Domain-Newsletter

Ausgabe #970 – 06. Juni 2019

>Themen: nTLDs – Markenendungen gewinnen an Präsenz | Statistik – .icu möchte China erobern | TLDs – Neues von .amazon, .au und .io | .boston & Co – Neues zu Städtedomains | UDRP – Herr Paches und sein Kampf um paches.com | free.games – nTLD räumt US$ 335.000,- ab | Hamburg – Domainstammtisch-Treffen im Juli 2019NTLDS – MARKENENDUNGEN GEWINNEN AN PRÄSENZ

Mit der Einführung neuer Domain-Endungen brach auch das Zeitalter der .brands an. Doch sind die Markenendungen bereits in unserem Online-Alltag angekommen? Der Blogger Kevin Murphy von domainincite.com hat sich auf die Suche gemacht – und ist fündig geworden.

Von den insgesamt 1.930 bei ICANN eingereichten nTLD-Bewerbungen werden 664, also 34 Prozent, in die Kategorie .brand eingeordnet. In diesen Fällen wie beispielsweise .apple oder .sony entspricht die beworbene Endung einer zumeist berühmten Marke. Doch ebenso vielfältig wie die Zahl der beworbenen Domain-Endungen ist auch die Art und Weise, wie Unternehmen ihre .brand benutzen. Der Blogger Kevin Murphy hat sich nun auf die Suche gemacht, welche .brand am häufigsten genutzt wird; maßgeblich in seiner inoffiziellen Hitliste war nicht die Zahl der registrierten Domains, sondern der aktiv eingesetzten Domains. Demnach steht .seat an der Spitze, mit 532 aktiven Webseiten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um .seat-Domains der SeatVertragshändler in Europa. Bei derzeit rund 670 registrierten .seat-Domains spricht dies für eine besonders aktive Nutzung dieser .brand. Auf Platz zwei folgt die ebenfalls zur Volkswagen-Gruppe gehörende Endung .lamborghini des italienischen Autoherstellers. Er kommt auf 145 aktive Webseiten bei (nach unseren Recherchen) 216 registrierten Domains. Den dritten Platz hält aktuell .bmw mit 83 aktiven Webseiten, auch hier wiederum zum größten Teil von Vertragshändlern angemeldet. Dahinter folgen .weber, .bnpparibas, .abbott, .leclerc und .bradesco. Insgesamt scheint damit die Automobilindustrie das Feld der aktiv genutzten .brands zu dominieren.

Noch einen Schritt weiter gegangen sind diejenigen Unternehmen, die von einer .com-Domain zur eigenen .brand gewechselt sind. In diesen Fällen dient die .com-Domain meist nur der Weiterleitung auf die .brand-Website. Nach den Recherchen von Murphy gibt es derzeit 27 solcher Unternehmen: BNP Paribas (.bnpparibas), Banco Bradesco S.A. (.bradesco), Canon Inc. (.canon), European Organization for Nuclear Research (.cern), SALM S.A.S. (.cuisinella), Deutsche Post AG (.dhl), Fage International S.A. (.fage), Hisamitsu Pharmaceutical Co. Inc. (.hisamitsu), Ipiranga Produtos de Petroleo S.A. (.ipiranga), Komatsu Ltd. (.komatsu), KPMG International Cooperative (.kpmg), Locus Analytics LLC (.locus), NeuStar Inc. (.neustar), Pictet Europe S.A. (.pictet), Pioneer Corporation (.pioneer), Praxi S.p.A. (.praxi), Sandvik AB (.sandvik), Saxo Bank A/S (.saxo), SALM S.A.S. .schmidt), Sener Ingeniería y Sistemas S.A. (.sener), Toyota Motor Corp. (.toyota), Weir Group IP Limited (.warman), Saint-Gobain Weber SA (.weber) und Weir Group IP Limited (.weir). Auch diese Liste erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Doch es gibt auch zahlreiche Unternehmen, die sich längst wieder von ihrer eigenen .brand getrennt und den Registry-Vertrag gekündigt haben. Möglich macht das Sektion 4. 4 b) des Registry-Agreements, das eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Kalendertagen gestattet. Per Ende Mai 2019 haben sich insgesamt 50 .brands aus dem Domain Name System verabschiedet, zuletzt .mobily (GreenTech Consultancy Company W.L.L.), .starhub (StarHub Ltd.) und .bnl (Banca Nazionale del Lavoro); dass sich ihre Zahl noch erhöhen wird, gilt als sicher.

Die Artikel von Kevin Murphy finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2079
> https://www.domain-recht.de/verweis/2080

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

STATISTIK – .ICU MÖCHTE CHINA EROBERN

Die nächste Million ist gefallen: im Mai 2019 hat .com zum ersten Mal die Marke von 142 Millionen registrierten Domains überschritten. Doch das Verfolgerfeld fällt stark ab, und auch das Lager der nTLDs kann dem Abwärtsstrudel nicht entkommen.

Die Schlagzeilen auf den Statistik-Seiten gehören diesen Monat der .com-Registry VeriSign, die den Domain Name Industry Brief für das 1. Quartal 2019 veröffentlicht hat. Darin wird bestätigt, was das „Council of European National Top-Level Domain Registries“ (CENTR) bereits vergangene Woche meldete; zum Ende März 2019 waren weltweit ca. 351,1 Millionen Domain-Namen quer über alle Endungen registriert. Den größten Anteil hatte .com, die auch im Mai 2019 zulegen konnte und nun erstmals über 142 Millionen registrierte Domains vermeldet. Zweiterfolgreichste Endung bleibt .de, für die es in den letzten vier Wochen um immerhin gut 20.000 Domains voran ging.

Aus dem Lager der nTLDs hören wir, dass im Mai die Zahl an registrierten Domains mit neuer Endung leicht von 26.449.783 auf 26.200.831 gesunken ist. Einen großen Anteil hatte dabei .top, die allein rund 150.000 Domains verlor. Auch .loan büßte an Registrierungen ein und verlor den dritten Platz, den nun wieder .club innehat. Aber die nTLDs feiern im Kleinen trotzdem Erfolge; so hat etwa .best seit Beginn des Jahres 2019 von 4.359 Domains auf 16.576 Domains zulegen können. Noch besser läuft es für die von Shortdot SA verwaltete Endung .icu; nach Angaben von COO Kevin Kopas steht die Registrierung in Kürze auch chinesischen Bürgern und Unternehmen offen. Mit rund 925.000 Domains rangiert .icu aktuell bereits in den Top Ten der nTLDs; die Registrierungen aus China ab 12. Juni 2019 dürften zusätzlichen Auftrieb geben.

Aus Nigeria erreicht uns die Nachricht, dass zu Ende April diesen Jahres exakt 138.060 Domains unterhalb der offiziellen Landesendung .ng registriert waren. Damit wächst .ng unverändert langsam, jedoch beständig. Zum Vergleich: das Jahr 2017 hatte .ng mit 101.695 registrierten Domain-Namen geschlossen. Weiteres Wachstum verspricht sich die Registry Nigerian Internet Registration Association (NIRA) von einer steigenden Zahl an akkreditierten Registraren; derzeit sind es 66, der Großteil davon mit Sitz innerhalb Nigerias.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 16.245.898 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.178)
.at – 1.305.806 – (Vergleich zum Vormonat: + 511)
.com – 142.043.995 – (Vergleich zum Vormonat: + 458.264)
.net – 13.655.225 – (Vergleich zum Vormonat: – 46.701)
.org – 10.174.920 – (Vergleich zum Vormonat: – 27.282)
.info – 4.756.671 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.627)
.biz – 1.927.556 – (Vergleich zum Vormonat: – 142.161)
.eu – 3.580.799 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.580)

.top – 3.342.484 – (Vergleich zum Vormonat: – 153.551)
.xyz – 2.308.318 – (Vergleich zum Vormonat: – 79.479)
.club – 1.521.660 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.027)

(Stand 1. Juni 2019)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .AU UND .IO

Australien macht es kurz: noch in diesem Jahr führt die australische Registry Second Level Domains direkt unter .au ein. Derweil hält das Tauziehen um .amazon an, während die Zukunft von .io ungewiss ist – hier unsere Kurznews.

Die Entscheidung der Internet-Verwaltung ICANN, das Bewerbungsverfahren für die neue Top Level Domain .amazon weiterzuführen, stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung. In einer gemeinsamen Erklärung teilten die Präsidenten von Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru mit, erhebliche Bedenken gegen eine bevorstehende Delegierung zu haben. Sie kündigten an, ihre Bemühungen zu bündeln, um die Interessen ihrer Länder in Bezug auf geographisch oder kulturell relevante Begriffe der eingeborenen Einwohner zu schützen. ICANN schaffe mit .amazon einen gefährlichen Präzedenzfall, in dem private kommerzielle Interessen über öffentliche Anliegen gestellt würden. Auch die bei ICANN bisher eingegangenen Kommentare (wie „Profiting Off Names from the Earth“, „No one owns ecological phenomena“ oder „Amazon.com should NOT claim .amazon“) sprechen sich gegen die Delegierung aus. ICANN zeigt sich davon bisher unbeeindruckt; es gibt keine Anzeichen dafür, dass das Prüfungsverfahren gegen Amazon EU S.à r.l. verläuft.

Die australische .au Domain Administration Limited (auDA), Verwalterin der australischen Länderendung .au, hat die Einführung von Second Level Domains direkt unterhalb von .au offiziell beschlossen. Am 31. Mai 2019 verabschiedete audDA die „Implementation Policy“; sie sieht vor, dass neben Subdomains wie .com.au und .org.au auch kurze .au-Domains registriert werden können. Inhaber von Domains unter offizieller Subdomain erhalten dabei einen bevorrechtigten Zugriff auf das kurze Pendant; dieses Recht ist allerdings auf den Zeitraum 01. Oktober 2019 bis 01. April 2020 zeitlich befristet. Bei Identität von Third Level Domain bei unterschiedlicher Subdomain entscheidet der Zeitpunkt der früheren Registrierung. Allerdings schreibt die Registry nochmals das Erfordernis einer „Australian Presence“ fest, um .au-Domains registrieren zu können; eine freie Registrierung für jedermann gibt es also weiterhin nicht. Weitere Details zur Einführung von Second Level Domains unter .au will auDA in Kürze bekanntgeben.

Die Zukunft der Top Level Domain .io, offizielles Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean, ist ungewisser als je zuvor. Am 22. Mai 2019 verabschiedete die UN-General-Versammlung mit 116 zu 6 Stimmen eine Resolution, mit der die Besetzung des Chagos-Archipels durch Großbritannien verurteilt wurde. Diese nicht-bindende Resolution unterstützt damit eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 25. Februar 2019; das Gericht war der Ansicht: „the United Kingdom is under an obligation to bring to an end its administration of the Chagos Archipelago as rapidly as possible“. Das Chagos-Archipel ist der letzte noch verbliebene Teil des Britischen Territoriums im Indischen Ozean; endet die britische Verwaltung des Chagos-Archipels, endet damit auch das Britische Territorium im Indischen Ozean. Sollte „io“ deshalb aus der ISO 3166-1-Standardliste gestrichen werden, entfiele grundsätzlich auch die country code Top Level Domain .io. Das Kürzel wird von der Londoner Internet Computer Bureau Ltd. verwaltet und ist Teil von Afilias; aktuell sind rund 270.000 .io-Domains registriert, wobei .io vor allem bei Tech-StartUps wegen des „input/output“-Wortspiels beliebt ist. Großbritannien hat bisher mitgeteilt, aus strategischen Gründen am Chagos-Archipel festhalten zu wollen; ob man darauf nun unverändert besteht, ist völlig unklar.

Die gemeinsame Erklärung von Bolivien, Kolumbien, Ecuador und Peru finden Sie in spanischer Sprache unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2077

Weitere Informationen zur Einführung von Second Level Domains unterhalb von .au finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2078

Die UN-Resolution zum Chagos-Archipel finden Sie unter:
> https://www.un.org/press/en/2019/ga12146.doc.htm

Quelle: comunidadandina.org, auda.org.au, theregister.co.uk

.BOSTON & CO – NEUES ZU STÄDTEDOMAINS

Wir werfen wieder einmal einen besonderen Blick auf die Städtedomains, ihre Registrierungszahlen und weitere Werte. Dank Unterstürzung der dotBerlin GmbH & Co. kommen wir so unter anderem auch zu schönen Nutzerseiten.

Mitte März 2019 hatten wir die massiven Registrierungsverluste bei .boston zum Anlass genommen, einen Blick auf die Städtedomains zu werfen. Diese neue Endung war nach den Angaben von DomainTools von 22.343 registrierten Domains auf 3.691 abgesackt. Auch andere Städteendungen verzeichneten nach den uns seinerzeit vorliegenden Daten herbe Verluste. Wir hatten uns damals für .tokyo einen Sturz von 145.120 auf 110.162 Domains notiert, und bei .london von 72.222 auf 66.161. Auch .miami, .kiwi und .melbourne waren betroffen. Mit dem Blick durch das Glas einer anderen Datenquelle, ntldstats.com, zeigt sich allerdings ein nicht so gravierendes Bild. Grundsätzlich hat sich .boston wieder einigermaßen berappelt und steht nun bei knapp 13.500 registrierten Domains laut beiden Datenquellen. Im Gegensatz zu DomainTools zeigt ntldstats.com als niedrigsten Wert für .boston 10.930 am 17. März 2019 an. Wir hatten für Anfang März 3.931 notiert, über DomainTools. Ähnlich sieht es mit .tokyo aus, deren Registrierungszahlen im Februar 2019 nach unseren ersten Informationen von 145.120 auf 110.162 Domains hinunter gingen. Bei ntldstats.com steigen die Registrierungszahlen von .tokyo in 2019 kontinuierlich an, von 120.545 auf jetzt 139.048. DomainTools weist für Anfang Juni 101.158 registrierte .tokyo-Domains aus. Erklärend heißt es bei DomainTools: „Our Count represents all domains we know about, which is usually more accurate.“ Wer von beiden bei solchen Abweichungen richtig liegt, lässt sich schwer sagen, aber ganz überwiegend stimmen deren Daten überein.

Die aktuellen Registrierungszahlen der am meisten nachgefragten Staädtedomains sehen demnach wie folgt aus:

nTLD | ntldstats.com | DomainTools
.tokyo | 139.048 | 101.158
.nyc | 72.168 | 66.458
.london | 50.958 | 49.306
.berlin | 50.285 | 48.738
.koeln | 28.420 | 27.925
.amsterdam | 28.193 | 27.433
.hamburg | 23.359 | 23.078
.paris | 20.348 | 20.478

Die dotBerlin GmbH & Co. KG hat uns zudem mit einem Griff in den Statistiktopf versorgt, der einen Blick über die reinen Registrierungszahlentellerrand gewährt und jeweils die fünf Besten Städteendungen in den jeweils ersichtlichen Kategorien listet.

Anzahl Domains je 1.000 Einwohner je cityTLD
1. .brussels – 41
2. .amsterdam – 31
3. .koeln – 25
4. .miami – 19
5. .berlin – 13

Registrierte versus genutzte Domains je cityTLD
1. .cologne – 76%
2. .rio – 73%
3. .hamburg – 70%
4. .koeln – 65%
5. .wien – 64%

Schließlich gibt es noch drei aktuelle Beispiele, wie einzelne Städtedomains in den Städten genutzt werden:

icho2019.paris
Chemiestudenten aus 80 Ländern weltweit treffen sich im Juli diesen Jahres zur „International Chemistry Olympiads“. Gastgeber des bereits zum 51. Mal stattfindenden Wettbewerbs ist in diesem Jahr die Stadt Paris, die mit einer passenden Internetadresse ihre Gastgeberrolle intuitiv kommuniziert.
> http://icho2019.paris

localplumber.melbourne
Wer Probleme mit dem Abfluss hat, braucht eine schnelle Lösung, am besten von einem Handwerker „ums Eck“. In Melbourne ansässige Klempner haben sich unter localplumber.melbourne zusammengeschlossen, um ihren Kunden schnellere Hilfe für ihre Wohnung und ihr Haus anbieten zu können.
> http://localplumber.melbourne

sbahn.berlin
Die Berliner S-Bahn ist seit kurzem unter sbahn.berlin erreichbar. Als Berliner Unternehmen kommuniziert sie damit ihre lokale Verankerung bereits mit der Domain, und transportiert nicht nur Berlinerinnen und Berliner, sondern mit der Adresse auch die Werte der Stadt.
> http://sbahn.berlin

Unseren Städtedomains-Artikel vom März 2019 finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2081

Quelle: domaintools.com, ntldstats.com, dot.berlin

UDRP – HERR PACHES UND SEIN KAMPF UM PACHES.COM

Ein Privatmann aus der Schweiz mit Nachnamen Paches wollte die Domain paches.com kaufen, sie war ihm aber zu teuer. Deshalb startete er, sich selbst vertretend, ein UDRP-Verfahren und rekurrierte darin auf seine Wort-/Bild-Marke „Paches“.

Sébastien Paches aus Morges in der Schweiz hätte gerne die Domain paches.com. Sie ist aber bereits seit vielen Jahren registriert. Paches setzte sich mit dem aktuellen Inhaber der Domain in Verbindung, der „Dvlpmnt Marketing, Inc.“ mit Sitz in den USA. Die investiert in Domains und bietet sie zum Verkauf; paches.com ist geparkt und zeigt eine Seite mit Pay-per-Click-Links. Paches wandte sich an die Dvlpmnt Marketing und erklärte, die Domain seines Nachnamens wegen zu privaten Zwecken erwerben zu wollen, war aber lediglich bereit, US$ 500,- für sie zu zahlen. Da die Dvlpmnt Marketing aber US$ 6500,- für paches.com wollte, kam man zu keiner Einigung. Daraufhin startete Paches ein UDRP-Verfahren vor der WIPO, bei dem er sich selbst vertrat, und verwies auf seine Ende 2016 beantragte und eingetragene schweizer Wort-/Bild-Marke „Paches“, die durch die Domain paches.com verletzt würde. Die Dvlpmnt Marketing sei bereits in einem anderen UDRP-Verfahren einer Markenrechtsverletzung für schuldig befunden worden. Sie sei zudem seit 19 Jahren Inhaberin der Domain und betreibe unter ihr weder eine Website, ein Blog noch habe sie diese mit einem Instagram-, Facebook- oder Twitter-Account vernetzt. Das alles spräche für einen Fall von Cybersquatting. Die Gegnerin, die Dvlpmnt Marketing, erklärte, Domain-Händler zu sein und die Domain lange bevor der Beschwerdeführer seine Marke beantragt und eingetragen habe, registriert gehabt zu haben. Der Beschwerdeführer betreibe bisher keine Unternehmung unter dem Namen Paches. Die geparkte Domain paches.com habe bisher keine Links aufgewiesen, die eine Verbindung zum vom Beschwerdeführer angeblich geplanten Unternehmen herstelle. Man habe die Domain weder bösgläubig registriert noch genutzt. Als Entscheider wurde der britische Jurist Nick J. Gardner berufen.

Gardner wies die Beschwerde von Paches letztlich ab, aber machte ihm nicht den Vorwurf des Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) (WIPO Case No. D2019-0742). Bevor Gardner bei der Prüfung in medias res ging, klärte er noch, warum er die nachgereichte Stellungnahme des Beschwerdeführers mit Details über die Parking-Seite und deren Links nicht berücksichtigte. Diese Angaben seien nicht hilfreich, weil sie die komplexen Algorithmen außer Acht ließen, die individuelle Faktoren wie Geolocation, Browserverlauf, Gerät bei Aufruf der Domain nicht berücksichtigen und deshalb nicht hilfreich seien. Dies zu berücksichtigen, würde auch nichts am Ergebnis der Entscheidung geändert haben. Alsdann stellte Gardner fest, dass Domain und Wort-/Bild-Marke identisch sind. Die Frage nach einem Recht oder berechtigten Interesse der Gegnerin an der Domain übersprang Gardner und verwies auf seine Prüfung der Bösgläubigkeit. Diese vermochte er auf Seiten der Gegnerin nicht festzustellen. Kaum hilfreich sei es für die Prüfung, dass die Gegnerin sich nicht dazu geäußert hatte, weshalb sie die Domain paches.com erworben habe. Es handle sich um keinen englischen Begriff und es gäbe keinen Hinweis, dass es diesen Begriff in einer anderen Sprache gäbe. Es seien lediglich sechs Buchstaben, die gesprochen dem englischen Begriff „patches“ nahe kämen. Der Begriff korrespondiere mit dem Familiennamen des Beschwerdeführers, doch sei unklar, wie bekannt dieser Name in der Schweiz oder sonstwo sei. Bei alle dem trage die Domain einen gewissen Wert in sich, der für die Gegnerin habe als Grund ausreichen können, die Domain zu erwerben, ohne dass sie von dem Beschwerdeführer wusste. Das Problem des Beschwerdeführers liege darin, dass er keinerlei Ansehen aufweise. Er habe noch nicht sein angekündigtes Unternehmen aufgebaut. Seine schweizer Marke meldete er erst 2016 an, drei Jahre, nachdem die Gegnerin die Domain erworben habe. Es weise nichts darauf hin und sei kein Grund ersichtlich, dass die Gegnerin den Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung hätte kennen können oder müssen. Gardner stimmte der Ansicht der Gegnerin zu, es gelte grundsätzlich das Prinzip, dass nicht von Bösgläubigkeit ausgegangen werden könne, wenn die Domain vor der Marke registriert oder erworben wird. Dabei berücksichtigte Gardner auch, dass gegenüber Domain-Händlern höhere Standards hinsichtlich der Registrierung von Domains im Hinblick auf Markenrechtsverletzungen gelten. Auch im Hinblick auf eine bösgläubige Nutzung vermochte Gardner nichts zum Nachteil der Gegnerin festzustellen. Es sei nicht ersichtlich, dass sie, die als Domain-Brokerin im großen Stile tätig ist, jeweils aktiv den Beschwerdeführer anvisiert habe. Kern des gesamten Rechtsstreits sei letztlich, dass der Beschwerdeführer nicht bereit ist, den von der Gegnerin geforderten Betrag für die Domain zu zahlen. Aber das Interesse der Gegnerin an der Domain sei völlig legitim, und es bleibe ihr überlassen, zu welchem Preis sie die Domain verkaufe. Letztlich gäbe auch die vom Beschwerdeführer genannte frühere UDRP-Entscheidung, bei der eine Markenrechtsverletzung der Gegnerin festgestellt wurde, nichts her, da dieser Fall von ganz anderen Fakten ausging. Damit lag auch keine Bösgläubigkeit vor, und Gardner wies die Beschwerde zurück.

Abschließend prüfte er noch die Frage des Reverse Domain Name Hijacking (RDNH), die voraussetzt, dass die Beschwerde in böswilliger Absicht erhoben wird, z.B. um die Domain auf diesem Wege zu entführen, oder in erster Linie, um den Inhaber der Domain zu belästigen. Hier sprach nach Ansicht von Gardner, nach Abwägung aller Umstände, alles für Dilletantismus auf Seiten des sich selbst vertretenden Beschwerdeführers. Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführer beim Ankaufversuch erklärt habe, es gehe ihm um die persönliche Nutzung der Domain wegen des Familiennamens und sich hinterher herausstellte, dass er im Verfahren auf seine Marke und geschäftliche Gründe verwies, störten Gardner nicht. Aus seiner Sicht hatte der Beschwerdeführer eher einfach die UDRP nicht richtig begriffen, als dass er mit Absicht böswillig agierte. Das aber verdiene nicht, als RDNH eingestuft zu werden.

Was wie ein böswilliges Reverse Domain Name Hijacking aussieht, entpuppt sich – unter dem Auge des Entscheiders – als Unfähigkeit. Die Sache wäre wahrscheinlich auch mit professioneller Hilfe nicht anders ausgegangen. Aber die Chancen stehen in der Regel besser, wenn man sich als Markeninhaber von einem spezialisierten Anwalt vertreten lässt – und sei es, dass er von einem UDRP-Verfahren abrät. Unklar blieben die Angaben, zu welchem Zeitpunkt die Gegnerin die Domain registriert hatte: der Beschwerdeführer ging von einer Registrierung in 2000 aus; die Gegnerin will die Domain 2013 erworben haben, wobei sowohl vom September als auch vom Dezember des Jahres die Rede ist.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain paches.com finden Sie unter:
> https://www.domain-recht.de/verweis/2082

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

FREE.GAMES – NTLD RÄUMT US$ 335.000,- AB

Die vergangene Domain-Handelswoche sorgte für die große Abweichung: teuerste Domain war free.games für US$ 335.000,- (ca. EUR 293.860,-), erst dann folgte die obligatorische .com mit import.com zum Preis von US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-).

Die Kommerzendung musste für dieses Mal den Spitzenplatz abgeben. Gleichwohl steht import.com mit ihren US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-) vergleichsweise gut da. Und das nicht nur wegen des sechsstelligen Betrages, sondern auch, weil sie gegenüber den US$ 66.000,- (seinerzeit ca. EUR 61.111,-), die sie im März 2015 einbrachte, sich deutlich steigern konnte. Bei .com kamen dann happylook.com mit US$ 40.000,- (ca. EUR 35.088,-) und zwei Domains für je US$ 35.000,- (ca. EUR 30.702,-): loveletter.com und velvetrope.com. Letztere konnte sich gegenüber ihrem Preis vom August 2014, als sie US$ 7.888,- (damals ca. EUR 6.115,-) einbrachte, stark verbessern.

Bei den Länderendungen lag die italienische serramenti.it mit ihrem Preis von EUR 25.000,- vorne, gefolgt von der montenegrinischen onlinecasino.me mit US$ 20.000,- (ca. EUR 17.544,-), die ihren Preis gegenüber den US$ 10.005,- (ca. EUR 7.096,-) im September 2008 verdoppelte. Die deutsche Endung .de startete mit beach.de zum Preis von EUR 8.500,- und lieferte sieben weitere Verkäufe, die aussehen, als hätte ein Domain-Investor seine Bestände gelichtet. Doch zurück zu beach.de: die Domain konnte zumindest ihr Profil etwas verbessern, hatte sie doch im Mai 2016 lediglich EUR 5.999,- eingebracht. Die alltagshel den.de hingegen, die jetzt für EUR 3.599,- einen neuen Inhaber fand, verlor deutlich gegenüber ihrem Preis von EUR 5.500,- im September 2015. Wenig Veränderung brachte die kanadische balance.ca mit, die nun US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-) erzielte und im März 2006 mit US$ 6.100,- (ca. EUR 5.045,-) nur etwas weniger gekostet hatte.

Herausragend war der Preis von free.games, die für eine Domain unter neuer Endung sagenhafte US$ 335.000,- (ca. EUR 293.860,-) erzielte. Damit steht sie aktuell auf Platz 8 der Jahresbestenliste und ist eine der teuersten Domains unter einer neuen Endung überhaupt. Nicht übel standen auch good.world mit ihren US$ 10.500,- (ca. EUR 9.211,-) und business.services für US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-) da. Die mittlere Generation generischer Endungen war mit rewards.biz zum Preis von US$ 4.500,- (ca. EUR 3.947,-) und der Drei-Zeichen-Domain cxo.info für US$ 4.330,- (ca. EUR 3.798,-) vertreten. Die klassischen generischen Endungen führte electronics.org mit EUR 12.888,- an. Ihr folgte divorcelawyers.net mit US$ 9.750,- (ca. EUR 8.553,-), die sich gegenüber ihrem Preis von US$ 1.188,- (damals ca. EUR 888,-) vom Juni 2007 deutlich entwickelte. Schließlich war da noch footballnews.net, die sich jetzt von US$ 1.300,- (ca. EUR 1.024,-) im Oktober 2014 auf EUR 2.000,- steigern konnte. Nach alle dem zeichnete sich die vergangene Domain-Handelswoche durch zwei Domains im sechsstelligen Preisbereich aus, von denen die teurere zudem unter der neuen Endung .games firmiert. Die Woche war sehr gut.

Länderendungen
————–

serramenti.it – EUR 25.000,-
onlinecasino.me – US$ 20.000,- (ca. EUR 1 7.544,-)

decrypt.co – US$ 11.250,- (ca. EUR 9.868,-)
savor.co – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.649,-)
touchdown.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.579,-)

mybud.ca – CAD 15.000,- (ca. EUR 9.930,-)
balance.ca – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.140,-)

beach.de – EUR 8.500,-
alltagshelden.de – EUR 3.599,-
karriereberater.de – EUR 3.500,-
berufsberater.de – EUR 2.500,-
druckwert.de – EUR 2.500,-
immokreisel.de – EUR 2.500,-
dmssoftware.de – EUR 2.235,-
limeade.de – EUR 2.070,-

v8.cc – EUR 7.605,-
womi.ch – EUR 2.999,-
landingpages.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.632,-)
spurt.ch – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.533,-)
partyshop.it – EUR 2.450,-
draw.in – US$ 2.712,- (ca. EUR 2.379,-)
club.vc – EUR 2.199,-

Neue Endungen
————-

free.games – US$ 335.000,- (ca. EUR 293.860,-)
good.world – US$ 10.500,- (ca. EUR 9.211,-)
business.services – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.018,-)
wf.club – US$ 5.618,- (ca. EUR 4.928,-)
efl.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.211,-)
thepictaram.club – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.798,-)
guestlist.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.316,-)

Generische Endungen
——————-

rewards.biz – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.947,-)
cxo.info – US$ 4.330,- (ca. EUR 3.798,-)

electronics.org – EUR 12.888,-
divorcelawyers.net – US$ 9.750,- (ca. EUR 8.553,-)
widen.net – US$ 2.920,- (ca. EUR 2.553,-)
theprint.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.456,-)
footballnews.net – EUR 2.000,-

.com
—–

import.com – US$ 115.000,- (ca. EUR 100.877,-)
happylook.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 35.088,-)
loveletter.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.702,-)
velvetrope.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 30.702,-)
breathcheck.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.544,-)
cowave.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.596,-)
3xr.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
netring.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 13.158,-)
gardenangel.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 9.868,-)
coppermark.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
infralink.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.772,-)
linepulse.com – US$ 8.900,- (ca. EUR 7.807,-)
kdcasino.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 7.796,-)
1yy.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.754,-)
artmade.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.579,-)
mrcustomhomes.com – US$ 5.995,- (ca. EUR 5.259,-)
bauanwaelte.com – US$ 5.586,- (ca. EUR 4.900,-)
cryotek.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.825,-)
creom.com – US$ 5.144,- (ca. EUR 4.512,-)
paystone.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
queenbe.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)
sportsbookapps.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.386,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HAMBURG – DOMAINSTAMMTISCH-TREFFEN IM JULI 2019

Das diesjährige erste Treffen des Hamburger Domainstammtisches steht an. Termin ist der 05. Juli 2019.

Beim Hamburger Domainstammtisch trifft sich in der Regel zwei Mal im Jahr die Domainer-Szene. Nach dem Treffen Anfang Dezember 2018 findet der nächste Hamburger Domainstammtisch am 05. Juli 2018 statt. Anmeldungen sind bereits seit 01. März 2019 möglich. Die aktuelle Anmeldeliste weist schon jetzt 20 Teilnehmern auf.

Der Hamburger Domainstammtisch findet am 05. Juli 2019 wie gehabt um 19:00 Uhr im Block-House in der Hoheluftchaussee 2 in 20253 Hamburg statt. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist mindestens noch bis zum 01. Juli 2019 möglich. Für Domainer, die von weiter weg anreisen, empfiehlt der Stammtisch Hamburg als Unterkunft die Schlaflounge Hamburg-Eimsbüttel (Vereinsstrasse 54b, 20357 Hamburg) und das Fritzhotel Hamburg (Schanzenstraße 101–103, 20357 Hamburg).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainstammtisch.de

Quelle: domainstammtisch.de, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top