Domain-Newsletter

Ausgabe #973 – 27. Juni 2019

Themen: nTLDs – ICANN plant jährliche Einführungsrunde | IANA – Krimkrise bringt ICANN in Bredouille | TLDs – Neues von .at, .gay und .pl | UDRP – Sennheiser holt sich Bulldoggen-Domain | voice.com – teuerste Domain der Welt verkauft | voice.com – Details zum US$ 30 Mio.-Deal | Nic.at – 2. Domainstammtisch in Salzburg

NTLDS – ICANN PLANT JÄHRLICHE EINFÜHRUNGSRUNDE

ICANN hat die Tür für die nächste Runde zur Einführung von Top Level Domains ein kleines Stück aufgestossen: in dem neuen Thesenpapier „ICANN Org’s Readiness to Support Future Rounds of New gTLDs“ skizziert die Internet-Verwaltung den Weg für eine weitere nTLD-Runde. Vor 2020 sollte man aber nichts erwarten.

Über dreieinhalb Jahre sind vergangen, seit ICANN am 17. Dezember 2015 die „New gTLD Subsequent Procedures Working Group“ ins Leben gerufen hat, um die Erfahrungen aus der Einführungsrunde im Jahr 2012 auszuwerten. Seither tut sich wenig. Forderungen zum Beispiel von Tony Kirsch, Head of Professional Services beim Back-End-Provider Neustar Inc., ein festes Startdatum für ein weiteres Bewerbungsfenster festzulegen, verhallten ungehört. Umso mehr lässt das Thesenpapier aufhorchen, das am 17. Juni 2019 veröffentlicht wurde und bisher nur in einer Entwurfsfassung vorliegt. Auf fünf Seiten fasst ICANNs Global Domains Division alle Annahmen zusammen, um eine kommende Runde vorzubereiten. Es teilt sich in die acht Sektionen „Timeline to next round, Expected volumes of applications and processing time, Policy implementation, Readiness activities, Systems & tools, Operational processes, People and Costs“ ein, die wiederum schlagwortartig den aktuellen Stand zusammenfassen.

Zwingende Voraussetzung auf dem Weg zur nächsten Runde ist demnach der Abschlussbericht der Subsequent Procedures PDP Working Group. Damit einher geht auch eine Aktualisierung des Bewerberhandbuchs. Sind die Policy-Fragen geklärt, soll das Zeitfenster für Bewerbungen ein bis drei Monate lange geöffnet werden. Dabei soll es sich aber nicht nur um einen einmaligen Vorgang handeln; ICANN spricht vielmehr davon, die Öffnung einmal pro folgendem Kalenderjahr zu wiederholen. Mangelndes Interesse an zusätzlichen Domain-Endungen erwartet ICANN nicht: aktuell geht man von etwa 2.000 Bewerbern aus, 2012 waren es 1.930 Bewerbungen. Dabei will ICANN aber nicht mehr als 1.000 Domain-Namen im Jahr delegieren, um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems nicht zu gefährden. In technischen Dingen setzt ICANN auf eine der drei bereits vorhandenen Plattformen, nämlich Oracle, Alfresco oder Salesforce; damit verbunden ist die Entscheidung, so wenig wie möglich auf externe Drittanbieter zurückgreifen zu müssen. Belastungsspitzen sollen mit zusätzlichem Personal abgefangen werden. Geld verdienen will man bei all dem mit dem Einführungsverfahren selbst nicht; unverändert gilt der Grundsatz der bloßen „cost-recovery“. Wer allerdings zeitliche Informationen erwartet, wird enttäuscht; dazu schweigt sich das Thesenpapier aus.

Zumindest einen vorsichtigen Hinweis auf die zeitliche Planung von ICANN lässt sich gleich acht Schreiben entnehmen, die Cyrus Namazi, Senior Vice President, Global Domains Division bei ICANN, am 17. Juni 2019 versandt hat. Darin nimmt Namazi Bezug auf eine Initiative der Generic Names Supporting Organization vom Dezember 2015; deren Abschlussbericht erwartet man für den Dezember 2019. Zudem heißt es: „These recommendations may lead to procedural changes for subsequent rounds of gTLD applications, which ICANN org must implement and manage“. Damit dürfte zugleich feststehen, dass ein verbindlicher Zeitplan zur nächsten Einführungsrunde nicht vor 2020 veröffentlicht wird.

Das Informationspapier „ICANN Org’s Readiness to Support Future Rounds of New gTLDs“ finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2094

Quelle: icann.org, circleid.com eigene Recherche

IANA – KRIMKRISE BRINGT ICANN IN BREDOUILLE

Die Internet-Verwaltung ICANN ist ungewollt in die politischen Auseinandersetzungen um die Halbinsel Krim geraten: die Frage, welche Zeit auf der Krim gilt, lässt auch die technischen IANA-Funktionen nicht unberührt. Doch die Lösung scheint schon gefunden.

Geht es nach der Website des Auswärtigen Amts, ist die Rechtslage klar: die Annexion der Krim durch Russland unter Einsatz militärischer Kräfte war völkerrechtswidrig. Doch in der Praxis des Internets ist es komplizierter. Zu den Aufgaben von ICANN gehören unter anderem die so genannten „IANA functions“; sie umfassen die Zuordnung von IP-Adressen durch die Internet Assigned Numbers Authority (IANA). Ein öffentlich bisher wenig beachteter Teil ist aber auch die Verwaltung der „Time zone database“, also die Zuordnung einer Region zu einer Zeitzone, so dass alle Computer darauf zugreifen können. Hauptverantwortlich zeichnet dort der IT-Experte Paul Eggert von der University of California. Im Jahr 2019 gab es bisher sechs Änderungen an der auch als „TZ Database“ bekannten Datenbank.

Im Zuge der Annektion der Halbinsel Krim im Jahre 2014 hat die russische Regierung veranlasst, dass die Uhren dort auf Moskauer Zeit umgestellt werden, also drei Stunden vor der koordinierten Weltzeit (UTC) oder international geschrieben auch als UTC+3. Für den Rest der Ukraine gilt jedoch die bisherige Zeit fort, also im Winterhalbjahr UTC+2. Während der Wintermonate ist die Krim der Ukraine also zeitlich gesehen eine Stunde voraus. Diese Änderung wirkt sich auch auf die jeweiligen Länderendungen aus. Wer im Winter auf der Krim seine Computer zeitlich konfigurieren möchte oder muss, erhält die Zeit für .ru (Russland) anstatt von .ua (Ukraine) angezeigt. Serhii Demediuk, Leiter der Cyberpolizei im „Department of the National Police of Ukraine“, ist damit nicht einverstanden; er hält dies für eine Legalisierung der russischen Handlungen, was nach ukrainischem Recht strafbar sei; er drohte Eggert deshalb gar die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an. Eggert hat daher reagiert; im Sinne eines klassischen Kompromisses enthält die „TZ Database“ seitdem die beiden Einträge „Europe/Simferopol“ und „Europe/Kiev“, zwischen denen der Nutzer wählen kann. Ob sich die Ukraine damit auf Dauer zufrieden gibt, ist aktuell noch unklar; ein Ermittlungsverfahren gegen Eggert hat es bisher aber offenbar nicht gegeben.

ICANN ist damit nicht zum ersten Mal Teil von politischen Auseinandersetzungen geworden. So steht derzeit die Top Level Domain .io, offizielles Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean, vor einer ungewissen Zukunft. Am 22. Mai 2019 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, mit der die Besetzung des Chagos-Archipels durch Großbritannien verurteilt wurde; endet aber die britische Verwaltung des Chagos-Archipels, endet damit grundsätzlich auch das Britische Territorium im Indischen Ozean. Sollte „io“ daraufhin aus der ISO 3166-1-Standardliste gestrichen werden, müsste auch .io gestrichen werden. Dagegen belegt die unveränderte Existenz von .su, dem offiziellen Landeskürzel der 1991 aufgelösten Sowjetunion, dass die politischen Grenzen der realen Welt mit dem Domain Name System nicht immer übereinstimmen müssen.

Die Stellungnahme von Serhii Demediuk finden Sie unter:
> https://mm.icann.org/pipermail/tz/2018-December/027303.html

Die Antwort von Paul Eggert finden Sie unter:
> https://mm.icann.org/pipermail/tz/2018-December/027306.html

Weitere Informationen zur Time Zone Database finden Sie unter:
> https://www.iana.org/time-zones

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AT, .GAY UND .PL

Die Einführung der neuen Top Level Domain .gay verzögert sich: wie die Registry bekanntgab, sollen die ersten Domains erst im Jahr 2020 registriert werden können. Bei .at zieht man derweil ein positives Fazit in Sachen DSGVO, während Polens .pl die Registrierungsregeln ändert – hier unsere Kurznews.

Nic.at, Verwalterin der österreichischen Länderendung .at, hat nach einem Jahr Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein positives Fazit gezogen. In einem Interview mit den Juristen aus der Rechtsabteilung, Barbara Schloßbauer und Bernhard Erler, zeigte sich .at gut gerüstet. So hat man ein „Auskunftsverfahren“ geschaffen, über das mittels entsprechender Begründung die Auskunft über natürliche Personen als Domain-Inhaber angefordert werden kann. Die Anzahl der Anfragen war bisher sehr überschaubar und in einem Ausmaß, das gut bearbeitet werden konnte. Auffällig sei, dass die Umsetzung der DSGVO bei den europäischen Partner-Registries teilweise komplett unterschiedlich erfolgt ist – obwohl grundsätzlich alle dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen haben. Insgesamt sei durch die DSGVO das Thema „Datenschutz“ sehr in den Fokus gerückt; sie habe insgesamt enorm viel Bewusstsein dafür geschaffen, was bei .at längst bekannt war: wie wichtig es ist, auf Daten aufzupassen.

Die in Portland (US-Bundesstaat Oregon) ansässige Top Level Design LLC, Verwalterin der neuen generischen Domain-Endung .gay, geht auf Nummer Sicher. Nachdem man zunächst angekündigt hatte, am 11. Oktober 2019 mit der Registrierung der ersten Domain-Namen unterhalb von .gay starten zu wollen, folgt jetzt der Rückzieher. In einer eMail an die akkreditierten Registrare heisst es, dass .gay nun erst im 2. Quartal 2020 erhältlich sein wird. Offenbar will Top Level Design LLC zunächst noch Unterstützung in der eigenen Community aufbauen; dass es daran noch mangelt, bestritt CEO Ray King jedoch. Letztlich kommt es darauf aber nicht an, denn wer „gay“ ist, kann jeder selbst bestimmen; .gay ist nach eigenem Verständnis eine „domain name extension for anyone who identifies as gay“. Details bleiben weiterhin abzuwarten; so ist bisher weder der Registry-Vertrag unterzeichnet noch .gay delegiert, also in die Root Zone eingetragen.

Die polnische Länderdomain-Verwaltung NASK ändert ihre Regelungen für die Registrierung von .pl-Domains. Bislang war es für akkreditierte Registrare zulässig, .pl-Domains für bis zu zwei Wochen zu reservieren, bevor man sie registrierte. Ab dem 08. Januar 2020 stellt NASK diese Praxis ein; die Reservierung ist künftig nur noch in zwei Fällen möglich: entweder NASK räumt eine entsprechende Option ein oder es liegt eine gerichtliche Entscheidung zur Registrierung vor. NASK will damit das Registrierungsverfahren vereinfachen und dem zahlreicher anderer Registries anpassen. Bis zum 08. Januar 2020 behält NASK die bisherige Praxis aber bei, so dass es bis dahin den offiziellen Status „BOOK_BLOCKED“ für .pl-Domains weiter gibt. Die letzten Domains mit diesem Status will NASK am 07. Februar 2020 freigeben.

Das Interview mit Barbara Schloßbauer und Bernhard Erler finden Sie unter:
> https://www.nic.at/de/news/nic-at/happy-birthday-dsgvo

Weitere Informationen zu den Änderungen bei .pl finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2095

Quelle: nic.at, domainincite.com, dns.pl

UDRP – SENNHEISER HOLT SICH BULLDOGGEN-DOMAIN

Die deutsche Sennheiser electronic GmbH & Co. KG startete ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain senheiser.com. Die Domain ist bereits seit 19 Jahren registriert, und der Inhaber hielt dieser Klage nicht nur die Verwirkung von Ansprüchen entgegen, sondern auch, dass er die Domain in sentimentaler Erinnerung an einen deutschen Bullenbeisser registriert habe – mit Namen „Sanh“ oder „Senh“.

Die Sennheiser electronic GmbH & Co. KG sah ihre zahlreichen, weltweiten Markenrechte an der Marke „SENNHEISER“ durch die Domain senheiser.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Die seit November 2000 registrierte Domain wies auf eine Website, auf der es hieß: „senheiser.com is available: Minimum Offer [EUR] 44,507.74“. Sennheiser trug im Verfahren vor, man sei schon lange vor Registrierung der streitigen Domain Markeninhaber gewesen. Es gäbe keine Anhaltspunkte, dass der Domain-Inhaber irgendwelche Rechte oder berechtigten Interessen an der Marke „SENNHEISER“ oder der Bezeichnung „senheiser“ habe; er sei von Sennheiser nicht autorisiert. Als der Inhaber die Domain registriert habe, sei er sich eindeutig bewusst über die Beschwerdeführerin gewesen, die aufgrund weltweiten Handels mit Sennheiser-Produkten, insbesondere auch in den USA, bekannt sei. Der Tippfehler von Sennheiser zu „senheiser“ indiziere Bösgläubigkeit. Der Gegner habe die Domain registriert, um sie teuer an Sennheiser zu verkaufen, zumal die Website keine Inhalte mit Ausnahme des Verkaufsangebots zeige. Der Gegner, ein Mann mit Sitz in den USA, hielt dem entgegen: es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Marke und Domain. Die Domain bestehe aus den beiden Worten „Senh“ und „Eiser“, welchletzteres eine Abkürzung des deutschen Wortes „Bullenbeiser“ darstelle, was „bulldog“ meine. Er habe diese Domain gekauft als Erinnerung an einen „Bulldog“ namens „Sanh“ oder „Senh“. Es gäbe keinen eindeutigen Hinweis, dass er bösgläubig handele. Er habe Sennheiser nicht wegen eines Verkaufs der Domain zum Preis von EUR 44.000,- kontaktiert. Davon abgesehen, habe Sennheiser den Anspruch verwirkt, da er die Domain seit 2000 halte und das nicht früher moniert wurde. Als Entscheider wurde der britische Jurist Clive Duncan Thorne eingesetzt.

Thorne betonte sein Vertrauen in die Vorträge beider Parteien, kam aber zu dem Schluss, dass die Domain senheiser.com an die Beschwerdeführerin zu übertragen sei (WIPO-Case No. D2019-0796). Er stellte die Ähnlichkeit von Marke und Domain fest, auch wenn der Domain einer der beiden Buchstaben „n“ fehle. Bei der Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses auf Seiten des Gegners stellte er fest, dass sich aus dem Halten der Domain für sich noch kein Recht an ihr ergäbe. Die Argumentation des Gegners, der Domain-Name beziehe sich auf eine deutsche Bulldogge, überzeugte Thorne nicht. Zum einen konnte der Gegner schon nicht klar mitteilen, ob der Hund nun „Sanh“ oder „Senh“ geheißen habe. Davon abgesehen, sei der Begriff „eiser“, wie eine kurze Recherche zeige, keine Abkürzung von „Bullenbeisser“, ein Wort, das mit zwei „s“ geschrieben werde. Demnach hätte er die Domain senheisser.com oder senhbeisser.com registrieren müssen. Für Thorne war damit klar, dass der Gegner kein berechtigtes Interesse oder Recht an der Domain hat. Auch bei der Prüfung der Bösgläubigkeit hatte der Gegner keinen Erfolg. Thorne ging davon aus, dass der Gegner die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer internationalen Bekanntheit bei Registrierung der Domain kannte. Da die Domain zum Verkauf stand und der Preis von EUR 44.507,74 weit mehr als das Übliche für eine Domain darstellte, ging Thorne weiter davon aus, dass der Gegner die Domain registriert hatte und nutzte, um sie zu verpachten, zu verkaufen oder auf andere Art bei der Beschwerdeführerin an den Mann zu bringen.

Schließlich schaute sich Thorne auch die Frage der Verwirkung der Ansprüche der Beschwerdeführerin an, die erst 19 Jahre, nachdem die Domain senheiser.com registriert worden war, gegen sie vorging. Unter Hinweis auf eine eMail des Verfahrensvertreters der Beschwerdeführerin, in der er darauf verweist, man habe die Domain erst kürzlich bemerkt, ging Thorne davon aus, dass keine Verwirkung der Ansprüche vorliege und entschied auf Transfer der Domain senheiser.com auf die Sennheiser electronic GmbH & Co. KG.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain senheiser.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2096

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

VOICE.COM – TEUERSTE DOMAIN DER WELT VERKAUFT

Die vergangene Domain-Handelswoche übersteigt alles, was zuvor war: mit voice.com zum sagenhaften Preis von US$ 30.000.000,- (ca. EUR 26.785.714,-) liegt der bisher teuerste bekannt gewordene Domain-Verkauf vor. Darum widmen wir ihm einen eigenen Artikel. Davon aber abgesehen, waren die Zahlen in der vergangenen Woche sehr gut.

Mit einer Pressemitteilung eröffnete am 18. Juni 2019 MicroStrategy, ein Anbieter von Analysesoftware und Inhaber zahlreicher Premiumdomains, die Domain voice.com zum Preis von runden US$ 30.000.000,- (ca. EUR 26.785.714,-) in bar an das Kryptowährungsunternehmen Block.one verkauft zu haben. Die Transaktion des bereits im Mai 2019 abgewickelten Geschäfts hatte GoDaddy übernommen. Der neue Inhaber Block.one, der auch noch die Gebühren für den Transfer durch GoDaddy zu tragen hat, will unter voice.com eine Blockchain-basierte Social-Media-Applikation anbieten. Die Endung .com wies darüber hinaus zahlreiche Verkäufe von Drei-Zeichen-Domains wie zum Beispiel zkj.com zum Preis von US$ 49.980,- (ca. EUR 44.625,-) auf, die der britische Domain-Investor und Geschäftsmann Graham Haynes an den Mann bringen konnte. Erwähnenswert ist zudem der Verkauf von bitcoininc.com für EUR 8.849,-: die Domain kostete im Januar 2018 lediglich US$ 3.750,- (damals ca. EUR 3.074,-).

Bei den Länderendungen zeigte sich die deutsche Endung erfolgreicher als in den vergangenen Wochen: mit melatonin.de zum Preis von EUR 14.875,- stand sie an der Spitze und lieferte drei weitere, deutlich günstigere Domains ab. An zweiter Stelle unter den Länderendungen stand die kolumbianische loveletter.co mit US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-). Der Preis ist insoweit beeindruckend, als er sich sehr gut mit der .com-Variante vergleichen lässt: loveletter.com erzielte erst im Mai 2019 US$ 35.000,- (ca. EUR 30.702,-), also ein gutes Stück mehr als das Doppelte. Nichtsdestotrotz schneidet der Preis der kolumbianischen Domain sehr gut ab, ist doch .com die Königsendung. Weniger erfreulich ging es für die britische Domain circles.co .uk mit ihren GBP 1.338,- (ca. EUR 1.498,-) aus; noch im Juni 2014 brachte es die Domain auf viel bessere GBP 3.200,- (ca. EUR 4.007,-).

Auch die neuen generischen Endungen zeigten, dass sie Preise können: 4u.tube läuft mit US$ 12.000,- (ca. EUR 10.714,-) auf allen vier Röhren, one.network brachte es auf EUR 10.000,- und creator.cloud auf sehr erfreuliche EUR 8.000,-. Doch die Domain-Handelswoche wurde rund dank casinos.org zum hervorragenden Preis von US$ 400.000,- (ca. EUR 357.143,-). Leider wird dieser schöne Deal von voice.com überschattet. Davon abgesehen brachte es die klassische Endung .org auch noch auf US$ 18.200,- (ca. EUR 16.250,-) für bitnet.org, die damit auch über den üblichen Preisen für .org und .net liegt. Letztere Endung vermochte dann noch mit organism.net zu einem Preis von US$ 9.880,- (ca. EUR 8.829,-) aufzuwarten, was einen runden Abschluss gibt. Die vergangene Domain-Handelswoche war aufgrund des überragenden voice.com-Deals unvergleichlich.

Länderendungen
————–

melatonin.de – EUR 14.875,-
energiemonitor.de – EUR 3.800,-
hundewiese.de – EUR 3.570,-
schnidde.de – EUR 3.500,-

loveletter.co – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.393,-)
placement.co – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.143,-)
robin.co – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)

alps.ch – EUR 9.700,-
edibles.us – US$ 7.650,- (ca. EUR 6.830,-)
raeucherofen.at – EUR 3.900,-
dara.us – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.571,-)
goldfinch.co.uk – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.359,-)
ebo.io – EUR 3.000,-
ftg.eu – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.800,-)
consonant.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.679,-)
holo.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.232,-)
circles.co.uk – GBP 1.338,- (ca. EUR 1.498,-)
bulgaria.co.uk – GBP 1.050,- (ca. EUR 1.176,-)

Neue Endungen
————-

4u.tube – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.714,-)
one.network – EUR 10.000,-
creator.cloud – EUR 8.000,-
bingo.games – GBP 2.499,- (ca. EUR 2.795,-)
butterfly.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.339,-)
fox.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.339,-)

Generische Endungen
——————-

casinos.org – US$ 400.000,- (ca. EUR 357.143,-)
bitnet.org – US$ 18.200,- (ca. EUR 16.250,-)
organism.net – US$ 9.880,- (ca. EUR 8.829,-)
grass.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.464,-)
certainly.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.500,-)

.com
—–

voice.com – US$ 30.000.000,- (ca. EUR 26.785.714,-)
zkj.com – US$ 49.980,- (ca. EUR 44.625,-)
ayx.com – US$ 47.750,- (ca. EUR 42.634,-)
fgre.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 31.250,-)
xyh.com – US$ 29.980,- (ca. EUR 26.768,-)
zjh.com – US$ 29.980,- (ca. EUR 26.768,-)
ztj.com – US$ 29.980,- (ca. EUR 26.768,-)
npay.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 22.321,-)
ifold.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 20.089,-)
finko.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.714,-)
cruisemate.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
sleekfashion.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.929,-)
bitcoininc.com – EUR 8.849,-
discreetrx.com – US$ 9.880,- (ca. EUR 8.821,-)
fitbag.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.143,-)
forschools.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.696,-)
lyres.com – US$ 6.980,- (ca. EUR 6.232,-)
solosolo.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
vahdat.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.357,-)
pcelectric.com – US$ 5.995,- (ca. EUR 5.353,-)
dobinsons.com – US$ 5.750,- (ca. EUR 5.134,-)
prime24.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.911,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

VOICE.COM – DETAILS ZUM US$ 30 MIO.-DEAL

Der Verkauf der Premiumdomain voice.com sorgte in der vergangenen Woche für ein Beben in der Welt der Domain-Investoren. Der vormalige Inhaber MicroStrategy hatte die Domain schon im Mai 2019 an den Blockchain-Anbieter Block.one für US$ 30.000.000,- (ca. EUR 26.785.714,-) verkauft.

Es ist der bisher höchste öffentlich bekannt gewordene Betrag, den eine Internet-Domain erzielte: voice.com wechselte für US$ 30.000.000,- (ca. EUR 26.785.714,-) den Inhaber. MicroStrategy, ein Anbieter von Analysesoftware und Inhaber zahlreicher Premiumdomains, konnte den Verkauf erfolgreich abschließen. Das an der NASDAQ unter „MSTR“ notierte, technikorientierte Unternehmen, das vor allem mit seiner Analysesoftware für Unternehmen und deren mobilen Einsatz bekannt ist, besitzt ausserdem zahlreiche „Ultra“-Premiumdomains, wie alert.com, hope.com oder speaker.com. Microstrategy musste einige seiner Domains schon gegen Cybersquatting-Vorwürfe verteidigen, darunter michael .com, glory.com und emma.com. Nähere Auskunft zum Verkauf von voice.com und den vorangegangenen Verhandlungen mit dem Käufer gibt MicroStrategy auch auf Nachfrage von Blogger Andrew Allemann (domainnamewire.com) nicht bekannt. Hier kann lediglich spekuliert werden. In jedem Falle handelt es sich nicht um einen haltlosen PR-Gag, denn MicroStrategy hat den Verkauf auch über die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (Börsenaufsichtsbehörde) öffentlich gemacht.

Bereits im Mai 2019 bemerkte Domain-Investor und Branchenblogger Elliot Silver, dass die Domain voice.com zu GoDaddy transferiert worden war und das WHOIS nun einen Privacy-Schutz aufwies. Paul Nicks von GoDaddy teilte via Twitter mit, dass die Abwicklung des Geschäfts durch den Geldtransfer über GoDaddy erfolgte und der Käufer die US$ 30 Mio. in bar bezahlte, wobei die Gebühren für die Abwicklung durch GoDaddy, deren Höhe er nicht mitteilte, noch hinzugerechnet werden müssten. Beim Käufer handelt es sich um Block.one, einen Blockchain-Softwareentwickler, der Investitionsbeträge in Höhe von US$ 1,5 Milliarden abgeschöpft haben soll, obgleich er derzeit kein Produkt vorweisen kann. Die Domain voice.com will das Unternehmen nutzen, um der Social-Media-Plattform Voice, die auf der hauseigenen EOSIO-Blockchain-Plattform aufbaut, ein Fundament zu bieten. Die weitere Finanzierung und Einnahmequelle soll eine eigene Kryptowährung bringen, die allerdings vom Markt erst einmal angenommen werden müsste, soweit sie zur Verfügung steht.

Domain-King Rick Schwartz, der Ende Dezember 2018 in einem Artikel noch erklärt hatte, er erwarte für 2019/20 einen Ansturm auf Premiumdomains und eine Explosion der Preise, kommentierte den Deal kurz und knapp auf Twitter: „Voice.com sells for $30 Million CASH!! Now we’re talking!!!“ Selbst Brit-Blogger Kevin Murphy liess sich zu mehreren Artikeln über voice.com hinreissen und kann sich vorstellen, dass in Folge des voice.com-Deals zahlreiche Entitäten bei der kommenden Einführungsrunde von neuen Domain-Endungen sich um eine Endung .voice bewerben; ähnlich habe es sich mit anderen hochpreisigen Domains vor dem Jahr 2012 verhalten, wie sex.com, vodka.com, toys.com oder fund.com. Schließlich verweist er auch auf den Ausschnitt einer Show mit John Oliver, in der dieser das Unternehmen Block .one humorvoll-kritisch beleuchtet. Der Verkauf von voice.com zu einem so exorbitanten Preis wird nicht das letzte Geschäft in dieser Preisklasse sein. Wir werden uns daran gewöhnen, denn Domain-Investoren haben einmal mehr vor Augen geführt bekommen, welchen Wert die richtige Domain für den einen Käufer haben kann.

John Oliver über Block.one (ab Minute 18:40):
> https://www.youtube.com/watch?v=g6iDZspbRMg

Quelle: domainnewswire.com, domainincite.com, thedomains.com, dnjournal.com, block.one

NIC.AT – 2. DOMAINSTAMMTISCH IN SALZBURG

Nic.at, Registry der österreichischen Internetendung .at, lädt zum zweiten Mal zum „Domainstammtisch – AT“, dieses Mal in die Salzburger Altstadt. Registrare und Interessierte sind zu diesem Treffen herzlich eingeladen.

Nach dem grossen Erfolg des ersten Domainstammtischs, ein Jahr zuvor im Schweizerhaus im Wiener Prater, lädt auch in diesem Jahr die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at zu einem gemütlichen Beisammensein der Branche. Im Gastgarten des Stieglkellers in Salzburg hofft man bei ähnlich lockerer Atmosphäre wie im Vorjahr und vermuteter besserer Aussicht, an die Erfahrungen in Wien anknüpfen zu können. Ähnlich wie beim Münchner Domain-Stammtisch wird man auch in Salzburg über die guten alten Zeiten wie auch aktuelle Themen plaudern, Kontakte knüpfen und Spaß haben.

Der 2. Domainstammtisch – AT findet am Samstag, 13. Juli 2019 von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Restaurant Stieglkeller, Festungsgasse 10 in 5020 Salzburg (Österreich), statt. Die Teilnahme ist kostenlos, wobei jeder für Essen und Getränke selbst aufkommen muss.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2097

Quelle: nic.at

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top