Domain-Newsletter

Ausgabe #974 – 04. Juli 2019

Themen: .org – ICANN streicht Gebührendeckelung | .sex – MMX führt Schutz für Rotlicht-Domains ein | TLDs – Neues von .bj, .de und .global | UDRP – Streit um imi.com landet vor US-Gericht | Domain-King – Die 25 Stufen zum Domain-Erfolg | links.com – viele Verweise für EUR 700.000,- | September – 9. NRW IT-Rechtstag in Köln

.ORG – ICANN STREICHT GEBÜHRENDECKELUNG

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die heftig diskutierten Änderungen am Registry-Vertrag für .org durchgewunken: die Gebührendeckelung für .org-Domains („price caps“) gehört damit der Vergangenheit an. Public Interest Registry (PIR) erneuerte jedoch das Versprechen, vorläufig nicht an der Preisschraube zu drehen.

Am 18. März 2019 hatte ICANN angekündigt, den am 30. Juni 2019 auslaufenden Registry-Vertrag für .org mit der Verwalterin PIR verlängern zu wollen. Der neue Vertrag sieht eine Reihe von Änderungen vor, mit denen ICANN die Regelungen für sämtliche Top Level Domains vereinheitlichen will. So muss PIR unter anderem die Streitschlichtungsverfahren Uniform Rapid Suspension (URS), Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Procedure (PDDRP) und Registration Restrictions Dispute Resolution Procedure (RRDRP) übernehmen. Für erheblichen öffentlichen Protest sorgte aber eine Änderung in Section 2.10 des Registry-Vertrages; demnach entfällt die bisherige Gebührendeckelung, so dass PIR die Gebühren für eine Neuregistrierung oder eine Verlängerung von .org-Domains frei festsetzen könnte. Eine Erhöhung muss lediglich rechtzeitig angekündigt werden. Scharfe Kritik kam unter anderem von der Internet Commerce Association (ICA). Der Lobby-Verband machte geltend, dass .org grundlegend anders zu behandeln sei. Die Endung diene nicht überwiegend privatwirtschaftlichen Zwecken. Die Registry sei deshalb den Grundsätzen der Preisstabilität und Vorhersagbarkeit verpflichtet, weshalb ihre Gebühren gedeckelt werden müssten. Vor allem bei .org hätten viele gemeinnützige Organisationen mit oft überschaubaren Budgets auf faire Gebühren gesetzt. Auch der Domain-Registrar Namecheap hatte seine Kunden per eMail auf die drohende Preiserhöhung („sky-high“) hingewiesen und angesichts der fehlenden Preisstabilität zum Tätigwerden aufgefordert.

Doch dieser Protest und 3.252 weitere Protestschreiben halfen nichts. Am 30. Juni 2019 verlängerten ICANN und PIR den Registry-Vertrag für .org, und strichen zugleich die „price caps“. Damit kann PIR die Einkaufspreise für .org, die nach nicht bestätigten Meldungen bei US$ 9,68 pro .org-Domain im Jahr liegen, künftig frei festlegen. In einer öffentlichen Stellungnahme beeilte sich PIR aber zu betonen, derzeit keine Preiserhöhungen zu beabsichtigen: „Regarding the removal of price caps, we would like to underscore that Public Interest Registry is a mission driven non-profit registry and currently has no specific plans for any price changes for .ORG. Should there be a need for a sensible price increase at some point in the future, we will provide advanced notice to the public.“ Nicht übersehen werden darf, dass PIR auch nach dem alten Registry-Vertrag berechtigt gewesen wäre, die Preise zu erhöhen, nämlich um 10 Prozent jährlich; seit August 2016 sind die Preise aber unverändert.

Um das Risiko einer drastischen Gebührenerhöhung zu reduzieren, empfiehlt ICANN den Domain-Inhabern, langfristige Verträge für ihre Domains abzuschließen. Aktuell gestattet PIR Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Ob die Kunden jedoch bereit sind, sich über einen derart langen Zeitraum zu binden, darf bezweifelt werden; bei Domain-Registraren im deutschsprachigen Raum wählen Kunden praktisch ausnahmslos Jahresverträge.

Den neuen Registry-Vertrag für .org finden Sie unter:
> https://www.icann.org/resources/agreement/org-2019-06-30-en

Die Stellungnahme von PIR finden Sie unter:
> https://pir.org/pir-welcomes-renewed-org-agreement/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

.XXX – MMX FÜHRT SCHUTZ FÜR ROTLICHT-DOMAINS EIN

Die Minds + Machines Group Limited („MMX“) weitet ihren Schutz für Markeninhaber aus: ein neuer Adult Domain Name Trademark Protection Service erlaubt in Kürze das Blockieren von Domains über die von MMX verwalteten Domain-Endungen .xxx, .sex, .porn und .adult.

Wie das an der Börse in London notierte sowie auf den British Virgin Islands ansässige Unternehmen mitteilte, hat die Internet-Verwaltung ICANN der Einführung des neuen Block-Service zugestimmt. Danach sollen Inhaber von Markenrechten ihr geschütztes Zeichen quer über alle von MMX bzw. dem Tochterunternehmen ICM Registry (ICM) verwalteten Rotlicht-Endungen .xxx, .sex, .porn und .adult vor Rechtsverletzungen und Missbrauch schützen können. Blockiert werden können nicht nur Zeichen, die der geschützten Marke exakt entsprechen, sondern auch so genannte „look-alike variations“; darunter fallen insbesondere internationalisierte Domain-Namen, die – wie im Fall einer homographischen Attacke – klassischen Domain-Namen mit Zeichen aus dem ASCII-Code zum Verwechseln ähnlich sehen und so ein beliebtes Einfallstor für Phishing darstellen. Dabei werden Zeichen wie beispielsweise die Zahl „0“ und der Buchstabe „O“, die bei einer Verwendung in Domains wie postbank.de auf den ersten Blick identisch erscheinen, technisch jedoch zu unterschiedlichen Internetangeboten verweisen können, missbraucht. Multipliziert wird dieses Risiko durch eine Ausweitung von IDNs auf die Zeichensätze zahlreicher verschiedener Sprachen wie griechisches Alphabet, aber auch asiatische Sprachen wie Chinesisch, Japanisch und Koreanisch. Schon im März 2005 zeigte sich ICANN besorgt über diese Schwachstelle, ohne jedoch ein geeignetes Mittel parat zu haben, um dem Unwesen ein Ende zu setzen.

Nach Angaben von MMX startet der „AdultBlock“ und „AdultBlock+“ genannte Service am 15. Juli 2019. Die Schutzdauer kann zwischen einem Jahr und zehn Jahren gewählt werden. Technisch unterstützt und vermarktet wird das neue Angebot in Zusammenarbeit mit Uniregistry. Zu den Kosten schweigt sich die Registry bisher aus, und spricht nur von „erschwinglich“. Ebenso offen ist, ob das Angebot auf alle 32 von MMX verwalteten Top Level Domains ausgeweitet wird. Dazu gehören vor allem .vip mit etwa 940.000 Registrierungen und .work mit rund 600.000 Domain-Namen. Ebenfalls zur MMX-Gruppe gehört .bayern, die aktuell rund 31.000 registrierte Domains aufweist. Da aus Sicht von Markeninhabern die vier Rotlicht-Domains als besonders heikel gelten, dürfte MMX dort aber den größten Marktbedarf sehen.

MMX ist nicht die erste Registry, die einen eigenen Schutzservice für Markeninhaber anbietet. Anfang Juni 2019 gab .CLUB Domains LLC, Verwalterin von .club, bekannt, ab sofort den Trademark Sentry Unlimited Name Blocking Service (UNBS) anzubieten. Dort kann sowohl eine Marke als auch deren Varianten gegen eine rechtsverletzende Registrierung geschützt werden; jedoch beschränkt sich das Angebot auf .club. Weit umfassender ist die Domain Protected Marks List (DPML) von Donuts; sie erfasst alle aktuell 238 von Donuts verwalteten Domain-Endungen. Da will auch Uniregistry nicht nachstehen, und hat daher für das eigene Portfolio mit 24 TLDs den „Uniregistry Extended Protection Service“ ins Leben gerufen. Bisher hat sich aber keines dieser Angebote durchgesetzt.

Die Mitteilung von Minds + Machines finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2098

Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://adultblock.icmregistry.com/

Quelle: brighterir.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BJ, .DE UND .GLOBAL

Die DENIC eG hat ein informatives Webangebot zum sperrigen Thema der Internet Governance gestartet: über den „IG-Radar“ kann man sich ab sofort aktuell halten. Derweil wechselt im afrikanischen Benin die Registry für .bj, während sich Afilias sämtliche Rechte an .global sichert – hier unserer Kurznews.

Die in Westafrika gelegene Republik Benin wechselt den Verwalter ihrer offiziellen Landesendung .bj. Am 23. Juni 2019 gab das ICANN Board of Directors einem Antrag statt, die Rechte an .bj auf die Autorité de Régulation des Communications Electroniques et de la Poste du Bénin (ARCEP BENIN) zu übertragen; zuvor war 15 Jahre lang die Benin Telecoms SA für die Verwaltung zuständig. ARCEP BENIN untersteht unmittelbar der Regierung in Benin, einem der ärmsten Länder der Welt, das von der französischen Kolonialherrschaft und den damit verbundenen engen Beziehungen zu Frankreich geprägt ist. An den Vergaberegeln von .bj soll sich vorerst nichts ändern. Für die Inhaber von Domain-Namen unter .bj sollten sich ebenfalls keine Änderungen ergeben; das für die technische Abwicklung zuständige Unternehmen Jeny SAS war auch bisher schon für .bj verantwortlich.

Die DENIC eG, Registry der deutschen Länderendung .de, hat anlässlich des Internet Governance Forums (IGF) ein neues Informationsangebot aufgelegt. Im Vorfeld dieser Veranstaltung, die vom 25. bis zum 29. November 2019 in Berlin stattfindet, bietet die DENIC unter der Bezeichnung „Internet Governance Radar“ eine umfassende und aktuelle Online-Übersicht bestehender Internet Governance-Aktivitäten in deutscher Sprache. Die Webseite liefert einen Überblick über die weltweiten Akteure und deren digitalpolitische Dialoge, aktuelle fundierte Konferenzberichte im Blog-Format und Hinweise auf Internet-Governance-Veranstaltungen. Dazu gehören unter anderem Beiträge von Wolfgang Kleinwächter, emeritierter Professor für Internet-Politik und Regulierung an der Universität Aarhus. Der „IG-Radar“ will zur allgemeinen Teilhabe motivieren und das Interesse am Thema Internet Governance wecken.

Afilias erweitert sein TLD-Portfolio: wie die zweitgrösste Registry der Welt am 24. Juni 2019 bekanntgab, hat man die Rechte an der neuen generischen Top Level Domain .global vollständig erworben. Nachdem Afilias im Dezember 2017 zunächst einen Anteil von 45 Prozent an der Verwalterin Dot Global Domain Registry Limited übernommen hatte, wechseln nun auch die restlichen Anteile nach Irland. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Endung .global kommt aktuell auf 48.000 registrierte Domains, wobei rund zwei Drittel davon lediglich geparkt sind. Bei GoDaddy, dem größten .global-Registrar, werden pro Domain umgerechnet etwa EUR 88,- fällig (von einem Rabatt im ersten Jahr abgesehen), womit .global nicht zu den günstigsten neuen Endungen zählt. Für die Domain-Inhaber ändert sich durch die Übernahme nichts, .global-Domains funktionieren also weiterhin wie gewohnt, zumal Afilias auch bisher schon als Registry Backend-Provider für die Technik hinter .global zuständig war.

Weitere Informationen zum „Internet Governance Radar“ finden Sie unter:
> https://internet-governance-radar.de/

Quelle: icann.org, denic.de, afilias.info

UDRP – STREIT UM IMI.COM LANDET VOR US-GERICHT

Eine UDRP-Entscheidung vom November 2017 steht seitdem auf dem Prüfstand des „United States District Court Northern District Of California San Jose Division“. Domain-Anwalt John Berryhill machte auf Twitter auf diesen Fall aufmerksam. Dass der Zivilprozess bereits 18 Monate läuft und kein Ende abzusehen ist, verdeutlicht, wie sinnvoll die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy ist.

Der Zivilprozess um die Domain imi.com baut auf einer UDRP-Entscheidung des National Arbitration Forum (NAF), die Neil Anthony Brown getroffen hat, der nicht gerade als markenfreundlicher Entscheider bekannt ist. Nichtsdestotrotz hatte er der Beschwerde der Irving Materials Inc. stattgegeben. Es handelt sich um eine Unternehmung, die nach eigenen Angaben seit 1965 in den USA in der Baubranche tätig ist und ihr Zeichen „IMI“ seit dem nutzt. Ihre US-Marke „IMI“ hatte sie allerdings erst 2003 eintragen lassen. Da war die Domain imi.com bereits seit neun Jahren registriert. Deren Inhaber, Jeff Black, reagierte auf das UDRP-Verfahren nicht. Brown gab der Beschwerde statt, da er dem Vortrag der Beschwerdeführerin folgte, die unter anderem erklärt hatte, dass die Domain zum Verkauf stehe, zum Preis von nicht unter US$ 2 Mio., und Werbelinks zu Wettbewerbern von ihr aufwies.

Ehe der Transfer der Domain imi.com vorgenommen werden konnte, hatte Black im November 2017 Rechtsmittel beim United States District Court in San Jose eingelegt. Im März 2018 reichte er die Klageschrift ein, mit der er festgestellt sehen will, dass er nicht bösgläubig im Sinne des „Anticybersquatting Consumer Protection Act“ gehandelt und die Irving Materials Inc. Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) begangen habe. Black erklärte unter anderem, er habe von dem UDRP-Verfahren erst erfahren, als es bereits abgeschlossen war und die Domain imi.com transferiert werden sollte. Aus diesem Grunde konnte er sich im UDRP-Verfahren nicht verteidigen. Weiter erklärte er, warum die Entscheidung falsch sei und ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) seitens Irving Materials vorliege. Im Einzelnen verwies Black darauf, dass er von Irving Materials nichts wusste, als er die Domain am 15. März 1994 registriert hatte. Die Domain sei nicht so konfiguriert gewesen, dass es den Anschein hätte, sie habe geschäftlich mit Irving Materials zu tun, geschweige denn seien darüber Waren oder Dienstleistungen angeboten worden, die mit der Marke von Irving Materials zu tun hätten. Die Domain habe ein Linkverzeichnis aufgeführt für Leute, die nach Unternehmungen suchten, die das Akronym IMI tragen, wobei das Linkverzeichnis so eingerichtet war, dass es keine Gewinne abwarf. Black selbst sei früher Inhaber einer Unternehmung mit dem Akronym „IMI“ gewesen, der „Internet Marketing Inc.“, die Produkte an Internet Service Provider und andere verkaufte. Nun habe er eine neue Unternehmung, die „Internet Marketing Inc.“, deren Namen er extra auf die Domain imi.com abgestimmt habe; der habe er die Domain lizenziert. Außerdem habe er nun noch die „International Monetary Investments LLC“ gegründet. Weiter verweist Black darauf, die Domain 23 Jahre unbescholten genutzt zu haben, ehe die Irving Materials das UDRP-Verfahren gestartet habe; die Marke habe sie erst neun Jahre, nachdem er imi.com registriert hatte, registriert. Die Marke der Irving Materials beziehe sich zudem lediglich auf Baumaterialien wie Sand, Stein, Kies und Beton. Irving Materials trat der Klage mit einer Widerklage wegen Cybersquattings entgegen.

Mit Einreichung der Klage begann sodann ein langes Hin und Her von Schriftsätzen und Beschlüssen, das seinen vorläufigen Höhepunkt in einer Entscheidung des US-District Court San Jose vom 06. Mai 2019 über Anträge beider Parteien auf eine summarische Entscheidung (summary judgement) erfuhr. Darin setzte Richterin Lucy H. Koh sich auf 18 Seiten ausführlich mit dem Vorbringen der Parteien auseinander und wog die verschiedenen Argumente gegeneinander ab. Letztlich kam sie zu dem Ergebnis, dass man weiter in die Tiefe gehen müsse: Wesentliche Tatsachen hinsichtlich der Bösgläubigkeit von Black seien streitig. Die Frage der Bösgläubigkeit seitens Black sei aber für die Gegenansprüche von Irving Materials ausschlaggebend: wenn er nicht bösgläubig gehandelt hat, habe Irving Materials auch keinen Anspruch wegen Cybersquattings und es bestünde kein Recht, die Domain imi.com auf sie zu übertragen. Damit wies Koh die Anträge beider Parteien auf eine summarische Entscheidung im Hinblick auf deren jeweilige Feststellungsanträge zurück. Die Entscheidung in der Sache erging also nicht, und es wird noch eine Weile dauern, bis das Endurteil ergeht. Die genannte Entscheidung von Richterin Koh ist Dokument 83 des Verfahrens; inzwischen erreicht die Dokumentenliste die Nummer 198.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain imi.com finden Sie unter:
> https://www.adrforum.com/domaindecisions/1753342.htm

Die Klageschrift von Brown (Dokument) und die Entscheidung von Richterin Koh (Dokument 83) sowie weitere Dokumente des Zivilverfahrens finden Sie hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2099

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: John Berryhill, courtlistener.com, eigene Recherche

DOMAIN-KING – DIE 25 STUFEN ZUM DOMAIN-ERFOLG

Der (ungekrönte) Domain-King Rick Schwartz nimmt nie ein Blatt vor den Mund. Auch seine Domain-Handelsstrategie hielt er in den vergangenen gut 20 Jahren nie zurück. Jetzt hat er nochmal eine 25 Stufen-Handlungsanweisung zum erfolgreichen Domain-Investing veröffentlich. Wie so oft, lohnt sich die Lektüre.

Rick Schwartz ist einer der erfolgreichsten Domain-Investoren der Gegenwart. Seine Verkaufsabschlüsse sind legendär, men.com etwa verkaufte er bereits 2003 für US$ 1,32 Mio., candy.com einige Jahre später für US$ 3 Mio. nebst einer Geschäftsbeteiligung. Von Anbeginn teilte Schwartz auch seine Geschäftsmethoden in „Blog“-Einträgen auf domainking.com, die jetzt nur noch via archive.org abrufbar sind. Aber auch unter ricksblog.com teilt er gern mit, wie der Domain-Handel – nach seiner Ansicht – läuft. In einem aktuellen Artikel gab Schwartz nunmehr den „The Domain King 25 Point Step by Step Guide to Domain Investing“ preis. Da diese 25 Punkte für Schwartz nicht zur Diskussion stehen, ist es der einzige Artikel auf Ricksblog.com, bei dem die Kommentare gesperrt sind.

Der Einstieg in das Domain-Investing findet man danach über eine Domain und deren Website. Dabei müsse man sich im Klaren sein, dass es ein erfolgreiches Geschäft ist, das man aufbaut, und man nicht an einem Wettbewerb für die schönste Website teilnimmt. Ist man damit versorgt, kann man die 25 Stufen erklimmen, indem man sich auf .com-Domains fokussiert, eine andere Einkunftsquelle betreibt, um die Investitionen zu stützen, zudem gezielt Domains kauft und nicht wahllos drauflos registriert und so weiter. So kurz und knapp listet Schwartz seine Empfehlungen. Dabei beschränkt er sich nicht auf Tipps hinsichtlich der Domains, sondern zeigt auch die Notwendigkeit ordentlichen Geschäftsgebahrens auf, die „does and don’ts“ im Umgang mit potentiellen Käufern. Dies seien die grundsätzlichen Elemente, betont Schwartz und warnt: Leute, die eine Sprosse der Leiter übergehen, fallen immer von der Leiter.

Die Aussagen von Schwartz sind kurz, prägnant und hilfreich, der Artikel schnell gelesen. Wer nun in das Domainer-Geschäft einsteigen will, findet hier einen guten Leitfaden. Daneben lohnen sich die zahlreichen Kurzvideos, die Schwartz seit einigen Wochen über twitter.com (@DomainKing) veröffentlicht, und dort Fragen zum Domaining beantwortet sowie Tipps gibt.

Die 25 Stufen zum Domain-Investing finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2100

Die Liste seiner erfolgreichen Deals liefert Rick Schwartz hier:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2101

Quelle: ricksblog.com, eigene Recherche

LINKS.COM – VIELE VERWEISE FÜR EUR 700.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche trumpfte wieder .com auf, mit links.com zum Preis von EUR 700.000,-. Darüber hinaus punktete auer.com mit US$ 100.000,- (ca. EUR 87.796,-). Aber auch die Länderendungen lieferten gut ab, vor allem .de mit 21 .de für EUR 79.730,-.

Auch sechsstellige Domain-Preise sind sehr gute Preise. Das zeigte .com in der vergangenen Domain-Handelswoche mit links .com zum Preis von EUR 700.000,- und auer.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 87.796,-). Erstere leitet zur Zeit auf allmylinks.com weiter; ob der neue Inhaber die Sache irgendwann umdreht und allmylinks.com auf links.com umleitet, bleibt die Frage. Auch auer.com ging an einen Endkunden, der Aufbewahrungslösungen anbietet. Und forschool.com, die US$ 42.000,- (ca. EUR 36.874,-) erzielte, leitet auf bookcreator.com weiter, wo eine App zur Erstellung digitaler Bücher angeboten wird.

Die deutsche Endung legte bei den Länderendungen mit 21.de zum Preis von EUR 79.730,- einen sehr hohen Wert vor, der derzeit zur Spitzenposition der Jahresbestenliste führt. Neuer Betreiber der Domain ist die Verkehrsabteilung der Dortmunder Stadtwerke DSW21. Ebenfalls einen weit überdurchschnittlichen Wert erzielte analytics.ai mit US$ 50.000,- (ca. EUR 43.898,-), die an den Konzern Salesfarce ging. Die beliebte Endung von Anguilla, die als Abkürzung für „artificial intelligence“ vermarktet wird, bot auch gleich zwei weitere Verkäufe auf: accelerate.ai zu EUR 8.500,- und zenith.ai zu US$ 3.500,- (ca. EUR 3.073,-). Von Interesse waren noch die selten gehandelte kenianische Domain jiji.co.ke, die US$ 5.883,- (ca. EUR 5.165,-) erzielte und eine Handelsplattform bietet, sowie die britische Adresse agriline.co.uk, die mit GBP 3.500,- (ca. EUR 3.905,-) ihren Wert gegenüber März 2015, als sie nur US$ 1.764,- (damals ca. EUR 1.672,-) einbrachte, mehr als verdoppeln konnte.

Die neuen generischen Domain-Endungen boten zahlreiche .global-Domains, wie gps.global für US$ 8.000,- (ca. EUR 7.024,-) sowie kes.global und rose.global zu jeweils US$ 4.800,- (ca. EUR 4.214,-). Ebenfalls dabei war contact.agency zum Preis von EUR 4.000,- und einige .club-Domains, deren Preise nicht mehr so stolz sind, wie zum Beispiel der von great.club mit US$ 1.830,- (ca. EUR 1.607,-). Die klassischen Endungen erreichten vereinzelt wieder schöne Werte, wie tomorrow.net zu US$ 48.216,- (ca. EUR 42.332,-), was gegen den Betrag von US$ 7.127,- (ca. EUR 5.288,-), die die Domain im August 2007 erzielte, eine sehr gute Wertsteigerung darstellt. Auch die US$ 9.880,- (ca. EUR 8.674,-), die clockwise.net erzielte, machten sich gut. Nicht weit dahinter stand iov.org mit US$ 8.800,- (ca. EUR 7.726,-). Erwähnt sei noch dice.org, die mit EUR 4.400,- den dreifachen Preis gegenüber Juni 2013, als sie noch US$ 1.989,- (ca. EUR 1.495,-) kostete, erzielte. Mit den beiden sechsstelligen Preisen unter .com, der sehr guten 21.de und auch der nicht zu verachtenden tomorrow.net erwies sich die vergangene Domain-Handelswoche als sehr erfreulich.

Länderendungen
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21.de – EUR 79.730,-
temsa.de – EUR 3.500,-
spendesk.de – US$ 3.400,- (ca. EUR 2.985,-)

analytics.ai – US$ 50.000,- (ca. EUR 43.898,-)
accelerate.ai – EUR 8.500,-
zenith.ai – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.073,-)

cats.co – US$ 26.500,- (ca. EUR 23.266,-)
finder.in – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.169,-)
bank.io – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.536,-)
gutscheincode.at – EUR 10.000,-
gutscheincode.ch – EUR 10.000,-
lakeside.co.uk – GBP 7.000,- (ca. EUR 7.811,-)
flexy.co – EUR 6.500,-
jiji.co.ke – US$ 5.883,- (ca. EUR 5.165,-)
mademoiselle.fr – EUR 4.800,-
finder.kr – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.389,-)
agriline.co.uk – GBP 3.500,- (ca. EUR 3.905,-)
esg.me – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.802,-)
ojo.ca – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.512,-)
code.in – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.073,-)

Neue Endungen
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gps.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.024,-)
kes.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.214,-)
rose.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.214,-)
commission.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.107,-)
flow.global – US$ 2.400,- (ca. EUR 2.107,-)
abe.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.054,-)

contact.agency – EUR 4.000,-

great.club – US$ 1.830,- (ca. EUR 1.607,-)
libra.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.317,-)
retreat.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.317,-)

Generische Endungen
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tomorrow.net – US$ 48.216,- (ca. EUR 42.332,-)
clockwise.net – US$ 9.880,- (ca. EUR 8.674,-)
iov.org – US$ 8.800,- (ca. EUR 7.726,-)
dice.org – EUR 4.400,-
finland.net – EUR 3.200,-
scanner.org – EUR 2.750,-
purebliss.net – EUR 2.500,-

.com
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links.com – EUR 700.000,-
auer.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 87.796,-)
forschool.com – US$ 42.000,- (ca. EUR 36.874,-)
tillit.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.949,-)
medicarebenefits.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.559,-)
gathered.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.536,-)
inlike.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.536,-)
kokemuksia.com – EUR 10.000,-
rentjerseyshore.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.780,-)
ziptix.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.780,-)
screenless.com – US$ 9.120,- (ca. EUR 8.007,-)
karaokeparty.com – US$ 7.100,- (ca. EUR 6.234,-)
adivo.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.390,-)
momm.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.390,-)
orpin.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.390,-)
cargomiles.com – US$ 4.790,- (ca. EUR 4.205,-)
petsforum.com – US$ 4.782,- (ca. EUR 4.198,-)
joinly.com – US$ 4.560,- (ca. EUR 4.004,-)
muscledr.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.951,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

SEPTEMBER – 9. NRW IT-RECHTSTAG IN KÖLN

Der Kölner Anwaltverein und die „Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein“ (davit) laden zum 9. NRW IT-Rechtstag nach Köln. Es wird wie gewohnt ein Blick auf aktuelle IT-Themen geworfen.

Der 9. NRW IT-Rechtstag in Köln erstreckt sich über zwei Tage von Donnerstag, 19. bis Freitag, 20. September 2019. Laut Agenda bietet die 9. Auflage des IT-Rechtstages interessante und aktuelle Themen. Natürlich steht an erster Stelle, nach dem Begrüßungskaffee um 12:30 Uhr, für zwei Stunden bis 15:00 Uhr eine Bilanz für das erste Jahr DSGVO aus Sicht der Behörden an. Referent ist Andreas Wigger, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Bonn. Danach widmet man sich der Blockchain, im Spannungsfeld von Vertragsrecht, Datenschutz und Kartellrecht. Weitere Themen am ersten Tag sind Agile Softwareentwicklung, Quellen-TKÜ, Fernabsatzrecht und eine offene Fragerunde. Am Freitag geht es dann morgens früh los mit der aktuellen Rechtsprechung des OLG Hamm im Urheber- und IT-Recht sowie dem UWG. Weiter wird das aktuelle Thema Geschäftsgeheimnisgesetz bearbeitet, es werden Tipps und Tricks für das einstweilige Verfügungsverfahren gegeben und vieles mehr besprochen. Die Veranstaltung endet mit einem Get-Together am Abend.

Der 9. NRW IT-Rechtstag findet vom 19. September 2019 um 12:30 Uhr bis 20. September 2019 um 18:30 Uhr im Pullman Cologne Hotel, Helenenstraße 14 in 50667 Köln statt. Den persönlichen Anforderungen an Fachtagungsnachweisen gemäß ist zwischen zwei Teilbuchungen, 7 Stunden am Donnerstag und 8 Stunden am Freitag, sowie einer Komplettbuchung über 15 Stunden, zu wählen. Die Komplettbuchung kostet zwischen EUR 450,- und EUR 675,-, je nach Mitgliederstatus; die Teilbuchungen sind entsprechend günstiger. Für Getränke, Seminarunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen und abendlichem Get-Together ist gesorgt. Alles nähere findet man auf den Informationsseiten bei davit sowie dem Kölner Anwaltverein.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/9-nrw-it-rechtstag-in-koeln/

Quelle: davit.de, Rechtsanwalt Luckhaus, eigene Recherche

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