Domain-Newsletter

Ausgabe #972 – 20. Juni 2019

Themen: Datenschutz – PwC entwickelt WHOIS-Plattform | PIR – neuer Qualitätsindex für .org-Registrare | TLDs – Neues von .eu, .iselect und .nz | nTLDs – Report Digitale Stadtmarken 2019 | WIPO – Schweizer streiten sich um nailcode.ch | nursing.com – Krankenpflege für US$ 950.000,- | Berlin – TMAP-Meeting im September 2019

DATENSCHUTZ – PWC ENTWICKELT WHOIS-PLATTFORM

Die internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) möchte bei der Reform des WHOIS-Systems mitmischen: über die „TieredAccess Platform“ soll künftig der Zugriff auf die nicht-öffentlichen Domain-Inhaberdaten in DSVGO-kompatibler Weise gesteuert werden.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden und hat damit die seit Jahren überfällige Reform des WHOIS-Systems zusätzlich unter Druck gesetzt. Im Juli 2018 nahm daher die „Expedited Policy Development Process for Whois“ (EPDP)-Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit auf, um das Nachfolgemodell zu erarbeiten. Doch dort hat man nach intensiven, teils von Mediatoren geleiteten Diskussionen zwar die Phase eins abgeschlossen und insgesamt 29 Empfehlungen für die Grundsätze der Erhebung und Verarbeitung von WHOIS-Daten ausgesprochen, von denen ICANN in der neuen „Consensus Policy on gTLD Registration Data“ bisher 27 umgesetzt hat. Die zweite Phase ist aber unerledigt; erst dort wird geklärt, wer und wie Dritte Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten erhalten. An diesem Punkt knüpft nun die „TieredAccess Platform“ von PwC an; der nach eigenen Angaben zukunftsfähige Dienst soll eine DSVGO-kompatible Lösung anbieten, um unterschiedlichen Berechtigten Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten zu ermöglichen.

Viele Details hat PwC zur „TieredAccess Platform“, die sich aktuell in einer Testphase befindet, noch nicht veröffentlicht. Klar ist, dass man zwischen zwei Nutzergruppen unterscheidet: „Registries and Registrars“ und „Requestors“. Erste sollen ihre WHOIS-Daten an die Plattform übermitteln und auslagern, so dass sie dort von zweiterer abgerufen werden können. PwC übernimmt es dabei, die „Requestors“ vor dem Zugriff einer Prüfung zu unterziehen, wobei man offenbar zwischen 46 verschiedenen Zugriffsszenarien differenziert, sei es für Strafverfolgungsbehörden, sei es für Markenrechtsinhaber oder deren anwaltliche Vertreter. Je nach Szenario differenzieren auch die Anforderungen an die Nachweise, die für einen Zugriff erbracht werden müssen. Während der Testphase gestattet PwC lediglich „law enforcement agents, IP owners, attorneys and security specialists“ die Teilnahme. Die erste Gruppe der „Registries and Registrars“ soll auf die Anfragen jeweils automatisiert antworten können. PwC selbst gibt an, kein Auge auf die abgefragten WHOIS-Daten werfen zu können. Entwickelt wurde das System vom Juristen Bart Lieben, der zahlreiche nTLD-Bewerber anwaltlich beraten hat. Über die Höhe der Gebühren, die mit einer Teilnahme an der „TieredAccess Platform“ verbunden sind, schweigt sich PwC derzeit aus; ein Modell ist hierfür laut Lieben noch nicht gefunden.

Eine offizielle Stellungnahme von ICANN zu diesem neuen Dienst von PwC gibt es bisher nicht. Allerdings hat PwC unter anderem als „Validation Agent“ für .eu Erfahrungen in der Domain-Branche sammeln können. Lieben hat außerdem das Trademark Clearinghouse maßgeblich mitentwickelt. Gut möglich also, dass Phase 2 der WHOIS-Reform in Kürze beendet sein wird.

Weitere Informationen zur „TieredAccess Platform“ von PwC finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2090

Quelle: pwc.be, domainincite.com

PIR – NEUER QUALITÄTSINDEX FÜR .ORG-REGISTRARE

Böse Buben, aufgepasst: Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der generischen Top Level Domain .org, führt ein eigenes Ranking-System für Domain-Registrare ein. Hochqualifizierte Registrare sollen profitieren, doch das System hat seine Tücken.

Seit ihrer Einführung hat sich .org dem Ziel verschrieben, als besonders vertrauenswürdige Domain-Endung für gemeinnützige Organisationen oder im öffentlichen Interesse liegende Projekte zu gelten. An diesem Image will man nun mit einer für Domain-Registrare einschneidenden Maßnahme weiter feilen: wie PIR am 10. Juni 2019 mitteilte, führt man einen neuen Quality Performance Index (QPI) ein. Im Mittelpunkt des QPI steht dabei aber nicht die .org-Domain selbst, sondern der Registrar, über den sie registriert wurde. Demgemäß errechnet sich der QPI vor allem aus drei Kernfaktoren („Key Performance Indicators“ oder kurz KPIs), nämlich „Abuse Takedown, Renewal Rates and Domain Usage“. Der sich daraus ergebende, gewichtete Score wird zu einem einzigen Score zusammengezählt und dient sodann als virtuelle Messlatte, um zum Beispiel an ausgewählten Marketing-Aktionen teilnehmen zu dürfen. Der QPI wird dabei für jede Aktion unabhängig und neu ermittelt.

PIR greift dabei drei Vorteile für Domain-Registrare heraus. Zum einen sollen jene Registrare identifiziert und belohnt werden, die sich der Mission von PIR verschrieben haben, das Vertrauen in .org zu bewahren. Zum anderen sollen Registrare identifiziert werden, die Anlass zur Optimierung geben und ein Gespräch mit ihrem PIR-Vertreter suchen sollten. Schließlich erhofft sich PIR, dass die gesamte .org-Zone qualitativ profitieren soll. Registrare mit einer Vielzahl besonders vertrauenswürdiger .org-Domains kommen somit zum Beispiel in den Genuss günstigerer Registrierungsgebühren oder sonstiger Rabatte, während Registrare mit schlechtem Index gezwungen sein könnten, die Gebühren für ihre .org-Domains über den Marktschnitt anzuheben.

Ganz unkritisch wird der QPI nicht betrachtet. So könnten grössere Domain-Registrare überdurchschnittlich davon profitieren, weil sie auf Takedown-Anforderungen schneller reagieren und Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Domain-Inhaber wirtschaftlich eher eingehen können. Spiegelbildlich könnten potentiell kritische Webseiten schneller abgeschaltet werden, um Konflikte zwischen Registry und Registrar zu vermeiden. Ob sich sogar die Befürchtung bestätigt, PIR könnte die Domain-Registrare zu einer Art Content-Polizei für Webangebote unterhalb von .org werden lassen, bleibt daher abzuwarten.

Die Mitteilung zur Einführung des „Quality Performance Index“ für .org finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2091

Quelle: pir.org

TLDS – NEUES VON .EU, .ISELECT UND .NZ

Da waren es schon 52: mit .iselect hat sich erneut eine Markenendung aus dem Domain Name System verabschiedet. Der Streit um die WHOIS-Daten von .nz findet derweil vor Gericht Fortsetzung, während .eu griechisch wird – hier unsere Kurznews.

Das antike Griechenland gilt gemeinhin als die Wiege der europäischen Kultur, und dem trägt künftig auch die Europa-Endung .eu ein Stück Rechnung. Wie die Registry EURid bekanntgab, hat die Internet-Verwaltung ICANN grünes Licht für eine internationalisierte Variante von .eu in griechischer Schrift gegeben. Im Zuge des eigens eingeführten „IDN ccTLD Fast Track“-Verfahrens teilte ICANN mit, dass die Prüfung mit Erfolg beendet worden sei; damit kann demnächst die griechische Variante von .eu, die sich in lateinischen Buchstaben als .xn--qxa6a liest, delegiert werden. EURid selbst hat mitgeteilt, dass die Registrierung der ersten vollständig aus griechischen Buchstaben bestehenden Domains ab dem 14. November 2019 möglich sein soll. Details will EURid erst in den kommenden Wochen bekanntgeben. In technischer Hinsicht unterscheiden sich die neuen Domain-Namen nicht von klassischen .eu-Domains; für die Registrierung gelten praktisch die gleichen Regeln wie für .eu.

Die australische iSelect Ltd., Betreiberin eines gleichnamigen Vergleichsportals, trennt sich von ihrer eigenen Markenendung. Mit Schreiben vom 01. April 2019 kündigte das Unternehmen das Registry-Agreement mit der Internet-Verwaltung ICANN unter Berufung auf Sektion 4. 4 b), das eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Zudem bat iSelect, die Endung nicht anderweitig zu vergeben; dem hat ICANN am 03. Juni 2019 entsprochen. Eine nähere Begründung für den Rückzug aus dem Domain Name System nannte iSelect nicht. Offenbar hat man aber schlicht keinen Verwendungszweck gefunden: seit ihrer Delegierung am 11. Januar 2016 ist .iselect über wenige Domains wie home.iselect, news.iselect oder careers.iselect nicht hinausgekommen, und selbst diese nutzt man nur zu Weiterleitungszwecken. Die Zahl der zurückgezogenen .brands steigt damit auf 52 an.

Der Streit zwischen der neuseeländischen Domain Name Commission Limited (DNCL) und DomainTools LLC, Marktführer im Bereich „WHOIS services“, hat am 07. Juni 2019 seine gerichtliche Fortsetzung gefunden. Der „United States Court of Appeals for the Ninth Circuit“ in Seattle veröffentlichte ein knapp 34-minütiges Video der mündlichen Verhandlung. Streitig ist eine einstweilige Verfügung, die es DomainTools untersagte, auf die WHOIS-Daten für .nz zuzugreifen, diese Informationen in eigene Datenbanken herunterzuladen und sie einschließlich aller historischen Daten zu veröffentlichen. DomainTools machte unter anderem geltend, dass DNCL nicht nachgewiesen habe, dass irreparabler Schaden drohe; das sei aber Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. DNCL erneuerte den Vorwurf, dass DomainTools ein Schatten-WHOIS mit 94 Prozent der gespeicherten Daten aufgebaut hätte, was vertraglich untersagt sei und Bemühungen um mehr Datenschutz unterlaufe. Bis wann das Gericht sein Urteil verkündet, lässt sich dem Video nicht entnehmen.

Die Verhandlung im Streit um .nz vom 07. Juni 2019 finden Sie unter:
> https://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=wXwmyWUmpGU

Quelle: eurid.eu, icann.org, internetnews.me

NTLDS – REPORT DIGITALE STADTMARKEN 2019

Das internationale Management-Beratungsunternehmen DOTZON GmbH legte dieser Tage eine Ranking-Studie „Digitale Stadtmarken 2019 – Die Digitale Stadtmarke wird zur digitalen Heimat“ vor. Bei den neuen Städte-Endungen steht .berlin ganz vorn, gefolgt von .tokyo und .hamburg.

Seit 2005 berät DOTZON Unternehmen im deutschsprachigen Raum zu digitalen Identitäten. Aktuell legte DOTZON die 15-seitige Studie „Digitale Stadtmarken 2019 – Die Digitale Stadtmarke wird zur digitalen Heimat“ vor und setzt damit die Rankings aus den Jahren 2017 und 2018 fort. Dieses Ranking bildet ab, wie erfolgreich eine Stadt ihre digitale Stadtmarke benutzt. DOTZON untersuchte 37 Städte und ihre 42 Domain-Endungen. Istanbul, Moskau, Barcelona, Abudhabi und Köln verfügen über jeweils zwei Varianten ihrer Top Level Domains, so dass die 37 Städte mit 42 Domain-Endungen aufwarten können. Die Bewertung der „Digitalness“ der einzelnen digitalen Stadtmarken beruht auf acht Kriterien, die DOTZON zunächst erläutert. Herangezogen werden die Zahl registrierter und die der aktiven Domains unter der cityTLD, der damit erzielte Umsatz, das Google-Listing, der Alexa-Rank, die Anzahl von Domains und das Bruttosozialprodukt pro Einwohner sowie der Vergleich Stadt-Endung versus Länder-Endung. Nach Auswertung dieser Referenzwerte steht .berlin, wie schon bei den Studien aus 2017 und 2018, auf Rang eins. Bei knapp 55.000 registrierten Domains erzielt sie einen Umsatz von US$ 1,8 Millionen. Mit 36 Domains im Alexa-Rank belegt sie unter den Städtedomains Platz 3. Sie glänzt aber mit über 60 Prozent aktiv betriebener Domains. Auf 1.000 Berliner kommen zudem 15 registrierte .berlin-Domains. Ihr folgt .tokyo, die schon im vergangenen Jahr Platz 2 einnahm. Mit 121.805 Domains weist sie die meisten Registrierungen auf. Im Alexa-Ranking steht .tokyo mit insgesamt 109 gelisteteten Domains weit vor .berlin, kommt aber an die im Vorjahr verbuchten 237 Domains nicht mehr heran. Auf Platz 3 folgt nun .hamburg und verdrängt .vegas so auf Platz 4. Auf Platz 5 richtete sich .koeln ein, ließ aber .cologne auf Platz 20 zurück. Es folgten sodann .amsterdam, .nyc und .london. Die im Vorjahr noch auf Platz 5 befindliche .istanbul bzw. .ist rutschten auf die Plätze 12 und 15 ab.

Die Studie „Digitale Stadtmarken 2019 – Die Digitale Stadtmarke wird zur digitalen Heimat“ informiert und ist sehr lesenswert. DOTZON greift für die Studie auf öffentliche Quellen und Datenbanken zurück, wie etwa ntldstats.com, google.com oder „stadtspezifische lokale Kenngrößen“, und konnte auf Selbstauskünfte der Registries zurückgreifen. Interessierte können weitere Daten zu der Studie bei DOTZON anfordern.

Die Studie „Digitale Stadtmarken 2019 – Die Digitale Stadtmarke wird zur digitalen Heimat“ können Sie hier herunterladen:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2092

Quelle: dotzon.consulting, eigene Recherche

WIPO – SCHWEIZER STREITEN SICH UM NAILCODE.CH

Einen Streit besonderer Art entfachte die Domain nailcode.ch. Die Domain und eine Unternehmung nailcode GmbH wurden zum Aufbau der entsprechenden EU-Marke, deren Inhaberin ein deutsches Unternehmen ist, in der Schweiz initiiert. Als der Schweizer Betreiber den Kooperationsvertrag mit dem deutschen Unternehmen beendete, aber weiter „Nail:Code“-Artikel auf der Website seines neuen Unternehmens vertrieb, kam es zum UDRP-Verfahren nach der Schweizer Verfahrensordnung.

Das Einzelunternehmen Nail:Code aus Lahr ist seit 01. Mai 2008 mit Sitz in Deutschland tätig. Es vertreibt direkt oder mittels Alleinvertriebsverträgen in Deutschland und der Schweiz diverse Kosmetika. Am 26. September 2009 meldete das Unternehmen die EU-Marke „NAIL:CODE“ und im November 2018 eine Schweizer Marke an. Es ist Inhaberin einiger Domains, darunter nailcode.com, nailcode.de und nail-code.ch. Gegner ist Mike Rothenbühler, Büro Köbeli GmbH aus Hunzenschwil in der Schweiz. Der hatte die Domain nailcode.ch im Januar 2012 registriert, kurz bevor er in Absprache mit der Gesuchstellerin im Februar 2012 die nail:code GmbH mit Sitz in der Schweiz gründete. Mit der Gesuchsstellerin schloss er einen Exklusiv-Liefervertrag für die Schweiz und Liechtenstein. Diesen Vertrag kündigte der Gegner im Namen der nail:code GmbH zum 30. November 2018. Die Domain nailcode.ch leitet derzeit weiter auf die Domain barebeauty.ch der Bare Beauty GmbH des Gegners, über die er ein gleiches bzw. sehr ähnliches Warensortiment wie das der Gesuchstellerin anbietet und zudem auf einer Webseite unter dem Titel „abverkauf“ Nail:Code-Produkte anbietet.

Die Gesuchstellerin beantragte vor der WIPO einen Transfer der Domain nailcode.ch auf sich, da diese ihre Marken verletze und zudem ein Fall unlauteren Wettbewerbs vorläge: Der Gegner lasse die Domain nailcode.ch, die der Schweizer Marke „nail:code“ entspricht, kennzeichenmäßig durch die Bare Beauty GmbH nutzen, die ihrerseits im Nagelkosmetik-Geschäft tätig sei. Dadurch käme es zur Verwechslungsgefahr, womit der Gegner das Schweizer Markenrecht verletze. Zudem leite er mit nailcode.ch Kunden, die im Internet eine Website mit Nail:Code-Produkten aufsuchen wollen, auf das Angebot eines Konkurrenten. Der Gegner hält entgegen, dass die Nail:Code-Produkte einzig aufgrund seiner Bemühungen in der Schweiz und Liechtenstein auf dem Markt positioniert worden seien. Er bestreitet, dass die streitige Marke „nail:code“ einen sehr hohen Bekanntheitsgrad erreicht habe. Er sei weiterhin Inhaber der Domain für die Schweizer nailcode GmbH, die aufgrund ihres Firmenrechts am Zeichen berechtigt sei und ebenfalls über ein geschütztes Kennzeichen verfüge. Die Domain nailcode.ch leite auf eine Website der Bare Beauty GmbH mit dem Titel „abverkauf“ weiter, wobei klar wäre, dass es sich um eine Seite der Bare Beauty GmbH handele und einzelne Produkte der Marke Nail:Code abverkauft würden. Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorläge, so bestehe jedenfalls ein Weiterbenützungsrecht (Art. 14 Abs. 1 MSchG) des vorliegenden Firmenrechts. Sobald die Produkte der Gesuchstellerin auf der Website von bare-beauty.ch abverkauft seien, werde man keine Waren oder Dienstleistungen mehr über nailcode.ch anbieten. Als Entscheider wurde der schweizer Rechtsanwalt Tobias Zuberbühler benannt.

Zuberbühler machte bei seiner Entscheidung keine Umwege (WIPO-Verfahren Nr. DCH2019-0001). Mit einem Satz stellte er fest, dass die Gesuchstellerin Inhaberin einer Schweizer Marke ist. Alsdann prüfte er, ob eine klare Verletzung der Rechte der Gesuchstellerin vorliege. Zunächst wandte er sich dem Markenrecht zu und sprang gleich auf das Weiterbenützungsrecht (Art. 14 Abs. 1 MSchG), welches der Gegner geltend macht. Der habe die Domain nailcode.ch seit 2012 genutzt und könne das Firmenrecht bezüglich der nailcode GmbH ab 2012 geltend machen. Doch die Gesuchstellerin sei seit 2010 Inhaberin einer EU-Marke und seit 2018 auch einer Schweizer Marke; zudem habe sie Nachweise erbracht, wonach sie seit 2013 mit ihren Nagelkosmetik-Produkten an Schweizer Branchen-Messen teilgenommen habe. Hier stelle sich die Frage des prioritätsälteren Rechts aus dem Lauterkeits- bzw. Firmen- und Namensrecht. Bei internationalen Verhältnissen müsse man zwar differenzieren: dem Ausnutzen einer im Ausland registrierten Marke im Inland setzt das Markenrecht eine effektive Grenze. Doch hier sei die Markennutzung durch den Gegner mit Berechtigung durch die Gesuchstellerin zum Aufbau der Marke in der Schweiz erfolgt. Zuberbühler geht davon aus, dass die EU-Marke der Gesuchstellerin zum Zeitpunkt 2012/2013 in der Schweiz nicht über eine notorische Bekanntheit verfügt habe. Aufgrund dessen bestehe das Weiterbenutzungsrecht (Art. 14 MSchG), das der Gegner der Schweizer Marke vom November 2018 der Gesuchstellerin entgegenhalten könne.

Auch bei der Prüfung des Wettbewerbrechts kam Zuberbühler zu keinem anderen Ergebnis: Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Internet seien die vom Inhaber eines Domain-Namens getroffenen Massnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen. Der Gegner habe hier die Weiterleitung der Domain nailcode.ch auf eine Webseite unter bare-beauty.ch, die den Titel „abverkauf“ trägt, eingerichtet. Dort befände sich ein deutlich grösseres Logo von Bare Beauty an prominenter Stelle, und auch wenn auf dieser Seite keine Produkte von Bare Beauty angeboten würden, erkenne der Durchschnittsnutzer die betreffende Seite als eine der Bare Beauty GmbH. Unter diesen Umständen hielt Zuberbühler eine Verwechslungsgefahr für eher unwahrscheinlich, weshalb keine klare Verletzung des Rechts über den unlauteren Wettbewerb seitens des Gegners vorliege. Zuberbühler schiebt jedoch nach, dass sich diese Umstände bezüglich der Nutzung der Domain nailcode.ch ändern könnten und dann ein erneutes Gesuchsverfahren vor der WIPO möglich wäre. Unter diesen Bedingungen wies er das Gesuch der Gesuchstellerin ab.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain nailcode.ch finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2093

Die Streitbeilegungsordnung für .ch- und .li-Domains finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/cctld/ch/

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

NURSING.COM – KRANKENPFLEGE FÜR US$ 950.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche überrascht: gleich drei Domains schafften es in den sechsstelligen Bereich. Führend war dabei nursing.com mit US$ 950.000,- (ca. EUR 840.708,-), doch davon abgesehen sahen die Zahlen mau aus.

Mit nursing.com zum Preis von US$ 950.000,- (ca. EUR 840.708,-) lieferte die vergangene Domain-Handelswoche die bisher zweitteuerste Domain des Jahres 2019. Die Domain ging einen Endkunden, der allerdings die Seite erst in gut 300 Tagen vom Stapel laufen lassen wird. An zweiter Position konnte sich vergangene Woche pff.com mit US$ 270.000,- (ca. EUR 238.938,-) setzen. Auch diese Domain ging an einen Endabnehmer, der unter dem Label „Pro Football Focus“ Football-Informationen ausliefert. Und auch mortgagerefinancing.com ging mit US$ 148.500,- (ca. EUR 131.416,-) an einen Endkunden, der Finanzierungsangebote bietet. Damit war aber noch nicht Schluss: auch paga.com, die US$ 79.000,- (ca. EUR 69.912,-) erzielte, wird nun von einem Endkunden betrieben. Die weiteren .com-Domains waren niedriger im Preis und sind weitestgehend geparkt.

Bei den Länderendungen lagen zwei Domains unter der Endung .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) vorn: swipe.io US$ erzielte herausragende 68.000,- (ca. EUR 60.177,-), bietet jedoch derzeit keine Inhalte; studio.io kostete zudem stolze US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-). An dritter Stelle lag die französische week-end.fr mit runden EUR 10.000,-, der hentai.tv zum Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-) folgte, welchletzterer eine ordentliche Steigerung gegenüber jenen EUR 3.800,- darstellt, den hentai.tv im November 2010 einbrachte. Die deutsche Endung .de klinkte sich erst bei der Marke von EUR 6.000,- mit chois.de ein.

Die neuen generischen Endungen brachten mit koeln.business zum Preis von EUR 6.000,- ein zukünftiges Angebot, das sich jetzt noch nicht offenbaren möchte. Weiter vertreten waren hackr.dev für US$ 3.980,- (ca. EUR 3.522,-), die noch auf die Registry-Seite verweist, und yellowstone.club zum Preis von US$ 3.784,- (ca. EUR 3.349,-), die auf eine .com-Domain weiterleitet. Die klassischen generischen Endungen waren in Anzahl und Preis schwach vertreten: wetrade.net brachte es auf EUR 3.900,-; videomark.net war mit US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-) im Rennen und bietet „After-Effects (Ae)“-Daten an, und tnr.org kostete US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-). Die vergangene Domain-Handelswoche war grundsätzlich sehr stark mit ihren drei Hochpreis-Domains, aber dafür fehlte es in anderen Bereichen.

Länderendungen
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swipe.io – US$ 68.000,- (ca. EUR 60.177,-)
studio.io – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.699,-)

week-end.fr – EUR 10.000,-
rpb.fr – EUR 3.500,-

hentai.tv – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.080,-)
openlegal.com.au – US$ 6.881,- (ca. EUR 6.089,-)
chois.de – EUR 6.000,-
professionalstore.de – EUR 2.500,-
szukamy.pl – EUR 2.400,-
dai.tw – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
mermaid.me – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.212,-)
happyzoo.cn – US$ 2.309,- (ca. EUR 2.043,-)
rpsg.in – US$ 2.300,- (ca. EUR 2.035,-)
keware.de – EUR 2.000,-
pdf24.de – EUR 2.000,-
venom.co.uk – GBP 1.138,- (ca. EUR 1.276,-)
dentalsurgery.co.uk – GBP 1.050,- (ca. EUR 1.178,-)

Neue Endungen
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koeln.business – EUR 6.000,-
hackr.dev – US$ 3.980,- (ca. EUR 3.522,-)
yellowstone.club – US$ 3.784,- (ca. EUR 3.349,-)
onlinecasino.today – US$ 2.336,- (ca. EUR 2.067,-)
oxford.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.327,-)

Generische Endungen
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wetrade.net – EUR 3.900,-
videomark.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.478,-)
tnr.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.770,-)

.com
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nursing.com – US$ 950.000,- (ca. EUR 840.708,-)
pff.com – US$ 270.000,- (ca. EUR 238.938,-)
mortgagerefinancing.com – US$ 148.500,- (ca. EUR 131.416,-)
paga.com – US$ 79.000,- (ca. EUR 69.912,-)
creatio.com – EUR 50.000,-
shortselling.com – EUR 10.000,-
articlesbase.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.850,-)
locationintelligence.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.195,-)
gazal.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.310,-)
anter.com – EUR 4.990,-
123seo.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
dentalschool.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
hellowellness.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
otpro.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.425,-)
pygar.com – US$ 4.953,- (ca. EUR 4.383,-)
indometal.com – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.381,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – TMAP-MEETING IM SEPTEMBER 2019

Die International Trademark Association (INTA) lädt für September 2019 in Berlin zum „Trademark Administrators and Practitioners (TMAP)“-Meeting.

Das Meeting für Markenverwalter und -praktiker bietet temporeiche und dynamische Sitzungen über ein weites Spektrum von Themenfeldern, so dass für jedermann etwas dabei ist. Talentierte Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwälte und Profis geben ihr Wissen, ihre Werkzeuge und ihre Fähigkeiten weiter und vermitteln essentielle marken- und brandingorientierte Themen. Eine klare Agenda liegt bisher nicht vor, jedoch sollen aktuelle Entwicklungen im Markenrecht, bewährte Praktiken beim Markenschutz und vieles mehr vermittelt werden.

Das „2019 Trademark Administrators and Practitioners (TMAP) Meeting“ findet vom 15. bis zum 17. September im Maritim Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich bei Buchung bis 21. Juni 2019 je nach Status zwischen US$ 178,50 (inkl. MwSt.) für Studenten bis hin zu US$ 1.517,25 (inkl. MwSt.) für Nichtmitglieder. Nach dem 21. Juni steigen die Teilnahmekosten. Noch sind Sponsoren und Aussteller eingeladen, sich zu präsentieren.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.inta.org/Programs/Pages/2019TMAPMeeting.aspx

Quelle: inta.org

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