000,-)
tempr.com – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.788,-)
gurv.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
nanosalad.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.637,-)
butec.com – US$ 7.119,- (ca. EUR 6.300,-)
justspeak.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-)
apato.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.752,-)
gotrademark.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.752,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

WETTBEWERBSZENTRALE – HERBSTSEMINARE ZUM UWG

Die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg lädt ab dem 02. September 2019 wieder zum Herbstseminar „Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht!“ in fünf Städten, darunter in Berlin und München. Dort wird unter anderem die aktuelle Rechtsprechung zu Vergleichs- und Bewertungsplattformen besprochen.

Die Herbst-Seminarreihe der Wettbewerbszentrale fokussiert wie immer auf die wichtigen Rechtsfragen in Werbung, Absatz & Vertrieb. Dabei werden aktuelle Entwicklungen im Recht des Unlauteren Wettbewerbs berücksichtigt und über die Auswirkungen höchstrichterlicher Urteile informiert. Besprochen werden in diesem Jahr unter anderem die neue Rechtsprechung zu irreführender Werbung, die aktuelle Rechtsprechung zu Vergleichs- und Bewertungsplattformen sowie aktuelle Entscheidungen zu Informationspflichten, und es werden – wie immer – die Themen des vorangegangenen Jahres nochmals in den Blick genommen und aktuelle Entwicklungen besprochen. Die Referenten der Herbstseminare sind Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke (Wettbewerbszentrale). Die Herbstseminare richten sich an Rechtsanwälte, Justiziare und Führungskräfte von Unternehmen sowie an Webseitenbetreiber und Berater in Werbeagenturen oder Marketingabteilungen.

Die Seminare finden wie folgt statt:

02.09.2019
Hamburg – Radisson BLU Hotel
Marseiller Straße 2
20355 Hamburg

03.09.2019
Berlin – Radisson Blu
Karl-Liebknecht-Straße 3
10178 Berlin

05.09.2019
Frankfurt/M. – Mövenpick Hotel Frankfurt City
Theodor-Heuss-Allee 3
60486 Frankfurt/Main

10.09.2019
Köln – Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20
50672 Köln

11.09.2019
München – Holiday Inn Munich – City Centre
Hochstrasse 3
81669 München

Die einzelnen Herbstseminare 2019 „Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht!“ starten jeweils um 09:30 Uhr und enden jeweils um 13:45 Uhr. Die Teilnahmekosten betragen je nach Status zwischen EUR 398,65 (inkl. MwSt.) und EUR 458,15 (inkl. MwSt.). Frühbucher (bis zu sechs Wochen vor dem jeweiligen Seminar) erhalten zehn Prozent Rabatt. Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung über 3,5 Stunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.wettbewerbszentrale.de/de/_seminare/?id=55

Quelle: wettbewerbszentrale.de, eigene Recherche

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